Der „Versicherungsdschungel“ ist nicht immer einfach und oft undurchsichtig. Welche Versicherung ist für Sie als Unternehmer und Selbstständiger wichtig, welche weniger wichtig: Viele Fragen tun sich auf, wenn es um das Thema Versicherungen geht. In diesem Artikel betrachten wir das Thema Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung näher und erläutern, für wen und warum dieser Schutz sinnvoll ist.
Was ist überhaupt ein Vermögensschaden?
Bei einem Vermögensschaden erleidet weder eine Person noch eine Sache einen unmittelbaren Schaden – sondern ein Dritter einen finanziellen Schaden. Über die Betriebshaftpflicht sind in der Regel solche Schäden nicht versichert. Hier ist eine spezielle Absicherung in Form einer separaten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung erforderlich!
Für welche Berufsgruppen ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wichtig?
Insbesondere für Personen und Firmen, die rechtsberatend tätig sind (z. B. Rechtsanwälte) oder Verbände und Vereine ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung wichtig und teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben. Ein Versehen kann schnell große finanzielle Folgen nach sich ziehen. Sie als Unternehmer und Selbstständiger haften dafür mit Ihrem gesamten Vermögen. Aber auch für bestimmte Dienstleister wie z. B. Sachverständige/Gutachter, Betreuer, freiberufliche Buchhalter und Buchführungshelfer, Büro Serviceunternehmen, Immobilienmakler oder -verwalter ist die Vermögensschaden-Haftpflicht ein absolut sinnvoller Versicherungsschutz, denn ein Beratungs- oder Bewertungsfehler passiert oftmals schneller als man denkt.
Kurz gesagt ist die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung eine Berufshaftpflichtversicherung für bestimmte Dienstleister oder Berufsgruppen, bei denen ein Berufsversehen in der Regel echte Vermögensschäden – nicht Personen- oder Sachschäden – zur Folge hat.
Was sollte eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abdecken?
Eine allgemeine Antwort gibt es darauf nicht, denn jeder Beruf birgt seine eigenen Risiken – daher ist auch individueller Versicherungsschutz gefragt. Ein Buchhalter benötigt einen anderen Versicherungsschutz als ein Gutachter oder Verein. Bei der LVM beispielsweise gibt es für die einzelnen Berufsgruppen unterschiedliche Versicherungskonzepte, damit Sie passgenauen Versicherungsschutz erhalten. Es ist also sehr wichtig, sich von einem Versicherungsfachmann beraten zu lassen.
Reicht eine normale Betriebshaftpflichtversicherung nicht aus?
Nein, denn die Betriebshaftpflichtversicherung sichert Sie in der Regel nur gegen Personen- und Sachschäden ab. Mitversichert sind zwar auch Vermögensschäden, aber diese ersetzen in der Regel nicht den Versicherungsschutz einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ( z. B. Beratungsfehler). Überwiegend handelt es sich bei der Mitversicherung um Vermögensfolgeschäden – also Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden entstehen.
Ein Beispiel
Im Rahmen Ihrer betrieblichen Tätigkeit verursachen Sie einen Verkehrsunfall. Ein Familienvater wird schwer verletzt und ist danach arbeitsunfähig. Die Betriebshaftpflicht übernimmt den Personen- und Sachschaden. Die Kosten für die Reha-Maßnahmen sowie die lebenslange Rentenzahlung aufgrund der Arbeitsunfähigkeit werden auch übernommen. Hierbei handelt es sich um einen Vermögensschaden, der in Folge des Personenschadens entstanden ist – im Versicherungsjargon auch als „unechter Vermögensschaden“ bekannt. Dieser ist über die normale Betriebshaftpflicht mitversichert.
Über die Betriebshaftpflicht nicht mitversichert sind jedoch die „reinen Vermögensschäden“. Dies sind Schäden, die sich z. B. aus den Tätigkeiten wie Beraten, Verwalten oder Vermitteln ergeben. Daher ist in diesen Fällen für bestimmte Berufsgruppen eine zusätzliche Vermögensschaden Haftpflichtversicherung wichtig und teilweise sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Sie sind Mitglied im Verein oder im Vereinsvorstand tätig. Benötigen auch Vereine eine Vermögensschaden-Haftpflicht oder reicht eine Vereinshaftpflicht aus?
Jeder Verein sollte eine Vereinshaftpflicht abgeschlossen haben. Wie auch bei der Betriebshaftpflichtversicherung schützt diese in der Regel jedoch nur gegen Personen- und Sachschäden. Reine Vermögensschäden sind meist nicht mitversichert. Daher ist auch für Vereine eine Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung sinnvoll, denn sie schützt das Vereinsvermögen. Hierbei sind in der Regel neben Vorstand und Geschäftsführer alle Vereinsmitglieder, die haupt- oder ehrenamtlich im Verein in satzungsgemäßem Auftrag tätig sind – auch Abteilungsleiter, Jugendwarte und Trainer, mitversichert. Die Versicherung tritt auch ein, wenn durch Versäumnisse oder Fehlentscheidungen des z. B. Vereinsvorstandes dem Verein ein unmittelbarer Vermögensschaden entsteht.
Wie kann ein möglicher Schaden aussehen?
Schäden bei Dritten
◗◗ Der Verein stellt eine falsche Steuerbescheinigung aus. Der Spender erhielt daraufhin keine steuerliche Begünstigung.
Schäden am Vereinsvermögen (Eigenschäden)
◗◗ Der Vereinskassierer ließ den Einzug von Beiträgen verjähren und wurde vom Verein für den Ausfall in Anspruch genommen.
◗◗ Der Schatzmeister reichte Anträge auf öffentliche Förderung zu spät ein. Dadurch verfiel der Anspruch des Vereins auf Zuschüsse und der Schatzmeister sollte den Verlust begleichen.
◗◗ Gegen einen Handwerker bestanden berechtigte Gewährleistungsansprüche, die der Vorstand aber zu spät geltend machte. Der Vorstand wurde hierfür in Regress genommen.
Öffentlich-rechtliche Ansprüche
◗◗ Spendengelder wurden fehlerhaft behandelt. Es kam zum rückwirkenden Verlust der Gemeinnützigkeit. Das Finanzamt nahm die Vorstandsmitglieder direkt in Anspruch.
Tipp: Lassen Sie Ihren Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen, damit Sie im Falle eines Schadens optimal geschützt sind. Gerade wenn es um das Thema Vermögensschäden geht, ist eine Beratung von einem Versicherungsfachmann unerlässlich.
■ Jutta Hülsmeyer