Der Titel einer Vorabendserie der ARD zum Thema „Lottokönige“ könnte in diesem Jahr für viele Besitzer einer Lebensversicherung ganz aktuell werden: Bald laufen in großer Zahl Lebensversicherungen ab – und die Kunden stellen sich die Frage nach einer rentablen Wiederanlage des frei werdenden Kapitals: In Zeiten der „Null-Zins- Politik“ eine immer schwerer zu beantwortende Frage.
Warum ist 2016 ein „Ablaufjahr“?
Zum 31. Dezember 2004 endete durch das Alterseinkünftegesetz die Möglichkeit, eine bei Ablauf steuerfreie Lebensversicherung abzuschließen. Diese Verträge wurden oft mit der 12-jährigen Mindestdauer abgeschlossen und kommen folglich bald zur Auszahlung.
Was ist mit dem Versicherungsschutz?
Wenn die Verträge ablaufen, endet auch der Versicherungsschutz. Dieses Sicherheitspolster für die Hinterbliebenen ist – auch wenn der Vertrag damals unter dem Renditeaspekt abgeschlossen wurde – ein gern gesehener Nebeneffekt. Viele Kunden möchten diese Sicherheit aufrecht erhalten und einen neuen Vertrag abschließen.
Sichere Kapitalübertragung auf dienächste Generation.
Die Lösung: Die LVM Lebensversicherungs-AG bietet mit der Wachstums-Police hier einen sicheren Hafen. Immer, wenn eine Lebensversicherung abläuft, bietet LVM-Leben für 50-67-Jährige eine neue Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Die Ablaufsumme kann bis 100.000 Euro als Einmalbeitrag neu investiert werden, auch wenn das Geld aus einer ablaufenden Lebensversicherung eines anderen Unternehmens stammt.
Attraktive Alternative zur Festgeldanlagefür jeden − auch ohne Vertragsablauf.
Die LVM-Wachstums-Police ist auch für alle anderenzur langfristigen, sicheren Geldanlage interessant. Mit Gesundheitsprüfung ist dieser Tarif für jeden Interessenten möglich.
Ein konkreter Vergleich der Wachstums – Police mit einer Festgeldanlage (50.000 Euro)
Im Mittel- bis Langfristbereich ist die Wachstums-Police ein überlegenswertes Investment bei sehr hoher Sicherheit und Flexibilität durch monatliche Verfügbarkeit nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres. Die Erträge sind nach 12 Jahren und mit Vollendung des 62. Lebensjahres zur Hälfte steuerfrei, der jährliche Vermögenszuwachs während der Laufzeit erfolgt ohne Abgeltungssteuerabzug.
■ Hans-Peter Süßmuth