Grunderwerbsteuer ist Ländersache
Bis zum 1. September 2006 betrug die Grunderwerbsteuer in ganz Deutschland einheitlich 3,5 Prozent des Kaufpreises. Doch seit der Föderalismusreform regeln die Bundesländer den Grunderwerbsteuersatz selber. Die Länder Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt hatten bereits zwischen 2007 und 2010 von ihrem neuen Recht Gebrauch gemacht und den Satz für die Grunderwerbsteuer auf 4,5 Prozent angehoben.
Zum 1. Januar.2011 wurden für Brandenburg, Bremen, Niedersachsen und das Saarland Erhöhungen der Grunderwerbsteuer beschlossen. Immobilienfinanzierungen in diesen Bundesländern werden dadurch teurer. Brandenburg hat den Steuersatz auf 5,0 Prozent, Bremen und Niedersachsen auf 4,5 Prozent erhöht. Für alle Grundstückskäufe im Saarland muss eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 4,0 Prozent gezahlt werden.
Basis der Berechnung
Nachdem, wie es die Juristen so schön ausdrücken, „unter einem Grundstück im Sinne des Grunderwerbsteuergesetzes ein Grundstück im Sinne des BGB §§ 873ff” zu verstehen ist, muss man nur noch im BGB nachschlagen, um zu erfahren, dass die Grunderwerbsteuer auf das Grundstück inklusive des darauf stehenden Gebäudes erhoben wird. Auch wer beispielsweise sein Einfamilienhaus von einem Bauträger erwirbt und einen Grundstücksvertrag mit separatem Bauwerkvertrag abschließt, muss auf beide Vertragssummen die Grunderwerbsteuer zahlen, da es sich um ein einheitliches Vertragswerk handelt.
Die Grunderwerbsteuer ist damit eine nicht unwesentliche Nebenkostenposition, die in der Kalkulation zur Immobilienfinanzierung nicht übersehen werden darf.
■ Margarete Lindenblatt