1/2009 Das Konjunkturpaket II

Mit dem zweiten Konjunkturpaket will die Bundesregierung aus der Wirtschaftskrise führen. Es umfasst rund 50 Milliarden Euro. Die Neuerungen hier im Überblick:

1) Senkung der Einkommensteuer

In einem ersten Schritt erfolgt eine Anhebung des Grundfreibetrages um 170 Euro auf 7.834 Euro, rückwirkend ab dem 01.01.2009. Zudem wird der Eingangssteuersatz ab dem Veranlagungszeitraum 2009 von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Ab 2010 erfolgt in einem zweiten Schritt eine weitere Anhebung des Grundfreibetrages um 170 Euro auf dann 8.004 Euro.

2) Geringere Beiträge in der Gesetzliche

Krankenversicherung Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung werden ab dem 01.07.2009 von 15,5 Prozent (eingeführt mit der Gesundheitsreform zum 01. 01.2009) auf 14,9 Prozent gesenkt.

3) Kinderbonus

Über die Familienkassen wird an alle Kindergeldbezieher eine Einmalzahlung (Kinderbonus) von 100 Euro je Kind ausgezahlt. Das Geld wird mit dem Kindergeld an alle Eltern ausgezahlt. Von dieser Einmalzahlung sollen vor allem Familien mit kleinem Einkommen profitieren. Sie wird nicht mit den Bedarfssätzen der Bezieher von Sozialleistungen verrechnet. Bei Besserverdienenden wird diese Einmalzahlung bei der Einkommensteuerveranlagung für das Jahr 2009 mit den Kinderfreibeträgen verrechnet.

4) Beschäftigungssicherung

Den Unternehmen soll in der heutigen konjunkturell schwierigen Zeit geholfen werden, Fachkräfte zu halten und nicht zu entlassen. Hierzu war bereits im Rahmen des ersten Konjunkturpakets beschlossen worden, die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld zum 01.01.2009 von 12 auf 18 Monate zu verlängern (angedacht sind inzwischen 24 Monate). Die Verlängerung ist zunächst auf ein Jahr befristet und gilt für alle Arbeitnehmer, die einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31.12.2009 haben.
Des Weiteren sollen die Unternehmen nun von Sozialversicherungsabgaben entlastet und bei der Qualifizierung ihrer Beschäftigten finanziell unterstützt werden. Die Arbeitgeber bekommen hierzu 2009 und 2010 bei Kurzarbeit die von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge
hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit zurück.
Zugleich wird der gesetzliche Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bei 2,8 Prozent stabilisiert. Nach der ursprünglichen gesetzlichen Regelung wäre der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zum 01.07.2010 von 2,8 auf 3,0 Prozent gestiegen. Für die Jahre 2009 und 2010 stehen zusätzlich über 2 Milliarden Euro für Fortbildung und Qualifizierung bereit. Gefördert werden sollen Beschäftigte in Kurzarbeit, junge Arbeitnehmer ohne Berufsabschluss sowie junge Menschen, die schon sehr lange einen Ausbildungsplatz suchen.

5) Umweltprämie

Private Autohalter können eine Umweltprämie – auch Abwrackprämie genannt – beantragen, wenn ein mindestens neun Jahre altes Altfahrzeug verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen gekauft und zugelassen wird. Allerdings muss der Wagen zuvor für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen gewesen sein. Die Prämie beträgt 2.500 Euro.

6) Rettungschirm für Unternehmen

Gesunde Großunternehmen, die wegen der Zurückhaltung der Banken zurzeit keine oder zu wenig Kredite bekommen, sollen Bürgschaften vom Bund und Kredite von der bundeseigenen KfW-Bank erhalten.

7) Investitionsprogramm

Bund, Länder und Gemeinden wollen 2009 und 2010 rund 17 bis 18 Milliarden Euro zusätzlich in die Infrastruktur stecken. Der Schwerpunkt dieser Investitionen liegt mit 65 Prozent im Bildungsbereich. Der Rest soll unter anderem in Straßen, Schienen und schnelle Internetverbindungen investiert werden.

■ Norbert Große Kintrup

IGU e. V.