4/2019 Drohnen – Spielzeug, Kamera, Paketzusteller?

Drohnen werden im privaten und betrieblichen Alltag immer häufiger eingesetzt. Was gilt es bei der Nutzung zu beachten? Welche Vorschriften gibt es? Wie ist die Drohne zu versichern? Dieser Artikel liefert Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Immer mehr Drohnen in Deutschland
Der Drohnenmarkt boomt. Fast 500.000 Drohnen gibt es derzeit in Deutschland, Tendenz steigend. Bis 2030 sollen es 850.000 werden. Die meisten Drohnen werden privat genutzt, aber die Anwendungsgebiete sind vielfältig. Gerade deshalb gehen Experten davon aus, dass die Multicopter auch im gewerblichen Bereich zunehmend verwendet werden. Sind es bisher 19.000 Drohnen, die kommerziellen Zwecken dienen, sollen es bis 2030 schon 126.000 sein.

Wofür werden Drohnen genutzt?
Drohnen können nicht nur als „Spielzeug für Erwachsene“ genutzt werden, sondern haben auch praktische Funktionen und dadurch vielfältige Einsatzmöglichkeiten.

◗◗ Baugewerbe und Industrie
Von der Drohne gemachte Baustellenfotos dienen der Dokumentation von Bauarbeiten.
Zudem helfen Aufnahmen von Wärmebildkameras, die Wärmedämmung zu überprüfen oder Schäden am Dach, am Gebäude oder an den Solarsystemen zu lokalisieren Bei Neubauten können Drohnenaufnahmen bei der Vermessung helfen.

◗◗ Land- und Forstwirtschaft
Landwirte können mithilfe von Drohnen sehr präzise Dünge- oder Pflanzenschutzmittel auf dem Feld verteilen. Außerdem ist es durch den Einsatz von Wärmebildkameras möglich, Rehkitze zu erkennen und zu schützen, die sich vor dem Mähen auf dem Feld befinden.

◗◗ Sicherheitsbehörden
Bei Großveranstaltungen unterstützen Drohnen bei der Umwelt- und Verkehrsüberwachung. Drohnenaufnahmen helfen Polizei und Feuerwehr bei der Lageeinschätzung und der Einsatzdokumentation.

◗◗ Selbstständige und Freiberufler
Mit der Drohne gemachte professionelle Foto- und Videoaufnahmen aus der Luft können für Werbezwecke verwendet werden.

Der Funktionsrahmen wird in den nächsten Jahren noch erweitert werden. Vielleicht erfolgt die Postzustellung bald tatsächlich nur noch über den Luftfahrtverkehr und wir erhalten unsere Pakete von einer Drohne?

Umso wichtiger ist es für Privatpersonen und Unternehmer, die erforderlichen Regeln bei der Verwendung von Drohnen und Flugmodellen einzuhalten.

Wo dürfen Drohnen nicht fliegen?
Ein Flugverbot gilt über sensiblen Bereichen, beispielsweise über

◗◗ Menschenansammlungen
◗◗ Einsatzorten von Polizei und Rettungskräften
◗◗ Behördengebäuden
◗◗ Industrieanlagen
◗◗ Krankenhäusern
◗◗ Hauptverkehrswegen
◗◗ An- und Abflugbereichen von Flugplätzen

Ein Flugverbot über Wohngrundstücken besteht ebenfalls für

◗◗ Drohnen oder Modellflugzeuge, die schwerer als 250 Gramm sind
◗◗ Flugobjekte, die optische, akustische oder Funksignale
empfangen, übertragen oder aufzeichnen können.

Wann droht ein Bußgeld oder gar Strafverfahren?

Die Drohnen-Verordnung (Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten) sieht zahlreiche Vorschriften und Verbote vor, um die Sicherheit im Luftraum und auch auf dem Boden zu gewährleisten. Aus diesem
Grund werden bis zu fünfstellige Bußgelder erhoben, wenn eine Drohne nicht wie vorgeschrieben bedient oder die Kennzeichnungs- bzw. Erlaubnispflicht nicht eingehalten wird. Dabei hilft den Behörden die Kennzeichnung auf der Drohne, um den Verursacher festzustellen.

Neben der Drohnen-Verordnung müssen auch weitere Gesetze beachtet werden:

◗◗ Das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und die Luftverkehrsordnung (LuftVO), welche die Nutzung von Fluggeräten im deutschen Luftraum regeln. Dazu zählen auch gewerblich genutzte unbemannte Luftfahrzeuge, wie Drohnen.

◗◗ Bei der Aufnahme von Fotos und Videos durch eine gekoppelte Kamera einer Drohne darf gemäß § 201 a StGB (Strafgesetzbuch) der höchstpersönliche Lebensbereich anderer durch die Bildaufnahmen nicht verletzt werden.

◗◗ Und es gelten die §§ 22, 23 KunstUrhG (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie). Letztere regeln die  Verbreitung von Personenbildnissen.

Sowohl das StGB als auch das KunstUrhG gelten für gewerbliche und private Einsätze von Drohnen. Bei Verstoß gegen eine dieser Vorschriften kann dem Drohnenführer neben Geldstrafen sogar Freiheitsentzug drohen.

Jeder Verwender von Drohnen sollte sich auf jeden Fall genau mit den geltenden Regelungen der verschiedenen Gesetze vertraut machen, bevor er das Gerät steigen lässt.

Versicherungsschutz für Drohnen

Muss ich meine Drohne versichern?
Ja, eine Haftpflichtversicherung ist Pflicht. Je unterschiedlicher die Einsatzmöglichkeiten, desto vielfältiger sind auch die Schäden, die Drohnen verursachen können. Sie können durch eine fehlerhafte Bedienung, falsche Steuerung oder technisches Versagen mit Gebäuden, Fahrzeugen, Tieren und
Personen kollidieren. Das plötzliche Auftauchen einer Drohne kann zu Panik führen. Hinzu kommen mögliche Störungen des Luftverkehrs.

Gegenüber unbeteiligten Personen haftet der Halter der Drohne verschuldensunabhängig und auch für höhere Gewalt. Deshalb müssen Drohnen – unabhängig von ihrer Nutzung – über eine Haftpflichtversicherung versichert werden. Damit ist der Eigentümer vor den Ansprüchen Dritter geschützt, die diese stellen können, wenn die Drohne jemanden oder etwas beschädigt.

Wie kann ich Schäden durch meine Drohne versichern?
Wird die Drohne privat genutzt, geschieht dies entweder über eine eigenständige Drohnenversicherung oder im Rahmen der privaten Haftpflichtversicherung.

Bei der LVM Versicherung sind privat genutzte Drohnen bis 250 Gramm beispielsweise schon im Basisschutz der Privathaftpflicht versichert. Darüber hinaus ist es möglich, Drohnen bis 5 Kilogramm zu versichern.

Wird die Drohne gewerblich genutzt, erfolgt die Versicherung über die Betriebshaftpflicht. Der Einschluss muss aber häufig besonders vereinbart werden.

Wird die Drohne für landwirtschaftliche Zwecke verwendet, erfolgt der Einschluss ebenfalls in der landwirtschaftlichen Betriebshaftpflicht als besondere Vereinbarung.

Wie kann ich meine rechtlichen Interessen schützen?
Eine Rechtsschutzversicherung bietet dem Drohnenführer in diesem Zusammenhang Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, beispielsweise durch die Verteidigung bei dem Vorwurf strafrechtlicher Vergehen
oder die Abwehr eines Bußgeldes.

Was passiert bei Schäden an meiner Drohne?
So vielschichtig die Nutzungsmöglichkeiten der Drohne sind, so zahlreich sind auch die Gefahren, denen eine Drohne selbst ausgesetzt ist. Dabei muss es nicht gleich ein spektakulärer Absturz sein. Bereits während des Transportes zum Einsatzort kann es zu Beschädigungen kommen. Oder die Drohne wird bei einem Einbruch in die Geschäftsräume gestohlen.

In jedem Fall ist die Drohne Teil des Inventars – bei privater Nutzung des Hausrats, bei gewerblicher Nutzung des Betriebsinhalts.

Eine automatische Mitversicherung in der Hausrat- oder Betriebsinhaltsversicherung ist aber nicht selbstverständlich. Luftfahrzeuge im Allgemeinen, zu denen auch die Drohne gehört, sind in der Hausratversicherung regelmäßig und in der Betriebsinhaltsversicherung vereinzelt als Sache selbst
ausgeschlossen.

Fehlt ein solcher allgemeiner Ausschluss, sind Luftfahrzeuge – und damit auch Drohnen – grundsätzlich mitversichert. Es kann aber Einschränkungen bei bestimmten versicherten Gefahren geben, beispielweise beim Anprall einer Drohne an ein Gebäude, beim Absturz oder bei Bedienungsfehlern. Für einen umfangreichen und eigens abgestimmten Versicherungsschutz bietet der Markt inzwischen auch spezielle Kaskoversicherungen für Drohnen an.

In jedem Fall lohnt sich ein genauer Blick auf den eigenen Versicherungsschutz und eine gute Beratung.
■ Jana Keuper

IGU e. V.