4/2017 Glück im Unglück – Spezielle Risiken – spezieller Versicherungsschutz

Herr Ingo K., Inhaber eines Handwerksbetriebes, bekam einen gehörigen Schreck, als er hörte, dass einer seiner Mitarbeiter einen geliehenen Gabelstapler falsch bediente und dieser dadurch stark beschädigt wurde. Ein Anruf bei seiner Versicherung – und er war beruhigt. Zum Glück war er gut abgesichert, denn Schäden an geliehenen oder gemieteten Arbeitsmaschinen sind oftmals vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Einige Versicherer bieten für solche Fälle spezielle Versicherungslösungen an. Bei der LVM zum Beispiel sind Schäden an geliehenen oder gemieteten Arbeitsmaschinen sowie Schäden an sonstigen beweglichen Sachen über das Zusatzpaket GewerbePlus bis 100.000 Euro mitversichert.
Haben Sie Ihre Betriebsgebäude oder Räumlichkeiten gemietet? Dann ist der Ärger oft groß, wenn es zu einem Schaden kommt. Schäden, die durch Brand, Explosion, Ab- oder Leitungswasser entstehen sind üblicherweise in der Grunddeckung einer Betriebshaftpflicht mitversichert. Aber wie sieht es mit Mietsachschäden aus anderer Ursache aus? In diesem Fall kommt die Betriebshaftpflichtversicherung oft nicht für den Schaden auf – hier ist Zusatzschutz gefragt.

Was kann passieren?

Hier ein Beispiel aus der Praxis: Ein Mitarbeiter stößt versehentlich mit einem Handhubwagen gegen das Rolltor – dieses wird stark beschädigt. Bei der LVM sind derartige Schäden ebenfalls über das Zusatzpaket GewerbePlus bis 300.000 Euro mitversichert. Das Paket bietet noch viele andere Vorteile.
Auch alltägliche Risiken sollten nicht unterschätzt werden. Ein Beispiel hierfür: Installateure bekommen häufig den Auftrag, die vom Kunden gekaufte Photovoltaikanlage oder andere elektrische Anlagen zu montieren. Im Rahmen der Zusatzdeckung Obhuts- und Bearbeitungsschäden an übernommenen Sachen sind in diesem Fall die Schäden an der zu montierenden Photovoltaikanlage oder elektrischen Anlage mitversichert.

Noch zwei Beispiele aus der Praxis:

Der Fernsehmonteur übernimmt den Fernseher seines Kunden zur Reparatur. Beim Öffnen des Gerätes fällt ihm dieses versehentlich herunter und wird dabei zerstört.
Ein Kunde kauft eine Küche bei einem Küchenfachgeschäft. Für den Aufbau beauftragt er einen Küchenbauer. Dieser holt die zu montierende Küche aus dem Küchenfachgeschäft ab. Beim anschließenden Einbau der Küche zerkratzt er die hochwertige Oberfläche.

Was Sie sonst noch wissen sollten

Achten Sie darauf, dass Sie eine ausreichend hohe Versicherungssumme wählen. Wir empfehlen für den Grundschutz eine Versicherungssumme von 5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden. Sprechen Sie mit Ihrem Versicherungsfachmann über Ihre speziellen Betriebsrisiken – lassen sich umfassend beraten, damit Sie umfassend richtig abgesichert sind. Einige Versicherer bieten zudem für viele Betriebsarten Selbstbeteiligungstarife an. Dies bedeutet, dass Sie durch die Wahl einer Selbstbeteiligung wie z. B. 300 Euro einiges an Beitrag sparen können.

Top Zusatzschutz durch LVM GewerbePlus

Mitversichert sind beispielsweise
◗◗ Bearbeitungsschäden bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme, max. 5 Mio. Euro
◗◗ Mietsachschäden an Gebäuden aus anderer Ursache als Brand, Explosion, Ab- und Leitungswasser bis 300.000 Euro
◗◗ Schäden an geliehenen und gemieteten Arbeitsmaschinen und -geräten sowie sonstigen beweglichen Sachen bis 100.0000 Euro
◗◗ Schlüsselverlust bis 300.000 Euro
◗◗ Erweiterte Produkt-Haftpflicht bis 100.000 Euro
◗◗ Privat-Haftpflicht auch für weitere Betriebsinhaber
■ Jutta Hülsmeyer

IGU e. V.