4/2017 Transportschaden – Wer zahlt, wenn die Ware beschädigt ankommt?

Beim Transport von Gütern ist schon längst nur noch sprichwörtlich „alles in Butter“. Haben im Mittelalter findige Kaufleute ihr zerbrechliches Gut in Butter verpackt, kümmert sich heute ein ganzer Industriezweig um Material für den sicheren Transport. Auch gibt es heute scheinbar keine Grenzen mehr für das, was und wohin etwas transportiert wird. Was aber ist mit den Risiken? Wer zahlt, wenn trotz aller Umsicht das Gut unvollständig, beschädigt oder gar nicht ankommt?
Hier kommt es darauf an, wer den Schaden verursacht, ihn zu vertreten hat und wer die Gefahr hierfür trägt. Es gibt regelmäßig drei Beteiligte an einem Transport: den Versender, den Transporteur und den Empfänger. Je nach Art des Transports können Versender oder Empfänger auch selbst Transporteur sein.
Der Gesetzgeber hat im BGB grundsätzlich geregelt, dass der Käufer das Risiko für den Transport trägt, wenn die Ware auf sein Verlangen hin versendet wird. Darüber hinaus kann auch im Kaufvertrag individuell vereinbart werden, wer die Gefahr hierfür trägt.
Eine Besonderheit ist der Verbrauchsgüterkauf: Hier kauft ein Verbraucher bei einem Unternehmer eine bewegliche Sache. In diesem Fall trägt der Verkäufer das Risiko, wenn er den Versand veranlasst.
Ist das Gut im Gewahrsam des Spediteurs oder Frachtführers zu Schaden gekommen, haftet dieser für den Schaden – allerdings nur im Rahmen gesetzlich festgelegter Grenzen. Diese Haftung entspricht aber unter Umständen nicht dem Wert des transportierten Gutes.
Den Ärger über eine beschädigte Lieferung kann keiner nehmen. Um die finanziellen Folgen kümmert sich der richtige Versicherungsschutz:
Das Transportgut ist in den meisten Fällen bis zum Versand Vorrat, Ware oder Betriebseinrichtung und somit versichert im Rahmen einer Geschäftsinhaltversicherung. Der Versicherungsschutz erlischt aber regelmäßig mit Beginn der Verladung für den anschließenden Transport.

Transportwarenversicherung

Hier versichere ich als Käufer oder Verkäufer mein finanzielles Risiko am möglichen Verlust oder der Beschädigung der Ware, immer dann, wenn ich für den eigenen Betrieb Güter versende oder empfange und jemand anderes für mich den Transport übernimmt.

Autoinhaltsversicherung

Hier versichere ich als Käufer, Verkäufer oder Handwerker mein Risiko, wenn ich für den eigenen Betrieb Güter zum Beispiel aus dem Handels- und Produktionsprogramm, Kundengeräte oder selbst genutzte Werkzeuge mit dem eigenen Fahrzeug transportiere.

Frachtführer-Haftungsversicherung

Hier versichere ich mich als Fuhrunternehmer gegen mögliche Schadenersatzansprüche der Auftraggeber. Hat das transportierende Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen ist es sogar eine Pflichtversicherung.
In jedem Fall sollte bei der Übernahme eines Transportgutes immer der äußerlich gute Zustand und die Vollständigkeit geprüft werden. Bedenken oder Mängel sind in den Frachtpapieren zu dokumentieren. Nur so ist sichergestellt, dass am Ende auch ohne gute Butter kein finanzieller Schaden bleibt.
■ Karsten Martini

IGU e. V.