Gewerbliche Tierhaltung, Energieerzeugung, Direktvermarktung – die moderne Landwirtschaft hat heute viele Erscheinungsformen. Der Landwirtschafts-Kombi-Rechtsschutz der LVM bietet für jeden Betrieb eine maßgeschneiderte Lösung.
Die Landwirtschaft in Deutschland verändert sich. Ein Konzentrationsprozess sorgt für einen Rückgang der Haupt- und Nebenerwerbsbetriebe. Pro Betrieb nehmen die bewirtschafteten Flächen sowie die Tierhaltung zu. Der Anteil gesellschaftlicher Unternehmensformen (GbR, KG, Genossenschaft etc.) wird immer größer.
Viele Landwirte haben auf eine gewerbliche oder teilweise gewerbliche Tierhaltung umgestellt oder investieren in erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Windkraft oder Biogas. Andere haben sich zusätzliche Verdienstmöglichkeiten erschlossen, zum Beispiel einen Hofladen, andere Formen der Direktvermarktung oder die Pensionstierhaltung. Üblicherweise sind die mit diesen Betriebserweiterungen zusammenhängenden Risiken nicht im Rahmen eines Landwirtschafts-Rechtsschutzes versichert.
LVM-Rechtsschutz bietet mehr
LVM-Rechtsschutz hat auf die Veränderungen reagiert und bietet ihren landwirtschaftlichen Kunden nun ein völlig neues Deckungskonzept. Wichtige Leistungen sind von Anfang an ohne Zuschlag mitversichert: Zum Beispiel alle Streitigkeiten rund um die Gewährung und Kürzung der Betriebsprämie, Enteignungsangelegenheiten etwa im Rahmen von Straßenbau oder Flurbereinigung und Streitigkeiten um einmalige Erschließungs- und Anliegerbeiträge. Einmalig in der Branche ist der Beratungsrechtsschutz bei Hofübergabe, der die Übernahme von bis zu 1.000 Euro Rechtsanwalts- oder Notarkosten garantiert.
Ferner bietet der Landwirtschafts-Kombi Schutz vor Risiken, die immer wieder auf den Höfen vorkommen: zum Beispiel Streitigkeiten mit Firmen und Handwerkern, dem Finanzamt oder der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft In Betrieben mit Direktvermarktung wird der Arbeitsrechtsschutz immer wichtiger – zum Beispiel bei Streitigkeiten mit Saisonarbeitskräften.
Soweit der Nebenbetrieb gewerbesteuerfrei ist, sind auch solche Streitigkeiten in der
Grunddeckung bereits enthalten. Neben dem landwirtschaftlichen Betrieb sind auch Fuhrpark, Hof und Grund und der Privatbereich versichert. Rechtsschutz besteht dabei für den Versicherungsnehmer, den Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, und Mitarbeiter; darüber hinaus auch für Mitinhaber, Hoferben, Altenteiler, sofern sie auf dem Hof wohnen und dort ausschließlich tätig sind.
Maßgeschneiderte Vertragsgestaltung
Die LVM berechnet die Prämie nach der bewirtschafteten Fläche des landwirtschaftlichen Betriebs je Hektar. Gewerbliche Tierhaltung wird durch eine Ausgleichsberechnung berücksichtigt, weitere Betriebe können mit eingeschlossen werden. Windkraft-, Biogas- und größere Photovoltaikanlagen können gegen eine günstige Zusatzprämie versichert werden. Gleiches gilt für den wichtigen erweiterten Strafrechtschutz. Die umfangreiche Selbstbeteiligungsstaffel von 0 Euro bis 1.000 Euro schafft flexible Möglichkeiten der Preisgestaltung und senkt die Beiträge um bis zu 70 Prozent. Damit ist eine maßgeschneiderte Vertragsgestaltung garantiert.
Auskünfte bekommen Sie bei der IGU und in Ihrem LVM-Servicebüro vor Ort.
■ Anne Hilchenbach