3/2018 Private Haftpflichtversicherung: So viel Schutz muss sein

Man muss kein Pechvogel oder Tollpatsch sein, um einen Schaden zu verursachen. Jedem von uns unterlaufen kleine Unaufmerksamkeiten oder Missgeschicke. Dabei gilt grundsätzlich: Wer einen Schaden bei einem Dritten verursacht, haftet dafür mit seinem kompletten heutigen und auch zukünftigen Vermögen. Dabei kann der Schaden mitunter in die Millionen gehen.

Um auch gegen Missgeschicke mit erheblichen finanziellen Auswirkungen abgesichert zu sein, empfiehlt die Verbraucherzentrale eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro.

In der Betriebshaftpflichtversicherung ist in den meisten Fällen die Privathaftpflicht kostenlos mitversichert. Diese ist ebenso wichtig wie die betriebliche Absicherung.

Was kann Ihnen beispielsweise in Ihrer Freizeit passieren?

Urlaubszeit – die schönste Zeit des Jahres
Sie mieten sich ein Auto und haben dieses falsch betankt? Oder gar den Mietwagen-Schlüssel auf der Wandertour verloren? Damit die Urlaubsstimmung nicht dahingeht, sichern Sie sich am besten gegen solche Schäden ab.

Drohnen, das neue Spielzeug
– und dies nicht nur für Kinder! Im Gegenteil – auch Erwachsene lassen in ihrer Freizeit Drohnen in die Luft steigen. So kann eine private Landschaftsaufnahme aus der Vogelperspektive ungeahnte Folgen haben, wenn die Drohne durch eine Windböe abstürzt und dabei ein in der Nähe stehendes Auto beschädigt.

Ganz schön ärgerlich!
Besonders elektronische Gegenstände verlieren nach dem Kauf in kurzer Zeit erheblich an Wert. So kann im Schadensfall eine große Lücke zwischen der Zahlung des Haftpflichtversicherers und dem tatsächlichen Aufwand zum Neukauf der nicht mehr zu reparierenden Sache entstehen. Gerade bei Schadensfällen im Bekanntenkreis kann das zu unangenehmen Situationen führen.

Abhilfe schafft hierbei die Neuwertentschädigung für irreparabel beschädigte Sachen oder wirtschaftliche Totalschäden. So erhält Ihr Nachbar, dessen Smartphone Ihnen in den Gartenteich gefallen ist, für sein 6 Monate altes Handy den vollen Neuwert von Ihrer Haftpflichtversicherung!

Damit Sie sich um solche Schäden keine Gedanken machen müssen und Ihre Freizeit sorgenfrei genießen können, ist eine gute Absicherung sinnvoll. Unser Partner, die LVM Versicherung, schützt Sie über den Zusatzbaustein „PremiumPlus“ zur Privat-Haftpflicht nicht nur vor obigen Situationen, sondern bietet noch weitere Vorteile wie u. a. die Forderungsausfalldeckung mit Opferschutz.

Forderungsausfall, was ist das?
Stellen Sie sich vor, Sie werden selbst geschädigt. Der Schädiger hat allerdings keine Privat-Haftpflicht und ist mittellos. Von wem bekommen Sie nun den entstandenen Schaden ersetzt? Hier springt die Forderungsausfalldeckung in Ergänzung zu Ihrer Privat-Haftpflicht ein.

Noch mehr Sicherheit als der Einschluss der Forderungsausfalldeckung bietet der Zusatzbaustein Opferschutz. Der „Forderungsausfall mit Opferschutz“ hilft Ihnen, wenn Sie Opfer einer Gewalttat werden, zum Beispiel bei einer Körperverletzung mit bleibenden Folgen.

Zwar stehen Ihnen gegen den Täter Schadenersatzansprüche zu, allerdings besteht in vielen Fällen das Risiko, dass Sie keine Entschädigung von ihm erhalten. Selbst wenn der Schädiger eine Haftpflichtversicherung hat, würde diese wegen Vorsatz nicht leisten. Und ist er dann auch noch mittellos, bekommen Sie von ihm den Schaden nicht ersetzt. Damit Sie in diesen Fällen nicht zum zweiten Mal zum Opfer werden, bieten einige Versicherer den Baustein „Forderungsausfall mit Opferschutz“ an.

Tipp: Wer seine Drohne fliegen möchte, muss einige Vorschriften beachten! So ist an einer Drohne mit einem Abfluggewicht von mehr als 2 kg eine Plakette mit Namen und Adresse des Halters zu befestigen. Außerdem benötigt der Pilot einen „Drohnen-Führerschein“ .

■ Vera Rosendahl
■ Jutta Hülsmeyer

IGU e. V.