Ertragsausfall – wenn der Betrieb still steht
Immer wieder kommt es in Deutschland zu immensen Schäden durch Hochwasser. Dies kann zu einer Bedrohung für ganze Städte werden, vor allem dort, wo Flüsse in der Nähe sind. Mit voller Wucht drückt hier das Hochwasser gegen die Deiche, Rekord Pegelstände werden gemeldet.
Ein Schadensfall aus dem Gewerbebereich: Ein Gastronomie-Unternehmen hatte mit Sandsäcken und vielen helfenden Händen versucht, den Schaden möglichst gering zu halten. Doch das Hochwasser verursachte so starke Schäden, dass an eine zügige Wiedereröffnung der Brasserie nicht zu denken war.
Neben den Schäden an Gebäude und Inventar fielen noch die finanziellen Verluste durch den Umsatzausfall an: Die fixen Kosten, wie z. B. Gehälter, Miete und Darlehensverpflichtungen liefen trotzdem weiter.
Versicherungsschutz für Schäden dieser Art besteht über eine Ertragsausfallversicherung gegen weitere Elementargefahren. Sie erstattet die entgangenen Gewinne und übernimmt die laufenden Kosten, falls ein Betrieb eine „Zwangspause“ einlegen muss. So wird verhindert, dass ein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage gerät. Auch für Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel sollte eine Ertragsausfallversicherung vereinbart werden.
■ Birgit Lemke