3/2020 Bundesregierung entlastet Steuerzahler

Im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes zur Umsetzung des Konjunkturpakets hat die Bundesregierung im Juni dieses Jahres neben weiteren steuerlichen Entlastungen die vorübergehende Wiedereinführung der degressiven AfA (Abschreibung für Abnutzung) sowie eine Steuersenkung für Elektroautos als Dienstwagen beschlossen.

Vorübergehende Wiedereinführung der degressiven AfA
Als steuerlicher Anreiz für Investitionen wird für bewegliche Wirtschaftsgüter eine degressive AfA wiedereingeführt. Dies betrifft Abschreibungen auf beispielsweise Maschinen, Betriebsvorrichtungen oder Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2021 angeschafft
oder hergestellt worden sind beziehungsweise werden. Der Abschreibungssatz beträgt das 2,5-Fache der linearen Abschreibung, maximal 25 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten beziehungsweise des Restbuchwerts in
den darauffolgenden Jahren.

Bei der linearen Abschreibung werden die Kosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt, sodass sich ein gleichbleibender Abschreibungsbetrag pro Jahr ergibt. Erfolgt die Abschreibung degressiv, so wird ein fester Prozentsatz
jeweils auf den aktuellen Restbuchwert angewendet. Hieraus resultieren im Laufe der Jahre entsprechend sinkende Abschreibungsbeträge.

Zwischen der linearen AfA und der degressiven AfA besteht ein Wahlrecht. Besonders bei solchen Gütern, die in den ersten Jahren stark genutzt werden oder durch schnelle technische Entwicklung früh an Wert verlieren, ist eine
degressive AfA sinnvoll. Gebrauchte Wirtschaftsgüter sind ebenso begünstigt wie neue.

Steuersenkung für Elektroautos als Dienstwagen
Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen und auch privat nutzen, müssen diesen geldwerten Vorteil versteuern. Für emissionsfreie Elektroautos ist die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung jetzt auf ein Viertel des Bruttolistenpreises gesenkt worden. Darüber hinaus darf für diese Steuerbegünstigung der Listenpreis nun bis zu 60.000 Euro anstatt wie bisher bis zu 40.000 Euro betragen.
■ Annika Hohoff

IGU e. V.