3/2017 Wehrlos gegen Cybermobbing und Co.?

Digitalisierung, soziale Medien, das „www“ … – diese und viele weitere neue Errungenschaften bestimmen unaufhaltsam unseren Alltag. Sie erleichtern und bereichern unser Leben, erweitern unseren Horizont, machen Kommunikation, Online-Käufe, Reisebuchungen, Bankgeschäfte, und vieles mehr kinderleicht. Die Möglichkeiten scheinen schier grenzenlos. So weit, so gut. Doch was passiert, wenn private Informationen, die über soziale Medien verbreitet werden und so für jedermann sichtbar sind, eine Person öffentlich in ein schlechtes Licht stellen?
Persönliche Fotos und Videos, rufschädigende Kommentare, Beleidigungen und Diffamierungen verbreiten sich im Internet rasend schnell und das mit teilweise folgenschweren und langfristigen Konsequenzen für die Betroffenen. Denn die Einträge hinterlassen Spuren im Netz, das Internet vergisst nichts.
Diese schmerzliche Erfahrung machte auch Maria S.: Gartentipps, die Aktivitäten ihrer Enkelkinder und ab und zu ein lustiges Video – das war alles, was die selbstständige Friseurmeisterin auf ihrer privaten Facebook-Pinwand postete. Doch plötzlich fanden sich dort verleumderische Beiträge eines Konkurrenten. Üble Beleidigungen, Unterstellungen und eine frei erfundene Suchterkrankung standen da nun für alle Welt sichtbar im Netz! Flugs verbreiteten sich die unwahren Inhalte in Frau S. kleiner Heimatgemeinde. Die Auswirkungen waren gravierend: Zahlreiche Termine in ihrem Friseursalon wurden abgesagt oder die Kunden erschienen einfach nicht. Frau S. hatte massive Umsatzeinbußen.
Was kann man tun, wenn solche Angriffe aus der virtuellen Welt den guten Ruf beschädigen oder schlimmstenfalls die reale Existenz der Betroffenen bedrohen?
Nach dem ersten Schock wandte sich Frau S. an einen Rechtsanwalt, der sie zunächst über die rechtlichen Möglichkeiten beriet. Mit seiner Hilfe zeigte sie den Täter bei der Polizei an. Ein zusätzlich vom Rechtsanwalt verfasstes Schreiben an den Konkurrenten zeigte schnellen Erfolg, denn der Übeltäter gab unversehens klein bei. Von ihm waren keine weiteren unwahren Einträge zu erwarten. Der rufschädigende Eintrag befand sich jedoch immer noch für jedermann sichtbar im Internet … Maria S. fand Hilfe bei dem Anbieter „Dein guter Ruf“. Der Dienstleister hilft bei Verletzung von Persönlichkeitsrechten im Internet und sorgt dafür, dass rufschädigende Einträge im Netz gelöscht werden. Auch hier war „Dein guter Ruf“ erfolgreich. Die verleumderischen Beiträge wurden beseitigt.
Die Wogen konnten sich nach und nach wieder glätten. Die Friseurmeisterin ist erleichtert, denn mittlerweile läuft ihr Salon genauso gut wie vorher.
Gut zu wissen: In diesem Fall wären die Anwaltskosten und auch die Dienstleistung von „Dein guter Ruf“ über die LVM Rechtsschutzversicherung im Plus-Paket versichert.

Begriffe rund um Cybermobbing kurz und knapp:

Das Wort Mobbing stammt aus dem Englischen und bedeutet „jemanden anpöbeln“ oder „sich auf jemanden stürzen“. Beispiele hierfür sind Beleidigung, Bedrohung, Bloßstellung oder Belästigung von Personen. Der Begriff Cybermobbing steht für Mobbing in digitalen Medien wie über Handy, E-Mails, Websites, Foren, Chats und Communities.

Impersonation:

Die Nachahmung oder Kopie einer Identität, um dem Opfer zu schaden.
Beispiel: Ein enttäuschter Fahrschüler will sich an seinem Fahrlehrer für die verbockte Fahrprüfung rächen. Er erstellt ein Facebook-Konto mit dem Namen des Fahrlehrers und kopiert auch ein Profilbild der betroffenen Person. Somit sieht das Profil täuschend echt aus. Von diesem Profil werden andere Nutzer beleidigt und es werden fragwürdige politische Statements veröffentlicht.

Cybermobbing:

Mobbing umfasst die gezielte Schikane, das Beleidigen und das Bloßstellen einer Person über einen längeren Zeitraum. Die oder der Täter schikanieren ihr Opfer über WhatsApp, Twitter, Facebook, Instagram, Snapchat oder andere soziale Netzwerke oder Foren. In einigen Fällen werden die Opfer über die Demütigung hinaus auch bedroht.
Beispiel: Eine Schülerin ärgert sich über eine Mitschülerin, die ihr vermeintlich den Freund ausgespannt hat. Aus Wut macht sie unvorteilhafte Fotos vom Sportunterricht und verbreitet diese mit gehässigen Kommentaren über Snapchat. Doch damit nicht genug: Sie ermutigt weitere Klassenkameraden mitzumachen und veröffentlicht regelmäßig bearbeitete und mit Beleidigungen versehene Bilder auf Instagram. Durch die Reichweite der sozialen Netzwerke bekommt die ganze Schule die Bilder zu Gesicht.

Datendiebstahl:

Der Täter beschafft sich unberechtigterweise Weise geheime oder personenbezogene Daten. Die Daten werden nicht wie im klassischen Sinne geraubt, sondern einfach kopiert. Die Diebe können Daten aus Briefköpfen ablesen oder aber Großrechner bei Behörden oder Unternehmen angreifen.

Skimming:

Skimming ist eine besondere Form des Datendiebstahls. Hierbei werden Kontoinformationen (IBAN, PIN etc.) gestohlen und auf gefälschte Karten übertragen. Mit diesen Karten wird zulasten des rechtmäßigen Eigentümers bezahlt.

Phishing:

Über gefälschte Internetseiten, E-Mails, SMS etc. versucht der Täter das Opfer zu täuschen, um so persönliche Daten preiszugeben.
Beispiel: Über eine nachgemachte, ähnlich aussehende Internetseite einer Bank versucht der Täter an Kontoinformationen und die dazugehörige PIN zu gelangen. Mit diesen Daten plündert der Täter das Konto.
■ Dorothea Meckmann

IGU e. V.