4/2014 Die Direktversicherung – flexibel bei Veränderungen im Leben?

Bei Abschluss eines Altersvorsorgevertrags wird meistens empfohlen, das Alter, zu dem die Rente fällig werden soll, auf das Rentenalter der gesetzlichen Rentenversicherung abzustellen. Dadurch geraten vor allem jüngere Arbeitnehmer häufig ins Grübeln: „So lang soll ich mich an die Zahlung binden?“
Das Leben ist nur bedingt planbar, darum stellen sie sich die Frage: Was passiert bei Änderung der Lebensumstände, wenn zum Beispiel ein Arbeitgeberwechsel ansteht, Elternzeit genommen wird oder eine längere Krankheit eintritt? Die Antworten darauf sind unterschiedlich. Neben der Gestaltung des Vertrags durch den Versicherer, hat auch der Gesetzgeber Vorgaben zur flexiblen Anpassung des Vertrags an die Lebensumstände gemacht. Unterscheiden kann man zwischen Änderungen im Arbeitsverhältnis und Änderungen der persönlichen Lebenssituation.

Arbeitgeberwechsel, Ende der Ausbildung

Eine Änderung im Arbeitsleben heißt oft auch Arbeitgeberwechsel. Wenn der neue Arbeitgeber einverstanden ist, kann der bestehende Vertrag mitgenommen werden. Alternativ kann das vorhandene Kapital des bisherigen Vertrags auf einen Vertrag beim neuen Arbeitgeber und damit anderen Versicherer übertragen werden.
Können beide Möglichkeiten nicht umgesetzt werden, wird in der Regel für einen solchen Fall vorab vereinbart, dass die Direktversicherung auf den Arbeitnehmer übertragen und dann wie ein Privatvertrag fortgeführt werden kann.
Diese Optionen gelten generell bei einem Arbeitgeberwechsel, also zum Beispiel auch wenn ein Auszubildender nach der Ausbildung bei einem anderen Arbeitgeber angestellt wird. Wenn der Auszubildende nach der Ausbildung vom Unternehmen übernommen wird, kann der Vertrag unverändert fortgeführt werden. Je nach Tarif ist es auch möglich, den Beitrag an ein geändertes Gehalt anzupassen oder variable Überstundenvergütungen einzubeziehen.

Auszeit, Elternzeit, Arbeitslosigkeit, längere Krankheit

Muss oder möchte der Arbeitnehmer eine Auszeit nehmen, besteht generell die Möglichkeit der vorübergehenden Beitragsfreistellung des Vertrags. Bei beitragspflichtiger Fortführung innerhalb von einem halben Jahr kann der Vertrag in der Regel unverändert fortgeführt werden. Bei späterer Fortführung müssen gewöhnlich Änderungen am Vertrag vorgenommen werden. Ausnahmen gelten für die Elternzeit. Besteht während einer Elternzeit ein Arbeitsverhältnis ohne Gehaltszahlungen fort, kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer innerhalb von drei Monaten nach der Beendigung der Elternzeit verlangen, dass die Versicherung unverändert fortgesetzt wird.
Will man den Vertrag auch in Zeiten der Arbeitslosigkeit, eines Studiums oder einer längeren Krankheit erhalten, die über ein halbes Jahr hinausgehen, besteht grundsätzlich immer die Möglichkeit der Fortführung des Vertrags mit eigenen Beiträgen. Bei einem anschließenden Wiedereinstieg ins Arbeitsleben kann der unveränderte Vertrag über den neuen Arbeitgeber fortgeführt werden.

Vorzeitiger Rentenbeginn

Den tatsächlichen Rentenbeginn wird man erst kurz vor dem Termin kennen. Ist man aufgrund der Gesundheit oder der Arbeitsplatzsituation zu einem vorzeitigen Rentenbeginn gezwungen oder ist dieser gewollt, kann jederzeit auch ein vorzeitiger Rentenbeginn in der Direktversicherung erfolgen. Frühestmöglicher Termin ist das 62. Lebensjahr.

Fazit:

Eine Direktversicherung ist flexibler als häufig angenommen wird. Änderungen der persönlichen Lebensumstände können berücksichtigt werden. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern die Direktversicherung empfehlen. Durch eine Unterstützung der Altersvorsorge übernehmen sie soziale Verantwortung, damit die Mitarbeiter ihren Lebensstandard im Rentenalter beibehalten können.
■ Karin Windau-Eilers

IGU e. V.