Man muss kein Pechvogel oder Tollpatsch sein, um einen Schaden zu verursachen. Jedem von uns unterlaufen kleine Unaufmerksamkeiten oder Missgeschicke. Grundsätzlich gilt: Wer einen Schaden verursacht, haftet dafür mit seinem ganzen heutigen und zukünftigen Vermögen. Dabei kann der Schaden mitunter auch in die Millionen gehen. Eine Privat Haftpflichtversicherung ist daher absolut unverzichtbar.
Prüfen Sie außerdem, ob die Versicherungssumme Ihrer Privat-Haftpflicht ausreichend hoch ist. Die Statistiken sind eindeutig: Die Schadenssummen sind während der letzten Jahre erheblich gestiegen. Ganz einfach, weil fast alles teurer geworden ist. Von der Immobilie über Reparaturen bis zur medizinischen Versorgung. Eine höhere Versicherungssumme ist daher kein Luxus. Passen Sie Ihren Versicherungsschutz dieser Entwicklung an. Wir empfehlen eine Versicherungssumme von 50 Millionen Euro – ein absolut sinnvoller Selbstschutz, und die Beiträge dafür sind relativ gering. Wie gering, das können Sie bei vielen Gesellschaften durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung selber mitbestimmen. Wer kleine Schäden selbst trägt, senkt dadurch den zu zahlenden Beitrag.
Eine Frage stellt sich jedoch: Von wem erhalten Sie einen Schaden ersetzt, wenn der Schädiger keine Privat- Haftpflichtversicherung hat? Immerhin haben rund 30 Prozent aller Deutschen keinen Haftpflichtschutz. Ist der Schädiger dann auch noch mittellos, bleiben Sie auf Ihrem Schaden sitzen. Hier hilft der Zusatzbaustein Forderungsausfalldeckung.
Forderungsausfalldeckung: Damit Sie nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben!
Was ist eine Forderungsausfalldeckung? Hierunter versteht man in der Privat-Haftpflichtversicherung die Absicherung eigener Schadenersatzforderungen, wenn der Schädiger nicht zahlen kann. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn der Schadenverursacher keine Privat- Haftpflichtversicherung hat und für den Schaden auch nicht anderweitig aufkommen kann. Damit besteht die Gefahr, dass Sie als Geschädigter leer ausgehen. Vor diesem erheblichen Risiko schützt Sie die Forderungsausfallversicherung. Sie ist bei der LVM in der Privat-HaftpflichtPlus enthalten und begleicht Ihre Schadenersatzansprüche so, als hätte der Schädiger eine LVM-Privat-Haftpflichtversicherung besessen.
Aus der Schadenpraxis:
Das Kind eines unserer Kunden wurde auf der Straße von einem Hund angefallen. Mehrere Krankenhausaufenthalte und kosmetische Operationen waren notwendig, um die Verletzungsfolgen zu mindern. Die Forderungen beliefen sich auf über 800.000 Euro. Der Hundehalter war nicht versichert und auch eine Vollstreckung blieb erfolglos.
Dank der Forderungsausfallversicherung beglich die LVM die Schadenersatzansprüche und übernahm auch die Kosten des Rechtsstreits.
Forderungsausfall mit Opferschutz
Noch mehr Sicherheit als der Einschluss einer reinen Forderungsausfallversicherung bietet der Baustein Opferschutz. Der „Forderungsausfall mit Opferschutz“ hilft Ihnen, wenn Sie Opfer einer Gewalttat werden. Zum Beispiel bei einer Körperverletzung mit bleibenden Folgen. Zwar stehen Ihnen gegen den Täter Schadenersatzansprüche in beträchtlicher Höhe zu. Jedoch besteht in vielen Fällen das Risiko, dass Sie keine Entschädigung von ihm erhalten.
Selbst wenn der Schädiger eine Haftpflichtversicherung hat, würde diese wegen Vorsatz nicht leisten. Und ist er dann auch noch mittellos, bekommen Sie von ihm den Schaden nicht ersetzt. Damit Sie in diesen Fällen nicht zum zweiten Mal zum Opfer werden, bieten einige Versicherer, wie zum Beispiel die LVM, den Zusatzbaustein „Forderungsausfall mit Opferschutz“ an. Diesen Baustein können Sie gegen einen geringen Zuschlag in die Privat-Haftpflichtversicherung einschließen.
■ Jutta Hülsmeyer