Seit 1983 erhalten freischaffende Künstler und Publizisten in Deutschland über die Künstlersozialversicherung Zugang zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Finanzierung erfolgt durch eigene Beiträge, einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe, die Unternehmen auf Honorare an freischaffende Künstler und Publizisten zahlen.
Trotz steigender Versichertenzahlen sowie wachsender Arbeitseinkommen der Versicherten in der Künstlersozialkasse konnte der Abgabesatz mit einem geringfügigen Anstieg um 0,2 Prozentpunkte von 3,9 Prozent auf 4,1 Prozent auf einem niedrigen Niveau gehalten werden.