2/2018 Für einen sicheren Sprung ins Berufsleben

LVM-Leben hilft jungen Menschen bei der Absicherung eines existenziellen Risikos

Rund jeder vierte Deutsche wird im Laufe seines Lebens berufsunfähig. Trotzdem gibt es nur in knapp einem Drittel der deutschen Haushalte eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU). Woran liegt das?

Häufig sind falsche Annahmen ausschlaggebend, nicht selten mangelt es an Informationen, oft ist es aber auch eine Frage des Geldes. Denn wer berufsunfähig ist, wird von seinem Versicherer über Jahre bis Jahrzehnte mit Rentenzahlungen vor dem finanziellen K. o. bewahrt – und das hat einfach seinen Preis. Damit diese so existenzielle Absicherung gleichwohl auch für junge Leute bezahlbar bleibt, geht die LVM ab dem 1. Juli mit einem neuen Angebot an den Markt: der sogenannten LVM-BU- RentePlus mit Startphase. Sie ist insbesondere auch für diejenigen jungen Leute interessant, die mit dem Gedanken spielen, sich selbstständig zu machen.

Was verbirgt sich hinter der Startphase?

Entscheidet sich ein Kunde für eine LVM-Berufsunfähigkeitsrente mit Startphase, hat das eine besondere Beitragsgestaltung zur Folge: Der Kunde zahlt in den ersten 5 Jahren – bei vollem Schutz – nur 50 Prozent des Beitrags, im sechsten Jahr 60 Prozent, im siebten 70 Prozent … bis dass er ab dem 10. Jahr diese sogenannte Startphase hinter sich lässt und fortan den 100-prozentigen Zielbeitrag entrichtet.

An wen richtet sich das neue Angebot?

In der Ausbildung und im Studium ist das Geld meist besonders knapp, der Berufseinstieg aber auch nicht allzu fern. Deswegen zählen zur Zielgruppe allen voran Azubis und Studierende. Dann wären da noch die Berufseinsteiger, die sich häufig zunächst mit vergleichsweise niedrigen Gehältern durchs Leben schlagen. Und natürlich junge Leute, die mit einer Selbstständigkeit liebäugeln. Schließlich hat ein entsprechender Versicherungsschutz insbesondere für Selbstständige eine existenzielle Bedeutung.

Warum ist eine BU gerade für junge Selbstständige wichtig?

Nur wer in die gesetzlichen Rentenkassen eingezahlt hat, bekommt im Fall einer Erwerbsminderung auch eine Leistung. Selbstständige, die nie pflichtversichert gewesen sind, stehen also ohne jedwede Absicherung da. Aber auch ehemalig oder aktuell Pflichtversicherte haben nur unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf eine Rentenzahlung: Zunächst einmal gilt eine Wartezeit von 5 Jahren, darüber hinaus müssen die Versicherten in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Pflichtbeiträge gezahlt haben.

Hinzu kommt:

Geld vom Staat gibt’s allenfalls in Form einer Erwerbsminderungsrente. Die ist auf jeden Fall zu niedrig, um den Lebensstandard halten zu können. Und: Die volle Erwerbsminderungsrente erhält der Versicherte nur dann, wenn er nicht mehr in der Lage ist, täglich mindestens 3 Stunden lang einer beliebigen Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen liegt der Fokus auf dem Beruf, den der Versicherte zuletzt ausgeübt hat: Sobald er diese konkrete Arbeit nicht mehr zu 50 Prozent verrichten kann, erhält er eine vereinbarte Rentenleistung. Ein Versicherungsschutz, der ab Vertragsschluss gilt – nicht erst nach Ablauf einer Wartezeit. Und der gegebenenfalls sogar im Laufe der Zeit aufgestockt werden kann: Wer beispielsweise die LVM-BU-RentePlus abschließt, darf anlässlich bestimmter Ereignisse die Rente erhöhen – und das ohne eine erneute Gesundheitsprüfung. Hierzu zählen etwa der Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums, eine Heirat oder die Geburt eines Kindes.

■ Katharina Fiegl

IGU e. V.