1/2016 Vorsparen für garantierte Beitragssenkung im Alter ist so attraktiv wie noch nie

Die strategische Ausrichtung der Europäischen Zentralbank(EZB) wird sich auch in diesem Jahr kaum ändern. Wie erwartet, führt die EZB die „Nullzinspolitik“ fort. Schlechte Zeiten also für Sparer: Ihre Einlagen bei Banken und Sparkassen werden durch die weiterhin sehr niedrige Verzinsung schleichend entwertet. Attraktive Alternativen zu den hierzulande beliebtesten Geldanlagen der Privathaushalte, nämlich Sparbuch, Tages- und Festgeld, gibt es auf den ersten Blick nur für Anleger, die bereitwillig höhere Risiken in Kauf nehmen. Eine Ausnahme bilden da die privat Krankenversicherten: Für sie gibt es eine interessante Möglichkeit, risikofrei in die Zukunft zu „investieren“, indem sie für niedrigere Beiträge im Alter frühzeitig vorsparen.
Zwar wird schon seit dem 1. Januar 2000 ein gesetzlich vorgeschriebener Beitragszuschlag von 10 Prozent auf die ambulante, stationäre und zahnärztliche Absicherung erhoben – aber nur bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Ab dem Alter 65 wird das so angesparte Kapital dazu verwendet, den Beitrag zur privaten Krankenversicherung möglichst lange niedrig zu halten. Dieser Zuschlag ergänzt die von den Versicherern bereits im Beitrag einkalkulierten Alterungsrückstellungen und soll verstärkend die Beitragsbelastung im Alter mildern.
Wer jedoch sicherheitsorientiert lieber auf eine garantierte Beitragsentlastung im Alter setzt, entscheidet sich darüber hinaus für einen zusätzlichen Vorsorgebaustein. Den bieten mittlerweile nahezu alle Krankenversicherungsunternehmen an. Später im Ruhestand, mit dann geringeren Einkünften als zuvor im Berufsleben, macht sich die daraus resultierende garantierte finanzielle Entlastung für die Versicherten umso deutlicher bemerkbar.
Wer also während des Erwerbslebens bereit ist, füreine spätere garantierte Beitragsreduzierung monatlich etwas mehr aufzuwenden, kann bei Erreichen eines vorgegebenen Alters (häufig der Vollendung des 65. Lebensjahres) eine spürbare und garantierte Beitragsentlastung erwarten. Die LVM-Krankenversicherung zum Beispiel ermöglicht ihren Kunden mit dem Baustein Vorsorge- Plus eine garantierte Entlastung von immerhin bis zu 80 Prozent – und zwar auf die in der Vollversicherung enthaltenen Bausteine für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen. Zu beachten ist bei diesen flexibel gestalteten Vorsorgetarifen lediglich, dass es sich um ein zweckgebundenes Vorsparen zur Beitragsentlastung im (Renten-)Alter handelt. Deshalb kann das eingezahlte und verzinste Kapital auch nicht vorzeitig ausgezahlt werden und der Beitrag für den Vorsorgebaustein ist bis zum Vertragsende weiter zu entrichten. Auszahlung des eingezahlten und verzinsten Kapitals ist somit nicht vorgesehen. Somit ist der private Krankenversicherungsschutz und der freiwillig hinzu wählbare Vorsorgebaustein aufeinander abgestimmt und nur jeweils beim selben Anbieter versicherbar.
Gerade durch das Zusammenspiel dieser Aspekte istdas Vorsparen für im Alter den Beitrag senkende Maßnahmen eine sinnvolle Investition − in Zeiten niedriger Zinsen umso mehr!
Wer also privat krankenversichert ist und bisher nochkeine zusätzliche Vorsorge für eine individuelle, garantierte Senkung des Altersbeitrages getroffen hat, sollte sich von seinem Versicherer hierzu beraten lassen.
Privat krankenversicherte Kunden der LVM können sich direkt an eine der bundesweit über 2.200 LVM-Versicherungsagenturen wenden: Die LVM-Vertrauensleute und ihre Mitarbeiter beraten umfassend.

5 gute Gründe, warum sich das „Extra-Vorsorge-Sparen“ für Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Beamte lohnt:

◗◗ Arbeitnehmer erhalten neben dem Beitrag zurVollversicherung auch den Extra-Beitrag für den Vorsorgebaustein zu 50 Prozent (!) vom Arbeitgeber bezuschusst, wenn dieser noch nicht ausgeschöpft ist. In 2016 beträgt der maximale Zuschuss insgesamt 309,34 Euro.
◗◗ Selbstständige, Freiberufler und Beamte erhaltenspäter im Ruhestand in der Regel nur einen geringen oder gar keinen Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Wer aber als Rentner für den Beitrag weitgehend selbst aufkommen muss, wird das in seinem zur Verfügung stehenden Budget umfassender einplanen müssen und hat entsprechender weniger Geld für andere Dinge zur Verfügung. Dieser Gruppe verschafft die garantierte Beitragssenkung im Alter den nötigen Spielraum, den sich jeder als Rentner oder Pensionär wünscht.
◗◗ Mit Vorsorgebausteinen lassen sich auch noch Steuern sparen. Einzahlungen in diesen Vorsorgetarif sind im Rahmen der zugrunde liegenden Tarife der Vollversicherung (für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler) bzw. Restkostenversicherung (für Beihilfeberechtigte, Beamte) ggf. noch steuerlich ansetzbar.
◗◗ Diese optionalen Vorsorge-Angebote sind mit vergleichsweise lukrativen Formen des Sparens vergleichbar, da aktuell mit relativ hohem Rechnungszins berechnet.
◗◗ Wer bisher privat versichert ist aber noch ohne Vorsorgebaustein, kann diesen problemlos nachträglich einschließen. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. So können sich auch Menschen mit Vorerkrankungen eine garantierte Beitragssenkung im Alter sichern.
■ Norbert Schulenkorf

IGU e. V.