Spricht man im Zusammenhang mit der Altersversorgung von der demografischen Entwicklung, so ist man schnell bei der Kernaussage „Immer weniger Arbeitnehmer müssen die Renten von immer mehr Rentnern finanzieren“.
Dass daher eine zusätzliche Altersversorgung neben der gesetzlichen Rente zukünftig unverzichtbar ist, ist mittlerweile den meisten Arbeitnehmern bewusst. Die Fragestellung, was die demografische Entwicklung für die Arbeitgeber bedeutet, stand bisher weit weniger im Fokus. Schon heute zeichnet sich ein Fachkräftemangel am Arbeitsmarkt ab, der sich aufgrund des Geburtenrückgangs zukünftig noch verstärken wird. Wie gelingt es Arbeitgebern, qualifizierte Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten? Welche Rolle kann die betriebliche Altersversorgung dabei spielen?
Die Berufseinsteiger des 21. Jahrhunderts sind die erste Generation, die die Mär von der „sicheren Rente“ nur aus Erzählungen ihrer Eltern und Großeltern kennen. Ihnen ist bereits beim Start ins Berufsleben bewusst, dass sie allein von der gesetzlichen Rente im Alter nicht leben können. Daher ist das Angebot einer betrieblichen Altersversorgung für sie durchaus ein Kriterium bei der Wahl des Arbeitgebers. Aber wie muss die betriebliche Altersversorgung gestaltet sein?
Damit die betriebliche Altersversorgung den gewünschten positiven Effekt bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung erfüllt, muss der Mitarbeiter den „Wert“ dieser Leistung einschätzen können. Optimal eignet sich hierfür eine Direktversicherung in Form einer beitragsorientierten Leistungszusage. Es wird die Rente zugesagt, die sich aufgrund des vereinbarten Beitrags aus der Versicherung ergibt. Für den Mitarbeiter ist sowohl die spätere Leistung als auch der geleistete Beitragsaufwand transparent. Ein Beispiel: Für einen 20-jährigen Berufseinsteiger werden monatlich 100 Euro in eine Direktversicherung gezahlt. Bei unveränderter Wertentwicklung der Versicherung ergibt sich hieraus eine jährlich steigende monatliche Altersrente von rund 630 Euro. Die Beitragszahlung ist steuer- und sozialabgabenfrei; beim Arbeitgeber ist der Beitrag als Betriebsausgabe absetzbar. Der Vorteil des Arbeitgebers im Vergleich zu einer Gehaltszahlung: Auch sein Anteil an den Sozialversicherungsbeiträgen entfällt!
Auch die Frage, was mit der betrieblichen Altersversorgung beim Arbeitgeberwechsel passiert, gewinnt angesichts einer sich verändernden Arbeitswelt zunehmend an Bedeutung. Den Arbeitnehmer, der im Alter von 15 Jahren in die Lehre geht und bis zur Rente beim gleichen Arbeitgeber bleibt, findet man nur noch selten. Für den Arbeitnehmer ist beim Ausscheiden aus dem Unternehmen wichtig, dass seine Altersversorgung aufrechterhalten bleibt. Der Arbeitgeber ist seinerseits natürlich daran interessiert, dass er von allen Verpflichtungen gegenüber dem ehemaligen Mitarbeiter entbunden wird. Auch hier bietet die Direktversicherung eine passende Lösung. Die Leistungen beschränken sich beim Ausscheiden auf den aktuellen Wert der Direktversicherung. Diese kann wahlweise auf einen neuen Arbeitgeber bzw. dessen Versorgungsträger übertragen oder vom Mitarbeiter privat fortgeführt werden.
Die angesprochenen Punkte verdeutlichen zweierlei. Erstens: Die betriebliche Altersversorgung wird angesichts der demografischen Entwicklung an Bedeutung gewinnen. Zweitens: Die Ausgestaltung muss auf diese Entwicklungen abgestimmt werden. Mit der LVM-Versicherung haben Arbeitgeber einen Partner, der ihnen nicht nur als Produktanbieter sondern auch als kompetenter Ansprechpartner bei der Einführung und Gestaltung von Versorgungssystemen zur Seite steht.
■ Monika Traphagen