4/2017 Die Rechtsschutzfalle für leitende Angestellte

In Zeiten von hartem Wettbewerb und stetig steigendem Kostendruck beginnen Umstrukturierungen und Sanierungsmaßnahmen im Unternehmen oft mit einem Austauschen einzelner Geschäftsführer oder der gesamten bisherigen Geschäftsleitung. Selbst junge Unternehmen sollen schnell schwarze Zahlen schreiben und die Investitionen amortisieren.
Obwohl viele Manager auch nichtsahnend auf einem Schleudersitz sitzen, sind die meisten nicht ausreichend Rechtsschutz versichert. Vorsichtigen Schätzungen zufolge haben nur etwa zwei bis drei Prozent aller Manager hierzulande eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.
Vielen ist nicht klar, dass der Karriereaufstieg etwa zum Geschäftsführer den Verlust des privaten Rechtsschutz- Versicherungsschutzes im beruflichen Bereich bedeutet, obwohl er gerade dann wichtig wird. Denn nach den Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen (ARB) besteht zwar Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeitsverhältnissen – Streitigkeiten der Geschäftsführer aus ihrem Anstellungsverhältnis sind jedoch nicht mitversichert.
Während also Führungskräfte aus der zweiten Reihe über ihre private Rechtsschutzversicherung vor arbeitsrechtlichen Risiken geschützt sind, müssen sich Geschäftsführer und Vorstände gesondert versichern. Sonst laufen sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit ihrem Unternehmen Gefahr, vorzeitig klein beigeben zu müssen, weil ihnen das Prozessrisiko über den Kopf wächst.
So kostet beispielsweise ein Rechtsstreit über die Kündigung eines Geschäftsführers einer GmbH mit einem Jahresgehalt von 150.000 Euro rund 62.000 Euro in zwei Instanzen (s. Kasten) – außergerichtliche Kosten und Gutachter-Honorare noch nicht eingerechnet.
Eine Lösung für diese Streitigkeiten bietet der Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Er umfasst die Kosten außergerichtlicher und gerichtlicher Streitigkeiten, zum Beispiel für die Überprüfung einer Kündigung oder die Durchsetzung der Ansprüche auf Tantiemen oder für Streitigkeiten rund um die betriebliche Altersversorgung.

Beispielrechnung

Der Geschäftsführer einer GmbH oder der Vorstand einer Gesellschaft erhält eine fristgemäße Kündigung, Jahresgehalt 150.000 Euro, Streitwert 450.000 Euro (3 Jahresgehälter).
Gerichtliche Kosten gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und Gerichtskostengesetz.
Hinzukommen können noch außergerichtliche Kosten, Gutachterkosten oder Zeugenauslagen:

■ Anne Hilchenbach

IGU e. V.