Text: Johannes Kraß
Die Entwicklungsgeschichte der Menschen hätte einen anderen Weg genommen, wenn der Umgang mit Informationen und den damit verbundenen Technologien sich nicht anders als im Tierreich entwickelt hätte. Bei der Entwicklung von koordinierten Jagdstrategien, beim Aufbau von Sozialregeln in Lebensgemeinschaften und erst recht in industriellen Entwicklungsphasen spielte der Umgang mit Informationen eine substanzielle Bedeutung für uns Menschen. Daran hat sich bis heute nichts verändert. Vielmehr entwickeln sich Informationstechnologien (IT) derart schnell und weitreichend, dass gelegentlich der Eindruck entsteht, der Mensch läuft Gefahr, sich überflüssig zu machen.
Die „künstliche Intelligenz (KI)“ zum Beispiel wird und ist in der Lage eigene Entscheidungen zu treffen und dringt so in die bisher hoheitlichen Bereiche der Menschen der Entscheidungsfreiheit und -kompetenz ein. Sie wird vielleicht in der Lage sein, Herausforderungen wie Fachkräftemangel, Personalbeschaffung, Mobilitätsherausforderungen, Finanz- und Haftungsherausforderungen für selbstständige Unternehmen zu meistern. Ob und wenn ja, innerhalb welcher Zeiträume das der Fall sein wird, ist unklar. Allerdings werden sich selbstständige Unternehmen jedweder Größenordnung mit dieser Informationstechnologie auseinandersetzen müssen, um an technischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen teilhaben zu können.
In dieser Ausgabe hat sich unser Redaktionsteam – keine Informationstechnologie – mit herausfordernden Themen beschäftigt und im Rahmen von interessanten Artikeln spezielle Informationen für kleine und mittlere Betriebe zusammengestellt. Der Begriff „Fachkräftemangel“ ist in aller Munde – ein Problem für viele Betriebe. Wie kann die Politik unterstützen, bestenfalls gegensteuern? Und wie schafft man es als Unternehmen, gute Mitarbeiter zu bekommen? In der Rubrik IT & Kommunikation lesen Sie, wie über das deutsch-indische Migrationsabkommen Mitarbeitende vornehmlich für die IT geworben werden. Wie Sie die Attraktivität Ihres Unternehmens potenziellen Mitarbeitenden „schmackhaft“ machen können, lesen Sie in unserer Rubrik Vorsorge. Zudem gibt es Informationen zum sog. Mobilitätsbudget der Bundesregierung. In der Rubrik Mobilität finden Sie Neuigkeiten zum Thema „Alkohol und Cannabis am Steuer“. Natürlich gibt es wieder informative Beiträge in den Rubriken „Gesundheit & Vorsorge“, „Geld & Anlage“ sowie „Haftung & Verantwortung“.
Wir hoffen, die (menschengemachte) Auswahl der Themen sagt Ihnen zu und wünschen viel Spaß bei der Lektüre.
Zum Autor:
Johannes Kraß, Geschäftsführer.
Am Mittwoch, 20. November 2024 um 15:00 Uhr findet die diesjährige Mitgliederversammlung im „Kristall“ der LVM Versicherung in Münster, Kolde-Ring 21, statt.
Hierzu laden wir herzlich ein.
1. Eröffnung und Begrüßung
Franz-Josef Holzenkamp, Vorsitzender
2. Jahresabschluss 2023
Martin Gesigora, Kassenwart
3. Kassenprüfungsbericht und Entlastung des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2023
4. Rechenschaftsbericht für 2024
Johannes Kraß, Geschäftsführer
5. Verschiedenes
Anmeldungen erbitten wir bis zum 13. November 2024 unter www.igu.de oder telefonisch unter 02551 93590.
Die Räumlichkeiten sowie die Parkmöglichkeiten sind ausgeschildert.
Text: Annika Hohoff
Das Jahressteuergesetz 2024 sieht einige Änderungen in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts vor. Unter anderem soll es Anpassungen rund um das sogenannte Mobilitätsbudget geben. Hierdurch sollen Anreize geschaffen werden, moderne und umweltverträgliche Fortbewegungsmöglichkeiten zu nutzen.
Bisher gibt es Steuerbegünstigungen von Dienstwagen und Dienstfahrrädern. Außerdem sind Arbeitgeberzuschüsse zu Jobtickets des ÖPNV steuerfrei. Diese Vergünstigungen bleiben auch weiterhin bestehen.
Darüber hinaus soll es zukünftig Zuschüsse für die Nutzung von Carsharing-, Bikesharing- und weiteren Sharing- Angeboten sowie E-Scootern geben. Arbeitnehmer können diese Mobilitätsangebote für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und für private Fahrten nutzen.
Damit Leistungen aus dem Mobilitätsbudget gewährt werden, darf die Nutzung von Fahrzeugen nur kurzfristig und gelegentlich sein. Bei Leasing- und Abo-Modellen hingegen, die für eine längere Dauer abgeschlossen werden, sind keine Zuschüsse möglich. Als Budget soll dem Arbeitgeber pro Jahr und Mitarbeiter ein Betrag von 2.400 Euro zur Verfügung stehen. Nicht begünstigt sind die Erstattungen von Einzelkosten, insbesondere von Tankkosten oder Reparaturleistungen.
Neben dieser Ausweitung der geförderten Verkehrsmittel soll die lohnsteuerliche Behandlung beim Arbeitnehmer vereinfacht werden. Für die beim Arbeitgeber bezüglich des Mobilitätsbudgets entstehenden Aufwendungen ist eine Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs 2 Satz 1 Nr. 8 (neu) EStG in Höhe von 25 Prozent vorgesehen. Diese ist anwendbar, soweit das Mobilitätsbudget zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Zur Autorin:
Annika Hohoff ist Wirtschaftsmathematikerin und erstellt bei ihrem Arbeitgeber versicherungsmathematische Gutachten.
Text: Jutta Hülsmeyer, Doro Meckmann & Karsten Martini
Im Laufe ihrer Firmengeschichte durchleben Selbstständige zahlreiche Veränderungen, die Versicherungsbedarfe und risiken wesentlich beeinflussen können. Für Selbstständige ist es daher wichtig, hinzukommende Risiken zu erkennen und diese entsprechend vorausschauend abzusichern.
Die Beratung spielt dabei eine entscheidende Rolle: Sie unterstützt Unternehmen bei der Identifizierung, Bewertung und Bewältigung dieser Risiken und hilft ihnen, geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu entwickeln.
Eine Rechtsschutzversicherung kann für Selbstständige eine wichtige Rolle spielen, insbesondere wenn es um die Absicherung rechtlicher Auseinandersetzungen oder um die Erstellung von Vorsorgedokumenten geht.
Diese Risiken sollte ein Unternehmer (er)kennen und entsprechend absichern:
● Bereits vor der eigentlichen Aufnahme der Selbstständigkeit stellen vorbereitende Tätigkeiten oft große Herausforderungen für den angehenden Unternehmer dar: Beispielsweise bei Beantragung einer Gewerbeerlaubnis, der Anmietung eines Ladenlokals oder dem Kauf einer Ladeneinrichtung. Kommt es im Vorfeld zu Streitigkeiten mit der Behörde, dem Vermieter oder dem Verkäufer, kann guter Rat teuer werden.
Gute Rechtsschutzversicherer bieten ihren Privatkunden Versicherungsschutz, wenn sie ihre Selbstständigkeit planen und direkt zum Zeitpunkt der Aufnahme ihrer Selbstständigkeit das Gewerberisiko versichern.
● Das Unternehmen läuft gut an und der Firmeninhaber stellt erstmalig Mitarbeitende neu ein? Ein toller Erfolg. Doch dadurch erhöht sich häufig das Streitrisiko mit den Angestellten rund um das Arbeitsrecht – und somit auch die Notwendigkeit einer umfassenden Absicherung des betrieblichen Arbeitsrechtsschutzes.
Gute Rechtsschutzanbieter bieten im Fall der erstmaligen Neueinstellung von Mitarbeitenden unter bestimmten Voraussetzungen sogar rückwirkenden Versicherungsschutz für den betrieblichen Arbeitsrechtsschutz.
● Vor einem schweren Unfall oder einer plötzlichen Krankheit ist niemand sicher. Und ist ein Unternehmer dadurch nicht mehr geschäftsfähig, kann er nicht ohne Weiteres vertreten werden. Eine von vornherein erstellte rechtssichere Unternehmervorsorgevollmacht ist daher für die Erhaltung der Handlungsfähigkeit eines Unternehmens von existenzieller Bedeutung.
Gute Rechtsschutzversicherer bieten eine Beratung zur Erstellung einer Unternehmervorsorgevollmacht und zur Regelung des digitalen Nachlasses in ihrer Expertise an.
● Ein weiterer wichtiger Aspekt, den ein Unternehmer schon während seiner aktiven Selbstständigkeit nicht außer Acht lassen sollte, ist die rechtzeitige Regelung seiner Unternehmensnachfolge.
Auch hier gibt es gute Rechtsschutzanbieter, die eine anwaltliche oder notarielle Beratung für die Übergabe des versicherten Betriebes im Wege der vorweggenommenen Erbfolge bezahlen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist für Unternehmen ein Muss
So unentbehrlich wie die Haftpflichtversicherung im privaten Bereich ist, so ist sie es auch im Beruf – besonders für Selbstständige. Wie Privatpersonen haften auch Unternehmer für Schäden, die sie oder ihre Mitarbeitenden anderen zufügen. Dabei können Schadenersatzansprüche schnell die finanzielle Balance des betroffenen Unternehmens gefährden.
„Ich passe immer gut auf “. „Bei meiner Tätigkeit kann doch gar nicht viel passieren.“ Diese Argumente werden oft genannt, bittet man Betriebs- oder Firmeninhaber um die Einschätzung des Schadenrisikos. Die großen, existenzbedrohenden Schadensfälle passieren ja auch immer „den anderen“.
Die Wahrheit sieht dann häufig anders aus. Insbesondere Personenschäden können schnell die Millionenhöhe erreichen, wie dieses Beispiel zeigt: Eine Mitarbeiterin stürzte beim Einräumen eines Regals von einer defekten Leiter. Die Mutter von 3 Kindern erlitt eine Querschnittslähmung und ist seitdem arbeitsunfähig.
Die Berufsgenossenschaft kam für die Kosten auf. Anschließend nahm sie den Betriebsinhaber in Regress – es handelte sich um mehrere Millionen Euro.
Mit den Produkten der Sachversicherung schützen Sie Ihre Sachwerte
Betriebseinrichtung, Waren und Vorräte aber auch Betriebsgebäude summieren sich schnell zu erheblichen Werten. Diese sind zahlreichen Risiken ausgesetzt, auf die Unternehmer selbst kaum Einfluss haben.
Feuer, Einbruchdiebstahl oder Überschwemmung sind die wichtigsten Risiken. Hier sind häufig Betriebsunterbrechungen die Folge.
Dabei muss ein Schaden nicht mal im eigenen Betrieb passiert sein: Lieferketten und Geschäftsmodelle sind heute so vielschichtig, dass es an vielen Stellen Abhängigkeiten gibt. So kann der Feuerschaden bei einem Zulieferer von Produkten in einer laufenden Geschäftsverbindung auch die eigene Produktion stilllegen.
Auch Cyberattacken nehmen zu und werden häufig unterschätzt: Bereits mehr als jedes vierte Unternehmen aus dem Mittelstand hat einen finanziellen Schaden durch Cyberangriffe erlitten – Tendenz steigend.
Was kann passieren? Ein Beispiel aus der Praxis: Die Betriebsinhaberin erhält per E-Mail eine Bewerbung. Als sie die Datei öffnet, dringt unbemerkt ein Virus in das Firmennetzwerk ein. Cyberkriminelle erhalten dadurch Zugang zu den Kundendaten und versenden im Namen der Inhaberin Phishing-Mails an die Kunden, mit der Aufforderung, Zahlungsdaten zu bestätigen.
Erst als sich skeptische Kunden melden, fällt der Cyberangriff auf. Zudem droht der Hacker inzwischen damit, die Kun- dendaten zu veröffentlichen und jegliche Kundentermine zu löschen. Die Folge: Termine können nicht mehr koordiniert und wahrgenommen werden.
Eine Cyberversicherung federt nicht nur die wirtschaftlichen Folgen eines Cyberangriffs ab, sondern hilft auch, die Folgen eines Hackerangriffs möglichst gering zu halten.
Diese Beispielfälle verdeutlichen einige wichtige Risiken und Versicherungsbedarfe, wie sie im Laufe einer Firmenentwicklung entstehen können – manche mit Fallstricken, die ein Unternehmer allein selten überblicken kann.
An dieser Stelle ist eine kompetente und umfassende Beratung durch einen Versicherungsexperten gefragt. Gepaart mit einer klugen Versicherungsstrategie kann sie dazu beitragen, den Erfolg eines Unternehmers und die Stabilität seiner Firma langfristig zu sichern.
Seien Sie gut beraten und gut versichert!
Zur Autorin:
Jutta Hülsmeyer ist seit vielen Jahren in der Versicherungsbranche tätig und auf den gewerblichen Haftpflichtbereich spezialisiert.
Zur Autorin:
Doro Meckmann ist seit über 30 Jahren Rechtsschützerin aus Überzeugung.
Zum Autor:
Karsten Martini ist Versicherungsfachwirt. Er verfügt über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung im gewerblichen Sachversicherungsbereich, insbesondere in der Produktentwicklung und Vertriebsunterstützung.
Text: Theresa Bördemann, Jana Redelstein & Fabian Daut
Fachkräftemangel in der IT-Branche
Der Fachkräftemangel in Deutschland ist ein Thema, das immer wieder in den Medien und in der Gesellschaft diskutiert wird. Besonders in der IT-Branche ist dieser Mangel deutlich spürbar: Die Digitalisierung schreitet in allen Bereichen des Lebens voran; qualifizierte Fachkräfte werden benötigt, um mit den technologischen Entwicklungen Schritt halten zu können.
Weiterhin boomt die IT-Branche und ist ein wichtiger Treiber für Innovationen und digitale Transformationen. Doch trotz des steigenden Bedarfs an IT-Expert:innen fehlt es hierzulande an ausreichend qualifizierten Arbeitskräften. Dies führt nicht nur zu Verzögerungen bei Projekten, sondern auch zu einem Wettbewerbsnachteil für deutsche Unternehmen im internationalen Vergleich. Um diesem Problem entgegenzuwirken, setzen viele Unternehmen verstärkt auf die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter:innen sowie auf die Anwerbung von Fachkräften aus dem Ausland.
Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist auch das deutsch-indische Migrationsabkommen, das kürzlich zwischen Deutschland und Indien geschlossen wurde. Dieses Abkommen soll es indischen Fachkräften erleichtern, nach Deutschland zu kommen und hier zu arbeiten. Durch die Zusammenarbeit mit Indien erhofft sich Deutschland, den Fachkräftemangel in der IT-Branche zu verringern und gleichzeitig von den innovativen Ideen und Technologien aus Indien zu profitieren.
Das deutsch-indische Migrationsabkommen
Am 5. Dezember 2022 unterzeichnete Bundesaußenministerin Annalena Baerbock das deutsch-indische „Migrations- und Mobilitätspartnerschaftsabkommen“ (MMPA). Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Dies ist ein Meilenstein für eine vertiefte deutsch-indische Partnerschaft im Migrationsbereich. Wir stellen die Weichen dafür, dass qualifizierte junge Inder:innen in Deutschland berufliche und praktische Erfahrungen sammeln, studieren, eine Ausbildung beginnen oder als Fachkraft arbeiten können. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt, um Fachkräfte zu gewinnen, die wir auf dem deutschen Arbeitsmarkt dringend brauchen.“ Die Migration qualifizierter Fachkräfte aus Indien nach Deutschland bietet ein großes Potenzial, um dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken. In Deutschland lebten im Jahr 2022 bereits knapp über 200.000 indische Staatsangehörige.
Nach Angaben der Bundesregierung waren im Juni 2023 in Deutschland 123.216 indische Staatsangehörige sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Im Vergleich zum Juni 2022 – also vor Abschluss des MMPA – habe sich die Zahl um 24.143 beziehungsweise 24,4 Prozent erhöht. Indische Studierende sind inzwischen die größte ausländische Studierendengruppe in der Bundesrepublik Deutschland.
Kritiker:innen des Abkommens befürchten jedoch einen Verdrängungseffekt für deutsche Arbeitnehmer:innen und eine Senkung der Löhne in der Branche. Sie fordern stattdessen eine stärkere Förderung der heimischen Ausbildung und Qualifizierung von IT-Fachkräften. Befürworter hingegen sehen im deutsch-indischen Migrationsabkommen eine Chance, den Fachkräftemangel gezielt anzugehen und die internationale Zusammenarbeit in der IT-Branche zu stärken.
Das Gelingen einer solchen Vereinbarung zeigt das deutschitalienische Anwerbeabkommen, welches 1955 unterzeichnet wurde. Es ermöglichte deutschen Unternehmen, Arbeitskräfte aus Italien legal zu beschäftigen.
In der Folge verneunfachte sich in der Zeit von 1960 bis 1973 die Zahl der ausländischen Beschäftigten in der Bundesrepublik von gut 280.000 auf rund 2,6 Millionen.
Trotz des im Abkommen verankerten Rotationsprinzips wollten viele Firmen die gut eingearbeiteten Arbeitskräfte weiter beschäftigen, wodurch sich deren Aufenthalt verlängerte. Immer öfter zogen deshalb auch ihre Familienangehörigen in die Bundesrepublik nach.
Es bleibt abzuwarten, wie sich das Migrationsabkommen langfristig auf den deutschen Arbeitsmarkt und die ITBranche auswirken wird. Die Diskussion über den Umgang mit dem Fachkräftemangel in der IT-Branche wird sicherlich weiterhin intensiv geführt werden müssen, um langfristige Lösungen zu finden.
Insgesamt bleibt der Fachkräftemangel in Deutschland eine Herausforderung, die es zu bewältigen gilt. Durch gezielte Maßnahmen wie das deutsch-indische Migrationsabkommen und die Förderung von Aus- und Weiterbildungsprogrammen können wir gemeinsam daran arbeiten, die Situation zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands in der digitalen Welt zu stärken.
Quellen:
https://www.bmi .bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2022/12/abkommenindien.
html#:~:text=Abkommen%20zur%20F%C3%B6rderung%20der%20Mobilit%C3%A4t,zur%20
R%C3%BCckf%C3%BChrung%20nach%20klaren%20Verfahren.
https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-992398
https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/324552/erstes-anwerbeabkommen-vor-
65-jahren/
Zur Autorin:
Theresa Bördemann ist als Business Analystin tätig und koordiniert IT-Projekte im Web-Umfeld. Sie ist davon überzeugt, dass die digitale Entwicklung mit vielen Chancen verbunden ist.
Zur Autorin:
Jana Redelstein arbeitet als Business Analystin in der Versicherungsbranche. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung des Kundenportals ihres Arbeitsgebers.
Zum Autor:
Fabian Daut ist Business Analyst im Team Vetriebs-Vertragssysteme Architektur.
Text: Gesine Schultz
Wenn Sie an Ihren letzten Fehler im Arbeitskontext denken, was kommt Ihnen in den Sinn? Der letzte „große Bock, den Sie geschossen haben“? Ein verpatztes Kundengespräch? Ein Missverständnis mit Kolleg:innen heute Morgen? Woran auch immer Sie zuerst denken, Fehler machen wir alle. Warum fällt es uns dennoch so schwer uns diese einzugestehen, geschweige denn freiwillig mit unseren Kolleg:innen darüber in den Austausch zu gehen?
Häufig werden Fehler als etwas Negatives angesehen: Man hat etwas falsch gemacht, in dem Moment „versagt“. Vielleicht hat man Angst, dafür verurteilt oder womöglich als inkompetent wahrgenommen zu werden. Doch Fehler müssen keineswegs etwas Schlechtes sein, sie können sich durchaus als positiv erweisen.
Warum sollten wir Fehler begrüßen?
Vielleicht haben Sie schon einmal von positiver Fehlerkultur gehört. Was genau bedeutet das eigentlich? Zentral dabei ist, Fehler als Lern- und Wachstumschance wahrzunehmen. Es geht nicht darum, einen Sündenbock zu finden, sondern sich Fragen zu stellen wie: „Was können wir daraus lernen?“ oder „Wie kann es beim nächsten Mal besser gemacht werden?“. Fehler sind ein Treiber für Fortschritt und Innovation: Nur mit Mut zu Fehlern sind wir bereit, Risiken einzugehen und neue Wege auszuprobieren. Doch weshalb ist gerade diese Haltung und eine positive Fehlerkultur so erstrebenswert? Einerseits fördert sie tieferes Vertrauen, eine offene Kommunikation und Zufriedenheit innerhalb eines Teams. Andererseits kann dies enorme Auswirkungen auf den Erfolg eines Unternehmens haben. Durch einen offenen Umgang mit Fehlern können sich kreative Problemlösungen ergeben und eine Offenheit für neue Wege kultivieren. Das kann ein entscheidender Wettbewerbsvorteil sein.
Wie können wir den Austausch über Fehler fördern?
Die Vorteile einer positiven Fehlerkultur sind eindeutig nachweisbar. Wie können wir den Austausch über Fehler im Team aktiv fördern? Voraussetzung dafür ist ein offener und ehrlicher Austausch im Team über etwaige Fehler. Dafür braucht es vor allem gegenseitiges Vertrauen. Schuldzuweisungen, Fingerzeigen oder das „unter-den- Teppich-Kehren“ von Fehlern können so verwandelt werden in konstruktives Feedback, gegenseitige Unterstützung und Verantwortungsübernahme.
Insbesondere die Führungskraft sollte eine positivere, produktivere und lösungsorientierte Haltung gegenüber Fehlern vorleben. Starten Sie im Kleinen. Sie könnten beispielsweise Ihr nächstes Team-Meeting damit beginnen, von einem aktuellen Fehler aus Ihrem Arbeitskontext zu berichten. Reflektieren Sie im Team, was Sie gemeinsam daraus lernen können. Dies kann in einer lockeren Atmosphäre ein erster Schritt sein, um Hemmungen, über Fehler zu sprechen, abzubauen.
Und bevor Sie jetzt denken „Heißt das, ich kann jetzt einfach jeden Fehler machen und dafür keinen Ärger bekommen?“ sollten Sie sich vorher überlegen, welche Arten von Fehlern es gibt und mit welchen Konsequenzen diese einhergehen. Schwerwiegende und wiederholte Fehler sind auch im Sinne einer positiven Fehlerkultur nicht „total okay“. Sie bedürfen der Verantwortungsübernahme mit entsprechenden Konsequenzen.
Entscheidend ist dabei die Haltung, mit der auf Fehler reagiert wird: Versuchen Sie, die Personen dazu zu ermutigen, dies als Chance zu sehen, es beim nächsten Mal anders zu machen. Oder bieten Sie Ihre Unterstützung an. Bleiben Sie sachlich, offen und stellen das „Warum“ in den Fokus – nicht das „Wer“. Und auch dabei gilt: Nur Mut, zu Beginn Fehler zu machen. Ganz nach dem Motto: „Wer keine Fehler macht, macht auch sonst nicht viel.“
Zur Autorin:
Gesine Schultz studiert Psychologie im Master und ist aktuell Praktikantin in der Unternehmens- und Personalentwicklung. Das menschliche Miteinander ist dabei für sie von besonderem Interesse.
Text: Thorsten Meyer
„Nichts ist so beständig wie der Wandel“ (Heraklit von Ephesus, 535-475 v. Chr.). Dieses alte Sprichwort zeigt, dass uns der Wandel seit jeher begleitet. Er ist sogar zwingend notwendig, denn Stillstand bedeutet Rückschritt.
Geändert hat sich das Tempo, mit dem die Veränderungen an uns vorbeiziehen. Da kann einem schon mal schwindlig werden. Und der Wandel macht auch vor dem Unfallschutz nicht halt. Deshalb passt sich der Schutz, den die Versicherer anbieten, immer wieder den Lebenssituationen der Kunden an. So sind in aktuellen Policen die Folgen eines Unfalls durch Schwindel mitversichert. Ältere Policen decken dies nicht ab. Dieser wichtige Punkt wird unter dem Begriff „Bewusstseinsstörungen“ behandelt. Um den eigenen Schutz und den Ihrer Mitarbeiter zu überprüfen, lohnt sich ein Blick in die Police.
Doch damit nicht genug. Zum Vorteil des Kunden verschiebt sich auch die Grenze, ab der die Unfallversicherer bei aktuellen leistungsstarken Policen die volle Invaliditätsleistung erbringen. Früher wurde erst bei Vollinvalidität (100 Prozent Invalidität) die volle Summe ausgezahlt. Heute gibt es Policen, die bereits bei 50 Prozent Invalidität die volle Summe auszahlen. Das ist nicht nur kundenfreundlich, sondern vor allem bedarfsgerecht – ein echter Leistungsturbo.
Dies sind nur zwei von vielen Beispielen, wie sich die Unfallversicherung den veränderten Bedürfnissen der Kunden anpasst. Die Frage nach dem Warum erübrigt sich fast: Es ist den Menschen wichtig. Nach einem Unfall geht es darum, sich mit den einschneidenden Folgen auseinanderzusetzen und den Alltag darauf einzustellen. Da ist kein Platz für finanzielle Not.
Und was bedeutet das für Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Das sagt Ihnen Ihr persönlicher Berater. Er hat den Überblick und kann diese wichtigen Punkte in Ihren Versicherungsschutz einschließen. Sprechen Sie mit ihm.
Zum Autor:
Thorsten Meyer ist Versicherungsfachwirt. Seit über zehn Jahren befasst er sich vorrangig mit Unfall- und Krankenversicherungen.
Text: Andrea Weidemann
Der Tätigkeit des Versicherungsvertreters eilt ein schlechtes Image voraus. Kein anderer Beruf genießt ein so geringes Ansehen. Dennoch wird die Versicherungsberatung stark nachgefragt und den Beratern wird mehrheitlich vertraut.
Einer im Jahre 2022 durchgeführten Untersuchung des Marktforschungsunternehmen YouGov zufolge finden 64 Prozent der Befragten, dass Beratung bei Finanz- und Vorsorgethemen wichtig ist. Oftmals geht es um langlaufende Verträge. Für 52 Prozent wird die Unterstützung eines persönlichen Beraters aufgrund schwer verständlicher oder sogar irreführender Informationen im Internet immer wichtiger. In den meisten Versicherungssparten ist der personengebundene Kontakt ein wichtiger Absatzweg. Und das, obwohl die Digitalisierung auf dem Vormarsch ist. Einige Versicherungen kann man inzwischen bequem online abschließen. Das hat die Türen zu einer neuen Art von Komfort und Effizienz im Versicherungswesen geöffnet.
Was denn nun – in eine Versicherungsagentur gehen oder doch lieber ins Web? Unter dem Strich bleibt: Beide Methoden bieten Vor- aber auch Nachteile. Diese schauen wir uns genauer an.
Zeitersparnis durch den Wegfall von Bürobesuchen
Die Schnelllebigkeit unserer Zeit verlangt nach Effizienz in allen Lebensbereichen. Durch Online-Abschlüsse entfallen nicht nur weitläufige Wartezeiten, sondern auch zeitraubende Anfahrtswege zum Versicherungsbüro. Der Zeitpunkt für den Abschluss einer Versicherung kann individuell und flexibel gewählt werden – auch spät abends oder sonntags. Durch den digitalen Wandel passt sich die Art und Weise, wie wir unsere Versicherungen managen, nahtlos an das moderne Leben an. Vieles kann von wo auch immer und zu jeder Zeit erledigt werden.
Online-Rechner/Vergleichsportale
Im Internet kann man heutzutage fast alles vergleichen – vom Fernseher und Smartphone bis zum Staubsauger und zur Waschmaschine. Das gilt auch für Versicherungen. Es stehen verschiedene Vergleichsportale zur Verfügung, auf denen die besten Angebote verschiedener Versicherungsgesellschaften miteinander verglichen werden können.
Vergleichsportale und Online-Rechner sind allerdings mit Vorsicht zu genießen. Sie sind oftmals nur bedingt aussagekräftig und hilfreich. In der komplexen Versicherungsmaterie gibt es Unmengen von Fachbegriffen. Teils werden fehlerhafte Informationen geliefert oder die Gegenüberstellung beinhaltet nur die Beiträge und nicht die verschiedenen Leistungen, beziehungsweise die zugrunde liegenden Bedingungen. Zudem führen sie längst nicht alle Versicherungsangebote. Wenn beispielsweise ein Makler oder Vermittler diese Seite betreibt, werden im Vergleich sicherlich nur die Versicherer einbezogen, mit denen der Anbieter zusammenarbeitet.
Als Versicherungslaie allein die Entscheidung zu treffen, ist nicht einfach. Ein guter Berater hilft, das am besten geeignete Versicherungsprodukt auszuwählen. Traditionelle Versicherungsanbieter setzen nach wie vor auf die persönliche Beratung und auf das Vertrauen ihrer Kunden.
Schnelle Abwicklung
Der Onlineabschluss von Versicherungen ist in der Regel schnell, bequem und unkompliziert. Alle erforderlichen Informationen können direkt eingegeben werden und innerhalb kurzer Zeit an das Versicherungsunternehmen übermittelt werden. Eine Bestätigung und die Versicherungspolice lassen dann ebenfalls nicht lange auf sich warten. Dies ermöglicht es, den Versicherungsschutz zeitnah in Anspruch zu nehmen. Allerdings liegt auch der Nachteil auf der Hand: Man kann nicht auf die Expertise eines Beraters vertrauen, sondern muss sich selbst über Details informieren und diese mühsam auf der jeweiligen Webseite zusammensuchen. Es besteht das Risiko, eine voreilige und unüberlegte Entscheidung zu treffen, ohne sich ein umfassendes Bild von der Qualität und dem Kundenservice der Versicherungsgesellschaft zu machen. Außerdem ist in der Regel im Schadensfall die Schadenanzeige selbst über ein Online-Formular auszufüllen. Bis dato hat dies der Versicherungsvertreter vor Ort übernommen.
Ein zentraler Baustein beim Vertragsabschluss – egal ob in einer Versicherungsagentur oder online – sind die Gesundheitsfragen. Die wahrheitsgemäße Beantwortung bildet die Grundlage für den Versicherungsschutz. Ungenaue oder unvollständige Angaben können zu Schwierigkeiten oder sogar zur Ablehnung von Leistungsansprüchen führen. Deshalb ist es unerlässlich, diese Fragen mit größter Sorgfalt richtig zu beantworten. Auch hier stehen Versicherungsberater mit Rat und Tat zur Seite.
Für wen eignet sich denn nun was?
Online-Versicherungen eignen sich vor allem für diejenigen, die sich intensiv mit der eigenen Situation, dem entsprechend passenden Versicherungsschutz – inklusive der Gesundheitsfragen – auseinandergesetzt haben. Wer eher desinteressiert oder unschlüssig ist, fährt mit dem herkömmlichen Vertrieb erfahrungsgemäß besser.
Als Orientierungshilfe gibt es die Unterscheidung, ob es sich um eine erklärungsbedürftige oder bekannte Versicherung handelt. Beispielsweise bei der privaten Kranken-Vollversicherung ist der Onlineabschluss sowohl wegen der Beratungsintensität, aber auch aufgrund der umfangreichen Antragstellung nicht ratsam.
Anders verhält es sich dagegen mit Zusatzversicherungen. Bei der LVM-Krankenversicherung beispielsweise können Zahnzusatzversicherung und Auslandskrankenversicherung ganz einfach online über www.lvm.de abgeschlossen werden. Darüber hinaus steht weiterhin die persönliche Beratung und die individuelle Unterstützung beim Vertragsabschluss in einer der rund 2.230 Versicherungsagenturen zur Verfügung.
Fazit:
Taditionell oder modern – wo schließt man Versicherungen ab?
Der Abschluss einer privaten Kranken-Zusatzversicherung im Internet eröffnet neue Möglichkeiten, birgt jedoch auch bestimmte Anforderungen und Besonderheiten. Es reicht nicht, nur ein paar Klicks zu machen. Bestimmte Kriterien müssen dabei beachtet werden, um den vollen Versicherungsschutz und einen angemessenen Tarif zu gewährleisten. Die Vor- und Nachteile von Online-Abschlüssen lassen sich nur schwer verallgemeinern. Dies hängt nicht zuletzt davon ab, welche Art von Versicherung man online abschließen möchte.
Zur Autorin:
Andrea Weidemann arbeitet als Versicherungskauffrau in dem Bereich Verkaufsförderung der Krankenversicherung.
Text: Tobias Lohel
In der heutigen Arbeitswelt sind attraktive Benefits für Mitarbeiter entscheidend, um Fachkräfte zu gewinnen und langfristig zu binden.
Die betriebliche Altersvorsorge bietet Unternehmern die Möglichkeit, aktuellen Herausforderungen zu begegnen. Sie ist ein wichtiger Teil der finanziellen Absicherung Ihrer Mitarbeitenden und für Sie als Arbeitgeber ein Schlüssel zur Mitarbeitergewinnung und -bindung.
Sie unterstützen Ihre Mitarbeitenden dabei, für die Zukunft vorzusorgen. Unternehmer können durch Sozialabgabenersparnis in der Regel kostenneutral ihre Mitarbeiter unterstützen und gleichzeitig ihre Attraktivität als Arbeitgeber steigern. Durch die Unterstützung in der Altersvorsorge schaffen Unternehmer Anreize, die sowohl den Mitarbeitern zugutekommen als auch das Unternehmen langfristig stärken.
Um die Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge optimal aufzuzeigen, empfiehlt sich der Einsatz des LVM bAV ArbeitgeberBeraters. Dieses Tool ermöglicht Ihnen eine unverbindliche Darstellung Ihres tatsächlichen Aufwands bei verschiedenen Anwendungsfällen.
Der LVM bAV ArbeitgeberBerater ermittelt unter Einbezug des Arbeitgeberzuschusses, der Sozialabgabenersparnis und der steuerlichen Wirkung, welcher Nettoaufwand für den Arbeitgeber mit der Einführung einer bAV im Unternehmen resultiert. Sie können die Anzahl der entsprechenden Mitarbeiter und den gewünschten Arbeitgeberzuschuss eingeben und erhalten so eine individuelle Berechnung.
Erfolgreiche Hybridprodukte: Sicherheit und Rendite
Innerhalb der betrieblichen Altersvorsorge hat sich in den letzten Jahren die Direktversicherung mit hybriden Produkten als einfachster und erfolgreichster Durchführungsweg erwiesen. Hybridprodukte mit einer endfälligen Beitragsgarantie bieten eine ideale Mischung aus Sicherheit und Rendite. Während die Garantie von 80 Prozent sicherstellt, dass mindestens ein Teil der eingezahlten Beiträge zum Vertragsablauf erhalten bleiben, ermöglichen die renditeorientierten Anlagemöglichkeiten höhere Erträge. Das Hybridprodukt verbindet die Renditechancen einer weltweiten Fondsanlage mit der Sicherheit einer klassischen Kapitalanlage.
Produkt und Beratung für IGU-Mitglieder: Die Kombination macht den Unterschied
Ein erfolgreiches bAV-Angebot besteht nicht nur aus dem richtigen Produkt, sondern auch aus kompetenter Beratung. Mit der „LVM-Direktversicherung FutureNow“ mit Sonderkonditionen für Mitglieder der Interessengemeinschaft der Unternehmer kleiner und mittlerer Betriebe e.V. (IGU) können Unternehmer ihren Mitarbeitern besonders attraktive Altersvorsorgemodelle bieten.
Das Angebot des IGU-Partners verbindet Sicherheit und Rendite. „Ein möglichst hoher Anteil des Vertragsguthabens wird im LVM World ESG angelegt,“ erläutert LVM-Vorstand Dr. Rainer Wilmink.
Verbleibendes Vertragsguthaben befindet sich wertbeständig im LVM-Sicherungsvermögen. Um eine chancenorientierte Anlage kümmern sich die LVM-Experten und überprüfen monatlich das Verhältnis der Anlagetöpfe. Entsprechend der Marktentwicklung wird umgeschichtet (s. Grafik). So wird zu Rentenbeginn 80 Prozent der Beitragssumme als garantierte Mindestleistung sichergestellt. Die Kombination aus beidem sorgt dafür, dass die bAV nicht nur auf dem Papier gut aussieht, sondern auch in der Praxis optimal funktioniert.
Dem Fachkräftemangel entgegenwirken
Der Fachkräftemangel ist eine der größten Herausforderungen für Unternehmen. Durch den Einsatz flexibler Hybridprodukte, professioneller Beratung und innovativer Tools wie dem LVM bAV ArbeitgeberBerater können Unternehmer attraktive Vorsorgemodelle anbieten. So wird die bAV zu einem echten Mehrwert für Mitarbeiter und Unternehmen – eine Win-Win-Situation.
Zum Autor:
Tobias Lohel arbeitet als Versicherungskaufmann im Bereich Verkaufsförderung für die Lebensversicherung.
Text: Gerrit Operhalsky
In Zeiten niedriger Zinsen und unsicherer Märkte suchen viele Sparer nach sicheren und rentablen Anlagemöglichkeiten. Zwei besonders populäre Optionen sind das Tagesgeld und das Festgeld. Doch welche dieser beiden Anlageformen ist die richtige Wahl? In diesem Artikel bringen wir Vor- und Nachteile auf den Punkt und haben für Sparer, die etwas mehr Rendite möchten, auch eine Alternative.
Tagesgeld: Flexibilität als Trumpf
Das Tagesgeldkonto ist eine der flexibelsten Sparformen. Hierbei handelt es sich um ein Konto, bei dem der Sparer täglich auf sein Geld zugreifen kann, ohne Kündigungsfristen oder Strafzinsen befürchten zu müssen.
Vorteile:
● Hohe Flexibilität: Das herausragende Merkmal des Tagesgeldes ist die tägliche Verfügbarkeit. Sparer können jederzeit Geld ein- oder auszahlen, was diese Anlageform ideal für kurzfristige Rücklagen oder als Notfallreserve macht.
● Sicher und transparent: Tagesgeldkonten unterliegen der Einlagensicherung, die in der Regel Beträge bis 100.000 Euro pro Person und Bank schützt. Zudem gibt es keine versteckten Kosten oder Gebühren.
Nachteile:
● Niedrige Zinsen: In der aktuellen Niedrigzinsphase bieten Tagesgeldkonten oft nur sehr geringe Zinsen. Das führt dazu, dass das angesparte Kapital durch die Inflation an Wert verliert.
● Unvorhersehbarkeit der Zinssätze: Da die Zinsen variabel sind, können sie jederzeit gesenkt werden. Langfristige Planung ist somit erschwert.
Festgeld: Stabilität und Planbarkeit
Das Festgeld hingegen ist eine Anlageform, bei der ein bestimmter Betrag für einen festen Zeitraum zu einem festen Zinssatz angelegt wird. Der Sparer verzichtet während dieser Zeit auf den Zugriff auf sein Geld, erhält dafür aber in der Regel höhere Zinsen als beim Tagesgeld.
Vorteile:
● Höhere Zinssätze: Im Vergleich zum Tagesgeld bieten Festgeldkonten oft deutlich höhere Zinsen, besonders bei längeren Laufzeiten. Dies macht Festgeld attraktiv für Sparer, die eine sichere und planbare Rendite suchen.
● Planungssicherheit: Da der Zinssatz über die gesamte Laufzeit festgelegt ist, weiß der Anleger genau, welche Rendite er am Ende der Laufzeit erwarten kann. Diese Stabilität ist ideal für eine langfristige Finanzplanung.
Nachteile:
● Keine Flexibilität: Während der Laufzeit des Festgeldes ist das angelegte Geld in der Regel nicht verfügbar. Frühzeitige Kündigungen sind oft gar nicht oder nur unter Verlust von Zinsen möglich.
● Zinsbindung als Risiko: Wenn die Zinsen während der Laufzeit steigen, profitiert der Anleger nicht davon, da der Zinssatz festgelegt ist. Das kann besonders ärgerlich sein, wenn das Kapital lange gebunden ist.
Fazit: Für wen eignet sich welche Anlageform?
Die Wahl zwischen Tagesgeld und Festgeld hängt maßgeblich von den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Sparers ab. Wer kurzfristig flexibel bleiben möchte und eine liquide Reserve benötigt, ist mit einem Tagesgeldkonto gut beraten. Anleger, die eine höhere Rendite suchen und ihr Geld für einen bestimmten Zeitraum entbehren können, finden im Festgeld eine passende Lösung. Zu bedenken ist allerdings auch, dass Tages- und Festgelder in der Regel keine Anlageformen sind, die die Inflation schlagen.
Gibt es sinnvolle, rentablere Alternativen?
Wer langfristig sparen möchte – sei es für das Wohnmobil oder für eine Zusatzrente – kommt an einer Investmentanlage nicht vorbei. Insbesondere deutsche Anleger bringen sich durch den Hang zu Tages- und Festgeldern um einen enormen Vermögenszuwachs. Neben einer Reserve auf Tages- und Festgeld gilt also: Sparplan starten und laufen lassen, denn die Zeit ist Dein Freund. Oder wie sagte schon der Börsenguru Kostolany: „Wer die Aktien nicht hat, wenn sie fallen, der hat sie auch nicht, wenn sie steigen.“
Zum Autor:
Gerrit Operhalsky ist seit über 25 Jahren in der Versicherungs- und Finanzdienstleistungsbranche tätig, insbesondere im Bereich Investment und Immobilienfinanzierung.
Text: Rainer Rathmer
Die bekannten Regeln zu Alkohol
Die Regeln für Alkohol im Straßenverkehr sind im Grundsatz fast jedem bekannt. Ordnungswidrig handelt, wer mit 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt. Die entsprechende Vorschrift war im Straßenverkehrsgesetz bis vor kurzem als „0,5 Promille-Grenze“ betitelt und eine der bekanntesten gesetzlichen Vorschiften überhaupt. Wer dagegen verstößt und erwischt wird, zahlt als Ersttäter ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und erhält neben zwei Punkten im Verkehrszentralregister ein einmonatiges Fahrverbot. Für Fahranfänger und Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren gilt sogar ein komplettes Verbot von Fahrten unter Alkohol.
Schon weniger bekannt ist, dass die nach dem Strafgesetzbuch mit Geld- oder Freiheitstrafe zu ahndende 1,1 Promille Grenze für Fahrten mit Kraftfahrzeugen unter Alkoholeinfluss bzw. die 1,6 Promille-Grenze für Fahrten mit dem Fahrrad nicht im Gesetz steht, sondern von der Rechtsprechung unter Hinzuziehung von Fachleuten entwickelt wurde. In § 316 Strafgesetzbuch heißt es lediglich: „Wer im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft“. Weniger bekannt ist auch, dass auch trotz geringerer Alkoholisierung eine strafbare Handlung vorliegen kann: Nämlich dann, wenn Ausfallerscheinungen (unsichere Fahrweise, motorische Schwierigkeiten des Fahrers) darauf hindeuten, dass der Fahrer nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. Die Folgen sind neben Geldstrafe oder Freiheitsstrafe der Entzug der Fahrerlaubnis. Anders als bei einem wegen einer Ordnungswidrigkeit verhängtem Fahrverbot (z. B. bei Verstoß gegen die 0,5-Promille-Grenze) erhält man also seinen Führerschein nicht zurück, sondern muss nach Ablauf der Sperrfrist (bei Ersttätern mindestens 6 Monate) einen neuen Führerschein bei der Straßenverkehrsbehörde beantragen.
Neue Regeln zu Cannabis
Die Rechtslage bei Fahrten unter Einfluss „anderer berauschenden Mittel“ als Alkohol ist hingegen weniger bekannt. Die über die Medien transportierten Informationen dazu haben in diesem Jahr zugenommen. Grund dafür ist die politische Diskussion und Gesetzgebung zu Cannabis, der bekanntesten und am weitesten verbreiteten nichtalkoholischen Droge.
Am 1. April ist das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG)“ in Kraft getreten. Damit wurde der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften für Erwachsene erlaubt. Zum Eigenkonsum zuhause sind höchstens 50 g getrocknetes Cannabis erlaubt, bis zu 25 g dürfen unterwegs mitgeführt werden. Gleichzeitig wurde der Konsum von Cannabis in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen, in Sichtweite von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen und öffentlich zugänglichen Sportstätten und in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten. Für die vorsätzliche gewerbliche Abgabe oder die Überlassung von Cannabis und anderen Betäubungsmitteln an Kinder und Jugendliche gelten jetzt höhere Strafen.
Das Cannabisgesetz vom April enthielt aber noch keine verkehrsrechtlichen Vorschriften. Diese traten im August durch eine Änderung des Straßenverkehrsgesetzes in Kraft. Für die Feststellung der Fahrtüchtigkeit schreibt das Straßenverkehrsgesetz nun erstmalig einen zulässigen Tetrahydrocannabinol-Grenzwert (THC-Grenzwert) im Blutserum fest. Ging die Rechtsprechung bisher von einem Grenzwert von 1,0 ng/ml aus, sieht das Straßenverkehrsgesetz nun einen Wert von 3,5 ng/ml THC vor. Wer diesen überschreitet und ein Fahrzeug führt, handelt ordnungswidrig. Es drohen dieselben Sanktionen wie beim Überschreiten der 0,5 Promille-Grenze bei Alkohol. Für Fahranfänger und Fahrerinnen und Fahrer unter 21 Jahren gilt ebenso wie bei Alkohol ein komplettes Verbot von Fahrten unter Einfluss von Cannabis. Der neue THC-Grenzwert ist somit das Pendant der für Alkohol geltenden 0,5 Promille-Grenze und ist jetzt auch in derselben Vorschrift geregelt (§ 24a Straßenverkehrsgesetz). Diese trägt jetzt die Überschrift „0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert“.
Der Wert von 3,5 ng/ml wurde von einer Expertengruppe aus den Bereichen Medizin, Recht, Verkehr und Polizei empfohlen. Er entspricht der Wirkung nach einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille, heißt es in der Gesetzesbegründung. Unterhalb der Schwelle könne bei Cannabiskonsum noch kein allgemeines Unfallrisiko angenommen werden.
Einen THC-Grenzwert, bei dem man im strafrechtlichen Sinne davon ausgeht, dass der Fahrer „nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen“, also ein Pendant zur 1,1 Promille-Grenze bei Alkohol, gibt es bisher nicht. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalles und der Umfang der rauschmittelbedingten Ausfallerscheinungen.
Zum Autor:
Rainer Rathmer ist Jurist in der Kraftfahrtversicherung und betreut dort alle vertragsrechtlichen Fragen inklusive der Versicherungsbedingungen. In dieser Funktion ist er beim Verband (GDV) Mitglied der Arbeitsgruppe Bedingungen und vertragliche Grundsatzfragen.
Text: Johannes Kraß
Der Sommer bringt uns wieder wärmere Tage. Darauf freuen sich die meisten Menschen – zumindest in der Freizeit. Was Arbeitgeber bei hohen Temperaturen zum Schutz ihrer Belegschaft beachten müssen, darüber berichten wir in unserem ersten Beitrag.
In einem weiteren Artikel beschäftigen wir uns mit der Gesundheit der Belegschaft: Unsere Arbeitswelt wird immer schneller und komplexer. Wie können Firmen ihre Mitarbeitenden unterstützen, damit sie besser mit den steigenden Anforderungen umzugehen lernen? Und was können Mitarbeitende selber tun, damit sie und ihre Kolleg:innen gesund bleiben?
In unserer Rubrik „IT & Kommunikation“ beleuchten wir die Frage, ob sich der aktuelle Fachkräftemangel in Deutschland durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz und Robotern abfedern lässt. Um die Möglichkeit digitaler Unterstützung geht es auch im Artikel zur Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen.
Zu guter Letzt stellen wir die Betriebsunterbrechungsversicherung vor. Ein Feuer in der Produktionshalle, ein Leitungswasserschaden oder Einbruch mit Diebstahl wichtiger Arbeitsmittel – viele Risiken können zu einer Zwangspause im Betrieb führen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung fängt die finanziellen Folgen ab, die bis zur Wiederaufnahme des Betriebs entstehen.
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und viel Freude beim Lesen der „inhalte“.
Zum Autor:
Johannes Kraß, Geschäftsführer.
Text: Annika Hohoff
Die Sommermonate bringen nicht nur Sonnenschein mit sich, sondern auch hohe Temperaturen am Arbeitsplatz. Die Hitze kann die Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen sowie die Produktivität am Arbeitsplatz beeinflussen.
Für Arbeitgeber gelten daher Fürsorgepflichten, die in der Arbeitsstättenregelung („Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.5 Raumtemperatur“) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt sind.
In der ASR sind für Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume, an die keine spezifischen raumklimatischen Anforderungen gestellt werden, drei Temperaturschwellen definiert, bei deren Überschreitung jeweils Maßnahmen zu treffen sind:
- Bei einer Raumtemperatur über 26 Grad Celsius muss der Arbeitgeber bestimmte Personengruppen besonders schützen, wie Schwangere, Ältere und Menschen, die körperlich arbeiten, sowie solche, die Arbeitskleidung mit hohem Gewicht tragen.
- Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von 30 Grad gehören zu den Schutzmaßnahmen die Bereitstellung von Wasser oder anderen geeigneten Getränken, der Einsatz von Ventilatoren und Belüftungsanlagen, die effektive Steuerung des Sonnenschutzes (Rollos geschlossen halten) und das Stoßlüften. Hier gibt die ASR Gestaltungsbeispiele für Sonnenschutzsysteme. Außerdem sollte überprüft werden, ob Arbeitszeiten angepasst werden können, um die Belastung der Mitarbeiter zu reduzieren. Arbeiten können z. B. in die frühen Morgen- oder späteren Abendstunden verlegt sowie die Mittagspause entsprechend verlängert werden. Auch das Tragen von leichterer Kleidung durch Lockerung der Bekleidungsregeln kann zum Schutz vor Hitze beitragen.
- Bei Temperaturen über 35 Grad darf ein Arbeitsplatz nicht mehr als ein solcher genutzt werden, sofern hier nicht Maßnahmen wie etwa Luftduschen oder Hitzeschutzkleidung ergriffen werden können. Die Gewerbeaufsichtsämter der Länder können ggf. verbindliche Anordnungen erlassen.
Bereits beim Einrichten einer Arbeitsstätte ist an den sommerlichen Wärmeschutz zu denken. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Arbeitgeber regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz durchführt, um Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Dazu gehört auch die Sensibilisierung der Mitarbeiter zum Thema Hitze am Arbeitsplatz und die Schulung im Umgang mit hohen Temperaturen.
Ein Recht auf Hitzefrei für Arbeitnehmer gibt es nicht. Sollte der Arbeitgeber aber nicht auf steigende Temperaturen reagieren, droht ihm ein hohes Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit.
Es ist also wichtig, dass Arbeitgeber ihrer Verantwortung für den Arbeitsschutz bei Hitze am Arbeitsplatz nachkommen und dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter auch bei hohen Temperaturen sicher und ohne Gefährdung der Gesundheit arbeiten können. Dies dient nicht nur dem Wohlbefinden der Arbeitnehmer, sondern trägt auch zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit bei.
Zur Autorin:
Annika Hohoff ist Wirtschaftsmathematikerin und erstellt bei ihrem Arbeitgeber versicherungsmathematische Gutachten.
Text: Klara Falke
In Deutschland verursachen psychische Beschwerden jedes Jahr Ausfallkosten in Höhe von satten 36,1 Milliarden Euro. Das sind umgerechnet 1,1 Prozent des Bruttonationaleinkommens (Stand 2019). Weltweit haben rund 10 Prozent der Bevölkerung mit mentalen Herausforderungen zu kämpfen – und der Stress hört nicht auf. Einer von vier Deutschen fühlt sich laut einer Studie der Techniker Krankenkasse (TK) von 2021 regelmäßig gestresst. Die Zahlen verdeutlichen die gesamtgesellschaftliche wie auch unternehmerische Relevanz des Themas. Neben all den finanziellen Kosten steht jedoch insbesondere das persönliche Wohlergehen der Menschen im Mittelpunkt. Es ist an der Zeit, offen über das Thema zu sprechen. Denn mentale Gesundheit betrifft uns alle. In der Tat ist ein offener und ehrlicher Umgang mit mentaler Gesundheit ein Zeichen von Stärke und Selbstfürsorge.
Manchmal fühlt es sich an, als ob wir alle auf einem Hochseil balancieren: Neben permanenten Veränderungen und der hohen Arbeitslast versuchen wir stets, unsere mentale Gesundheit im Blick zu behalten. Das gelingt nicht immer gleichermaßen. Reduzierte Produktivität, Zerstreutheit und emotionale Achterbahnfahrten erschweren die Arbeit. Wir selbst, jeder für sich und wir alle gemeinsam, können zu einem besseren Umgang mit emotionalen Herausforderungen am Arbeitsplatz beitragen.
Wir können beispielsweise als positives Beispiel vorangehen und Kolleginnen und Kollegen ansprechen, wenn wir wahrnehmen, dass unser Gegenüber über längere Zeit niedergeschlagen oder besonders gestresst zu sein scheint. Ein offenes Ohr, Verständnis und Mitgefühl können bereits eine große Wirkung haben. Je nach Herausforderung können wir auch unsere Unterstützung anbieten oder förderliche Ressourcen der Person aktivieren. Dazu hilft es sich die Frage zu stellen, was in der Vergangenheit im Umgang mit einer vergleichbaren Herausforderung besonders gut geholfen hat. Es ist zu unterstreichen: Stigmatisierung und Diskriminierung helfen niemandem – stattdessen brauchen Betroffene Respekt und Mitgefühl.
Drei kurze Praxisbeispiele zeigen, wie auch Organisationen die mentale Gesundheit ihrer Mitarbeitenden und Führungskräfte fördern können:
- Pausen einbauen: Wir sollten lernen, Pausen als Teil des Prozesses zu verstehen. Auch im Arbeitsalltag lassen sich bewusst Pausen einbauen. So sollten wir die rechtlich vorgeschriebenen Frühstücks- und/oder Mittagspausen einhalten. Es kann hilfreich sein, sich einen Terminblocker in den Kalender zu setzen, um Überbuchungen der Pausen zu vermeiden. Ebenso können wir Besprechungen beispielsweise mit einer Minute des Schweigens starten. Das mag zunächst befremdlich klingen, kann aber insbesondere in turbulenten Zeiten sehr wirkungsvoll sein. Eine Minute kann bereits ausreichen, um wieder bei sich selbst anzukommen und fokussiert in den Termin zu starten.
- Mentale Gesundheitsressourcen bereitstellen: Organisationen können den Zugang zu Ressourcen wie Beratungsdiensten, psychologischer Unterstützung und Selbsthilfematerialien aufzeigen. Professionelle Hilfsangebote helfen, mit Stress, Angstzuständen oder anderen mentalen Gesundheitsproblemen umzugehen.
- Kommunikation und Feedback: Eine offene Kommunikation und regelmäßiges Feedback untereinander tragen dazu bei, Stressoren am Arbeitsplatz zu identifizieren. Mitarbeitende sollten sich in der Lage fühlen, ihre Anliegen und Bedenken zu äußern, ohne negative Konsequenzen zu befürchten.
Insgesamt ist mentale Gesundheit am Arbeitsplatz ein sehr wichtiges Thema. Mit Sensibilität und einer unterstützenden Unternehmenskultur können wir gemeinsam eine echte Veränderung bewirken. Am Ende des Tages profitieren wir alle davon, in einem gesunden und produktiven Arbeitsumfeld zu arbeiten.
Zur Autorin:
Klara Falke arbeitet in der Unternehmens- und Personalentwicklung und beschäftigt sich gerne mit Systemen und Menschen in Veränderungsprozessen.
Text: Theresa Bördemann, Fabian Daut, Jana Redelstein
Schlagzeilen wie „Fachkräftemangel als Gefahr für Deutschland“ lesen wir zunehmend häufiger. Denn Deutschland steht vor einer der größten Herausforderungen in der Arbeitswelt – dem Fachkräftemangel. In vielen Branchen und Regionen des Landes wird der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften immer akuter. So ist die Vakanzzeit, die Differenz zwischen dem gewünschten Besetzungstermin und der erfolgreichen Stellenbesetzung, in den letzten 15 Jahren von durchschnittlich 81 Tagen auf 170 Tage angestiegen. Doch wie beeinflussen neue Technologien wie generative künstliche Intelligenz (GenAI) und Roboter den Fachkräftemangel? Können sie sogar dazu beitragen, ihn zu mildern?
Generative künstliche Intelligenz für die Kopfarbeit
GenAI ist eine Form der künstlichen Intelligenz und die Technik, die hinter Chatbots und Bildgeneratoren wie ChatGPT oder Dall-E steckt. Sie ermöglicht die Informationsanalyse und das Erzeugen von Inhalten wie Texte, Bilder und Videos anhand vorhandener Informationen. Dafür muss die KI mit Trainingsdaten versorgt werden, aus denen sie Muster lernt, um menschenähnliche Antworten zu generieren.
Die generative künstliche Intelligenz ist schon heute in der Lage, repetitive Tätigkeiten zu übernehmen. Dadurch können Freiräume für komplexere Aufgaben geschaffen werden.
Beispielsweise kann ein Chatbot in der Kundenkommunikation eingesetzt werden, um häufig aufkommende Fragen zu beantworten. So muss in einer Druckerei keine Person mehrfach am Tag beantworten, welche Buchbindung sich für eine gewisse Anzahl an Seiten eignet oder in welcher Farbe sie verfügbar ist. Oder der Gärtner könnte sich wiederholende Fragen zum richtigen Baumschnitt oder zur Schädlingsbekämpfung durch die künstliche Intelligenz beantworten lassen.
Zusätzlich kann die GenAI Texte verfassen, sodass Unternehmen schneller und effizienter Inhalte für ihre Website, Flyer oder Artikel generieren können. Vielleicht wurden sogar Teile dieses Artikels von einer künstlichen Intelligenz geschrieben.
Doch wie sieht es im Bereich der körperlichen Arbeiten aus – wer oder was schafft hier Abhilfe? Es könnte ein Roboter sein.
Die Vorstellung, dass Roboter früher oder später menschliche Arbeitskräfte verdrängen, ist Stoff für so einige Hollywood-Produktionen. Allerdings ist es unbegründet, Angst vor technischen Innovationen zu haben, da sie historisch gesehen oft zu positiven Veränderungen geführt haben. Ein Beispiel dafür ist die industrielle Revolution im 19. Jahrhundert, als Maschinen in Fabriken eingeführt wurden. Obwohl anfangs viele Menschen besorgt waren, dass Maschinen Arbeitsplätze ersetzen würden, führte die Automatisierung letztendlich zu einer Steigerung der Produktivität und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze in anderen Bereichen.
Roboter im Handwerk
In vielen Berufen binden monotone, sich wiederholende Arbeitsschritte einen (zu) großen Teil der Arbeitszeit. Dabei sind gerade solche repetitiven Tätigkeiten optimal geeignet, um sie maschinell durchführen zu lassen.
So gibt es seit einiger Zeit einen Maler-Roboter, der besonders gut große, gleichmäßige Flächen bearbeiten kann. Dadurch bietet er den Mitarbeiter:innen mehr Zeit für anspruchsvollere (Maler-)Arbeiten und Kund:innenbetreuung. Zudem übernimmt der Roboter bereitwillig die Malerarbeiten über Kopf – eine körperlich besonders anstrengende Aufgabe für den Menschen. Übrigens: Der Maler-Roboter soll durch Leasing-Modelle 21 bis 43 Prozent günstiger sein als ein Leiharbeiter*.
Ein anderer Roboter wurde speziell für Deckenbohrungen entwickelt – ebenfalls eine körperlich sehr anstrengende und auch gefährliche Tätigkeit. Dieser Bohr-Roboter ist in der Lage, sich anhand der Baupläne in Innenräumen akkurat auszurichten, Löcher zu bohren und diese anschließend für die verschiedenen Gewerke zu markieren. Er kommt bei Installationsarbeiten im Heizungs-, Klima- und Lüftungsbau zum Einsatz.
Diese beiden Beispiele zeigen, dass erste Roboter vor allem dort entwickelt werden, wo Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz besonders drängende Probleme darstellen. Doch je gravierender sich der Fachkräftemangel darstellt, desto kreativere und innovativere technische Lösungen können wir auch in anderen Bereichen erwarten.
Quellen:
https://www.malerblatt.de/technik/robotik-fuer-maler
* https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/roboter-fuer-jedermann-themen-special/der-malerroboter-von-conbotics-als-dritter-arm-fuer-den-maler
https://www.hilti.de/content/hilti/E3/DE/de/company/media-relations/media-releases/Jaibot.html
Zu den Autoren:
Theresa Bördemann, Fabian Daut und Jana Redelstein arbeiten seit mehreren Jahren in der Versicherungsbranche und unterstützen die IT-Abteilung ihres Arbeitgebers als Business Analysten.
Text: Rainer Rathmer
Ich bin inzwischen im fortgeschrittenen Alter und habe daher noch die wenig fortgeschrittenen Abläufe in deutschen Amtsstuben miterlebt. Damals musste man Zeit mitbringen. Warteschlangen waren an der Tagesordnung. Im Laufe der Jahre hat sich erfreulicherweise Vieles geändert. Ämter sind jetzt häufig viel besser und schneller als ihr Ruf. Gemeinden zum Beispiel bearbeiten jetzt die Masse der einfachen Bürger-Dienstleistungen effizient und fallabschließend in Bürgerbüros. Termine können online vereinbart werden. Wartezeiten haben sich dadurch deutlich reduziert.
Dies gilt im Grundsatz auch für die Abläufe in den Kfz-Zulassungsbehörden. Mit Einführung der Online-Terminierung vor vielen Jahren haben sich die lange Zeit üblichen Abläufe – Nummer ziehen, warten – stark entzerrt. Mit einem online vereinbarten Termin und bei der Terminierung vorab hochgeladener Unterlagen entfällt die Wartezeit nahezu vollständig. Bei optimalem Ablauf kann man die Zulassungsstelle 10 Minuten nach Betreten wieder verlassen. Voraussetzung für einen solchen, optimalen Ablauf ist natürlich, dass überhaupt zeitnahe Termine zur Verfügung stehen. In manchen, stark frequentierten Zulassungsbehörden muss man aber lange auf Termine warten.
Neuerdings kann das Warten ganz entfallen. Denn seit September 2023 bieten die Zulassungsbehörden zusätzlich die Möglichkeit an, Zulassungsprozesse über die „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ oder kurz „i-KFZ“, online durchzuführen. Es ist der finale Schritt einer im Jahr 2015 begonnen Digitalisierung im Zulassungsverfahren. In einem ersten Schritt konnte man damals – jüngere Fahrzeugdokumente mit Sicherheitscodes vorausgesetzt – ein Fahrzeug online abmelden. Seit September 2023 können nun alle Zulassungsprozesse online durchgeführt werden.
Die Ummeldung eines Fahrzeugs, das Sie gebraucht gekauft haben, kann dann wie folgt durchgeführt werden: Sie rufen zunächst das Internet-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf. Dort müssen Sie sich zunächst identifizieren. Dafür benötigen Sie einen digitalen Ausweis (E-Personalausweis), ein Elster-Zertifikat oder eine BundID. Letztere ist sinnvoll, weil sie für diverse online-Services von Verwaltungsbehörden genutzt werden kann. Die Registrierung ist auf der Homepage des Bundesinnenministerium unter dem Titel „Wohnzimmer statt Wartezimmer“ in einem Erklärvideo anschaulich dargestellt.
Nach der Identifizierung sind diverse Daten in die Antragsmaske des Portals einzugeben, z.B. die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), die eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kontoverbindung. Ein freies Kennzeichen kann ausgewählt oder ein reserviertes Wunschkennzeichen eingegeben werden. Verkürzt ausgedrückt ist das Verfahren zur Online-Zulassung ähnlich wie bei anderen Online-Angeboten: die richtige Internetseite aufrufen und den Anweisungen am Bildschirm folgen.
Am Ende des Zulassungsprozesses wird ein vorläufiger Zulassungsnachweis sofort online bereitgestellt. Dieser kann dann ausgedruckt und sichtbar im Fahrzeug angebracht werden. Ein sofortiges Losfahren ist damit möglich. Der formelle, amtliche Zulassungsbescheid inkl. Gebührenrechnung, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt. Sie müssen dann nur noch die Plaketten auf die Kennzeichen kleben, die Sie vor Ort oder über Kennzeichenhändler im Internet erworben haben.
Das klingt nach erheblicher Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahrenswege. In der Realität gibt es aber zum Teil noch Probleme. In manchen Zulassungsbehörden funktioniert die Online-Zulassung noch nicht reibungslos. Wegen Sicherheitslücken musste das Verfahren in einzelnen Zulassungsbehörden ausgesetzt werden. Bei manchen Fahrzeugscheinen lassen sich die für den Anmeldevorgang erforderlichen Sicherheitscodes nicht lesbar freilegen. Das sind unangenehme Stolpersteine, aber keine KO-Kriterien für die Online-Zulassung. Sie wird sich durchsetzen.
Zum Autor:
Rainer Rathmer ist Jurist in der Kraftfahrtversicherung und betreut dort alle vertragsrechtlichen Fragen inklusive der Versicherungsbedingungen. In dieser Funktion ist er beim Verband (GDV) Mitglied der Arbeitsgruppe Bedingungen und vertragliche Grundsatzfragen.
Text: Karsten Martini
Ein Betrieb bzw. die Betriebsabläufe sind ein gut geschmiertes Räderwerk, bei dem eins ins andere greift. Aufträge kommen und werden abgearbeitet. Kunden kommen und werden bedient. Einschränkungen dabei können durch Verlagerungen oder Mehrarbeit aufgefangen werden. Was aber passiert, wenn plötzlich alle Räder stillstehen?
Die meisten Betriebe sind abhängig von ihren Standorten, Räumlichkeiten und Einrichtungen. Das hat zuletzt Corona mit den einher gehenden Betriebsschließungen schmerzhaft gezeigt. Produktion, Gastronomie oder Handel lassen sich nun mal nicht eins zu eins ins Homeoffice oder ins Internet verlagern.
Es muss aber nicht gleich eine Pandemie sein. Viel häufiger sind es Sachschäden am Gebäude oder der Einrichtung, die zu einer teilweisen oder vollständigen Betriebsunterbrechung führen.
Hier nur einige Schlagzeilen:
- Feuer zerstört weite Teile der Produktionshalle.
- Unbekannte stehlen in der Nacht hochwertige Spezialwerkzeuge und Maschinen.
- Nach einem Leitungswasserschaden muss die Praxis für zwei Wochen schließen.
- Überschwemmung nach Starkregen überflutet Restaurant.
Bis der Betrieb dann wieder vollständig aufgenommen werden kann, vergehen unter Umständen Monate. In dieser Zeit wird weniger oder gar kein Geld verdient. Fixe Kosten wie Gehälter, Mieten, Zinsen und Abschreibungen bleiben. Weitere Kosten beispielsweise für Überstunden, Anmietung von Ersatzräumen oder Lohnfertigung kommen hinzu. Im schlimmsten Fall gehen auch Kunden verloren.
Um in dieser Situation finanzielle Engpässe zu vermeiden, ist die vorausschauende Absicherung durch eine Ertragsausfallversicherung wichtig. Diese wird auch Betriebsunterbrechungsversicherung genannt. Sie deckt den entgangenen Gewinn, fortlaufende Kosten und Mehrkosten nach einem Sachschaden ab.
Jeder Betrieb ist anders
Es gibt zahlreiche Möglichkeiten, den Versicherungsschutz zu gestalten. So kann das individuelle Risiko eines jeden Betriebes berücksichtigt werden. Als Ergänzung zur Betriebsinhaltsversicherung werden häufig die gleichen Gefahren abgesichert. Der Zeitraum, für den längstens Entschädigung gezahlt wird, beträgt regelmäßig zwölf Monate. Eine Erweiterung auf einen längeren Zeitraum ist möglich.
Ein Betriebsstillstand kann auch die Folge eines Sachschadens in einem anderen Betrieb oder Standort sein. Gibt es eine laufende Geschäftsverbindung zum Beispiel mit einem Zulieferer, kann auch diese Abhängigkeit versichert werden. Das gilt auch für Prozessketten einzelner Betriebe oder Abteilungen eines Unternehmens mit unterschiedlichen Standorten.
Pauschal oder individuell
Damit die Entschädigung im Schadensfall ausreicht, kommt es auf die richtige Versicherungssumme an. Entscheidend sind die fortlaufenden Kosten und der Betriebsgewinn, der ohne die Unterbrechung erwirtschaftet worden wäre.
Häufig wird hierfür pauschal der Wert der Betriebseinrichtung übernommen. Das kann je nach Betriebsart zu viel oder zu wenig sein. Individueller wird es, wenn Sie zur Ermittlung der passenden Versicherungssumme den Aufwand für Material sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von Ihren Umsatzerlösen abziehen.
Machen Sie den Test
So prüfen Sie, ob Ihr Versicherungsschutz ausreicht: Schätzen Sie Ihren möglichen Ertragsausfall. Teilen Sie die Versicherungssumme durch 365. So erfahren Sie, welcher Betrag Ihnen bei einem Betriebsstillstand pro Arbeitstag zur Verfügung steht. Reicht dieser Betrag aus, um die fortlaufenden Personal- und Sachkosten sowie den Gewinnausfall abzudecken?
Zum Autor:
Karsten Martini ist Versicherungsfachwirt. Er verfügt über mehr als 25 Jahre Berufserfahrung im gewerblichen Sachversicherungsbereich, insbesondere in der Produktentwicklung und Vertriebsunterstützung.
Text: Johannes Kraß
Das Jahr schreitet voran, an manchen Tagen lässt sich schon ein Hauch von Frühling erahnen. Im letzten Vorwort hieß es: „Ein Rückblick auf Vergangenes stärkt die Zuversicht und motiviert, sich diesen Veränderungen positiv gestaltend zu stellen.“ In diesem Sinne nehmen wir uns diesmal die Zeit für einen Rückblick auf gute Neujahrsvorsätze.
So beschäftigen wir uns im ersten Beitrag mit der Frage, warum es den meisten Menschen schwerfällt, aus guten Vorsätzen gute Gewohnheiten zu machen. Wir geben Tipps, mit deren Hilfe man es trotz vieler Hürden schaffen kann.
Ein weiterer Beitrag handelt von unserem Umgang mit der täglichen Informationsflut und ob es möglich ist, durch veränderte Gewohnheiten bei der Bearbeitung von E-Mails mehr Effizienz in den Arbeitsalltag zu bringen.
Dann geht es um Vereine: Sie erfüllen wichtige Aufgaben und fördern u. a. das soziale Miteinander. Nicht vergessen sollte man die Risiken, die das Vereinsleben mit sich bringt. Auf diese werfen wir einen Blick und geben Hinweise, wie verantwortungsvolle Absicherung erfolgen kann.
Um Fragen zur Absicherung geht es auch in unserem Artikel zur Krankenversicherung: Ist eine teure Krankenversicherung automatisch besser als eine günstige? Kann sich ein Anbieterwechsel lohnen?
Wir wünschen Ihnen eine inspirierende Lektüre und freuen uns, wenn der eine oder andere Hinweis hilfreich für Sie ist.
Zum Autor:
Johannes Kraß, Geschäftsführer.
Text: Klara Falke
März 2024: Ein guter Zeitpunkt, um auf die eigenen Neujahrsvorsätze zu blicken. Hand aufs Herz – wie viele Neujahrsvorsätze haben Sie bisher umgesetzt? Für diejenigen von Ihnen, die sich bereits auf dem Olymp des Erfolgs sonnen – weiter so! Für alle anderen haben wir nach Tipps und Tricks gesucht, wie sich langfristig aus Vorsätzen etablierte Gewohnheiten machen lassen.
Veränderung beginnt im Kleinen
Viele von uns scheitern an den Neujahrsvorsätzen, weil wir versuchen, den Mount Everest der Veränderung über Nacht zu besteigen. James Clear – Autor des Spiegel-Bestsellers „Die 1%-Methode – Minimale Veränderung, maximale Wirkung“ – sagt, dass Sie Ziele am besten erreichen, wenn Sie jeden Tag ein bisschen besser werden. Folglich ist es effektiver, täglich kleine Impulse zu setzen, statt große Veränderungen zu planen. Anstatt sich mit dem Sprung über den Grand Canyon zu beschäftigen, setzen Sie täglich somit lieber auf kleine Schritte. Denken Sie daran, Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut!
Handeln statt planen
Laut James Clear ist das System, mit dem die Ziele erreicht werden, ebenso wichtig wie die Ziele selbst. Denn erst durch die Gewohnheiten können Veränderungen langfristig in den Alltag integriert werden. Dabei ist es wichtig, zwischen Handlungen und Beschäftigungen zu unterscheiden: Wer ein Vorhaben nur plant, beschäftigt sich. Wer sein Vorhaben umsetzt, der handelt. Werden Sie aktiv und üben Sie täglich, statt Ihr Vorhanden nur zu planen. Nichts trainiert Ihr Gehirn so effektiv auf eine neue Gewohnheit wie ständige Wiederholung. Unser Gehirn ist darauf aus, möglichst effektiv zu arbeiten, um Energie zu sparen. Bei Gewohnheiten läuft unser Gehirn auf „Autopilot“, weil es diese Tätigkeit häufig ausübt und nicht mehr darüber nachdenken muss. Es erfordert somit weniger Energie. Wenn Sie Schritt für Schritt Ihre Veränderungen beibehalten, werden diese zu neuen Gewohnheiten und Ihr Gehirn führt diese quasi automatisch aus.
Erschaffen Sie sich das richtige Umfeld
Entscheidend für unsere Gewohnheiten ist auch unser Umfeld. Wir übernehmen Verhaltensweisen aus dem privaten und auch beruflichen Umfeld, wie beispielsweise von Eltern oder auch von Kolleginnen und Kollegen. Machen Sie sich Ihr Umfeld also zunutze: Wenn Sie mehr Sport treiben wollen, können Sie sich beispielsweise einer Laufgruppe anschließen. Sie können sich gegenseitig motivieren und von Ihren Fortschritten berichten.
Ebenso hilft es, wenn Sie Ihre Fortschritte sichtbar machen. Notieren Sie sich Ihre Gewohnheiten im Kalender oder nutzen Sie – um beim vorherigen Beispiel zu bleiben – zum Laufen eine Sport-App, die Ihre Läufe aufzeichnet. Dieses Gewohnheitstracking kann motivieren und stellt sicher, dass Sie sich auf den Prozess und nicht nur auf das Ziel konzentrieren.
Denken Sie nicht an den rosa Elefanten
Stellen Sie sich vor, Sie versuchen, nicht an einen rosa Elefanten zu denken. Was passiert? Genau, Sie denken an einen rosa Elefanten! Konzentrieren Sie sich darauf, was Sie erreichen wollen, nicht darauf, was Sie vermeiden wollen. Es ließ sich wissenschaftlich bestätigen, dass Erreichungsziele, neue Gewohnheiten oder etwas Neues zu versuchen, eine höhere Erfolgsquote als Vermeidungsziele haben, also mit etwas aufzuhören oder etwas zu vermeiden. Ein Beispiel hierzu wäre, statt „Betreten des Rasens ist verboten“ lieber die Formulierung: „Bitte auf den Wegen bleiben“ benutzen. Schon hat das Gehirn ein Bild im Kopf. (Veröffentlichung der Untersuchung in Cognitive Science 10.1111/cogs.13378, 2023) Anstatt zu sagen „Ich werde aufhören, Chips zu essen“, sagen Sie lieber „Ich werde mehr Gemüse essen“. Ihr Gehirn wird es lieben und Sie auch!
Fokussieren Sie sich
Wie immer gilt: Personen, die ein fokussiertes Leben führen, erreichen in der Regel mehr als diejenigen, die auf tausend Baustellen unterwegs sind. Das fällt im Alltag nicht immer sehr leicht, denn das Prinzip dahinter ist ziemlich einfach: Wer sich einer Sache zu 100 Prozent widmet, setzt die gesamte Stärke und Motivation ein, um sie auch zu erreichen. Priorisieren Sie daher Ihre Ziele und arbeiten Sie sie nacheinander möglichst fokussiert ab, statt parallel an allen Zielen gleichzeitig zu arbeiten.
Wie langfristige Veränderungen gelingen
● Ziele sind wichtig, aber noch wichtiger ist das System, mit dem Sie Ihre Gewohnheiten ändern.
● Gestalten Sie Ihr Umfeld so, dass es Sie in Ihren neuen Gewohnheiten fördert.
● Gestalten Sie eine neue Gewohnheit so einfach wie möglich und üben Sie, statt zu planen.
Mit diesen Tipps und Tricks wünschen wir Ihnen viel Erfolg in der Umsetzung Ihrer Ziele für 2024.
Zur Autorin:
Klara Falke arbeitet in der Unternehmens- und Personalentwicklung und beschäftigt sich gerne mit Systemen und Menschen in Veränderungsprozessen.
Text: Stephanie Endt
„Man kann nicht nicht kommunizieren“ sagte Paul Watzlawick im Rahmen seiner Kommunikationstheorie. Ich habe allerdings den Eindruck, dass man sehr wohl zu viel kommunizieren kann. Zumindest, was die einseitige Kommunikation durch die alltägliche Informationsflut betrifft.
Das kennen wir alle: Nach dem Urlaub ist der Posteingangskorb des beruflichen E-Mail-Accounts voll. Wir fangen an, das Unwichtige zu löschen und die wichtigsten Mails zu beantworten. Doch zu unterscheiden, welche Nachricht wichtig ist und welche weniger, das ist gar nicht so leicht.
Nach dem letzten Urlaub fiel mir einer meiner Neujahrsvorsätze ein: Herauszufinden, wie ich besser mit der täglichen Informationsflut umgehen kann.
Informationen bekommen wir nicht nur per E-Mail: Allein an meinem Arbeitsplatz habe ich mehrere weitere Informationskanäle. Da ist zum Beispiel Microsoft Teams mit verschiedenen Möglichkeiten des Chats. Das Intranet meines Arbeitgebers mit Homepages und Newskanälen für jede Abteilung kommt dazu. Die wichtigsten kann ich abonnieren, um nichts zu verpassen.
Dazu kommen Nachrichtenseiten und ein „Medienspiegel“, der aktuelle branchen- und unternehmensrelevante Presseartikel zusammenstellt; außerdem diverse Social-Media-Kanäle. In meinem Job im Marketing sollte ich auf dem Laufenden sein: „Ich muss alles lesen, alles wissen, um adäquat reagieren zu können!“
Einen klaren Kopf behalten und die Technik sinnvoll nutzen
Ganz klar: Das kann nicht funktionieren. In der Flut der täglichen Informationen müssen wir filtern. Nur so können wir einen klaren Kopf behalten und wichtig von unwichtig unterscheiden. Und noch wichtiger: Richtig von falsch! Denn wenn ich nicht filtere, erwische ich zwangsläufig auch die eine oder andere „Fake News“.
Im Internet gibt es viele Seiten, die sich mit der Frage beschäftigen, wie man „Herr (und Frau) über die Informationsflut“ wird. Zwischen Blogs, Newslettern und Seminarangeboten finden sich einige Seiten mit Tipps – die allerdings eher an der Oberfläche bleiben.
Hier ein paar Ideen für einen effizienteren Umgang mit dem E-Mail-Postfach:
● Lesen Sie tatsächlich alle Newsletter, die Sie abonniert haben? Melden Sie sich ggf. ab. Falls Sie doch mal Informationen zu dem Thema brauchen, finden Sie diese sicher über eine Suchmaschine.
● Beschäftigen Sie sich mit Ihrem E-Mail-Programm: In den meisten Programmen ist die eine oder andere Einstellung möglich, um z. B. automatische Sortierungen vorzunehmen, Absender farbig zu kennzeichnen, E-Mails automatisch in Ordner verschieben zu lassen, Aufgaben anzulegen etc.
● Löschen Sie E-Mails, die Sie nicht betreffen.
●Entscheiden Sie nach dem Lesen einer E-Mail: Muss ich etwas tun?
→ Geht es schnell, beantworten Sie die E-Mail sofort. Dann ist die Arbeit vom Tisch und Sie müssen sich nicht später noch einmal in das Thema eindenken.
→ Wenn es länger dauert, legen Sie die Aufgabe auf Termin und planen Sie sie in Ihren Tag ein.
→ Ist es nur eine Info, die Sie betrifft, verschieben Sie sie in den entsprechenden Ordner.
● Deaktivieren Sie die Benachrichtigungsfunktion, damit Sie nicht für jeden neuen Posteingang einen Hinweis bekommen.
● Planen Sie feste Zeiten ein, in denen Sie Ihre E-Mails lesen.
Die für mich wichtigste Erkenntnis: Ich kann (meistens) selbst bestimmen, wann ich welche Information lesen bzw. abrufen möchte. Das hilft mir, effizienter zu sein und mich nicht unnötig aus dem Arbeitsrhythmus bringen zu lassen. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen im Umgang mit Ihren E-Mails: „Möge die Macht mit Ihnen sein“.
Fünf Strategien für Unternehmen bzw. deren Mitarbeitende, um den Umgang mit Informationen am Arbeitsplatz stressfreier zu gestalten:
Vereinheitlichen:
Teams und Arbeitsgruppen sollten sich darauf verständigen, welches Medium sie für welchen Zweck nutzen und wie schnell sie eine Antwort erwarten.
Beschränken:
Statt immer mehr Software einzusetzen, sollte man Programme, Kanäle und Medien auf ihren Nutzen für die Anwender prüfen – und Überflüssiges ggf. abschalten: Weniger ist oft mehr.
Zeit investieren:
Eigene Nachrichten sollten „kurz und knapp“ formuliert sein und alle notwendigen Informationen enthalten: was, wer, wie, bis wann. Je klarer die Aufgaben bzw. Anweisungen, desto weniger Rückfragen werden nötig.
Fokussieren:
Schicken Sie Informationen ausschließlich an die Verantwortlichen. Verwenden Sie das CC-Feld eher sparsam.
Dokumentieren:
Statt Vorgänge im eigenen E-Mail-Briefkasten zu dokumentieren, bietet sich eine gepflegte Datenbank an. Dort haben alle Mitarbeitenden Zugriff, jeder kann alles Wissenswerte über Prozesse, Ansprechpersonen und Speicherorte finden. Wenn alle Beteiligten die Datenbank und ihre Struktur kennen und nutzen, kann überflüssige Kommunikation verringert werden.
Quelle: https://topeins.dguv.de/fuehrungskultur/die-informationsflut-lenken/
Zu den Autoren:
Stephanie Endt ist seit vielen Jahren Mitglied im Redaktionsteam der „inhalte“. Lesen, Schreiben und Korrigieren gehören zu ihrer Arbeit im Marketing wie die Butter aufs Brot. Auch außerhalb der Arbeit spielen Sprachen und Sprache für sie eine große Rolle.
Text: Andrea Weidemann
Von den mehr als 84 Millionen Menschen in Deutschland waren zu Beginn des Jahres 2024 rund 74 Millionen in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie waren entweder Pflichtmitglied, freiwillig- oder familienversichert. Das entspricht etwa 90 Prozent der Bevölkerung. Gesetzlich Versicherte haben die Wahl zwischen 95 Krankenkassen auf dem Markt. Davon sind allerdings nicht alle frei wählbar, sondern teils nur regional oder für Angehörige und Mitarbeiter bestimmter Firmen zugelassen.
Lohnt sich der Wechsel in eine andere gesetzliche Krankenkasse?
Spätestens seit Einführung des kassenindividuellen Zusatzbeitrags im Jahr 2015 ist es für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung attraktiv die Kassen zu vergleichen. Denn die Zusatzbeiträge zwischen den einzelnen Krankenkassen variieren stark. Abhängig vom persönlichen Einkommen und der gewählten Krankenkasse ergeben sich Beitragsunterschiede von bis zu mehreren hundert Euro im Jahr.
Hohe Zusatzbeiträge sind ein guter Grund die Krankenkasse zu wechseln. Allerdings sollten die Leistungen nicht außer Acht gelassen werden. Die Regelversorgung ist gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus bieten die Krankenkassen eine Vielzahl von Möglichkeiten, um sich auf die Wünsche und Bedürfnisse ihrer Versicherten einzustellen: durch Service, freiwillige Zusatzleistungen, Wahltarife und Bonusprogramme.
Dabei gilt: Eine teure Krankenkasse muss nicht automatisch ein besseres Leistungsangebot aufweisen.
Im besten Fall spart man Beiträge und ist gleichzeitig top versichert!
Doch was macht eine gute Krankenkasse eigentlich aus?
Bei den Zusatzleistungen kann man beispielsweise auf Zuschüsse zu Reiseimpfungen, Zahnprophylaxe, Kinderwunschbehandlung oder die Erstattung für Naturheilkunde achten. Es lohnt sich auch, einen Blick auf die Satzungsleistungen im Präventionsbereich zu werfen. Bonusprogramme, die gesundheitsbewusstes Verhalten der Versicherten belohnen, runden das Angebot vieler Krankenkassen ab.
Die Erwartungen der Versicherten beim Thema Service sind sehr unterschiedlich. Daher ist ein Vergleich oder eine Bewertung an dieser Stelle schwierig. Die einen bevorzugen den persönlichen Kontakt in der Geschäftsstelle, die anderen möchten ihre Angelegenheiten mit der Krankenkasse online oder per App erledigen. Wer Kinder hat, dem ist die medizinische Beratung auch am Wochenende wichtig. Für Reisefreudige ist die Möglichkeit einer Videosprechstunde interessant. Die telemedizinische Beratung spricht besonders Personen an, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Sei es die Vermittlung von Facharztterminen oder eine Spezialisten-Empfehlung: Das Spektrum an möglichen Serviceangeboten ist vielseitig.
Um die passende Krankenkasse zu finden, kann es helfen, folgende Fragen für sich zu klären:
● Wie hoch ist der Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse?
● Welche Zusatzleistungen bietet die Krankenkasse über das gesetzliche Maß hinaus?
● Gibt es Beratungsangebote zu gesundheitlichen Themen?
● Unterstützt die Krankenkasse mich bei der Arztsuche?
● Bietet die Krankenkasse Wahltarife an?
● Bietet die Krankenkasse ein attraktives Bonusprogramm, das zu mir passt?
● Welche Präventionsprogramme gibt es?
● In welcher Höhe werden Kosten für Gesundheitskurse übernommen?
● Ist die persönliche Beratung vor Ort wichtig? Reicht eine telefonische Beratung oder via Internet? Wie sind die Servicezeiten?
Wann ist der Wechsel der Krankenkasse möglich?
Die Krankenkasse kann zum Ende des übernächsten Monats gewechselt werden, vorausgesetzt die Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse hat bereits zwölf Monate bestanden. Man nennt dies auch Bindefrist.
Wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht, auch während der zwölf-monatigen Bindefrist. Die Kündigungsfrist beträgt dann ebenfalls zwei Monate.
Es gibt zwei Ausnahmen:
→ Wer den Arbeitgeber wechselt, kann ohne Einhaltung der zwei-monatigen Kündigungsfrist zu einem neuen Krankenversicherer wechseln.
→ Freiwillig Versicherte mit einem speziellen Wahltarif sind je nach Laufzeit des Wahltarifs länger an die Krankenkasse gebunden und haben keinen Anspruch auf das Sonderkündigungsrecht.
Wie ist die Vorgehensweise bei einem Krankenkassen-Wechsel?
Der Krankenkassen-Wechsel ist unkompliziert und risikolos. Eine Kündigung ist dafür seit Januar 2021 nicht mehr erforderlich. Es ist lediglich der Aufnahmeantrag bei der neuen Kasse auszufüllen. Die neu gewählte Krankenkasse informiert dann die bisherige Krankenkasse über den Wechsel. Nun muss der Versicherte nur noch den Arbeitgeber formlos über die Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse in Kenntnis setzen.
Kündigen müssen nur die Mitglieder, die das System der gesetzlichen Krankenversicherung verlassen wollen. Damit die Kündigung wirksam wird ist nachzuweisen, dass eine anderweitige Absicherung im Krankheitsfall besteht.
Gut zu wissen: Mitversicherte Familienangehörige haben kein eigenes Krankenkassenwahlrecht. Sie sind automatisch in der Krankenkasse des Familienmitglieds (Elternteil, Ehegatte oder Lebenspartner) versichert, wenn sie einen Anspruch auf kostenlose Mitversicherung in der Familienversicherung haben.
Ein paar Tipps:
Nicht nur unabhängige Verbraucherorganisationen oder Krankenkassenvergleiche, sondern auch Ratgeber für Verbraucher- und Finanzthemen können beim Krankenkassen-Wechsel hilfreich sein.
Im Januar 2024 hat beispielsweise die Finanztip Verbraucherinformation GmbH verschiedene bundesweit geöffnete Kassen in den Bereichen: Serviceangebot, Beitrag, Vorsorge, Zähne, Familie, alternative Heilmethoden, Bonusprogramm und Transparenz bewertet. Das beste Gesamtergebnis erzielte dabei die Handelskrankenkasse (hkk).
Als bundesweit tätige gesetzliche Krankenversicherung bietet die hkk viele Extraleistungen für Impfungen, Krebsfrüherkennung, sportliche Aktivitäten und alternative Medizin an. Darüber hinaus werden die überdurchschnittlichen Leistungen in diesem Jahr um zusätzliche digitale Vorsorge- und Gesundheitsprogramme erweitert. Entgegen dem allgemeinen Trend hält die hkk ihren günstigen Zusatzbeitrag von 0,98 Prozent stabil und liegt damit 0,72 Prozentpunkte unter dem Branchendurchschnitt von 1,7 Prozent. Die hkk ist schon seit 10 Jahren eine der günstigsten bundesweit wählbaren Krankenkassen.
Die Beitragsersparnis durch die hkk-Mitgliedschaft kann beispielsweise als „Wiederanlage“ für die LVM-Kranken-Zusatzversicherung (inkl. Beitragsvorteil durch die Kooperation) genutzt werden. Die Zusatzversicherungen der LVM sind optimal auf die gesetzliche Krankenversicherung der hkk abgestimmt und runden den Versicherungsschutz individuell ab.
Ein Krankenkassenwechsel kann sich sowohl finanziell als auch vom Leistungsangebot lohnen!
Zu den Autoren:
Andrea Weidemann arbeitet als Versicherungskauffrau in dem Bereich Verkaufsförderung der Krankenversicherung.
Text: Jutta Hülsmeyer, Anne Hilchenbach
Vereine erfüllen in unserer Gesellschaft wichtige Aufgaben. Sie fördern das soziale Miteinander und die Begegnung von Menschen. Sie pflegen Traditionen, engagieren sich für kulturelle Vielfalt und leisten vielfach wertvolle Lebenshilfe. So viel Freude das Vereinsleben bereitet, birgt es aber auch Risiken. Ob Wettkampf, Geselligkeit oder Gemeinnütziges – im Verein nehmen Obmann, gesetzliche Vertreter und Mitglieder viele Aufgaben wahr. Dabei können Fehler unterlaufen oder rechtliche Streitigkeiten aufkommen.
Die Vereinshaftpflichtversicherung – ein absolutes Muss für jeden Verein.
Wussten Sie schon …
…, dass jeder Verein – und damit der Vorstand als seine Vertretung – laut Gesetz für alle Personen- und Sachschäden aufkommen muss, die durch seine Aktivitäten entstehen? Und das in unbegrenzter Höhe.
Hierbei ist es unerheblich, ob sich der Anspruch gegen ein Vereinsmitglied oder gegen den Verein selbst richtet. Es ist außerdem gleichgültig, ob der Verein eingetragen oder als gemeinnützig anerkannt ist. Die Vereinsvorstände haften für alle Aktivitäten des Vereins – gegebenenfalls sogar mit ihrem Privatvermögen.
Eine Vereinshaftpflichtversicherung ist daher ein absolutes Muss für jeden Verein. Dabei ist guter Versicherungsschutz gefragt, denn das Vereinsleben ist vielseitig und je nach Situation kann schnell etwas passieren. Hier ein paar Beispiele aus der Praxis:
● Durch ein Versehen engagiert der Vereinsvorstand eine 5-köpfige Musikband für das Vereinsfest zu einem falschen Termin. Die fälligen Honorarkosten muss der Verein trotzdem zahlen. -> Vermögensschäden
● Auf der eigenen Website veröffentlicht der Verein das Hochzeitsfoto eines Mitglieds ohne dessen Zustimmung. -> Persönlichkeits-/Namensrechtverletzung
● Der Verein leiht sich für ein Jubiläumsfest ein Zelt. Beim Aufbau wird es nicht ausreichend gesichert. Durch eine Windböe reißt das Zelt aus der Verankerung und wird erheblich beschädigt. -> Schäden an geliehenen Sachen
● Ein Mannschaftsbetreuer fährt mit seinem eigenen Auto einige Spieler der Jugendmannschaft zu einem Auswärtsspiel. Aufgrund einer Unaufmerksamkeit fährt er vor einer Ampel auf ein wartendes Auto auf. Er meldet den Kfz-Haftpflichtschaden seinem Kfz-Versicherer. Der Schadenfreiheitsrabatt für sein Auto wird hochgestuft. -> Ausgleich der SFR-Rückstufung bei Kfz-Haftpflichtschäden
● Bei einem Sommerfest verkaufte der Verein von Mitgliedern selbst gebackene Kuchen. Für die Füllung eines Kuchens wurden rohe Eier verarbeitet. Der Kuchen wurde aber zu warm gelagert. Mehrere Personen erkrankten nach dem Verzehr an Salmonellen. -> Abgaben von Speisen und Getränken
Empfehlenswert ist für die Vereinshaftpflicht eine Grundversicherungssumme von 20 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Die Vereinsrechtsschutzversicherung – ohne sie kann es teuer werden
Auch wenn es schwer vorstellbar scheint …
… Vereine und Verbände können sich genauso wie Unternehmen mit unterschiedlichen Rechtsstreitigkeiten konfrontiert sehen.
Ein Rechtsstreit kann für einen Verein und seine Mitglieder sehr teuer werden und unter Umständen sogar dessen Existenz gefährden. Mit einer Vereinsrechtsschutzversicherung profitiert der Verein von finanzieller Unterstützung, um sein Recht durchzusetzen. Die Versicherung übernimmt die Kosten für Anwälte, Gerichtskosten und sonstige Prozesskosten. Darüber hinaus bietet sie sinnvolle Rechtsservices und vermittelt den Kontakt zu Mediatoren für Schlichtungsgespräche.
Hier ein paar Beispiele aus der Praxis:
● Bei einem Vereinsfest wird ein Vorstandsmitglied von einem Besucher verletzt. Schadenersatz und Schmerzensgeld müssen geltend gemacht werden. -> Schadenersatz-Rechtsschutz
● Aufgrund zurückgehender Einnahmen muss der Verein einer Mitarbeiterin der Geschäftsstelle kündigen. Allerdings ist die betroffene Mitarbeiterin mit Ihrer Sozialauswahl nicht einverstanden und klagt vor dem Arbeitsgericht. -> Arbeits-Rechtsschutz
● Während einer Vereinsveranstaltung erleidet ein Besucher einen Unfall und
wird dabei verletzt. Gegen den Vorstand wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger
Körperverletzung eingeleitet, weil die die Sicherheitsvorschriften angeblich nicht eingehalten wurden. -> Straf-Rechtsschutz
● Das Vereinsfest soll die nächtliche Ruhe der Nachbarn gestört haben. Der Verein bekommt einen Bußgeldbescheid. -> Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
● Das Finanzamt bestreitet die Gemeinnützigkeit des Vereins. -> Steuer-Rechtsschutz
● Die Anwohner in der Nähe einer Sportanlage des Vereins beschweren sich über Lärmbelästigung durch den Trainings- und Spielbetrieb und verlangen eine Einstellung der Vereinsaktivitäten an den Wochenenden. Ein Mediator erreicht, dass das nachbarschaftliche Miteinander wieder hergestellt wird. –> Immobilien-Rechtsschutz
● Auf der Vereinsfahrt verunfallt der Vereinsbus, der in der zusätzlichen Verkehrsrechtsschutzversicherung mitversichert wurde. Mehrere Vereinsmitglieder werden verletzt und verlangen Schadenersatz und Schmerzensgeld vom Unfallverursacher. -> Verkehrsrechtsschutz
Vereine sollten neben der Vereinsrechtsschutzversicherung die Immobilienrisiken und den Verkehrsrechtsschutz versichern, damit auch die letzten beiden Beispielsfälle abgesichert sind.
Zur Autorin:
Jutta Hülsmeyer ist seit vielen Jahren in der Versicherungsbranche tätig und auf den gewerblichen Haftpflichtbereich spezialisiert.
Zur Autorin:
Anne Hilchenbach ist Juristin mit Erfahrung in Vertriebsunterstützung, Produktgestaltung und Marktbeobachtung rund um Rechtsschutzversicherungen.