2/2018 Fahrräder, insbesondere Pedelecs und E-Bikes, liegen weiter voll im Trend

Wer kennt das nicht: Morgens quält man sich mit dem Auto durch den Berufsverkehr – danach folgt die verzweifelte Parkplatzsuche. Zum Feierabend das gleiche Spiel … womöglich noch tanken – die Zapfsäulen zu Stoßzeiten voll belegt. Das ist purer Stress!

 

Stress, den man vermeiden kann!

Arbeitnehmer steigen daher immer häufiger auf das Fahrrad um und gelangen oftmals schneller ans Ziel als die autofahrenden Kollegen. Da es inzwischen Elektroräder gibt, werden selbst längere Strecken mühelos gemeistert. Sogar die jüngeren Leute entdecken die Vorteile des „Tretens mit eingebautem Rückenwind“ und verzichten teilweise gänzlich auf ein Auto. Grundsätzlich gilt: Radfahren schont nicht nur den Geldbeutel und trägt zu einer positiveren CO²-Bilanz bei, sondern ist auch gut für die Gesundheit. Bewegung und die Vermeidung von Stress im Berufsverkehr lassen den Tag gleich besser beginnen. Die Arbeitnehmer sind fitter und werden weniger krank.

 

Nutzen Sie als Unternehmer diese Vorteile für sich.

Denn jeder weiß: Effektiv arbeitende und zufriedene Mitarbeiter sind das A & O eines jeden Unternehmens. Bestärken Sie daher Ihre Mitarbeiter darin. Gehen auch Sie mit gutem Beispiel voran.

 

Es lohnt sich!

Auch für Sie als Unternehmer ist das Rad oder ein sogenanntes Dienstrad eine gute Alternative oder eine Ergänzung zum Firmenwagen. Neben dem positiven Gesundheitseffekt und dem guten Image bietet ein „Dienstfahrrad“ durchaus auch finanzielle Vorteile. Diese können Sie als Arbeitgeber für sich und Ihre Arbeitnehmer nutzen. Ein Steuerberater kann Ihnen hierzu nähere Informationen geben.

 

Sie überlegen auf ein Elektrorad umzusatteln und wissen noch nicht, welches Rad zu Ihnen passt? Dann hilft Ihnen der folgende Überblick eventuell, eine Entscheidung zu fällen. Grundsätzlich wird zwischen drei Typen von Elektrofahrrädern (Pedelecs oder E-Bikes) unterschieden:

 

Typ 1 – Pedelecs bis 25 km/h ohne Anfahrhilfe

Diese „kleinen“ Pedelecs gelten als Fahrräder, da sie trotz 250 Watt Motorleistung nicht mehr als 25 km/h erreichen. Der Elektromotor unterstützt den Radler während des Tretens. Somit gelten für sie auch die gleichen rechtlichen Regelungen wie für Fahrräder. Es besteht keine Versicherungspflicht!

 

Typ 2 – Pedelecs bis 25 km/h mit einer Anfahrhilfe bis 6 km/h

Diese Pedelecs, welche ohne Mittreten eine Geschwindigkeit von 6 km/h erreichen können, gelten auch als Fahrräder. Sie erreichen ebenfalls trotz Motorleistung eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und unterliegen deshalb den gleichen rechtlichen Regelungen wie der Typ 1.

 

Typ 3 – Schnelle Pedelecs bis 45 km/h und E-Bikes

Der Unterschied zwischen diesen beiden Modellen ist schnell erklärt. Schnelle Pedelcs arbeiten mit einem Motor von bis zu 500 Watt und unterstützen den Fahrer bis zu 45 km/h. E-Bikes sind Mofa ähnliche Fahrräder, deren unterstützender Motor bei 25 km/h abregelt. Der Zusatzantrieb unterstützt den Fahrer bis 20 km/h ohne Tretbewegung.

Bei Fahrzeugen vom Typ 3 besteht jeweils eine Versicherungs- und Kennzeichnungspflicht (Mofakennzeichen).

 

Tipp: Wer einen Schaden durch den Gebrauch seines Fahrrads oder Pedelecs verursacht, haftet für diesen. Daher ist eine Privat- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung unentbehrlich. Bei der LVM sind Pedelecs bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h in der Privat- sowie Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert!

 

■ Jutta Hülsmeyer

IGU e. V.