Die neue Privathaftpflicht 2013 der LVM Versicherung
Eine Privat-Haftpflicht braucht jeder. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen, die sich aus Tätigkeiten und Umständen des täglichen Lebens ergeben. Sei es als Fußgänger oder Radfahrer, Hobbysportler, Hausbesitzer – die Privat- Haftpflicht schützt Sie in unzähligen Situationen und Lebenslagen des Privatlebens. Auch für jeden Gewerbetreibenden gehört die Privat-Haftpflicht darum zur Grundversorgung in Sachen Versicherung.
Hin und wieder lohnt es sich, den Versicherungsschutz zu prüfen – und gegebenenfalls eine Vertragsaktualisierung in Erwägung zu ziehen. Welche Neuheiten man sonst „verschlafen“ kann, zeigen wir anhand der aktuellen Verbesserungen der LVM-Privat-Haftpflicht 2013.
Schwerpunkt: Familie
Ein besonderes Augenmerk hat die LVM Versicherung mit der neuen Privat-Haftpflicht auf die Familien geworfen. Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres können für Schäden, die sie verursacht haben, nicht haftbar gemacht werden. Bei Unfällen im Straßenverkehr gilt dies sogar bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres. Das Nachsehen hat der Geschädigte, der im Schadensfall oft leer ausgeht. Sehr ärgerlich ist dies, wenn Bekannte, Nachbarn oder Verwandte zu den Geschädigten gehören. Meist ist es dann ganz im Sinne des Versicherungsnehmers, wenn auch entgegen der Rechtslage eine Schadenzahlung erfolgen kann. Die LVM Versicherung verzichtet jetzt im Rahmen der neuen PH 2013 auf den Haftungseinwand der Deliktsunfähigkeit bei Schäden durch Kinder. Versicherungsschutz besteht bis 1 ‰ der Versicherungssumme, die für die Privat-Haftpflicht gewählt wurde.
Unverheiratete Kinder des Versicherungsnehmers sind bei der LVM bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres mitversichert, darüber hinaus bis zum Ende der Schul- oder Berufsausbildung. Danach brauchen Sohn oder Tochter eine eigene Privat-Haftpflicht. Aber – wer kennt das nicht? Zu Beginn eines neuen Lebensabschnitts gibt es so viel zu beachten und zu regeln, dass es fast unmöglich ist, an alles zu denken. Damit ein kurzfristig fehlender Versicherungsschutz nicht gleich die Existenz des Nachwuchses aufs Spiel setzt, hat die LVM eine Art Rettungsschirm aufgespannt: Vergisst das Kind des Versicherungsnehmers versehentlich, unmittelbar bei dem Berufsstart eine eigene Privat-Haftpflicht abzuschließen, so bleibt die Mitversicherung über den Vertrag der Eltern bis zu sechs Monate lang bestehen.
Nicht alle Kinder absolvieren unmittelbar nach der Schule ein Studium oder eine Berufsausbildung. Viele möchten zunächst gerne die Welt kennen lernen, den Horizont erweitern. Eine günstige und sehr beliebte Gelegenheit hierzu ist „Work & Travel“ – arbeiten und reisen. Hierbei werden die finanziellen Mittel für den Auslandsaufenthalt durch Gelegenheitsarbeiten vor Ort sichergestellt. Über die LVM-Privat-Haftpflicht 2013 ist Work & Travel im Rahmen der Auslandsdeckung mitversichert.
Im weiteren Sinne auch zur Familienfreundlichkeit des Münsteraner Versicherers zählt die Klarstellung, dass die Tätigkeit als Tagesmutter oder -vater jetzt in jedem Fall mitversichert ist, unabhängig davon, ob diese rein privat oder sogar gewerblich ausgeübt wird. Dies gilt für Betreuungsgruppen von bis zu sechs Kindern.
Aktiv sein
Die LVM-Privat-Haftpflicht 2013 ist ein optimaler Begleiter für die Freizeit! Ganz hoch im Trend sind derzeit Fahrräder mit Anfahrhilfe, sogenannte Pedelecs. Die Nutzung dieser Räder ist über die Privat-Haftpflicht 2013 mitversichert, sofern keine Versicherungspflicht besteht. Nicht mehr unter die Deckung der Privat-Haftpflicht fallen hingegen E-Bikes, die bis zu 45 km/h schnell werden können. Sie benötigen eine spezielle Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung.
Auch für Wassersportfreunde gibt es gute Nachrichten: Über die neue Privat-Haftpflicht mitversichert sind jetzt eigene Segelboote bis 15 qm Segelfläche sowie Boote mit Motor (bis zu 7 kW). Der Gebrauch fremder Motorboote ist jetzt sogar bis zu einer Motorstärke von 110 kW mitversichert. Verursacht eine versicherte Person einen Verkehrsunfall als Fußgänger oder Radfahrer und erleidet hierbei selber einen Sachschaden, so ist dieser mit bis zu 500 Euro über die neue PHPlus abgedeckt.
Neu ist auch die Möglichkeit, eine erweiterte Forderungsausfalldeckung zu vereinbaren. Sie greift mit einer Versicherungssumme in Höhe von bis zu 100.000 Euro auch dann, wenn die versicherte Person Opfer einer vorsätzlich begangenen Straftat geworden und hierbei verletzt wurde. Dieser Schutz konnte bislang nur über die PH55Plus versichert werden – jetzt kann er auch zur Privat-Haftpflicht 2013 hinzugewählt werden.
Erste Hilfe
Erste Hilfe am Unfallort? Hiervor schrecken viele zurück. Die LVM-Privat-Haftpflicht 2013 stellt nun klar: Wer Erste Hilfe leistet, ist über die Privat-Haftpflicht abgesichert. So werden Ängste genommen – und Menschen gerettet.
Weitere Vorteile
Das neue Versicherungskonzept wird abgerundet durch eine Reihe weiterer Vorteile. So wurde etwa der Versicherungsschutz hinsichtlich der Vermietung von Räumlichkeiten vereinfacht: Versichert ist jetzt die Vermietung einer Wohnung, unabhängig von ihrer Größe, auch wenn sie sich nicht im selbst bewohnten Haus befindet. Zudem ist die Vermietung einer gewerblich genutzten Fläche bis 100 qm im selbst bewohnten Haus im Versicherungsschutz enthalten.
■ Andrea Haeusler