Seit dem 1. Januar 2012 gilt eine neue Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Zahnärzte und Kieferorthopäden forderten schon seit langem eine Reform der bisherigen Gebührenordnung, die seit 1988 bis Ende 2011 Bestand hatte. Was für die Zahnärzte gut ist, kann für die Patienten schmerzhafte Folgen haben. Egal ob Zahnbehandlung, Zahnersatz, Prophylaxe oder Kieferorthopädie – ihr Eigenanteil steigt in vielen Fällen.
Die neue Verordnung führt zu rund 6 Prozent höheren Honoraren; sie berücksichtigt neue Behandlungsmethoden und Materialien. Gesetzlich Versicherte betrifft die Änderung zwar nur, wenn Leistungen privat abgerechnet werden. In den letzten Jahren ist der Privatanteil der Zahnarztrechnungen jedoch deutlich gestiegen – besonders für Zahnersatz. Leider sind die Festzuschüsse der Krankenkassen hingegen fast unverändert geblieben, sie fangen die höheren Zahnarzthonorare nicht auf. Auch die bisher schon von den Patienten allein zu zahlende professionelle Zahnreinigung (Zahnprophylaxe) wird für viele Patienten spürbar teurer.
Seit 2012 ist privater Zahnzusatzschutz noch wichtiger
Mit Hilfe attraktiver Zahnzusatztarife, wie sie zum Beispiel die LVM Krankenversicherungs-AG anbietet, können gesetzlich Krankenversicherte ihren gesetzlichen Versicherungsschutz ergänzen und ihren Eigenanteil erheblich reduzieren. So gibt es bedarfsorientierte Lösungen für Erwachsene mit dem Leistungsschwerpunkt auf Zahnersatz und für Kinder mit beachtlichen Leistungen für Kieferorthopädie. Die LVM-Ergänzungstarife Dental und Dental-Plus unterscheiden sich durch unterschiedlich hohe Leistungen für Zahnersatz:
Speziell für Kinder gibt es zusätzlich die Tarife K-Dental und K-Dental-Plus mit Leistungen für Kieferorthopädie (maximal 1.200,- Euro). Die Leistungen für Zahnbehandlungen und Zahnprophylaxe sind mit den Erwachsenentarifen identisch. Für Zahnersatz betragen sie 20 bzw. 35 Prozent.
Ausführliche Informationen und Beratung gibt es in Ihrem LVM-Servicebüro „vor Ort“.
■ Norbert Schulenkorf