3/2014 Unternehmen werden gegründet…und Unternehmen werden aufgelöst

Die heutige Welt, in der wir leben, ist in viel stärkerem Maße durch Unsicherheiten und Diskontinuitäten geprägt als die Welt vor einigen Jahrzehnten. Wir alle kennen die täglichen Meldungen in den Medien: Finanzkrisen, Wirtschaftskrisen, Verschuldungsprobleme und Fragen der Währungsstabilität. Es scheint einiges aus den Fugen geraten zu sein.
Dies wirkt sich auf fast jeden einzelnen Menschen in seiner privaten und auch beruflichen Sphäre aus. Berufliche und wirtschaftliche Stabilität und finanzielle Sicherheit für die nächsten Jahre und Jahrzehnte zu erlangen, ist kaum – oder zum Teil gar nicht mehr – möglich.
Bei Unternehmen sieht es vielfach nicht anders aus. Wachstumsmärkte scheinen – zumindest in Westeuropa – kaum in Sicht. Es herrscht häufig ein Verdrängungswettbewerb. Zudem ist es in unserer Gesellschaft unter anderem erklärtes Ziel, den Wohlstand zu erhalten und – wenn möglich – weitere reale Einkommenssteigerungen zu erzielen. Zur Erreichung dieser Ziele können die Unternehmen – bei fehlendem Wachstum – nur dann beitragen, wenn es gelingt, die Produktivität zu erhöhen; in der Regel durch Rationalisierung. Dies wiederum setzt häufig hohe Investitionen voraus, die oft ohne entsprechende Kostenbelastungen nicht möglich sind.
Glücklicherweise „packen“ viele Unternehmen in Deutschland diese Investitionen an. Zudem werden auch etliche Unternehmen neu gegründet. Die Kehrseite: Einige Unternehmen gehen in die Insolvenz oder werden – aus unterschiedlichen Gründen – durch Eigen Liquidation aufgelöst.
Im Falle der Liquidation eines Unternehmens muss einiges „abgewickelt“ werden. Es müssen alle Vermögenswerte aufgelöst werden und es müssen alle Verbindlichkeiten beglichen werden. Durch entsprechende Rechtsgeschäfte (Verkauf, Schenkung, Übertragung, Verzicht, Zahlung) ist es bei vielen Vermögensgegenständen und Verbindlichkeiten relativ einfach, diese Posten aus dem Unternehmen herauszulösen.
Schwieriger kann es möglicherweise bei der betrieblichen Altersversorgung werden. Auch hier müssen alle Verbindlichkeiten gegenüber den Arbeitnehmern und Betriebsrentnern erfüllt werden. Bei der Direktversicherung ist es einfach: Der Arbeitgeber überträgt die Direktversicherung auf seinen Arbeitnehmer und der Arbeitnehmer führt diese als private Versicherung fort.
Bei der Pensionszusage, der Unterstützungskasse und dem Pensionsfonds lässt der Gesetzgeber es nicht zu, dass der Arbeitnehmer einfach die Versorgung übernimmt und privat fortführt. Die Lösung heißt hier:

Liquidationsversicherung

Mit der Erteilung der betrieblichen Altersversorgung hat der Arbeitgeber gegenüber seinem Arbeitnehmer eine Versorgungsverpflichtung übernommen. Diese Versorgungsverpflichtung wird nun vom Arbeitgeber auf eine Lebensversicherungsgesellschaft übertragen.
Die Lebensversicherungsgesellschaft erhält von dem Arbeitgeber einen Einmalbeitrag und zahlt der versorgungsberechtigten Person ab dem Rentenbeginn lebenslang eine monatliche Altersrente. Auch andere Versorgungsleistungen wie zum Beispiel Kapitalzahlungen oder Hinterbliebenenleistungen können erbracht werden.

Steuerliche Betrachtung

Der Beitrag an die Lebensversicherungsgesellschaft ist für den Arbeitgeber eine Betriebsausgabe, die in kompletter Höhe gewinn- und steuermindernd ist.
Der Arbeitnehmer erhält bis zum Zeitpunkt des Rentenbeginns keine Leistung und muss daher auch noch keine Steuern bezahlen. Erst die Altersrente (Versorgungsleistung) muss ab dem Zeitpunkt der Zahlung versteuert werden. Im Rentenbezug ist der persönliche Steuersatz des Rentners in der Regel deutlich niedriger als der Steuersatz in der aktiven Dienstzeit.

Praktische Abwicklung

Die Lebensversicherungsgesellschaft übernimmt die komplette Abwicklung der Rentenzahlung. Sie hält vom Brutto-Rentenbetrag die Steuern und die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ein, führt diese an das Finanzamt und die Krankenkasse ab und überweist den Netto-Rentenbetrag an die versorgungsberechtigte Person.
■ Ludger Overmann

IGU e. V.