Eine neue Verordnung führt die sogenannte zeitnahe Betriebsprüfung ein. Mit der Änderung der Betriebsprüfungsordnung legt die Finanzverwaltung erstmals bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen verbindlich fest. Die Kriterien einer zeitnahen Betriebsprüfung sind konkret benannt. Danach kann eine zeitnahe Betriebsprüfung nur für die Prüfungszeiträume durchgeführt werden, zu denen dem Finanzamt rechtsverbindliche und vollständige Steuererklärungen vorliegen.
Ab 2012 sollten Unternehmer deshalb umdenken und mit Betriebsprüfungen in kürzeren Intervallen rechnen. Da der Fiskus zeitnahe Sachverhalte prüft, können sich die Unternehmer an bestimmte Vorfälle vermutlich detailliert erinnern. Sofern Unterlagen fehlen und Belege nachgefordert werden sollen, ist dies leichter möglich. Zudem erlangen die Betriebe nach Abschluss der Prüfung Rechtssicherheit und wissen, worauf Sie sich einstellen müssen. Verträge, Aufzeichnungen und Belege sollten stets vollständig und aktuell sein. Das Argument, die Unterlagen erst aus dem Archiv zusammenstellen zu müssen, entfällt.
■ BAZ Steuerberatung