Für jeden verantwortungsbewussten Unternehmer ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Maschinen in seinem Unternehmen regelmäßig gewartet werden und die Autos zumindest alle zwei Jahre zum TÜV müssen. Doch wie sieht es mit der eigenen Altersvorsorge aus? Wie regelmäßig wird diese auf den Prüfstand gestellt?
Pensionszusagen sind ein beliebtes Modell für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, sich eine steuerlich geförderte Altersversorgung aufzubauen. Der Gesellschafter-Geschäftsführer erhält vom Unternehmen die schriftliche Zusage auf betriebliche Versorgungsleistungen in Form von Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenleistungen. Zur Absicherung der Leistungen wird eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen.
Die Pensionszusage stellt oft den tragenden Baustein der Altersversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers dar. Deshalb ist es wichtig, sie regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen:
Passt die Versorgung noch zur aktuellen Lebenssituation?
In vielen Zusagen ist ein fixer Betrag als Rentenleistung festgeschrieben, der zum Zeitpunkt der Zusageerteilung den Versorgungsbedarf des Gesellschafter-Geschäftsführers abdeckte. Anpassungen an die Gehaltsentwicklung wurden nur selten vorgenommen. Auch bei einer sich ändernden familiären Situation sollte die Zusage überprüft werden: Ist eine Witwen- oder Waisenversorgung eingeschlossen? Wird ein höherer Berufsunfähigkeitsschutz benötigt, weil der Versorgungsberechtigte als Alleinverdiener eine Familie unterhalten muss?
Ist die Finanzierung der Versorgung noch sicher gestellt?
Die anhaltend negative Entwicklung der Kapitalmärkte geht auch an den Lebensversicherern nicht spurlos vorbei. Die ursprünglich prognostizierten Leistungen können heute nicht mehr erreicht werden. Gleichzeitig ist die Lebenserwartung in den vergangenen Jahren weiter angestiegen. Um die Altersversorgung ein Leben lang zu finanzieren, wird daher mehr Kapital benötigt. Sinkende Renditen auf der einen Seite und gestiegener Kapitalbedarf auf der anderen Seite können zu einer deutlichen Unterdeckung der Versorgung führen.
Was passiert, wenn nicht rechtzeitig auf eine Unterdeckung reagiert wird?
Ein Beispiel: Einem Gesellschafter-Geschäftsführer wurde in den 1980er Jahren eine Pensionszusage erteilt. Erst zum Rentenbeginn im Jahr 2013 stellt er fest, dass durch die abgeschlossene Versicherung nur 1.500 Euro der zugesagten 2.000 Euro Altersrente ausfinanziert sind. Um die Lücke jetzt noch zu schließen, wird ein Einmalbeitrag von 88.888 Euro für eine zusätzliche Rentenversicherung benötigt (sofortbeginnende Rentenversicherung der LVM-Lebensversicherung mit einer gewinnabhängigen Gesamtrente von 500 Euro).
Verzichtet er auf die nicht finanzierte Rente von 500 Euro, so geht ihm damit nicht nur ein wesentlicher Teil seiner Altersversorgung verloren: Der Bundesfinanzhof sieht im Verzicht auf werthaltige Pensionsansprüche grundsätzlich eine verdeckte Einlage in die Kapitalgesellschaft und Zufluss von Einnahmen beim Gesellschafter-Geschäftsführer. D.h. es entsteht ein fiktiver Zufluss von Arbeitslohn in Höhe des Einmalbeitrags, der für die Rentenleistung an einen Versicherer gezahlt werden müsste, in diesem Fall also von 88.888 Euro, welche vom Gesellschafter-Geschäftsführer zu versteuern sind, ohne dass er tatsächlich eine Leistung erhält.
Hätte man nicht bis zum Rentenbeginn gewartet, so hätte man die Möglichkeit gehabt, die Lücke durch geringere laufende Versicherungsbeiträge zu schließen. Auch eine Anpassung der Versorgungszusage wäre noch ohne steuerliche Nachteile möglich gewesen.
Werden noch alle rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet?
Nicht nur die finanziellen Aspekte, auch die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Pensionszusage sollten regelmäßig überprüft werden. Formulierungen, die bei Vertragsabschluss noch üblich waren, können heute aufgrund geänderter Rechtsprechung oder von Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörde zu steuerlichen Problemen führen.
Bei Fragen zu Pensionszusagen stehen Ihnen die Experten im Bereich betriebliche Altersversorgung bei der LVM-Lebensversicherung gerne zur Verfügung. So kann die Zusage auf den aktuellen Stand gebracht werden. Finanzierungslücken können rechtzeitig erkannt und geschlossen werden.
■ Monika Traphagen