1/2016 Sach-Schadenreport

Langfinger unterwegs

Als Frau Keller aus der Mittagspause an ihren Arbeitsplatzzurückkehrte, erwartete sie eine böse Überraschung: Ihr Handy, das sie auf dem Schreibtisch hatte liegen lassen, war verschwunden.
Auch nach intensiver Suche war es nicht mehr aufzufinden.Im Gespräch mit ihren Kollegen stellte sich heraus, dass noch weitere Wertsachen und Handys abhanden gekommen waren.

Was war geschehen?

Eine unbekannte Person hatte sich in die unverschlossenenBüros geschlichen und Handys und Geldbörsen entwendet. Trotz einer polizeilichen Anzeige konnte der Täter nicht ermittelt werden.

Hausratversicherung erstattet den Diebstahlschaden

Frau Keller hat bei der LVM eine Hausratversicherung abgeschlossen. Diese bietet für Schäden dieser Art Versicherungsschutz über  die Position „Einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz in Gebäuden“.
Es gilt eine Entschädigungsgrenze von 500 Euro, Bargeld bis 100 Euro. Frau Keller bekam für ihr Handy 249 Euro aus der Hausratversicherung erstattet.

Vorteil bei der LVM Versicherung:

Auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles verzichtet die Gesellschaft, wenn der Schaden nicht höher als 10.000 Euro ist.
Quelle: Sach-Schadenreport der LVM Versicherung

IGU e. V.