2/2011 Die bessere Alternative: Entgeltumwandlung statt vermögenswirksame Leistungen

Norbert Blüms Aussage aus den 80er Jahren „Die Rente ist sicher“ wird heute häufig ergänzt durch „ … nur die Höhe nicht.“ Durch den demografischen Wandel geraten Themen wie Rentenentwicklung und Altersarmut immer stärker in den Fokus. So verwundert es nicht, dass auch die Gewerkschaften sich immer mehr für die Altersversorgung ihrer Mitglieder stark machen. Auch seitens des Arbeitgebers wird die betriebliche Altersversorgung vor allem im Mittelstand ein immer wichtigerer Baustein der Mitarbeitermotivation und Mitarbeiterbindung.

Die Gewerkschaft IG Metall hat 2006 einen Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (AVWL) abschlossen und damit eine neue Richtung, weg vom kurzfristigen Sparen durch vermögenswirksame Leistungen (VL), hin zur langfristigen Alterssicherung eingeschlagen. Viele Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften sind dem Beispiel gefolgt und haben in Tarifverträgen die Möglichkeit geschaffen, anstelle von vermögenswirksamen Leistungen Beiträge zur Alterssicherung zu leisten. Die altersvorsorgewirksamen Leistungen lösen damit das klassische vermögenswirksame Sparen ab.

Altersvorsorgewirksame Leistungen, wie sie zum Beispiel von Unternehmen der metallverarbeitenden Industrie gezahlt werden, können nach den Bestimmungen des Tarifvertrages vom Arbeitgeber in eine betriebliche Altersversorgung – zum Beispiel in Form einer Direktversicherung – gezahlt werden. Zahlreiche Tarifverträge anderer Branchen sehen diese Möglichkeit ebenfalls vor.

Welchen Vorteil hat das Modell?

Im Gegensatz zu den vermögenswirksamen Leistungen sind Beiträge in die Direktversicherung beim Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei. Der Arbeitnehmer kann damit bei unverändertem Nettogehalt wesentlich mehr in seine Vorsorge investieren, denn die ersparten Abgaben werden als zusätzlicher Beitrag für die Direktversicherung genutzt. Auch der Arbeitgeber profitiert von dieser effektiven Altersvorsorgeform, denn für ihn sind sowohl die altersvorsorgewirksame Leistung als auch der zusätzliche Beitrag zur Direktversicherung sozialabgabenfrei.

Im unten stehenden Beispiel werden beim klassischen VL-Sparen 40 Euro eingezahlt. Bei der seitens des Arbeitgeberverbandes und der Gewerkschaften empfohlenen Variante fließen neben den 40 Euro monatlich weitere 35 Euro (insgesamt also 75 Euro) in die betriebliche Altersversorgung.

■ Christoph Gehling / Heike Honderboom

Die Nutzung der vermögenswirksamen Leistungen im Vergleich

Beispiel Klassisches VL-Sparen  Umwandlung der VL in eine bAV
Bruttogehalt 2.500 Euro 2.500 Euro
zuzüglich VL + 40 Euro + 40 Euro
Beitrag bAV 2.500 Euro  – 40 Euro
Zusätzlicher Beitrag bAV aus Entgeltumwandlung    – 35 Euro
Bruttogehalt gesamt  2.540 Euro  2.465 Euro
Abzüge Lohnsteuer und Soli  – 371 Euro  – 351 Euro
Abzüge Sozialversicherungsbeitrag  – 530 Euro  – 515 Euro
VL  – 40 Euro  
Abzüge gesamt  – 941 Euro  – 866 Euro
Nettoauszahlung  1.599 Euro  1.599 Euro

Gerechnet wurde: Steuerklasse I (ohne Kirchensteuer), kinderlos, Lohnsteuertabelle 2011. Vorausgesetzt ist, dass der Tarifvertrag die Umwandlung der vermögenswirksamen Leistungen in eine bAV zulässt.

IGU e. V.