4/2011 Minijob. So lohnt sich Mehrarbeit

„Freundliche/r Verkäufer/in auf 400-Euro-Basis gesucht“ oder Jobangebot für Kellner/in auf Minijob-Basis“ …

… diese und ähnliche Kleinanzeigen findet man immer häufiger. Die sogenannten „Minijobber“ sind aus der Berufswelt nicht mehr wegzudenken. Im 1. Quartal 2011 hatten ca. 6,8 Millionen Arbeitnehmer einen Minijob.
Der Minijobber bekommt das Gehalt steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt. Der Arbeitgeber zahlt rund 30 Prozent Pauschalabgaben. Entscheidend für den Status als Minijobber ist, dass das monatliche Gehalt regelmäßig 400 Euro nicht übersteigt. Wird diese Grenze überschritten, so wird der komplette Betrag steuer- und sozialabgabenpflichtig. Das kann sogar dazu führen, dass der Arbeitnehmer netto weniger in der Tasche hat als bei einem Gehalt von 400 Euro. Eine sinnvolle Lösung mehr aus dem Minijob zu machen, von der Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren, zeigt das folgende Praxisbeispiel:

Bettina S. arbeitet auf Minijob-Basis bei Arbeitgeber Günter L. Mit einem Stundenlohn von 10 Euro und 40 Stunden monatlicher Arbeitszeit hat sie die Höchstgrenze für den Minijob von 400 Euro ausgeschöpft. Aufgrund der aktuellen Auftragslage würde Günter L. sie gerne noch weitere 10 Stunden beschäftigen. Damit würde sie jedoch steuer- und sozialabgabenpflichtig, und bei Steuerklasse V sähe ihre nächste Gehaltsabrechnung wie folgt aus:

laufendes Gehalt:500,00 €
Steuern:51,59 €
Sozialabgaben:73,12 €
Nettoauszahlung:375,29 €

Sie hätte also für mehr Arbeit netto weniger in der Tasche.
Die Lösung des Problems heißt Entgeltumwandlung. Bis zu 4 Prozent der  Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung können steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden, aus welcher der Arbeitnehmer im Alter eine Rente oder Kapitalleistung erhält. Vereinbaren Günter L. und Bettina S. eine Erhöhung der Arbeitszeit um 10 Stunden und verwenden die hierfür fällige Gehaltszahlung von 100 Euro zugunsten einer Direktversicherung, so wirkt sich das folgendermaßen aus:

laufendes Gehalt: 500,00 €
Entgeltumwandlung:100,00 €
Steuer- und SV-Brutto: 400,00 €
Steuern: 0,00 €
Sozialabgaben: 0,00 €
Nettoauszahlung: 400,00 €
  
+ Direktversicherungsbeitrag von 100,00 €

Bettina S. bekommt weiterhin 400 Euro ausgezahlt und baut sich gleichzeitig noch eine  Altersversorgung auf.

Auch für den Arbeitgeber lohnt sich die Entgeltumwandlung

Der Aufwand beträgt für Günter L.
– bei Einstellung eines weiteren Minijobbers

Gehalt Bettina S.:400 €
Gehalt weiterer Minijobber:100 €
Pauschalabgaben (30 %):150 €
Gesamtaufwand:650 €

– Bei Entgeltumwandlung für Bettina

Gehalt:400 €
Direktversicherung:100 €
Pauschalabgaben (30 %):120 €
Gesamtaufwand:620 €

Durch die Entgeltumwandlung reduziert Günter L. somit seinen Aufwand um monatlich 30 Euro.

Eine Lösung von der alle Beteiligten profitieren!

Die Entgeltumwandlung ermöglicht Minijobbern Mehrarbeit, ohne den Minijobberstatus zu verlieren.  Sie hilft ihnen gleichzeitig beim Aufbau einer zusätzlichen Altersversorgung.


Dem Arbeitgeber ermöglicht sie, gute Minijobber mit einer höheren Stundenzahl zu beschäftigen und die Lohnnebenkosten im Vergleich zu einer Neueinstellung zu senken.

Zusammenfassend noch einmal die Rahmenbedingungen:

Entgeltumwandlung zugunsten einer Direktversicherung ist für alle Minijobber im ersten Dienstverhältnis möglich, d.h. für solche, die nicht zusätzlich einer Hauptbeschäftigung nachgehen. Im Jahr 2011 beträgt der Höchstbeitrag zur Direktversicherung monatlich 220 Euro; 2012 steigt er auf 224 Euro. Auf diesem Weg kann ein Minijobber in 2012 bis zu 624 Euro monatlich verdienen, wenn er alles, was über 400 Euro hinaus geht, in eine betriebliche Altersversorgung umwandelt.

■ Monika Traphagen

IGU e. V.