Kürzlich ist ein neues Gesetz in Kraft getreten: Das Angehörigenentlastungsgesetz – klingt sperrig, aber irgendwie auch vielversprechend. Wie entlastend ist die neue Regelung denn nun wirklich für die Angehörigen?
Pflege in Deutschland gestaltet sich extrem teuer. Im Bundesdurchschnitt müssen Pflegebedürftige für Wohnen und Pflege in einem Heim rund 1900 Euro im Monat selbst aufbringen. Ihre Kinder können hierfür in die Unterhaltspflicht genommen werden. Das soll künftig seltener passieren.
In der Vergangenheit wurden die Einkommensverhältnisse der Kinder individuell geprüft und sie mussten häufig bereits mit niedrigem Einkommen Unterhalt zahlen. Die positive Botschaft aus dem Angehörigenentlastungsgesetz lautet jetzt: Kinder müssen sich erst ab einem Bruttojahreseinkommen – hierzu zählen auch Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, Wertpapieren, etc. – von 100 000 Euro an den Heimkosten beteiligen. Die Einkommensgrenze wird pro unterhaltspflichtiger Person betrachtet, sprich pro Sohn oder Tochter. Bei Selbständigen zählt hier der Jahresgewinn.
Der Ehepartner des Pflegebedürftigen ist ebenfalls unterhaltspflichtig. Zuallererst geht es an das gemeinsame Vermögen, dann an das individuelle – unter Umständen sogar an das gemeinsam bewohnte Eigenheim.
Ersparnisse können so schnell aufgebraucht sein. Und nicht nur das: Auch die monatlichen Einkünfte werden hier mit einbezogen. Das alles ist beispielsweise für Patchworkfamilien ein großes Problem. Im schlimmsten Fall vernichtet die Pflegeheimunterbringung ein finanzielles Lebenswerk, das man eigentlich für die Nachkommen geschaffen hat. Im Zweifel ist das Erbe weg. Das Gesetz löst also nur einen Teil des Problems.
Um im Pflegefall das eigene Vermögen auch für sich oder seine Angehörigen zu schützen, muss man schlicht und ergreifend privat vorsorgen. Eine Beratung zu den Absicherungsmöglichkeiten wird empfohlen. Und generell gilt: Je früher man sich kümmert, desto niedriger sind die Beiträge.
Infos rund um das Thema finden Sie auch im Netz. Nachfolgend einige informative Links:
Bundesrat KOMPAKT zum Thema „Elternunterhalt“
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) „FAQ zum Angehörigen-Entlastungsgesetz“
■ Andrea Weidemann