Gewagt stelle ich die Behauptung auf, dass viele, unter anderem auch ich, bei dem Begriff Nachhaltigkeit in erster Linie an die Schonung von Ressourcen denken.
Während der Recherche zu diesem Artikel wurde ich dann eines Besseren belehrt, denn es ist einiges mehr. Das Thema geht in ganz unterschiedliche Richtungen, so dass man sich schnell darin verlieren kann. Aus diesem Grund möchte ich nun schwerpunktmäßig auf die nachhaltige Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung eingehen. Wichtig ist hierbei zu wissen, wie sich die Beitragsgestaltung in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung voneinander unterscheiden.
Beitragsgestaltung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV):
Die GKV ist eine sogenannte verpflichtende Versicherung für alle Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist von drei Parametern abhängig:
◗◗ dem Beitragssatz (inklusive des kassenabhängigen Zusatzbeitrags)
◗◗ dem Einkommen des Versicherungspflichtigen und
◗◗ der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze (BBG). Sie definiert den maximalen Betrag des Bruttolohns, von dem in Deutschland Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung beziehungsweise zur gesetzlichen Sozialversicherung erhoben werden.
Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung werden regelmäßig als Prozentsatz des Einkommens bemessen. Die eingezahlten Beiträge der erwerbstätig Versicherten kommen im Umlageverfahren den älteren Versicherten für höhere Ausgaben zugute. Das ist Teil des sogenannten Solidarprinzips. Doch in den kommenden Jahren wird sich das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Rentnern stark verändern. Die Geburtenrate steht in Deutschland auf einem niedrigen Niveau. Bereits heute ist dem gegenüber jeder vierte Einwohner 60 Jahre oder älter. Tendenz steigend. Das bedeutet längerfristig eine höhere Belastung vor allem der jüngeren Beitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Vorteile:
◗◗ Jeder Versicherte zahlt einen Beitrag gemäß seinen Möglichkeiten, das heißt, der Beitrag richtet sich nach dem vorhandenen Einkommen und nicht nach dem persönlichen Risiko des Versicherten.
◗◗ Jeder Versicherte zahlt den gleichen Prozentsatz aus seinem Einkommen und erhält die gleiche Leistung.
◗◗ Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Kindern möglich.
Nachteile:
◗◗ Die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist abhängig von der Anzahl der erwerbstätigen Versicherten.
◗◗ Es werden keine Rückstellungen für wirtschaftlich schwierigere Zeiten gebildet.
◗◗ Der demografischen Entwicklung in Deutschland wird bei der Beitragsgestaltung nicht Rechnung getragen.
◗◗ Durch Gesetzesänderungen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungsanpassungen/-änderungen jederzeit möglich – im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung.
Beitragsgestaltung in der privaten Krankenversicherung (PKV):
Die Berechnung der Krankenversicherungsbeiträge in der PKV erfolgt nach dem sogenannten Äquivalenzprinzip. Dabei wird stets ein Kollektiv betrachtet, das zu Versicherungsbeginn gleichaltrig ist. In jedem einzelnen Kollektiv muss die Summe aus den Beitragseinnahmen über die gesamte Versicherungszeit die Summe aller zu erwartenden Versicherungsleistungen decken. Diese Ermittlung des Beitrages erfolgt zu Beginn der Versicherung. Verschlechtert sich im Laufe der Zeit der Gesundheitszustand eines Versicherten im Kollektiv, hat das keine Auswirkungen auf seinen individuellen Beitrag zur Krankenversicherung. Denn es ist ja gerade der Sinn einer Versicherung, dass der einzelne Versicherte im Schadensfall von der Versichertengemeinschaft aufgefangen wird. Eine individuelle Beitragserhöhung wegen einer Erkrankung gibt es also nicht.
Welche Faktoren werden bei der Berechnung der Beiträge in der privaten Krankenversicherung berücksichtigt?
◗◗ Der Umfang der versicherten Leistungen, beispielsweise: Ist das Ein-, Zwei- oder Mehrbettzimmer im Krankenhaus versichert? Wie hoch ist die Erstattung bei Zahnersatz? Und so weiter.
◗◗ Das Alter des Versicherten bei Versicherungsbeginn: Je früher der Wechsel in die PKV erfolgt, desto niedriger sind die Beiträge.
◗◗ Der Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn
◗◗ Der Beitrag in der privaten Krankenversicherung wird über die gesamte Versicherungsdauer so kalkuliert, dass er
◗◗ in jungen Jahren oberhalb der durchschnittlich zu erwartenden Ausgaben je Versicherten liegt,
◗◗ in späteren Jahren darunter liegt.
Der sich in jungen Jahren ergebende Mehrbeitrag wird in der sogenannten Alterungsrückstellung in langfristigen Kapitalanlagen, in sicheren Anleihen, in Immobilien und in Infrastrukturprojekten, zum Beispiel auch in Windkraftanlagen, angelegt. Die Versicherungsunternehmen vermehren das Geld. Wenn in späteren Lebensjahren die tatsächlichen Ausgaben für Gesundheitsleistungen über dem Beitrag liegen, wird die Differenz durch Entnahmen aus den Alterungsrückstellungen und den erzielten Erträgen finanziert. Die Alterungsrückstellungen spielen also eine tragende Rolle in der privaten Krankenversicherung, denn mit diesem Prinzip der Nachhaltigkeit verschiebt die PKV keine Lasten auf die Zukunft. Nachfolgende Generationen müssen nicht die hohen Kosten der Älteren mitfinanzieren. Damit ist die private Krankenversicherung auf den demografischen Wandel gut vorbereitet.
Vorteile:
◗◗ Jeder Versicherte zahlt einen individuellen Beitrag gemäß seinem Eintrittsalter und dem gewählten Leistungsumfang.
◗◗ Leistungsgarantie: keine einseitigen Leistungskürzungen aufgrund der vertraglichen Vereinbarung der Leistungspflicht
◗◗ Flexibilität des PKV-Systems: Anpassung des Versicherungsschutzes an die jeweilige Lebenssituation
◗◗ Genehmigungspflicht der Beitragserhöhungen durch einen Treuhänder
◗◗ Rücklagenbildung der PKV mittels Alterungsrückstellungen
◗◗ Generationengerechte Beitragskalkulation
Nachteile
◗◗ Keine beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Kindern
◗◗ Abhängigkeit des Beitrags von dem kalkulatorischen Rechnungszins
◗◗ Der am Kapitalmarkt erzielbare Zinsgewinn wirkt sich auf den Beitrag aus.
Die private Kranken- und Pflegeversicherung zeigt, wie es gehen kann. Ihre Beitragskalkulation mit Alterungsrückstellungen – auch Nachhaltigkeitsreserve genannt – ist heute schon vollständig ausfinanziert und mit vorhandenen Kapitalanlagen gedeckt. Die LVM-Krankenversicherung kann mit einer im Markt einzigartigen Beitragssenkungsmaßnahme punkten. Die überdurchschnittlich hohen Alterungsrückstellungen werden nach Maßgabe einer jährlich aktualisierten, auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Anlagestrategie an den internationalen Kaptalmärkten angelegt. Die daraus resultierende hohe Beitragsstabilität wird seit Jahren durch herausragende Auszeichnungen verschiedener Ratings bestätigt. Die auf Versicherungsunternehmen spezialisierte Rating-Agentur Assekurata vergab beispielsweise die Top-Bewertung „Exzellent“.
Aber in der privaten Krankenversicherung darf sich nicht jede Person versichern, sondern nur Berufsgruppen beziehungsweise deren Angehörige, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen. Gesetzlich Versicherte können durch Eigenvorsorge nachhaltig handeln und durch den Abschluss von privaten Kranken-Zusatzversicherungen bestehende Versorgungslücken schließen und damit auch zur Stabilität des Gesundheitssystems beitragen.
■ Andrea Weidemann
Nachhaltigkeit muss nicht immer die Innovation des Jahrhunderts sein. Sie kann bereits in Form von kleinen Schritten effektiv im Versicherungsalltag – zum Beispiel im Schadenabwicklungsprozess – umgesetzt werden.
Das Verhalten von Versicherungskunden hat sich in den letzten Jahren enorm gewandelt. Die Zeiten, in denen das schnellste Kommunikationsmittel noch das Haustelefon war, gehören schon lange der Vergangenheit an. Heute ist es selbstverständlich, per Pushnachricht immer up to date zu sein. Die fortschreitende Technologie mag für manch einen erschreckend sein, dennoch sollten wir im Hinterkopf behalten, dass sich Kundenbedürfnisse und das Verhalten von Kunden mit der Zeit verändern beziehungsweise weiter verändern werden.
Neue Wege
Beim Zurücksetzten kurz nicht aufgepasst und schon hat die Garagenwand einen neuen Farbanstrich. Egal, ob es der typische Streifschaden, der leichte Auffahrunfall oder der Parkplatzpfosten ist: Schadenfälle passieren – und dagegen sind Versicherte gut abgesichert. In einem Schadenfall kann die fortschreitende Digitalisierung eine große Unterstützung sein. Insbesondere mithilfe der mobilen Schadenaufnahme sind es bei den oben genannten kleineren Schäden mitunter nur wenige Stunden von der tatsächlichen Aufnahme bis hin zur schnellen Regulierung.
Wie funktioniert die mobile Schadenaufnahme?
Bei der LVM Versicherung beispielsweise melden die Kunden ihren Kfz-Schadenfall in ihrer LVM-Agentur vor Ort, online oder telefonisch. Im Anschluss bietet die LVM von der Schadenmeldung bis hin zur Regulierung einen schlanken Abwicklungsprozess:
1. Durch einen Klick im Auftragswesen erhält der Versicherungsnehmer per E-Mail einen Link.
2. Mit Hilfe dieses Links überprüft der Kunden seine Daten, lädt die Bilder des Schadens hoch und bestätigt die Übermittlung.
Die LVM-Sachverständigen bekommen diese Informationen auf digitalem Wege und bewerten den Schadenfall. Zur besseren Verständlichkeit erhält der Versicherungsnehmer die Kalkulation des Sachverständigen im Anschluss per E-Mail oder – sofern gewünscht – über seine LVM-Agentur.
Effektive und ressourcenschonende Schadenabwicklung
Auf diesem Wege werden die vorhandenen Ressourcen effektiv genutzt. Sachverständige können per „Fernkalkulation“ den Schadenfall genauso gut und fachgerecht bewerten beziehungsweise kalkulieren, wie wenn sie vor Ort den „Klein- Schaden“ besichtigen. Überflüssige Fahrwege und alle damit einhergehende Kosten fallen weg. Das bedeutet auch eine Entlastung der Umwelt.
Die mobile Schadenaufnahme ist ein Schritt in Richtung ,,Schadenregulierung der Zukunft“. Mithilfe vorhandener Technologien werden bestehende Prozesse optimiert. Der Nutzen für die Versicherten von heute ist ein schlanker und nachhaltiger Abwicklungsprozess.
■ Meryem Dawud
Wussten Sie schon, dass eine Bürgschaftsversicherung – auch Kautionsversicherung genannt – gegenüber einer Bankbürgschaft etliche Vorteile bietet? Sie sichert nachhaltig die finanzielle Beweglichkeit Ihres Unternehmens. Warum das so ist und welche weiteren Vorteile Sie sich mit einer Bürgschaftsversicherung verschaffen, erfahren Sie hier.
Im Handwerk und Baugewerbe werden von Auftraggebern oftmals Sicherheitseinbehalte für Vertragserfüllung und Mängelansprüche verlangt. Mit einer Bankbürgschaft können Sie dies umgehen, doch der Betrag wird auf Ihr Kreditlimit angerechnet. Dieses Vorgehen schränkt die Liquidität Ihres Unternehmens ein. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen kann dies nachteilig sein, da die finanziellen Mittel für andere wichtige Investitionen nicht mehr aufgebracht werden können. Die clevere Alternative ist eine Bürgschaftsversicherung.
Zwei Beispiele
Bankbürgschaft
Ein Bauunternehmer möchte den Auftrag für ein neues Projekt erhalten. Der Auftraggeber verlangt eine Bürgschaft in Höhe von 150 000 Euro. Der Unternehmer schließt eine Bankbürgschaft ab. Der Nachteil: Der Kreditrahmen des Unternehmers reduziert sich sofort um diesen Betrag. Von zum Beispiel 400 000 Euro stünden dann nur noch 250 000 Euro an Liquidität zur Verfügung.
Bürgschaftsversicherung
Schließt der Unternehmer stattdessen eine Bürgschaftsversicherung ab, wird der Kreditrahmen des Unternehmers bei der Bank nicht belastet.
Der Vorteil: Es stehen ihm weiterhin 400 000 Euro an Liquidität zur Verfügung – zum Beispiel, um das für den Auftrag benötigte Material zu kaufen.
Die Vorteile einer Bürgschaftsversicherung auf einen Blick
◗◗ Größerer Finanzierungsspielraum, da die Kreditlinie nicht belastet wird.
◗ Die Bankbürgschaft wird in voller Höhe auf die Kreditlinie des Unternehmens angerechnet.
◗◗ In der Regel müssen keine Sicherheiten hinterlegt werden.
◗ Banken verlangen Sicherheiten (zum Beispiel in Form der Verpfändung eines Festgeldkontos).
◗◗ In der Regel wird ein Bürgschaftsrahmen beantragt, aus dem einzelne Bürgschaften immer wieder abgerufen werden können.
◗ Bei der Bank muss jede Bürgschaft einzeln beantragt werden.
◗◗ Keine Gebühren für die Ausstellung von Standard-Bürgschaftsurkunden.
◗ Die Bank erhebt Gebühren für die Ausstellung von Bürgschaftsurkunden.
◗◗ Einfache Verwaltung und schnelle Ausstellung der Bürgschaftsurkunden. Einige Versicherer, wie beispielsweise die LVM, bieten Ihnen die Möglichkeit, Bürgschaftsurkunden online anzufordern – dies spart wertvolle Zeit.
Die am häufigsten benötigten Bürgschaftsarten sind:
◗◗ Gewährleistungsbürgschaft
Ihr Kunde kann üblicherweise 5 Prozent der Auftragssumme für Mängelansprüche als Sicherheit einbehalten. Mit der Gewährleistungsbürgschaft erhalten Sie den vollen Rechnungsbetrag und bleiben liquide.
◗◗ Vertragserfüllungsbürgschaft
Insbesondere bei größeren Aufträgen ist es üblich, dass Ihr Kunde bis zu 10 Prozent der Auftragssumme als Sicherheit verlangt. Die Vertragserfüllungsbürgschaft schützt Sie vor einem finanziellen Engpass.
◗◗ Anzahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft
Sie benötigen eine Anzahlung, um Material zu beschaffen. Die Anzahlungsbürgschaft sichert die Vorauszahlung Ihres Kunden ab.
Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann lassen Sie sich unverbindlich von einem Versicherungsfachmann Ihres Vertrauens beraten!
Gut zu wissen …
Bürgschaften werden insbesondere in der Baubranche gefordert, da dadurch das Ausfallrisiko bei teuren und lang andauernden Projekten minimiert wird. Bei kommunalen Auftraggebern ist es an der Tagesordnung, Bürgschaften zu fordern. Aber auch im Maschinen- und Anlagenbau sind Bürgschaften üblich, um beispielsweise Anzahlungen abzusichern.
■ Jutta Hülsmeyer
Nachhaltiges Handeln gehört in Deutschland für immer mehr Menschen zum Alltag. Wir kaufen regionale Produkte, verzichten beim Einkauf auf Plastiktüten und trinken fair gehandelten Kaffee. Und das Bewusstsein dafür und die Bereitschaft, nachhaltiger zu handeln, wächst stetig.
Filter 1: Wertebasierte Ausschlüsse
In der ersten Selektionsstufe werden beim sogenannten Business Involvement Screening die Art und das Ausmaß spezifischer Geschäftsaktivitäten betrachtet, um Firmen aus ethisch fragwürdigen Branchen bereits im Vorhinein auszuschließen, zum Beispiel Waffenhandel, Glücksspiel, etc.
Wie unterscheiden sich nachhaltige Fonds von konventionellen Fonds?
Bei einem nachhaltigen Fonds werden die üblichen Anforderungen an eine Fondslösung um Nachhaltigkeitskriterien ergänzt. Dies geht über verschiedene Wege, einer der beliebtesten ist die Nachbildung über Indizes durch ETFs. Das erklärt sich am besten an einem konkreten Beispiel: Einer der beliebtesten Indizes für ETFs ist in Deutschland der MSCI World, ein globaler Aktienindex, der Aktien von rund 1.600 Unternehmen aus 23 Industrieländern enthält. Es wird hierbei kein Unterschied bezüglich der Qualität, Renditeerwartung oder Nachhaltigkeit gemacht. Ein beliebter ETF, der diesen Index nachbildet, ist zum Beispiel der iShares Core MSCI World UCITS ETF USD. Durch drei Selektionsstufen werden dann Unternehmen aus dem Index ausgefiltert.
Filter 2: ESG-Rating
Auf der zweiten Selektionsstufe werden die verbliebenen Unternehmen dann nach den drei ESG Kriterien (Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) bewertet. Hierbei spielen insgesamt fast 40 Kriterien eine Rolle. Die Bestbewerteten jedes Branchensektors schaffen den Sprung in die dritte und letzte Selektionsstufe (Best-in-Class-Ansatz).
Filter 3: Negativscreening
In der dritten Selektionsstufe findet eine Überprüfung statt, ob die verbliebenen Unternehmen Gegenstand von Kontroversen sind. Anhand von 30 Faktoren aus den Oberkategorien Umwelt, Menschenrechte, Arbeitsrecht, Unternehmensführung und Zulieferer wird für jedes Unternehmen ein Controversy Score (0–10) errechnet. Unternehmen mit besonders niedrigen Scores signalisieren beispielsweise massive Verwicklung in Kontroversen und werden dementsprechend herausgefiltert.
Fertig ist ein nachhaltiger Index
Am Ende dieser Selektion bleibt dann ein neuer nachhaltiger Index (zum Beispiel MSCI World Low Carbon SRI Leaders Index) übrig, in dem circa 600 Unternehmen enthalten sind, die nachhaltiger wirtschaften als ihre Wettbewerber und auch den gleichen Weltmarkt abbilden. Ein ETF auf diesen nachhaltigen Referenzindex ist zum Beispiel der Xtrackers ESG MSCI World UCITS ETF 1. Seine Renditeerwartung entspricht ungefähr der des konventionellen iShares Core MSCI World UCITS ETF USD.
Sehr leicht erkennen lassen sich diese nachhaltigen Fonds, weil sie meistens ein ESG ( für environmental, social, governance) oder SRI (socially responsible investment) im Namen mitführen.
Hinweis:
Was ist ein ETF?
ETF steht für Exchange Traded Fund. ETFs sind – wie der Name auf Deutsch übersetzt schon sagt – Investmentfonds, die an der Börse gehandelt werden. Jeder einzelne ETF bildet dabei einen Marktindex nach, wie zum Beispiel den MSCI World. Und weil dies automatisch und ohne Fondsmanager geschieht, sind ETFs sehr kostengünstig und eignen sich gut für die langfristige Altersvorsorge zum Beispiel mit einer Fonds-Rente.
■ Ulla Echelmeyer
Ist heute von Nachhaltigkeit die Rede, dann zumeist vor dem Hintergrund der Ökologie. Bedenkend, dass der Nachhaltigkeitsbegriff seinen Ursprung in der Forstwirtschaft hat, erscheint das auf den ersten Blick recht naheliegend. Auf den zweiten Blick wird allerdings rasch klar, dass Hannß Carl von Carlowitz 1713 vielmehr die wirtschaftliche Nachhaltigkeit vor Augen hatte als die Erhaltung des Waldes aus ökologischen Gesichtspunkten. Wie üblich liegt halt auch bei Forstwirtschaft mehr Gewicht auf dem zweiten Teil des Kompositums … Und auch der Titel seines Werkes macht unmissverständlich deutlich, um welche Nachhaltigkeit es geht: „Sylvicultura oeconomica“.
Beiden – also sowohl der ökonomischen als auch der ökologischen Nachhaltigkeit – ist gemein, dass es um Beständigkeit geht: Schlage nicht mehr Holz, als nachwachsen kann. So kannst du den Wald auch morgen noch nutzen. Puste nicht mehr CO2 in die Atmosphäre, als sie verträgt. So haben auch deine Kinder und Enkel noch eine Erde, auf der sie wohnen können. Diese Logik lässt sich wunderbar auf die Kommunikation übertragen: Erzähle deinem Umfeld nicht mehr Blödsinn, als es aushält. So hast du morgen noch ein Umfeld, das mit dir kommunizieren möchte.
Diese Zuspitzung ist zugegebenermaßen recht plump – sie verdeutlicht aber, was nachhaltige Kommunikation meint. Nämlich eine Kommunikation, die auf langfristige Beziehungen zielt. Das gelingt, wenn Kommunikation authentisch und von Ehrlichkeit geprägt ist sowie den Gesprächspartner ernst nimmt – und das auf allen Kommunikationsebenen. Wenn werbliche Kommunikation so gestaltet wird, kann sie nicht unerheblich zum Unternehmenserfolg beitragen – und so der ökonomischen Nachhaltigkeit dienen.
Werbliche Kommunikation und Ehrlichkeit müssen Hand in Hand gehen
Werbliche Kommunikation und Ehrlichkeit stehen sich diametral gegenüber? Ganz im Gegenteil! Für einen langfristigen Erfolg müssen sie sogar Hand in Hand gehen. Denn kein Kunde erwartet, dass etwaige Schwachpunkte eines Produktes in der Werbung thematisiert werden. Wenn aber die herausragende Qualität in den Mittelpunkt der Werbebemühungen gestellt wird, sollte ein objektiv sehr gutes Produkt geliefert werden. Günstige Preise sollten nur beworben werden, wenn die Kunden nicht direkt über das deutlich günstigere Produkt eines Mitbewerbers stolpern. Und wenn die Einzigartigkeit einer Dienstleistung hervorgehoben wird, sollten die Alternativen zumindest rar gesät und schwer zu finden sein. (Eventuell ist selbstverständlich auch mit einem minderwertigen, zu teuren oder austauschbaren Produkt Erfolg möglich, wenn es gut beworben wird – aber nicht dauerhaft, nicht nachhaltig.)
Nachhaltige Kommunikation bedeutet für Unternehmen außerdem, sich folgende Fragen schon bei der Entwicklung eines Kommunikationskonzepts zu stellen: Welche Fragen, Probleme und Bedürfnisse bewegen unsere Kundinnen und Kunden? Wie ist ihr Kenntnisstand? Wie können wir zu unserem Thema am besten mit unserer Kundschaft kommunizieren? „Am besten“ meint in diesem Zusammenhang „verständlich und interessant“. Jede Innovation – sei es die verbesserte Dienstleistung oder ein neuer technischer Ansatz – ist für Kundinnen und Kunden nur von Bedeutung, wenn sie ihr Leben vereinfacht oder verbessert. Der Stolz des Unternehmens auf das Geleistete sollte dahinter zurückstehen.
Soziale Medien bieten Chancen für nachhaltige Kommunikation
Eine besondere Bedeutung im Themenkomplex „nachhaltige Kommunikation“ kommt sozialen Medien zu. Schließlich ist hier die Kommunikation keine Einbahnstraße mehr: Unternehmen müssen nicht antizipieren, was Kundinnen und Kunden interessiert, was sie bewegt und was sie sich wünschen. In den sozialen Medien teilen sie es mit! Denn auch wenn die sozialen Kommunikationskanäle von Unternehmen oftmals primär genutzt werden, um eigene Botschaften zu senden, so bieten sie doch die Möglichkeit, Kundinnen und Kunden besser kennenzulernen. Zuzuhören ist nicht nur ein Gebot der Höflichkeit und eine unabdingbare Voraussetzung für nachhaltige Kommunikation. Es bietet auch gute Chancen für ökonomischen Erfolg – nachhaltig!
■ Tim Alterkemper
Das Thema Nachhaltigkeit ist in aller Munde und zahlreiche Personen, Unternehmen und politische Akteure bezeichnen ihr Handeln kurzerhand als nachhaltig. Doch was ist unter Nachhaltigkeit überhaupt zu verstehen?
Wissenschaftlich betrachtet werden unter Nachhaltigkeit die ESG-Kriterien subsumiert. Dabei steht E für Environmental, S für Social und G für Governance – also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Nachhaltigkeit basiert damit auf drei gleichgewichteten Kriterien und nicht – wie im öffentlichen Diskurs häufig angenommen – lediglich auf dem Leitgedanken des Umweltschutzes.
Als nachhaltiges Handeln können also Aktivitäten verstanden werden, die einen der ESG-Aspekte positiv beeinflussen. Und dies bestenfalls, ohne dabei auf ein anderes Kriterium negativ einzuwirken.
Dieses umfassende Verständnis bietet zahlreiche praktische Ansatzpunkte. In der Versicherungsbranche können dies für den Aspekt Umwelt etwa die Förderung der Energiewende durch das Angebot von Versicherungsschutz für Erneuerbare Energien und die Versicherbarkeit von E-Autos sein. Als weitere Handlungsfelder, die beispielsweise auch für Handwerks- und Gastronomiebetriebe anwendbar sind, kommen solche in Frage, die auf die Verbesserung der Ressourceneffizienz, die Reduzierung des Energieverbrauchs und ein wirkungsvolles Abfallmanagement abzielen.
Im Bereich Soziales können Maßnahmen mit positiven Auswirkungen auf die Gesellschaft, zum Beispiel das Vorantreiben der regionalen Entwicklung oder die Unterstützung sozialer Organisationen, angeführt werden. Aber auch der gerechte Umgang mit dem Personal (etwa faire Bezahlung und fairer Überstundenausgleich) und die Beschaffung von Material aus menschenrechtskonformen Lieferstätten dürfen als nachhaltig bezeichnet werden. Weitere denkbare Handlungsfelder für Unternehmer sind die Verbesserung der Arbeitssicherheit im Betrieb und das Angebot von Bildungsmaßnahmen für die Belegschaft.
Das Kriterium Unternehmensführung beinhaltet die Aspekte Korruption und Bestechung. Unternehmer können bei ihren Lieferanten explizit auf Maßnahmen zur Vermeidung dieser Aspekte achten – und die Geschäftsbeziehungen bei Verfehlungen beenden. Aber auch das transparente Verhalten gegenüber Kunden – beispielsweise die Aufklärung über Ausschlüsse eines Versicherungsproduktes – und das eigene, gesetzeskonforme Verhalten (zum Beispiel in Steuerangelegenheiten) zahlen positiv auf den Aspekt Unternehmensführung ein.
Diese Beispiele sind keinesfalls abschließend – bei der Sammlung praktischer Maßnahmen ist Kreativität gefragt. Wer also nachhaltig handeln möchte, findet sicherlich auch geeignete Anknüpfungspunkte für seine Branche.
■ Kilian Staab
Es ist ja nicht so, dass der Begriff „Nachhaltigkeit“ in irgendeiner Form geschützt wäre.
Vielmehr kann und wird er für alles Mögliche verwendet.
Im derzeitigen Sprachgebrauch wird immerhin deutlich, dass es letztlich um Verantwortung geht: So taucht ab 2009 als Synonym zur „Nachhaltigkeit“ der Begriff „enkelgerecht“ auf. Das Synonym dient als Sinnbild für eine ausgeprägt nachhaltige Welt, in der unser Wirtschaften die Chancen der nachfolgenden Generationen nicht mindert. So weit, so gut. Aber bitte wie geht Nachhaltigkeit denn dann konkret im Alltag? Zum aktuellen Stand der Dinge konnte man sich kürzlich bei einem Besuch der „Green World Tour 2021“ in Münster informieren.
Veranstalter der „Green World Tour“-Messereihe ist Die Autarkia GmbH. Das Unternehmen aus dem Münsterland hat sich zum Ziel gesetzt, die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen Gesellschaft zu beschleunigen. Dazu organisiert Autarkia AnwenderInnen- und KonsumentInnen-Events, die es Unternehmen, Organisationen und WissenschaftlerInnen ermöglichen, ihre nachhaltigen Angebote zu vermarkten beziehungsweise zu verbreiten. Auf den „Green World Tour“- Messen bringt Autarkia AnbieterInnen und KonsumentInnen zielsicher zusammen. „Green World Tour“-Messen gibt es in den Städten Stuttgart, Dortmund, Wien, München, Hamburg, Berlin, Münster, Frankfurt und Düsseldorf.
Über seine Vision sagt der Veranstalter: „Wir wollen erreichen, dass alle Menschen und Organisationen in unserer Gesellschaft Zugang zu nachhaltigen Produkten, Dienstleistungen, Technologien und Konzepten erhalten und diese auch nutzen. Es geht uns darum, dass eine auf nachhaltigen Konsum ausgerichtete Lebensweise sowie ein auf Nachhaltigkeit ausgerichtetes unternehmerisches Handeln die Mitte unserer Gesellschaft erreicht und zum Standard wird.“
So habe ich dann bei bestem Radfahrerwetter kurz und nachhaltig in die Pedale getreten und die Messe besucht.
Also dann los – direkt in das erste Haus am Platz. Dabei handelte es sich um „Ferdinand“, ein Event Tiny-House, das von einem LKW an fast jeden Ort befördert werden kann und zwei besondere Eigenschaften in sich vereint: Es ist einerseits eine autarke Ökostromquelle und gleichzeitig ein Muster Tiny-House für einen reduzierten nachhaltigen Lifestyle. Wobei ganz schnell klar wird, dass unser üblicher Hausrat einfach etwas zu reichlich ausfällt – für einen reduzierten nachhaltigen Lifestyle wären da doch etliche grundsätzliche Anpassungen erforderlich. Dennoch: Wirklich ein sehr spannendes Projekt!
Ein nächster Stopp auf der Messe war die Präsentation der EinDollarBrille.
Die Idee ist hier folgende:
Mehr als 950 Millionen Menschen bräuchten eine Brille, können sich aber keine leisten (Quelle: WHO). Der dadurch bedingte Einkommensverlust dieser Menschen liegt bei über 269 Mrd. US-Dollar pro Jahr. Das Ziel: augenoptische Grundversorgung für alle.
Also wurde der Verein EinDollarBrille e.V. gegründet. Heute arbeiten über 300 Menschen ehrenamtlich in Deutschland, der Schweiz und den USA für die EinDollarBrille. In den derzeit zehn Projektländern konnten schon mehr als 200 Arbeitsplätze geschaffen werden. Der EinDollarBrille e.V. Deutschland finanziert Trainingskosten, Biegemaschinen und den Projektaufbau aus Spendengeldern. Ein Teil der Kosten trägt sich bereits aus dem Verkauf der Brillen.
Zusammen mit der Mutterorganisation EinDollarBrille Deutschland arbeiten die einzelnen Landesorganisationen unter dem gemeinsamen Dach „GoodVision“. Ihr Ziel ist der Aufbau einer augenoptischen Grundversorgung für Menschen weltweit.
Das Beeindruckende: Die EinDollarBrille besteht aus flexiblem Federstahldraht. Dieser ist sehr leicht und gleichzeitig extrem robust – also optimal geeignet für die oft rauen Umweltbedingungen in Entwicklungsländern. Die Materialkosten der kompletten Brille liegen bei rund einem US-Dollar. Sie wird auf einer einfachen Biegemaschine von den Menschen vor Ort hergestellt und die Gläser werden mit einem Handgriff eingesetzt. Elektrischer Strom ist dafür nicht notwendig.
Vor Ort konnten wir uns ein Bild von der Herstellung machen. Einfach genial!
Als Nächstes folgte ein Besuch bei Frank Matthiesen, dem Gründer von „KRAFTVOLL“. Frank Matthiesen sagt: „Wozu Superfoods aus aller Welt importieren? Wenn wir das Schöne doch direkt vor der Haustür haben! Es ist wichtig, regionale Bio-Landwirte zu unterstützen. Diese bewirtschaften ihre Felder nach strengen Naturland-, Bioland- oder demeter- Richtlinien, die weit über die EU-Standards hinausgehen.“
KRAFTVOLL steht für 100 Prozent plastikfreie, vegane und nachhaltige Bio-Superfoods aus Deutschland. Ohne Gentechnik, künstliche Aromen oder Konservierungsstoffe.
Nachhaltigkeit heißt für KRAFTVOLL ressourcenschonend mit den Materialien umzugehen, die uns Menschen zur Verfügung stehen. Dabei geht KRAFTVOLL auf die folgenden vier Themen ein:
◗◗ Heimische Bio-Superfoods
◗◗ Umweltfreundliche Verpackungen aus Holzcellulose
◗◗ Erneuerbare Energien
◗◗ Klimaneutraler Versand
Schon erstaunlich: Bio-Gojibeeren lassen sich also auch von einem demeter-Hof aus Deutschland beziehen. Ebenso gibt es Bio-Aroniabeeren und auch Bio-Quinoa aus Deutschland.
Und es gab noch mehr zu entdecken: Photovoltaik für das Eigenheim, sehr effiziente E-Autos, die Präsentation einer Initiative zur Vermeidung der Lebensmittelverschwendung, Infos zur Trinkwasseraufbereitung im eigenen Haushalt, zur Nachhaltigkeit im Finanzwesen und und und …
Die Messe war wirklich sehr informativ – viele der zahlreichen Angebote nebst spannenden Vorträgen bleiben da nachhaltig als Denkanstoß in Erinnerung!
Weitere Informationen sowie alle Messetermine finden Sie unter: https://autarkia.info/
■ Karsten van Husen
Das Thema Nachhaltigkeit ist in aller Munde. Nicht erst seit den „Fridays for Future“-Demos machen sich Privatpersonen und Firmen Gedanken darüber, wie sie nachhaltig wirtschaften und leben können. Die einen mehr, die anderen weniger.
Ein häufig gehörtes Argument ist dabei: „Was kann ich mit meinem kleinen Unternehmen schon ausrichten? Die Hebel müssten ganz woanders (bei den großen Konzernen, der Politik …) angesetzt werden.“ Ist das tatsächlich so? Ist Nachhaltigkeit nur dann erreicht, wenn das ganz große Rad gedreht wird? Nachhaltigkeit umfasst ein breites Feld.
Häufig wird das ESG-Konzept zitiert, bei dem E für Environmental, S für Social und G für Corporate Governance steht, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Allgemein aber lässt sich sagen, dass Nachhaltigkeit besonders die Übernahme von Verantwortung für Mensch und Umwelt bedeutet.
Mit Blick auf kleine und mittlere Unternehmen möchte ich hier vor allem einige Ziele der ersten beiden Punkte des ESG-Konzeptes in den Blick nehmen.
Das betrifft zunächst einmal den schonenden Umgang mit Ressourcen.
Vor allem dieser Aspekt ist direkt in den meisten Köpfen, wenn über Nachhaltigkeit gesprochen wird. Schnell hat man den gedanklichen Brückenschlag zu Themen wie Abgasemissionen und Stromverbrauch vollzogen und stellt sich Fragen wie:
◗◗ Wie ist unser Fuhrpark aufgestellt?
◗◗ Wie gehen wir mit Geschäftsreisen um?
◗ Sind diese immer nötig oder reicht vielleicht ein Video-Call?
◗◗ Wie gehen wir mit dem Pendeln der Mitarbeitenden um?
◗ Gibt es Zuschüsse zu öffentlichen Verkehrsmitteln?
◗◗ Wie gehen wir mit den Faktoren Strom- und Wasserverbrauch, Heizung oder Klimaanlage um?
Betrachtet man den Aspekt des schonenden Umgangs mit Ressourcen etwas genauer, fallen durchaus weitere Punkte ins Gewicht. So könnte man sich als Unternehmen beispielsweise folgende Fragen stellen:
◗◗ Wie gehen wir mit Veranstaltungen um?
◗ Buchen wir sogenannte „Green Hotels“, die nachhaltig wirtschaften oder vielleicht sogar klimaneutral sind?
◗ Wie fleischlastig sind die Buffets, die wir ordern oder die in Hotels angeboten werden?
◗ Gibt es vegetarische Alternativen?
◗ Werden regionale Lebensmittel verwendet?
◗◗ Wie kaufen wir unsere Produkte und Dienstleistungen ein?
◗ Achten wir dort auf den Nachhaltigkeitsaspekt, angefangen von der IT bis hin zu Büroausstattung und Lebensmitteln?
◗◗ Wie nachhaltig sind unsere Kapitalanlagen?
◗ Investieren wir in Unternehmen und Fonds, die Aspekte der Nachhaltigkeit berücksichtigen, oder fördern wir mit unseren Investitionen eventuell noch die Verschwendung von Ressourcen?
◗◗ Wie gehen wir mit unseren Druckstücken um?
◗ Wie viel muss tatsächlich gedruckt werden?
◗ Wo können wir auf digitale Kanäle ausweichen?
Das Feld könnte noch deutlich weiter ausgebaut und größer gedacht werden. Je mehr Fragen man sich stellt, desto mehr Fragen tauchen auf und die Punkte könnten immer detaillierter heruntergebrochen werden.
Wenn man sich einen weiteren Aspekt der Nachhaltigkeit anschaut, hat ebenso das nachhaltige, soziale Verhalten eine Relevanz.
Über die generellen gesetzlichen Verpflichtungen der Unternehmen hinaus sind besonders weitergehende Bedürfnisse der Mitarbeitenden, der Kunden und der Gesellschaft in den Blick zu nehmen.
Hier könnten folgende Fragen interessant sein:
◗◗ Welche Arbeitsplatzmodelle biete ich als Unternehmen meinen Mitarbeitenden an?
◗ Ist die Wahl von Modellen möglich, die bisher noch nicht vorhanden sind, aber die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben/Familie fördern?
◗◗ Wie unterstütze ich als Unternehmen meine Mitarbeitenden in schwierigen Lebenssituationen?
◗ Gibt es beispielsweise die Möglichkeit, einen Sozialfonds ins Leben zu rufen?
◗◗ Wie engagiere ich mich als Unternehmen in der Gesellschaft?
◗ Ist eine Förderung von Kunst, Kultur, Sport und Ehrenamt vorhanden?
Auch kleine und mittlere Unternehmen haben durchaus die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, und sei es „nur“ durch das Sponsoring der Fußballjugend vor Ort.
Wenn man all dies zusammennimmt, kann aus vielen kleinen Aspekten auch etwas Großes werden. Werden Hotels beispielsweise zunehmend nach ihrer Umsetzung von Nachhaltigkeit gefragt, werden sie in Zukunft verstärkt gezwungen sein, diesen Aspekt in ihre Planungen miteinzubeziehen.
Übertragen lässt sich dieser enge Wechselbezug nahezu auf jeden Bereich der Nachhaltigkeit, und Unternehmen sind immer mehr dazu angehalten, auf die genannten Fragen Antworten bereit zu haben.
Ob es schlussendlich auf der Party der Cocktail-to-go-Becher
sein muss, wie auf einigen Wahlpartys im September zu sehen, bleibt dann einem selbst überlassen.
■ Silvia Wiefel
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Juli entschieden, dass eine Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen mit einem Zins in Höhe von 6 Prozent pro Jahr verfassungswidrig ist. Die Entscheidung betrifft damit neben Zinsen, die auf Nachzahlungen anfallen, auch Erstattungszinsen zugunsten Steuerpflichtiger. In § 233a Abgabenordnung (AO) ist geregelt, dass Zinsen für Nachzahlungen und Erstattungen ab dem 16. Monat nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist, berechnet werden (Karenzzeit). Für im Jahr 2017 entstandene Steuern fallen damit beispielsweise ab dem 1. April 2019 Zinsen an.
Das BVerfG sah hierin eine Ungleichbehandlung der Steuerpflichtigen. Es sei nicht gerechtfertigt, denjenigen, dessen Steuer erst nach der vorgeschriebenen Karenzzeit von 15 Monaten festgesetzt werde, mit einem vor dem Hintergrund der anhaltenden Niedrigzinsphase nicht mehr angemessenen Zins zu belasten. Der Steuerpflichtige, der innerhalb der Karenzzeit eine Steuernachzahlung leisten müsse, bleibe hingegen von der Verzinsung verschont. Die Entscheidung gilt für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2019.
Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis zum 31. Juli 2022 eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen.
Betroffene mit bereits bestandskräftigen Zinsbescheiden, die nicht vorläufig ergangen sind, profitieren von der Entscheidung beziehungsweise von der anstehenden Neuregelung nicht. Ihre Bescheide können nicht mehr geändert werden.
■ Annika Hohoff
Der Begriff Nachhaltigkeit ist heute in aller Munde und entsprechende Aspekte werden schon von vielen Kunden erwartet. Häufig geht es dabei um Umweltschutz. Berechtigt, hat man doch die schonende Nutzung von Ressourcen und die Regenerationsfähigkeit im Hinterkopf.
Eine Umsetzung seitens der Betriebe bei ihren Produkten ist aber sehr komplex. Dies verdeutlicht folgender Gastbeitrag aus dem Bereich Landwirtschaft.
Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft
Landwirtschaft ist systemrelevant
Der Landwirtschaft kommt in unserer Gesellschaft eine besondere Bedeutung zu. Landwirte versorgen uns täglich mit sicheren Lebensmitteln – und das in ausreichender Menge. Ein Blick in die Historie zeigt, dass sich die Produktionsziele mit der Zeit verändert haben. Lange richtete sich der Fokus auf eine Steigerung der Produktionsmengen. Es galt, Versorgungsengpässe und Hunger zu vermeiden. Heute sind Lebensmittel so sicher und in einer Vielfalt und Menge vorhanden wie noch nie.
Werte verändern sich
Klima- und Umweltaspekte, Tierwohl und nicht zuletzt ein vernünftiger Umgang mit den Menschen, die in den Produktionsbetrieben arbeiten, werden in der Gesellschaft immer wichtiger.
Wenn man diese verschiedenen Ziele einmal näher betrachtet, ergeben sich aber auch Zielkonflikte. Biologisch wirtschaftende Betriebe stehen in der öffentlichen Diskussion als Synonym für eine umweltfreundliche Produktion und gelten als besonders tierfreundlich.
Tierwohl und der Verzicht auf chemischen Pflanzenschutz sind aber nicht gleichbedeutend mit klimafreundlich. Wenn Lebensmittel extensiv produziert werden, verschlechtert sich häufig das Verhältnis von CO2-Emission je kg Lebensmittel:
Eine Hochleistungslegehenne aus einer entsprechenden Zuchtlinie benötigt weniger Ressourcen, um ein Ei zu produzieren, als eine weniger auf Leistung gezüchtete Henne in der ökologischen Haltung.
Genauso verhält es sich bei Fleisch oder Milch. Wenn wir unter Nachhaltigkeit einen Kompromiss aus Tierwohl und CO2- Effizienz verstehen, reicht eine Umstellung auf ökologische Produktion allein nicht aus. Neben Tierwohl und CO2-Effizienz gibt es natürlich viele weitere Bewertungskriterien.
Bei Nachhaltigkeit geht es auch um Verzicht
In einer rational geführten Nachhaltigkeitsdiskussion gilt es bei der Bewertung eines Produktes zunächst die Frage nach dem tatsächlichen Bedarf zu stellen. Der Mensch muss Sauerstoff einatmen und Nährstoffe zu sich nehmen, um zu leben. Dies ist, zugegeben, eine viel zu einfache Definition von Bedarf. Allerdings bedeutet eine Abwägung zwischen „Bedarf “ und „Verlangen“ immer auch eine Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Bedürfnissen.
Bei Lebensmitteln handelt es sich um Produkte, die für jedermann einen Bedarf darstellen. Da der Mensch pro Tag eine bestimmte Menge an Energie und Nährstoffen zu sich nehmen muss, kann die tägliche Menge an Lebensmitteln nur schwer substituiert werden. Uns muss klar sein, dass eine Extensivierung der Lebensmittelproduktion an einigen Stellen ineffizienter wird und dass damit auch deutliche Preissteigerungen einhergehen werden.
Es grenzt an Bourgeoisie, wenn wir die vielen Menschen außer Acht lassen, die ein unterdurchschnittliches Einkommen beziehen und durch einen Preisanstieg bei Lebensmitteln besonders hart getroffen werden. Am Ende bedeutet dies Verzicht auf andere Dinge und damit einen Verlust der gesellschaftlichen Kaufkraft.
Wenn wir verzichten, dann wird häufig über den Verzicht auf Fleisch gesprochen. Tierische Lebensmittel haben in der Regel sowohl eine hohe Nährstoffdichte als auch eine gute Nährstoffverfügbarkeit für den menschlichen Organismus. Wer beispielhaft glaubt, Protein sei gleich Protein, egal ob aus dem Ei oder der Sojabohne, der irrt gewaltig: Sowohl die Zusammensetzung der Aminosäuren als auch deren Verfügbarkeit ist sehr unterschiedlich. An dieser Stelle soll es übrigens keinesfalls darum gehen, zu einem höheren Konsum von tierischen Lebensmitteln zu animieren …
Das Zauberwort lautet Vielfältigkeit
Beim Fleischkonsum fängt Nachhaltigkeit bei der Verwertung des ganzen Tieres an. Es muss nicht gleich die Schweineschnauze sein, aber eine reine Konzentration auf Filets und Steaks spricht nicht unbedingt für einen respektvollen Umgang mit einem Lebewesen, das uns als Lebensmittellieferant dient. Hier besteht die Herausforderung, dass die Zubereitung von vielen leckeren Gerichten fernab von Filet und Steak mehr Aufwand benötigt. Dies spricht gegen den Trend von einfacher Küche und Convenience.
Regionalität ist ein Bewertungskriterium
Möchten wir, dass ein Großteil unserer Lebensmittel aus Deutschland kommt, oder ist die Welt unser Supermarkt? Für einen hohen Anteil an Inlandsversorgung sprechen einige Argumente: Zum einen können wir bei der Produktion im eigenen Land Einfluss auf die Produktionsweise nehmen, zum anderen verkürzen wir Transportwege. Und ist nicht zuletzt ein hoher Selbstversorgungsgrad mit Lebensmitteln eine Grundlage für die Souveränität eines Staates?
Die Nachhaltigkeit bei der Produktion und der Verarbeitung von Lebensmitteln hängt aufgrund ihrer essenziellen Bedeutung mit vielen Aspekten unseres Alltags zusammen. Eine langfristige Nachhaltigkeitsstrategie für die Landwirtschaft erfordert daher auch einen Kulturwandel und kann nur mit bewussterem Konsum funktionieren.
■ Hendrik Ruholl
Moderne Rechtsschutzversicherungen bieten ihren Kunden neben der Kostenerstattung immer mehr Rechtsservices, die in entscheidenden Situationen helfen.
Zahntechniker Martin Mormann weiß davon zu berichten. Ihm war die Anwalts-Hotline seiner Rechtsschutzversicherung eine sehr große Hilfe. Sein Sohn hatte sich bei einem Fußballspiel die Hand verletzt. Eine Zerrung diagnostizierte der Arzt im Krankenhaus. Als sich die Verletzung nicht besserte, kam bei einer erneuten Untersuchung heraus, dass es sich um einen Kahnbeinbruch handelte, der bereits degenerative Veränderungen nach sich gezogen hatte. Eine aufwendige Operation wurde notwendig. Die Zerrung war demnach eine klare Fehldiagnose – das Krankenhaus wollte Mormanns Sohn mit einer Zahlung von 3000 Euro Schadenersatz abspeisen. Viel zu wenig, wie Mormann fand. Aber gegen ein Krankenhaus und die dahinterstehende Haftpflichtversicherung vorgehen? Ist man da nicht von Anfang an chancenlos?
Die Anwälte der Anwalts-Hotline der LVM Versicherung machten Mormann Mut; die von seiner Rechtsschutzversicherung empfohlenen Spezial-Anwälte vertraten seinen Sohn im Prozess und erstritten letztendlich eine um ein Vielfaches höhere Summe Schmerzensgeld. Ohne den anfänglichen Rat des Rechtsanwaltes der Anwalts-Hotline hätte er den langwierigen Prozess gegen den vermeintlich stärkeren Gegner wohl nicht angetreten – da ist sich Mormann sicher.
Tatsächlich glauben nach einer Forsa-Umfrage* 52 Prozent der Deutschen, dass derjenige einen Prozess gewinnt, der den besseren Anwalt hat. Allerdings kann ein Laie kaum die Qualität eines Anwalts oder gar die Erfolgsaussichten eines Prozesses beurteilen. Die hohen Kosten eines Rechtsstreits schrecken sogar zwei Drittel (71 Prozent) der Deutschen ab.
Eine Rechtsschutzversicherung schafft daher wichtige Chancengleichheit: Sie steht dem Versicherten nicht nur mit Rat und Tat zur Seite, was die Auswahl eines spezialisierten Anwalts betrifft – der wiederum die Erfolgsaussichten eines Prozesses bewerten kann. Sie schützt auch vor dem Kostenrisiko, das mit Rechtsstreitigkeiten einhergeht.
Auch in einem anderen Fall half die Rechtsschutzversicherung laut Mormanns Schilderung: Sein Mitgeschäftsführer rutschte an einem Wintertag auf einem vereisten Gehweg aus und meldete sich krank. Mormann musste Aufträge stornieren und erlitt einen Schaden von mehreren Tausend Euro. Die empfohlenen Anwälte der gemeinsamen Firmen-Rechtsschutzversicherung konnten schon im außergerichtlichen Verfahren den kompletten Schaden durchsetzen.
Services, auf die Sie beim Rechtsschutz achten sollten:
◗◗ Kostenfreie Anwalts-Hotline
… wenn Sie direkt am Telefon von unabhängigen Anwälten erfahren möchten, wo Sie rechtlich stehen. Im besten Fall gilt das für Fälle aus dem Privat- und dem Gewerbebereich und sogar für Fälle, die eigentlich nicht versichert sind. Gegebenenfalls können die spezialisierten Anwälte der Anwalts-Hotline für Sie im Anschluss an die telefonische Erstberatung auch – außergerichtlich – tätig werden. Damit entfällt ein lästiger, zeitaufwendiger Besuch bei einem Anwalt vor Ort.
◗◗ Mail-Beratung inklusive Dokumenten- und Webseiten-Check
… wenn eine telefonische Beratung nicht in Betracht kommt oder Sie Unterlagen, zum Beispiel Verträge, prüfen lassen möchten.
◗◗ Anwaltsempfehlung
… wenn Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt vor Ort benötigen, zum Beispiel einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
◗◗ Mediation
… wenn Sie lieber auf Schlichten statt auf Streiten setzen möchten. Eine Mediation bietet viele Vorteile: Sie geht schnell, verhärtete Fronten werden vermieden und sie ist diskret ohne Imageschaden. Die Rechtsschutzversicherung sollte Ihnen gute Mediatoren vermitteln können und es sollte sichergestellt sein, dass für Sie bei einer gescheiterten Mediation der Rechtsweg weiter offensteht – und dass Sie frei entscheiden können, ob für Sie überhaupt eine Mediation in Betracht kommt.
◗◗ Ein gutes Forderungsmanagement
mit Bonitätsprüfung, Inkasso-Service und Firmen-Vertrags-Mediation.
◗◗ Löschung rufschädigender Inhalte im Internet
wie negative Rezensionen bei Google, Facebook, Instagram und Co.
Tipp
Rechtsschutz ist wichtig, er kann das Überleben eines Betriebes sichern. Selbstständige sollten aber – wie Martin Mormann es getan hat – darauf achten, dass neben dem Firmen-Rechtsschutz sowohl der private Bereich als auch der Verkehrsbereich mitversichert sind. In den Versicherungsagenturen bei Ihnen vor Ort erhalten Sie eine umfassende Beratung für die richtige Versicherungswahl.
■ Anne Hilchenbach
*Forsa-Studie im Auftrag des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) aus 2013
Sich den Traum von einem eigenen Haus zu erfüllen, ist für viele Menschen ein wichtiger Baustein in der individuellen Lebensplanung. Aber für einige stellt der Immobilienbesitz auch eine Möglichkeit der Altersvorsorge dar: Sie errichten beziehungsweise kaufen sich ein Mehrfamilienhaus, um auf Dauer über die Vermietung zusätzlich abgesichert zu sein. Dies bedeutet aber auch Verantwortung und bringt zahlreiche Risiken mit sich.
Der Fall: eine Verletzung der Räum- und Streupflicht
Die Erfahrungen, die Immobilienbesitzende dabei machen können, sind vielfältig. Ein typischer Fall ist hier die Verletzung der Räum- und Streupflicht: Die Person, die Sie mit der Betreuung des Hauses beauftragt haben, vergisst in der Winterzeit, morgens rechtzeitig den Bürgersteig vor Ihrem Haus von Schnee und Eis zu befreien. Eine passierende Person rutscht aus und zieht sich einen Oberschenkelhalsbruch zu. Die Schmerzensgeldforderung und die Kosten der Heilbehandlung können in einem solchem Fall sehr hoch sein und Ihre finanzielle Existenz gefährden.
Hier ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung zu empfehlen. Für einen relativ geringen Beitrag haben Sie Ansprüche gegen sich ausreichend abgesichert.
Der Fall: ein Mietsachschaden
Oder stellen Sie sich vor, Ihnen fällt beim Auszug einer Mietpartei auf, dass der neu verlegte Parkettfußboden erheblich beschädigt worden ist. Die Mietpartei hat keine Privat-Haftpflichtversicherung und auch sonst keine finanziellen Mittel, um den Schaden zu bezahlen. Auch die hinterlegte Mietkaution reicht nicht aus. Ärgerlich für Sie als vermietende Person.
Hiergegen können Sie sich ebenfalls absichern. Die LVM Versicherung zum Beispiel bietet ein Zusatzpaket zu ihrer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung an, das unter anderem die Forderungsausfallversicherung für Mietsachschäden einschließt. Und selbst wenn der geschilderte Schaden am Parkettfußboden durch übermäßige Beanspruchung entstanden ist, zum Beispiel durch Haustiere oder auch durch Mietnomaden, sind diese Schäden versichert.
Tipp für Sie als Vermieter
Sie sind den lästigen Verwaltungsaufwand, der mit einer Mietkaution zusammenhängt, leid? Eine Mietkautionsversicherung ist die clevere Alternative zur sonst üblichen Barkaution. Sie spart nicht nur Zeit, da der Aufwand für das Eröffnen eine Kontos und für die Abrechnung der Zinserträge entfällt, sondern ist obendrein für Sie mit keinerlei Kosten verbunden: Ihr Mieter schließt die Mietkautionsversicherung bei einem Versicherer ab und Sie erhalten die Bürgschaftsurkunde.
Auch Ihr Mieter profitiert: Ihm bleibt mehr Geld beispielsweise für die Anschaffung neuer Möbel, wenn er die Mietkaution nicht auf einen Schlag in bar stellen oder etwa über einen Kredit finanzieren muss.
Für beide Seiten eine Win-Win-Situation!
■ Jutta Hülsmeyer
In zahlreichen Fachzeitschriften werden Berichte veröffentlicht, Experten gehört, Vor- und Nachteile abgewägt. Aber ist eigentlich wirklich klar, was mit „New Work“ gemeint ist? Oder ist es auch in Ordnung, dass wir alle ein anderes Verständnis davon haben? Im Wesentlichen geht es darum, wie wir alle gemeinsam die Arbeitswelt der Zukunft gestalten wollen. Auf organisatorische Neuerungen treffen technische Möglichkeiten. Und auf wirklich neue Ideen treffen Altbewährtes und auch „Corona Getestetes“.
Der Arbeitsort: wird hybrid
Das größte Augenmerk wird meist auf den Arbeitsort der Zukunft gelegt. In Produktionsbetrieben ist dabei schnell klar: So viele Spielräume gibt es hier nicht. Wer zum Beispiel Teile in Fabriken fertigt, macht dies auch zukünftig nicht aus dem Homeoffice heraus. Aber in „Bürojobs“ haben wir durch Corona gelernt, dass der Arbeitsort für die Produktivität zweitrangig ist. Anders als im „Corona Homeoffice“ werden wir zukünftig auf hybride Welten stoßen. Wenn Besprechungen gleichzeitig digital und vor Ort stattfinden, dann gilt es, neben Räumen vor Ort auch digitale Begegnungsstätten zu schaffen. Die Kombination von technischen Raumausstattungen und Kollaborations-Software wird diese Welt prägen.
Die Arbeitszeit: wird flexibel
Aus Arbeitnehmersicht gerät aber neben dem Ort der Arbeit auch die Arbeitszeit immer stärker in den Fokus. Beliebt sind hier kürzere Arbeitswochen für eine bessere Work-Life-Balance. Darüber hinaus stehen auch übliche Arbeitszeiten auf dem Prüfstand. Verschiedene Sabbatical-Modelle gelten dagegen schon als bekannt und werden in verschiedenen Unternehmen angeboten. Viele dieser Modelle stammen aus dem Ausland. Es bleibt spannend, welche Arbeitszeitsysteme sich bald auch bei uns etablieren und wie sie sich auf Erreichbarkeiten und den kollegialen Austausch auswirken.
Die Automatisierung: ist näher, als wir denken
Nicht zu vergessen ist auch der Grad der Automatisierung. Hier haben verschiedene Branchen schon unterschiedliche Erfahrungswerte gesammelt und unsere Arbeitswelt damit geprägt. Ein digital gestützter Arbeitsalltag in der Zukunft kann, unterschiedlich ausgeprägt, schnell futuristisch wirken. Die Frage ist: Wie weit sind selbstfahrende Autos und selbstlernende Roboter von heute entfernt und wie sehr verändern sie unseren Arbeitsalltag?
Die „New Work“: wartet darauf, gestaltet zu werden
„Nichts in der Geschichte des Lebens ist beständiger als der Wandel“, so wusste schon Charles Darwin. Die Arbeitswelt von heute war das „New Work“ von gestern – und so steht auch das neue „New Work“ bereit zur Gestaltung. Wir können diese Welt offen betrachten, Arbeitsmodelle umkrempeln oder auch komplett neu denken. Letztendlich wird sich der Arbeitsmarkt finden. Und wer sich dabei nicht mit wandelt, ist vielleicht irgendwann selbst „Old Work“.
■ Anna Juliana Bohr
In den vergangenen Jahren sind die Zulassungszahlen bei Elektrofahrzeugen deutlich gestiegen. Besonders durch die finanzielle Förderung (Umweltbonus) wird dieser Trend hierzulande noch verstärkt. Da immer mehr Autohersteller auf Elektrofahrzeuge setzen und teilweise bereits Termine für den Abschied vom Verbrennungsmotor verkündet haben, muss man davon ausgehen, dass auch zukünftig immer mehr Elektrofahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs sind. Es stellt sich daher die Frage, welche Besonderheiten sich hieraus für den Schadenfall ergeben.
Treten bei Elektrofahrzeugen häufiger Brandschäden auf?
In den Medien wurde in den vergangenen Monaten immer wieder von brennenden Elektrofahrzeugen berichtet. Nach bisherigen Erkenntnissen geraten Elektrofahrzeuge jedoch nicht häufiger in Brand als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Wenn es jedoch zu einem Brand kommt, kann das Löschen aufwendiger sein. Hierbei ist besonders auf die Batterie zu achten. Dort kann es auch dann, wenn der eigentliche Brand bereits gelöscht ist, immer wieder zu Kurzschlüssen kommen. Die Feuerwehren stellen sich zunehmend hierauf ein, indem sie spezielle Schutzdecken oder Löschcontainer anschaffen. Wenn es zu einem Brand kommt, können die Löschkosten daher höher sein als bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Andererseits kommen Schäden durch auslaufende Flüssigkeiten wie Öl oder Kraftstoff nicht mehr vor. In diesem Punkt verursachen Elektrofahrzeuge bauartbedingt weniger Schäden als konventionelle Fahrzeuge.
Die Batterie – das unbekannte Wesen?
Der Umgang mit der Fahrzeugbatterie wirkt sich auf verschiedene Facetten der Schadenregulierung aus. Es ist damit zu rechnen, dass sich alle Beteiligten darauf sukzessive einstellen und feste Abwicklungsprozesse etablieren.
Nach einem Unfall dürfen am elektrischen Hochvolt-System eines Fahrzeugs nur Personen tätig werden, die besonders geschult sind. Dies hat für Abschleppunternehmer ebenso Konsequenzen wie für Kraftfahrzeug-Sachverständige und Mechatroniker. Da es sich bei Batterien um Gefahrgut handelt, gibt es für den Transport und die Lagerung eines Elektrofahrzeugs besondere Regelungen, die möglichen Risiken vorbeugen sollen.
Dazu gehören insbesondere europäische Übereinkommen über die Beförderung gefährlicher Güter, Vorgaben der gesetzlichen Unfallversicherung und Informationen der Fahrzeughersteller.
Darüber hinaus stellen sich noch viele zu klärende Fragen im Zusammenhang mit der Fahrzeugbatterie. Was ist der Maßstab dafür, wann eine Fahrzeugbatterie defekt ist und ausgetauscht werden muss? Welche Möglichkeiten der Reparatur gibt es? Wie lässt sich der Wiederbeschaffungswert einer Batterie bestimmen? Für die Beantwortung dieser und weiterer Fragen ist teilweise ein enger Austausch mit den Fahrzeugherstellern erforderlich.
Der politische Wille, mit Elektroschrott umweltschonend umzugehen, hat sich in gesetzlichen Regelungen auf europäischer und nationaler Ebene niedergeschlagen. Die Entsorgung von Batterien ist im Batteriegesetz geregelt: Hersteller müssen Fahrzeugbatterien zurücknehmen und diese dann mit hohen Recyclingzielen verwerten. Nach der Altfahrzeugverordnung sind sie auch verpflichtet, ganze Fahrzeuge zurückzunehmen.
Brauchen Elektrofahrzeuge einen besonderen Versicherungsschutz?
Zusätzliche Komponenten für den Betrieb von Elektrofahrzeugen und die Besonderheit der teuren Batterien können zu einem ergänzenden Absicherungsbedürfnis bei Haltern von Elektrofahrzeugen führen. So ist womöglich die Abdeckung von Schäden an mobilen Ladestationen und Ladekabeln sinnvoll. Um Auseinandersetzungen zur Ursache eines Defektes an der Batterie von vornherein zu vermeiden, hilft zudem eine Allgefahrendeckung. Darüber werden Schäden an einer Fahrzeugbatterie nicht nur ersetzt, wenn einer der bekannten Versicherungsfälle wie Unfall, Brand oder Überschwemmung vorliegt: Mit wenigen Einschränkungen (zum Beispiel Garantiefall des Herstellers oder Verschleiß) sind über die Allgefahrendeckung alle Ereignisse abgesichert, denen eine Batterie ausgesetzt sein kann. Viele Autoversicherer – wie zum Beispiel auch die LVM Versicherung – haben sich auf Elektrofahrzeuge bereits eingestellt und den Schutzumfang der Kaskoversicherung erweitert.
Fazit: Elektrofahrzeuge werden die Schadenregulierung nicht revolutionieren, sondern machen eher evolutionäre Anpassungen erforderlich. Diese sind vielerorts bereits umgesetzt: Halter von Elektrofahrzeugen treffen schon heute im Schadenfall auf eine Infrastruktur, die schnell und umfangreich Hilfe sicherstellt.
■ Matthias Baumeister
Im Berufsleben stößt man bei dem Thema Erfahrung auf vielfältige Sichtweisen: In Stellenanzeigen soll es der/die BewerberIn mit Berufserfahrung sein, im Nachfolgeprozess wird überlegt, wie man am besten den Wissenstransfer vom erfahrenen Vorgänger zum gegebenenfalls weniger erfahrenen Nachfolger herstellt oder es gibt Diskussionen über die Wertschätzung des Erfahrungsschatzes älterer Mitarbeitender beziehungsweise das Vorurteil, jüngere Arbeitnehmende hätten keine Erfahrung.
Erfahrung wird dabei oft gleichgesetzt mit Kompetenz. Doch ist das wirklich korrekt? Eine interessante Frage, die jede/r sich schon fast selbst beantworten kann.
Haben Sie in Ihrer Schulzeit ein Instrument gelernt?
Machen wir mal einen Schwenk vom Berufs- in das Privatleben: Haben Sie in Ihrer Schulzeit ein Instrument gelernt? Wie viele Jahre Erfahrung haben Sie mit diesem Instrument mittlerweile? Ist Ihre Kompetenz bezüglich des Spielens dieses Instrumentes gewachsen? Diese Frage wird sicherlich jede/r Einzelne sehr unterschiedlich beantworten. Doch woran liegt das?
Für die Entwicklung der Kompetenz ist es entscheidend, wie Sie die Jahre der Erfahrung genutzt haben. Was haben Sie Neues gelernt? Wie offen waren Sie für neue Erfahrungen? Um beim Bild des Instrumentes zu bleiben: Nur, wenn Sie Erfahrungen mit neuen Spielweisen, Musikstücken oder Improvisationen machen und sich immer ein wenig über Ihr bisheriges Können hinauswagen, wird Ihre Erfahrung zu Kompetenz.
Der Übertrag zurück in das Berufsleben fällt mit diesem Bild leicht. Auch hier liegt die gleiche Systematik zu Grunde: Wir können viele Jahre eine Tätigkeit ausüben und viel Erfahrung damit haben. Das sagt aber noch lange nichts darüber aus, wie kompetent wir bei dieser Tätigkeit sind. Lebenslanges Lernen ist auch hier das Motto. Offen sein für Neues, raus aus der Komfortzone. Denn nur außerhalb dieser Komfortzone finden das Lernen und die Entwicklung von Kompetenz statt.
Ein gängiges Modell hierzu ist das Komfortzonenmodell oder auch 3-Sektoren-Modell:
Die Komfortzone – zum Auftanken und Abschalten
Wie der Name schon sagt, ist die Komfortzone die Zone, in der wir sehr komfortabel und in Sicherheit eingebettet sind. Gewohnte Abläufe um uns herum, vertraute Umgebung, Routine, bekannte Gesichter. Hier können wir auftanken und abschalten, was ja nicht unwichtig ist in der heutigen Zeit.
Was hier allerdings nicht passiert, ist die Erweiterung unseres Horizonts. Neue Erfahrungen machen, unsere Träume erfüllen, sich auf den Weg zu gesteckten Zielen begeben, letztendlich: lernen.
Die Lernzone – zum Sammeln wertvoller Erfahrungen
Das Lernen findet in der Lernzone (auch „Wachstumszone“ oder „Risikozone“) statt. Hier können Sie neue Erfahrungen machen und Unbekanntes entdecken. Sie kommen heraus aus Ihrer gewohnten Komfortzone. Je öfter Sie das tun und je regelmäßiger Sie sich in dieser Lernzone bewegen, desto größer wird auch Ihre Komfortzone. Um wieder zurückzukommen auf das eingangs erwähnte Beispiel des Instrumentenspielens: Wenn am Anfang des Übens Ihre Komfortzone vielleicht nur in einfachen Stücken bestand, die Sie sicher spielen konnten, so wird im Laufe der Zeit, je öfter Sie sich in die Lernzone begeben, Ihre Komfortzone deutlich größer und Sie fühlen sich irgendwann vielleicht sogar bei Mozart oder beim Freestyle-Jazz gut aufgehoben. Sie haben neue Erfahrungen gemacht und nicht alte Erfahrungen wiederholt. Damit haben Sie dazugelernt, womit wir wieder bei der Kompetenz wären.
Die Gefahrenzone – zum Sammeln ungeliebter Erfahrungen
Die dritte Zone ist die Gefahrenzone. Das ist der Bereich, wenn Sie vielleicht ein bisschen zu selbstbewusst über das Ziel hinausschießen und beispielweise nach drei Übungsstunden mit Ihrem Instrument vor großem Publikum auftreten wollen. Sobald Sie auf der Bühne stehen und Ihnen bewusst wird, was Sie da vorhaben, garantiere ich Ihnen, dass Sie möglichst schnell wieder auf Ihre Couch in der Komfortzone möchten. Ihr Gehirn schaltet auf Notfall. Der Adrenalinspiegel steigt und der Urinstinkt „Kampf oder Flucht“ kommt auf.
Im schlimmsten Fall droht Panik. Lernen oder Kompetenzerweiterung in einem solchen Fall? Fehlanzeige. Hier kann Lernen so gut wie gar nicht stattfinden. Die Gehirnbereiche für das Lernen sind überreizt. Was bleibt, ist zwar auch eine Erfahrung – aber sicherlich keine, die Sie unbedingt wiederholen möchten.
Also raus aus der Komfortzone, rein in die Lernzone und neue Erfahrungen machen. Das (Arbeits)Leben ist bunt und vielfältig.
■ Silvia Wiefel
Mit dem Forschungszulagengesetz (FZulG), das seit Anfang 2020 in Kraft ist, sollen für Unternehmen zusätzliche Anreize für die Investition in Forschung und Entwicklung geschaffen werden. Das Gesetz sieht eine steuerliche Zulage grundsätzlich für alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen vor, unabhängig von ihrer Größe, ihrer Gewinnsituation und ihrem Unternehmenszweck – wobei kleine und mittlere Betriebe besonders profitieren. Anspruchsberechtigt sind unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige und Unternehmen aller Größen. Die Umsatz- und Mitarbeiterzahlen sowie die aktuelle Gewinnsituation haben keine Relevanz. Bei Personengesellschaften ist die Gesellschaft die Anspruchsberechtigte.
Die förderpflichtigen Bereiche
Als förderfähige Bereiche gelten die Grundlagenforschung, die industrielle Forschung und die experimentelle Entwicklung. Ob ein Forschung-und-Entwicklung-Projekt im Unternehmen begünstigt ist, richtet sich zudem nach bestimmten Kriterien: der Neuartigkeit (das Vorhaben muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen), der Systematik (einem Plan folgend und budgetiert) sowie der Übertragbarkeit und Reproduzierbarkeit (die Ergebnisse müssen angewandt werden können). Darüber hinaus muss es schöpferisch (nicht auf offensichtlichen Konzepten und Hypothesen beruhend) und sein Ergebnis noch ungewiss sein (darf nicht schon feststehen).
Die förderfähigen Aufwendungen
Förderfähige Aufwendungen sind die Arbeitslöhne für die Arbeitnehmer, die an den Forschung-und Entwicklung-Projekten mitarbeiten. Bei Einzelunternehmen können für jede Arbeitsstunde, die in das Vorhaben investiert worden ist, pauschale Kosten in Höhe von 40 Euro pro Stunde angesetzt werden. Bei Personengesellschaften ist es möglich, für einen oder mehrere Gesellschafter eine Vergütung der Tätigkeit für Forschung und Entwicklung zu vereinbaren. Diese gilt als förderfähig bis maximal 40 Euro je Arbeitsstunde – bei bis zu 40 Arbeitsstunden pro Woche.
Die Forschungszulage
Die Höhe der Forschungszulage beträgt 25 Prozent der förderfähigen Aufwendungen gemäß § 3 Abs. 5 FZulG. Durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz ist diese Bemessungsgrundlage rückwirkend zum 01.01.2020 und befristet bis zum 31.12.2025 von 2 auf 4 Millionen Euro erhöht worden. Die maximale Förderung verdoppelt sich somit von 0,5 auf 1 Million Euro. Die Zulage wird vom Finanzamt in einem gesonderten Bescheid festgesetzt und auf die Ertragssteuerschuld des Anspruchsberechtigten angerechnet. Ist bei der nächsten Veranlagung die Zulage höher als die Einkommen- beziehungsweise Körperschaftssteuer, so wird eine Steuererstattung gezahlt. So können auch Unternehmen gefördert werden, die Verluste verzeichnen und keine oder nur geringe Steuern zahlen – beispielsweise Start -ups.
Die Beantragung
Zur Beantragung der Forschungszulage muss zunächst auf der Internetseite der Bescheinigungsstelle für Forschungszulage (BSFZ) eine Bescheinigung angefordert werden. Diese bestätigt verbindlich, dass es sich beim Forschung-und- Entwicklung-Projekt um ein förderfähiges Vorhaben handelt. Die Bescheinigung ist dann beim zuständigen Finanzamt einzureichen zur Beantragung der Festsetzung der Forschungszulage. Die Möglichkeit, einen Antrag einzureichen, besteht nach Ablauf desjenigen Wirtschaftsjahres, in dem die förderfähigen Aufwendungen entstanden sind – das heißt erstmals im Jahr 2021.
■ Annika Hohoff
Welche Konsequenzen ziehen Opfer aus einer Cyberattacke? Das Markt- und Meinungsinstitut forsa ist dieser Frage im vergangenen Jahr auf den Grund gegangen und hat 300 Entscheider in kleinen und mittleren Unternehmen befragt. Das Ergebnis: Betroffene haben ein deutlich höheres Risikobewusstsein und investieren mehr in Schutzmaßnahmen.
Versicherungsschutz nimmt viele Sorgen
Aber muss man denn jede Erfahrung, insbesondere die schlechten, immer erst selbst machen? Wenn es bei Kindern ums heiße Essen oder die Herdplatte geht, werden die meisten Eltern sicherlich immer mit „ja“ antworten.
Als Unternehmer aber kann man sich schlechte Erfahrung nicht leisten. Da gilt es Risiken rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Manche Risiken lassen sich jedoch nicht ausschließen. Hier kann man sich bestenfalls nur so aufstellen, dass ein möglicher Schaden gering ausfällt oder eine gute Versicherung die finanziellen Folgen übernimmt.
Der Abschluss eines Versicherungsvertrages beugt vielen Sorgen vor und der Versicherer zahlt im Schadensfall. Besser aber noch, es kommt gar nicht erst zu einem Schaden.
Versicherer punkten mit Erfahrung und Voraussicht
„Risiken frühzeitig erkennen, über Gefahren aufklären und Schäden verhüten gehört mit zu den wichtigsten Aufgaben von Versicherern“, bezog der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) kürzlich Stellung.
Wer hätte schon gewusst, dass Gurtpflicht, Verbreitung von Rauchmeldern oder einzelne Normen im Elektronikbereich der Forschung und dem Engagement auch von Versicherern zu verdanken sind?
Erfahrung und Voraussicht bilden diese Expertise, auf die man vertrauen und vielfach zurückgreifen kann – sei es festgehalten in Publikationen oder im Gespräch vor Ort mit einem Versicherungsexperten.
Häufig sind es sogar nur einfache Maßnahmen oder Vorsicht, die bereits das Schlimmste verhindern. Vieles davon wird ganz unbewusst im Kleinen längst tagtäglich praktiziert:
◗◗ Türenverschließen nach Geschäftsschluss
◗◗ Anschnallen im Auto
◗◗ Ladungssicherung auf Fahrzeugen
◗◗ Datensicherung
Manchmal bedarf es aber auch größerer Maßnahmen:
◗◗ Brandschutzmaßnahmen bei Neu- oder Umbauten
◗◗ Regelmäßiger E-Check
◗◗ Einbruchmeldeanlage
Brand- und Einbruchschutz machen sogar im Einzelfall bestimmte Risiken überhaupt erst versicherbar. Denn nur so ergibt sich ein möglichst homogenes Ausgleichskollektiv.
Am Ball bleiben
Sind Risiken erst einmal erkannt und Maßnahmen hierzu umgesetzt, gilt es, die Einhaltung zu überwachen und von Zeit zu Zeit in Frage zu stellen. Schließlich kann aus einer einmaligen guten Erfahrung vielleicht Routine werden. Eine trügerische Sicherheit wäre gegebenenfalls fatal. „Das ist bislang immer gut gegangen …“ ist zwar auch eine Erfahrung, aber keine belastbare Basis.
Und wenn dann doch mal was passiert? Auch Versicherer lernen dazu und optimieren regelmäßig ihre Abläufe. Damit am Ende immer eine gute Erfahrung bleibt.
■ Karsten Martini
Genau das wurde mir bewusst, während ich mir Gedanken darüber gemacht habe, wie mein Artikel in der Rubrik „Gesundheit und Vorsorge“ zu dem Leitthema „Erfahrung“ aussehen soll.
Nach mehreren– leider erfolglosen – Ansätzen, einen Text zu schreiben, habe ich die Begrifflichkeiten „Erfahrung“ und „Gesundheit“ in einer Suchmaschine eingegeben. Mit dem Ziel, zu schauen, in welche Richtung die Reise im Netz geht.
Und was soll ich sagen … Selten habe ich so unterschiedliche Ergebnisse angezeigt bekommen. Sie reichten von der Definition der beiden Wörter über Ratgeber zum Abnehmen, gesunder Ernährung, Sport und Bewegung bis hin zum Krankenversicherungsvergleich. Das hat mir gezeigt, dass es keine klare Linie gibt, das Thema zu beschreiben. Mit dieser Erkenntnis konnte ich aber nach wie vor kein Blatt Papier füllen.
Der Service als Ass im Ärmel
Dann bin ich aber an einer interessanten Auswertung hängen geblieben: Das Analyseunternehmen ServiceValue hat 31 private Krankenversicherer anhand von ausgewählten Servicemerkmalen genau überprüft. Insgesamt flossen die Kundenmeinungen von rund 2500 Personen in die Gesamtbewertung ein. Sie wurden bezüglich der folgenden fünf Kategorien befragt: Leistungsabwicklung, Produktangebot, Kundenberatung, Preis-Leistungs-Verhältnis und Kundenkommunikation.
Die Untersuchung zeigt, dass die Leistung aus Kundensicht stimmt. Beim Service können die Anbieter ihre Versicherten hingegen oftmals nicht zufriedenstellen. Doch gerade der Service ist für viele Personen ein wichtiges Kriterium bei der Wahl der Krankenversicherung.
Was fällt denn überhaupt unter den Service einer privaten Krankenversicherung?
◗◗ Über Hotlines/Gesundheitstelefone können sich Kunden zu medizinischen Themen und Dienstleistungen beraten lassen.
◗◗ Medizinische Videoberatung: Zwar taugt das Format nicht für eine Untersuchung und entsprechend auch nicht für eine Diagnose; die sogenannte medizinische Videoberatung bietet aber die Möglichkeit, sich per Video-Chat von Angesicht zu Angesicht mit medizinischen Fragestellungen an einen Experten zu wenden.
◗◗ Sport- und/oder Gesundheitskurse durch Kooperationen der Versicherer mit entsprechenden Anbietern
◗◗ Apps, mit deren Unterstützung Belege schnell und einfach digital eingereicht werden können
◗◗ Therapiebegleitung bei speziellen Erkrankungen durch Gesundheitsprogramme mit dem Ziel, wichtige Informationen und nützliche Tipps weiterzugeben und auch digitale Behandlungsansätze zu bieten
◗◗ Früherkennungsuntersuchungen – zum Teil auch als „Vorsorgeuntersuchungen“ bezeichnet – helfen dabei, Krankheiten zu einem frühen Zeitpunkt zu erkennen. Denn dann sind die die Behandlungs- und Heilungsmöglichkeiten oftmals besser. Bei manchen privaten Krankenversicherern, etwa der LVM, fallen für ausgewählte Früherkennungsuntersuchungen für die Kunden trotz vereinbarter Selbstbeteiligung keine Kosten an – und die Untersuchungen haben auch keinen Einfluss darauf, ob der Versicherte Beiträge zurückerstattet bekommt oder nicht.
Die Beschreibungen hier sind lediglich beispielhaft – Versicherungsunternehmen bieten unterschiedliche Serviceleistungen an. Das ist aber oftmals nicht ausschließlich mit den eigenen Kapazitäten möglich, sondern nur in Verbindung mit dem Knowhow von Dienstleistern und Partnern, die entsprechend spezialisiert sind. Der Kunde soll bestmöglich von diesem Knowhow profitieren.
Ist der Kunde mit seinem Versicherer zufrieden und hat gute Erfahrungen gemacht, wird er diesen weiterempfehlen. Erfahrungsberichte beziehungsweise Empfehlungen aus dem Freundes- und Bekanntenkreis oder auch auf sogenannten Bewertungsportalen im Internet haben großen Einfluss darauf, ob sich ein Interessent ebenfalls für das Versicherungsunternehmen entscheidet. Ein wachsender Bestand an Kunden kann sich dann wiederum positiv auf das Angebot an Leistungen und Services des Versicherers auswirken.
Fazit: Das Sammeln positiver Erfahrungen belebt den Wettbewerb.
■ Andrea Weidemann
Erfahrungen – das sind durch Wahrnehmung und Lernen erworbene Kenntnisse. Sie helfen im privaten, aber auch im beruflichen Umfeld. Wie wertvoll Erfahrungen sind, wird nicht erst am Begriff „Erfahrungsschatz“ deutlich. Diesen Erfahrungsschatz in Unternehmen zu erhalten, ist eine der größeren Aufgaben der näheren Zukunft: Der demographische Wandel fordert uns alle heraus.
Erst zu viel, dann zu wenig Erfahrung?
Erfahrungen geben uns Routine und Sicherheit. Manchmal entwickelt sich daraus eine „trügerische“ Sicherheit. Dann ist es schnell passiert: ein Unfall. Von jetzt auf gleich gibt es keine Routine mehr, uns fehlt die Erfahrung mit dieser neuen Herausforderung, mit der wir uns unfreiwillig konfrontiert sehen. Und jetzt ist sprichwörtlich guter Rat teuer. Oder auch nicht. Denn in genau dieser Situation hilft eine zeitgemäße Unfallabsicherung.
Alle an einem Strang – für ein großes Ziel
Ein moderner Unfallversicherer baut im Fall der Fälle auf sein Netzwerk: Er schöpft nicht nur aus seinen eigenen Erfahrungen, sondern greift auch auf die anderer zurück. Ein Beispiel hierfür ist ein professionelles Rehabilitationsmanagement. Das führt der Versicherer nicht selbst durch: Er bedient sich stattdessen der Hilfe von Reha-Managern.
Ein Reha-Manager bringt weitreichende Kenntnisse mit und stellt zusammen mit der verunfallten Person – aber auch mit Ärzten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen, die jeweils ihre Erfahrung einbringen – einen professionellen Rehabilitationsplan auf. Dieser Plan enthält Empfehlungen für die bestmöglichen medizinischen Behandlungen. Darüber hinaus vermittelt der Reha-Manager dem Versicherten den Zugang beispielsweise zu Spezialkliniken, ambulanten Therapien oder zu alternativen Heilmethoden wie Osteopathie. Alles wird dem großen Ziel untergeordnet: gesund zu werden!
Die richtigen Antworten auf die wichtigen Fragen
Natürlich gibt es hierbei Grenzen. Es gelingt nicht in jedem Fall, schwere Unfallfolgen in eine völlige Genesung zu verwandeln. Doch genau diese Grenze des Möglichen gilt es zu erreichen: durch die Summe von richtigen Antworten auf die wichtigen Fragen nach einem Unfall. Die Erfahrung aller Beteiligten hilft dann dabei, aus einem komplexen Gesundheitssystem das Bestmögliche rauszuholen und einem Verunfallten möglichst viel Lebensqualität zurückzugeben.
Was sich im Übrigen nicht nur auf den medizinischen Bereich beschränken muss: Wenn gewünscht, bringt sich der Reha-Manager auch da ein, wo in anderer Hinsicht die Lebensqualität durch Unfallfolgen zu leiden droht. Beispielsweise, wenn es um die künftige Mobilität des Versicherten geht. Oder um sein Wohnumfeld. Oder um die technische Situation an seinem Arbeitsplatz. Sind durch den Unfall Einschränkungen zurückgeblieben, besteht hier häufig Handlungsbedarf – und der Austausch mit dem erfahrenen Reha-Manager kann dabei helfen, Fehler zu vermeiden, die aus Unerfahrenheit resultieren.
Ein Pluspunkt bei den Mitarbeitenden
Eine Unfallabsicherung mit Reha-Management ist für Sie als Unternehmer übrigens nicht nur für Sie und Ihre Familie interessant – Sie können sie auch für Ihre Mitarbeitenden abschließen. Die haben zwar bei beruflichen Unfällen Anspruch auf Leistungen durch die Berufsgenossenschaften in ihrer Rolle als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. In der Freizeit aber stehen sie ohne Unfallschutz da. Umso attraktiver wirkt deswegen ein Arbeitgeber, der sich auch bei außerberuflichen Unfällen für seine Mitarbeitenden engagiert.
Das kann Ihrem Unternehmen helfen, neue Mitarbeitende zu finden, zu binden und dadurch den Erfahrungsschatz Ihres Unternehmens nachhaltig zu sichern. Sprechen Sie doch mal mit jemandem, der Erfahrung damit hat.
■ Thorsten Meyer
IGU: Hallo Rita – herzlich willkommen zum Sommerinterview! Wir beide kennen uns bereits seit über 20 Jahren. Als Freunde beziehungsweise Nachbarn konnten wir uns ab dem letzten Frühjahr lange Zeit nur mit dem gebotenen Abstand zuwinken. Daher freue ich mich sehr, dass wir uns nach anderthalb Jahren Pandemiegeschehen heute so entspannt treffen können.
Rita Gehling: Ja, das waren wirklich sehr ungewöhnliche Zeiten.
IGU: Auf welche Vorstellungen und Erfahrungen können wir denn heute mit Blick auf den Beginn der Pandemie zurückschauen?
Rita Gehling: Es gab einfach gar keine Vorstellung von den Auswirkungen einer Pandemie. Unser Umgang mit der Situation war davon abhängig, was wir wahrnehmen, wie wir diese Wahrnehmung bewerten, welche Gefühle damit verbunden sind und zu welcher Absicht und zu welchem Verhalten dies führt.
Da unsere Wahrnehmung selektiv ist (worauf achten wir …) gibt es nur subjektive Bewertungen und Gefühle. Unser Gehirn versucht, die Wahrnehmungen mit gemachten Erfahrungen zu verbinden. Auch wenn es keine konkrete Erfahrung mit dem Pandemiegeschehen gab, haben wir doch versucht, es mit irgendwelchen gemachten Erfahrungen, die mit unsicheren Situationen zu tun haben, zu verknüpfen. Die Bandbreite reicht von Panik bis Abwehr und Verleugnung. Auch Verschwörungstheorien haben in solcher Zeit Hochkonjunktur: von der Dystopie – die Welt wird bald von einer schwarzen Macht kontrolliert – bis zur Utopie – die Welt wird durch die Pandemie „besser“.
Interessant finde ich, dass am häufigsten bei Interviews querbeet zu hören war: „Wir wünschen uns die Normalität zurück“, das heißt: das, was wir kennen, womit wir Erfahrungen haben und womit wir umgehen können.
IGU: Wie war Deine persönliche Einschätzung zu Beginn des ersten Lockdowns im letzten Frühjahr?
Rita Gehling: Meine Vorstellung war, dass das so bis Ostern geht und sich dann schon wieder mehr in Richtung Normalität entwickeln wird.
IGU: Die gemachte Erfahrung sah dann wohl anders aus …
Rita Gehling: Allerdings! Es zeigte sich ja, dass es auch Ende
April noch nicht besser wurde. Bei mir wurden viele meiner Seminare und Coachings immer wieder verschoben. Zunächst war meine und die Vorstellung meiner Auftraggeber:innen, im Herbst wird es entspannter, im Frühjahr ist es spätestens vorbei, im Juni kann sich keiner mehr an Corona erinnern. Diese Erfahrung hat jetzt dazu geführt, dass ich keine konkrete Vorstellung davon habe, wie es in den nächsten Monaten weitergeht. Meine innere Haltung ist diesbezüglich etwas gelassener geworden, auch aufgrund meiner neuen digitalen Möglichkeiten und Kompetenzen.
Aber generell habe ich sowohl bei mir als auch bei vielen anderen erlebt, dass die Ungewissheit, nicht zu wissen, „wann das alles ein Ende“ hat, eine ungesunde Dauerstress-Situation ausgelöst hat. Wir können in der Regel besser mit belastenden Situationen umgehen, wenn wir wissen, wann es zu Ende ist.
IGU: Dann sind unsere Voraussetzungen jetzt andere – Erfahrungen durften wir alle reichlich machen, oder? Welche Erfahrungen hast Du beobachten können?
Rita Gehling: Ja, neben der Erfahrung, dass die digitale Welt ein Weiterarbeiten „ohne Kontakt“ ermöglicht hat, was in vielen Unternehmen superschnell umgesetzt wurde – im Gegensatz zu den Schulen … –, gibt es aber auch die Erfahrung, dass Zoom und Co. den direkten menschlichen Kontakt nicht ersetzen. In meinen ersten Seminaren und Workshops in Präsenzform hörte ich durchweg: „Endlich wieder eine Veranstaltung in Präsenz!“
IGU: Die Pandemie ist ja – auch wenn wir es herbeisehnen – noch nicht vorbei. Welche Lehren können wir dennoch bereits heute aus dem Geschehenen ziehen?
Rita Gehling: Es zeigt sich, dass die große Komplexität eine Berechnung von Wahrscheinlichkeiten erforderlich machte, ein Aspekt des systemischen Denkens. Die Stochastik tritt an die Stelle von festen Erfahrungswerten. Und damit verbunden Offenheit für neue Situationen und ein flexibler Umgang damit. Wobei es immer auch ein Gegengewicht zur Flexibilität geben muss. Etwas, was uns Sicherheit und Verlässlichkeit geben kann.
IGU: Wie sieht es denn bei so viel Veränderung mit unseren Gewohnheiten aus? An die reduzierten persönlichen Kontakte habe ich mich bis heute nicht wirklich gewöhnen wollen.
Rita Gehling: Wir konnten uns alter Gewohnheiten manchmal überhaupt erst einmal bewusst werden, uns davon lösen – und neue entwickeln. Das Spazierengehen als Alternative zum Biergarten werden sicherlich einige als neue Erweiterung sehen.
IGU: Welche Vorstellung einer möglichen künftigen Entwicklung hast Du aus heutiger Sicht?
Rita Gehling: Eine spannende Frage. Ein Synonym für den Begriff der Vorstellung ist ja die Erwartung. Das bedeutet also, sich zu fragen: „Worauf warte ich?“
Ich denke, wir tun gut daran, immer wieder neu hinzuschauen, zu wissen, dass unsere Wahrnehmung selektiv ist, Dinge aus mehreren Perspektiven zu sehen. Dadurch vielleicht Dinge anders zu bewerten und manchmal Abschied zu nehmen von zu festen Erwartungen, die dazu führen können, dass ich warte und warte und warte …
IGU: Herzlichen Dank für das Gespräch!
Zur Person: Rita Gehling [Dipl- Sozialpädagogin, Supervisorin/Coach DGSv, Integrative Psychotherapie (FPI/DGT/HP)] arbeitet seit 1993 selbständig als Supervisorin/Coach, seit 2000 in eigener Praxis. Ihre Schwerpunkte: Persönlichkeitsentwicklung, Führungskräfte- und Teamentwicklung, Rhetorik und Kommunikation, Konfliktmanagement, Resilienzstärkung, Team- und Einzelsupervision/Coaching.
■ Karsten van Husen
Mit den Veränderungen ist das ja so eine Sache. Einige kommen wie gerufen, andere wiederum passen uns dann im gegebenen Moment oder auch einfach überhaupt nicht in den Kram. Doch die Ursache unseres Unmuts liegt im Kern oft nicht in der anstehenden Veränderung selbst, sondern in unserer Einteilung in gut oder schlecht begründet. Wir übersehen, dass Veränderung einfach ein Naturgesetz ist und ständig stattfindet.
Dabei ist diese Erkenntnis ja ein alter Hut, denn „Die einzige Konstante im Universum ist die Veränderung“, wusste schon Heraklit zu berichten. Dieses berühmte Zitat des griechischen Philosophen hat auch nach zweieinhalbtausend Jahren nichts an Gültigkeit eingebüßt.
Nachfolgend Zahlen und Fakten zu Veränderungen auf ganz unterschiedlichen Gebieten. Auch wenn es vielleicht eher als eine kurze Zeitspanne erscheint, so kann man doch deutlich erkennen, wie rasant sich unser Alltag innerhalb eines Jahrzehntes wandelt:
„Panta rhei. Alles fließt“, ist ebenfalls ein Ausspruch, der Heraklit zugeschrieben wird, und so starten wir direkt mit einem Vergleich der Trinkgewohnheiten:
Biergenuss ja, Alkohol nein. Die Produktion von alkoholfreiem Bier ist in Deutschland in den letzten zehn Jahren gestiegen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Internationalen Tags des Bieres am 7. August mitteilt, sind im Jahr 2019 gut 4,2 Millionen Hektoliter alkoholfreies Bier produziert worden. Damit hat sich die zum Absatz bestimmte Produktionsmenge seit 2009 fast verdoppelt (+ 97 Prozent). (Quelle: Pressemitteilung Nr. N 046 des Statistischen Bundesamtes vom 6. August 2020)
Auch bei den Essgewohnheiten gibt es deutliche Veränderungen, was die steigende Anzahl vegan-vegetarisch lebender Menschen verdeutlicht.
In Deutschland geht der Interessenverband ProVeg von rund 8 Millionen Menschen aus, die sich vegetarisch ernähren. Das sind etwa 10 Prozent der Bevölkerung. 2011 belief sich die Schätzung des damals noch Vegetarierbund (VEBU) genannten Vereins auf 6 Millionen Vegetarier – sowie auf etwa 60 000 Veganer. Inzwischen ernähren sich circa 1–2 Prozent der Bevölkerung rein pflanzlich, also vegan. Tendenz steigend. Auch global ist der vegane Trend zu erkennen. Die Anzahl der vegan beziehungsweise vegetarisch lebenden Menschen wird weltweit auf eine Milliarde geschätzt. (Quelle: Skopos (2016): 1,3 Millionen Deutsche leben vegan. Online unter: https://www. skopos-group.de/news/13-millionen-deutsche-leben-vegan.html)
Nun von den analogen zu den digitalen Gewohnheiten:
Bei der Internetnutzung wird in Deutschland in absehbarer Zeit die 100-Prozent Marke erreicht sein: Das Statistische Bundesamt hat zur Entwicklung der Internetnutzung von Personen ab 10 Jahren einen Anstieg von 75 Prozent im Jahr 2010 auf 90 Prozent im Jahr 2020 ermittelt.
Drei von vier Bundesbürgern nutzen inzwischen ein Smartphone. Das entspricht 53 Millionen Menschen, wie es vom IT-Branchenverband Bitkom heißt. 2015 waren es 65 Prozent und 2012 erst 36 Prozent. Der Siegeszug der sogenannten Smartphones begann aber auch erst 2007 mit der Einführung des iPhones von Apple.
Noch schneller verändern sich die Dinge bei den smarten Gesundheitsgeräten:
Das Überwachen der eigenen Gesundheit ist für viele Menschen ein wichtiges Thema. Mit dem Internet verbundene Geräte können dabei die Vorsorge oder Behandlung im Alltag erleichtern. Das Statistische Bundesamt hat im Jahr 2020 erstmals Daten zur Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) in privaten Haushalten erhoben: 3,4 Millionen Menschen in Deutschland nutzten im 1. Quartal 2020 smarte Geräte zur Überwachung von Blutdruck, Blutzucker, Körpergewicht oder andere Geräte aus dem Bereich Gesundheit und medizinische Vorsorge. Dies entsprach knapp 5 Prozent der Bevölkerung ab 10 Jahren in Deutschland.
Während internetfähige Gesundheitsgeräte bislang eher selten genutzt werden, sind Smartwatches, Fitnessarmbänder und Co. deutlich verbreiteter. Sie wurden im 1. Quartal 2020 von 15,5 Millionen Menschen verwendet. Das entspricht einem Anteil von 21 Prozent der Bevölkerung ab 10 Jahren. (Quelle: Pressemitteilung Nr. 078 des Statistischen Bundesamtes vom 22. Februar 2021)
Es ist übrigens nicht nötig, sich all die zuvor aufgeführten Zahlen und Prozentsätze zu merken – sie werden sich garantiert wieder verändern!
■ Karsten van Husen
Die Gründung einer GmbH sowie die Handelsregisteranmeldung sollen in Zukunft rein digital möglich sein. Hierzu liegt ein Gesetzesentwurf vor, dem der Bundestag noch zustimmen muss. Das Gesetz wird voraussichtlich im August 2022 in Kraft treten. Die neuen Möglichkeiten stünden den Unternehmen dann ab August 2023 zur Verfügung. Die Regelung ist eine von etlichen Neuerungen im Rahmen der Umsetzung der sogenannten „Digitalisierungsrichtlinie der EU“ in deutsches Recht. Das Ziel der Digitalisierungsrichtlinie besteht darin, mehr digitale Handlungs- und Kommunikationsmöglichkeiten für Unternehmen zu schaffen.
Bisher ist es notwendig, dass sich die am Gründungsprozess beteiligten Personen (Gründer sowie ein Notar) in einem persönlichen Treffen zusammensetzen, um die entsprechenden Vertragsunterlagen aufzusetzen und zu unterschreiben. Dies soll in Zukunft per Video-Verfahren online geschehen können.
Ein von der Bundesnotarkammer betriebenes Videokommunikationssystem soll notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen möglich machen, wobei hohe Standards der notariellen Beurkundungsverfahren beibehalten werden. Die Antragsteller identifizieren sich zunächst mithilfe der Online-Funktion des elektronischen Personalausweises per Kartenlesegerät oder NFC-Funktion des Smartphones. Zum Unterzeichnen der Verträge ist die elektronische Signatur des Personalausweises vorgesehen. Als Anlage wird das Gesetz Musterprotokolle enthalten.
Darüber hinaus sieht die Richtlinie die kostenlose Verfügbarkeit von Unternehmensinformationen vor, so dass die Abrufgebühren für Handelsregistereinträge wegfallen werden.
Die Online-Gründung wird zunächst für GmbHs sowie für UGs (Unternehmergesellschaften) möglich sein, nicht aber für andere Gesellschaftsformen. Des Weiteren sind vorerst nur Bargründungen online möglich.
Für sonstige Registeranmeldungen, zum Beispiel Wechsel der Geschäftsführung, wird die notarielle Beglaubigung – nicht nur für GmbHs und UGs, sondern auch für andere Kapitalgesellschaften – mittels Videokommunikation ausreichen.
■ Annika Hohoff
Während mein Staubsauger-Roboter „Robert“ einen Teil meines Haushaltsjobs erledigt, kann ich mich auf Wichtigeres konzentrieren. Derweil singt mir mein Smartphone Lieder vor, die ich zwar noch nicht kenne, die mir aber mir sicher gefallen – immerhin kennt mich mein Smartphone ja mittlerweile besser als manch ein Mensch. Was es heute Abend zu essen gibt, kann ich gleich noch schnell über meine App per Click und Collect bestellen – alles easy! Aber was haben wir eigentlich gemacht, als wir uns um das alles noch selbst kümmern mussten?
Über neu gewonnene Zeit im privaten Alltag kann sicher jeder von uns Lieder schreiben. Wie gegeben nehmen wir schnell neue Hilfen an und lassen unser Leben automatisieren, wo es nur geht. Von der selbstkochenden Küchenmaschine bis zum selbstmähenden Rasenmäher heißt es lieber outsourcen als selbst machen. In der Zwischenzeit widmen wir uns vielleicht auch mal nur dem Fernseher. Zeit ist zwar sehr wertvoll, aber Entspannung genauso wichtig.
Automatisieren wir im Job schon so wie im Alltag?
Und im Arbeitsleben? Tja … Da kann mein Anrufbeantworter meinen Kontakten leider noch nicht selbst weiterhelfen. Und dennoch stecken hier sicher noch versteckte Optimierungen, die mir wieder mehr Zeit für Wesentlicheres schenken. Es gibt sicherlich schon Tools, die mit speziellen Regeln mein E-Mail-Postfach vorsortieren, so dass ich nur noch wichtige Mails im Blick habe. Vor allem am ersten Tag nach dem Urlaub würde ich mich über so eine Vorsortierung freuen. Aber geht mir dann etwas verloren? Und: Macht die Maschine alles richtig?
Von neu gewonnener Zeit und neuen Chancen
Durch Roboter können auch im Arbeitsleben Routinetätigkeiten automatisiert werden. Wenn ich mir vorstelle, dass einige Routinen entfallen, dann bleibt mehr Zeit für die Dinge, die sonst vielleicht nicht so viel Raum bekommen. Ich könnte verbleibenden Kleinkram bündeln, etwas Konzeptionelles angehen, wofür sonst die Zeit am Stück fehlt. Oder Prozesse auf den Prüfstand stellen, mir mehr Fachwissen aneignen, neue Ansätze finden. Eine ganze Menge neuer Chancen warten da auf uns!
Sorgen zulassen und dennoch Zukunft sehen
Kritiker verbinden mit einer Automatisierung Jobverluste. Was passiert, wenn wir uns selbst wegdigitalisiert haben? Oder entstehen dadurch neue Berufsfelder? Wachsen wir noch weiter über uns hinaus oder stehen wir dann alle vor dem Nichts? Die Sorgen sind sicher berechtigt, immerhin verändert sich durch Automatisierung so manche Arbeitsstruktur. Allerdings haben Sorgen noch nie neue Technologien aufgehalten.
Irgendwann werden immer mehr Roboter und Künstliche Intelligenzen in unser Umfeld stoßen. Wir können sie natürlich hinterfragen und gründlich testen, aber aufhalten wohl nicht. Aber wir haben die Möglichkeit, offen zu sein, die Chancen von neu gewonnener Zeit zu erkennen – und schon jetzt zu definieren, welche Routinen uns gut abgenommen werden könnten. Wer weiß, vielleicht fragen wir uns dann auch bald im Arbeitsleben: Wie war denn das nochmal, als wir uns um all das noch selbst kümmern mussten?
■ Anna Juliana Bohr
Wir alle erleben tagtäglich Veränderungsprozesse. Manchmal sind sie von uns aktiv angestoßen, manchmal von anderen Menschen und manchmal brechen sie über uns herein, wie zum Beispiel die Coronapandemie.
Wenn Unternehmen Veränderungen einleiten, ist das in vielen Fällen mit Widerständen verbunden. Doch was passiert eigentlich mit uns, wenn wir (ungewollte) Veränderungsprozesse durchlaufen? Welche psychologischen Mechanismen laufen ab? Der schwedische Psychologe Claes F. Janssen hat hierzu in Anlehnung an die Change-Kurve der bekannten Psychiaterin Elisabeth Kübler-Ross ein sehr eingängiges Modell entwickelt: das Haus der Veränderung. Dieses Modell betrachtet im Kern die Gefühlszustände, die jemand durchlebt, der/die sich in einem Veränderungsprozess befindet.
Ein Beispiel: Die neue Software
Nehmen wir als Beispiel einen Veränderungsprozess dergestalt, dass in einem Unternehmen eine neue Software eingeführt wird, die einen langjährigen Prozess automatisiert.
Aus Sicht der von der Veränderung betroffenen Mitarbeitenden stellt dies möglicherweise eine völlig unnötige Investition dar, denn „es läuft ja alles“. Das Zimmer der Zufriedenheit, des gewohnten Ablaufes, ist ein sehr bequemes Zimmer.
Nun mehren sich aber die Zeichen, dass diese Software dennoch eingeführt werden soll. Erste Stimmen werden laut, die diese Zeichen herunterspielen (Verleugnung) oder sich vehement gegen die Anschaffung aussprechen (Ablehnung). Der nächste Schritt vom Zimmer der Zufriedenheit in das Zimmer der Verleugnung/Ablehnung ist damit getan.
Nun kann man verleugnen oder ablehnen, irgendwann wird klar, dass sich definitiv etwas ändern wird (die Software ist gekauft). Die Betroffenen sind verwirrt, weil der alte Status quo nicht mehr gehalten werden kann und eine Veränderung unausweichlich ist. Fragen tauchen auf. „Wie sollen die neuen Prozesse aussehen?“ „Werde ich mit der Software umgehen können?“ Ein Gefühl des Verlustes (das gute „Alte“ geht verloren) und der Unsicherheit macht sich breit. Willkommen im Zimmer der Verwirrung.
Elisabeth Kübler-Ross hat in ihrer Change-Kurve diesen Zustand übrigens als „Tal der Tränen“ bezeichnet. Doch keine Angst. Dieses Tal der Tränen ebnet den Weg in das Zimmer der Erneuerung. Durch Akzeptanz der Veränderung, Hinzugewinnen von neuen Kompetenzen (die Software ist ja doch kein Buch mit sieben Siegeln) und Zurückgewinnen von Kontrolle steigt die Zufriedenheit, so dass dann das „Neue“ irgendwann das „Gewohnte“ wird und man den Übergang ins Zimmer der Zufriedenheit geschafft hat.
Zusätzlich werden oft noch Zimmer wie der Sonnenbalkon oder der Kerker der Ablehnung und das Loch der Erstarrung (Paralyse) benannt, welches extreme Ausprägungen einzelner Zimmer sind. Diese hier im Einzelnen aufzuführen, würde allerdings die Länge dieses Artikels sprengen.
Gefühle werden greif- und besprechbarer
Das Modell vermittelt ein grundlegendes Verständnis davon, was im Veränderungsprozess mit den Menschen passieren könnte. Wichtig ist dabei, Klarheit darüber zu haben, dass sich nicht alle Mitarbeitenden zeitgleich und in gleicher Ausprägung in einem Zimmer befinden. In der Regel ist es so, dass sie sich in verschiedenen Räumen aufhalten. Denn die Mitarbeitenden bringen eine unterschiedliche Grundhaltung gegenüber Veränderungsprozessen mit oder erleben die Begleitung durch die Führungskräfte auf verschiedene Art und Weise. Auch die Übergänge in die Zimmer sind manchmal fließend, oft befinden sich die Menschen, die Veränderungsprozesse erleben, in einer Art Übergangszustand zwischen den Zimmern.
Dennoch hilft die Auseinandersetzung mit dem Modell, um sich auf die zu erwartenden Dynamiken im Veränderungsprozess einzustellen. Das Modell ist intuitiv begreifbar und einfach und ermöglicht so den Unternehmern/Führungskräften, schnell mit ihren Mitarbeitenden zu einem gemeinsamen Verständnis zu kommen.
Durch die bildliche Darstellung der Gefühlszustände mit Räumen fällt es vielen Betroffenen leichter, ihre Gefühle in Worte zu fassen und damit auch greifbarer und besprechbarer zu machen.
Allein die Erkenntnis, dass dieses Gefühls-Wirrwarr ein normaler Prozess ist, den fast jede/r durchläuft (übrigens auch Führungskräfte), nimmt oft etwas von dem Druck, den eine ungewollte Veränderung auslöst. Denn wenn wir es nüchtern betrachten, können wir uns Veränderungen selten entziehen, aber wir können sie häufig gestalten.
Um es mit den Worten des griechischen Philosophen Heraklit zu beschreiben: „Die einzige Konstante im Universum ist die Veränderung.“
■ Silvia Wiefel
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung stellt eine der wichtigsten Absicherungen im Leben dar, mit der man nicht früh genug vorsorgen kann. Je eher man sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, umso günstiger sind die Beiträge. Außerdem ist man als junger Mensch meistens noch gesund und der Abschluss somit relativ unkompliziert möglich.
Aber in jungen Jahren wissen wir noch nicht, wie sich unser Leben einmal entwickeln wird. Wie viel werden wir einmal verdienen, wie ist dann unsere familiäre Situation? Eine Berufsunfähigkeitsversicherung muss deshalb flexibel sein, damit sie sich an veränderte Lebenssituationen anpassen lässt.
Berufsunfähigkeit kann jeden treffen
Ob Unternehmer, Arbeitnehmer oder Berufsanfänger – Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, unabhängig vom Alter und der Phase seines Berufslebens. Laut der Deutschen Aktuarvereinigung wird statistisch gesehen sogar jede/r Vierte im Laufe seines oder ihres Lebens mindestens vorübergehend berufsunfähig. Und dabei sind nicht etwa Unfälle die häufigste Ursache: In 92 Prozent der Fälle führen Krankheiten zur Berufsunfähigkeit. Hierbei handelt es sich häufig um Erkrankungen der Psyche oder des Bewegungsapparates.
Aber eines steht fest: Die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu haben, sind sehr streng. Gleichzeitig reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente der Höhe nach keinesfalls aus, um den gewohnten Lebensstandard auch nur annähernd zu halten. Selbständige haben in den meisten Fällen sogar gar keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente –siehe hierzu auch unseren Infokasten.
Flexibel anpassen ohne neue Gesundheitsprüfung
Umso wichtiger ist es also, dass sich die Berufsunfähigkeitsversicherung flexibel gestaltet und an geänderte Lebensumstände und gestiegenen Vorsorgebedarf anpassen lässt. Sie sollte deshalb unbedingt eine Nachversicherungsoption beinhalten, mit der bei bestimmten Ereignissen, wie zum Beispiel nach erfolgreichem Abschluss von Berufsausbildung oder Studium, nach dem Wechsel in die hauptberufliche Selbständigkeit, nach Heirat oder der Geburt eines Kindes, die vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöht werden kann.
Apropos „Je früher, desto günstiger“
Eltern können ihren Kindern schon heute die Vorteile einer frühzeitigen Absicherung gegen Berufsunfähigkeit sichern – durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler. Junge Schülerinnen und Schüler sind in der Regel gesund und haben keine gravierenden Vorerkrankungen, so dass es einfach ist, für sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Im weiteren Verlauf des Lebens könnten Krankheiten oder Unfälle dies deutlich erschweren.
Wird „Schüler“ als Beruf in den Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung eindeutig definiert, ist das Kind vom ersten Tag an abgesichert und bleibt es auch nach der Schulausbildung, sein komplettes Arbeitsleben lang – während Ausbildung, Studium und späterer Berufsausübung. Und es gibt noch einen Vorteil: Egal, welchen Beruf das Kind später einmal ergreift, bleibt ihm der vergleichsweise niedrige Beitrag für Schüler erhalten.
Zusammenfassend lässt sich also sagen: Die wichtige Absicherung der Arbeitskraft sollte flexibel sein und ist kein Thema, das man auf die lange Bank schieben darf.
INFORMATION: Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung
Rente wegen Erwerbsminderung erhalten diejenigen Versicherten, die erwerbsunfähig sind und die in den letzten 60 Monaten mindestens 36 Pflichtbeiträge gezahlt haben. Außerdem muss die Wartezeit von 60 Monaten erfüllt sein. Die volle Erwerbsminderungsrente bekommt, wer weniger als drei Stunden am Tag in irgendeinem Beruf arbeiten kann. Wer noch zwischen
drei und unter sechs Stunden pro Tag arbeiten kann, erhält die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente.
Selbstständige haben in der Regel keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente!
■ Stefanie Steller
Lesen Sie gern Allgemeine Geschäftsbedingungen? Sie brauchen nicht zu antworten. Denn eigentlich kenne ich die Antwort. Aber mal angenommen, Sie wären so ein Nerd wie ich, dann würden Sie demnächst in den neuesten Versicherungsbedingungen für die Autoversicherung lesen, dass die „Technische Aufsicht für Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion“ eine mitversicherte Person ist.
Technische Aufsicht? Was ist das eigentlich? Ist das der TÜV? Und warum muss die Technische Aufsicht versichert werden?
Überblick: Was ist automatisiertes oder autonomes Fahren?
Bevor ich die Fragen beantworte, ein kurzer Rückblick: Ich hatte an dieser Stelle schon im Frühjahr 2017 unter dem Titel „Auf dem direkten Weg zum Roboterauto?“ über den Stand des automatisierten und autonomen Fahrens berichtet. Der Weg dorthin ist in fünf Entwicklungsstufen gegliedert:
◗◗ Stufe 1 assistiertes Fahren
◗◗ Stufe 2 teilautomatisiertes Fahren
◗◗ Stufe 3 hochautomatisiertes Fahren
◗◗ Stufe 4 vollautomatisiertes Fahren
◗◗ Stufe 5 autonomes Fahren (fahrerloses Fahren)
Die auf Deutschlands Straßen fahrenden Fahrzeuge entsprechen aktuell zum großen Teil den Stufen 1 und 2, bei denen bestimmte Fahrfunktionen bereits vom Fahrzeug übernommen werden (zum Beispiel Abstands-, Spurhalte- und Notbremsassistent). Im Jahr 2017 stellte der Gesetzgeber dann die rechtlichen Weichen für die Zulässigkeit von Fahrzeugen mit Fahrfunktionen der Stufe 3 und 4. Bei diesen Stufen der Automatisierung ist immer noch ein Fahrer der Herr des Geschehens. Er darf die Fahrfunktionen an das System abgeben, muss aber – je nach Automatisierungsgrad – mehr oder weniger in überwachender Funktion tätig sein und bei Bedarf die Fahrzeugführung selbst übernehmen. Fahrzeuge dieser Stufen sind allerdings noch nicht im Verkehr.
Gesetz zum autonomen Fahren
Jetzt, im Jahr 2021, geht der Gesetzgeber den nächsten Schritt und öffnet mit dem „Gesetz zum autonomen Fahren“, das bei Redaktionsschluss dieser „inhalte“-Ausgabe im Entwurf vorgelegen hat, den Weg zum fahrerlosen Fahren auf deutschen Straßen. In Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion gibt es nur noch Passagiere. Wer aber sorgt bei einem Kfz ohne Fahrer dann dafür, dass das Fahrzeug von A nach B fährt? Wer greift ein, wenn es zu Problemen kommt, zum Beispiel zum Versagen autonomer Fahrfunktionen?
Technische Aufsicht ersetzt den Fahrer
Für solche Fälle sieht der Gesetzgeber eine Technische Aufsicht vor. Technische Aufsicht eines Kraftfahrzeugs mit autonomer Fahrfunktion ist die Person, die für dieses Kraftfahrzeug Fahrmanöver freigeben kann. Sie muss jederzeit bereit und in der Lage sein,
◗◗ nach Aufforderung des Fahrzeugsystems auf das Fahrzeug zugreifen zu können,
◗◗ die vom Fahrzeug vorgeschlagenen Fahrmanöver zu bewerten und freizugeben,
◗◗ die autonome Fahrfunktion deaktivieren zu können.
Die Technische Aufsicht muss besonders qualifiziert sein und über einen Abschluss als Ingenieur, Bachelor, Master oder staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Maschinenbau, Fahrzeugtechnik, Elektrotechnik oder Luftund Raumfahrttechnik sowie Luftfahrzeugtechnik verfügen. Dass eine weitere Bedingung ein Führerschein ist, versteht sich von selbst.
Versicherungsschutz für autonom fahrende Kraftfahrzeuge
Die Technische Aufsicht tritt quasi an die Stelle des Fahrers. Und genau wie ein Fahrer kann auch die Technische Aufsicht mal etwas falsch machen. Dann muss sichergestellt sein, dass derjenige, der dadurch geschädigt wird, Schadensersatz erhält. Deshalb beabsichtigt der Gesetzgeber vorzuschreiben, dass der Kfz-Halter eine Haftpflichtversicherung für die Technische Aufsicht abschließen muss (Pflichtversicherung). Die deutschen Versicherer werden dann die Technische Aufsicht in ihre Kfz-Versicherungsbedingungen einfügen. Manche großen Autoversicherer wie die LVM haben das vorsorglich bereits getan.
Ganz wichtig in diesem Zusammenhang: Der deutsche Gesetzgeber hat sich auch bei Unfällen mit autonom fahrenden Kfz für ein bewährtes System entschieden. Die Kfz-Haftpflichtversicherer autonom fahrender Kfz sollen die Ansprüche des Geschädigten regulieren, nicht die Autohersteller. Der Kampf „David gegen Goliath“ (Geschädigter gegen Autohersteller) bleibt so aus. Im Falle eines Systemfehlers wird der Versicherer Regress beim Autohersteller nehmen. Eine richtige Verteilung der Verantwortlichkeiten, denn der Versicherer kann sich im Gegensatz zum Geschädigten „auf Augenhöhe“ mit dem Kfz-Hersteller auseinandersetzen.
Ausblick
Wer jetzt glaubt, er könne sich demnächst von seinem autonom fahrenden Kfz in den Urlaub bringen lassen, den muss ich sofort auf den Boden der Realität zurückholen. Zum einen ist die autonome Fahrfunktion noch nicht auf dem Stand der Technik. Zum anderen zielt das Gesetz zum autonomen Fahren eher auf den gewerblichen Güterverkehr und den Personennahverkehr, nicht hingegen auf den Individualverkehr. Denn die detaillierte örtliche Streckenführung, auf der autonom fahrende Kfz fahren dürfen, muss im Detail beantragt und in einem strengen Zulassungsverfahren genehmigt werden.
Der Weg zum privaten autonomen (fahrerlosen) Fahren ist also noch weit, der Anfang ist aber gemacht.
■ Rainer Rathmer
Wenn man an Veränderung denkt, kommt einem direkt das Schlagwort „Digitalisierung“ in den Sinn. Die Digitalisierung hat umfangreiche Auswirkungen auf das unternehmerische Handeln und insbesondere auf den Kunden. Gerade die Kundenerwartung ist einer der Treiber, der die Digitalisierung beschleunigt.
Das Kundenverhalten ändert sich
Die Zeiten ändern sich – die Kunden auch. Der digitale Wandel bringt nicht nur hoch technologisierte Produkte mit sich, sondern beeinflusst auch die Erwartungen der Kunden.
So beginnt die Information über ein Produkt mittlerweile auch häufig im Internet und nicht mehr, wie früher, im lokalen Fachhandel. Und an dieser Stelle hört die digitale Kundenreise nicht auf. Um dem Kunden ein digitales Kauferlebnis bieten zu können, ist es nunmehr möglich, über Social-Media-Kanäle, wie Instagram oder Facebook, eine Einkaufsmöglichkeit zu schaffen: direkt vom letzten Post des Freundes zum Kauf der neuesten Smart-Watch.
Diese neuen Technologien verändern die Beziehung zwischen Kunden und Unternehmen nachhaltig. Den Unternehmen, besonders dem Handel, eröffnen sich neue und digitale Wege, um mit Kunden zu kommunizieren. Einer dieser digitalen Wege ist der Aufbau eines Onlineshops. Nur: Nicht jeder Unternehmer hat das Know-how oder die Zeit, um einen ansprechenden Onlineshop zu gestalten. Hier ist die Beauftragung einen IT-Dienstleisters, beispielsweise eines Web-Designers, ein probates Mittel, um einen kundenorientierten Web-Shop zu erstellen.
Internet of things: Produkte werden vernetzt
Wie viele der Gegenstände in einem Haushalt sind mit dem Internet verbunden? Jedem fallen da sicherlich direkt das Smartphone, Tablet und der Smart-TV ein. Aber war’s das schon?
Dass ein Smartphone oder Smart-TV mit dem Internet verbunden ist, überrascht nicht allzu sehr. Zudem gibt es mittlerweile aber auch Kühlschränke, Lampen, Rollläden oder Garagentore, die per App steuerbar sind. Und das ist noch lange nicht das Ende: Mit der richtigen Technologie können diese Gegenstände auch untereinander kommunizieren – da sagt der Kühlschrank dem Smartphone, was es auf die Einkaufsliste setzen soll. Genau das macht das „Internet of things“ möglich. Es lässt Gegenstände miteinander kommunizieren, um den Alltag des Kunden zu erleichtern.
Eingebaut werden größere Systeme oftmals von Elektroinstallateuren, die ihr Geschäftsgebiet auf Smart-Home-Installationen erweitert haben. Aber keine Technik und auch kein Betrieb ist unfehlbar – was, wenn zum Beispiel durch einen Installationsfehler des Elektrobetriebs das digitale Türschloss nicht mehr aufschließt? Der Kunde bleibt sprichwörtlich im Regen stehen und muss einen Schlüsseldienst holen. Für die Kosten des Schlüsseldienstes kann er den Elektrobetrieb in Anspruch nehmen.
TIPP: Bilder im Onlineshop
Achtung bei der Verwendung von Bildern im Onlineshop! Sichern Sie sich ab, dass bei der Verwendung von Bildern – insbesondere, wenn Personen darauf zu erkennen sind – kein Persönlichkeitsrecht verletzt wird. Ist dies der Fall, können diese Personen Sie abmahnen oder sogar Schadensersatz verlangen. Gut zu wissen: In vielen Betriebshaftpflichtversicherungen sind Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Rahmen der Internetnutzung versichert.
TIPP: Elektroinstallateure sollten ihren Betriebshaftpflicht-Vertrag überprüfen und, falls notwendig, einen Zusatz für solche Sachschäden innerhalb „Mess-, Steuer- und Regeltechniken für Smart-Home-Installationen“ einschließen.
■ Vera Rosendahl
Informationen, Kommunikation, Therapiebegleitung … – in Sachen digitaler Gesundheitsangebote hat sich zuletzt einiges getan. Dabei erfreuen sich insbesondere spezielle Apps zunehmender Beliebtheit. Als treibende Kraft hierfür wird häufig ein gesellschaftlicher Wertewandel gesehen, der sich unter anderem in einem veränderten Umgang mit dem Thema Gesundheit zeigt: Körperliches Wohlbefinden und die damit einhergehende Lebensqualität werden als Größen interpretiert, die sich stets weiter steigern lassen.
Die unterschiedlichen App-Typen
Es gibt unterschiedliche Arten von Gesundheits-Apps:
Sogenannte „Lifestyle“-Apps, zum Beispiel Fitnesstracker, Ernährungs- und Bewegungs-Apps, können dabei helfen, gesundheitsbewusstes Verhalten zu unterstützen. Sie dienen damit der Prävention.
Serviceorientiertere Apps erinnern beispielsweise an die Einnahme von Medikamenten, überwachen den Impfstatus, geben einen Hinweis auf anstehende Früherkennungsuntersuchungen, erleichtern die Suche nach einem Arzt und bieten die Möglichkeit Arzttermine zu vereinbaren. Auch als Tagebuch der Symptom- oder Verlaufskontrolle bei einer Erkrankung werden sie eingesetzt. Daneben gibt es medizinische Apps, die der Therapiebegleitung bei einer Erkrankung dienen – etwa zum Messen, Speichern und Analysieren wichtiger Werte, zum Beispiel des Blutzuckers. Medizinische Apps müssen höhere Anforderungen hinsichtlich Daten- und Patientenschutz erfüllen und als Medizinprodukt zugelassen sein. Sie tragen entsprechend eine CE Kennzeichnung.
Wegweiser im Dschungel der Angebote
Auch Krankenkassen und private Krankenversicherer fördern mehr und mehr die Nutzung von Gesundheits-Apps. Verstanden sie sich früher als reine „Kostenerstatter“, sehen sie sich mittlerweile vielmehr als Gesundheitsdienstleister: Kundenservice wird großgeschrieben – und die digitalen Gesundheitsangebote gewinnen hier zunehmend an Bedeutung.
Der Vorteil für die Versicherten: Das Angebot an Gesundheits-Apps ist groß und wächst stetig. Da ist es gar nicht so leicht den Überblick zu behalten und qualitative Unterschiede zu erkennen. Die Selektion geeigneter Apps nehmen die Krankenkassen und -versicherer ihren Versicherten ab – und beteiligen sich dann auch noch häufig an den Kosten für die Nutzung oder übernehmen diese sogar komplett. Einen Überblick über ihr entsprechendes aktuelles Angebot bieten
Krankenkassen und -versicherer meist auf ihrer Homepage.
■ Andrea Weidemann
Im Jahr 2002 wurde für neu gegründete Unternehmen die Pflicht eingeführt, im ersten und zweiten Jahr nach Gründung monatlich eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abzugeben. Dies sollte bisher der Bekämpfung von Umsatzsteuer-Betrug dienen.
Nun ist im Rahmen des Dritten Bürokratieentlastungsgesetzes entschieden worden, diese Regelung auszusetzen, und zwar zunächst für die Jahre 2021 bis 2025. Dies bedeutet, dass bei einer Neugründung die Umsatzsteuer- Voranmeldungen nicht mehr zwangsläufig monatlich eingereicht werden müssen. Ob auch die quartalsweise Abgabe der Voranmeldung ausreicht, richtet sich nach den allgemeinen Grenzen. Wird im Jahr eine Steuerlast von weniger als 7500 Euro erwartet, so hat die Abgabe quartalsweise zu erfolgen. Liegt die Steuerlast oberhalb dieser Grenze, sind monatliche Voranmeldungen zu erstellen. Die Möglichkeit, sich von der Pflicht der Umsatzsteuer-Voranmeldung zu befreien, sofern die Zahllast unter 1000 Euro liegt, besteht in Neugründungsfällen im Jahr der Tätigkeitsaufnahme sowie im Folgejahr nicht.
■ Annika Hohoff
Digitalisierung, flexibles Arbeiten, technologischer Fortschritt, Industrie 4.0: Unser Leben, unsere Arbeit verändert sich. Work und Life, bestenfalls im Gleichgewicht, greifen immer stärker ineinander, vernetzen sich in jeder Hinsicht.
Der Weg ins Büro ist heute in vielen Fällen nur noch der Weg ins Arbeitszimmer. Viele Anlagen und Maschinen lassen sich bereits über Fernwartung von überall bedienen. In der Kfz-Werkstatt hilft das Diagnosegerät. Der Blick unter die Haube kommt erst später.
Diese und zahlreiche weitere Änderungen gehen einher mit Investitionen in neue Technik.
Die Not der aktuellen Zeit führt aber auch zu vielen Provisorien: Da wird zum Beispiel die dienstliche Kommunikation über private Endgeräte und Anschlüsse geführt – bis zu 60 Prozent nutzten laut dem Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft zwischenzeitlich im Homeoffice private Geräte. Oder Homepage und Social-Media-Account verwandeln sich plötzlich in Onlineshops.
In jedem Fall werfen diese Veränderungen heute und zukünftig auch Fragen zum Versicherungsschutz auf.
◗◗ Was ist, wenn dienstlicher Laptop oder Handy aus dem privaten Auto oder der Wohnung gestohlen werden?
◗◗ Wer haftet, wenn Kundendaten über neue Kommunikationswege verloren gehen oder, schlimmer noch, in falsche Hände gelangen?
◗◗ Wie können die neuen Gefahren mobiler Technik wie Sturz oder Bedienungsfehler abgesichert werden?
◗◗ Gibt es zusätzliche Auflagen oder Vorschriften für zum Beispiel Unterstellen oder Laden von Elektrofahrzeugen?
Die Versicherungen halten für vieles bereits Lösungen parat. Anderes wird für den individuellen Bedarf angepasst. Hier nur ein paar Stichwörter:
Betriebsinhalt
◗◗ Außenversicherung
◗◗ Elektronikversicherung
◗◗ Maschinenversicherung
Cyberschutz
◗◗ Eigenschäden
◗◗ Drittschäden
Hausrat
◗◗ Fremdes Eigentum
◗◗ Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände
◗◗ Diebstahl aus dem Kraftfahrzeug
Nutzen Sie Ihre Chancen. Bedenken Sie die Risiken. Und vertrauen Sie auf einen starken Partner an Ihrer Seite.
■ Karsten Martini
Immer mehr selbstständige Unternehmer investieren ihr Geld in Immobilien. Insbesondere die Vermietung von Wohnungen ist eine lukrative Angelegenheit und zudem eine gute Absicherung für das Alter. Natürlich wollen Sie den Wert Ihrer Immobilie schützen – wie die Private Mietkautionsversicherung dabei unterstützen kann, lesen Sie hier:
Aus alter Tradition …
Viele Mieter erbringen ihre Kaution immer noch in Form einer klassischen Barkaution oder einer Bankbürgschaft. Dies bedeutet für Sie viel Verwaltungsaufwand und dementsprechend viel Zeit und nicht nur das … Sollten Sie bei Auszug des Mieters Schäden an der Wohnung entdecken, wird es kompliziert. Eine clevere Lösung ist hier eine Private Mietkautionsversicherung: Sie bietet die gleiche Rechtssicherheit wie zum Beispiel eine Barkaution oder Bankbürgschaft, jedoch mit deutlich weniger Verwaltungsaufwand. Im Falle eines Schadens hält Ihnen die Versicherung den Rücken frei und Sie sind auf der sicheren Seite.
Wie das geht …
Statt einer Bankbürgschaft oder Hinterlegung eines Sparbuchs schließt der Mieter eine Mietkautionsversicherung ab und die Versicherung übernimmt die Bürgschaft. Sie als Vermieter erhalten vom Mieter die Bürgschaftsurkunde. Ist der Mieter bei Auszug seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachgekommen, können Sie sich mit den Forderungen direkt an den Versicherer wenden. Dieser prüft für Sie den Sachverhalt und zahlt die entsprechende Entschädigung direkt aus. Achtung: Die Voraussetzung bei vielen Versicherern ist, dass der zu vermietende Wohnraum privat genutzt wird und in Deutschland liegt.
Qualifizierte Mieter finden …
Eine positive Bonität ist das A und O bei der Auswahl der Mieter. Bei Beantragung der Mietkautionsversicherung wird automatisch die Bonität des Mieters durch den Versicherer geprüft. Nur bei positiver Prüfung qualifiziert sich der Mieter für eine Bürgschaft. Dieser Vorteil kann Ihnen viel Ärger und Nerven sparen.
Wussten Sie schon …
Auch bei einer bereits hinterlegten Barkaution kann der Mieter mit Ihrer Zustimmung jederzeit eine Mietkautionsversicherung abschließen. Sie erhalten die Bürgschaftsurkunde als Sicherheit und können Ihrem Mieter die bereits hinterlegte Barkaution auszahlen.
Die Vorteile für Sie als Vermieter auf einen Blick
◗◗ Solvente Mieter durch automatische Bonitätsprüfung.
◗◗ Kein Verwaltungsaufwand, wie zum Beispiel durch das Eröffnen eines Kontos und durch eine jährliche Abrechnung der Zinserträge.
◗◗ Einfache Freigabe, da am Ende der Mietdauer Ihre Unterschrift reicht, um die Mietkautionsbürgschaft freizugeben.
◗◗ Keine Gebühren für die Ausstellung der Bürgschaft/Bürgschaftsurkunde.
◗◗ Schnelle Neuvermietung, da die finanzielle Hürde für einen Mieter durch die Forderung einer Barkaution entfällt.
Die Vorteile für Ihren Mieter auf einen Blick
◗◗ Finanzielle Flexibilität, da die Mietkaution nicht in bar gestellt oder durch einen Kredit finanziert werden muss.
◗◗ Keine Doppelbelastung, falls der Mieter die Barkaution für die alte Wohnung noch nicht zurückerhalten hat, aber schon eine Kaution für die neue Wohnung stellen muss.
◗◗ Keine Bindung an lange Vertragslaufzeiten, da der Vertrag mit Rückgabe einer vom Vermieter unterschriebenen Enthaftungserklärung endet.
Ihr Interesse ist geweckt? Dann wenden Sie sich an eine Versicherungsagentur in Ihrer Nähe und lassen sich unverbindlich beraten.
■ Jutta Hülsmeyer
Vom kleinen oder mittelständischen Betrieb bis hin zum Weltkonzern: Inzwischen haben die meisten Unternehmen sogenannte Unternehmenswerte für sich festgelegt, die sie nach innen wie auch nach außen leben und vertreten möchten. Diese Werte bilden die Grundlage für Unternehmensentscheidungen, setzen Leitplanken fürs Miteinander, sollen das Handeln jedes einzelnen Mitarbeiters prägen – in allen Hierarchieebenen.
Allerdings: Werte aufzuschreiben heißt noch lange nicht, sie auch tatsächlich zu leben. Häufig haken Unternehmen das Thema direkt wieder ab, sobald die Unternehmenswerte definiert und einmal schriftlich festgehalten sind. Entsprechend geraten die Werte schnell in Vergessenheit, werden weder vor- noch gelebt.
Kommunikation als Schlüssel zum Erfolg
Unternehmenswerte gehören also nicht nur formuliert, sondern auch kommuniziert. Denn nur, wenn sich die Mitarbeitenden laufend mit den Werten auseinandersetzen und das eigene Handeln mit ihnen abgleichen, werden die Werte auch das Verhalten des Einzelnen beeinflussen. Und nur wenn das Gros der Mitarbeiter sein Verhalten entsprechend den Unternehmenswerten ausrichtet, prägen die Werte das Bild, das ein Unternehmen nach außen hin abgibt. So lässt sich im Übrigen auch vermeiden, dass sich ein Kunde verwundert die Augen reibt, wenn er zunächst auf der Homepage des Unternehmens den Wert „Zuverlässigkeit“ ins Schaufenster gestellt sieht, dann aber auf seine E-Mail ans Unternehmen hin zuerst gar nichts mehr hört – um schließlich ein unverbindliches „Wir schau’n mal und melden uns“ als Antwort zu erhalten …
Glaubwürdigkeit, Überprüfbarkeit, Verbindlichkeit …
Wie also kann eine gute Wertekommunikation gelingen? Konkrete Tipps für den Griff in den (Kommunikations) Instrumentenkoffer gestalten sich schwierig: Die Rahmenbedingungen in den einzelnen Unternehmen sind schlicht zu unterschiedlich. Wohl aber lassen sich übergreifende Charakteristika ausmachen, die erfolgreiche Unternehmenswertekommunikation ausmachen. Katharina Janke, Autorin des Buches „Kommunikation von Unternehmenswerten“ (erschienen 2015 bei Springer) nennt als Kriterien für eine gelingende Wertekommunikation unter anderem, dass diese …
◗◗ als glaubwürdig erscheint – also nicht ganz offensichtlich im Kontrast zur gelebten Praxis innerhalb des Unternehmens steht
◗◗ entsprechend auch überprüfbar ist – sprich einer Probe aufs Exempel standhält
◗◗ sympathische Züge hat – indem sie mit einer Offenheit einhergeht, die nicht zwangsläufig typisch sein muss für das Unternehmen
◗◗ verpflichtet – denn sind die Werte erst einmal kommuniziert, sollten sie auch verlässlich und verbindlich eingefordert werden
◗◗ mobilisiert – indem sie Reaktionen hervorruft, sei es Zustimmung oder auch Ablehnung
◗◗ allgemeine Akzeptanz für die Werte schafft – als oberstes Ziel
Hilfreich ist es hierfür, wenn die Unternehmenswerte einprägsam sind, in klare Handlungsanweisungen übersetzt und – je nach Kommunikationsform und -anlass – zum Beispiel auch um kurze Geschichten angereichert werden, die die Werte greifbar machen.
Und als oberste Maxime gilt: Wertekommunikation ist keine einmalige Kampagne, sondern gehört dauerhaft in den Unternehmensalltag integriert.
■ Katharina Fiegl
Die wollen mich überwachen. Die erhobenen Daten werden zu Werbezwecken verkauft. Durch die Nutzung dieser Technik werde ich gläsern. Ähnliche Vorbehalte hört man nicht selten, wenn von Telematik-Produkten die Rede ist. Zu Recht?
„Telematik (zusammengesetzt aus Telekommunikation und Informatik) ist eine Technik, welche die Bereiche Telekommunikation und Informatik verknüpft“, so kann man bei Wikipedia nachlesen. Einsatzbereiche sind zum Beispiel Verkehrssteuerung, Gebäudemanagement, E-Health oder E-Learning.
Auch in Versicherungsprodukte werden zunehmend Telematik-Aspekte integriert, insbesondere in der Kfz-Versicherung. Die beiden Marktführer Allianz und HUKCoburg bieten seit einigen Jahren entsprechende Produkte an. Auch die LVM, einer der größten Autoversicherer Deutschlands, hat vor wenigen Wochen ein ähnliches Produkt für junge Kunden (18 bis 30 Jahre) auf den Markt gebracht.
Ziel solcher Produkte ist es, die voraussichtliche Schadenentwicklung von Kunden über deren Fahrverhalten zu erkennen. Davon profitieren gute Fahrer durch einen geringeren Versicherungsbeitrag und der Versicherer durch geringere Schadenzahlungen.
So funktioniert‘s
Über eine App oder eventuell über einen im Fahrzeug angebrachten zusätzlichen Sensor erfasst und übermittelt der Kunde seine Fahrdaten an den vom Versicherer beauftragten Telematik-Dienstleister. Zu diesen Fahrdaten gehören zum Beispiel Anfang und Ende einer Fahrt, gefahrene Distanz, Straßenkategorie, starkes Bremsen, starkes Beschleunigen, Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, aber auch, ob der Fahrer durch das Verwenden des Smartphones während der Fahrt abgelenkt ist, zum Beispiel durch Telefonieren oder Versenden von Textnachrichten. Konkrete Standortdaten werden nicht übermittelt. Der Kunde kann sein Fahrverhalten in der App einsehen und so Optimierungspotenziale für die eigene Fahrweise erkennen.
Für die Teilnahme an der Telematik-Option bekommt der Kunde einen Rabatt auf den Beitrag seiner Autoversicherung. Bei guter Fahrweise erhält er weitere Vorteile, zum Beispiel Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen.
Das weiß der Telematik-Dienstleister
Damit die Vorhersage des voraussichtlichen Schadenverlaufs gelingen kann, fließen viele Fahrdaten über die App an den vom Versicherer mit der Datenerhebung beauftragten Dienstleister. Um insoweit Datenschutz zu gewährleisten, hat sich eine klare, von den Datenschutzbehörden entwickelte Regel durchgesetzt: Die Kundendaten und die Fahrdaten werden organisatorisch in zwei unterschiedlichen Datenkreisen geführt. Vereinfacht gesagt heißt das: Der vom Versicherer mit der Erhebung der Fahrdaten beauftragte Dienstleister erhält keinerlei Daten zur Person eines Kunden wie zum Beispiel Name, Anschrift etc. Er kennt lediglich dessen E-Mail-Adresse zwecks Übermittlung von Registrierungsdaten.
… und das der Versicherer
Umgekehrt erhält der Versicherer vom Dienstleister keinerlei mit der Person des Kunden verknüpfte Aufzeichnungen zu Fahrten. Alle vom Kunden über die App übertragenen Daten übermittelt der Dienstleister an den Versicherer in verschlüsselter (pseudonymisierter) Form. In entschlüsselter Form sind die Daten dann ausschließlich einem kleinen, in Abstimmung mit dem Konzerndatenschutzbeauftragten des Versicherers festgelegten Personenkreis zugänglich (zum Beispiel dem Supportteam zur Beantwortung von Kunden- Anfragen).
Darüber hinaus gibt es – auf Grundlage der EU-Datenschutzgrundverordnung – eine Auftragsdatenvereinbarung zwischen dem Versicherer und seinem Dienstleister. Die sorgt dafür, dass der Dienstleister sich an die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datenhaltung sowie an die vereinbarten Verarbeitungsbeschränkungen hält. Außerdem wichtig zu wissen: Es fließen keine Daten an Außenstehende, wie dies zum Beispiel heute beim Aufruf jeder beliebigen Internetseite geschieht, auf der der Nutzer – wie häufig üblich – „alles akzeptieren“ anklickt anstatt den mühsamen Weg zu gehen, den Verwendungszweck seiner Daten zu konfigurieren. Kunden werden auch nicht gläsern durch Telematik, da der Kreis der zur Einsicht Berechtigten aus den oben genannten rechtlichen Gründen stark begrenzt werden muss.
Big brother is watching you? Ja, bestimmt und auf vielen Wegen, aber nicht über Telematik in der Autoversicherung!
■ Rainer Rathmer
Auch im Jahr 2021 stellt die COVID-19-Pandemie die deutsche Wirtschaft vor große finanzielle Herausforderungen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) ermöglicht vor diesem Hintergrund mit seinem Schreiben vom 22. Dezember 2020 steuerliche Erleichterungen.
Beispielsweise mussten Steuererklärungen für das Jahr 2019, die von Steuerberatern erstellt werden, nicht wie ursprünglich vorgesehen bis zum 28. Februar 2021 abgegeben werden. Stattdessen ist es möglich, sie noch bis zum 31. August einzureichen.
Darüber hinaus hat das BMF die Stundungsfristen für Unternehmen verlängert, die wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffen sind.
Der Antrag auf eine Stundung fälliger Steuerzahlungen, die höchstens bis zum 30. Juni 2021 laufen soll, konnte noch bis zum 31. März 2021 beim Finanzamt beantragt werden. Außerdem haben wirtschaftlich betroffene Steuerpflichtige noch bis zum 31. Dezember 2021 die Möglichkeit, unter Darlegung ihrer Verhältnisse ihre Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer 2021 zu stellen. Bei der Nachprüfung der Voraussetzungen sollen laut BMF keine strengen Anforderungen gelten.
■ Annika Hohoff
Ein Arbeitnehmer erhält für die einfache Fahrt von seiner Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte eine sogenannte Entfernungspauschale. Hiermit werden die Aufwendungen für den Weg zur Arbeit abgegolten. Bei Berücksichtigung in der Steuererklärung führen sie zur Minderung des zu versteuernden Einkommens.
Im Rahmen des „Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ ist zum 1. Januar 2021 eine befristete und schrittweise Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer beschlossen worden. Für die ersten 20 Kilometer bleibt es bei 30 Cent pro Entfernungskilometer. Ab dem 21. Kilometer können 35 Cent als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Diese Erhöhung gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2023. Ab dem 1. Januar 2024 wird die Pauschale um weitere 0,03 Euro auf 38 Cent erhöht. Nach dem 31. Dezember 2026 gilt dann wieder wie bisher eine einheitliche Entfernungspauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer.
Arbeitnehmer, die keine Lohn- beziehungsweise Einkommensteuer zahlen, da sie mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen, haben ab 2021 die Möglichkeit, eine „Mobilitätsprämie“ zu beantragen. Diese gilt ab dem 21. Entfernungskilometer und ist ebenfalls bis Ende des Jahres 2026 befristet. Die Mobilitätsprämie beträgt 14 Prozent der erhöhten Entfernungspauschale, wobei dieser Prozentsatz dem Eingangssatz im Einkommensteuertarif entspricht. Im Jahr 2021 ergibt sich damit eine Prämie in Höhe von 4,9 Cent pro Entfernungskilometer.
■ Annika Hohoff
Wie viel ist ein Finger wert, ein Bein, ein Leben? Derlei Verluste lassen sich nicht in Geld aufwiegen. Anders als über finanzielle Mittel kann ein Ausgleich jedoch nicht gelingen.
Deswegen wird in Deutschland regelmäßig Schmerzensgeld gezahlt – nach Unfällen, ärztlichen Behandlungsfehlern und Körperverletzungen, aber auch in Folge von Beleidigungen und verleumderischer Berichterstattung. Einer Querschnittslähmung, einer Amputation oder einer Depression ein Preisschild anzuhaften, gestaltet sich allerdings äußerst schwierig.
Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion
In Deutschland wird versucht, objektiven Kriterien den Vorrang bei der Festsetzung der Schmerzensgeldsumme zu geben. Im Sinne einer Ausgleichsfunktion soll das Schmerzensgeld die Kosten für Behandlung und Pflege decken. Seine Höhe ist dabei abhängig von der Art der Verletzung, dem Umfang sowie der Intensität und Dauer der Schmerzeinwirkung. Zu berücksichtigen sind aber auch Faktoren wie eine Arbeitsunfähigkeit, die Dauer einer stationären und/oder ambulanten Behandlung, die voraussichtliche Leidenszeit und Langzeitfolgen.
Andererseits erfüllt das Schmerzensgeld auch eine Genugtuungsfunktion, da das Opfer Unrecht an der eigenen körperlichen und seelischen Unversehrtheit erfahren hat. Hier spielen beispielsweise das Ausmaß des Verschuldens, die Vermögensverhältnisse des Geschädigten und des Schädigers sowie Aspekte wie eine Regulierungsverzögerung bei der Schadenabwicklung eine Rolle.
Keine verbindliche Schmerzensgeldtabelle
Laut Gesetz hat Schmerzensgeld also eine Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion und stellt eine „billige Entschädigung“ dar. Der Begriff „billig“ steht dabei nicht für besonders günstig – gemeint ist vielmehr, dass die Entschädigung dem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden entspricht. Das leistet sie, indem sie die individuellen Umstände berücksichtigt. Um dennoch eine gewisse Vergleichbarkeit gewährleisten zu können, ist es möglich, bei der Bemessung des Schmerzensgelds Entscheidungen zu anderen, ähnlich gearteten Fällen heranzuziehen.
Zu diesem Zweck haben verschiedene Anbieter und Institutionen – etwa der ADAC, der Verlag C.H.BECK, das OLG Celle und das Deutsche Anwaltsregister – Schmerzensgeldtabellen entwickelt, bei denen es sich im Grunde jeweilig um eine Sammlung verschiedener Gerichtsurteile zu Schmerzensgeldstreitigkeiten handelt. Es gibt also nicht die eine verbindliche Schmerzensgeldtabelle, wie viele meinen. Die verschiedenen Tabellen enthalten aber weitgehend dieselben
veröffentlichten Gerichtsurteile. Letztlich entlasten sie die Gerichte, indem sie eine Orientierungshilfe bieten. Trotzdem müssen die Gerichte die Höhe des Schmerzensgeldes in jedem einzelnen Fall individuell bestimmen.
Exkurs:
Schadensersatz/Schmerzensgeld in den USA
Aus den USA werden immer wieder Urteile bekannt, in denen Unsummen an Schmerzensgeld fließen. Das ist auf eine besondere Schadensersatzart, den Strafschadensersatz, zurückzuführen: Diesen sogenannten punitive damage oder exemplary damage kennt man im anglo-amerikanischen, nicht aber im deutschen Recht. Zweck ist, den Beklagten für rechtswidriges Verhalten zu bestrafen und ihn und andere davon abzuhalten, es zu wiederholen. Daher wird der Strafschadensersatz auch nur bei vorsätzlichem oder außergewöhnlich grob schuldhaftem Verhalten zuerkannt, nicht dagegen bei bloßer Fahrlässigkeit.
Der bekannteste Fall hierzulande ist wahrscheinlich der Fall „Liebeck vs. McDonald’s“, bei dem eine Kundin von McDonald’ 2,7 Mio. Dollar Strafschadensersatz zugesprochen bekam, nachdem sie sich mit einem McDonald’s-Kaffee verbrüht hatte. Dieser Prozess wurde in der Öffentlichkeit aber sehr stark verkürzt und etwa in Deutschland durch die Presse teils so fehlerhaft dargestellt, dass der Eindruck von gieriger Geldschneiderei sowie lächerlicher Unverhältnismäßigkeit der Rechtsprechung in den USA entstand. Unerwähnt blieb zum Beispiel häufig, dass sich das Opfer nicht unerhebliche Verbrühungen dritten Grades zugezogen hatte und acht Tage im Krankenhaus verbrachte, wo eine Hauttransplantation durchgeführt wurde. McDonald’s verkaufte damals den Kaffee mit einer Temperatur von 85° C erheblich heißer als andere Fast-Food Ketten, so dass es im Laufe der vorangegangenen Jahre zu über 700 Fällen in diesem Zusammenhang gekommen war. Gleichwohl hatte das Unternehmen nicht die Absicht erkennen lassen, die Temperatur des Kaffees zu senken. Bei der Summe von 2,7 Mio. Dollar handelte es sich übrigens um den damaligen Zweitagesgewinn des Unternehmens. In zweiter Instanz wurde der Strafschadensersatz dann auf 480.000 Dollar reduziert. Danach einigten sich die Parteien auf einen Vergleich, über dessen Höhe nichts bekannt ist. Zu berücksichtigen gilt es im Übrigen, dass in den USA insbesondere bei Prozessen durch mehrere Instanzen horrende Verfahrenskosten anfallen, die der Sieger selbst tragen muss. Eine Kostenerstattung durch den Verlierer – wie bei uns in Deutschland vorgesehen – gibt es nicht. Und: Die Anwaltshonorare werden nicht nach Streitwert, sondern nach Zeitaufwand abgerechnet und sind damit um einiges höher. Dadurch reduziert sich der tatsächlich erzielte Schadensersatz oft dramatisch. In Deutschland würde das Schmerzensgeld in einem solchen Fall etwa bei 5.000 bis 20.000 Euro liegen – abhängig von weiteren Umständen, wie etwa Vernarbungen oder Folgeschäden.
Beispiele für Schmerzensgeldurteile
Gehirn (Geistige und körperliche Behinderung – 100 % – eines Neugeborenen nach zu spät eingeleiteter Geburt, OLG Frankfurt 2014) 700.000 €
Finger (Verlust des oberen Gliedes des linken Mittelfingers, LG Paderborn 2009) 6.000 €
Beinamputation (beider Unterschenkel bei 5-Jährigem nach Krankenhausverschulden, OLG Oldenburg 2020) 800.000 €
Leben (Ehemann, tödlicher Sturz vom Balkon während Urlaub, OLG Köln 2006) 6.500 €
Leben (Ehefrau, Tod wegen nicht erkannter Krebserkrankung, OLG Hamm 2015) 100.000 €
Hundebiss (in rechte Hand durch Irish-Bullterrier, AG Frankfurt a. M. 2017) 2.500 €
Haft (Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 4 Monaten aufgrund falschen Gutachtens, OLG Frankfurt a. M. 2007) 150.000 €
Wiederholte Beleidigung (einer Nachbarin teilweise vor Dritten mit Begriffen wie „blöde Kuh“, „asoziales Pack“, „Hexe“, OLG Frankfurt a. M. 2009) 700 €
Querschnittslähmung (eines 12-Jährigen nach misslungener HWS-OP, LG Regensburg 2015) 400.000 €
Vergewaltigung (eines Jungen durch den Stiefvater, LG Stuttgart 2003) 50.000 €
„Kachelmann-Prozess“ (zahlreiche schwerwiegende Persönlichkeitsverletzungen durch mehrfache Berichterstattung des Springer Verlages über angebliche Vergewaltigung) 395.000 € (rechtskräftiges Berufungsurteil aus 2016, erstinstanzliches Urteil hatte noch auf 635.000 € gelautet)
HINWEIS
Ein teures Vergnügen:
Schmerzensgeldprozesse gestalten sich auch in Deutschland sehr kostenintensiv, da die Gerichte zumeist teure Sachverständigengutachten einholen. Darüber hinaus sind die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten Anfang 2021 noch einmal erheblich gestiegen. Gut beraten ist, wer dafür eine Rechtsschutzversicherung
■ Anne Hilchenbach
Nach langem Hin und Her ist das Grundrentengesetz zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Circa 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner werden von der Gesetzesänderung profitieren und erhalten Grundrentenzuschläge von bis zu 404,86 Euro monatlich. Durchschnittlich beträgt der Zuschlag allerdings nur etwa 75 Euro. Die ersten Rentner profitieren ab Mitte 2021 von der höheren Rentenzahlung. Finanziert werden die Grundrentenzuschläge durch die Erhöhung des Bundeszuschusses zur allgemeinen Rentenversicherung, sprich aus Steuergeldern, und nicht – wie lange geplant – durch die Finanztransaktionssteuer. Eine Beitragserhöhung in der gesetzlichen Rentenversicherung wird es zur Finanzierung der Zuschläge somit nicht geben.
Das Ziel
Die Grundrentenzuschläge sollen langjährig Erwerbstätige vor der Sozialhilfe bewahren, denn hier wird jeder Hinzuverdienst zur Minderung der Sozialleistung angerechnet. Bedürftigen ist es somit kaum möglich ihre finanzielle Situation durch geringe Nebeneinkünfte zu verbessern. Bei den Grundrentenzuschlägen erfolgt bei einem Einkommen von unter 1250 Euro (Ledige) beziehungsweise 1950 Euro (Verheiratete) keine Anrechnung. Zum Einkommen zählen jedoch neben Arbeitseinkünften beispielsweise auch Erträge aus privater oder betrieblicher Altersvorsorge.
Die Zielgruppe
Doch wer erhält einen Grundrentenzuschlag? Es gibt zwei wesentliche Kriterien: Zum einen müssen Versicherte mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten nachweisen können. Hierzu zählen neben Zeiten der Pflichtversicherung aufgrund von Erwerbstätigkeit beispielsweise auch Zeiten nicht erwerbsmäßiger Pflege oder Kindererziehungszeiten, nicht aber Zeiten der Arbeitslosigkeit. Zum anderen müssen sie ein Einkommen von durchschnittlich zwischen 0,3 Entgeltpunkten und 0,8 Entgeltpunkten pro Jahr erzielt haben. Dies entspricht bei einem vorläufigen Durchschnittsentgelt von 41 541 Euro im Jahr 2021 einem jährlichen Einkommen zwischen circa 12 500 Euro und 33 200 Euro. Langjährig geringfügig Beschäftigte oder Angestellte, die in ihrem Erwerbsleben durchschnittlich verdient haben, erhalten in der Regel keinen Grundrentenzuschlag zu ihrer Altersrente.
Die Fallstricke
Irgendwo muss der Gesetzgeber Grenzen ziehen. Aber sind die hier gewählten gerecht? Ein Versicherter, der bis zum Rentenalter beispielsweise 20 Entgeltpunkte erworben und dafür 35 Jahre lang gearbeitet hat, kann einen Grundrentenzuschlag erhalten. Jemand, der für die 20 Entgeltpunkte lediglich 30 Jahre Erwerbstätigkeit benötigt hat und die entsprechenden Grundrentenzeiten nicht vorweisen kann, wird keinen Zuschlag erhalten. Kritiker sehen hier das Äquivalenzprinzip – kurz: mehr Beitrag, mehr Rente – in Gefahr. Nach der Kritik von sowohl hochrangigen Rentenexperten als auch Verfassungsrechtlern scheinen auch Verfassungsklagen bereits auf dem Weg zu sein. Vermutlich wird sich daher wohl letztlich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage beschäftigen müssen, ob die Gesetzesänderung mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
Beispiel Verkäuferin West
◗◗ 40 Jahre angestellt
◗◗ durchschnittlich 0,75 EP erworben
◗◗ das entspricht heute ca. 30 400 € Bruttogehalt
◗◗ Altersrentenanspruch bisher: ca. 1026 €
(40 x 0,75 EP x 34,19 €)
Berechnung des Grundrentenzuschlags:
◗◗ die erworbenen EP werden verdoppelt, bzw. auf max. 0,8 EP angehoben
◗◗ in diesem Fall somit um 0,05 EP
◗◗ der Zuschlag wird um 12,5 % gekürzt
◗◗ es verbleiben 0,0438 EP
◗◗ der Zuschlag wird für max. 35 Jahre berechnet
Grundrentenzuschlag: ca. 52 €
(35 x 0,0438 EP x 34,19 €)
Gesamtrente neu: ca. 1078 €
Quelle: Deutsche Rentenversicherung
■ Markus Öchsner
Passt die neue Stelle zu mir? Soll ich das Projekt des neuen Kunden wirklich annehmen? Wie reagiere ich im Streit mit einer Kollegin?
In unserem Leben werden wir immer wieder vor große und kleine Entscheidungen gestellt. Ob im Privatleben oder im Beruf: Die Art und Weise, wie wir in bestimmten Situationen reagieren, wie wir uns verhalten und wofür wir uns stark machen, wird von unseren Werten beeinflusst.
Was Werte sind und wie sie entstehen
Werte oder Wertvorstellungen beschreiben kurz formuliert „Vorstellungen von Wünschenswertem“ (in Anlehnung an Clyde Kluckhohn, 1951). Sie stehen damit für etwas, was ein Mensch individuell als erstrebenswert oder moralisch gut betrachtet. Werte entscheiden darüber, welche Ziele wir verfolgen, wie wir sie verfolgen und welche Mittel wir dafür einsetzen. Sie wirken damit wie ein Kompass und geben dem Leben eine bestimmte Richtung.
Bestimmte Wertvorstellungen werden uns bereits als Kleinkind mitgegeben, etwa durch Familie oder andere Kontexte wie Schule, Freundeskreise, aber auch Religion. Im Laufe des Lebens können sich die eigenen Wertvorstellungen jedoch verändern. Übernehmen wir als Kind oft noch unbewusst Wertemuster der Eltern, sammeln wir im Laufe des Lebens eigene Erfahrungen, die uns prägen. Darüber hinaus bilden sich Wertesysteme immer auch durch die Kultur, in der wir leben.
Werte geben Orientierung, sorgen gleichzeitig aber auch für Spannung
Obwohl Werte das menschliche Handeln beeinflussen, bestimmen sie es nicht ausschließlich. Denn Werte beschreiben zunächst einmal das Wollen und Sollen des Menschen. Das tatsächliche Handeln eines Menschen wird von weiteren Faktoren mitbestimmt, wie zum Beispiel äußeren Umständen oder individuellen Fähigkeiten. Der Wert der Freiheit findet zum Beispiel dort seine Grenzen, wo andere durch die eigene Freiheit in Gefahr sind oder zu Schaden kommen könnten – das erleben wir in der aktuellen Coronazeit auf eine ganz neue Art.
Wertesysteme sind zudem komplex. Wir haben viele unterschiedliche Werte, denen wir mehr oder weniger bewusst folgen. Dabei können auch die eigenen Werte miteinander konkurrieren und erscheinen manchmal als nicht miteinander vereinbar. Vielleicht möchten wir beruflich Karriere machen, aber gleichzeitig unsere pflegebedürftigen Eltern unterstützen. Beim genauen Hinsehen stellen wir dann fest, dass unsere Werte eine Rangfolge haben – manche sind wichtiger als andere.
Warum es wichtig ist die eigenen Werte zu kennen
Die bewusste und stetige Auseinandersetzung mit den eigenen, manchmal widersprüchlichen Werten macht uns urteilsfähig und ist die Voraussetzung für selbstbestimmte Entscheidungen. Anders ausgedrückt: Ohne Werte wäre das eigene Handeln beliebig und auf Dauer orientierungs-, halt- und richtungslos. Wie im oben genannten Beispiel kann das auch bedeuten, Ambivalenzen auszuhalten, Werte zu überprüfen und bewusst Prioritäten zu setzen. Im Einklang mit den eigenen Werten zu leben mag manchmal schwierig erscheinen, führt auf Dauer aber zu einem sinnerfüllteren Dasein.
LITERATURTIPP
Im Zuge ihrer Recherche ist die Autorin auf ein interessantes Buch gestoßen, welches das Thema Werte aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet: „Werte – und was sie uns wert sind“, herausgegeben von Randolf Rodenstock und Nese Sevsay-Tegethoff. Ob Historiker, Soziologe, Physiker oder Profifußballer – unterschiedliche Persönlichkeiten beschreiben aus verschiedenen Warten, was Werte für sie bedeuten. Die einzelnen Beiträge sind kostenfrei online abrufbar: https://www.romanherzoginstitut.de/publikationen/detail/werte-und-was-sie-unswert-sind.html
■ Verena Barkling
Der Wert der eigenen Gesundheit wird häufig erst dann geschätzt, wenn eine Krankheit eingetreten ist. Aber: In Deutschland gibt es immer weniger Hausarztpraxen, an die sich Erkrankte wenden können. Viele Ärzte gehen laut einer Umfrage der Bundesärztekammer zeitnah in den Ruhestand, gleichzeitig sind immer weniger Nachwuchs-Mediziner auf eine eigene Praxis aus. Insbesondere in ländlichen Regionen fehlen Nachfolger, denn niederlassen möchten sich Ärzte wenn, dann hauptsächlich in den Städten. Zu den Warte- kommen so immer häufiger auch noch ordentliche Wegezeiten für die Patienten.
Dem gegenüber steht die immer älter werdende Bevölkerung. Der Bedarf an Betreuung und Pflege nimmt zu. Insbesondere für die Bewohner von medizinisch nicht gut angebundenen Bereichen bringt diese Entwicklung viele Nachteile mit sich. Die teils langen Strecken zum Hausarzt sind für die Generation 50+ oder Menschen mit Behinderung aufgrund fehlender oder eingeschränkter Mobilität oftmals nur schwer zu bewältigen.
Die Folge: Auch wenn es geboten erscheint, wird der Arzt nicht aufgesucht. Die medizinische Versorgung leidet darunter: Erkrankungen können verschleppt oder zu spät erkannt werden. Dadurch entstehen gesundheitliche Risiken.
Videosprechstunden ergänzen herkömmliche Beratungsformate
Wir möchten mit unserer Familie und unseren Freunden in Kontakt bleiben, wenn diese entfernt leben oder besondere Zeiten einen persönlichen Besuch nicht möglich machen. Videodienste bieten hierfür eine ideale Lösung − Programmen wie Skype oder Facetime sei Dank. Auch zur Verbesserung der medizinischen Versorgung kann diese Technologie eingesetzt werden: für medizinische Videoberatung. Warteoder Wegezeiten gibt es hier nicht, mangelnde Mobilität ist schlicht irrelevant.
Zugleich lässt sich durch die Bildübertragung eine Nähe zum Arzt herstellen, die bei vielen Patienten einen hohen Stellenwert hat. Damit ist nicht nur gemeint, dass das Gesicht des Arztes während eines Gespräches zu sehen ist – er kann während einer Videoberatung zudem erklärende Texte oder Grafiken einblenden oder mit seinem Gegenüber einen gemeinsamen Blick auf dessen Laborergebnisse oder Röntgenbilder werfen. Auch Handgriffe wie das richtige Anlegen eines Blutdruckmessgeräts lassen sich per Videoberatung gut erklären und dann sogar vorführen.
Darüber hinaus können beispielsweise ein weiterer Arzt oder der Pflegedienst in die Beratung eingebunden werden. Eine solche Vernetzung ermöglicht eine intensive Betreuung und bietet älteren Menschen die Chance, nicht früher als unbedingt notwendig aus den eigenen vier Wänden in eine Pflegeeinrichtung umziehen zu müssen.
Nur Diagnosen, die lassen sich noch nicht per Videoberatung stellen. Das liegt in der Natur der Sache – schließlich findet online keine medizinische Untersuchung statt.
Videodienstanbieter gewährleisten sicheren Ablauf
Häufig besteht seitens der Patienten noch eine gewisse Zurückhaltung gegenüber einem digitalen Austausch mit einem Arzt. Grund hierfür sind an erster Stelle Sicherheitsbedenken, gefolgt von der allgemeinen Skepsis gegenüber potenziell fehleranfälliger IT. Allerdings müssen Ärzte oder Psychotherapeuten − unter Einhaltung der berufsrechtlichen Rahmenbedingungen − für ihre Onlineberatung einen zertifizierten Videodienstanbieter auswählen. Und dieser sorgt für einen reibungslosen und sicheren technischen Ablauf der Sprechstunde.
Bietet der eigene Haus- oder Facharzt noch keine Videosprechstunde an, können sich Interessenten über Portale wie Jameda oder Doctolib auch an einen anderen Behandler wenden. Oder aber sie erkundigen sich bei ihrem Versicherer, ob der medizinische Videoberatung als Serviceleistung anbietet. Die LVM Versicherung beispielsweise kooperiert neuerdings – genauso wie einige andere Krankenversicherer und -kassen − mit dem Dienstleister MD Medicus Assistance Service: Krankenvoll- oder Beihilfeberechtigte können dem Dienstleister online angeben, wann und zu welchem Thema sie sich mit einem Experten online austauschen möchten, und erhalten dann einen Termin mit einem Allgemeinmediziner oder Facharzt.
Fazit
Die Arzt-Patienten-Kommunikation wird vielfältiger. Eine Videosprechstunde bietet individuelle Unterstützung bei medizinischen und gesundheitsbezogenen Fragestellungen. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Beratungsformaten verlangt sie den Patienten weder Wartezeiten noch Wegstrecken ab. Damit ergänzt sie auf komfortable Art und Weise die Sprechstunden in Präsenz.
■ Andrea Weidemann
Das Thema WERTE begleitet uns durch diese Ausgabe bis zum Schluss und wird vom European Ethika Network wie folgt definiert:
Werte sind tief-verwurzelte, bedeutsame und durchdringliche Überzeugungen, Haltungen (Einstellungen), Ideale und Bedürfnisse, welche gewöhnlich von den Mitgliedern einer Gesellschaft auf unbestimmte Zeit individuell geteilt werden und zumeist das Gute oder Schlechte betreffen. Sie tragen im Wesentlichen zum Charakter, der Identität und Kultur des Menschen bei. Wir verstehen die Welt um uns herum durch Werte und orientieren uns an ihnen. Auch in den unvermeidlichen Fragen und Herausforderungen, mit denen wir als Menschen in unserem Leben konfrontiert werden, wie: Was möchten wir für uns und was möchten wir für andere, was ist zu tun und wie sollten wir uns verhalten?
Genau diese zuvor beschriebenen „unvermeidlichen Fragen“ konnten wir uns im vergangenen Jahr stellen, das wird rückblickend deutlich.
Ein Mensch, der sich lange intensiv mit diesen Fragen beschäftigt hat, ist Götz W. Werner.
Zur Person: Götz Wolfgang Werner (*5. Februar 1944 in Heidelberg) ist Gründer und Aufsichtsratsmitglied des Unternehmens dm-drogerie markt, als dessen Geschäftsführer er 35 Jahre lang fungiert hat. Von Oktober 2003 bis September 2010 leitete Werner das Interfakultative Institut für Entrepreneurship am Karlsruher Institut für Technologie. Werner ist Gründer der Initiative „Unternimm die Zukunft“ für ein bedingungsloses Grundeinkommen.
Anlässlich seines 70. Geburtstages legte Götz Werner seine Autobiographie „Womit ich nie gerechnet habe“ vor. Darin berichtet er, wie sich dm zu einem der beliebtesten Unternehmen Deutschlands entwickelt hat. Der gelernte Drogerist zeigt darüber hinaus eindrucksvoll auf, warum ihn die tiefe Überzeugung prägt, dass jede Arbeit und jeder Mensch wertvoll ist. „Der Schlüsselbegriff heißt Wertschätzung“, sagt er im Hinblick auf diese von ihm gelebte Praxis.
Als „Zahnpasta-Verkäufer“ bezeichnet Götz Werner sich selbst ganz gern. Dabei ist er viel mehr als das: Neben der Rolle des Gründers und Inhabers der Drogeriemarktkette dm bekleidet er auch die eines Vordenkers moderner Managementmethoden. Diesbezüglich stammt von ihm der Ausspruch: „Führungskräfte von heute und in der Zukunft sind die Menschen, welche die richtigen, die interessanten Fragen stellen, nicht die, welche die guten Antworten geben.“
Seine Erfahrung lautet: „Der unternehmerisch veranlagte Mensch fängt immer neu an. Er handelt auf Grundlage von heute und dem, was er aus der Zukunft antizipiert – gestärkt mit den Fähigkeiten, die er in der Vergangenheit entwickelt hat.“
Auch als Vorkämpfer für das bedingungslose Grundeinkommen ist Götz Werner bekannt geworden. Hierfür setzt er sich öffentlich seit 2005 ein – wobei die Anfänge seiner Ideen bis in das Jahr 1982 zurückreichen, als die Arbeitslosenzahl in der Bundesrepublik Deutschland einen bis dahin einmaligen Höchststand erreicht hat.
„Wer will, findet Wege; wer nicht will, findet Gründe“ ist mehr als nur ein markiger Ausspruch des Unternehmers – vielmehr wird in diesen Worten seine Haltung zu den Dingen deutlich.
Selbstverständlich ist es mit dem Wollen allein aus Götz Werners Sicht nicht getan. „Es ist dies vielleicht die schwierigste Übung für uns Menschen, nicht in dieser Weise insgeheim arrogant zu sein und den Mitmenschen wirklich mit Respekt und Achtung zu begegnen“, sagt er – überzeugt davon, dass Integrität zum Erfolg führt. Genau deshalb steht bei dm das ganzheitliche unternehmerische und soziale Denken im Mittelpunkt. Der Erfolg gibt Götz Werner, der sich selbst auch als „Realträumer“ bezeichnet, recht.
Fazit: Eine klare und wertvolle Leseempfehlung!
■ Karsten van Husen