2/2014 Verpflegungspauschale

Egal ob Dienstreise, Auswärtsprojekt oder Montage: Arbeitnehmer, die länger als acht Stunden auswärts tätig sind, können dafür Verpflegungsmehraufwand geltend machen. Dafür gibt es Pauschbeträge. Sofern diese nicht steuerfrei vom Arbeitgeber vergütet werden, kann man sie in der Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen. Wie hoch die Pauschale ausfällt, hängt davon ab, wie lange man unterwegs ist.
Seit dem 1. Januar 2014 werden statt bisher drei nur noch zwei Zeitintervalle unterschieden, was besonders bei kurzen Dienstreisen von Vorteil ist: Wer mindestens acht und höchstens 24 Stunden unterwegs ist, kann zwölf Euro ansetzen. Dauert die Reise mindestens 24 Stunden, sind es nach wie vor 24 Euro. Für den An- und Abreisetag einer mehrtägigen Dienstreise lassen sich pauschal zwölf Euro pro Tag geltend machen – unabhängig davon, wie viele Stunden man unterwegs war.
Quellen: n-tv.de, awi

IGU e. V.