2/2014 Vermögensbildende Maßnahmen

Kennen Sie die Abkürzungen vL oder vwL? Beide stehen für die schöne Wortschöpfung „vermögenswirksame Leistungen“. Also für Leistungen, die sich – positiv – auf das Vermögen auswirken. Hört sich schon mal gut an. Etwas sperriger klingt da die Definition laut Wikipedia: „Die vermögenswirksame Leistung ist eine über die Gewährung einer Sparzulage staatlich geförderte Sparform in Deutschland.“ Also wird die Leistung auch noch gefördert. Klasse.
Da ist es schon überraschend, dass rund 9 Millionen Deutsche – das sind rund 40 Prozent der Personen mit Anspruch auf vL – auf diese Geschenke verzichten. Als Gründe werden immer wieder „wusste ich nicht“, „lohnt sich nicht“ oder „zu kompliziert“ genannt. Dabei funktioniert vL vergleichsweise einfach:

■ Auswahl der zu den individuellen Wünschen passenden Anlageform (siehe Vergleich)
■ Der Arbeitnehmer eröffnet das Konto/schließt den Vertrag
■ Vertragsbestätigung/Mitteilung wird an den Arbeitgeber weitergeleitet
■ Monatliche Überweisung durch den Arbeitgeber (Arbeitgeberzahlung + Eigenleistung)
■ Bei Anspruch auf Sparzulage: jährliche Beantragung im Rahmen der Einkommensteuererklärung
■ Nach Ende der Laufzeit (zum Beispiel 6 Jahre Einzahlung + 1 Jahr Ruhezeit): Auszahlung an den Arbeitnehmer und ggf. Neuabschluss
■ Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen hängt vom Tarifvertrag oder der Betriebsvereinbarung ab. Pro Monat zahlt der Arbeitgeber zwischen 6,95 und 40 Euro.

Alternativ können die vL auch für eine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Das ist wegen der staatlichen Förderung besonders attraktiv, denn die Beiträge sind steuer- und sozialversicherungsfrei. So kann eine Altersversorgung mit mehr als doppelt so hohen Beiträgen bei gleichem Nettogehalt aufgebaut werden.

Ein Muss für Auszubildende …

Die staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage erhält nur der, der die Einkommensgrenzen (siehe Infobox) nicht überschreitet. Daher lohnt sich vL ganz besonders für Auszubildende und andere Niedrigverdiener. Wichtig: Es zählt das zu versteuernde Einkommen, nicht der Bruttoarbeitslohn. Dank Freibeträgen und anderen Abzügen kann beispielsweise ein Verheirateter mit 2 Kindern die Arbeitnehmersparzulage erhalten, obwohl sein jährliches Brutto rund 56.000 Euro beträgt.

… und auch für jeden anderen Arbeitnehmer

Doch auch wer keinen Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage hat, sollte sich einmal mit dem Thema „vermögenswirksame Leistungen“ beschäftigen. Denn alleine über den Zuschuss des Arbeitgebers erhöht sich die Rendite enorm. Ein Zahlenbeispiel: Angenommen der gewählte Aktienfonds erzielt durchschnittlich 5 Prozent Rendite. Macht etwas mehr als 4.000 Euro nach 7 Jahren Laufzeit. Bei einem Zuschuss des Arbeitgebers von 6,95 Euro monatlich bedeutet dies – rein bezogen auf die Eigenleistung des Arbeitnehmers – eine Rendite von mehr als 12 Prozent. Konkurrenzlos gut.

Wichtige vL-Formen im Überblick:

Bausparen
■ Sichere Anlageform mit überschaubarer Rendite
■ Sicherung eines günstigen Darlehens
■ Staatliche Förderung (jährlich)
■ 9 Prozent von max. 470 Euro Einzahlung
■ Einkommensgrenze für staatliche Förderung bis 17.900 Euro (Verheiratete bis 35.800 Euro) zu versteuerndes Einkommen

Aktienfonds
■ Hohe Renditechancen, jedoch mit Wertschwankungen
■ Staatliche Förderung (jährlich) 20 Prozent von max. 400 Euro Einzahlung
■ Einkommensgrenze für staatliche Förderung bis 20.000 Euro (Verheiratete bis 40.000 Euro) zu versteuerndes Einkommen

betriebliche Altersvorsorge (bAV)
■ Keine Arbeitnehmersparzulage
■ Steuer- und sozialversicherungsfreie Einzahlung der vL in eine bAV. Durch diese besondere staatliche Förderung kann man bei gleichem Nettogehalt mehr als doppelt so hohe Sparbeiträge für die Altersversorgung erzielen.
■ Langfristige Vorsorge für das Rentenalter, auf Wunsch auch mit flexibler Beitragszahlung

Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft

Sie sehen also, dass sich auch kleine monatliche Beträge tatsächlich aufs Vermögen auswirken. Jeder Arbeitnehmer sollte sich also für vL interessieren. Und für jeden Arbeitgeber ist es ein kleines, einfach zu handhabendes Mosaiksteinchen zur Erhöhung der Zufriedenheit der Mitarbeiter und zur Bindung an sein Unternehmen.
■ Hermann Mangels

IGU e. V.