Zum Artikel „Trendwende beim Bundesfinanzhof: Aufwendungen für berufliche Erstausbildung und Erststudium steuerlich absetzbar“ (in IGU „Inhalte“, Ausgabe IV/ 2011)
Zwei Urteile des Bundesfinanzhofes ließen darauf hoffen, dass Studierende künftig auch sämtliche Kosten eines Erststudiums nach dessen Abschluss von der Steuer absetzten können.
Diese Hoffnung hat sich leider zerschlagen.
Der Bundestag hat am 27. Oktober 2011 das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften verabschiedet. Der Bundesrat hat in seiner 890. Sitzung am 25. November 2011 dem Gesetz zugestimmt. Darin wird folgendes klargestellt:
Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium können auch in Zukunft nicht als steuerliche Werbungskosten oder Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Zugleich wird es aber ab 2012 eine Erhöhung des Sonderausgabenabzugs für Ausbildungskosten von derzeit 4.000 auf 6.000 Euro geben.
■ BAZ Steuerberatung