2014 erfolgt Umstellung auf einheitlichen Zahlungsverkehrsraum
Nach der Euro-Einführung soll nun auch ein gesetzlich vorgegebener einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum realisiert werden, die sogenannte „Single Euro Payment Area“ oder kurz SEPA. 2014 wird es daher Änderungen im europäischen Zahlungsverkehr geben.
Grenzüberschreitende, bargeldlose Zahlungen sollen künftig ebenso einfach und schnell abgewickelt werden können wie im inländischen Zahlungsverkehr.
Was ändert sich?
Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl kommen bei SEPA-Überweisungen die IBAN (International Bank Account Number/internationale Bankkontonummer) und der BIC (Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl) zum Einsatz, um das Konto des Zahlungsempfängers eindeutig zu bestimmen. Die IBAN ist 22 Stellen lang. Sie ist dennoch leicht zu merken, da sich die neue Ziffernkombination aus der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer (10-stellig, ggf. aufgefüllt mit voran gestellten Nullen) zusammensetzt. Hinzu kommen ein Länderkürzel (zum Beispiel DE für Deutschland) und eine zweistellige Prüfzahl.
Ferner ersetzt das SEPA-Mandat die heutige Einzugsermächtigung. Handlungsbedarf für die IGU-Mitglieder besteht nicht. Wenn bereits eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird diese in ein gültiges SEPA-Mandat umgewandelt und verwendet.
Die individualisierte Mandatsreferenz-Nummer stimmt mit der IGU-Mitgliedsnummer überein, die im Adressfeld Ihrer Ihnen vorliegenden Ausgabe unserer „Inhalte“ über der Anrede angegeben ist. Diese Mandatsreferenznummer dient zusammen mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung des Mandats im gesamten SEPA-Raum.
■ Gesche Seifert-Post