2/2018 Sicherer wohnen – Gefördert mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Ob eine Wohnung Ziel eines Einbruchs wird, hängt nicht nur vom Standort der Immobilie ab, sondern auch davon, wie leicht Einbrecher sich Zugang zur Wohnung verschaffen können. Fenster und Türen auszutauschen oder nachzurüsten ist deshalb ein wirksames Mittel gegen Wohnungseinbrüche. Wer den Einbruchschutz seiner Wohnung verbessert, kann zinsgünstige Kredite und sogar Zuschüsse von der staatlichen Förderbank KfW erhalten. Bei einer Investition in den Einbruchschutz empfiehlt sich ein Blick auf die Programme der KfW.

Wer in einer Wohnung den Einbruchschutz verbessert oder umgebauten Wohnraum als Erster erwirbt, kann den Kredit KfW 159 beantragen. Je Wohnung finanziert die KfW Vorhaben zum Einbruchschutz bis zu 50.000 Euro.

Alternativ dazu übernimmt die KfW im Zuschuss-Programm KfW 455 einen Teil der Gesamtkosten. Der Zuschuss muss nicht zurück gezahlt werden.

Die KfW fördert sowohl den Austausch alter Bauelemente durch neuere mit besserem Einbruchschutz als auch den Einbau von Nachrüstsystemen. Zu den Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz gehören beispielsweise:

der Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren,

der Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren,

der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, Balkon- und Terrassentüren sowie einbruchhemmender Gitter und Rollläden,

der Einbau von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen wie Kamerasysteme und intelligente Türschlösser,

der Einbau von Assistenzsystemen wie Gegensprechanlagen, Bewegungsmelder und Notrufsystemen.

 

Details des Zuschuss- und Kredit-Programms zum Einbruchschutz hat die Förderbank jeweils in eigenen Merkblättern (für Zuschuss und für Kredit) zusammengefasst. Die genauen technischen Anforderungen erläutert die KfW in eigenen Anlagen zum jeweiligen Merkblatt ( für KfW Einbruchschutz Zuschuss und für KfW-Einbruchschutz Kredit).

Die KfW unterstützt mit diesen Programmen Privatleute, unabhängig von deren Alter. Die Antragsteller müssen entweder Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses (mit höchstens zwei Wohneinheiten) sein oder eine umgebaute Immobilie kaufen. Wohnungseigentümergemeinschaften und Mieter können die Zuschüsse ebenfalls in Anspruch nehmen.

Die KfW übernimmt bei den Vorhaben im Rahmen des Programms 455 einen Teil der Kosten. Beim Einbruchschutz sind es 20 Prozent der förderfähigen Kosten für die ersten 1.000 Euro der Investition. Bei Summen darüber hinaus sind es 10 Prozent. Die Kosten müssen mindestens 500 Euro betragen, damit die Förderung gezahlt wird. Die Obergrenze liegt bei 15.000 Euro.

Der Zuschuss für die Maßnahmen zum Einbruchschutz wird direkt bei der KFW beantragt. Die Förderbank hat für diesen und andere Zuschüsse ein eigenes Zuschussportal eingerichtet. Wichtig ist, dass der Antrag gestellt wird, bevor Maßnahmen zum Einbruchschutz begonnen oder ein Kaufvertrag unterschrieben wurde. Sobald der Antrag der KfW vorliegt, wird eine Sofort-Zusage erteilt, oder eine Eingangsbestätigung, auf die dann zeitnah die Vertragsunterlagen folgen. Erst danach sollte mit dem Vorhaben begonnen werden.

Nach Abschluss der Arbeiten wird die Rechnung eingereicht und die Auszahlung beantragt.

Den KfW-Kredit für Maßnahmen zum Einbruchschutz kann jeder Investor von förderfähigen Maßnahmen beantragen, also nicht nur Privatleute, sondern auch Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften und Körperschaften. Je Wohnung können bis zu 50.000 Euro beantragt werden. Die Programme KfW 159 (Kredit) und KfW 455 (Zuschuss) lassen sich nicht kombinieren.

Da die KfW die Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des Programms „Altersgerecht umbauen“ (Kredit) fördert, gelten die Grundregeln dieses Programms. Der Kredit für Vorhaben zum Einbruchschutz kann nicht direkt bei der KfW gestellt werden, da die Förderbank ihre Kredite nur über Finanzierungspartner vergibt.

Nach Abschluss der Arbeiten muss nachgewiesen werden, dass die technischen Vorgaben umgesetzt und eingehalten wurden. Die KfW hat zum Einbruchschutz eine eigene Fachunternehmerbestätigung.

 

■ Margarete Lindenblatt

 

Quelle: Finanztipp

IGU e. V.