2/2018 Des einen Leid, des anderen Freud – Drohende Fahrverbote als Beschleuniger von E-Mobilität?

Viele kleine und mittlere Unternehmen fahren Dieselfahrzeuge. Aus gutem Grund. Die Fahrzeuge sind sparsamer im Verbrauch und der Treibstoffpreis für Diesel ist durch steuerliche Begünstigung niedriger als für Ottomotoren. Also eigentlich alles richtig gemacht? Aus damaliger Käufersicht ein klares Ja! Als wirtschaftlich denkender Kaufmann und Nutzer von Fahrzeugen mit hohen Fahrleistungen konnte man sich nicht gegen einen Diesel entscheiden.

 

Inzwischen wird Dieselfahren immer weniger salonfähig. Die Verwendung von unzulässiger Software zur Umgehung von Abgasnormen („Dieselgate“) und die starke Zunahme der Feinstaubbelastung mit drohenden Fahrverboten in einigen Großstädten haben die frühere Attraktivität des Diesel völlig zunichte gemacht.

Bundespolitik und Automobilindustrie waren gefordert und trafen sich als „Nationales Forum Diesel“ mit den Chefs von neun Bundesländern sowie zweimal mit Vertretern der Kommunen, um die drohenden Fahrverbote für Diesel-Pkw zu vermeiden.

Die Ergebnisse: Neben dem Angebot auf Nachrüstung von Diesel-Pkw in den Schadstoffklassen Euro 5 und 6 durch die Fahrzeughersteller wurde der Fonds „Nachhaltige Mobilität für die Stadt“ ins Leben gerufen. Dieser will nachhaltige und emissionsfreie Mobilität fördern.

Geplant ist, Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes (Busse, Müllabfuhr) mit modernen Filtersystemen auszustatten und mittels digitalisierter Verkehrsleitsysteme den Autostrom flüssiger durch die Städte zu manövrieren.

Außerdem soll der Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge beschleunigt werden. Die Probleme beim Diesel werden damit mittelbar zum Beschleuniger der Elektromobilität.

 

Noch sind die „Showstopper“ allerdings offensichtlich: Die Anzahl der Ladestationen in Deutschland ist noch nicht flächendeckend. Die Reichweite der Fahrzeuge im reinen Elektrobetrieb ist zu gering. Der hohe Anschaffungspreis wirkt abschreckend, trotz einer staatlichen Förderung in Höhe von 4.000 Euro für den Kauf eines neuen Elektrofahrzeugs und 3.000 Euro für einen Plug-in Hybrid (Hybrid, bei dem der Akkumulator zusätzlich durch das Stromnetz aufgeladen werden kann).

 

Das Bestandsziel der Bundesregierung von 1 Million E-Fahrzeugen bis 2020 wird wohl nicht erreicht werden. Allerdings hat der Kauf solcher Fahrzeuge zuletzt deutlich an Fahrt aufgenommen (Bestand am 1. Januar 2018: Elektro-Pkw 53.861 / Hybrid-Pkw 236.710; Vorjahr 34.022 / 165.405).

 

Als Kaufmann muss man je nach Situation individuell entscheiden, ob es eine sinnvolle Überlegung sein könnte, künftig einen Pkw mit Verbrennungsmotor durch ein Elektrofahrzeug zu ersetzen. Vor- und Nachteile sind abzuwägen, nicht nur beim Anschaffungspreis, sondern auch bei den Folgekosten wie Steuern und Kfz-Versicherung.

 

Bei der Kfz-Versicherung kann man zum Beispiel einiges falsch machen. Man sollte darauf achten, eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, die eine „Allgefahrendeckung“ für den Antriebsakkumulator beinhaltet. Abgesehen von Alterung, Verschleiß und Materialfehlern sind dann alle Ereignisse versichert, denen der Akkumulator ausgesetzt ist. Auch eine Neuwertentschädigung für den Akkumulator (18 Monate bei Totalschaden / 12 Monate bei Entwendung) sollte enthalten sein. Im Fahrzeug unter Verschluss gehaltene mobile Ladestationen sollten ebenfalls mitversichert sein. Wenn diese Kriterien beachtet werden und dann auch der Preis stimmt, hat man bei der Wahl des Versicherungsunternehmens alles richtig gemacht.

 

■ Rainer Rathmer

IGU e. V.