4/2014 Geänderte Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Am 5. Juni hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beschlossen. Das Gesetz soll in wesentlichen Teilen ab dem 1. Januar 2015 in Kraft treten. Was ändert sich?
① Der Beitragssatz:
Zum 1. Januar 2015 wird der allgemeine Beitragssatz zur GKV von 15,5 auf 14,6 Prozent abgesenkt. Der Arbeitgeberzuschuss wird auf 7,3 Prozent festgeschrieben. Der bisherige Sonderbeitrag von 0,9 Prozent, den Arbeitnehmer bislang allein zahlen, und die Möglichkeit des pauschalen Zusatzbeitrags werden gestrichen.

② Stärkerer Wettbewerb durch kassenindividuellen Zusatzbeitrag:
Jede Krankenkasse kann dann einen individuellen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben. Dessen Höhe wird davon abhängen, wie wirtschaftlich die Kasse arbeitet. Wird ein Zusatzbeitrag erhoben, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht, wirksam zum Ablauf des Monats, für den der Zusatzbeitrag erstmals erhoben bzw. erhöht wird.
③ Mehr Transparenz beim Zusatzbeitrag:

Erheben/erhöhen Krankenkassen künftig einen Zusatzbeitrag, müssen sie die Mitglieder in einem Extra- Schreiben über ihr Sonderkündigungsrecht und den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz informieren. Sie sind verpflichtet, den durchschnittlichen Zusatzbeitrag aller Krankenkassen zu nennen. Ist der eigene Zusatzbeitrag höher als der durchschnittliche Zusatzbeitrag, hat sie ihre Mitglieder auf die Wechselmöglichkeit hinzuweisen. Auch muss auf die Übersicht des Spitzenverbands „Bund der Krankenkassen“ hingewiesen werden, aus der hervorgeht, welche Kassen einen Zusatzbeitrag erheben und in welcher Höhe. Diese Übersicht veröffentlicht der Spitzenverband jeweils aktuell im Internet.
④ Vollständiger Strukturausgleich:

Damit die unterschiedliche Einkommensstruktur der Mitglieder der Kassen nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führt, ist ein vollständiger Einkommensausgleich vorgesehen. Dadurch werden alle Kassen hinsichtlich der beitragspflichtigen Einkommen ihrer Mitglieder rechnerisch gleich gestellt. Somit entfällt der Anreiz, im Wettbewerb besser verdienende Mitglieder zu bevorzugen, um niedrigere Zusatzbeiträge erheben zu können.
Krankenkasse hkk wird 2015 deutlich günstiger als Branchen-Durchschnitt
Die Krankenkasse hkk – LVM-Kooperationspartner – wird ihren Beitragssatz zum 1. Januar 2015 spürbar senken, weil der neue Zusatzbeitrag bei der hkk erheblich unter dem Durchschnitt aller Krankenkassen liegen wird – und somit deutlich günstiger als die branchendurchschnittlichen 0,9 Prozent ausfallen wird.
Die genaue Höhe des Beitragssatzes wird der hkk-Verwaltungsrat Anfang Dezember beschließen.
■ Norbert Schulenkorf

IGU e. V.