Es ist so weit: 2020 neigt sich dem Ende zu. Die Bilanz eines ungewöhnlichen Jahres.

Als mir dieses Fotomotiv vor einigen Wochen begegnete, war mir an vielen Stellen statt nach einem „JA“ doch eher nach einem „NEIN“ zumute.

Und überhaupt: „Fünf vor zwölf “ ist es auf die eine oder andere Weise wohl das ganze Jahr hindurch gewesen. Das war ungewohnt und oft auch anstrengend.

„Wer jetzt noch lacht, der hat Reserven“, lautet der altbekannte Spruch, und ich fand ihn dieses Jahr nicht mehr besonders lustig – obwohl ich weiterhin sehr gerne lache und den Humor auch in einem so gesehen lausigen Jahr auf jeden Fall beibehalte.

Selbstverständlich hatten wir alle ganz andere Pläne für dieses Jahr. Es hilft nur alles nichts: Die Dinge sind in jedem Augenblick ja nun mal wie sie sind. Punkt. Unrealistische Erwartungen ändern nichts daran.

Oft wurde in Gesprächen deutlich, wie schwer es uns fällt, den gegenwärtigen Zustand der Dinge einfach einmal nüchtern zur Kenntnis zu nehmen. Außerdem durften wir regelmäßig erkennen, dass unsere Ansichten und Meinungen lediglich Arbeitshypothesen über Zusammenhänge und mögliche Abläufe sind. Ständig bemerkten wir, dass es weitere Faktoren gab, die wir bislang übersehen hatten.

Mein Respekt diesbezüglich gilt da ganz sicher den Forschern/Virologen/Wissenschaftlern, die ihr Wissen dieses Jahr ausgiebig mit uns Hobbyvirologen teilten. Die Fähigkeit, immer wieder festzustellen „… da haben wir gestern zu kurz gedacht …“, geht ihnen erstaunlich leicht über die Lippen.

Vor allem aber wurde deutlich, dass das Leben komplex ist und wir letztlich immer wieder nur unser Bestes tun können. Dass wir – bei allem, was gerade ist – weiterhin auch ein Auge für das haben sollten, was schön ist und uns hilft. Und dass es sich lohnen kann, auf Lösungen zu vertrauen – auch wenn wir sie heute noch nicht kennen.

Wir wünschen Ihnen, Ihren Familien und Freunden einen guten Rutsch ins neue JAhr!
■ Karsten van Husen

„Stillstand ist Rückschritt“ (Rudolf von Bennigsen-Foerder), „Nichts ist so beständig wie der Wandel“ (Heraklit von Ephesos) – Diese und zahlreiche andere Zitate, Sprichwörter und Lebensweisheiten beschreiben mal mehr, mal weniger zutreffend, dass eigentlich alles einer ständigen Veränderung unterliegt.

Häufig haben wir den Wandel selbst in der Hand – und initiieren Veränderungen, die uns voranbringen. Dann gibt es aber auch – das hat dieses Jahr deutlich gezeigt – Einflussfaktoren, die uns verändern, auf die wir nur noch reagieren können. Im besten Fall gelingt es uns, auch sie zu unserem Vorteil zu nutzen.

Der Jahreswechsel lädt ein zum Reflektieren
Der anstehende Jahreswechsel ist klassisch der Termin, an dem wir uns besonders intensiv mit Veränderungen auseinandersetzen: bilanzierend im Rückblick oder vorausschauend als Strategie oder guter Vorsatz.

In jedem Fall sollte bei dieser Betrachtung auch immer ein Augenmerk auf den vorhandenen Versicherungsschutz geworfen werden. Denn auch hier lösen Veränderungen häufig Handlungsbedarf aus:

■ Sie haben Ihre Produktionsstätte erweitert, in neue Maschinen investiert und Mitarbeiter eingestellt.
■ Sie haben Ihre Abläufe geändert, Betriebszweige eingestellt und mussten Mitarbeiter entlassen.

Zwei extreme Beispiele. Das Tagesgeschehen liegt wahrscheinlich irgendwo dazwischen.

Versicherungsverträge orientieren sich am konkreten Bedarf. Beim Abschluss wird dieser penibel abgefragt. Wie aber verhält es sich während der Laufzeit? Gerade langfristig laufende Verträge beinhalten häufig Instrumente, um an allgemein gültige Veränderungen anzupassen: Es gibt zum Beispiel Dynamiken zur Anpassung an die Preisentwicklung oder zeitlich befristete Vorsorgen für Veränderungen.

Setzen Sie Vertrauen in Ihren Vermittler
Ihre individuellen Veränderungen und der sich daraus ergebende Änderungsbedarf können hierüber aber nicht berücksichtigt werden. Es kommt zur Unter- oder Überversicherung. Für Sie bedeutet das zu wenig Versicherungsschutz oder zu hohe Kosten. Vertrauen Sie auf eine gute Beratung – Sprechen Sie mit Ihrem Vermittler über Veränderungen.

Häufig beinhalten Beitragsrechnungen entsprechende Hinweise oder auch konkrete Fragestellungen, die einen Änderungsbedarf abfragen. Gerne werden diese aber übersehen oder abgetan. Nutzen Sie die Nähe und Ihren Kontakt. Vereinbaren Sie einen Termin für zum Beispiel ein jährliches Analysegespräch.

Und selbst, wenn sich Ihr Versicherungsbedarf nicht geändert hat: Auch Versicherer überprüfen regelmäßig ihre Produkte und passen diese an. Nutzen Sie Ihre Chance auf verbesserte Leistungen.
■ Karsten Martini

Jeder Autofahrer kennt die „Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr“, abgekürzt IVK. Seit mehr als fünf Jahrzehnten wird sie auf grünem Papier ausgedruckt und daher „Grüne Karte“ genannt.

Wozu dient die „Grüne Karte“?
Verkehrsopfer sollen nicht dadurch benachteiligt werden, dass ihnen ein Schaden entsteht, der durch ein ausländisches Kraftfahrzeug ohne oder mit zu geringem Versicherungsschutz verursacht wird. Bei Fahrten ins Ausland gilt die „Grüne Karte“ daher als Nachweis, dass für das Fahrzeug eine Kfz Haftpflichtversicherung nach den im Besuchsland geltenden Bestimmungen besteht, also zum Beispiel der im Besuchsland geltenden Mindestversicherungssumme. Dadurch wird vermieden, dass Autofahrer bei Grenzübertritt eine dem Besuchsland entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen müssen. In den meisten Mitgliedsländern genügt als Nachweis für eine gültige Kfz Haftpflichtversicherung sogar das Autokennzeichen des Herkunftslandes (sogenanntes „Kennzeichenabkommen“). Dennoch empfiehlt es sich aus Transparenzgründen, die „Grüne Karte“ immer bei Auslandsreisen mitzuführen.

Wie funktioniert das Grüne-Karte-System?
Das Grüne-Karte-System ist ein auf Europa und die Mittelmeeranrainer-Staaten begrenztes System. Gegenwärtig gehören dem System 48 Länder an. In jedem Mitgliedsland gibt es ein nationales Grüne Karte-Büro, in Deutschland das „Deutsche Büro Grüne Karte e.V.“ – eine Einrichtung der deutschen Autoversicherer.

Verursacht ein Kraftfahrzeug mit „Grüne Karte“ im Ausland einen Schadenfall, wird dieser vom dort ansässigen nationalen Grüne-Karte-Büro bearbeitet. Das Büro stellt dabei sicher, dass das Verkehrsopfer eine Entschädigung gemäß dem gewohnten nationalen Standard erhält.

Was ist der Zweck des neuen Anstrichs?
Seit Juli 2020 können Versicherer nun die „Grüne Karte“ auf weißem Papier ausstellen. Ab dem 1. Januar 2021 müssen sie dies in Deutschland und den meisten Mitgliedsstaaten verbindlich tun. Eine vor diesem Zeitpunkt auf grünem Papier ausgestellte IVK läuft aber nicht automatisch zum 1. Januar ab, sondern bleibt bis zu dem auf der Karte eingetragenen Ablaufdatum gültig.

Der Verzicht auf die grüne Farbe trägt den geänderten technischen Möglichkeiten Rechnung. Er hat den Vorteil, dass die IVK jetzt auch elektronisch, zum Beispiel per E-Mail, von den Versicherern an ihre Kunden versandt und auf dem heimischen Drucker ausgedruckt werden kann. Ein Ausdruck ist weiterhin unbedingt erforderlich. Das Vorzeigen einer rein digitalen „Grünen Karte“ auf dem Smartphone genügt nicht.

Auch wenn die grüne Farbe künftig ganz wegfällt, wird das Grüne-Karte-System wohl weiterhin bestehen bleiben, ebenso der Name „Deutsches Büro Grüne Karte e.V.“ für die in Deutschland zuständige Organisation. Manche Dinge ändern sich also doch nicht …
■ Rainer Rathmer

Den meisten Unternehmern ist bewusst, dass ohne Computersysteme gar nichts mehr geht. Enorme Mengen an Daten – auch Kundendaten – können so gespeichert werden.

Briefe per Post schicken? Fehlanzeige! Mal eben eine E-Mail zu versenden ist für Kunde und Unternehmer praktisch. Online ein paar Waren verkaufen oder Hotelbuchungen vornehmen? Alles kein Problem in der heutigen Zeit. In all diesen Bereichen „vertrauen“ Kunden Ihnen als Unternehmer tagtäglich viele Daten an.

Vertrauen ist gut …
… aber ist Ihre IT auch sicher genug? Ihre Kunden gehen davon aus, dass die Daten bei Ihnen sicher sind und Sie alles tun, um diese zu schützen. Grundsätzlich helfen dabei schon einige wichtige Maßnahmen, wie zum Beispiel eine regelmäßige Datensicherung und die Verwendung von aktuellen Virenschutzprogrammen. Auch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) trägt ihren Teil dazu bei. Doch trotz aller Maßnahmen, die Sie ergreifen, sind Cyber-Attacken ein immer größeres Problem.

Sie denken vielleicht …
… „Mein Unternehmen ist viel zu klein und damit zu uninteressant für Cyber-Kriminelle, daher passiert schon nichts …“ Aber genau das Gegenteil ist der Fall, denn Cyber-Kriminelle haben gerade beim Angriff auf kleine und mittlere Betriebe oft leichtes Spiel. So nutzen sie insbesondere veränderte Gegebenheiten aus – wie zum Beispiel die Pandemie. Seit geraumer Zeit sind vermehrt Fake-Mails mit angeblich neuen Informationen zu COVID-19 im Umlauf. Über Anhänge und Links wird Schadsoftware so schnell verbreitet – mit verheerenden Folgen. Es gehen nicht nur Daten verloren: Auch Ihre IT Systeme können stillstehen und im schlimmsten Fall sogar der ganze Betrieb. Darüber hinaus ist es möglich, dass Dritte geschädigt werden.

Sie können sich schützen …
… indem Sie eine Cyber-Versicherung abschließen. Die federt die wirtschaftlichen Folgen eines Cyber Angriffs ab und unterstützt Sie insbesondere auch dabei, Ihre Betriebsbereitschaft schnell wiederherzustellen. Über die Cyber-Versicherung sind die Kosten für IT-Aufklärung, Datenwiederherstellung und die Betriebsunterbrechung abgedeckt. Diese Kosten können sich schnell auf einen sehr hohen Betrag summieren. Aber auch Schadenersatzansprüche Dritter können auf Sie zukommen. Die Cyber-Versicherung steht Ihnen in diesen Fällen zur Seite. Berechtigte Ansprüche werden von der Versicherung übernommen – unberechtigte Ansprüche hingegen abgewehrt, notfalls auch vor Gericht.

Das Kundenvertrauen leidet …

… durch eine Cyber-Attacke in fatalem Ausmaß. Je länger eine IT und schlimmstenfalls der Betrieb stillstehen, desto mehr wirkt sich dies auf Ihre Kundschaft aus. Lieferungen, Aufträge oder Buchungen können in dieser Zeit nicht mehr abgerufen werden – Fristen und Termine werden eventuell versäumt. Die Kunden sind direkt betroffen. Hinzu kommt die Angst, dass Kundendaten in die falschen Hände geraten. Deshalb ist es für Betriebe, egal ob klein oder groß, sinnvoll, sich mit einer Cyber-Versicherung abzusichern.

Zwei Tipps:
Falls Sie bereits eine Cyber-Versicherung abgeschlossen haben, prüfen Sie, ob Ihr Versicherer auch E-Payment- Vertragsstrafen absichert. Insbesondere für Unternehmen des Hotel- und Gaststättengewerbes ist diese Leistung wichtig. Denn bei Verlust von Kreditkartensätzen können gegenüber diesen Unternehmen erhebliche Vertragsstrafen erhoben werden, wenn bestimmte Regeln nicht penibel eingehalten worden sind.

Und: Kontrollieren Sie, ob Sie bei der Cyber-Versicherung rund um die Uhr Expertenrat einholen können. Denn ein sofortiger Service und Support von IT-Spezialisten ist bei einem Cyber-Vorfall das Wichtigste überhaupt.

HINWEIS:
Sie wollen testen, wie sicher Ihre IT ist? Die LVM bietet Ihnen kostenlos über lvm.de/cyber-check einen Online-Cyber-Check an. Anschließend besteht die Möglichkeit, ein Beratungsgespräch zu vereinbaren – denn auch die sicherste IT kann Ziel einer Cyber-Attacke werden.
■ Jutta Hülsmeyer

In Zeiten von Google und Co. ist es üblich, einen Anbieter oder Dienstleister online zu recherchieren. Laut einer Studie aus 2019 von Bright Local lesen 93 Prozent aller Befragten mindestens gelegentlich Kundenbewertungen, um zu entscheiden, ob ein Unternehmen vertrauenswürdig ist oder nicht. 35 Prozent checken nach eigenen Angaben tatsächlich jedes Mal, wie ein bestimmtes Unternehmen oder Produkt bewertet worden ist, bevor sie einkaufen. Nur sieben Prozent lesen vor dem Kauf keine Rezensionen.

Die Praxis zeigt, dass positive Bewertungen zur Umsatzsteigerung führen, während negative Beurteilungen das Kundeninteresse mindern. Jedem Unternehmer ist daher daran gelegen, möglichst viele gute Bewertungen zu erhalten und auf diesem Weg sein Image und seine Marktposition zu stärken beziehungsweise zu verbessern. Für die Umsatzsteigerung haben gleichermaßen Anzahl und Inhalt der Rezensionen Bedeutung.

Die Macht der Bewertungen im Entscheidungsprozess
Gute Bewertungen sind für den Unternehmer wie für den potenziellen Käufer von essenzieller Bedeutung. Eine weitere Studie aus 2019 von Capterra zeigt, dass Menschen eher den Bewertungen im Netz als den Einschätzungen von Experten oder den Empfehlungen von Freunden und Bekannten vertrauen. Weitere Umfragen haben ergeben, dass sich fast zwei Drittel der Käufer aufgrund besserer Bewertungen für ein anderes Produkt als das ursprünglich gesuchte entscheiden.

Bewertungen kaufen – eine Lösung?
Einige Unternehmer und Dienstleister vertrauen daher auf den Kauf von Bewertungen bei professionellen Dienstleistern. Diese werben mit Umsatzsteigerungen von bis zu 30 Prozent. Doch auch wenn sie mit „echten“ Rezensionen werben, ist Zurückhaltung geboten.

Das Bundeskartellamt hat Anfang Herbst zu mehr Verantwortung aufgerufen und vor allem Online-Portale und Suchmaschinen dazu aufgefordert, verstärkt gegen sogenannte Fake-Bewertungen für Produkte und Dienstleister vorzugehen. Es werde viel zu selten vorab überprüft, ob die Bewertungen tatsächlich von Käufern des Produkts stammten. Das Amt hatte zuvor in einer Untersuchung Nutzerbewertungen im Internet unter die Lupe genommen.

Allerdings kann das Bundeskartellamt keine Verfahren gegen einzelne Unternehmen einleiten, bei denen es den Verdacht auf Verbraucherrechtsverstöße gibt. Denn im Bereich Verbraucherschutz hat die Behörde keine entsprechenden Befugnisse. Kartellamtspräsident Andreas Mundt appelliert daher auch an die Verbraucher, einerseits Produktbewertungen kritisch zu betrachten und andererseits viele echte Bewertungen zu hinterlassen, um die Gewichtung der falschen Bewertungen kleinzuhalten.

Der richtige Umgang mit negativen und gefälschten Bewertungen

Für viele Unternehmer kommt ein negatives Feedback aus heiterem Himmel. Nur die wenigsten Kunden wenden sich bei Unzufriedenheit direkt an den Dienstleister oder Anbieter. Denn Online-Bewertungen können Kunden nicht nur anonym, sondern auch wesentlich leichter und schneller als eine direkte Beschwerde oder Mängelbekanntgabe abgeben. Bekannt ist auch, dass zufriedene Kunden eher selten bewerten, während unzufriedene Kunden Unternehmen oder deren Produkte häufig kritisieren und ihre Meinung über Bewertungsportale kundtun. Auch gefälschte Bewertungen von der Konkurrenz sind keine Seltenheit und werden zu einem ernsten Problem. Erweist sich eine Bewertung als falsch oder vermeintlich gefälscht, sollte der Unternehmer recherchieren und sich um ihre Löschung kümmern.

Gut zu wissen: Bei geschäftsschädigenden oder gar die Persönlichkeit verletzenden Rezensionen können professionelle Anbieter bei der Prüfung und Entfernung helfen. Manchmal ist dies sogar als Leistung in einer Rechtsschutzversicherung enthalten. Die LVM Versicherung beispielsweise vermittelt betroffene Kunden auf Wunsch an den Dienstleister „Dein guter Ruf “ und übernimmt die Kosten für fünf Löschungsversuche pro Jahr.

… und bei echten Bewertungen
Bei echten kritisierenden Bewertungen ist es ratsam, diese nicht generell zu entfernen. Auch wenn positive Bewertungen verkaufsfördernd sind, stehen Kunden einem Dienstleister oder Anbieter mit ausschließlich positiven Rezensionen ebenfalls skeptisch gegenüber.

Interessant: Nur die Hälfte der Kunden gibt an, jemals eine Reaktion des Unternehmens auf ihre Kundenbewertung bekommen zu haben. Und zwei Drittel äußern das Gefühl, dass Kundenbewertungen nicht oder nicht genug von den Unternehmen beachtet werden. Dabei kann es durchaus erfolgversprechend sein, Kunden in diesem Bereich sehr ernst zu nehmen und sogar zu Bewertungen aufzurufen. Je mehr echte Bewertungen es gebe, umso hilfreicher seien diese für die Entscheidung, betont zum Beispiel das Bundeskartellamt. Ein Anreiz für Bewertungen könnten laut dem Amt zum Beispiel Gutscheine, Gewinnspiele, Produkttests oder kleinere Geldbeträge sein, solange die Bewertungen danach verbraucherrechtskonform gekennzeichnet würden.

To-do-Liste für den Umgang mit Bewertungen
■ Binnen 24 Stunden reagieren
■ Ehrlich, freundlich, zurückhaltend antworten
■ Eigene Fehler einräumen
■ Sich entschuldigen, selbst wenn es keine eigenen Fehler gegeben hat
■ Eine Lösung und guten Service anbieten
■ Gegebene Versprechen hinterher einhalten
■ Darüber hinaus: Aktiv zufriedene Kunden zum Bewerten aufrufen
* https://www.brightlocal.com/research/local-consumer-review-survey/
** https://www.capterra.com.de/blog/687/online-bewertungen-in-deutschland
*** https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Meldung/DE/Pressemitteilungen/2020/06_10_2020_SU_Nutzerbewertungen.html
■ Anne Hilchenbach

Reicher und sparsamer als je zuvor
Trotz der COVID-19-Krise ist das Geldvermögen der Deutschen in den ersten Monaten dieses Jahres auf einen neuen Höchstwert von mehr als 6,3 Billionen Euro gestiegen. Die mit der Krise verbundenen Unsicherheiten lassen zudem die Sparquote in 2020 auf einen Wert von voraussichtlich circa 16 Prozent steigen. Auch das wäre ein neuer Rekord.

Noch immer wenige Aktienfreunde
Es bleibt jedoch dabei, dass ein großer Teil der Ersparnisse auf Sparbuch, Festgeld, Tagesgeld landet. Warum eigentlich? Mittlerweile dürfte sich herumgesprochen habe, dass hier der Geldwert Monat für Monat sinkt. Aber viele Anleger scheuen die Investition in Aktien und Aktienfonds noch immer. Sie ziehen den sicheren Verlust beim Tagesgeld den Wertschwankungen bei Unternehmensbeteiligungen vor. Die Initiative „Aktion pro Aktie“ hat in einer Befragung* geklärt, warum das so ist.

Auffällig ist, dass die genannten Argumente gegen eine Investition in Aktien fast ausschließlich Argumente für eine Anlage in Aktienfonds oder Mischfonds sind. Ein Sparplan hierfür kann häufig schon ab nur 25 Euro monatlich vereinbart werden, Fondsmanager übernehmen die Auswahl der Einzelpapiere und eine breite Streuung und Diversifikation sorgen für Stabilität. Der langfristige zeitliche Horizont hingegen sollte bei einer Aktienanlage in der Tat immer das Ziel sein. So lassen sich auch zwischenzeitliche Wertschwankungen aussitzen.

Kennen Sie TINA?
Die Abkürzung There Is No Alternative („Es gibt keine Alternative“) beschreibt, warum es an den Börsen trotz aller Krisen und Schwankungen mittelfristig weiter aufwärts gehen könnte. Nachdem Guthabenzinsen mehr oder weniger abgeschafft worden sind und die Preise für Immobilien vielerorts bereits schwindelerregende Höhen erreicht haben, gelten Aktien weiter als alternativlos. Zumindest als Beimischung sollte sie jeder langfristige Anleger im Depot haben. Und die regelmäßige monatliche Zahlung eines festen Betrages (Sparplan) lässt ihn von zwischenzeitlichen Schwankungen sogar profitieren, da er für sein Geld bei einem niedrigen Kurs mehr Fondsanteile erhält (Cost Average Effekt).

„Mögen hätt‘ ich schon wollen, aber dürfen hab‘ ich mich nicht getraut“ – diese Worte von Karl Valentin fassen die Gefühlslage vieler Anleger schön zusammen. Denn trotz aller Vorbehalte haben 38 % der Deutschen in diesem Jahr schon über eine Aktienanlage nachgedacht.

Es sollte nicht bei der reinen Überlegung bleiben. Denn: Machen ist wie Wollen. Nur krasser.
■ Hermann Mangels

Seit dem 1. Oktober 2020 müssen Registrierkassen in Deutschland grundsätzlich mit einer sogenannten „technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE) ausgestattet sein, sofern die Bauart der Kasse dies zulässt. Die TSE protokolliert Eingaben, die an der Kasse vorgenommen werden, und speichert diese unveränderbar für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Darüber hinaus muss die Sicherheitseinrichtung eine digitale Schnittstelle aufweisen, durch die eine Übertragung der Daten zum Finanzamt ermöglicht werden kann. Zudem besteht die Pflicht, die Kasse innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme beim Finanzamt an- sowie bei Außerbetriebnahme abzumelden.
Einige Bundesländer, darunter Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Mecklenburg Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, das Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein, haben aufgrund der COVID-19-Pandemie die Frist, ab der die Anwendung der TSE verpflichtend ist, verlängert.
Hier gilt unter bestimmten Voraussetzungen als spätester Einsatztermin nun der 1. April 2021.
Vor dem 26. November 2016 gekaufte Kassen, die keine TSE aufweisen, müssen ersetzt oder nachgerüstet werden. Sollte dies bauartbedingt nicht möglich sein, so besteht eine Verpflichtung zur Umstellung auf ein elektronisches Aufzeichnungssystem ab dem Jahr 2023.
■ Annika Hohoff

Eigentlich ist die Frage schon falsch gestellt, da der Begriff „Phase“ den Eindruck erweckt, als ob in absehbarer Zeit wieder steigende Zinsen zu erwarten sind. Glaubt man indes den Wissenschaftlern des Institutes der deutschen Wirtschaft, so erhöht sich der Realzins bis 2025 gerade mal auf 1,3 Prozent, um dann wieder bis zum Jahr 2050 auf 0 Prozent zu sinken. Und jeder weiß es mittlerweile aus eigener Erfahrung: Das Null-Zins-Szenario ist Realität.

Wer in der Vergangenheit mit klassischen Altersvorsorgeprodukten langfristig für seinen Ruhestand angespart hat, musste feststellen, dass ein nur um einen Prozentpunkt niedrigeres Zinsniveau einen Beitragsmehraufwand von oft 15–20 Prozent bedeutet hat, um das Niveau der Altersversorgung stabil zu halten. Für Sparer mit geringen und mittleren Einkommen wurde es immer schwerer, mit klassischen Vorsorgeprodukten eine auskömmliche Versorgung im Alter aufzubauen.

Je geringer das Zinsniveau in der Vergangenheit wurde, umso geringer musste auch der Zins sein, der dem Kunden langfristig von Versicherungsunternehmen garantiert werden durfte. Dies wird vom Gesetzgeber streng überwacht. Mit dem Zins sank über die Jahre die Rendite von Lebensversicherungen, die aber trotzdem gegenüber vergleichbaren Vorsorgeprodukten immer attraktiv geblieben sind.

Wenn aber der Garantiezins weiter gegen Null sinkt, besteht die Gefahr, dass die Summe der eingezahlten Beiträge möglicherweise nicht mehr garantiert werden kann. Der von vielen Kunden gewünschte „Beitragserhalt“ könnte entfallen. Die Anlage unter dem Kopfkissen wäre – nur bezogen auf die garantierten Werte – dann die bessere Alternative. Natürlich kommen die Gewinne hinzu, die aber bei diesen klassischen Produkten mit den vorgeschriebenen, engen Anlagemöglichkeiten kaum attraktive Renditechancen zulassen.

Die Folge: Geschäftsmodelle im Wandel
Aus diesem Grund befindet sich das Geschäft mit Lebensversicherungen seit Jahren im Wandel. Die LVM beispielsweise hat frühzeitig auf die Veränderungen am Finanzmarkt reagiert und in den letzten Jahren eine ganze Reihe an attraktiven und modernen Produkten entwickelt, mit denen die Kunden auch in Zeiten des Niedrigzinses vernünftig vorsorgen können.

Hierbei wurde der verstärkte Fokus auf Fondsprodukte gelegt. Denn vor allem die kapitalmarktorientierten Fondsanteile versprechen selbst im schwierigen Niedrigzinsumfeld attraktive Renditechancen. Besonders beliebt sind dabei die neuen, kostengünstigen ETFs, hier besonders der MSCI World. Er sorgt mit einer breiten Streuung für eine gute Risikominimierung.

Private und betriebliche Vorsorge
Welche Bedeutung eine funktionierende private wie auch betriebliche Vorsorge hat, wird deutlich, wenn man sich die unzulängliche gesetzliche Absicherung vieler Arbeitnehmer vor Augen hält: Ohne private und betriebliche Vorsorge ist der gewohnte Lebensstandard im Alter nicht zu halten.

Die betriebliche Altersversorgung wird neuerdings besonders gefördert.

Wichtig: Gerade Geringverdiener (bis 2575 Euro Monatsbrutto) können seit der Einführung des Grundrentengesetzes durch einen deutlich gestiegenen Förderbetrag besonders profitieren. Jährlich förderfähig sind Arbeitgeberbeiträge bis zu 960 Euro pro Mitarbeiter.

Nutzt der Mitarbeiter die Vorteile der Entgeltumwandlung, dann erhält er seit dem 1. Januar 2019 einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss auf den Betrag der Entgeltumwandlung. Dieser Zuschuss (15 Prozent) ist für den Arbeitgeber i. d. R. kostenneutral, da die Sozialabgabenersparnis weitergegeben wird. Ferner optimiert ein neuer Freibetrag in der Krankenversicherung der Rentner die spätere Rentenhöhe in der Leistungsphase. Durch diese Vorteile ist die betriebliche Altersversorgung in der Niedrigzinsphase besonders attraktiv und renditestark.
■ Hans-Peter Süssmuth

Ein Arbeitnehmer erhält für die Fahrt von seiner Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte eine Entfernungspauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer und Tag. Übernachtet der Arbeitnehmer beispielsweise am Tätigkeitsort und werden Hin- und Rückfahrt nicht am selben Tag durchgeführt, so erhält er für jeden der beiden Tage die halbe Entfernungspauschale (15 Cent pro Entfernungskilometer). Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH) unlängst. Er begründete die Entscheidung damit, dass die Regelung zur Entfernungspauschale vom Normalfall ausgehe (Hin- und Rückfahrt an einem Tag). Würden die beiden Fahrten an unterschiedlichen Tagen vorgenommen, so dürfe sich hierdurch keine Besserstellung ergeben.
Eine weitere Entscheidung des BFH betrifft Krankheitskosten, die auf einen Unfall während der Fahrt zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zurückzuführen sind. Mit der Entfernungspauschale sind grundsätzlich alle fahrzeug- und wegstreckenbezogenen Aufwendungen abgegolten und damit auch die Kosten eines Unfalls. Eine Ausnahme bilden jedoch unfallbedingte Krankheitskosten, da es sich dabei nicht um Kosten für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte handelt, sondern um Aufwendungen im Zusammenhang mit der Linderung und Heilung von Verletzungen. Diese können als zusätzliche Werbungskosten geltend gemacht werden.
■ Annika Hohoff

Mobiles Arbeiten wirkt sich insbesondere auf die Arbeitszufriedenheit positiv aus. Das zeigt eine Studie der Deutschen Gesellschaft für Personalführung (DGFP), bei der im Jahr 2016 weit über 600 Beschäftigte befragt worden sind – überwiegend aus dem Management, der Geschäftsführung und dem Personalressort. Interessant: Mehr als die Hälfte der Studienteilnehmer bescheinigen den Beschäftigten zugleich eine verbesserte Arbeitsleistung. Und nur drei Prozent sprechen von einer Verschlechterung.

Wer hätte vor einem Jahr gedacht, dass halb Deutschland im Jahr 2020 im Home-Office sitzt? COVID-19 hat uns alle vor ganz neue Herausforderungen gestellt. Plötzlich war Home-Office in aller Munde und für Tätigkeiten möglich, für die es vorher (angeblich) undenkbar gewesen ist. Technische Infrastruktur wurde in kürzester Zeit aus dem Boden gestampft, sofern es sie nicht vorher schon gegeben hat. Organisationelle Rahmenbedingungen erfuhren ebenfalls in kürzester Zeit eine Anpassung: So wurde das wöchentliche Teammeeting zur Telefon- oder Videokonferenz – und allenfalls der Kaffee aus dem eigenen Kaffeeautomaten stand im Raum, nicht aber Kolleginnen und Kollegen. Im günstigsten Fall konnte man in die Gesichter der anderen schauen, im schlechtesten Fall konnte man sie nicht mal hören, weil die Internettelefonie wegen COVID-19-Überlastung in die Knie gezwungen worden war.

Wir sind jetzt Profis – in vielerlei Hinsicht
Mittlerweile lächeln wir fast alle über diese Startschwierigkeiten. So, wie wir zu Profis im Maskentragen geworden sind, sind wir auch zu Profis in Telefon-, Teams-, vitero-, GoToMeeting- oder Zoom Konferenzen geworden. Und wir haben festgestellt: Es läuft. Bandbreiten wurden angepasst. Sicherheitsstandards in den Softwareprodukten ebenfalls. Nicht zuletzt auch wir als NutzerInnen haben uns angepasst. Home-Office und virtuelle Meetings sind die neue Normalität.

Letzte Woche haben wir in unserem Team ein Projekt abgeschlossen, in dem von Beginn an nur virtuelle Meetings stattfanden, und die Ergebnisse können sich definitiv mehr als sehen lassen. Unser Stolz darüber würde Mitarbeitenden in international agierenden Konzernen allenfalls ein müdes Lächeln entlocken, denn bei ihnen gehört das längst zum Alltag. Nun aber setzt sich diese Art der Zusammenarbeit auch in den Branchen und Betrieben durch, die bisher eher auf Präsenz gesetzt haben.

Motivierende Führung baut auf Vertrauen
Dennoch fällt es nicht allen leicht, sich auf diese neue Realität einzustellen. Bei Gesprächen mit Führungskräften erfährt man die gesamte Bandbreite von Begeisterung für diese neue Flexibilität bis hin zu Unsicherheit über einen möglichen Kontrollverlust über die Mitarbeitenden.

Vertrauen als Basis für ein funktionierendes Miteinander fällt nicht allen leicht. Möglicherweise geistert in den Köpfen immer noch das alte Klischee herum, dass im Home-Office nur Hausarbeit erledigt wird. Möglicherweise hat es aber auch etwas mit dem Erleben von Führung zu tun. Klassische Führung hatte eher etwas von „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ und „das Steuer in der Hand halten“. Was die Führungskräfte nicht erst seit COVID-19, sondern durch die fortschreitende Digitalisierung in den letzten Jahren feststellen, ist, dass Führung so nicht mehr funktioniert. Ein entscheidender Faktor für eine funktionierende, motivierende Führung ist Vertrauen. Vertrauen darauf, dass Mitarbeitende im Sinne der Führungskräfte handeln. Geschieht dies, können auch die Führungskräfte ihre weiteren Planungen und Schritte darauf aufbauen, so wie Zahnräder, die ineinandergreifen.

Blicken Sie auf die Möglichkeiten
Mittlerweile gibt es einige Studien (unter anderem die oben zitierte von der Deutschen Gesellschaft für Personalführung), die die positiven Effekte des mobilen Arbeitens anschaulich verdeutlichen. Nun könnte man einwenden, dass diese Studien ja immer sehr abstrakt sind, man selbst aber Mitarbeiter XY hat, bei dem man definitiv weiß, dass er nicht fürs Home-Office geeignet ist. Das mag sein, aber auch das muss besprechbar gemacht werden. Auch hier ist gegenseitiges Vertrauen eine unabdingbare Basis.
Mit dieser Begründung der Nichteignung eines/einer Einzelnen das ganze Konstrukt Home-Office in Frage zu stellen, ist gleichermaßen so, als würde man ein Gerichtsurteil ohne vollständige Beweiserhebung fällen.

Richten Sie Ihren Blick doch einmal in die andere Richtung und auf das, was hervorragend läuft, und auf die Möglichkeiten, die diese neue Flexibilität bietet, und vertrauen Sie darauf, dass Sie die Kontrolle nicht verlieren. Da COVID-19 uns leider noch eine Weile begleiten wird, müssen wir uns alle mit dieser Situation arrangieren und vertrauensvoll bleiben.
Viel Erfolg dabei!

PS: Dieser Artikel wurde im Home-Office geschrieben.
 ■ Silvia Wiefel

Ihr Unternehmen genießt einen guten Ruf. Sie haben das volle Vertrauen Ihrer Kunden. Doch dann plötzlich ein Fehltritt und das Renommee scheint dahin. Krisen gehören zum Leben dazu. Auch Unternehmen sind davor nicht gefeit. Wie können sich KMU wappnen – und was ist zu tun, wenn es ernst wird?

Die Palette an möglichen Krisenereignissen ist breit: Sicherheitslücken, Produktrückrufe, persönliche oder politische Affären, ungeschickte Unternehmensentscheidungen … Denken wir an Adidas und die Stundung der Mietzahlungen im ersten COVID-19-Lockdown. Mit einem Mal war ein Unternehmen, das sonst als Vorbild galt, die Zielscheibe öffentlicher Häme. In den Sozialen Medien entfachte ein Shitstorm, es wurde zum Boykott aufgerufen. Das Beispiel zeigt: Ein unkluger Zug und man kann mitten in der Krise stecken. Wenn man „Glück“ hat und gerade bedeutendere Themen das Tagesgeschehen bestimmen, geht der Vorfall eventuell unter. Passiert gerade nicht viel drumherum, steigt das Risiko, in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses zu geraten.

Schnelle Reaktion als A und O

Jeder kann Fehler machen. Wichtig ist dabei nur, so schnell und durchdacht wie möglich zu reagieren. Meistens kreidet die Öffentlichkeit dem Unternehmen nämlich gar nicht den Fehltritt als solchen an, sondern die schlechte Kommunikation im Nachgang. Wer erstmal alle Anfragen ohne Kommentar abwehrt und dann nur nach und nach via Salamitaktik mit Informationen herauskommt, verspielt sein Vertrauen und sorgt für nachhaltigen Schaden. Noch schlimmer kommt es, wenn Unternehmen versuchen zu verharmlosen oder zu vertuschen.

Hier ist es wichtig, zuerst einmal die emotionalen Bedürfnisse der sensiblen Öffentlichkeit zu stillen. Einzugestehen, dass ein Fehler passiert ist, und anzukündigen, dass man sich so schnell wie möglich um die Aufklärung oder Lösung des Vorfalls kümmert. Damit wird deutlich, dass man Verantwortung übernimmt. Eine erste schnelle Reaktion, die noch gar nicht ins Detail gehen muss, zeigt, dass das eigene Handeln kritisch überprüft wird, und verhindert einen Vertrauensbruch. Natürlich darf es nicht bei den Bekundungen bleiben: Eine ernsthafte und ehrliche Auseinandersetzung muss folgen.

Prävention ist die halbe Miete
Unter Stress fällt man häufig keine klugen Entscheidungen, sondern verhält sich wie auf der Flucht. Daher ist es wichtig, sich im Vorfeld – nicht erst im Krisenfall – zu überlegen, welche mögliche Szenarien das Unternehmen ereilen könnten. Natürlich sind Krisen nicht vorhersehbar, aber es lässt sich zumindest festlegen, wer wann im Krisenfall zusammenkommt und in welcher Reihenfolge informiert wird. Die Mitarbeitenden müssen beispielsweise immer ins Boot geholt werden, bevor das Thema an die Öffentlichkeit geht. Alle kommunikativen Aktivitäten nach innen und außen sollten orchestriert stattfinden. So lassen sich Wildwuchs und widersprüchliche Aussagen vermeiden.

KMU haben in der Regel keine eigene Kommunikationsabteilung. Hier ist zu empfehlen, sich Unterstützung bei Fachleuten zu suchen. So lässt sich verhindern, dass das Schicksal im Ernstfall ungezügelt seinen Lauf nimmt. Um die Kosten minimal zu halten, können mehrere kleine Unternehmen einer Branche sich einem gemeinsamen Training unterziehen und angeleitet von einem Kommunikationsexperten einen Kommunikationsfahrplan erstellen. Dieser wird im Krisenfall aus der Schublade geholt. Auch Industrie- und Handelskammern bieten Informationsveranstaltungen zum Thema Krisenkommunikation an.

Investition in Krisenprävention lohnt sich
Wenn alles gut läuft, das Arbeitspensum hoch und die finanziellen Mittel knapp sind, schiebt man die Auseinandersetzung mit einer möglichen Krise sicher lieber weg. Doch der Schaden und der Imageverlust, die im Ernstfall entstehen können, wenn man nicht vorsorgt und unbedacht oder gar nicht handelt, fallen bedeutend größer aus. Ein über Jahre aufgebautes gutes Image ist Gold wert. Seine Glaubwürdigkeit und das Vertrauen der Kunden zu verlieren, hat weitreichende Folgen und kann das Geschäft zum Erliegen bringen. Daher sollte man gut überlegen, ob die Investition in eine solide Krisenprävention nicht doch sinnvoll ist.
■ Rafaela Kiepe

Kürzlich ist ein neues Gesetz in Kraft getreten: Das Angehörigenentlastungsgesetz – klingt sperrig, aber irgendwie auch vielversprechend. Wie entlastend ist die neue Regelung denn nun wirklich für die Angehörigen?
Pflege in Deutschland gestaltet sich extrem teuer. Im Bundesdurchschnitt müssen Pflegebedürftige für Wohnen und Pflege in einem Heim rund 1900 Euro im Monat selbst aufbringen. Ihre Kinder können hierfür in die Unterhaltspflicht genommen werden. Das soll künftig seltener passieren.

In der Vergangenheit wurden die Einkommensverhältnisse der Kinder individuell geprüft und sie mussten häufig bereits mit niedrigem Einkommen Unterhalt zahlen. Die positive Botschaft aus dem Angehörigenentlastungsgesetz lautet jetzt: Kinder müssen sich erst ab einem Bruttojahreseinkommen – hierzu zählen auch Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, Wertpapieren, etc. – von 100 000 Euro an den Heimkosten beteiligen. Die Einkommensgrenze wird pro unterhaltspflichtiger Person betrachtet, sprich pro Sohn oder Tochter. Bei  Selbständigen zählt hier der Jahresgewinn.

Der Ehepartner des Pflegebedürftigen ist ebenfalls unterhaltspflichtig. Zuallererst geht es an das gemeinsame Vermögen, dann an das individuelle – unter Umständen sogar an das gemeinsam bewohnte Eigenheim.

Ersparnisse können so schnell aufgebraucht sein. Und nicht nur das: Auch die monatlichen Einkünfte werden hier mit einbezogen. Das alles ist beispielsweise für Patchworkfamilien ein großes Problem. Im schlimmsten Fall vernichtet die Pflegeheimunterbringung ein finanzielles Lebenswerk, das man eigentlich für die Nachkommen geschaffen hat. Im Zweifel ist das Erbe weg. Das Gesetz löst also nur einen Teil des Problems.

Um im Pflegefall das eigene Vermögen auch für sich oder seine Angehörigen zu schützen, muss man schlicht und ergreifend privat vorsorgen. Eine Beratung zu den Absicherungsmöglichkeiten wird empfohlen. Und generell gilt: Je früher man sich kümmert, desto niedriger sind die Beiträge.
Infos rund um das Thema finden Sie auch im Netz. Nachfolgend einige informative Links:

Bundesrat KOMPAKT zum Thema „Elternunterhalt“

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) „FAQ zum Angehörigen-Entlastungsgesetz“

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) „Kinder von pflegebedürftigen Eltern werden entlastet“

■ Andrea Weidemann

„Warum in die Ferne schweifen? Sieh, das Gute liegt so nah“, soll Goethe mal gesagt haben. Gut, er hat damals sicherlich nicht damit rechnen können, dass Entfernungen eines Tages kaum mehr eine Rolle spielen würden. Vor allem durch die Corona-Pandemie haben wir gelernt, mit Distanz umzugehen, ohne unsere persönlichen Kontakte zu verlieren. Sich zu sehen, obwohl man sich nicht trifft – Videotelefonie macht das möglich. Und auch im beruflichen Kontext wird sie mehr und mehr für eine Beratung aus der Ferne eingesetzt.
Abstand halten, Mundschutz aufsetzen und Desinfektionsmittel zur Hand haben – unser Alltag im Kundenkontakt hat sich verändert. Darüber hinaus wohnen immer weniger Kunden in Fußnähe zum Geschäftssitz. Mit einer Videoberatung müssen wir uns über Hygienemaßnahmen keine Gedanken machen und sparen Kosten und Zeit für Fahrten ein. Das macht ein Gespräch doch gleich etwas entspannter. Nur das bisschen Aufregung vor der neuen Gesprächsform bleibt noch bestehen. Was muss alles beachtet werden?
Die richtige Software auswählen
Es gibt verschiedene Systeme für Videotelefonie auf dem Markt, die sich in der Funktionalität sehr ähneln, allerdings auch wesentliche Unterschiede haben. Achten Sie bei Ihrer Entscheidung vor allem auf den Komfort für Ihren Kunden:
Die Nutzung sollte selbsterklärend und einfach sein. Im besten Fall können Ihre Kunden direkt über ihren Browser die Beratungsumgebung aufrufen und müssen keine weitere Software installieren. Darüber hinaus ist es bei vielen Anbietern möglich, zusätzlich zum Videobild auch den Bildschirm oder Anwendungen zu teilen. So können Dokumente gemeinsam eingesehen werden, was gegebenenfalls die Beratung vereinfacht. Bei der Auswahl eines Systems sollte natürlich auch die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen beachtet werden. Hier gab es in den Medien zuletzt Kritik an dem einen oder anderen Anbieter.
Stimmige Technik nutzen
Für eine Videoberatung braucht es eine passende technische Ausstattung. Die Basis bilden auf beiden Seiten eine stabile Internetverbindung und ein angemessenes Endgerät. Wenn Dokumente geteilt werden, ist ein Laptop auf Grund der Displaygröße geeigneter als ein Smartphone. Um das Videobild aufzunehmen, muss eine Kamera verbunden sein. Grundsätzlich bietet eine externe Kamera ein professionelleres Erscheinungsbild als eine integrierte Kamera, da sie auf Augenhöhe platziert werden kann. Auf Kundenseite spielt die Entscheidung für eine externe oder eine integrierte Kamera keine große Rolle: Das Beratungsgespräch kann auch dann funktionieren, wenn der Kunde selbst kein Videobild überträgt. Wichtiger ist hier eine gute Tonqualität, weil Störgeräusche schnell nerven. Daher kann es sinnvoll sein, den Ton nicht über das Videoberatungssystem zu übertragen, sondern ein separates Telefonat zu starten. Testen Sie am besten beides für sich aus.
Authentisch und professionell auftreten
Grundsätzlich lässt sich sagen: Je authentischer Sie sich verhalten, desto professioneller wirken Sie. Allerdings können einige Faktoren ein Videotelefonat stören. Wählen Sie Ihren Hintergrund mit Bedacht. Jeder zu sehende Gegenstand kann eine Botschaft vermitteln, daher sollten Sie störende Elemente wegräumen. Ansonsten zählen genau die Faktoren im Gespräch, die Sie auch in einem persönlichen Treffen beachten würden: Vermutlich würden Sie Ihren Kunden nicht im Schlafanzug besuchen und wären pünktlich an Ort und Stelle. Bei der Kleidungswahl gibt es noch eine kleine Ergänzung: Kleingemusterte Kleidung kann im Videobild stören. Besser tragen Sie Unifarbenes. Sind Software, Hardware und Sie selbst bereit, dann darf es auch schon losgehen. Aber machen Sie zu Ihrer Sicherheit noch einen Testlauf mit jemandem aus Ihrem persönlichem Umfeld, bevor Sie in die virtuelle Verabredung mit Ihrem Kunden gehen.
Fazit: Mit der Videoberatung an Ihrer Seite können Sie Ihre Beratungsgespräche künftig besser in Ihren und denAlltag Ihres Kunden integrieren. Fahrtwege entfallen, was eine Terminfindung sicherlich vereinfacht. So schweifen Sie für diese Termine nur noch gedanklich in die Ferne und lassen das Auto stehen. Eine gute Beratungssituation liegt manchmal eben so nah.

  • Anna Juliana Bohr

Die Erstellung von Vorsorgedokumenten ist nicht erst seit der Corona-Pandemie wichtig. Doch hat die Pandemie dieses zentrale Thema verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Aber: Was ist eigentlich was?
Politiker, Verbraucherschützer und Versicherer sind sich einig: Zu einem selbstbestimmten Leben gehört es dazu, Vorsorgedokumente wie Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung zu erstellen. Angehörigen und Ärzten werden zudem schwierige Entscheidungen im Fall der Fälle abgenommen, insbesondere zu Corona-Zeiten.
Jeden kann es zu jeder Zeit treffen. Ein Unfall. Überlebt, aber im Koma. Und plötzlich können Entscheidungen nicht mehr selbst getroffen werden. Für diese Fälle ist es beruhigend, einige Dinge geregelt zu wissen.
Patientenverfügung
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie Sie in einer solchen Notfallsituation ärztlich versorgt werden möchten? Bestimmt. Aber haben Sie Ihre Wünsche rechtssicher verschriftlicht und entschieden, welche medizinischen Maßnahmen nicht ergriffen werden sollen? Bestimmt nicht. In einer Patientenverfügung legt der Betroffene verbindlich fest, welche Behandlungsmethoden im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit gewünscht sind – und welche nicht. Er kann individuell bestimmen, welche Praktiken in gewissen Situationen erfolgen sollen oder abgelehnt werden. Der Patient hat so zum Beispiel die Möglichkeit, zu regeln, dass er im unmittelbaren Sterbeprozess nicht künstlich ernährt werden möchte, im Endstadium einer tödlich verlaufenden Krankheit aber schon. Weitere in einer Patientenverfügung zu klärende Punkte sind der Umgang mit Schmerzmitteln, der künstlichen Beatmung oder der Dialyse (Blutwäsche).
Vorsorgevollmacht
Im Gegensatz dazu ermächtigt eine Vorsorgevollmacht eine gewünschte Person, bestimmte Rechtsgeschäfte und Aufgaben für den Betroffen zu erledigen. Je nach Belieben darf ausgewählt werden, für welche Bereiche die Vollmacht gilt: für die Vertretung vor Behörden und Gerichten, für die Sorge um das Vermögen und die Gesundheit oder für Wohnungsangelegenheiten. Dabei gilt es zu beachten, dass eine Vorsorgevollmacht auch ohne Einschränkung der Entscheidungsfähigkeit gültig ist. Schlimmstenfalls könnten die weitreichenden Befugnisse also auch missbraucht werden.
Wichtig zu wissen: Wenn die Vorsorgevollmacht nur in Fällen der Entscheidungsunfähigkeit gelten soll, ist es empfehlenswert, dies in einem gesonderten Schriftstück festzuhalten. Ansonsten könnte die Vollmacht im ungünstigsten Falle unwirksam und das darin Festgehaltene nicht praktikabel sein.
Betreuungsverfügung
In diesem Dokument lässt sich bestimmen, wen das Betreuungsgericht als Betreuer bestellen soll. Bei Entscheidungsunfähigkeit entscheidet der Betreuer dann, gegebenenfalls auch temporär, für Sie. Die Betreuungsverfügung tritt in Kraft, wenn ein entsprechender Antrag beim Betreuungsgericht gestellt wird – beispielsweise durch den Betroffenen selbst oder Angehörige. Sie ist für die beschriebene Unfallsituation wichtig, in der Angelegenheiten selbst nicht geregelt werden können. Im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht wird die Betreuungsverfügung erst beim Eintreten der gerichtlich festgestellten Entscheidungsunfähigkeit gültig und kann bei Genesung auch die Wirksamkeit verlieren. Liegt keine gültige Betreuungsverfügung vor, darf das Betreuungsgericht einen Betreuer auswählen. Häufig ist die Betreuungsverfügung Bestandteil einer umfassendenVorsorgevollmacht.
Alle Vorsorgedokumente sollten nach reiflicher Überlegung ausgefüllt und regelmäßig überprüft werden. Im Zweifel ist es ratsam, ärztlichen und juristischen Rat einzuholen.
Außerdem:
Einige Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten für die Erstellung von Vorsorgedokumenten oder vermitteln ihren Kunden spezialisierte Anwaltskanzleien. Und: Auch die Erstellung von Testamenten und  Unternehmervollmachten gehören zu einer umfassenden Lebensplanung und sind in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen.

  • Kilian Staab

Ob Anbau von Getreide, Gemüse oder Obst, ob Wein-, Eier-, Milch- oder Tierproduktion, zum Beispiel durch Schweineoder Rindermast, ob Holzwirtschaft und Energieerzeugung oder Dienstleistungen in der Freizeit- und Tourismusbranche: So unterschiedlich die Erzeugnisse und Geschäftsfelder im grünen Wirtschaftssektor sind, so vielseitig sind Ihre Tätigkeitsfelder als Landwirt.
Das größte Risiko, das mit Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb verbunden ist, stellt die Haftung für Schäden gegenüber Dritten dar. Eine Betriebshaftpflicht ist für Sie als Landwirt daher ein unverzichtbarer Schutz.
Worauf sollten Sie achten?
Die Ursachen für einen Schadensfall können vielfältig sein und jeder Betrieb birgt seine ganz speziellen Risiken. Darum ist es in der Betriebshaftpflichtversicherung wichtig, auf eine ausreichend gute Grunddeckung mit hohen Versicherungssummen zu achten.
Üblicherweise sind unter anderem folgende Risiken mitversichert:

  • Ihre landwirtschaftlichen Grundstücke, Gebäude und Flächen sowie die Vermietung von Wohnräumen und Gebäuden auf dem Betriebsgrundstück
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Mähdrescher bis 20 km/hHalten und Hüten von Nutz- und Zuchttieren, Achtung: Hunde und Pferde sind üblicherweise gesondertzu versichern.
  •  
  • Umweltrisiken wie Tankanlagen oder die Lagerung von Gülle
  •  
  • Bei den meisten Versicherungen ist die Privathaftpflicht inklusive. Diese gilt üblicherweise für Sie und Ihren Ehepartner nebst Kindern. Häufig erstreckt sich der Versicherungsschutz aber auch noch auf die anderen Angehörigen,wie zum Beispiel Altenteiler, Hoferben, Eltern, Schwiegereltern etc., die auf Ihrem Betriebsgrundstück leben. Tipp: Sollten die mitversicherten Personen bereitseine eigene Privat-Haftpflichtversicherung haben, könnteIhr Versicherer Ihnen dabei helfen, Doppelbelastungen zu vermeiden. Ihre Angehörigen werden dankbar sein.

Auch über nachfolgende Punkte sollten Sie sich Gedanken machen:
Sie überlegen Feriengäste aufzunehmen?
Ferien auf dem Bauernhof stehen für viele Familien hoch im Kurs. Fragen Sie daher bei Ihrem Versicherer nach, ob Sie dieses Risiko extra versichern müssen. Der Beitrag hierfür richtet sich in der Regel nach der Anzahl der Zimmer, die Sie an Feriengäste vermieten. Bei einigen Versicherern, wie zum Beispiel der LVM, ist die Vermietung einer bestimmten Anzahl von Wohnungen oder Zimmern  kostenlos mitversichert.
Sie leihen sich Geräte und Maschinen aus?
In Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb können Sie nicht alle Arbeitsmaschinen vorhalten, die Sie im Laufe eines Jahres benötigten. Da ist es – gerade unter Nachbarn – üblich, sich das benötigte Gerät auszuleihen. Als gewissenhafter Landwirt möchten Sie diese fremden Sachen unbeschädigt zurückgeben und sind daher im Umgang mit ihnen besonders achtsam. Aber trotz größter Vorsicht kann es zu Schäden an diesen Sachen kommen, zum Beispiel durch fehlerhafte Bedienung. Landwirte, die sich regelmäßig Maschinen oder Geräte leihen, sollten daher darauf achten, dass der Versicherungsschutz auch das Risiko Gewahrsamsschäden mit Brems-/Betriebs- und Bruchschäden abdeckt.
Führen Sie für andere Landwirte gelegentlich Lohnarbeiten aus?
Die Absicherung dieses Risikos ist oftmals nicht in der Grunddeckung einer  landwirtschaftlichen Betriebshaftpflicht enthalten. Hier gilt es zu prüfen, ob Ihr jetziger oder zukünftiger Versicherer auch den Einsatz von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen für diese Lohnarbeiten mit abdeckt. Gelegentlich kommt es vor, dass zwar Lohnarbeiten eingeschlossen sind, jedoch der Einsatz von selbstfahrenden Arbeitsmaschinen für diese Lohnarbeiten gar nicht mitversichert
ist. Dies führt dann im Falle eines Schadens zu unangenehmen Folgen.
Liefern Sie Produkte an weiterverarbeitende Betriebe?
Dann können Sie auch für die finanziellen Folgeschäden haftbar gemacht werden. Es handelt sich hier um reine Vermögensschäden, die üblicherweise nicht in der Grunddeckung mitversichert sind. Die Zusatzdeckung Erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung kann daher für Sie von höchster Wichtigkeit sein. Insbesondere dann, wenn Sie einen Betrieb für Rinder- oder Schweinemast, Geflügelhaltung, Milchwirtschaft, Gemüse- oder Obstanbau betreiben.
Wichtig zu wissen: Bei einigen Versicherungsunternehmen
wie zum Beispiel der LVM ist ein Basisschutz der Erweiterten
Produkt-Haftpflichtversicherung bereits in der Grunddeckung
enthalten. Überprüfen Sie Ihren Vertrag, ob die
mitversicherte Summe ausreicht. Eventuell ist eine höhere
Versicherungssumme erforderlich.
Die Zeiten ändern sich. Ihr Versicherungsbedarf auch?
Erneuerbare Energien treten immer mehr in den Vordergrund. Viele Landwirte betreiben eine Photovoltaikanlage. Auch Biogasanlagen und Windkraftanlagen gehören zum Alltagsbild. Als Betreiber einer solchen Anlage haben Sie die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt. Darüber hinaus besteht beispielsweise bei Photovoltaikanlagen ein Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers. Häufig wird aus steuerlichen Aspekten eine eigene Gesellschaft gegründet. Auch hier besteht – neben der Absicherung der Anlagen als solcher – besonderer Versicherungsbedarf. Bei manchen Versicherern ist sowohl das Betreiben von Anlagen zur Energieerzeugung als auch die dafür gegründete Gesellschaft kostenlos mitversichert.
Was kann passieren?

  • Die zu Ihrem Betrieb gehörenden Rinder brechen aus und verursachen einen schweren Verkehrsunfall.
  • Mit Ihrem Mähdrescher verursachen Sie auf der Fahrt zu Ihrem Feld einen Unfall, weil Sie die Geschwindigkeit eines vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs nicht richtig einschätzen.
  • Unbekannte zerschneiden den Zapfschlauch Ihrer Tankanlage. Diesel gelangt in ein nahegelegenes Gewässer. Sie haften automatisch als Inhaber der Tankanlage, auch wenn Sie kein Verschulden trifft (Gefährdungshaftung).
  • Sie verkaufen Eier „ab Hof “. Durch unzureichende Hygiene bei der Verpackung entstehen Keime. Mehrere Kunden erkranken daraufhin an Salmonellen.
  • Durch ein herabstürzendes Modulteil Ihrer Photovoltaikanlage wird ein abgestellter, fremder PKW beschädigt.

Wussten Sie schon, …
… dass Sie bei manchen Versicherern Einfluss auf die Höhe
Ihres Beitrags nehmen können? Der lässt sich häufig senken,
indem Sie eine Selbstbeteiligung vereinbaren.
TIPP:
Lassen Sie die Aktualität Ihrer Versicherungsverträge regelmäßig von einem Versicherungsfachmann überprüfen. Und achten Sie auf ausreichend hohe Versicherungssummen: Die Versicherungssumme für die Grunddeckung sollte pauschal bei 20 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden liegen.

  • Jutta Hülsmeyer

Haben Sie in Ihrem Unternehmen schon das Betriebsrentenstärkungsgesetz umgesetzt?
Danach sind Arbeitgeber verpflichtet, den Betrag, den sie durch Entgeltumwandlungen an Sozialabgaben einsparen, als Zuschuss in die betrieblichen Altersversorgungen (bAV) ihrer Beschäftigten einzuzahlen. Bei neueren Verträgen wird das schon berücksichtigt. Vor 2019 geschlossene müssen bis spätestens 1. Januar 2022 geändert sein.
Wenn es auch nicht so schwer klingt, liegt die Tücke doch im Detail. Manche Altverträge lassen sich nicht ändern, andere nur zu einem bestimmten Stichtag. Die LVM Versicherung hat sich früh genug darum gekümmert. Die zuständigen Mitarbeitenden haben für jedes Problem eine smarte Lösung für Geschäftsführende und ihre Mitarbeitenden gefunden. Das erspart den kleinen und mittelständischen Unternehmen zugleich jede Menge Arbeit.
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer rechnen mit spitzem Bleistift. Sie möchten die Zuschüsse minimal halten und die Sozialabgabenersparnis centgenau weitergeben. Doch bei 20 unterschiedlichen bAV-Verträgen wäre der Verwaltungsaufwand enorm. Darüber hinaus würde dieser bei jeder Änderung des Gehalts oder der Sozialabgaben erneut anfallen. Deshalb empfehlen die bAV-Experten der LVM pauschal bei allen Verträgen 15 Prozent der umgewandelten Beiträge zuzuschießen. Bei Gehältern unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze ist das für die Unternehmen sogar günstiger. Und bei besserverdienen den Spitzenkräften kann man es als Bonuszahlung werten. Das ist in Motivation und Fachkräftebindung gut investiertes Geld.
Tipp: Starten Sie jetzt schon mit der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes
Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freuen sich über den Zuschuss zur Rente und Sie haben genug Zeit, bis zum 1. Januar 2022 in jedem Fall eine gute Lösung zu finden.

■ Marion Krobb

Heute einmal ein Blick auf Alltägliches in dieser weiterhin besonderen Zeit.
In den letzten Monaten war oft von einem neuen Alltag, einer neuen Normalität die Rede.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn beschrieb bereits Ende April – in einem Beitrag in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung –, wie wir zu einer neuen Normalität zurückkehren können, und schließt mit folgenden Zeilen:
„Dabei gibt es nichts zu verklären. Der neue Alltag wird an vielen Stellen beschwerlich, für manche auch hart sein. Wir werden Ausdauer und Besonnenheit, Kraft und Resilienz benötigen. Doch wenn wir diesen Weg gemeinsam und nach klaren Kriterien gehen, wenn wir einander auch unter Stress weiter vertrauen, dann wird uns der neue Alltag nicht nur durch diese Krise führen. Dann können wir daraus auch Zuversicht schöpfen und Lehren für unsere Zukunft ziehen.“

Doch zunächst eine kleine Alltags-Herleitung:
Unter Alltag versteht man gewohnheitsmäßige Abläufe bei zivilisierten Menschen im Tages- und Wochenzyklus. Er ist durch sich wiederholende Muster von Arbeit und Arbeitswegen, Konsum (Einkauf, Essen und Trinken), Freizeit, Körperpflege, sozialer sowie kultureller Betätigung, Arztbesuche, Schlaf und vieles mehr geprägt. Im Alltagsgespräch kommt der ungeplante, lockere Kontakt im Nachbarn-, Kollegen- und Freundeskreis zum Ausdruck.

Letztlich findet Alltag jeden Tag statt – am Feiertag, Festtag oder eben im Urlaub. Und so sind mir dann auch während des letzten Urlaubs wahrhaftige Alltagsmenschen begegnet – und zwar in Form der Werke der Bildhauerin Christel Lechner.

Bei Christel Lechners Geschöpfen handelt es sich – wie sie selbst sagt – um liebenswerte Figuren, denen man täglich über den Weg laufen könnte. Menschen in alltäglichen Situationen. Alltagsmenschen, allerdings aus Beton. Dennoch: Von weitem gesehen erscheinen ihre Alltagsmenschen fast als reale Personen.

Falls Sie sich die Alltagsmenschen einmal genauer anschauen möchten, gibt es dieses Jahr noch bei Ausstellungen in Rheinberg, Sinsheim und Sylt/Wenningstedt die Gelegenheit dazu. Weitere Infos finden Sie auf www.christel-lechner.de.

Wie geht es Ihnen mit dem neuen Alltag?
Mein Eindruck ist, dass wir da ganz gut auf dem Weg sind. Vieles ist sicherlich und bleibt – wie lange auch immer – anders. Ganz sicher ist der Alltag nicht mehr so in Beton gemeißelt, wie es uns bislang erschien.
Wir wünschen Ihnen auf diesem Weg in jedem Fall alles Gute und bleiben Sie gesund!

  • Karsten van Husen

Lange spielte Lernen im Rahmen des Arbeitslebens nur eine Rolle bis zum Ende der beruflichen Ausbildung. Darüber hinausgehende Lernbedarfe konzentrierten sich auf Schulungen von Berufsverbänden oder spezialisierten Bildungsanbietern. Bei größeren Firmen ist es in der Regel Aufgabe der Personalentwicklungsabteilungen, das Lernen ihrer Belegschaft zu planen und möglichst konsequent zu steuern. Sie entwickeln entsprechende Lernangebote und tragen sie an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter heran.
Das Problem ist: Dadurch, dass bei vielen im Kontext der Digitalisierung immer neue Lernbedarfe entstehen, kann dieser Ansatz mit den Veränderungen immer weniger Schritt halten. Weder kann so das Tempo der Veränderungen der
Arbeitswelt im Lernangebot widergespiegelt werden, noch erscheint es realistisch, unaufhörlich eine hohe Anzahl von Lernangeboten zu entwickeln und diese aktuell zu halten.
Die Antwort auf diese Herausforderung kann nur sein, dass die Lernenden selbst zu Gestalterinnen und Gestaltern der eigenen Weiterentwicklung werden. Egal ob Selbständige oder Mitarbeitende – Grundlage einer steten Weiterentwicklung ist
der Wille, diese Verantwortung für sich selbst zu übernehmen.
Selbständiges Lernen im Alltag
Aber wie genau kann dies gestaltet werden? Lernen ist mehr als der Besuch von Seminaren, Kursen oder anderen Lernformaten. Noch viel wichtiger ist das, was wir im Alltag lernen. Weil wir circa 70 Prozent dessen, was wir wissen und können, durch die Arbeit selbst lernen, ist es zum Beispiel essenziell, dass alle Mitarbeitenden Aufgaben haben, an denen sie wachsen und sich entwickeln können.
Was brauchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Führungskräfte, um einen besseren Zugang zum kontinuierlichen Lernen im Arbeitsalltag zu erfahren? Und was hilft ihnen, um in dieses neue Bewusstsein für das Lernen hineinzufinden?
Ein Baustein dafür können Lernhacks sein. Lernhacks sind Routinen, Tools und Kniffe, die jede und jeden Einzelnen dabei unterstützen, die persönliche Weiterentwicklung selbst in die Hand zu nehmen, und die Führungskräften helfen, das Lernen ihrer Mitarbeitenden zu fördern.
Einzelne Lernhacks sind einfache, in wenigen Minuten am Tag umsetzbare Routinen. Der Lernhack „Ganz nebenbei“ zum Beispiel schlägt dem Nutzer neun ganz einfache, aber weitreichende Mini-Aufgaben vor, die sich in jedem Arbeitstag
unterbringen lassen. Sie unterstützen dabei, gerade die Chancen des unbewussten Lernens, die mit den Aufgaben und Begegnungen des Tages einhergehen, zu nutzen.

„Ein Learning zum Einstieg“ beschreibt eine simple Routine, die Führungskräfte etablieren können, um Meetings und Austauschrunden immer auch zu Lern-Events zu machen.

So lerne ich gerne
Der Lernhack „So lerne ich gerne“ ist als persönliches Steuerungsinstrument für die eigene Weiterentwicklung gedacht und funktioniert am besten als Poster im Büro: Sie können mit Hilfe von Post-its planen, was sie wie lernen möchten, wo sie aktuell stehen, und vor allem auch klären, welche Weisen zu lernen für sie am besten funktionieren. Wenn Mitarbeitende diese Fragen nicht nur für sich selbst klären, sondern ihren Lernplan auch für andere transparent machen, wächst eine
selbstverständliche Kultur des Lernens im Alltag. Führungskräfte sollten dabei als Vorbilder fungieren und voranschreiten, also ihr eigenes Lernen transparent machen, um Kolleginnen und Kollegen im Team Anregungen zu geben.

Wirklich lernen mit Videos
Wie souveräne Nutzung digitaler Lernressourcen aussehen kann, zeigt exemplarisch der Lernhack „Wirklich lernen mit Videos“: Anstatt sich von TED Talks oder YouTube-Videos nur berieseln zu lassen, sollten Ausschnitte aus Videos sinnvollerweise über eine Notiz-App gespeichert, kommentiert und aktiv bearbeitet werden. Video und Notiz können dann im Team oder im ganzen Unternehmen geteilt werden.

Pomodoro
Der Lernhack „Pomodoro“ hilft nicht nur in der Umsetzung der klassischen (und vor allem unliebsamen) Arbeitsaufgaben, sondern auch, den inneren Schweinehund beim Lernen zu überwinden. Durch die genaue Planung und Aufteilung der Lerneinheiten erfährt man einen deutlichen Effizienzgewinn.

Lernturbos
Und zu guter Letzt die „Lernturbos“: Auch selbst in die Rolle des Lehrenden für die eigenen Mitarbeiter, Kollegen oder auch die Führungskraft zu gehen, hat einen unheimlichen Lerneffekt. Durch einige Kniffe ist es leicht, vom einfachen „ich erkläre dir mal etwas“ in eine spannendere Vermittlung von Inhalten zu kommen.

 ■ Marcus Schrameyer

Im Rahmen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes zur Umsetzung des Konjunkturpakets hat die Bundesregierung im Juni dieses Jahres neben weiteren steuerlichen Entlastungen die vorübergehende Wiedereinführung der degressiven AfA (Abschreibung für Abnutzung) sowie eine Steuersenkung für Elektroautos als Dienstwagen beschlossen.

Vorübergehende Wiedereinführung der degressiven AfA
Als steuerlicher Anreiz für Investitionen wird für bewegliche Wirtschaftsgüter eine degressive AfA wiedereingeführt. Dies betrifft Abschreibungen auf beispielsweise Maschinen, Betriebsvorrichtungen oder Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2021 angeschafft
oder hergestellt worden sind beziehungsweise werden. Der Abschreibungssatz beträgt das 2,5-Fache der linearen Abschreibung, maximal 25 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten beziehungsweise des Restbuchwerts in
den darauffolgenden Jahren.

Bei der linearen Abschreibung werden die Kosten auf die gewöhnliche Nutzungsdauer verteilt, sodass sich ein gleichbleibender Abschreibungsbetrag pro Jahr ergibt. Erfolgt die Abschreibung degressiv, so wird ein fester Prozentsatz
jeweils auf den aktuellen Restbuchwert angewendet. Hieraus resultieren im Laufe der Jahre entsprechend sinkende Abschreibungsbeträge.

Zwischen der linearen AfA und der degressiven AfA besteht ein Wahlrecht. Besonders bei solchen Gütern, die in den ersten Jahren stark genutzt werden oder durch schnelle technische Entwicklung früh an Wert verlieren, ist eine
degressive AfA sinnvoll. Gebrauchte Wirtschaftsgüter sind ebenso begünstigt wie neue.

Steuersenkung für Elektroautos als Dienstwagen
Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen zur Verfügung gestellt bekommen und auch privat nutzen, müssen diesen geldwerten Vorteil versteuern. Für emissionsfreie Elektroautos ist die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung jetzt auf ein Viertel des Bruttolistenpreises gesenkt worden. Darüber hinaus darf für diese Steuerbegünstigung der Listenpreis nun bis zu 60.000 Euro anstatt wie bisher bis zu 40.000 Euro betragen.
■ Annika Hohoff

Wir hatten an dieser Stelle zuletzt vor einem Jahr über den Stand zum Thema Elektromobilität berichtet. Zeit für ein kurzes Update.

2011 hat die Bundesregierung das Ziel ausgegeben, dass bis 2020 eine Million Elektroautos in Deutschland zugelassen sein sollten. Deutschland wollte bei der Elektromobilität zum Leitmarkt werden. Neun Jahre Zeit bis dahin, dennoch ein mutiges Ziel, wenn man nahezu bei Null beginnt.

Um dieses zu erreichen, wurden Sonderrechte für Elektrofahrzeuge eingeführt. Örtliche Straßenverkehrsbehörden haben zum Beispiel die Möglichkeit, für Elektrofahrzeuge besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum zu reservieren. Parkgebühren für Elektrofahrzeuge dürfen
verringert oder ganz erlassen werden. Elektrisch betriebene Fahrzeuge können Busspuren nutzen, wenn die jeweilige Gemeinde dies gestattet.

Wesentlicher Treiber ist seit Juli 2016 eine Kaufprämie für Neufahrzeuge, der sogenannte „Umweltbonus“. Bis Mai dieses Jahres betrug dieser 6.000 Euro für reine Elektrofahrzeuge und 4.500 Euro für Plug-In-Hybride – also für Fahrzeuge, die nicht
mehr ausschließlich durch den Verbrennungsmotor, sondern zusätzlich auch am Stromnetz aufgeladen werden können.

Hier hat die Bundesregierung im Juni noch einmal deutlich nachgebessert: 9.000 Euro beträgt jetzt die maximale Förderung für reine E-Fahrzeuge, 6.750 Euro für Plug-In-Hybride.

Viel Geld – und die Wirkung ist nicht garantiert. Denn die Gründe für die bisherigen Anlaufschwierigkeiten von E-Fahrzeugen sind immer noch offensichtlich. Außer den hohen Kaufpreisen gelten auch geringe Reichweiten, zu wenige Ladestationen und die begrenzte Lebensdauer des
teuren Akkumulators als „Showstopper“.

Das Thema E-Fahrzeuge hat zwar seit einigen Jahren Fahrt aufgenommen, allerdings mit noch gemäßigtem Tempo. 32 verschiedene deutsche Elektroautomodelle waren Ende 2019 auf dem Markt. Die Zulassungszahlen elektrischer Autos steigen inzwischen stärker als zur Einführung der Kaufprämie.

Die Zahlen zum 1. Januar 2020 (Quelle Kraftfahrtbundesamt): 136.617 reine Elektrofahrzeuge (Vorjahr 83.175), 102.175 Plug-In-Hybride (Vorjahr 66.997). Die Gesamtzahl der Hybrid-Pkw – einschließlich der nicht geförderten Fahrzeuge – betrug
539.383 (Vorjahr 341.411).

Über die avisierte und noch nicht erreichte Zielmarke von einer Million Elektrofahrzeugen wird kaum mehr gesprochen. Die „Nationale Plattform Zukunft der Mobilität“, ein Beratungsgremium der Bundesregierung und nach eigenen Angaben „der zentrale Ort zur Diskussion strategischer
Weichenstellungen im Mobilitätsbereich“, denkt aber schon weiter: Bis 2030 erwartet sie 7–10 Millionen reine Elektrofahrzeuge und Plug-In-Hybride auf deutschen Straßen.

Doch dazwischen werden immer wieder kleine Bremsraketen mit großer medialer Wirkung gezündet: So zum Beispiel im Januar dieses Jahres, als bekannt wurde, dass die Kilowattstunde an Ionity-Ladestationen entlang der Autobahnenkünftig 79 Cent kosten sollte – ungefähr das Dreifache dessen
aus der heimischen Steckdose. Dass die Ladeleistung der Ionity-Ladestationen deutlich stärker und somit schneller ist, wird bei solchen Preisunterschieden schnell unwichtig.

Die Entwicklung bleibt spannend. Auch ich bin inzwischen elektrisch unterwegs: Ich habe mir ein E-Bike gekauft. Um diesen Spaßfaktor zu toppen, müssen sich Autohersteller anstrengen, so meine ganz persönliche Meinung …

  • Rainer Rathmer

Auf Grund der derzeitigen Situation (Corona) verzichten wir auf die gedruckte Zeitschrift, um aktuell zu bleiben.
Lesen Sie daher hier die digitale Version unserer Beiträge:

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Es ergibt bekanntlich Sinn, hin und wieder alte Sichtweisen zu hinterfragen und vermeintliche Wahrheiten nicht regelmäßig ungeprüft zu akzeptieren. Und in Zeiten von Fake News ist es ziemlich erfrischend, wenn ein Autor ganz auf Fakten setzt. Der 2017 verstorbene schwedische Gesundheitsforscher Hans Rosling war so einer. In seinem Buch „Factfulness“, das sein Sohn Ola Rosling und dessen Ehefrau Anna Rosling Rönnlund zu Ende geführt haben, wird deutlich: Erst wer die Fakten kennt, kann seine Situation richtig einschätzen.

Das Buch
Hans Rosling hat es so eindringlich gezeigt wie niemand zuvor: Wenn wir Menschen Fragen über den Zustand der Welt beantworten sollen, liegen wir regelmäßig falsch – egal, ob es um das Bevölkerungswachstum, den Anteil der Menschen in extremer Armut oder die allgemeine Schulbildung von Mädchen geht. Selbst Schimpansen, die ihre Aussagen per Zufall treffen, liefern mehr richtige Antworten als Nobelpreisträger, Investmentbanker und andere Entscheidungsträger. Woran liegt das? Roslings Erkenntnis: Unser Gehirn verführt uns zu einer dramatisierenden Weltsicht, die mitnichten der Realität entspricht. Der Gesundheitsforscher entwirft ein revolutionäres Programm, mit dem wir endlich zu den Fakten zurückkehren und die Welt so sehen können, wie sie tatsächlich ist – und nicht, wie wir glauben, dass sie ist.

Ein Ausschnitt
Die Tests des genialen Statistikers und Wissenschaftlers Hans Rosling haben es vielfach belegt: Viel zu viele Menschen haben ein völlig verzerrtes, meist allzu düsteres Bild von der Welt. Diese Sichtweise beeinflusst nicht nur ihr Denken, sondern auch ihr Handeln – und zwar nachteilig. Deutlich wird das schon an einer einfachen Frage: Inwieweit hat sich in den letzten 20 Jahren der Anteil extrem armer Menschen verändert? Hat er sich a) fast verdoppelt, b) nicht verändert oder c) deutlich mehr als halbiert? Letzteres ist richtig. Aber die wenigsten Menschen wissen das. Sie sind viel zu pessimistisch, lieben dramatische Nachrichten und übersehen deshalb systematisch hoffnungsvolle Fakten, so die Erkenntnis Hans Roslings. Mit seinem Buch „Factfulness“ will er genau das ändern: „Hier finden Sie Daten, wie Sie sie bisher nicht kannten: Es sind Daten als Therapie.“

Mein Leseerlebnis
Gleich zu Beginn bietet das Buch einen Selbsttest mit insgesamt 13 Fragen, um das eigene Wissen über die Welt zu testen. Nach deren Beantwortung konnte ich dann auch für mich feststellen: Selbst Schimpansen, die ihre Aussagen per Zufall treffen, liefern mehr richtige Antworten … Mein Interesse weiterzulesen war jedenfalls nachhaltig geweckt. Und so steckt dieses kluge Buch voller Ratschläge, die helfen, nach den relevanten Zahlen zu fragen und sie einzuordnen. Das Ziel Roslings, Neugier auf Fakten zu wecken und zum Selbstdenken anzuregen, geht also voll auf. Sehr erfrischend, spannend und empfehlenswert. Wir wünschen eine erkenntnisreiche Lektüre!
»Dieses Buch ist mein Versuch, Einfluss auf die Welt zu nehmen: Die Denkweise der Menschen zu verändern, ihre irrationalen Ängste zu lindern und ihre Energien in konstruktives Handeln umzulenken.« Hans Rosling

Die Autoren
Hans Rosling, geboren 1948 in Uppsala, gestorben im Februar 2017, arbeitete als Professor für Internationale Gesundheit am Karolinska Institutet bei Stockholm. Er war zudem Gründungsmitglied von Ärzte ohne Grenzen in Schweden und Mitglied der Internationalen Gruppe der Schwedischen Akademie der Wissenschaften. Zusammen mit seinem Sohn Ola Rosling und seiner Schwiegertochter Anna Rosling Rönnlund gründete Hans Rosling die Gapminder Foundation in Stockholm, als deren Direktor er fungierte. Die Stiftung hat es sich zum Ziel gesetzt, eine nachhaltige globale Entwicklung zu fördern und zum Erreichen der Millennium-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen beizutragen.

■ Karsten van Husen

Insbesondere wer ein eigenes Business führt, kennt das Problem: Eigentlich ruft die Arbeit 24/7. Zeit ist Geld. Und Sport kostet Zeit. Viele Unternehmer verbringen dabei auch noch viele Stunden vor dem Laptop. Und wenig Zeit in ergonomisch angebrachter Sitzhaltung. Gerade sie hätten Sport besonders nötig, denn sowohl schlechte Haltung als auch mangelnde Bewegung führen zu allerlei gesundheitlichen Beschwerden.

Aber die guten Vorsätze sind ja da: Laut einer aktuellen Statista-Statistik wollen 52 Prozent der befragten Deutschen in diesem Jahr mehr Sport treiben. Damit ist das Sporteln sogar der beliebteste Vorsatz für 2020. Auf Rang zwei folgt übrigens, weniger Zeit in sozialen Medien zu verbringen (47 Prozent), auf Rang drei, sich gesünder zu ernähren (39 Prozent).

Nun ist das aber mit den guten Vorsätzen so eine Sache. Andrea Weidemann kennt als Fitness-Trainerin das Phänomen, dass es allzu häufig bei der Bewegungsabsicht bleibt: Zu Beginn des Jahres sind die Sportkurse rappelvoll. Jetzt zeigen sich viele „neue Gesichter“. Ab März spätestens lässt dann oft die anfängliche Euphorie nach – und im April sind die Reihen wieder gelichtet. Warum ist das so?

Erfahrungswerte einer Fitness-Trainerin
Oft liegt der scheiternde Vorsatz daran, dass man sich einfach zu viel vorgenommen hat. Oder aber die gesteckten Ziele waren zu ungenau. Hinzu kommt: Wer es in den ersten drei Monaten nicht schafft, mindestens einmal, besser noch zweimal wöchentlich einen festen Sporttag in der Woche einzuplanen, der gibt schnell auf. Denn erst nach ungefähr drei Monaten entwickelt man ein neues Körpergefühl und das „Training“ wird zur Normalität.

Es ist nicht leicht, den „inneren Schweinehund“ zu überwinden und nach einem langen, anstrengenden Arbeitstag sportlich aktiv zu werden.
Und weshalb lohnt es sich unbedingt, doch noch die Kurve zu kriegen?
Sport regt die Blut- und Sauerstoffversorgung des Gehirns an. Der Körper schüttet mehr Glückshormone, die sogenannten Endorphine, aus, verbessert die Stimmung und baut Stress ab. Wer regelmäßig Sport treibt, hat mehr Energie, ist motivierter und konzentrierter im Alltag.
Insofern ist es ein Irrglaube, Sport sei ein Zeitfresser, den man sich nicht leisten kann. Denn Gesundheit und Produktivität gehen Hand in Hand. Die Zeit, die man beim Sport verbringt, holt man also quasi wieder rein.

Meine Tipps zum Loslegen
◗◗ Sport ist keine lästige Pflicht – die Sportart sollte einem Freude bereiten
◗◗ Keine übertriebenen Ansprüche an sich selbst stellen
◗◗ Eine realistische Einschätzung der eigenen körperlichen Fähigkeiten an den Tag legen
◗◗ Geduld mitbringen: Aus einem Sportmuffel wird nicht gleich ein Marathonläufer
Hinweis: Viele Krankenkassen honorieren sportliche Betätigungen im Rahmen ihres Bonusprogramms – beispielsweise aktive Mitgliedschaften im Fitnessstudio oder in einem Sportverein.

■ Andrea Weidemann

Nachhaltigkeit ist „in“, das Modewort kursiert immer häufiger in ganz verschiedenen Bereichen. Aber was genau verbirgt sich eigentlich hinter nachhaltigem Investieren?

Der Gedanke der Nachhaltigkeit stammt ursprünglich aus der Forstwirtschaft. Wer nur so viele Bäume fällt, wie wieder nachwachsen können, sorgt dafür, dass der Wald für die künftige Nutzung zur Verfügung steht und auf Dauer seinen Wert behält. In diesem Sinne formulierte der sächsische Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz schon im 18. Jahrhundert erstmalig das Prinzip der Nachhaltigkeit. Zu Beginn stand demnach ein plausibles Konzept, wie die natürlichen Ressourcen vor einer Übernutzung zu bewahren sind, um dauerhaft von ihnen leben zu können.

Auch in der Geldanlage zielt die Nachhaltigkeit auf ein verantwortungsvolles Handeln, welches auch zukünftige Generationen mit einschließt. Nachhaltige Geldanlage ist die allgemeine Bezeichnung für verantwortliches, ethisches, soziales, ökologisches Investment. Laut Definition des „Forum Nachhaltige Geldanlage“ ergänzt die nachhaltige Geldanlage die klassischen Kriterien Rentabilität, Liquidität und Sicherheit um ökologische, soziale und ethische Bewertungspunkte.

Das hört sich nicht nur gut an, es ist auch der wichtigste Trend beim Thema Geldanlage. Laut einer Umfrage aus September 2019¹ finden 68 Prozent der Befragten das Thema Nachhaltigkeit bei ihrer Geldanlage eher wichtig beziehungsweise sehr wichtig. Besonders häufig brachten dies die 18- bis 35- Jährigen an. Interessant war dabei die gleichzeitige Äußerung, dass die voraussichtliche Rendite keinesfalls zu kurz kommen dürfe.

Wie teuer ist das gute Gewissen denn nun?
Zu dieser spannenden Frage hat es schon einige Berechnungen gegeben. In der Regel wurde hier ein klassischer Aktienindex mit einem entsprechenden nachhaltigen Index verglichen. Bezogen auf die vergangenen Jahre war das Ergebnis fast immer das gleiche: Die nachhaltige Variante hat sich ungefähr genauso gut entwickelt wie der klassische Index. Und oftmals mit etwas geringeren Schwankungen (siehe Beispielgrafik).

Und welche Aktiengesellschaft ist besonders nachhaltig?
Auf diese Frage gibt es sehr unterschiedliche Antworten. Verschiedene Ansätze von Ratingunternehmen führen mitunter sogar zu gegensätzlichen Ergebnissen. Zwei konkrete Beispiele: Ist der Hersteller von Elektroautos nachhaltig oder aufgrund der umweltbelastenden Produktion der Batterien eben nicht? Gilt es, das Pharmaunternehmen aufgrund der notwendigen Tierversuche negativ einzustufen, oder überwiegen die positiven Aspekte?

Das „grüne“ Investieren gestaltet sich in der Praxis komplexer als erwartet. Eine besonders bequeme Lösung ist es da, die Auswahl von nachhaltigen Investments, die gleichzeitig gute Renditechancen bieten, einem erfahrenen Profi zu übertragen: zum Beispiel in Form einer fondsbasierten Vermögensverwaltung. Hier sorgen Profi-Risikomanagement und ein gutes Gewissen für einen ruhigen Schlaf.


¹ repräsentative Studie im Auftrag der Zurich Versicherung
■ Hermann Mangels

Grundsätzlich gilt für Unterlagen, die als Grundlage für Buchungen gedient haben, eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren, andernfalls von sechs Jahren.

Die Aufbewahrungsfrist beginnt jeweils nach Ende des Kalenderjahres, aus dem im betreffenden Dokument die letzte Eintragung stammt – das heißt, wenn die letzte Buchung erfolgt oder der Jahresabschluss aufgestellt worden ist.

Sind beispielsweise im Jahr 2009 die letzten Buchungen für 2008 vorgenommen und der Jahresabschluss für 2008 erstellt worden, so beginnt die Aufbewahrungsfrist am 1. Januar 2010 und endet mit Ablauf des Kalenderjahres 2019. Diese Unterlagen können daher ab dem 1. Januar 2020 vernichtet werden.

Sollten noch nicht alle Steuerbescheide bestandskräftig sein, so führt dies zur Aussetzung der Aufbewahrungsfrist.

Zu Unterlagen, die rund 30 Jahre aufbewahrt werden sollten, gehören Urteile, Mahnbescheide und Prozessakten.

Ausbildungsurkunden und Abschlusszeugnisse, Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden von Familienangehörigen sollten genauso wie Unterlagen zur Rentenberechnung (Arbeitsverträge, Sozialversicherungsunterlagen und Gehaltsabrechnungen) und ärztliche Gutachten sogar ein Leben lang aufbewahrt werden.

■ Annika Hohoff

Der Fachkräftemangel ist in aller Munde. Wie findet man als kleines oder mittleres Unternehmen in der heutigen Zeit überhaupt neue Mitarbeitende? Haben die klassischen Wege ausgedient? Unsere Autorin Silvia Wiefel klärt dies im Interview mit der Social-Media-Expertin Kristin Mattheis.

Frau Mattheis, bei Ihrer Tätigkeit im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V. (iGZ) haben Sie viel mit kleinen und mittleren Unternehmen zu tun. Was sind aus Ihrer Sicht die zentralen Herausforderungen, was das Thema Fachkräftemangel angeht?
Für unsere kleinen und mittelständischen Unternehmen im Verband sind sowohl die Digitalisierung als auch der leergefegte Arbeitsmarkt riesige Herausforderungen. Die Unternehmen müssen sich mit digitalen Kommunikationsstrategien auseinandersetzen, um die Fachkräfte, die es noch gibt, irgendwie zu erreichen. Der Bewerbermarkt hat sich zu einem Arbeitgebermarkt entwickelt. Fachkräfte brauchen mittlerweile keine Bewerbungen mehr zu schreiben, weil die Unternehmen sogenanntes Active Sourcing betreiben: Die Firmen versuchen von sich aus, mit vielversprechenden Kandidaten vom externen Arbeitsmarkt in Kontakt zu treten – indem sie sie über ihre Social-Media- beziehungsweise Business-Profile ansprechen.

Funktionieren für kleine und mittlere Betriebe denn dann überhaupt noch die klassischen Wege zur Gewinnung von Mitarbeitenden?
Wo man früher eine Zeitungsanzeige schaltete und viele gute Bewerbungen erhielt, muss der Recruiter von heute ganz neu denken: Welcher digitale Kanal ist für welche Zielgruppe der richtige? Wie spreche ich Generation Y and Z, also diejenigen, die ab 1980 geboren sind, überhaupt an? Und noch wichtiger: Wie kann ich mich als attraktiver Arbeitgeber im Netz verkaufen? Der „War for Talents“ ist da und Lösungen sind gefragt! Die klassischen Wege, wie die bereits erwähnte Zeitungsanzeige, funktionieren da eher weniger.

Können Sie noch etwas näher auf denkbare digitale Lösungen eingehen?

Die E-Recruiting-Welt ist wirklich bunt und vielfältig geworden: Einige Unternehmen setzen auf ihre eigenen Social-Media-Auftritte im Netz und sprechen Kandidaten direkt und persönlich an. Das besagte Active-Sourcing Prinzip hat Erfolg, denn mittlerweile gibt es laut einer Stepstone-Studie 33 Prozent aktiv Suchende und 33 Prozent wechselwillige Kandidaten auf dem Arbeitsmarkt. Die zweite Gruppe ist relevant und wichtig.

Andere setzen auf Matching-Apps wie Truffls. Bei diesem „Tinder for Jobs“ werden Stellenausschreibungen von Unternehmen mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz mit passenden Kandidatenprofilen online zusammengebracht. Mit einem Wisch kann dann der User entscheiden, dass die Stelle interessant ist, und das Unternehmen ruft direkt an.

Das Interesse an Online-Portalen wie monster, stepstone, indeed und Co. nimmt seit Mai letzten Jahres, dem Start von Google for Jobs, massiv ab. Google schaltet seine Jobanzeigen in einem blauen Kasten über den zahlreichen Online Stellenbörsen und wird damit viel stärker und schneller wahrgenommen. Die Maßgaben für Stellenausschreibungen haben sich damit auch verändert, denn Google verlangt Daten und Transparenz. Ohne Vorteile des Jobangebots, Datum und Gehaltsangaben in Pflichtfeldern kann die Anzeige gar nicht online gehen.

Gibt es auch Stolperfallen beim E-Recruiting?
Es wurde beispielsweise vor Kurzem diskutiert, ob Social Ads, also maßgeschneiderte Online-Werbeanzeigen auf Facebook, diskriminierend sind, weil sie Zielgruppen extra ausschließen. Dazu sagen unsere iGZ-Arbeitsrechtler, dass „das bloße Platzieren oder Ausrichten einer für sich wertneutralen Stellenanzeige AGG-konform sein muss. Es ist daher eine Grenzziehung zwischen erlaubter Fokussierung auf bestimmte Personen und diskriminierender Ausgrenzung anderer notwendig.“ Hier wäre es am besten, die größtmögliche Spanne zu wählen, damit niemand diskriminiert wird. Facebook hat inzwischen einige Kriterien aus diesem Grund angepasst und gelöscht.

Mit diesen digitalen Tools ergeben sich ja vielfältige Möglichkeiten. Welche Erfahrungen haben Ihre Mitgliedsunternehmen damit schon gesammelt?
Unsere Zeitarbeitsfirmen nutzen sehr stark Online-Ads bei Google und Facebook sowie Instagram und erzielen damit gute Erfolge, die man auch messen kann. Innerhalb von einer Woche können so schnell und einfach Kandidaten gefunden und angesprochen werden. Wir sind die Generation Smartphone und auch dort erreichbar, deshalb sollten Unternehmen schauen, wo ihre Kunden online sind, und sich dort hinbewegen. Das können auch Foren wie eBay-Kleinanzeigen oder Fachportale sein.

Und wie setzen die Unternehmen das in der Praxis um? In der Regel besteht ja bei kleinen Betrieben keine große Personalabteilung.
Das stimmt. In vielen Betrieben, in denen keine eigene Personalabteilung existiert, wird das Recruiting durch die Verwaltungskräfte oder den Inhaber beziehungsweise Geschäftsführer ausgeführt. Unsere Zeitarbeitsunternehmen sind da natürlich spezialisiert, müssen sich aber auch um viele andere Dinge wie Arbeitsrecht, Integration von Geflüchteten und Weiterbildung kümmern.
Dennoch ist es auch für kleine und mittlere Unternehmen möglich, über die genannten digitalen Kanäle ein zeitgemäßes Recruiting zu bewerkstelligen.

Abschließend gefragt: Wie intensiv befassen sich Recruiter bereits damit, einen Überblick über all die neuen digitalen Möglichkeiten zu bekommen?
Der Weiterbildungsdruck ist sehr hoch. Beim iGZ gibt es viele Seminare und Webinare zum Thema E-Recruiting und Social-Media-Kommunikation, was auch sehr gut angenommen wird.

Vielen Dank Frau Mattheis, das klingt alles sehr spannend und herausfordernd für kleine und mittlere Unternehmen. Ich bin mir aber sicher, dass unsere Leser durch Ihre Tipps schon gute Impulse bekommen haben, um sich in dem Dschungel der Angebote ein wenig besser zurechtzufinden.

■ Silvia Wiefel

Seit 2004 müssen diejenigen, die eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen haben, den vollen Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung auf ihre Betriebsrente zahlen. Eine Entlastung bringt das neue Betriebsrentenfreibetragsgesetz. Obendrein schafft es wieder mehr Vertrauen in die betriebliche Altersversorgung.

Bislang hat es bei der Berechnung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Freigrenze gegeben. Die ist zum 1. Januar 2020 in einen Freibetrag umgewandelt worden. Dieser Freibetrag beträgt aktuell 159,25 Euro und soll nun Jahr für Jahr mit der durchschnittlichen Lohnentwicklung wachsen.

Zwischen dem Freibetrag und der Freigrenze gibt es einen entscheidenden Unterschied: Bei der neuen Regelung müssen Rentner nur für den Betrag Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen, der nach Abzug des Freibetrages von ihrer Betriebsrente übrig bleibt. Bisher war es hingegen so, dass für die komplette Betriebsrente Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden mussten, sobald sie über der Freigrenze von zuletzt 155,75 Euro lag. Wer nach der neuen Regelung von seiner Betriebsrente Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung zahlen muss, wird im Schnitt mit rund 25 Euro weniger zur Kasse gebeten als früher.

Was gilt bei Kapitalauszahlungen?
Bezieht ein Rentner eine Kapitalauszahlung statt einer Betriebsrente, werden hier über einen Zeitraum von zehn Jahren Beiträge für die Krankenversicherung fällig. Konkret gilt monatlich 1/120 des Auszahlungsbetrages als fiktive monatliche Rente.

Ein Beispiel: Beträgt der Auszahlungsbetrag 36.000 Euro, beläuft sich die fiktive monatliche Rente auf 1/120 dieses Betrags, also auf 300 Euro.

Auch hier greift nun die neue Regelung. Im Beispiel wird demnach von 300 Euro fiktiver monatlicher Rente der Freibetrag von 159,25 Euro abgezogen. Der Rentner muss also nur noch für 140,75 Euro Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung abführen.

Wie wirkt sich die dynamische Anpassung des Freibetrags aus?
Der Freibetrag soll sich der durchschnittlichen Lohnentwicklung anpassen. Erhöht die sich beispielsweise in den kommenden 30 Jahren jährlich um 1,5 Prozent, liegt er bei einem Renteneintritt im Jahr 2050 bereits bei 248 Euro. Sind es 2,5 Prozent, beläuft er sich zum selben Zeitpunkt schon auf 334 Euro.

Gilt der Freibetrag für jeden einzelnen Betriebsrentenvertrag?
Der Freibetrag wird monatlich nur einmal berücksichtigt – auch wenn jemand mehrere Betriebsrenten bezieht. Zudem ist er nicht übertragbar auf andere Arten von Versorgungsbezügen oder Einnahmen. Wird der volle Freibetrag nicht ausgeschöpft – beispielsweise, weil monatlich nur 100 Euro an Betriebsrente fließen –, „verfällt“ der übrige Teil.

Und was ist mit der Pflegeversicherung?
Für die Beiträge zur Pflegeversicherung ändert sich nichts. Hier gilt weiterhin eine Freigrenze. Die beträgt in 2020 ebenfalls 159,25 Euro.

Greift die neue Regelung nur für künftige oder auch für aktuelle Betriebsrentenempfänger?
Die Neuregelung betrifft auch diejenigen, die bereits Leistungen der betrieblichen Altersversorgung beziehen oder – im Falle einer Kapitalleistung – für die verbleibenden Monate der zehnjährigen Zahldauer Beiträge abführen. Die technische Umsetzung nimmt aber noch einige Zeit in Anspruch, weil die Abläufe bei den Krankenkassen und auch den Versicherern erst umgestellt werden müssen. Betriebsrentner sollten sich also darauf einstellen, dass die Entlastung erst mit Verzögerung greift, dann aber natürlich rückwirkend.

Und was ist mit freiwilligen Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung?
Der neue Freibetrag gilt nur für gesetzlich Pflichtversicherte. Betriebsrentner, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, können keinen Freibetrag geltend machen.

Kommentar
Mit dem Betriebsrentenfreibetragsgesetz will die Bundesregierung das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken. Sie geht damit einen weiteren Schritt in die richtige Richtung. Besonders junge Beschäftigte können so motiviert werden, eine Betriebsrente aufzubauen, und sollten arbeitgeberseitig unterstützt werden. Seit dem vergangenen Jahr fließen die Sozialabgabenersparnisse des Arbeitgebers mit in den Versorgungsvertrag. Wenn diese für den Arbeitgeber kostenneutrale Weitergabe noch mit einem zusätzlichen Festzuschuss ergänzt wird, profitieren beide Seiten: Der Arbeitnehmer baut eine wichtige zusätzliche Altersversorgung auf und der Arbeitgeber genießt ein hohes Ansehen in seiner Belegschaft.

Liste Neuregelung Betriebsrenten Freibetrag

■ Veronika Behrendt

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinem Urteil vom 3. Juli 2019 (VI R 36/17) entschieden, dass es sich bei unbelegten Backwaren mit einem Heißgetränk nicht um ein lohnsteuerpflichtiges Frühstück handelt.

Im Streitfall hatte ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unbelegte Brötchen, Schoko- und Rosinenbrötchen sowie Heißgetränke kostenlos zum Verzehr im Betrieb bereitgestellt. Das Finanzamt sah dies als Frühstück an und damit als lohnsteuerpflichtigen geldwerten Vorteil.

Der BFH folgte jedoch dem Urteil des Finanzgerichts, dass es sich nicht um Arbeitslohn in Form kostenloser Mahlzeiten handele, sondern um Aufmerksamkeiten, die lediglich der Schaffung günstiger Arbeitsbedingungen während eines fachlichen Austauschs dienten. Zu einem Frühstück gehörten zusätzlich Aufstrich und Belag.

■ Annika Hohoff

Alle zwei Jahre präsentiert die Generali Deutschland AG eine detaillierte Analyse des Streitverhaltens in Deutschland. „Deutschlands großer Streitatlas 2019“ belegt mit Zahlen und Fakten, wie in der Bundesrepublik gestritten wird. Ziel der Veröffentlichung ist, die Gesellschaft für das steigende Risiko zu sensibilisieren, selbst im Alltag in Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden. Die Studie bietet spannende Einblicke in die deutsche Streitkultur.

Sind Sie ein (Rechts)Streitexperte? Testen Sie Ihr Wissen und überprüfen Sie Ihre Vorurteile mit unserem Quiz! Die richtigen Lösungsbuchstaben ergeben in der korrekten Reihenfolge zusammengesetzt eine sichere Hilfe für alle Streitfälle.

1. Wie viel Prozent der Einwohner Deutschlands waren 2018 in Rechtsstreitigkeiten verwickelt?
C: 10 Prozent
R: 25 Prozent
E: 40 Prozent
F: 45 Prozent

2. Wie viele Verfahren haben einen Streitwert über 10 000 Euro?
B: 5 Prozent
U: 10 Prozent
Y: 20 Prozent

3. Wie lange dauern Rechtsstreitigkeiten im Durchschnitt?
C: Fast 50 % der Rechtsstreite beanspruchen mehr als ein Jahr.
D: 80 % der Streitigkeiten dauern länger als ein Jahr.
E: Nach einem Jahr sind 90 % aller Streitigkeiten erledigt.

4. In welchem Bundesland sind die Bewohner besonders häufig in Rechtsstreitigkeiten involviert?
P: Bayern
Q: Mecklenburg-Vorpommern
R: Nordrhein-Westfalen
W: Sachsen

5. … Und in welcher Großstadt?
E: Berlin
F: Hamburg
G: München
H: Köln

6. In welchem Bereich gibt es die meisten Rechtsstreitigkeiten?
B: Straßenverkehr und Mobilität
C: Privat- und Strafrecht
D: Arbeitsumfeld
E: Wohnen und Miete
F: Behörden und Finanzen

7. „Straßenverkehr und Mobilität“: Welche Streitigkeiten sind hier am häufigsten vertreten?
K: Fahrzeugmängel
I: Verkehrsunfälle
V: Blitzen/Tempoverstöße

8. „Wohnen und Miete“: Was steht hier an der Spitze?
A: Kündigung der Wohnung
O: Betriebskostenabrechnung
U: Nachbarschaftsstreit

9. Wer ist häufiger in einen Rechtsstreit verwickelt?
S: Männer
Y: Frauen

10. Vertreter welcher Altersklassen sind häufiger beteiligt?
W: Personen unter 36 Jahren
T: Personen in einem Alter zwischen 46 und 55 Jahren

Zum Abschluss ergänzend noch zwei Fragen zu einer Untersuchung des Statistischen Bundesamtes aus 2018:
11. Wer trägt am Steuer eines Pkw häufiger die Hauptschuld an Unfällen im Straßenverkehr?
Q: Frauen
R: Männer

12. In welcher Rolle im Straßenverkehr verursachen Frauen häufiger Unfälle als Männer?
P: Fußgängerin
N: Radfahrerin
O: Autofahrerin
T: Motorradfahrerin

Lösungen:
1. (R) Jeder vierte Einwohner Deutschlands war 2018 in Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Menschen streiten immer häufiger und heftiger miteinander – vor allem im privaten Umfeld.
2. (U) Bei jedem zehnten Streit liegt der Streitwert über 10 000 Euro. Im Vergleich zum vorherigen Streitatlas ist dies ein Anstieg um 2,8 Prozent. Verfahrenskosten können übrigens ein Vielfaches des eigentlichen Streitwertes ausmachen.
3. (C) Fast die Hälfte aller Streitfälle (48 Prozent) dauert länger als zwölf Monate. Das liegt unter anderem daran, dass Streitigkeiten immer häufiger durch mehrere Instanzen gehen.
4. (R) Ballungsräume in Nord- und Westdeutschland sind Streit-Hotspots. Im bevölkerungsreichsten Flächenland Nordrhein-Westfalen wird am häufigsten gestritten (28,2 Streitfälle je 100 Einwohner). In Mecklenburg-Vorpommern, dem Bundesland mit der geringsten Bevölkerungsdichte, ist die Streitintensität um einiges geringer (23,8). Wenig streitet man auch in Sachsen (24,4) und am friedlichsten lebt es sich in Bayern (21,3). Stadtstaaten ausgenommen.
5. (H) Allein sieben Städte in der Liste der Top-10-Streitstädte (über 300 000 Einwohner) liegen in NRW. Die Jecken im Rheinland verstehen dabei überraschenderweise am wenigsten Spaß: Köln als Karnevalshochburg nimmt erstmalig den ersten Rang ein (32,2 Streitfälle je 100 Einwohner).
6. (C) Spitzenreiter unter den Themenbereichen ist das Privat- und Strafrecht (38,4 Prozent). Danach kommen die Themen Straßenverkehr und Mobilität (29,9 Prozent), Arbeitsumfeld (13,1 Prozent), Wohnen und Miete (11,3 Prozent) und auf Platz fünf Behörden und Finanzen (7,3 Prozent).
7. (V) 36 Prozent der Streitfälle fallen wegen vermeintlich ungerechtfertigtem Blitzen oder zu hohem Tempo an. Verkehrsunfälle bilden den zweiten Schwerpunkt (23 Prozent), Streitigkeiten wegen Mängeln am Fahrzeug (10 Prozent) sind zu großen Teilen dem Dieselskandal geschuldet.
8. (U) 28,7 Prozent der Konflikte gehen auf das Konto von Nachbarschaftsstreitigkeiten, dicht gefolgt von Unstimmigkeiten über die Betriebskostenabrechnung (28,2 Prozent). Den dritten Platz belegen Rechtsstreitigkeiten rund um das Thema Kündigung der Wohnung (15 Prozent). Besonders streitlustig sind übrigens Mieter und Hausbesitzer in Baden Württemberg und Berlin.
9. (S) Zoff und Zwist – eine Frage des Geschlechts? Männer sind eher in Rechtsstreitigkeiten verwickelt als Frauen (66,5 Prozent der Beteiligten zu 33,5 Prozent). Männern streiten vermehrt im Bereich Verkehr und Mobilität, Frauen im Bereich Privat- und Strafrecht.
10. (T) Im Alter zwischen 46 und 55 Jahren sind die Bewohner Deutschlands am häufigsten in Rechtsstreitigkeiten involviert (27,5 Prozent aller Streitfälle). Aber die jüngeren Erwachsenen unter 36 Jahren sind in den vergangenen Jahren deutlich streitlustiger geworden.
11. (R) Pkw-Fahrerinnen tragen nicht so häufig die Hauptschuld an Unfällen, in die sie verwickelt sind (53,3 Prozent im Gegensatz zu den Männern mit 57,7 Prozent). Das gilt für die Altersklasse bis 64 Jahre. In der Altersgruppe 65 oder älter verschulden häufiger Frauen die Unfälle.
12. (T) Betrachtet man alle Verkehrsunfälle verursachen laut Statistischem Bundesamt nicht nur männliche Autofahrer häufiger Unfälle, sondern auch männliche Radfahrer oder Fußgänger. Einzig als Fahrerin eines Kraftrades oder einer landwirtschaftlichen Zugmaschine zeigen sich Frauen häufiger verantwortlich als Männer.

Lösungswort: _ E _ H _ S _ C H _ _ Z_ E _ S I _ _ E _ _ N G

Hinweis: Den Berechnungen zugrunde liegt die Streitintensität. Die berechnet sich durch die gemeldeten Streitfälle je 100 Einwohner. Hierfür hat die Generali Deutschland – basierend auf Daten ihres Rechtsschutzversicherers Advocard – 390 000 Streitfälle aus dem Jahr 2018 ausgewertet.

■ Anne Hilchenbach, Dorothea Meckmann

Wer im Internet gefunden werden möchte, kommt nicht an Google vorbei: Die Suchmaschine hat in Deutschland einen Marktanteil von knapp 95 Prozent. Nach Anbietern von Produkten und Ansprechpartnern für Dienstleistungen erkundigen sich Kunden und Interessenten heutzutage online und mobil. Dabei steigt die Zahl der Suchanfragen mit lokalem Bezug stetig: Sie macht mittlerweile einen Großteil aller Recherchen aus. Die Suchenden wollen wissen, wie und wann die Unternehmen vor Ort und in der Region erreichbar sind. Umso wichtiger ist es, dass die eine starke Online-Präsenz haben.

Was ist Google My Business?
Die kostenlose Online-Plattform Google My Business bietet die Möglichkeit, Firmeninformationen an einer zentralen Stelle zu verwalten und gebündelt zu aktualisieren – und zwar nicht nur für die Google-Suche, sondern auch für den Kartendienst Google-Maps. Unternehmen können hierüber ihre Sichtbarkeit im Internet erhöhen, für Interessierte schnell auffindbar werden und einen ersten professionellen Eindruck hinterlassen.

Welche Vorteile bietet Google My Business darüber hinaus?
Bei Google My Business hinterlegte Informationen wie zum Beispiel Öffnungszeiten oder Telefonnummern werden direkt in den Suchergebnissen angezeigt – angereichert um einen Karteneintrag aus Google Maps sowie Rezensionen. Dies können sowohl die bei Google hinterlassenen Bewertungen sein als auch die von anderen Portalen – vorausgesetzt, der Unternehmensname ist identisch, so dass Google die Einträge sicher zuordnen kann. Wenn vorhanden, lassen sich außerdem Artikel aus einem eigenen Unternehmensblog ins Suchergebnis integrieren.

Weiterhin besteht die Möglichkeit, Fotos und Videos ins Unternehmensprofil einzubinden. Nicht umsonst heißt es, dass ein Bild „mehr als tausend Worte“ sagt: Bestenfalls verstärkt es den Eindruck, den das Unternehmen bei Kunden und Interessierten hinterlassen möchte, und vermittelt darüber hinaus ein Gefühl der Nahbarkeit. Hinzu kommt, dass Fotos und Videos Aufmerksamkeit und damit Klicks generieren – was Google auf Dauer mit einem besseren Ranking bei den Suchergebnissen honoriert.

Vorteile bietet die Nutzung von Google My Business aus Unternehmenssicht insbesondere auch für die Recherche auf mobilen Endgeräten: Sucht ein Kunde oder Interessierter über ein Smartphone, füllt sein Suchergebnis den gesamten Bildschirm. Ist ein Unternehmen bei Google also – dank einer soliden Datenbasis – prominent platziert, steigt die Wahrscheinlichkeit, dass der Nutzer auf den entsprechenden Link klickt. Denn zu anderen Suchergebnissen gelangt er nur durch weiteres Wischen auf dem Bildschirm. Außerdem lässt sich per Klick direkt die Telefonnummer des Unternehmens anwählen.
Google My Business eignet sich auch für die Interaktion mit Kunden und Interessierten. Die können dem Unternehmen Fragen stellen, die – zusammen mit den zugehörigen Antworten – das Google-Profil der Firma ergänzen. Google informiert das Unternehmen über eingehende Fragen in Echtzeit per Mail. Und dieses kann mit einer zeitnahen und fundierten Antwort punkten.
In den Statistiken im Verwaltungsbereich von Google My Business sammeln sich vielerlei interessante Informationen – beispielsweise, wie häufig das Unternehmensprofil in den Google-Suchergebnissen angezeigt worden ist, wie viele Nutzer die Wegbeschreibung abgerufen oder einen direkten telefonischen Kontakt hergestellt haben oder wie oft die Unternehmenswebsite aus dem Profileintrag heraus aufgerufen worden ist.

Was ist erforderlich, um Google My Business zu verwenden?
Google My Business kann nutzen, wer ein (kostenloses) Google-Konto besitzt. Die Anmeldung für die Online-Plattform funktioniert folgendermaßen:
◗◗ Google My Business aufrufen
◗◗ Oben rechts auf „Anmelden“ klicken
◗◗ Mit einem bestehenden Google-Konto anmelden oder ein neues erstellen
◗◗ Der Unternehmensdaten-Abfrage von Google folgen – beginnend mit der Adresse

Tipp: Umgang mit Rezensionen
Animieren Sie Ihre Kunden, Bewertungen zu Ihrem Google-My-Business-Profil zu schreiben! Sie erhalten von Google eine Info per Mail, sobald Sie eine neue Bewertung bekommen haben. Beantworten Sie jede Bewertung. Insbesondere auch – sachlich und freundlich – die Negativen. Das untermauert ihre Professionalität.
Selbst haben Sie leider keine Möglichkeit, Bewertungen zu löschen. Die unterliegen der freien Meinungsäußerung. Allerdings können Sie durch Google Rezensionen entfernen lassen, die beispielsweise persönliche Angriffe, Schimpfwörter, Beleidigungen oder rechtsradikale Äußerungen enthalten.
Je mehr positive Bewertungen Sie bekommen, umso eher wird Sie Google bei Suchanfragen berücksichtigen – und entsprechend vor Ihren Mitbewerbern platzieren.

■ Daniel Stengl, Karl-Heinz Löffler

Seit dem 1. Januar ist jeder, der eine elektronische Kasse verwendet, dazu verpflichtet, seinen Kunden einen Beleg auszudrucken. Der Kunde muss diesen jedoch nicht an sich nehmen.
Die Kassenbonpflicht soll für eine größere Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug sorgen. Das Finanzministerium spricht von Schäden in Milliardenhöhe, die dem Staat durch die fehlende Dokumentationspflicht bisher entstanden sind.
Als ressourcenschonende Alternative zu Papierbons kann ein Beleg auch auf elektronischem Wege an den Kunden ausgegeben werden, beispielsweise per E Mail oder über eine App.
Darüber hinaus gibt es bereits die Möglichkeit, den Bon per QR-Code zu senden und zu empfangen. Ist eine Kasse mit der entsprechenden Technik ausgestattet, so wird ein QR-Code angezeigt, den der Kunde mit seinem Smartphone scannt. Daraufhin erhält er den Kassenbon in digitaler Form.
Weiterhin erlaubt ist die Verwendung einer offenen Ladenkasse. Hier müssen jedoch täglich der Kassenbestand gezählt sowie jeder Geschäftsvorfall zeitnah aufgezeichnet werden.
■ Annika Hohoff

IGU e. V.