4/2013 Erweiterter Strafrechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige immer wichtiger

Strafverfahren gegen Inhaber, Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sind heutzutage keine Seltenheit. Jeder kann unversehens in ein Strafverfahren geraten. Oft genügt schon eine Verdachtsäußerung von vermeintlich Geschädigten, Konkurrenten, Bürgerinitiativen, Nachbarn, Kunden oder eines unzufriedenen Mitarbeiters, um die Staatsanwaltschaft tätig werden zu lassen.

Ob ein Vorwurf zu Recht erhoben wird oder nicht: Für die Betroffenen kann das katastrophale Folgen haben, bis hin zum finanziellen Ruin. Die Strafverfolgung richtet sich nach deutschem Recht nicht gegen Unternehmen und juristische Personen, sondern betrifft persönlich jeweils die verantwortlichen Unternehmensmitarbeiter und die Mitglieder der Organe, die sich dann selbst auf eigene Rechnung juristisch wehren müssen. Geschieht dies nicht schnell genug und nachhaltig und gelangt der Fall noch an die Öffentlichkeit, kann das nicht nur für die Betroffenen, sondern gerade auch für das Unternehmen aufgrund des Imageverlustes verheerende Auswirkungen haben. Darum  sollte es im ureigensten Interesse des Unternehmers liegen, dieses Risiko durch eine passende Rechtsschutzversicherung abzudecken.

Mit Rechtsschutz durch den Paragrafendschungel

Die wachsende Zahl der sich stets ändernden Gesetze und Vorschriften, begleitet von einer  verschärfenden Rechtsprechung, ist oft nicht mehr durchschaubar. Auch ein unbegründeter Verdacht erfordert schnelles Handeln, um Schaden vom Betrieb abzuwenden. Aufgrund des Organisationsverschuldens müssen Unternehmer darüber hinaus auch für Fehler von Mitarbeitern oder Subunternehmern geradestehen. Zudem gilt für die versehentliche Verletzung von Vorschriften: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ Beruhigend, wenn man dann eine gute Rechtsschutzversicherung hinter sich weiß.

Strafrechtliche Ermittlungen kommen häufig in folgenden Bereichen vor:

§ Umwelt: z. B. wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung oder Verunreinigung von Gewässern und Boden
§ Produkthaftung: z. B. durch das In-Verkehr-bringen von Waren und Produkten,
die Personen- und/oder Sachschäden verursacht haben sollen
§ Betriebsstättenverantwortung: z. B. durch Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften
§ Kaufmännische Verantwortung: z. B. durch den Vorwurf der Steuerhinterziehung oder Beschäftigung illegaler Mitarbeiter

Wenn der Staatsanwalt ermittelt, wird es meist teuer

Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Komplexität wirtschaftlicher Sachverhalte sind staatsanwaltliche Ermittlungen tiefgreifend und langwierig, womit der Verteidigungskostenaufwand durch Honorarvereinbarungen mit Strafverteidigern und auch die Hinzunahme von Sachverständigen einen bedeutenden Umfang annimmt.

Bei Verfahrenseinstellungen oder auch Freisprüchen werden bestenfalls die Kosten in gesetzlichem Umfang aus der Staatskasse zurückerstattet. Die Rückerstattung bezieht sich damit nicht auf den wesentlichen Teil der Kosten aus freien Honorarvereinbarungen mit Strafverteidigern und Sachverständigen. Eine passende Rechtsschutzversicherung mit Erweitertem Strafrechtsschutz trägt dieses Risiko für den Unternehmer.

Der LVM-Gewerberechtsschutz mit RechtsschutzPlus und Erweitertem Strafrechtsschutz macht das strafrechtliche Risiko für Unternehmen kalkulierbarer.

Verteidigungskosten und Umsatzeinbußen durch Imageschäden kann man nicht kalkulieren. Daher müssen Betroffene bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren klug und entschlossen handeln. Der Erweiterte Strafrechtsschutz im Gewerbe-Kombi-Rechtsschutz der LVM hilft Inhabern, Geschäftsführern, Führungskräften und Mitarbeitern bei der richtigen Verteidigungsstrategie und deckt alle Aktionsbereiche eines Unternehmens ab, wie Produktion, Betriebssicherheit, Umweltschutz und kaufmännische Bereiche wie Steuer-, Subventions- und  Bilanzierungsangelegenheiten. Darüber hinaus bietet LVM-Rechtsschutz den versicherten Unternehmen einen Webseiten-Check für die anwaltliche Prüfung der firmeneigenen Homepage, um rechtliche Risiken in diesem Zusammenhang von vornherein zu vermeiden.

Der Versicherungsumfang auf einen Blick

§ Auf Wunsch Vermittlung eines erfahrenen Strafverteidigers
§ Verteidigung bei Vorwurf von Vorsatz (Ausschluss bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz – Ausnahme: Strafbefehl)
§ Über die gesetzliche Vergütung hinausgehende Honorare für besonders spezialisierte Strafverteidiger
§ Firmenstellungnahme
§ Honorare für außergerichtliche Sachverständige bis 25.000 Euro
§ Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme
§ Anwaltliche Betreuung bei Zeugenaussagen
§ Verfahrenskosten inklusive Auslagen von Zeugen und Sachverständigen
§ Kosten der Nebenklage, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen
§ Strafkaution bis 200.000 Euro als Darlehen
§ Versicherungsschutz ab Einleitung des Ermittlungsverfahrens, auch wenn die Ursache vor Vertragsschluss liegt
§ Aktive Strafverfolgung
§ Daten-Rechtsschutz
§ Webseiten-Check per Mailberatung über RechtsschutzPlus

LVM-Rechtsschutz punktet auch im Verkehrsbereich: mit „Rechtsschutz ab Autokauf“

LVM-Rechtsschutz erweitert den Versicherungsschutz um eine völlig innovative Leistung, die einmalig auf dem deutschen Rechtsschutzmarkt ist: dem „Rechtsschutz ab Autokauf“. Bislang konnte die LVM-Rechtsschutzversicherung ihren Neukunden manchmal nicht helfen, wenn es um einen Streit aus einem Autokaufvertrag ging, zum Beispiel wegen falscher Angabe der gefahrenen Kilometer oder sonstiger Mängel. Denn der Zeitpunkt des Autokaufs und damit auch der Versicherungsfall liegen häufig vor Abschluss des Rechtsschutz-Vertrags. Mit dem neuen Tarif sind  Streitigkeiten aus dem Autokauf- bzw. Leasingvertrag versichert, wenn der Rechtsschutz-Vertrag bis zu 2 Wochen vor oder nach der Zulassung des Fahrzeugs abgeschlossen wird. Das gilt sowohl für Privat- als auch für Firmenfahrzeuge.
■ Anne Hilchenbach

IGU e. V.