In der Diskussion um Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung wird leider öfters übersehen, dass nahezu “alle Jahre wieder“ auch der Beitrag für viele Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherungen jeweils zum Jahreswechsel steigt. Betroffen davon sind Selbstständige und Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen die jährlich neu festzulegende Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.
Anfang 2014 erfolgte aktuell die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze auf 48.600 Euro, oder entsprechend monatlich 4.050 Euro. Bis zu dieser Bruttoeinkommenshöhe werden Krankenversicherungsbeiträge erhoben. Die Bemessungsgrenze orientiert sich dabei an der Entwicklung der Bruttolohnsumme. Steigt also das durchschnittliche Bruttoeinkommen der Bundesbürger, wird jeweils zum Jahreswechsel die Bemessungsgrenze der gestiegenen Einkommensentwicklung angepasst.
Das Bundessozialministerium begründet die einseitige Mehrbelastung nur der einkommensstärkeren Kassenmitglieder so: Würden die Grenzen nicht mit dem Einkommen wachsen, verschieben sich die Lasten sukzessive hin zu geringeren Einkommen und die Spitzenverdiener würden nach oben aus der Sozialversicherung herauswachsen. Dieser Argumentation möchten viele der Betroffenen jedoch nicht folgen, sie fühlen sich ungerecht behandelt. So beispielsweise viele Selbstständige, deren Einkommenssituation sich nicht von Jahr zu Jahr verbessert hat genau wie auch Arbeitnehmer in Branchen, die von tariflichen Lohnsteigerungen in den letzten Jahren nicht profitiert haben oder weil zum Beispiel Tarifabschlüsse unter der Inflationsrate getroffen worden sind.
Einen Ermessensspielraum gibt es bei der von Bundeskabinett und Bundesrat in einem formalen Akt zu beschließenden höheren Beitragsbemessungsgrenze nicht. Für die in dieser Einkommensregion verdienenden Mitglieder bedeutet das für 2014 einen Mehrbeitrag von immerhin etwa 20 Euro monatlich.
■ Norbert Schulenkorf