Wohin man in den letzten Monaten auch schaut – Frankreich, Niederlande, Dänemark, Großbritannien oder USA –, in vielen Ländern machen sich Rechtspopulisten die Sorgen der Menschen und ihre wirtschaftlichen Existenznöte bis hin zum islamistischen Terror zu eigen, um Stimmung in den eigenen Gesellschaften zu machen und den inneren Frieden aufs Spiel zu setzen. Wie sieht die Situation in Deutschland aus?
Schaut man sich dafür zunächst die Gesamtsituation in Deutschland an, können sich die Rahmenbedingungen sehen lassen: Seitdem die Union mit Bundeskanzlerin Angela Merkel 2005 die Regierungsverantwortung übernommen hat, hat sich die Arbeitslosigkeit halbiert, vier Millionen neue Arbeitsplätze wurden geschaffen sowie zahlreiche zukunftsweisende Maßnahmen ergriffen, um die sozialen Sicherungssysteme zu stabilisieren und den Zusammenhalt in unserer Gesellschaft zu stärken. Eine der größten Herausforderungen ist dabei zweifelsohne der demografische Wandel. Dieser wird auch weiterhin ganz oben auf der politischen Agenda stehen.
Darüber hinaus konnten die öffentlichen Finanzen ins Gleichgewicht gebracht werden: Seit 2015 gibt es keine neuen Schulden. Das hat es das letzte Mal 1969 gegeben. So sollte es auch über das Jahr 2017 hinaus weitergehen. Eine Regierung, die rigoros Schulden macht, um in der Wählergunst vorne zu liegen, handelt meines Erachtens verantwortungslos. Man kann nicht einfach das Geld und den Wohlstand zukünftiger Generationen aufs Spiel setzen. Eine solide Haushaltspolitik schafft Vertrauen in unseren Wirtschaftsstandort Deutschland und zieht private Investitionen aus aller Welt an. Neue Freiräume müssen gezielt für Zukunftsinvestitionen eingesetzt werden. So sieht das auch der Finanzplan für die nächsten Jahre vor. Investitionen in die Zukunft – in Bildung, Forschung, Infrastruktur – sind Voraussetzung für wirtschaftliche Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Die Investitionsquote ist so hoch wie seit 16 Jahren nicht mehr. Diese Art der Politik hat dazu beigetragen, die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschlands entscheidend zu festigen.
Trotz dieser Entwicklung hat sich etwas verändert: Die Zufriedenheit in der Bevölkerung ist in den letzten Jahren deutlich gesunken. Man liest von Hass auf das politische Establishment, auf große Wirtschaftsunternehmen und auf die Medien. Allen wird eins vorgeworfen: Dass sie nicht zuhören und die Probleme der Menschen nicht ernst nehmen. Außerdem sei eine offene Meinungsäußerung und Diskurs ohne eine Vorverurteilung gar nicht möglich. Das alles zeigte sich nicht nur auf den Straßen vieler Städte während der sogenannten Pegida-Demonstrationen, sondern vor allem auch am Rande der diesjährigen Feierlichkeiten zum 3. Oktober in Dresden. Parallel dazu änderte sich der Umgangston, von kritischen Anmerkungen zu absolut hemmungslosen Verbalattacken u.a. in den sozialen Netzwerken.
AfD stellt Grundwerte der Demokratie in Frage
Die Unzufriedenheit mit den politischen Entscheidungen während der europäischen Staatsschuldenkrise kanalisierte sich schließlich in der Gründung der europakritischen Partei Alternative für Deutschland (AfD). War hierfür zunächst in erster Linie noch die Begrenzung bzw. Einschränkung der Entscheidungsmacht der Eurokraten in Brüssel ausschlaggebend, konnte die AfD infolge ansteigender Flüchtlingszahlen, islamistischer Terroranschläge in europäischen Nachbarstaaten sowie infolge einer gescheiterten politischen Integration des aufkommenden Protestes ins etablierte Parteiensystem politisches Kapital daraus schlagen.
Scheinbar einfache Lösungen, wie ein „Nein“ zur EU, zum Euro oder zu Flüchtlingen scheinen vielerorts Konjunktur zu haben. Mit populistischen Reden wird ein Ende der europäischen Zusammenarbeit und Abschottung herbeigesehnt. Politiker werden pauschal als Volksverräter beschimpft. Dabei wird auf radikale Vereinfachung und Provokation gesetzt. In erster Linie um sich Gehör zu verschaffen – und das mit Erfolg: Von allen Parteien, vor allem aber von Nichtwählern, profitierte die AfD am meisten und ist gegenwärtig in 10 Landtagen vertreten.
Lösungen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt
Deutschland ist eine freie, offene, solidarische und pluralistische Gesellschaft, die auf den Grundwerten der Aufklärung, der Rechtsstaatlichkeit sowie dem gegenseitigem Respekt und Anstand fußt. Die etablierten Parteien haben ein Glaubwürdigkeitsproblem. Viele Wähler sind verunsichert und haben ihr Vertrauen in die Politik verloren. Sie müssen sich ernsthaft und sachlich mit den Wählern auseinandersetzen – von der AfD erwartet bislang niemand konkrete Lösungen auf die drängenden aktuellen Probleme. Die Verantwortung der Politik besteht aber doch gerade darin, Orientierung zu geben und Lösungen anzubieten, anstatt lauthals nur zu sagen, was alles nicht geht und Partikularinteressen zu vertreten.
Die gegenwärtige Situation gefährdet den inneren Frieden und vieles von dem, was in den letzten Jahrzehnten erreicht wurde: Den Wohlstand, das wirtschaftliche Wachstum und damit die Stabilität und die Sicherheit in Deutschland. Deshalb wird das nächste Jahr mit den Landtagswahlen im Saarland, in Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und letztlich der Bundestagswahl im September 2017 richtungsweisend sein.
Wir als politisch Verantwortliche dürfen uns also nicht zurücklehnen, sondern müssen im Gegenteil noch viel mehr als zuvor die Bürgerinnen und Bürger im Ringen um die besten Lösungen mitnehmen.
von Franz-Josef Holzenkamp (MdB)

Ein Passwort kommt selten allein. Das gilt nicht erst, seitdem das Zeitalter der Smartphones begonnen hat. Denn schon die Anfangszeiten des Web 2.0 haben zu allen möglichen Gelegenheiten Anmeldungen mit Benutzernamen und Passwörtern von uns verlangt. Und wer kennt das nicht: Mal eben noch eine Überweisung am Laptop tätigen, kurz die E-Mails abrufen oder eine Bestellung im Onlineshop aufgeben. Für jeden einzelnen Fall wird ein Passwort verlangt – manchmal sogar mehrere, wenn es besonders sicher sein soll. Und hat man sich anfangs noch eine vermeintlich sichere Kennung ausgesucht, so muss diese vor dem Hintergrund der technischen Entwicklung morgen nicht mehr zwangsläufig immer noch sicher sein. Insbesondere wenn man Passwörter einfach für jeden neuen Fall wieder verwendet. Mit einem solchen Vorgehen kann man unabsichtlich eine gefährliche Sicherheitslücke schaffen und öffnet Datendieben Tür und Tor.
Nein, das Passwort im Zeitalter der Digitalisierung muss sicher und möglichst für jeden Anwendungsfall ein anderes sein. Auch eine regelmäßige Änderung von Passwörtern kann helfen, dass einem Cyberkriminelle nicht so leicht die virtuelle Identität stehlen können.
Die Firma SplashData, ein Unternehmen für Sicherheitsanwendungen, veröffentlicht jährlich eine Liste der schlechtesten Passwörter, die Nutzer in den USA und Westeuropa häufig verwenden.
Ergebnis: Immer noch viel zu beliebt sind sehr simple Passwörter wie „123456“ oder „password“. Auch Kombinationen wie „1qay2wsx“ oder „qwertz“, die einfach den Tastenreihenfolgen auf einer Standardtastatur folgen, werden gerne genutzt. Doch auch diese sind natürlich für Cyberkriminelle viel zu einfach zu entschlüsseln. Die Studie zeigt immerhin, dass das Bewusstsein für sicherere Passwörter steigt, die aus Zeichenkombinationen von Buchstaben und Ziffern bestehen sollten. Kennwörter wie „abc123“ sind zwar immer noch weit von einer hohen Passwortsicherheit entfernt, zeigen aber zumindest einen Trend in die richtige Richtung.

Hinweise für eine höhere Passwortsicherheit

Wer ein paar relativ einfache Regeln befolgt kann eine hohe Passwortsicherheit erreichen. Dabei gibt es zwar kein Patentrezept und es müssen auch nicht zwingend alle Empfehlungen berücksichtigt werden, aber sie können hilfreiche Leitplanken bei der Passworterstellung bieten:
◗ Passwörter sollten eine gewisse Länge aufweisen. Im Bereich von 8 bis 12 Zeichen sind Sie im Allgemeinen gut aufgestellt, doch auch längere Passwörter sind möglich. Grundsätzlich gilt: Je mehr Zeichen das Passwort enthält, desto sicherer ist es.
◗ Ein Passwort sollten Sie nicht (zu häufig) wieder verwenden, sondern pro Website oder Anwendung nach Möglichkeit ein separates Passwort verwenden.
◗ Durch eine Kombination aus Groß- und Kleinbuchstaben sowie Zahlen und Sonderzeichen erreichen Sie ein sicheres Passwort. Dabei sollten Sie keine Namen von Familienmitgliedern, Geburtsdaten, Filmtitel, Sportarten oder ähnlich einfache Begriffe nutzen. Das Passwort ist umso sicherer, je mehr es einer zufälligen Kombination von Zeichen gleichkommt.
◗ Speichern Sie Passwörter nicht unverschlüsselt auf Ihrem Computer und halten Sie Ihr Passwort generell geheim.
◗ Ein regelmäßiges Ändern des Passworts erhöht die Sicherheit zusätzlich.
Es wird ziemlich schnell deutlich, dass es umso schwieriger wird sich ein Passwort zu merken, je sicherer dieses ist. Um diese Schwierigkeit zu umgehen, gibt es mehrere Möglichkeiten. Sie können beispielsweise mit Eselsbrücken arbeiten und Wörter ohne offensichtlichen Zusammenhang sowie Zahlen kombinieren, wie etwa „HerbstTeppich07“. Oder Sie nutzen Sätze oder Redewendungen, um Buchstabenkombinationen zu erzeugen, die Sie sich leicht merken können. Exemplarisch wird der Satz „Der Hut, der hat 3 Ecken“ somit zu „DHdh3E“. Sicher kennen Sie auch weniger bekannte oder nur Ihnen geläufige Sätze, aus denen Sie leicht Passwörter ableiten können.
Um ein wenig Vereinfachung zu erzielen, kann als Kriterium für die Sicherheitsstufe eines Passworts die Frage dienen, wie kritisch die entsprechende Anwendung dahinter für den Nutzer ist. Beispielsweise könnte das Online-Banking eine höhere Sicherheitsstufe erhalten als die Verwaltung des Online-Kalenders.
Eine weitere relativ komfortable Möglichkeit, um komplizierte Zeichenkombinationen zu erzeugen und sie dennoch nicht zu vergessen, bieten Passwortkarten. Diese sind bei unterschiedlichen Anbietern im Internet verfügbar. Aus einer Karte mit einem zufälligen Wust von Zahlen, Buchstaben und Zeichen können Sie das gesuchte Passwort herauslesen, wenn Sie den richtigen Anfangspunkt, die Leserichtung und die Passwortlänge kennen. Nicht zuletzt bieten darüber hinaus auch diverse Unternehmen Passwortverwaltungsprogramme an, die das Erzeugen und Bereitstellen von Kennwörtern übernehmen. Neben den Kosten muss hier aber vor allem die spezifische Sicherheit der Anwendung ein Auswahlkriterium sein, da diese bei der späteren Anwendung alle Passwörter des Nutzers kennt. Sollte die Software nicht sicher sein, wäre ein Datenverlust entsprechend fatal.

Eine Frage des Gewissens

Bei der Frage, welche Sicherheitsstufe oder welche Form der Passwortverwaltung Sie für sich auswählen, muss am Ende immer die Frage stehen, wie wichtig Ihnen der Schutz der eigenen Daten und Onlinekonten ist und wie groß der mögliche Schaden sein kann. Das Erzeugen und Nachhalten von Passwörtern kann zeitaufwändig und zäh sein, aber ein gekapertes Onlinekonto bedeutet in der Regel ein vielfaches an Zeitverlust und Unannehmlichkeiten.
■ Dennis Cosfeld-Wegener
Quellen: „Announcing Our Worst Passwords of 2015“ – SplashData, https://www.teamsid.com/worst-passwords-2015/

In Zeiten des demographischen Wandels wird es für Unternehmen immer wichtiger, aber auch schwieriger, die richtigen Mitarbeiter zu finden. Um den Auswahlprozess nicht unnötig auszudehnen und Ressourcen zu binden, gilt es, das Auswahlverfahren möglichst effektiv zu gestalten. Ein effektiver Auswahlprozess ist zum einen positives Eigenmarketing, darüber hinaus wird mit einer fundierten Personalauswahl der Grundstein für eine möglichst langfristige, erfolgreiche Zusammenarbeit gelegt.

Ein Weg für eine optimierte Personalauswahl ist ein kompetenzorientiertes Auswahlverfahren.

Im deutschen Sprachgebrauch unterscheiden wir zwei Bedeutungen der Kompetenz. Einerseits kann von Kompetenz als Zuständigkeit oder Befugnis die Rede sein, andererseits wird mit Kompetenz eine Fähigkeit beschrieben. Im Rahmen der Auswahlverfahren beschäftigen wir uns mit letzterer Bedeutung, also mit der Kompetenz als Sachverstand, Vermögen oder Fähigkeit. Dabei lässt sich eine einzelne Kompetenz häufig durch ein Zusammenspiel von Fähigkeiten, Fertigkeiten und anderen Merkmalen umschreiben, die eine Person in die Lage versetzen, eine Situation effektiv zu bewältigen. Beispielhaft lässt sich dies an der sozialen Kompetenz darstellen. Über ein hohes Maß an sozialer Kompetenz verfügt ein Mitarbeiter, wenn er über verschiedene Eigenschaften verfügt wie Einfühlungsvermögen, gute Kommunikationsfähigkeit und ein umfangreiches Wissen über soziale Normen.
Hilfreich ist es, wenn einem kompetenzorientierten Auswahlverfahren bereits ein Kompetenzmodell zu Grunde liegt. Jedes Unternehmen kann für sich ein individuelles Kompetenzmodell definieren. Darin werden genau die Kompetenzen gesammelt und beschrieben, die als relevant erachtet werden um als Unternehmen erfolgreich agieren zu können. Konkret geht es also um die Kompetenzen, die Mitarbeiter benötigen um an einem bestimmten Arbeitsplatz heute und auch in Zukunft erfolgreich zu sein. Diese Kompetenzen lassen sich aus einer Unternehmensstrategie und den damit verbundenen Anforderungen an die Mitarbeiter ableiten.
Unabhängig davon, ob bereits ein grundlegendes Kompetenzmodell vorhanden ist, ist die Basis für eine effektive Personalauswahl also die Identifikation der für die vakante Position relevanten Kompetenzen. Mit Hilfe einer fundierten Anforderungsanalyse und der CIT (Critial Incident Technique) lassen sich diese Kompetenzen ermitteln.
In einem fünfstufigen Prozess werden zunächst alle Tätigkeiten beschrieben, die der potenzielle Stelleninhaber ausüben wird. In einer Art Brainstorming werden dabei sowohl die Hauptaufgaben als auch jegliche Zusatz- und Sonderaufgaben gesammelt. Im zweiten Schritt werden die einzelnen Tätigkeiten zu Aufgabengruppen gebündelt und eine prozentuale Gewichtung der Aufgabengruppen vorgenommen. Diese Gewichtung dient der späteren Priorisierung der ermittelten Kompetenzen. Für jede dieser Aufgabengruppen werden im dritten Prozessschritt kritische Situationen (Critical Incidents) identifiziert. Kritisch sind die Situationen, mit denen ein Stelleninhaber typischerweise konfrontiert wird und die erfolgsrelevant sind. Aus dem erwünschten Verhalten oder der idealen Reaktion des Stelleninhabers in den jeweiligen kritischen Situationen lassen sich dann im vierten Schritt die relevanten Kompetenzen ableiten.
Welche Kompetenz braucht der Stelleninhaber um die kritische Situation bestmöglich zu lösen? Zum Abschluss des Prozesses werden die ermittelten Kompetenzen priorisiert. Nach der intensiven Auseinandersetzung mit der zu besetzenden Stelle und der Ermittlung der Anforderungen und Kompetenzen werden diese nun auf das Auswahlverfahren übertragen. Sofern die Anforderungsanalyse eine Vielzahl relevanter Kompetenzen ergeben hat, sollten die fünf oder sechs wichtigsten Kompetenzen für das Auswahlverfahren bestimmt werden. Eine höhere Anzahl an Kompetenzen lässt sich in einem validen Auswahlverfahren nicht abfragen ohne die Effektivität zu gefährden. Hilfreich bei dieser Priorisierung ist die in Schritt zwei bereits vorgenommene prozentuale Gewichtung der Aufgaben.
Die in der Anforderungsanalyse identifizierten kritischen Situationen dienen im Auswahlprozess zur Ermittlung der Kompetenzen des Bewerbers.
Eine zunächst möglicherweise aufwändig erscheinende Auseinandersetzung mit den Anforderungen einer zu besetzenden Stelle lohnt sich: Die Identifikation der relevanten Eignungskriterien im Rahmen eines Kompetenzmodells und die entsprechend möglichst passgenaue Auswahl der Mitarbeiter führt auf der einen Seite zu einer höheren Leistung des einzelnen Mitarbeiters und einer höheren persönlichen Zufriedenheit. Auf der anderen Seite sichert die Qualität der Mitarbeiter und deren Identifikation mit den Unternehmenszielen nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens.
Ein Kompetenzmodell ist aber nicht nur die Basis für eine erfolgreiche Personalauswahl. Es dient auch als Grundlage für viele weitere Instrumente wie Mitarbeitergespräche, Zielvereinbarungen und Personalentwicklungsmaßnahmen. Ein Unternehmen kann in sich stimmig agieren und die Kompetenzen seiner Mitarbeiter gezielt einsetzen bzw. weiterentwickeln.
■ Silke Brune

Frau M. war spät dran und wollte den Bus noch erreichen. Sie lief dabei schnell über den Radweg – zu schnell – mit verheerenden Folgen. In der Hektik übersah sie den herankommenden Radfahrer. Der junge Mann stürzte so unglücklich, dass er sich schwerste Verletzungen an der Halswirbelsäule zuzog. Er erlitt eine Querschnittslähmung. Die Folgen eines solchen Unfalls sind immens. Neben kurz- oder langfristigen Schmerzen ist die gesamte Lebensqualität von jetzt auf gleich zerstört. Die Haftpflichtversicherung von Frau M. zahlte neben den Behandlungs- und Folgekosten auch Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro.

Was genau ist Schmerzensgeld?

Im Fachjargon heißt es: Schmerzensgeld ist ein Anspruch auf Schadenersatz als Ausgleich für einen „immateriellen Schaden“. Aber was ist ein immaterieller Schaden? Während ein materieller Schaden „berechenbar“ ist (zum Beispiel Behandlungskosten oder Verdienstausfall), ist ein immaterieller Schaden „nicht berechenbar“. Nicht berechenbar sind beispielsweise seelische Belastungen oder Schmerzen. Diese sollen mit dem Schmerzensgeld – neben den Körperschäden – wiedergutgemacht werden. Grundsätzlich ist eine Entschädigung in Geld vorgesehen.
Übrigens: Der Rechtsbegriff Schmerzensgeld wurde im 17. Jahrhundert vom lateinischen „pretium pro doloribus“ (Geld für Schmerzen) ins Deutsche übertragen.

Woraus ergibt sich die Voraussetzung für den Anspruch von Schmerzensgeld?

Die Voraussetzung ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 253 geregelt. Der Paragraf lautet wie folgt: „Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder der sexuellen Selbstbestimmung Schadenersatz zu leisten, kann auch wegen des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in Geld gefordert werden“. Kurz und knapp bedeutet dies: Wird eine Person verletzt, muss der Verursacher Schadenersatz leisten – auch für nicht messbare Schäden. Eine angemessene Entschädigung ist in Geld zu zahlen.
Bei geringfügigen Verletzungen ohne wesentliche Beeinträchtigung entfällt ein Schmerzensgeldanspruch. Das Ausmaß der erlittenen Schmerzen kann durch das Zeugnis von beispielsweise behandelnden Ärzten, Krankenunterlagen oder verschriebenen Medikamenten bewiesen werden.

Wie wird die Höhe des Schmerzensgeldes berechnet?

Jeder Einzelfall ist individuell und weist Besonderheiten auf – dies macht die Berechnung der Schmerzensgeldhöhe schwierig. Um die Sache zu erleichtern, gibt es anerkannte Sammlungen von Gerichtsurteilen. Diese Urteile bilden eine Art Berechnungsgrundlage, indem man vorhandene Gerichtsentscheidungen mit ähnlichen Sachverhalten und Verletzungsbildern heranzieht.

Fazit

Der Verursacher eines Schadens ist gesetzlich dazu verpflichtet, neben dem materiellen Schadenersatz, in bestimmten Fällen Schmerzensgeld zu zahlen.
Hat der Verursacher keine Haftpflichtversicherung, muss er das Geld aus eigener Tasche bezahlen. Die Versicherung zahlt also anstelle des Verursachers, wenn die gestellten Forderungen berechtigt sind.
Eine Haftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar. Lassen Sie sich unverbindlich von einer LVM-Versicherungsagentur in Ihrer Nähe beraten.
■ Jutta Hülsmeyer

Durch die zum 1. Januar 2017 in Kraft tretende Pflegereform, amtlich korrekt als Pflegestärkungsgesetz II bezeichnet, werden Pflegebedürftige zukünftig nach völlig anderen Gesichtspunkten eingestuft als bisher. Hierauf müssen zum Jahreswechsel die Leistungen der Pflegepflichtversicherung und auch die Leistungen der freiwillig privat hinzu wählbaren Pflegetarife abgestimmt und angepasst werden.

Was ändert sich konkret?

Bisherige Regelung – bis 31.12.2016
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen bzw. MedicProof (als medizinischer Dienst der Privaten) hat die Zuordnung zu einer von drei Pflegestufen plus der sogenannten „Pflegestufe 0“ weitgehend am zeitlichen Aufwand bei Pflege und Betreuung festgemacht. Diese weitgehend schematische Festlegung ist wiederholt in die Kritik geraten, da sie nur sehr bedingt individuelle Einschränkungen der Betroffenen berücksichtigt und daher häufig als ungerecht empfunden wird.
Neue Regelung – ab 01.01.2017
Statt einer Pflegestufe bekommen alle nach dem 01.01.2017 pflegebedürftig werdenden Personen einen von fünf Pflegegraden zugeteilt. Neu ist dabei, dass körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen werden. Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und – mit unterschiedlicher Gewichtung – zu einer Gesamtbewertung zusammengeführt. Daraus ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad.
Die maßgeblichen sechs Bereiche beinhalten:
1. Mobilität
2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
4. Selbstversorgung
5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Zusätzlich fließen noch außerhäusliche Aktivitäten und die Haushaltsführung in die Bewertung ein.
Schon seit Monaten beschäftigen sich die Pflegekassen und Anbieter von privaten Pflege-Zusatzversicherungen intensiv mit der Umsetzung dieser Pflegereform.
Gut gerüstet zeigt sich die LVM-Krankenversicherung: Ihre bereits bisher erfolgreich angebotenen Pflege-Zusatztarife PZT-Komfort und der staatlich geförderte „Pflege-Bahr“ Tarif PTG werden zukünftig weiterhin unter ihren bewährten Tarifbezeichnungen, aber mit komplett neu gestaltetem attraktiven Leistungsumfang angeboten. Beispielsweise gibt es dann im Tarif PZTKomfort -altersunabhängig- keine Wartezeiten mehr!
Damit stellen die beiden Tarifbausteine auch in 2017 eine leistungsstarke und notwendige Ergänzung zur Pflegepflichtversicherung dar. Denn trotz der neuen „Pflegereform“ bleibt den Betroffenen im Pflegefall eine erhebliche Finanzierungslücke: Die gesetzlichen Leistungen allein decken weiterhin bestenfalls etwa 50 Prozent der Kosten.
Zusätzliche private Vorsorge bleibt somit ein „Muss“ für jeden, der sich und seinen Angehörigen im Pflegefall wenigstens finanzielle Sorgen ersparen möchte. Auf den individuell unterschiedlichen Absicherungsbedarf lässt sich der Leistungsumfang der „runderneuerten“ LVM-Pflege-Zusatzarife passgenau abstimmen.
Trotz „Pflegereform“ bleibt im Pflegefall eine erhebliche Finanzierungslücke! Ein typisches Beispiel:
Vollstationäre Betreuung (Pflegegrad 3) im Pflegeheim

Monatliche Kosten für Unterbringung und Pflege*                     3.500 Euro
Leistung der Pflegepflichtversicherung bei Pflegegrad 3          -1.262 Euro
Für die Pflege verfügbares Nettoeinkommen                          – 1.000 Euro

Verbleibende Versorgungslücke**                                                 1.238 Euro

* Angaben basieren auf den Kosten für ein Pflegeheim in NRW.
** Die Summe setzt sich zusammen aus dem Eigenanteil aus den Pflegekosten (580 Euro) sowie hinzu kommenden Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

Überleitungsvorschrift für bereits Pflegebedürftige

Was Angehörige bzw. Betreuer besonders interessieren dürfte: Für bereits Pflegebedürftige, die bis zum 31. Dezember 2016 noch eine Pflegestufe erhalten haben, gibt es eine vom Gesetzgeber verbindlich festgelegte Überleitungsvorschrift. Sie regelt, wie die bisherigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade zu überführen sind. Dadurch ist sichergestellt, dass durch die Umstellung auf Pflegegrade niemand schlechter gestellt ist als vorher. Alle Betroffenen erhalten bis zum Jahresende ein Informationsschreiben, das ihre individuelle Situation berücksichtigt.
■ Norbert Schulenkorf

Zum Jahreswechsel 2016/2017 ändert sich die Düsseldorfer Tabelle. Die Erhöhung des Mindestunterhalts führt zur Änderung der Bedarfssätze der 2. – 10. Einkommensgruppe der Düsseldorfer Tabelle. Auch eine Erhöhung des Kindergeldes ist für das Jahr 2017 angekündigt. Wenn Mitte Dezember 2016 das Kindergeld für 2017 endgültig feststeht, werden die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht.
Die Düsseldorfer Tabelle, die die Regelsätze für den Kindesunterhalt sowie die Selbstbehaltsätze für getrennt lebende Väter oder Mütter den Unterhaltspflichtigen festlegt, wird erneut angepasst.
Der Mindestunterhalt eines Kindes:
Bis Ende des sechsten Lebensjahres (= 1. Stufe) erhöht sich von 335 Euro auf 342 Euro monatlich, vom siebten bis zum Ende des zwölften Lebensjahres (= 2. Stufe) von 384 Euro auf 393 Euro monatlich und ab dem 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit (= 3. Stufe) von 450 auf 460 Euro monatlich.
Der Unterhalt volljähriger Kinder berechnet sich nach dem Bedarfssatz der 3. Altersstufe zuzüglich der Differenz zwischen der 2. und 3. Altersstufe. Er beträgt in der ersten Einkommensgruppe 527 Euro statt bisher 516 Euro.
Die Bedarfssätze der 2. – 10. Einkommensgruppe sind entsprechend erhöht worden. In der 2. – 5. Einkommensgruppe um je 5 Prozent und von der 6. – 10. Einkommensgruppe um je 8 Prozent angehoben. Für volljährige Kinder, die studieren und nicht bei ihren Eltern wohnen, orientiert sich der Unterhalt an dem Höchstsatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Sobald das Kindergeld für 2017 endgültig feststeht, werden auch die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht.
Pauschalierung des Barbedarfs durch Tabellen/Leitlinien
Der angemessene Barunterhalt nach § 1610 Abs. 1 wird zur möglichst gleichmäßigen Behandlung pauschal tabellarisch festgelegt (BGH, Urteil v. 13.10.1999, XII ZR 16/98). Dies soll es ermöglichen, Unterhalt in sog. Normalfällen einfach und gerecht zu bemessen und eine möglichst einheitliche Rechtsprechung gewährleisten. Zu diesem Zweck wurden (Bedarfs-)Tabellen und Leitlinien als Hilfen für die Bemessung des Kindesunterhalts anhand der allgemeinen Lebenserfahrung erarbeitet. Dadurch wird eine Vereinfachung der Unterhaltsbemessung, eine gleichmäßige konkrete Rechtsanwendung sowie eine Vereinheitlichung der Rechtsprechung im Regelfall ermöglicht.
Diese Aufgabe übernimmt die Düsseldorfer Tabelle, die von allen Oberlandesgerichten in ihren Leitlinien übernommen worden ist. Sie hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar.
■ Quelle: Deutsches Anwalt Office Premium

Wie geht das?
Wer ist zuständig?

Wer ein Unternehmen eröffnet, muss dieses innerhalb einer Woche anmelden. Die Gesetzliche Unfallversicherung stellt im Internet Formulare zur Verfügung, die diese Anmeldung eines Unternehmens erleichtern ( www.dguv.de). Zuständig sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für alle Betriebe, Einrichtungen und Freiberufler, soweit es sich nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb (landwirtschaftliche Sozialversicherung) oder ein öffentliches Unternehmen handelt. Für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes (bei Bund, Ländern und Gemeinden) die Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände. Für Existenzgründer ist also meistens eine gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig.
Zuständig ist die Berufsgenossenschaft, die der Hauptbranche bzw. dem Schwerpunkt der Tätigkeit entspricht. Im Einzelfall sollte der zuständige Unfallversicherungsträger gefragt werden.

Alle Arbeitnehmer im Betrieb sind automatisch versichert

Alle Arbeitnehmer (Beschäftigte) sind mit Aufnahme einer Tätigkeit oder Beschäftigung gesetzlich unfallversichert. Alter, Geschlecht, Familienstand, Nationalität oder die Höhe des Einkommens spielen dabei ebenso wenig eine Rolle, wie die Frage ob die Beschäftigung dauerhaft oder vorübergehend ist.
Beschäftigte sind selbst dann gegen Arbeitsunfälle versichert, wenn der Betrieb vom Unternehmer noch nicht bei der Berufsgenossenschaft angemeldet wurde oder keine Beiträge gezahlt hat.

Minijobber – gesetzliche Unfallversicherung trotz geringfügiger Beschäftigung

Auch Minijobber sind gesetzlich unfallversichert. Für sie gelten die gleichen Bestimmungen wie für die „normalen“ Beschäftigten.
Was ist ein Minijob?
Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen das monatliche Bruttogehalt 450 Euro nicht überschreiten darf. Ist die Beschäftigung im Voraus auf 50 Arbeitstage oder zwei Monate innerhalb eines Kalenderjahres begrenzt und wird sie nicht berufsmäßig ausgeübt, dann handelt es sich um eine kurzfristige Beschäftigung und damit ebenfalls um einen Minijob. Wichtig: Bei mehreren Minijobs sind die Arbeitsentgelte aus diesen Beschäftigungen zusammenzurechnen. Wird dabei insgesamt die Grenze von 450 Euro monatlich überschritten, so handelt es sich nicht mehr um versicherungsfreie Minijobs. Die Beschäftigungen werden automatisch sozialversicherungspflichtig.

Die Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt allein der Arbeitgeber

Die gesetzliche Unfallversicherung wird durch die Beiträge der Mitgliedsunternehmen finanziert. Es wird zunächst ein Vorausbeitrag erhoben, da die Höhe der endgültigen Beiträge, anders als bei den übrigen Sozialversicherungen, erst nach Ablauf eines Geschäftsjahres festgelegt wird. Dabei werden die Ausgaben der Berufsgenossenschaften unter Berücksichtigung der Brutto-Arbeitsentgelte der versicherten Arbeitnehmer und nach dem Grad der Unfallgefahr (Gefahrklassen) verteilt. Die Berufsgenossenschaft kann das tatsächliche Unfallgeschehen in einem Unternehmen durch Zuschläge oder Nachlässe berücksichtigen.

Unternehmer und Selbstständige müssen selbst vorsorgen

In der Regel sind Unternehmer bzw. Selbstständige nicht gesetzlich unfallversichert. Eine Pflichtversicherung gibt es nur für wenige Unternehmer: entweder kraft Gesetzes oder kraft Satzung der zuständigen Berufsgenossenschaft. Sie können sich darüber jedoch freiwillig gegen die Folgen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit absichern.
Kraft Gesetzes (§ 2 SGB 7) sind unter anderem pflichtversichert:
◗ Selbstständige im Gesundheitsdienst oder in der Wohlfahrtspflege: zum Beispiel Hebammen, Physiotherapeuten und Logopäden
◗ Hausgewerbetreibende
◗ Küstenschiffer und Küstenfischer, die zur Besatzung ihres Fahrzeugs gehören oder als Küstenfischer ohne Fahrzeug fischen und regelmäßig nicht mehr als vier Arbeitnehmer beschäftigen, sowie ihre mitarbeitenden Ehegatten oder Lebenspartner,
◗ Selbstständig tätige Land- und Forstwirte
Kraft Satzung sind unter anderem Unternehmer in folgenden Branchen pflichtversichert:
◗ Lederindustrie: Unternehmer (Einzelunternehmer und Personengesellschaften) und ihre im Unternehmen mitarbeitenden Ehegatten, die nicht bereits kraft Gesetzes als Beschäftigte versichert sind. Diese Unternehmer bzw. Ehegatten haben die Möglichkeit, sich auf schriftlichen Antrag von der Pflichtversicherung befreien zu lassen.
◗ Textil- und Bekleidungsbranche sowie Druck und Papierverarbeitung. Einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht können nur Unternehmer stellen, die selbst nicht mehr als 100 Arbeitstage (8 Stunden = 1 Arbeitstag) jährlich im Unternehmen arbeiten.
◗ Verkehrsgewerbe (Straße), Flugverkehr sowie Binnenschifffahrt: Pflichtversicherung für alle Unternehmer (Einzelunternehmen und Personengesellschaften). Einen Antrag auf Befreiung kann nur stellen, wer im Unternehmen dauernd nicht oder nur geringfügig tätig wird. Eine geringfügige Tätigkeit liegt vor, wenn die wöchentliche Arbeitszeit weniger als 15 Stunden beträgt oder wenn die jährliche Tätigkeit zwei Monate oder 50 Arbeitstage nicht überschreitet.

Gesetzlich oder privat? Oder besser: gesetzlich und privat?

Wie dargestellt können sich Unternehmer, die nicht schon kraft Gesetzes pflichtversichert sind, freiwillig versichern. Andererseits können sich Unternehmer, die kraft Satzung einer Berufsgenossenschaft pflichtversichert sind, in der Regel befreien lassen. Was ist empfehlenswert?
Folgendes sollte bei der Entscheidung beachtet werden:
◗ Bestimmte Sach- und Geldleistungen sowie Berufskrankheiten können nicht über die private Unfallversicherung abgedeckt werden
◗ Eine genaue Prüfung der Versorgungssituation des Unternehmers und ggf. eine Erweiterung des privaten Versicherungsschutzes ist nötig
◗ Durch ein maßgeschneidertes Vorsorgepaket aus Kranken-, Lebens- und Unfallversicherung können viele Leistungen abgebildet werden, gewisse Leistungsunterschiede bleiben jedoch bestehen.
Tipp: Im Zweifel sollte man sich für eine optimale Kombination aus gesetzlicher und privater Vorsorge entscheiden. Der Rahmenvertrag für Mitglieder der IGU mit der LVM Versicherung bietet umfassenden privaten Unfallschutz zu besonders günstigen Konditionen.
■ Rüdiger Bräucker
*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir bei Personen- und Berufsbezeichnungen in der Regel die maskuline Form. Gemeint sind damit immer beide Geschlechter.

Vor einem Jahr hieß es, dass Eltern, die weiter Kindergeld beziehen möchten, bis Ende 2016 unbedingt die Steuer Identifikationsnummer (Steuer-IDNr.) bei der Familienkasse angeben müssen. Ansonsten droht im neuen Jahr ein Zahlungsstopp. Was ist dran?
Es stimmt schon: Damit Eltern weiterhin Kindergeld beziehen möchten, muss der zuständigen Familienkasse die Steuer-IDNr. des Nachwuchses vorliegen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass das Kindergeld für jedes Kind tatsächlich nur einmal ausgezahlt wird und keine ungerechtfertigten Auszahlungen ins Ausland vorgenommen werden. Dies kann durch die Steuer-IdNr. besser geprüft werden.
Diese gesetzliche Voraussetzung gilt eigentlich seit Jahresbeginn. Die Frist zum Einreichen der Nummer wurde aber auf Ende 2016 verlängert. Damit drängt sich die Frage auf, ob sich die letztjährige Aufregung um die Kindergeldzahlung wiederholt. Damals waren viele Eltern verunsichert, ob die Steuer-IDNr. tatsächlich dem Amt vorliegt. Die Antwort ist ebenso eindeutig wie beruhigend. Nach Informationen der Arbeitsagentur, welche auch für die Familienkassen zuständig ist, liegen bereits die meisten Steuer-IDNrn. vor. In den wenigen Fällen, wo dies nicht der Fall ist, wird auch ab 2017 weiterhin Kindergeld gezahlt. Eltern, die bereits Kindergeld beziehen, müssen sich also um die monatliche Zuwendung nicht sorgen. Die Familienkasse wird dann zur Meldung der Steuer-ID auffordern. Dem sollten Eltern dann aber auch unbedingt nachkommen. Ansonsten droht nicht nur der Zahlungsstopp, sondern auch die Rückzahlung der erhaltenen Kindergeldzahlungen für das Jahr 2016. Neuanträge werden hingegen ohne die ID gar nicht erst angenommen.
Die Steuer-IDNr. muss schriftlich der jeweiligen Familienkasse mitgeteilt werden. Die Anschrift findet sich auf dem Kindergeldbescheid der Familienkasse. Sollte dieser nicht auffindbar sein, kann die zuständige Familienkasse im Internet gesucht werden. Eine telefonische Durchgabe der Nummer ist nicht möglich.
Wenn die Steuer-IDNr. nicht gesondert verwahrt wird, ist diese auf der Gehaltsabrechnung, der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers und im Steuerbescheid zu finden. Bei Letzterem ist auch die ID-Nummer der Kinder vermerkt. Sie kann aber auch beim Bundeszentralamt für Steuern erneut schriftlich (BZSt, Referat St II 3 in 53221 Bonn) oder via E-Mail unter  info@identifikationsmerkmal.de angefordert werden.
■ Quelle: n-tv.de , awi

Früh diagnostizierte Krankheiten lassen sich bekanntlich effektiver behandeln. Dennoch gibt es viele privat krankenversicherte Menschen, die aus finanziellen Erwägungen lieber keine Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen. Sofern sie nämlich von ihrem Krankenversicherer eine attraktive Beitragsrückerstattung bekommen können, ist der Anspruch darauf meist an die Voraussetzung geknüpft, zumindest ein Jahr lang keine Leistungen beansprucht zu haben. Wer sich also Rechnungen für solche Untersuchungen von seinem Krankenversicherer erstatten lässt, verliert dadurch häufig einen bereits erworbenen Anspruch auf die Rückerstattung.
Einen neuen Weg beschreitet die LVM Krankenversicherungs-AG ab 2017 für eben solche Untersuchungen:
Ihre gesundheitsbewussten Kunden erhalten sich den Anspruch auf die Beitragsrückerstattung aus dem Ambulant-Tarif auch dann, wenn sie Vorsorge- bzw. Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen. Hierfür wird das Unternehmen zukünftig zusätzlich zur Barausschüttung auch Beitragsrückerstattungs-Mittel für die Finanzierung von empfohlenen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen bei Erwachsenen verwenden. Welche Untersuchungen das genau sind, können die Kunden einer vom Unternehmen herausgegebenen Übersichtstabelle entnehmen.
Kunden, die darüber hinaus keine Leistungen erhalten, profitieren durch diese Neuregelung gleich in doppelter Hinsicht, denn die Kostenerstattung dieser Untersuchungen erfolgt:
◗◗ ohne Berücksichtigung einer tariflich vereinbarten ambulanten Selbstbeteiligung und
◗◗ ohne dass ein ggf. bestehender Anspruch auf Beitragsrückerstattung erlischt.

Somit muss kein Kunde mehr zugunsten seines Anspruch sauf Beitragsrückerstattung auf empfohlene Vorsorgeuntersuchungen verzichten. Wie bereits die Beitragsrückerstattung wird auch die neu geregelte Erstattung der beschriebenen Früherkennungs- und Vorsorgeuntersuchungen aus Überschüssen finanziert – ist daher abhängig vom Geschäftsergebnis. Über Umfang und Ausgestaltung entscheidet der Vorstand der LVM-Krankenversicherung jährlich neu. Diese kundenfreundliche Neuregelung unterstreicht einmal mehr die Finanzstärke des Unternehmens. Die neue Regelung gilt vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung des Treuhänders.
■ Norbert Schulenkorf

Qualifizierte und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entscheidend für den Unternehmenserfolg. Da sie in der Regel geführt werden, stellt sich immer wieder die Frage, was gute Führung ausmacht und wann Führung erfolgreich ist.
In der Auseinandersetzung mit Führung und Führungserfolg können prinzipiell drei Aspekte in den Blick genommen werden:
1. die Führungskräfte und ihr Verhalten,
2. die Situation, in der Führung stattfindet und
3. die Merkmale der Mitarbeitenden.
Diese Betrachtungsweisen werden im Folgenden näher ausgeführt.

Legt man den Fokus auf die Führungskräfte, können ihre Eigenschaften sowie ihr Verhalten betrachtet werden. Als bedeutsam für Führungserfolg im Sinne von Effektivität haben sich einige Eigenschaften von Führungskräften herausgestellt. Das sind u. a. Intelligenz, Selbstbewusstsein, Motivation nach Macht und Persönlichkeitseigenschaften wie Extraversion, Gewissenhaftigkeit und Offenheit für Erfahrungen. Allerdings widerspricht es dem Zeitgeist, dass bestimmte Eigenschaften Menschen zu geeigneten Führungskräften machen; gleichzeitig reicht der Fokus auf die Persönlichkeit nicht aus, da die Kontexte, in denen Führung stattfindet, zu divers sind. Mit Eigenschaften allein lässt sich Führungserfolg nicht erklären. Daher muss auch das Verhalten der Führungskräfte in den Blick genommen werden.
Bei verhaltensorientierten Ansätzen kann grob zwischen Entscheidungsverhalten sowie Aufgabenorientierung und Mitarbeiterorientierung unterschieden werden.
Beim Entscheidungsverhalten geht es darum, wie viel Mitarbeitende bei Entscheidungen partizipieren. Dabei reicht die Skala von autoritär bis demokratisch: Eine autoritäre Führungskraft trifft Entscheidungen und verkündet diese, während eine demokratische Führungskraft am anderen Ende der Skala Diskussionen erlaubt und die Mitarbeitenden an Entscheidungen teilhaben lässt. Das „richtige“ Ausmaß der Partizipation hängt von unterschiedlichen Aspekten ab. So sprechen bspw. hoher Zeitdruck, eine hohe Konfliktwahrscheinlichkeit unter den Mitarbeitenden bei einer Beteiligung an der Entscheidung oder mangelndes wechselseitiges Vertrauen zwischen Führungskraft und Mitarbeitenden für autoritäre Entscheidungen.
Neben der Frage nach der Partizipation an Entscheidungen ist häufig von aufgabenorientierter Führung und mitarbeiterorientierter Führung die Rede. Dabei gibt es kein Entweder-Oder, sondern zahlreiche Kombinationen von individuellen Führungsstilen. So kann eine Führungskraft beispielsweise sowohl eine hohe Mitarbeiter- als auch eine hohe Aufgabenorientierung vorweisen, indem sie ein hohes Erfolgsstreben bei der Aufgabe als auch eine starke Berücksichtigung der Mitarbeitenden vorweist. Oder aber sie stellt eine gute Arbeitsatmosphäre in den Vordergrund und vernachlässigt die Aufgabe. Genauso können Aufgaben rücksichtslos verfolgt werden. Da nicht ein Stil zu allen Situationen passt, beziehen situative Theorien der Führung die Rahmenbedingungen ein, die erfolgreiche Führung beeinflussen.
Dasselbe Führungsverhalten kann auch in Abhängigkeit von der Situation unterschiedliche Ergebnisse erzielen. Während ein bestimmtes Führungsverhalten in Situation A erfolgversprechend ist, kann es in Situation B ungeeignet sein. Dabei gibt es bestimmte Merkmale von Situationen, die für das Führungsverhalten relevant sind. Das sind u. a. die verfügbare Zeit, die Komplexität der Arbeitsaufgabe oder die Kultur, in der die Führung stattfindet. Wie weiter oben bereits angedeutet, ist man bei Zeitdruck auf eher autoritäre Entscheidungen sowie auf eine aufgabenorientierte Führung angewiesen. Hingegen ist eine aufgabenorientierte Führung bei komplexen Arbeitsaufgaben weniger erfolgversprechend; hier sollte eher mitarbeiterorientiert geführt werden. Hinsichtlich der Kultur müssen die Normen und Werte der Kultur bei der Führung berücksichtigt werden. Neben diesen Merkmalen der Situation spielen auch die Eigenschaften der Mitarbeitenden eine Rolle bei der Frage nach „erfolgreicher Führung“.
Dabei sind u. a. die Anzahl der Mitarbeitenden, ihre fachlichen Kompetenzen sowie der Zusammenhalt untereinander relevant. Bei einer großen Führungsspanne ist eine mitarbeiterorientierte Führung schon aus Zeitgründen schwieriger. Verfügen die Mitarbeitenden über eine hohe Fachkompetenz, kann die Führungskraft eher auf Eigenverantwortung setzen. Bei einem geringen Gruppenzusammenhalt sollte jede/r Mitarbeitende individuell geführt werden; hingegen kann das Team als „Gesamtes“ geführt werden und sich eher eigenständig regulieren, wenn der Zusammenhalt hoch ist.
Betrachtet man die Entwicklung der Mitarbeitenden, kann die Führungskraft abhängig von der jeweiligen Entwicklungsstufe Freiräume geben und aufgaben- bzw. mitarbeiterorientiert führen. Es wird davon ausgegangen, dass mit einer zunehmenden Entwicklung der Mitarbeitenden auch die Mitarbeiterorientierung zunehmen sollte – so weit, dass Führung bei Mitarbeitenden in der höchsten Entwicklungsstufe nahezu überflüssig wird.
Diese kurzen Ausführungen zu den drei Aspekten machen deutlich, dass die Führung von Mitarbeitenden ein komplexes Themenfeld ist. Daher sollte sowohl bei der Auswahl von Führungskräften als auch bei ihrer Entwicklung im Rahmen von Trainings und anderen Personalentwicklungsmaßnahmen (z. B. Coaching oder Mentoring) sorgfältig darauf geachtet werden, wo die Führungskraft in den Themenfeldern steht und an welchem Ansatzpunkt der individuelle Entwicklungsbedarf am größten ist.
■ Dr. Patricia Heufers

Ausgaben rund um den Job können über die Werbungskosten in der Steuererklärung abgesetzt werden. So auch die Fahrtkosten. Ob das auch für Reparaturkosten nach einem sich auf dem Weg zur Arbeit ereigneten Unfall gilt, hatte ein Gericht zu entscheiden.
Das Finanzamt berücksichtigt für die Steuererklärung pauschal rund 1000 Euro pro Jahr an Werbungskosten. Darüber hinaus können einzelne Aufwendungen abgesetzt werden, wenn die Gesamtkosten über der Pauschale liegen. Etwa bei den Fahrtkosten in Form der Entfernungspauschale. Allerdings sind mit der Werbungskostenpauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auch Unfallkosten und unfallbedingte Krankheitskosten abgegolten – sie können nicht zusätzlich geltend gemacht werden. Dies hat das Finanzgericht (FG) Neustadt entschieden (Az.: 1 K 2078/15).
In dem verhandelten Fall hatte eine Angestellte im Jahr 2014 auf der Fahrt zur Arbeit mit ihrem Wagen einen Unfall. Infolgedessen klagte sie über Schmerzen im Kopf- und Nackenbereich, das Fahrzeug musste für circa 7000 Euro repariert werden. Die Reparaturkosten und die entstandenen Behandlungskosten wurden nur zum Teil von der Versicherung des Unfallgegners erstattet. Die selbst getragenen Kosten – Reparaturkosten in Höhe von 280 Euro und Krankheitskosten in Höhe von 660 Euro – hat sie anschließend mit ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend.
Das beklagte Finanzamt erkannte die Reparaturkosten für das Auto als Werbungskosten an, nicht hingegen die Krankheitskosten, die – so das Finanzamt – allenfalls als sogenannte außergewöhnliche Belastungen berücksichtigungsfähig wären. Auch dies scheide hier allerdings aus, weil der Betrag von 660 Euro die nach dem Gesetz zumutbare Eigenbelastung nicht überschreite. Dagegen erhob die Frau Klage.
Ohne Erfolg. Das zuständige Gericht hat die Klage abgewiesen. Demnach kommt ein Werbungskostenabzug für die Behandlungskosten nicht in Betracht. Die Entfernungspauschale decke nach dem ausdrücklichen Wortlaut des Gesetzes „sämtliche Aufwendungen“ ab, die durch die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte entstehen, also auch außergewöhnliche Kosten. Dies dient dem vom Gesetzgeber bezweckten Ziel der Steuervereinfachung und der Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten über die Frage, ob noch gewöhnliche oder schon außergewöhnliche Aufwendungen vorliegen. Das beklagte Finanzamt hätte daher folgerichtig auch die Reparaturkosten für das Fahrzeug nicht zusätzlich zur Entfernungspauschale als Werbungskosten berücksichtigen dürfen.
Quelle: n-tv.de , awi

Wie dick ist mein Portemonnaie im Alter? Und was kann ich mir davon leisten? Dies ist in erster Linie von der individuellen Erwerbsbiografie abhängig – also davon, wie viel jemand „über die Jahre“ in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat.
Hier zeichnen sich aber hohe regionale Unterschiede ab. Den Ausschlag gibt der Wohnort. Das hat das Prognos-Institut in seiner Studie namens „Rentenperspektiven 2040“ herausgefunden. Je nachdem, wo ein Beschäftigter lebt und arbeitet, hat er bessere oder schlechtere Einkommensperspektiven. Eine überdurchschnittlich hohe Rente darf er sich im Jahr 2040 in einem wachstumsstarken Kreis oder einem angrenzenden Landkreis erhoffen, zum Beispiel in Bayern oder Hamburg. Mit einer unterdurchschnittlich hohen Rente muss er in einer wachstumsschwachen Region rechnen, etwa in Ostdeutschland.

Wichtig ist die Rentenkaufkraft

Wie viel die Alterseinkünfte allerdings letzten Endes überhaupt wert sind, zeigt erst die sogenannte Rentenkaufkraft vor Ort. Sie gibt darüber Aufschluss, was der Rentner für sein Geld bekommt. So fallen beispielsweise in Bayern und Hamburg die Renten zwar überdurchschnittlich hoch aus – aber auch die Lebenshaltungskosten. Wohingegen die vergleichsweise niedrigen Lebenshaltungskosten die unterdurchschnittlich hohen Renten in einer ostdeutschen Region ausgleichen können.

Rentenentwicklung wird nicht Schritt halten

Doch Wohnort hin oder her: Laut dem Prognos-Institut wird die Entwicklung der Renten mit der der Löhne nicht mithalten können. Und wenn die Löhne schneller steigen als die Renten, wächst die Differenz zwischen dem einstigen Einkommen und der folgenden Rente immer mehr. Diese Lücken lassen sich einzig mit privater Altersvorsorge schließen. Denn die gesetzliche Rente allein reicht eben nicht dazu aus, den Lebensstandard im Ruhestand aufrechtzuerhalten.

Höchstrechnungszins sinkt zum Jahreswechsel

Wer aktuell noch nicht privat vorsorgt, sollte sich binnen der kommenden Monate zumindest Gedanken darüber machen. Denn zum Jahreswechsel sinkt der Zins, den Lebensversicherer ihren Kunden für Lebens- und Rentenversicherungen garantieren dürfen, von derzeit 1,25 Prozent auf 0,9 Prozent. Zwar ist letztlich die sogenannte Gesamtverzinsung entscheidend – also die Summe aus dem Höchstrechnungszins, der Überschussbeteiligung sowie gegebenenfalls einem Schlussüberschuss. Wem jedoch ein höherer garantierter Wert in seinem Vertrag wichtig ist, der sollte sich überlegen, schnell noch aktiv zu werden.
Von wegen „Mit 66 Jahren …“: Jeder Sechstezwischen 65 und 70 Jahren hat noch einen Job. Der Anteil der Beschäftigten in dieser Altersgruppe ist vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2015 von 8 auf 16,6 Prozent gestiegen. Das zeigen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit, die der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ausgewertet hat.
Der Trend zum Arbeiten im Seniorenalter hält aber noch nicht überall Einzug: In Sachsen-Anhalt beispielsweise arbeitet bislang „nur“ jeder Zehnte der 65- bis 70-Jährigen – was in Baden-Württemberg für fast jeden Fünften gilt. Überhaupt gibt es im Osten mit 13,1 Prozent weniger Vertreter dieser Altersklasse mit einem Job als im Westen mit 17,5 Prozent.
Für die regionalen Unterschiede lassen sich laut dem GDV unterschiedliche Gründe nennen. Viel hänge an der Wirtschaftskraft einer Region: Je stärker die Wirtschaft, desto mehr Arbeitsmöglichkeiten – auch für Ältere. Und desto höher die Lebenshaltungskosten, wegen derer das Interesse nicht nur an einem Erwerbsleben bis zur Rente, sondern auch darüber hinaus steige. Außerdem spielten Pendler in der Statistik eine Rolle: Sie ließen die Beschäftigungsquote in boomenden Städten in die Höhe schnellen – derweil sie in den angrenzenden Kreisen absinke.

Kaufkraft im Internet berechnen

Vom Lohnbuchhalter bis zum Elektroinstallateur: Wer sich dafür interessiert, wie viel die Rente sechs ausgewählter Berufsgruppen im Jahr 2040 in unterschiedlichen Regionen wert sein wird, kann sich im Internet durch eine interaktive Karte klicken: www.7jahrelaenger.de/rente2040 Die aktuelle Situation beleuchtet eine zweite Karte. Sie zeigt, in welcher Region Deutschlands es derzeit welche Kaufkraft gibt und wie stark das jeweilige Preisniveau vom Bundesdurchschnitt abweicht: www.7jahrelaenger.de/was-ist-meine-rente-heute-wert ■ Katharina Fiegl

Ertragsausfall – wenn der Betrieb still steht

Immer wieder kommt es in Deutschland zu immensen Schäden durch Hochwasser. Dies kann zu einer Bedrohung für ganze Städte werden, vor allem dort, wo Flüsse in der Nähe sind. Mit voller Wucht drückt hier das Hochwasser gegen die Deiche, Rekord Pegelstände werden gemeldet.
Ein Schadensfall aus dem Gewerbebereich: Ein Gastronomie-Unternehmen hatte mit Sandsäcken und vielen helfenden Händen versucht, den Schaden möglichst gering zu halten. Doch das Hochwasser verursachte so starke Schäden, dass an eine zügige Wiedereröffnung der Brasserie nicht zu denken war.
Neben den Schäden an Gebäude und Inventar fielen noch die finanziellen Verluste durch den Umsatzausfall an: Die fixen Kosten, wie z. B. Gehälter, Miete und Darlehensverpflichtungen liefen trotzdem weiter.
Versicherungsschutz für Schäden dieser Art besteht über eine Ertragsausfallversicherung gegen weitere Elementargefahren. Sie erstattet die entgangenen Gewinne und übernimmt die laufenden Kosten, falls ein Betrieb eine „Zwangspause“ einlegen muss. So wird verhindert, dass ein Unternehmen in eine finanzielle Schieflage gerät. Auch für Schäden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel sollte eine Ertragsausfallversicherung vereinbart werden.
■ Birgit Lemke

Bei der Buchung eines Fluges ist ohne entsprechende Zusicherung in der Regel nicht davon auszugehen, dass die Gepäckbeförderung kostenfrei erfolgen wird.
Der Kläger aus Köln kaufte am 10. März 2014 bei einem Unternehmen, das ein Flugbuchungsportal anbietet, über dessen Internetportal zwei Flugtickets von Berlin nach Tel Aviv mit einer israelischen Fluggesellschaft für 416,42 Euro. Nach den Flug- und Gepäckbestimmungen beinhaltete der gebuchte Tarif lediglich die kostenfreie Mitnahme von je einem Handgepäckstück pro Reisendem. Am 18. Mai 2014 flogen der Kläger und sein Begleiter von Berlin nach Tel Aviv, ohne zusätzliche Kosten für ein mitgeführtes Aufgabegepäck zu bezahlen. Beim Rückflug am 1. Juni 2014 berechnete dieselbe Fluglinie wie beim Hinflug dem Kläger und seinem Begleiter pro Gepäckstückmitnahme 40 US-Dollar zusätzlich, insgesamt 80 US-Dollar.
Der Kläger erhob vor dem Amtsgericht München Klage auf Rückzahlung der zusätzlichen Kosten für die Gepäckstücke.
Der Kläger ist der Meinung, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluglinie nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sind. Sie seien für jeden Laien gänzlich unverständlich.
Die zuständige Richterin am Amtsgericht München wies die Klage ab. Der Kläger habe nicht nachgewiesen, dass das beklagte Reiseunternehmen zur unentgeltlichen Gepäckbeförderung verpflichtet war. Aus den Unterlagen ergebe sich nicht, dass die kostenfreie Gepäckbeförderung Vertragsinhalt geworden sei.
„Mit der Liberalisierung und der Öffnung des Luftverkehrsmarktes sind sogenannte „Low Cost“-Fluggesellschaften (Billigfluggesellschaften) auf den Markt gekommen, deren Modell darin besteht, einer Kundschaft, die darauf bedacht ist, ihre Beförderungskosten für Linienflüge gering zu halten, auf Kurz- und Mittelstrecken besonders niedrige Preise anzubieten und dabei das gleiche Sicherheitsniveau wie jede andere Gesellschaft zu gewährleisten, jedoch einen in der Qualität eingeschränkten Service anzubieten. Zur Verfolgung einer Strategie möglichst niedriger Kosten konzentrieren sich die „Low Cost“-Fluggesellschaften daher auf die wesentlichen Dienstleistungen. So werden die traditionell von den etablierten Marktteilnehmern angebotenen Zusatzleistungen wie Sitzplatzreservierung, Gepäckbeförderung, Bordgastronomie oder die Zurverfügungstellung von Zeitungen zu fakultativen Dienstleistungen. Damit ein Kunde von einem äußerst attraktiven Preis profitieren kann, übernimmt die Fluggesellschaft die Beförderung, jedoch nur die Beförderung“ zitiert das Urteil den Europäischen Gerichtshof. Das Amtsgericht weiter: „Auch ist zu beobachten, dass selbst etablierte Luftfahrtunternehmen sich dafür entscheiden, die Kosten, die mit der Abfertigung, Sortierung, Beförderung und Ausgabe des Gepäcks verbunden sind, zu senken, indem sie diese Leistung für das Basisangebot abschaffen und sie gegen Zahlung fakultativer Zusatzkosten anbieten. Aufgrund dessen ist das Gericht davon überzeugt, dass der Kläger ohne entsprechende Zusicherung nicht davon ausgehen durfte, dass die Leistung der Gepäckbeförderung kostenfrei erfolgen wird.“
Urteil des AG (Amtsgericht) München) AZ 159 C 12576/15
8. 7. 2016 – Pressemitteilung AG München 53/16 Monika Andreß

Das britische Referendum verändert Europa. Erstmalig hat ein Volk eines europäischen Mitgliedstaates beschlossen, die Europäische Union wieder zu verlassen. Das ist das Ergebnis des Brexit-Referendums vom 23. Juni 2016. Welche Auswirkungen hat das für die Wirtschaft und die Europäische Union?
Den Tagen nach dem Referendum folgte nicht nur ein politisches Erdbeben in Großbritannien und der gesamten EU, sondern auch ein Beben auf den internationalen Finanzmärkten: Über Nacht wurden mehr als zwei Billionen Dollar an Börsenwert vernichtet und das britische Pfund sank auf den niedrigsten Stand seit 31 Jahren.
Mit dem Ergebnis, dem Ja zum Brexit, hat darüber hinaus das Selbstverständnis der EU einen wesentlichen Schaden genommen. Ein EU-Gründungsmitglied, die ehemalige Großmacht Großbritannien, will austreten. Deutschland wird damit nicht nur einen wichtigen EU-Partner in der außen- und sicherheitspolitischen Zusammenarbeit verlieren, sondern vor allem auch einen Verbündeten in der zukünftigen Ausrichtung der Wirtschaftspolitik.
Absatzmarkt Großbritannien
Für Großbritanniens Wirtschaft wird der Brexit langfristige Folgen haben: 47 Prozent der britischen Exporte gehen in die EU. Aber auch in Deutschland werden sich Auswirkungen zeigen. Die Experten des ifo-Instituts prognostizieren langfristig einen Rückgang des deutschen BIPs von bis zu 3 Prozent. Das liegt vor allem an den engen Wirtschaftsbeziehungen.
Großbritannien ist der drittwichtigste Handelspartner Deutschlands. Für die deutsche Automobilindustrie sogar der größte Exportmarkt: Jedes fünfte Auto geht über den Ärmelkanal. Insgesamt exportieren deutsche Unternehmen jedes Jahr Waren und Dienstleistungen im Wert von 120 Mrd. Euro, gemeinsam mit der Chemie und Pharmabranche und dem Maschinenbau machen sie 63 Prozent der Exporte aus. An diesem Handel hängen 750.000 Arbeitsplätze in Deutschland und mehr als 400.000 Arbeitsplätze in den über 2.500 Niederlassungen deutscher Unternehmen in Großbritannien.
Für mehrere Jahre wird Unklarheit darüber bestehen, zu welchen Konditionen Geschäfte mit den Briten gemacht werden können. Denn erst nach dem Ausstritt, der mindestens zwei Jahre Zeit in Anspruch nehmen wird, wird sich die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Großbritannien und der EU klären. Und das wird laut Experten weitere zwei bis 10 Jahre in Anspruch nehmen. Welche Vereinbarungen für diesen Übergangszeitraum gelten werden, ist noch nicht abzusehen. Bereits jetzt ist die Unsicherheit über die wirtschaftlichen Perspektiven für Großbritannien gestiegen. Das zeigt sich etwa an den höheren Preisen von Kreditausfallversicherungen für britische Staatsanleihen oder den starken Schwankungen an den Aktien- und Devisenmärkten. Außerdem halten sich britische Unternehmen mit Investitionen, aber auch mit der Schaffung von Arbeitsplätzen zurück.
Alles Weitere wird davon abhängig sein, was die neue britische Regierung mit der EU verhandeln wird. Je nach Modell, einem Assoziierungs- oder einem Handelsabkommen, dem Beitritt zum Europäischen Wirtschaftsraum „Modell Norwegen“ oder der Aushandlung sektoraler Abkommen „Modell Schweiz“ wird im Zentrum die Reduzierung der jeweiligen ökonomischen Konsequenzen hinsichtlich der Waren-, Dienstleistungs- Kapital- und Personenverkehrsfreiheit stehen.
Außerdem ist Großbritannien, nach den USA, der zweitwichtigste Handelspartner der EU, dessen Anteil bei Exporten 7 Prozent ausmacht. Deshalb wird im weiteren Verfahren nicht nur Deutschland ein wesentliches Interesse daran haben, Zölle im Warenhandel zu vermeiden und Großbritannien im Binnenmarkt zu halten, sondern auch die EU.
Folgen für die Europäische Union
Mit dem Vollzug des Brexits werden die restlichen 27 europäischen Mitgliedsstaaten den Verlust des zweitgrößten Nettobeitragszahlers kompensieren müssen – bei gleichbleibenden Ausgaben würde das für Deutschland Mehrausgaben von 2,5 bis 3 Mrd. Euro bedeuten – oder aber den EU-Haushalt kürzen. Dies würde letztlich Einschnitte auch für die Nettoempfänger und zugleich schwierige Verhandlungen bedeuten, in denen Forderungen auf Deutschland zukommen werden. Bei der Gestaltung der europäischen Haushaltspolitik wird Deutschland mit Großbritannien daher ein wichtiger Partner fehlen.
Zu den Folgen des Austritts gehört auch der Wegfall von EU-Subventionen. Hierzu ein Beispiel: Agrarexperten der britischen Regierung haben ausgerechtet, dass bestenfalls 10 Prozent der britischen Landwirte überlebensfähig wären. Das durchschnittliche Jahreseinkommen von 100.000 Pfund stammt zu 60 Prozent aus EU-Subventionen.
Bei den Verhandlungen über einen geordneten Ausstieg müssen wesentliche Entscheidungen, wie zum Beispiel die Ausgestaltung des Strukturfonds bis 2020, Pensionsverpflichtungen für EU-Beamte und Vertragsverletzungen neu geregelt werden. Auch müssen Entscheidungen über die Zukunft von Standorten von EU-Institutionen, wie der Europäischen Medizin-Agentur und der Europäische Bankenaufsicht (EBA) geklärt werden. Bislang ist nicht vorstellbar, dass EU-Behörden eines Tages ihren Sitz außerhalb der EU haben könnten.
Keine weitere Spaltung
Die EU und Großbritannien bleiben Partner, aber die künftigen Beziehungen müssen neu geordnet werden. Das wird in einem zweiten, vom Ausstiegsabkommen getrennten Abkommen, geregelt werden. Schwerpunkte werden sicherlich Fragen des gegenseitigen Marktzugangs und der Arbeitnehmerfreizügigkeit betreffen. Großbritannien wird in den Verhandlungen Bedingungen und Wünsche nennen und die EU darüber beraten.
Es ist nicht abzusehen, wie sich andere Mitgliedstaaten mit EU-kritischer Bevölkerung verhalten werden, wenn die britische Regierung den notwenigen Schritt, den Antrag auf den EU-Austritt, eingereicht hat und die Verhandlungen starten. Damit es zu keiner weiteren Spaltung Europas kommt, wird deshalb von großer Bedeutung sein, dass die verbleibenden 27 Mitgliedstaaten in den Verhandlungen Strenge zeigen, damit jedem Mitgliedstaat deutlich wird, dass ein EU-Austritt schwerwiegende Folgen hat.
Der Brexit ist ein Weckruf und gleichzeitig eine Chance für die EU wieder näher zusammenzurücken, um die Europäische Idee und die gemeinsamen Errungenschaften wieder in das Zentrum der europäischen Politik zu stellen.
von Franz-Josef Holzenkamp (MdB)

Arbeitnehmer die nach einer Kündigung eine Abfindung erhalten, werden sich sicher Gedanken über eine optimale steuerliche Gestaltung machen. Aufgrund der Steuerprogression wird durch eine Abfindungszahlung leicht der Spitzensteuersatz erreicht. Seit einigen Jahren gibt es keine steuerlichen Freibeträge mehr auf Abfindungen. Lediglich im Rahmen der sogenannten Fünftelungsregelung kann die Steuerlast von Abfindungen noch reduziert werden. Eine Investition in eine Direktversicherung bietet den Arbeitnehmern eine interessante Möglichkeit weniger Steuern auf die Abfindung zu zahlen und gleichzeitig die Rentenlücke weiter zu schließen.
Mit der sogenannten Vervielfältigungsregelung hat der Gesetzgeber eine Möglichkeit geschaffen, einen Teil der Abfindung steuerbegünstigt in Beiträge für eine Direktversicherung einzuzahlen. Die maximale Höhe der Einzahlung wird auf die Dauer der Betriebszugehörigkeit abgestellt. Man unterscheidet zwischen der alten und neuen Vervielfältigungsregelung. Wer noch einen „Altvertrag“ mit Versicherungsbeginn vor 2005 besitzt, kann von seiner Abfindung für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit 1.752 Euro einzahlen (abzüglich der eingezahlten Beiträge der letzten 7 Jahre) und muss dafür pauschal nur 20 Prozent Lohnsteuer (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) zahlen. Besteht kein „Altvertrag“ dann können je Kalenderjahr 1.800 Euro – jedoch erst ab 2005 – steuerfrei eingezahlt werden. Die eingezahlten Beiträge der letzten 7 Jahre werden abgezogen.

Hier zwei Beispiele:

Hans Fleißig verlässt mit 55 Jahren seinen bisherigen Arbeitgeber und bekommt eine Abfindung in Höhe von einmalig 50.000 Euro. Dieses Geld möchte er „steuergünstig“ anlegen.
Firmeneintritt: 1. Dezember 1990
Austritt: 1. Oktober 2016

1. Alte Regelung

für Direktversicherung mit Pauschalversteuerung nach § 40 b Abs. 2 Satz 3 EStG.
Es besteht seit dem Jahr 2002 eine Direktversicherung mit einem jährlichen Beitrag in Höhe von 1.000 Euro. Der Beitrag wird Ende November aus dem Weihnachtsgeld bezahlt.
Berechnung des möglichen Einzahlungsbetrags:
Dienstjahre seit 1990: 27 Jahre
maximal möglicher Einzahlungsbetrag:
27 x 1.752 Euro = 47.304 Euro
abzüglich der Beiträge der letzten 7 Kalenderjahre:
(2010 – 2015) 6 x 1.000 Euro +
(2016) 0 Euro = 6.000 Euro
Es kann ein Beitrag in Höhe von 41.304 Euro pauschal mit 20 Prozent zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer versteuert in eine Direktversicherung eingezahlt werden.
Die Kapitalleistungen zum Ablauf sind mit dem hälftigen Ertragsanteil zu besteuern. Voraussetzung dafür sind eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren und ein vereinbarter Auszahlungstermin ab dem 62. Lebensjahr. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, erfolgt eine volle Ertragsanteilbesteuerung.
Rentenleistungen sind mit dem Ertragsanteil abhängig vom Rentenbeginnalter gemäß Ertragsanteiltabelle zu versteuern.
Es besteht Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.

2. Neue Regelung

für Direktversicherungen, die ab dem Jahr 2005 abgeschlossen worden sind.
Es besteht eine Direktversicherung mit Beginn 1. Juli 2011 und einem Monatsbeitrag in Höhe von 50 Euro.
Berechnung des möglichen Einzahlungsbetrags:
Dienstjahre (Berücksichtigung ab 2005): 12 Jahre
maximal möglicher Einzahlungsbetrag:
12 x 1.800 Euro = 21.600 Euro
abzüglich Beiträge der letzten 7 Kalenderjahre:
(2011) 6 x 50 Euro + (2012 – 2015) 12 x 50 Euro x 4
+ (2016) 9 x 50 Euro = 3.150 Euro
Es kann ein Beitrag in Höhe von 18.450 Euro steuerfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden.
Die Leistungen zum Ablauf sind dann voll steuerpflichtig und beitragspflichtig zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner.
Fazit: Wer noch eine alte Direktversicherung hat, kann je nach Betriebszugehörigkeit teilweise recht hohe Einmalbeiträge steuerbegünstigt in seine Altersversorgung einzahlen. Auch die neue Vervielfältigungsregelung, die zwar nur Dienstjahre ab 2005 berücksichtigt, wird im Laufe der Jahre immer attraktiver.
■ Veronika Behrendt

Herstellerunabhängiges Leasing ist kalkulierbarer und erhöht die Flexibilität

Der bei der Leasinggesellschaft des Herstellers abgeschlossene Leasingvertrag ist ausgelaufen. Fristgerecht wird das Fahrzeug zum Vertragsende bei dem vorgegebenen Händler vor der Rückgabe vorgeführt. Die Augen des Leasingnehmers werden groß, als ihm die Rechnung für die Rückgabe präsentiert wird. 3.700 Euro soll er zuzahlen, obwohl er die vorgegebene Kilometerbeschränkung eingehalten hat. Begründet wird dies mit Kratzern, Dellen, Steinschlag, Flecken auf den Sitzen etc. … Ein Einzelfall? Leider nicht. Die Händler, auf die die Hersteller regelmäßig das Restwertrisiko abwälzen, bemühen sich aus der eigenen Not heraus Schäden zu finden. Doch zur Erleichterung des Kunden gibt es ja einen Ausweg: Ein neuer Leasingvertrag beim gleichen Hersteller und die Rechnung verschwindet. Gleichzeitig damit aber auch der Traum vom eigentlichen Wunschauto eines anderen Herstellers und den Top-Konditionen für das Neufahrzeug. Willkommen im Hamsterrad!

Abhängigkeiten vom Hersteller lassen sich vermeiden

Mit einem Restwertvertrag ohne Kilometerbeschränkung bei der AAB Leasing GmbH hat der Leasingnehmer eine klare Kalkulationsgrundlage. Er kann am Ende der Laufzeit des Vertrags wählen, ob er das Fahrzeug selbst kaufen oder den Vertrag verlängern möchte. Soll das Fahrzeug getauscht werden, so benennt er den Käufer des Fahrzeugs. Das kann, muss aber nicht, der Lieferant seines Neufahrzeugs sein. Bei dessen Auswahl ist er vollkommen frei, wird aber bei Bedarf auch von der AAB Leasing beraten und in seinen Verhandlungen mit diesem unterstützt.

Starker Partner für mittelständische Unternehmen

Die AAB Leasing GmbH ist die Leasinggesellschaft der LVM Versicherung. Sie agiert unabhängig von Hausbanken sowie von den Herstellern. Neben dem Leasing von Fahrzeugen bietet die AAB Leasing GmbH für Unternehmen auch das Leasing von Maschinen und Betriebseinrichtungen. Sie ist in jedem Fall eine solide Wahl bei der Erweiterung der finanziellen Spielräume.
■ Norbert Monzel

Der Digitalisierungstrend zieht sich durch alle Branchen. Längst liegen die wirklich wichtigen und wertvollen Daten in vielen Unternehmen nicht mehr auf Papier, sondern in digitaler Form vor. Ob Kunden-, Produkt-, Bestell-, Rechnungs- oder Personaldaten – fast alles findet sich in elektronischen Verzeichnissen und Dateien wieder. Das spart Zeit, Platz und in der Regel auch oft Nerven bei der Suche. Trotzdem ergeben sich aus der digitalen Form der Datenhaltung ganz neue Fragen: Wie kann ich meine Daten eigentlich sichern, bspw. vor einem Festplattenausfall? Wie bekommen meine Mitarbeiter Zugriff auf die für sie relevanten Daten? Und wie kann ich sicherstellen, dass alle immer mit den aktuellsten Daten arbeiten und nicht versehentlich einen alten Datenstand nutzen?
Die Antworten auf viele dieser Fragen kann ein Konzept mit sich bringen, das sich nicht nur in kleinen und mittleren Unternehmen immer mehr durchsetzt, sondern auch im privaten Bereich auf dem Vormarsch ist: NAS.
Die Abkürzung NAS steht für Network Attached Storage, also „an das Netzwerk angehängter Speicher“. So können alle Mitarbeiter, die an das Netzwerk angeschlossen sind, auch auf das NAS als zentralen Datenspeicher zugreifen. NAS-Systeme gibt es in verschiedenen Größen- und Preisklassen und beinhalten für gewöhnlich 2, 4 oder mehr Festplatten, die in Verbindung zueinander stehen. Das NAS-System selbst übernimmt als Kontrollinstanz die Steuerung der einzelnen Festplatten und regelt den Datenfluss unter ihnen. Der kann ganz nach Anwendungsfall unterschiedlich sein, wird im gewerblichen Bereich aber oft mit dem Fokus auf eine hohe Ausfallsicherheit der Daten festgelegt.

Die wichtigsten Funktionen hierbei sind:

◗ Datenspiegelungen oder -verteilungen auf mehreren Festplatten,
◗ das Vorhalten von Festplatten zum „Einspringen“ im Falle eines Hardwaredefekts an einer anderen Festplatte,
◗ die Möglichkeit des Datentransfers auf einen anderen physischen Speicherort und
◗ das Erstellen von Snapshots zur Wiederherstellung eines Zustands zu einem bestimmten Zeitpunkt.

Unterschiedliche Szenarien für die Sicherheit der gespeicherten Daten

Festplatten haben eine begrenzte Lebensdauer, die jedoch niemand genau vorhersagen kann. Darum ist das Vorhalten von Lösungen für Ausfallsituationen wichtig für Unternehmen, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Ein NAS-System kann Daten parallel auf verschiedenen Speichermedien vorhalten, so dass im Falle eines Ausfalls einer Festplatte keine Daten verloren gehen. Hier gibt es unterschiedliche Sicherheitsstufen. Das Vorhalten einer Ersatzfestplatte, die im Notfall automatisch vom NAS eingebunden werden kann, kann den Geschäftsbetrieb zusätzlich stabilisieren.
Ein weiteres Risiko für die Datenverfügbarkeit kann der Standort des Unternehmens sein. Legen Stromausfall oder Blitzschlag die Elektronik lahm, sind externe Lösungen notwendig, um bspw. den Außendienst weiter mit Daten versorgen zu können. Einige NAS-Systeme bieten hier Replikationslösungen mit anderen Standorten oder einer Cloud an, die im Ernstfall einspringen können.
Darüber hinaus sollte berücksichtigt werden, dass Viren oder versehentliche Datenlöschungen von Anwendern zum Verlust wichtiger Geschäftsdaten führen können. Um diesen Fällen vorzubeugen, bieten NAS-Systeme die Möglichkeit zeitpunktbezogene Datensicherungen, sogenannte Snapshots, zu erzeugen. Im Bedarfsfall können diese dann ganz oder teilweise wieder in das aktive System eingespielt werden, um einen vorherigen Datenstand wiederherzustellen.
Welche Sicherheitsstufe benötigt wird und welche Risiken möglicherweise besonders im Vordergrund stehen, sollte jedes Unternehmen für sich entscheiden. Anhand dieser und weiterer Kriterien kann am Ende ermittelt werden, welches NAS-System für welches Unternehmen das Richtige ist.

Technik ersetzt das Mitdenken nicht

Trotz aller technischer Hilfsmittel ist eine gute Organisation und das „Mitdenken“ aller Beteiligten nach wie vor von essenzieller Bedeutung. Ein schlüssiges Konzept zur Dateiablage, Dateinamenskonventionen und Versionierungskonzepte sollten auch beim Einsatz von NAS-Systemen zum kleinen Ein-mal-eins von Unternehmen gehören, um eine Übersichtlichkeit ihres Daten- und Dateibestandes langfristig sicherzustellen.
■ Dennis Cosfeld-Wegener

Konsekutives Masterstudium als Teil der Erstausbildung

Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat entschieden, dass ein Masterstudium jedenfalls dann Teil einer einheitlichen Erstausbildung ist, wenn es zeitlich und inhaltlich auf den vorangegangenen Bachelorstudiengang abgestimmt ist (sog. konsekutives Masterstudium). Damit besteht unter diesen Voraussetzungen auch nach Abschluss eines Bachelorstudienganges ein Anspruch auf Kindergeld.
Der Sohn der Klägerin beendete im April 2013 den Studiengang Wirtschaftsmathematik an einer Universität mit dem Bachelor Abschluss. Seit dem Wintersemester 2012/2013 war er dort bereits für den Masterstudiengang ebenfalls im Bereich Wirtschaftsmathematik eingeschrieben und führte diesen Studiengang nach Erlangung des Bachelor-Abschlusses fort. Daneben war er 21,5 Stunden wöchentlich als studentische Hilfskraft und als Nachhilfelehrer tätig.
Die Familienkasse hob die zugunsten der Klägerin erfolgte Kindergeldfestsetzung ab dem Erreichen des Bachelor- Abschlusses auf. Sie ging dabei davon aus, dass die Erstausbildung des Sohnes mit diesem Abschluss beendet sei. Eine grundsätzlich mögliche Weitergewährung bis zum Abschluss des Masterstudiums sei nicht möglich, da das Kind während des Studiums mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet habe. Das Finanzgericht schloss sich der Auffassung der Familienkasse an.
Dem ist der BFH nicht gefolgt. Zwar ist nach der ab 2012 geltenden Fassung des § 32 Abs. 4 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes Kindergeld auch weiterhin für ein in Ausbildung befindliches Kind zu gewähren, solange das Kind nicht das 25. Lebensjahr vollendet hat. Es kommt dabei grundsätzlich nicht darauf an, ob es sich um eine Erst-, Zweit- oder Drittausbildung handelt. Allerdings entfällt der Kindergeldanspruch, wenn das Kind nach seiner Erstausbildung neben einer weiteren Ausbildung regelmäßig mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet. Der BFH entschied nun, dass im Streitfall das im Anschluss an das Bachelorstudium durchgeführte Masterstudium nicht als weitere, sondern noch als Teil einer einheitlichen Erstausbildung zu werten ist. Er stellte insoweit darauf ab, dass Bachelor- und Masterstudium in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang durchgeführt wurden (sog. konsekutives Masterstudium) und sich daher als integrative Teile einer einheitlichen Erstausbildung darstellten. Da die Erstausbildung im Streitfall mit der Erlangung des Bachelor- Abschlusses noch nicht beendet war, kam es nicht darauf an, dass der Sohn der Klägerin bis zur Erlangung des Masterabschlusses mehr als 20 Stunden pro Woche gearbeitet hatte.
Quelle: n-tv.de, BFH VI R 9/15

Die große Herausforderung, um den Wohlstand und das friedliche Zusammenleben in unserem Land langfristig zu sichern, besteht in dem Zusammenhalt Europas – als Solidargemeinschaft und freizügiger Wirtschaftsraum. In den letzten Monaten sind über eine Million Menschen aus Krisengebieten und Armutsregionen nach Deutschland geflohen. Um die Situation erfolgreich zu bewältigen, müssen wir aus der Vergangenheit lernen und die politischen Rahmenbedingungen der aktuellen Lage anpassen. Aber was bedeutet das?
Wie kein anderes Land steht Deutschland zu seinen humanitären Verpflichtungen.
Um Integration zu gewährleisten muss die Zahl der Flüchtlinge spürbar reduziert werden. Infolge europäischen, internationalen und nationalen Handelns kommen mittlerweile viel weniger Flüchtlinge nach Deutschland. Hier wurde in den letzten Monaten viel auf den Weg gebracht. Auf der einen Seite handelt es sich dabei um internationale Maßnahmen wie das intensive Arbeiten an einer Friedenslösung für Syrien; um europäische Maßnahmen wie das EU-Abkommen mit der Türkei, beschlossene Unterstützungen für die Länder an den EU-Außengrenzen (zum Beispiel Hotspots), Schutz der EU-Außengrenzen; aber vor allem auch um nationale Maßnahmen. Es wurde das Asylpaket I und II verabschiedet, die Verfahrensabläufe beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verbessert, weitere sichere Herkunftsstaaten (Mahgreb-Staaten) benannt und das Ausländerrecht verschärft.
Ein weiterer Baustein ist das geplante Integrationsgesetz. In den ersten Eckpunkten wird deutlich, dass die zu uns kommenden Menschen gefördert und unterstützt werden sollen. Das soll aber zukünftig eng mit ihrem Engagement verbunden sein: Wer sich weigert an Integrationsmaßnahmen teilzunehmen, muss mit Konsequenzen wie Leistungskürzungen rechnen. Dazu gehören neben deutschen Sprachkenntnissen auch Ausbildung oder Arbeit. Das bedeutet, wer eine Ausbildung macht, darf für die Dauer dieser Ausbildung bleiben. Hat er danach einen Job, darf er weitere zwei Jahre bleiben. Ohne Job soll die Duldung zunächst nur für 6 Monate zur Arbeitsplatzsuche verlängert werden.
Rund die Hälfte der Flüchtlinge ist unter 25 Jahre alt. Und viele von ihnen haben eine gute Bleibeperspektive. Ihre Integration kann gelingen, wenn sie dabei unterstützt werden, einen Ausbildungsplatz zu bekommen und eine Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Hierfür sind eine frühe Berufsorientierung und eine Begleitung wichtig.
Wege in die Ausbildung für Flüchtlinge
Die Bereitschaft der kleinen und mittleren Familienunternehmen im Handwerk, Flüchtlinge mit Bleibeperspektive auszubilden und zu beschäftigen, ist hoch. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit (BA) und dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) die Initiative „Wege in Ausbildung für Flüchtlinge“ gestartet. Sie arbeiten dabei eng und aufeinander abgestimmt zusammen. Die jungen Flüchtlinge sollen gezielt und praxisnah auf eine Ausbildung im Handwerk vorbereitet werden.
Das BMBF kann dafür auf bewährte Instrumente aus der Initiative „Bildungsketten“ und dem „Berufsorientierungsprogramm“ zurückgreifen. Mit dieser Initiative werden junge Menschen am Übergang von der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung individuell begleitet und unterstützt. Dieser Ansatz wird jetzt ausgebaut. Das BMBF bereitet durch das Förderprogramm zur Berufsorientierung für junge Flüchtlinge auf eine Ausbildung im Handwerk vor und setzt dabei auf eine vertiefte fachliche und praktische Berufsorientierung in den Bildungszentren des Handwerks.
Die BA übernimmt durch ihre Berufsberater die zentrale Schnittstellenkommunikation: Individuelle Beratung und Vermittlung von Flüchtlingen in die jeweils passenden Maßnahmen. Bis 2018 sollen mit ihren regionalen Arbeitsagenturen und Jobcentern bis zu 10.000 Jugendliche für einen Eintritt in eine betriebliche Ausbildung unterstützt werden.
Das Handwerk bietet in den Bildungszentren Teilnehmerplätze für eine vertiefte Berufsorientierung und Maßnahmen der Arbeitsförderung und unterstützt den Praxisbezug durch betriebliche Praktika für die Teilnehmer der speziellen Berufsorientierung. Das Handwerk sichert das Angebot von bis zu 10.000 Ausbildungsplätzen zu, so dass jede(r) Teilnehmende bei entsprechenden Voraussetzungen in einen geeigneten Betrieb in Ausbildung übernommen werden kann. Darüber hinaus unterstützt das Handwerk den Integrationsprozess durch seine insgesamt rund 300 Berater im Bereich Ausbildung an den 53 Handwerkskammern.
Für das Programm werden bereits im ersten Jahr 20 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das Ziel ist die Integration von insgesamt 10.000 Flüchtlingen in den kommenden zwei Jahren in eine Handwerksausbildung. Die Initiative wird mit anderen Maßnahmen auf Bundes-, Landesebene sowie regionaler Ebene koordiniert und für die Zielgruppe optimiert.
„Wir zusammen“ – Eine Initiative unserer Wirtschaft
Zahlreiche deutsche Unternehmen haben in den letzten Monaten Projekte für Flüchtlinge ins Leben gerufen. Die Initiative „Wir zusammen“ erhält Unterstützung aus allen Teilen der Wirtschaft: Von Mittelständlern und Großunternehmen, aus dem produzierenden Gewerbe und dem Dienstleistungssektor. Und das Engagement wird immer größer. Gegenwärtig engagieren sich hier etwa 40 Unternehmen. Die Wirtschaft übernimmt damit Verantwortung für die Integration.
Ganz klar, wir alle wollen die Integration der zu uns kommenden Menschen unterstützen und fördern: Politik, Wirtschaft und Gesellschaft. Gleichzeitig müssen aber die politischen Rahmenbedingungen und die Regeln für unser Zusammenleben klar gestellt werden. Es muss deutlich werden, dass wer zu uns kommt, sich an die Gesetze halten, unsere Werte achten und Deutsch lernen muss. Unsere Leitkultur gibt bei der Integration den Rahmen vor.
von Franz-Josef Holzenkamp (MdB)

Kaum ein Thema ist in den letzen Wochen so präsent in den Medien gewesen wie das Thema „Zukunft der Rente“. Es zeichnet sich ab: Die Debatte über Flexi-Rente, Lebensleistungsrente, Altersarmut und den Abstand zwischen Rente und Grundsicherung könnte eines der wichtigsten Wahlkampfthemen der nächsten Bundestagswahl werden.
Konkret fordert Ministerpräsident Seehofer „höhere Altersbezüge für alle“. Nach seiner Einschätzung führt die in der Vergangenheit beschlossene Kürzung des Rentenniveaus dazu, „dass etwa die Hälfte der Bevölkerung in der Sozialhilfe landen würde“. Selbst unsere Bundeskanzlerin wird von der tagesschau. de mit den Worten zitiert: „Die gesetzliche Rentenversicherung werde in Zukunft … nicht reichen. Wir sind gefordert, Altersarmut vorzubeugen und geeignete Lösungen zu entwickeln.“ Und die Bild-Zeitung brachte es im April mit einer Titelschlagzeile auf den Punkt: „Renten- Alarm. Das kommt jetzt auf uns zu.“

Demografie-Problematik der gesetzlichen Rentenversicherung seit Jahrzehnten bekannt

Die Probleme der Rente sind nicht neu – doch manifestieren sie sich, je näher die geburtenstarken Jahrgänge sich dem Rentenalter nähern: Immer mehr Rentner müssen bei immer längerer Lebenserwartung von immer weniger Beitragszahlern finanziert werden. Doch schon zu Beginn des Jahrtausends steckte die gesetzliche Rente in ernsten Schwierigkeiten: Ein Konjunkturabschwung mit fast 5 Millionen Arbeitslosen brachte die Reserve der Rentenkasse an ihre Grenze: „Neues Renten-Loch – ab September kein Geld mehr“ titelten einige Boulevardblätter im Februar 2004. Erst der wirtschaftliche Aufschwung der letzten Jahre spülte mit der wachsenden Zahl der Beschäftigten hohe Einnahmen in die Sozialkassen – und ließ die grundsätzlichen demografischen Probleme des Systems „Rente“ in den Hintergrund treten. Nur vor diesem Hintergrund waren die „Rente mit 63“ und die „Mütterrente“ möglich. Die Krise im Euroraum und die Flüchtlingsproblematik taten ihr Übriges, um dieses wichtige innenpolitische Thema lange zu vernachlässigen.

Die Null-Zins-Politik der EZB macht verstärkte Anstrengungen in der kapitalgedeckten, privaten Vorsorge notwendig

Mit der weiter fortschreitenden Niedrigzinspolitik und den damit verbundenen Einschränkungen bei der wichtigen privaten Vorsorge treten die demografischen Probleme wieder verstärkt in den Fokus. Die aktuelle Kampagne der Versicherungswirtschaft auf Basis der Prognos-Studie „Du lebst 7 Jahre länger als du denkst“ greift diese Problematik auf*.Zeitgleich sinkt die Vorsorgebereitschaft vieler Bürger: Motivator zur Vorsorge war immer schon der Zins und die Erfahrung, dass heutiger Konsumverzicht durch eine bestimmte Rendite ausgeglichen wurde und sich Sparen somit lohnt. Ohne Zins fühlt sich der sparende Bürger als Depp. Dabei ist klar: Gerade bei sinkenden Zinsen muss die Sparleistung entsprechend erhöht werden, um ein gestecktes Sparziel zu erreichen und Versorgungslücken zu schließen.
Beides zusammen: Demografie-Probleme der gesetzlichen Rente und geringe Vorsorgebereitschaft wegen der Niedrigzinspolitik bieten ein hohes Potenzial für Altersarmut.

Prognose

Eine aktuelle Studie im Auftrag der Bertelsmann Stiftung belegt die Darstellungen vieler Medien: Es ist in den nächsten 10 Jahren ein starker Anstieg des Altersarmutsrisikos zu erwarten, besonders in den ostdeutschen Bundesländern, bei Frauen und Alleinstehenden sowie bei Geringqualifizierten.
Aktuell liegen in den neuen Bundesländern aufgrund der hohen kontinuierlichen Erwerbsbiografien auch der Frauen die Altersrenten noch recht hoch. Dies wird sich aber drastisch ändern, denn zunehmend kommen Versicherte in den Rentenbezug, die in den Jahren nach der Wende von langjähriger Arbeitslosigkeit betroffen waren.
Ein weiterer Grund ist, dass die Umbrüche auf dem Arbeitsmarkt durch die Ausweitung des Niedriglohnsektors und der prekären Beschäftigungsverhältnisse zu geringeren Rentenanwartschaften führen. Und wenn dann die Erwerbsbiografie wie bei vielen Frauen durch Kindererziehung unterbrochen oder beendet wurde, ist der Weg vorgezeichnet.
Ganz entscheidend für das Armutsrisiko ist aber auch, dass infolge der Rentenreformen seit 2001 das Leistungsniveau der Rentenversicherung „in der Breite“ gesunken ist und weiter absinkt.

Lösungsansätze

Die Politik steht vor der schwierigen Aufgabe, zukünftigen Rentnergenerationen Wege in ein auskömmliches Alter aufzuzeigen und diese auch zu finanzieren: Im Jahr 2035 wird Deutschland die älteste Bevölkerung der Welt haben. Es wird dann doppelt so viele über 60-Jährige geben wie unter 20-Jährige. Prognosen zufolge wird jedes zweite heute geborene Baby 100 Jahre. Eine Gesellschaft, die älter wird, kann nicht früher aufhören zu arbeiten. Die gesetzliche Altersrente wird tendenziell später gezahlt werden müssen und sie wird immer häufiger nicht die einzige Einkommensquelle sein können. Aus diesem Grund geht an der Förderung der privaten und betrieblichen Vorsorge kein Weg vorbei.
Wer nicht auf politische Lösungen setzen möchte, dem ist dringend zu eigenverantwortlicher Vorsorge geraten. Erst recht sollte man nicht auf steigende Zinsen warten: Jedes Jahr, das man früher startet, zahlt sich später in einer höheren privaten Rente aus. Statt zu warten sollten die Sparanstrengungen sogar verstärkt werden. Die Versicherungswirtschaft bietet auch in einem Niedrigzinsumfeld Alternativen: Gute, rentierliche Anlagen deutlich über der Inflationsrate, die ggf. durch staatliche Förderung und steuerliche Vorteile noch weiter an Attraktivität zunehmen oder Fonds-Varianten sind in den Beratungsgesprächen wichtige Punkte.
Jeder Mensch hat lebenslange Ausgaben und braucht dafür lebenslange Einnahmen. Nur wer in eigener Initiative dafür sorgt, im Alter neben der gesetzlichen Rentenversicherung weitere private Altersbezüge zu haben, wird seinen gewohnten Lebensstandard für das letzte Drittel seines Lebens halten können. Und nur eine Rentenversicherung garantiert eine lebenslange Leistung, egal wie alt man wird.
■ Hans-Peter Süßmuth
*www.7jahrelaenger.de

Welche Versicherungen sind wichtig und welche sind weniger wichtig? Und: Gibt es Verträge, die zwingend notwendig sind, weil sie existenzsichernd sind? Gerade Berufseinsteiger mit noch „schmalen Budget“ sollten hier genau hinsehen.
Niemand würde ernsthaft in Frage stellen, ein neues Auto nicht „Vollkasko“ zu versichern: 20.000 Euro Verlust bei einem selbst verschuldeten Unfall sind zu viel, um es einfach so zu riskieren. Erst recht würde jeder vernünftige Mensch sein Haus gegen Feuer versichern: 200.000 Euro sind eine Summe, die definitiv für die meisten existenzbedrohend wäre.
Doch was ist eigentlich mit dem Wert der Arbeitskraft, z. B. für Berufsstarter? Rechnen wir einmal selbst: Brutto-Monatseinkommen x 12 x Jahre bis zur Rente. Konkret zum Beispiel für einen jungen Menschen, der gerade erst ins Berufsleben eingestiegen ist:

2.000 x 12 x 45 Jahre = 1.080.000 Euro

Dieser Wert wird riskiert, wenn er nicht durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert wird, denn Berufsstarter genießen während der ersten 5 Berufsjahre in der Regel keinen Schutz durch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Und selbst danach ist die staatliche Absicherung bei weitem nicht ausreichend.

Viele Ursachen

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen: junge und alte Menschen, Angestellte und Arbeiter. Die Gründe hierfür haben sich in den letzten Jahren deutlich geändert: Noch vor wenigen Jahren waren es hauptsächlich die Älteren, die berufsunfähig wurden. Bedingt durch körperliche Tätigkeiten realisierte sich dieses Risiko erst mit fortgeschrittenem Alter. Probleme mit dem Bewegungsapparat waren die Hauptgründe.
Seit einigen Jahren verzeichnen die Versicherer in Deutschland aber eine erschreckende Tendenz: Auch in Berufen, die bisher als wenig gefährdet galten, wächst das Risiko. Und das auch schon in sehr jungen Jahren: Psychische Erkrankungen sind nur ein Beispiel.
Leider wird dieses wichtige Thema gedanklich – gerade von jungen Menschen – in der Vorsorgeplanung gern  nach hinten geschoben und später vergessen.

Ganz schön clever: Früh anfangen spart bares Geld

Es ist gerade für Schüler und Studenten sehr sinnvoll, sich die nötige Vorsorge rechtzeitig zu sichern. Der Grund: Die Beiträge sind oft deutlich günstiger, als wenn sie den Vertrag nur wenig später abschließen, zum Beispiel als Azubi. Und was viele nicht wissen: Sie behalten diesen günstigen Beitrag dann während der ganzen Vertragsdauer.

Ein Beispiel

Ein 18-jähriger Schüler schließt bei der LVM eine selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Alter 63 Jahre ab. Jahresrente 9.000 Euro. Als monatlichen Beitrag zahlt er hierfür derzeit netto: 46,02 Euro. Schließt er den gleichen Vertrag wenig später als Azubi zum Heizungsbauer ab, so liegt der Beitrag bereits bei 89,31 Euro netto. Die monatliche Ersparnis: 43,29 Euro – für 45 Jahre! Über die Jahre ergibt sich so eine Ersparnis von 23.376 Euro.

Tipp vom Arbeitgeber

Gerade Ausbildungsbetriebe, die handwerkliche oder andere Berufe mit höherem Risiko wie zum Beispiel Krankenpfleger ausbilden, sollten ihre zukünftigen Azubis rechtzeitig auf dieses Risiko und das Sparpotenzial ansprechen, zum Beispiel bei Abschluss des Ausbildungsvertrags. Es reicht bei der LVM-Versicherung, wenn der Vertrag einen Tag vor dem offiziellen Ausbildungsbeginn zustande kommt. Ein weiteres Argument: In jungen Jahren sind die Kunden meistens noch gesund und es ist somit einfach, den notwendigen Versicherungsschutz ohne Ausschlüsse oder Klauseln zu erhalten.
Welche weiteren Vorteile die modernen Versicherungstarife hier bieten – zum Beispiel Anpassung des Versicherungsschutzes nach Abschluss der Ausbildung – sollte in einer ausführlichen Beratung geklärt werden. Ein zu wichtiges Thema, um es auf die „lange Bank zu schieben“.
■ Hans-Peter Süßmuth

Rechtsschutzversicherung im Wandel der Zeit

Eine Rechtsschutzversicherung trägt beim Rechtsstreit die Kosten. Diese Feststellung ist für Rechtsschutzversicherungen schon lange zu einseitig. So haben sich die Rechtsschutzversicherer immer mehr vom reinen Kostenerstatter zum Vermittler von Rechtsdienstleistung entwickelt. Mit diesen Serviceangeboten helfen sie ihren Kunden, Konflikte schon im Vorfeld zu vermeiden oder mit professioneller Hilfe beizulegen.
Die LVM-Rechtsschutzversicherung hat die Bedürfnisse ihrer Kunden schon lange erkannt. Die LVM-Anwaltshotline wurde vor über 10 Jahren eingeführt. Weitere Services folgten, zum Beispiel die Mailberatung mit Dokumenten- und Webseitencheck oder die Mediation.

Diese Services haben es in sich

Die LVM-Anwalts-Hotline 0800 – 70 20 123
Über die kostenfreie LVM-Anwalts-Hotline erfahren die Kunden direkt am Telefon von einem unabhängigen Rechtsanwalt, wo sie rechtlich stehen. Das gilt für Fälle aus dem Privatbereich und dem Gewerbebereich. In den LVM-Premiumprodukten gilt dies sogar in sonst nicht versicherten Fällen auch ohne dass ein Rechtsschutzfall bereits eingetreten sein muss.
Der Anwalt klärt für den Kunden am Telefon zum Beispiel folgende Fragen:
◗◗ Wie ist die Situation juristisch einzuschätzen?
◗◗ Was sind die nächsten Schritte?
◗◗ Wie sieht eine gute Lösung aus?
Soll es nach der telefonischen Rechtsberatung weiter gehen, dann kann der Kunde in versicherten Fällen auf Wunsch über die Anwalts-Hotline auch die außergerichtliche und die gerichtliche anwaltliche Vertretung in Anspruch nehmen. Damit bleibt es für den Kunden bei einem Ansprechpartner und er muss sich nicht um einen Anwalt vor Ort kümmern.
Die LVM-Mailberatung inklusive Dokumenten- und Webseitencheck
Wenn eine telefonische Beratung nicht in Betracht kommt oder vom Kunden nicht gewünscht wird, können sich LVM-Kunden auch schriftlich von unabhängigen Rechtsanwälten beraten lassen. Dafür registriert sich der Kunde auf der Homepage der Anwaltskanzlei alege und kann dort den Mailservice und weitere Angebote nutzen. Die schriftliche Beratung bevorzugen die Kunden besonders für die Prüfung von Verträgen, einem Testament oder einer Kündigung. Als besonderen Service bietet die LVM hier auch die Prüfung der Webseite des Kunden an – egal, ob privat oder gewerblich.
Der LVM-Formular-Service
Auf der Homepage der Anwaltskanzlei alege finden LVM-Kunden verschiedenste geprüfte Mustertexte zu zahlreichen Rechtsgebieten. Sie sind zum kostenlosen Download bestimmt. Von A wie Arbeitsvertrag über K wie Kündigungsschreiben bis hin zu Z wie Zahlungsverweigerung bei Internetabzocke finden die Kunden dort vorformulierte Schreiben für den täglichen Gebrauch. Darüber hinaus finden sich auch ausgearbeitete Patienten-, Betreuungs- und Vorsorgevollmachten und ganz aktuell ein Musterschreiben zum Abgasskandal.
Das LVM-Anwaltsnetz
LVM-Rechtsschutz arbeitet bundesweit mit unabhängigen, renommierten Anwaltskanzleien mit besonders hoher Fachanwaltsdichte zusammen. Auf Wunsch werden den Kunden Anwälte aus diesem Netz empfohlen. LVM Kunden profitieren davon gleich doppelt – nicht nur von einer optimalen Empfehlung eines kompeteten Ansprechpartners vor Ort, sondern auch von einer bevorzugten Behandlung durch schnellstmögliche Termine oder verringerte Wartezeiten.
Die LVM-Mediation
Schlichten, statt streiten: LVM-Rechtsschutz empfiehlt und bezahlt auch einen Mediator, der zwischen dem Kunden und der anderen Partei vermittelt. Denn eine Mediation hat gegenüber der Einschaltung eines Rechtsanwaltes viele Vorteile:
◗◗ Zeitvorteil: Mediation geht sehr schnell – schon in wenigen Tagen liegt meist ein Ergebnis vor. Der Kunde muss also zum Beispiel nicht sein Auto unrepariert monatelang bis zur Beweisaufnahme in einem gerichtlichen Verfahren stehen lassen und ist schnell wieder „mobil“.
◗◗ Gütliche Einigung: Der Mediator kann auch juristisch nicht relevante Hintergründe der Auseinandersetzung berücksichtigen. Streit und verhärtete Fronten werden vermieden. In der Regel können daher alle mit dem Ergebnis „gut leben“. Ein wichtiger Vorteil gerade für Geschäftspartner.
◗◗ Diskretion: Gerichtliche Auseinandersetzungen sind öffentlich – Mediation bleibt diskret hinter verschlossenen Türen und ein Imageschaden wird vermieden.
◗◗ Hohe Zufriedenheit: Wegen der von beiden Seiten mitgetragenen Lösung und wegen der Berücksichtigung von Hintergründen, die im Prozess keine Rolle gespielt hätten, sind die Parteien nach der Mediation zufriedener als nach einer rechtlichen Auseinandersetzung.
◗◗ Kein Zwang: Wenn die Mediation zu keiner einvernehmlichen Lösung führt, steht LVM-Kunden der Rechtsweg weiterhin offen.
Das LVM-Forderungsmanagement
Die sinkende Zahlungsmoral von Geschäftspartnern oder Kunden kann schnell zum Problem werden, da sie Liquidität entzieht. Gewerblichen Kunden bietet die LVM-Rechtsschutzversicherung daher über ihre Service-Partner ein umfassendes, modernes Forderungsmanagement, welches hilft, Zahlungsausfälle und langwierige Verfahren zu vermeiden.
◗◗ Die Bonitätsprüfung informiert die Kunden über die Zahlungsfähigkeit ihrer (potenziellen) Kunden
◗◗ Der Inkasso-Service hilft an entscheidender Stelle. Er sorgt für die außergerichtliche Einziehung unstreitiger Geldforderungen. Aufträge für den professionellen Service können die Kunden ganz einfach und schnell über das Internet erteilen.
◗◗ Bei der telefonischen Firmen-Vertrags-Mediation findet ein neutraler Mediator mit allen Beteiligten eine akzeptable Lösung – ganz praktisch und zeitschonend per Telefon.
Experten-Rat von FOCUS-MONEY
Faire Versicherer vermitteln im Ernstfall schnell kompetente Rechtshilfe – so lautet der Expertenrat in einer FOCUS-MONEY Untersuchung von Rechtsschutzversicherern Ende letzten Jahres. In dieser Untersuchung verlieh FOCUS-MONEY das Label „Fairster Rechtsschutzversicherer“ an LVM-Rechtsschutz. In den Teiluntersuchungen zu Kundenberatung, Tarifleistung, Kundenservice und Kundenkommunikation erhielt LVM-Rechtsschutz die Höchstnote „Sehr gut“.
Dieses hervorragende Ergebnis wurde jüngst durch eine Studie der ServiceValue GmbH für den „Service- Atlas Rechtsschutzversicherer 2016“ bestätigt. In der Gesamtwertung erhielt die LVM-Rechtsschutzversicherung dort ebenfalls die Bestnote „sehr gut“. In dem Bereich Kundenservice führte sie sogar das Feld als Testsieger an und punktete insbesondere mit sehr guter Erreichbarkeit, Hilfsbereitschaft und Kompetenz von Mitarbeitern.
■ Anne Hilchenbach

Auch wenn Verbraucher allerorten beim Einkaufen zum Punktesammeln aufgerufen werden: Für Verkehrsdelikte gilt dies nicht, droht doch schon bei acht Zählern der Führerscheinentzug. Da stellt sich die Frage, wie man das Unheil noch abwenden kann.
Seit Mai 2014 nennt sich die Verkehrssünderkartei in Flensburg Verkehrszentralregister. Mit der Reform ging seinerzeit auch eine Reform des Strafpunktesystems einher. So lag die höchste Punktezahl bis zum Verlust der Fahrerlaubnis seinerzeit bei 18 Punkten. Heute ist man den Führerschein womöglich schon bei acht Punkten los. Im Gegenzug werden aber nicht mehr alle Verkehrsverstöße mit Punkten geahndet.
Gab es vorher für Ordnungswidrigkeiten ab 40 EuroBußgeld 1 bis 4 Punkte, ist dies nun erst bei einer Strafe ab 60 Euro möglich. Ordnungswidrigkeiten ab 60 Euro gelten dabei als „schwerer Verstoß“ und bringen dem Verkehrssünder einen Punkt in Flensburg ein. Zwei Punkte gibt es für „besonders schwere Verstöße“. Diese gehen mit einem Fahrverbot einher, wie zum Beispiel Rotlichtverstößen oder Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 40 km/h. Bei Straftaten, wie einer Trunkenheitsfahrt ab 1,1 Promille, gibt es zum Entzug der Fahrerlaubnis noch 3 Punkte obendrauf.
Da bereits bei Vergehen wie dem Telefonieren am Steuer ein Bußgeld von 60 Euro – und damit ein Punkt – fällig wird, ist es bis zum Führerscheinentzug bei 8 Punkten unter Umständen nicht mehr weit. War es früher möglich, durch den Besuch von Verkehrsseminaren kontinuierlich Punkte abzubauen, ist dies heute nur noch bedingt möglich. Denn sogenannte Aufbauseminare gibt es nur noch für Fahranfänger in der Probezeit.
Allerdings kann der punktebelastete Verkehrsteilnehmer bis zum Erreichen von fünf Punkten an einem Seminar teilnehmen, welches eine Reduzierung des Punktestandes von einem Zähler mit sich bringt – und eine Erleichterung der Geldbörse von rund 400 Euro. Dieses Fahreignungsseminar beinhaltet vier Sitzungen zu Verkehrspädagogik und Verkehrspsychologie.
Wer sich dann weiter keine verkehrsbedingten Schnitzer erlaubt, kann auch auf die Verjährung der Punkte setzen. So verfallen Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt nach 2,5 Jahren. Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit 2 Punkten werden nach fünf Jahren getilgt. Straftaten mit drei Punkten bleiben allerdings zehn Jahre lang im Register.
Werden dennoch 8 Punkte erreicht, ist der Führerschein weg. Erst nach Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) kann er neu beantragt werden. Und dies frühestens nach 6 Monaten.
Quelle: n-tv.de, awi

Seit einigen Jahren gewinnt das Thema „Diversität“ in deutschen Unternehmen an Relevanz. Im Jahr 2006 wurde die „Charta der Vielfalt“ von Daimler, der BP Europa SE, der Deutschen Bank und der Deutschen Telekom ins Leben gerufen, um die Vielfalt in Unternehmen zu fördern. So heißt es auf der Website der Charta der Vielfalt: „Die Initiative will die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung von Vielfalt in der Unternehmenskultur in Deutschland voranbringen. Organisationen sollen ein Arbeitsumfeld schaffen, das frei von Vorurteilen ist. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen Wertschätzung erfahren – unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität“.
Worin liegen die Vorteile, wenn Vielfalt in Unternehmen gewünscht ist und gefördert wird? Warum sollten Unternehmen sich mit dem Managen von Diversität beschäftigen? Neben dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, das darauf abzielt, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“, lassen sich vor allem ökonomische Gründe anführen. Wenn Unternehmen ein Arbeitsumfeld schaffen, in dem jede/r Mitarbeiter/in sich wertgeschätzt fühlt, erhöht das die Motivation der Mitarbeitenden, was wiederum zu mehr Produktivität führt. Darüber hinaus konnten zahlreiche Studien zeigen, dass heterogene Teams innovativer und kreativer sind. Daher können divers zusammengesetzte Teams vor allem dann von Vorteil sein, wenn es darum geht, Problemlösungen zu finden oder kreative Ideen zu entwickeln. Bei der Entwicklung und Vermarktung von neuen Produkten können die jeweiligen Mitarbeiter/innen die Perspektive der entsprechenden Kundengruppen einbringen. So können sich bspw. die älteren Mitarbeitenden besser in die älteren Kundinnen und Kunden hineinversetzen; Mitarbeitende mit Migrationserfahrungen kennen die Bedürfnisse dieser entsprechenden Kundengruppe. Unternehmen, die Vielfalt schätzen und fördern, stärken damit ihre Arbeitgebermarke. Hoch qualifizierte Mitarbeitende legen heute vielfach Wert auf eine entsprechende Unternehmenskultur. Nicht zu unterschätzen ist die Tatsache, dass ein gut funktionierendes Diversitätsmanagement die Gefahr von Diskrimierungsklagen senken und für das Unternehmen damit Kosten einsparen kann. Durch den demografischen Wandel, die zunehmende Migration, die zunehmende Anzahl von erwerbstätigen Frauen ergibt sich eine Beschäftigtenstruktur, die diverser ist und wird. Wenn diese Vielfalt in der Belegschaft nicht nur wertgeschätzt und anerkannt, sondern vor allem gut gemanagt wird, kann sie den Profit von Unternehmen steigern.
Damit dies gut gelingt, müssen einige Prozessschritte berücksichtigt sowie fördernde und hemmende Faktoren bewusst gemacht werden. Zunächst muss die Unternehmensführung hinter dem Thema stehen und einen klaren Verantwortungsbereich definieren bzw. eine verantwortliche Person benennen. Die Unterstützung der Unternehmensspitze ist die wichtigste Voraussetzung für ein erfolgreiches Diversitätsmanagement. Daraufhin muss analysiert werden, welche Dimensionen für das Unternehmen relevant sind. Nicht alle oben aufgeführten Kerndimensionen haben in jedem Unternehmen die gleiche Relevanz. Bei der Erhebung des Ist-Stands sollten die Kundinnen und Kunden, die Mitarbeitenden sowie die Unternehmenskultur in den Blick genommen werden. Folgende Fragen können dabei hilfreich sein: Welche demografische Struktur weist die Kundschaft auf? Wie ist die vertikale Verteilung bestimmter Mitarbeitergruppen im Unternehmen? Gibt es Mitarbeitergruppen, die eine besonders hohe Fluktuation aufweisen? Welche Werte prägen unser Leitbild?
Wenn auf Basis der Analyse die relevanten Diversitätsdimensionen definiert wurden, können Ziele abgeleitet, Strategien entwickelt und Maßnahmen implementiert werden. Die Maßnahmen können einerseits bestimmte Dimensionen fokussieren. Für die Dimension „ethnische Herkunft“ können bspw. Netzwerke für Mitarbeitende mit derselben ethnischen Herkunft gegründet werden; hinsichtlich der Dimension „Geschlecht“ kann im Rahmen von Trainingsmaßnahmen für Geschlechtsstereotype sensibilisiert werden. Unabhängig von einzelnen Dimensionen können Großveranstaltungen oder Workshops auf das Thema „Vielfalt“ aufmerksam machen. Ziel sollte es sein, die Mitarbeitenden zur Kritik von Stereotypen zu befähigen. Darüber hinaus müssen sie mit Ambivalenz umgehen lernen, eine Ambiguitätstoleranz entwickeln, d. h. Ungewissheit und Fremdheit aushalten können, sowie fähig sein, Perspektiven zu wechseln. Im Umgang mit Vielfalt sind das relevante Ziele der Kompetenzentwicklung.
Grundsätzlich bringt das Managen von Vielfalt die Herausforderung mit sich, dass die entsprechenden Maßnahmen stereotypes Denken verstärken können bzw. dass Diversity Management zur Reproduktion von Zuschreibungen beitragen kann. Dies gilt es zu berücksichtigen und permanent zu reflektieren.
■ Dr. Patricia Heufers

Ob Facebook, Twitter, Google+ oder Instagram – Social-Media-Angebote werden für Unternehmer immer wichtiger. Denn diese Kommunikationsmedien verändern die Medienlandschaft. Das Thema Social Media hat die Kommunikation von heute nicht nur grundlegend verändert, es ist sogar gar nicht mehr wegzudenken. Denn: Mit der steigenden Nutzung der Social-Media-Angebote sind auch Unternehmen und Selbstständige gefordert, in diesen Medien aktiv zu werden. Drei Viertel der deutschen Unternehmen haben mittlerweile das Potenzial von Social Media für sich entdeckt – egal, ob kleiner Betrieb, mittelständisches Unternehmen oder großer Konzern. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom (2015).

Warum Social Media?

Sichtbarkeit im Netz ist das A und O
Social-Media-Angebote bieten zahlreiche Möglichkeiten, auch und gerade für Unternehmer. In Zeiten der Digitalisierung sind sie eine gute Basis für den Informationsaustausch und die Vernetzung. Gerade Selbstständige können Social-Media-Kanäle zur Kommunikation nutzen, um sich ins Gespräch zu bringen. Dabei stehen die klassischen Kommunikationsziele im Vordergrund – Image, Bekanntheit und Kundenbindung. Unternehmen können von den direkten Dialogmöglichkeiten, dem Networking und der Reichweite der sozialen Netzwerke profitieren. Die neuen Medien sind damit eine wichtige Ergänzung zur klassischen Kommunikation, zum Beispiel über Pressemitteilungen und Pressekonferenzen sowie Anzeigen oder Werbekampagnen.

Wie nutze ich Social Media?

Stellen Sie einen Fahrplan auf
Zunächst ist es Aufgabe, Ziele und Zielgrößen zu definieren. Was möchten Sie erreichen? Wichtig ist es, die entsprechende Zielgruppe zu identifizieren. Dazu gehört auch die Frage: Wo sind die eigenen Kunden im Internet zu finden? Denn die Wahl des Kommunikationskanals hängt von der Zielgruppe ab. Im Vorfeld sollten Sie außerdem festlegen, welche Botschaften und Inhalte Sie generell in sozialen Netzwerken platzieren möchten.
Der nächste Schritt ist die Contentplanung: interessante und abwechslungsreiche Informationen. Bei der Textlänge von Posts heißt es: Weniger ist mehr! Die Kunst besteht darin, den Kunden zu aktivieren. Aus diesem Grund sind auffallende Bilder, kleine Videos und ansprechende Posts die wichtigsten Vehikel, um die Aufmerksamkeit des Users zu bekommen und sich bei diesem einzuprägen.
Die sozialen Medien stehen für den Dialog. Von Mensch zu Mensch. Kommunikation auf Augenhöhe ist das Ziel, das der Verfasser eines Posts oder Tweets im Blick haben sollte. Denn für Dialoge in sozialen Netzwerken gelten dieselben Regeln wie für persönliche Gespräche: Respekt und Höflichkeit sind unerlässlich, Beleidigungen und Unwahrheiten tabu. Und: So wie in „echten“ Gesprächen gehört auch das Zuhören im Social Web dazu.

Welche Social-Media-Kanäle?

Folgen Sie Ihrer Zielgruppe
Es kann durchaus sinnvoll sein, mehrere Social-Media-Kanäle zu nutzen. Hier eine kurze Übersicht über die aktuell meist genutzten Social-Media-Kanäle und deren Hauptfunktion für Unternehmen:
Facebook ist eine Online-Plattform, auf der sich insgesamt 1,6 Milliarden Mitglieder weltweit monatlich miteinander vernetzen, über verschiedene Themen diskutieren, Videos, Fotos und Links verbreiten. Bewertungen erfolgen über einen Gefällt mir-, Kommentar- und Teilen- Button.
Twitter ermöglicht den Austausch von Kurznachrichten. Maximal 140 Zeichen – mehr ist nicht drin. Die Nachrichten heißen „Tweets“ . Über sogenannte # Hashtags lassen sich die Kurznachrichten zu bestimmten Themen für alle Nutzer sortieren und filtern.
Instagram ist ein Bilder-Netzwerk – dort funktioniert alles hauptsächlich über Fotos. Das Storytelling (Geschichten erzählen) ist bei Instagram der entscheidende Faktor. Mit Hilfe von Bildern und Videos erzählen Unternehmen Geschichten, berichten vom (Arbeits- Alltag und stellen Produkte vor.
Google+ ist ein soziales Netzwerk des Unternehmens Google und damit eines von vielen Google-Produkten. Von Vorteil ist das bessere Suchmaschinen-Ranking, wenn Sie Ihr Profil gut pflegen.

Wichtig

Bevor Sie mit der Nutzung eines (weiteren) Social-Media- Kanals starten, überprüfen Sie Ihre Ressourcen. Denn neben dem Zeitaufwand sollten Sie bedenken, dass Kontinuität ein wichtiger Faktor für einen Social-Media-Auftritt ist. Wer in sozialen Netzwerken aktiv ist, sollte möglichst häufig interessante Neuigkeiten posten und idealerweise auch in regelmäßigen Abständen sein Profil sowie den Nachrichteneingang überprüfen.

Hinweis

Die LVM Versicherung hat seit Anfang 2014 ein zentralseitiges Facebook-Profil und ist seit 2012 beim Karriereportal Xing unterwegs – schauen Sie doch mal vorbei! www.facebook.com/lvmversicherungwww.xing.com/companies/lvmversicherung ■ Jana Brockhaus

So unentbehrlich wie die Haftpflichtversicherung im privaten Bereich ist, so ist sie es auch im Beruf – besonders für Selbstständige. Wie Privatpersonen haften auch Unternehmer für Schäden, die sie oder ihre Mitarbeiter anderen zufügen. Dabei können Schadenersatzansprüche schnell die finanzielle Balance des betroffenen Unternehmens gefährden.
„Ich passe immer gut auf“. „Bei meiner Tätigkeit kann doch gar nicht viel passieren.“ „Meine Mitarbeiter sind alle zuverlässig.“ – Diese Argumente werden oft genannt, bittet man Betriebs- oder Firmeninhaber um die Einschätzung des Schadenrisikos. Die großen, existenzbedrohenden Schadensfälle passieren ja auch immer „den anderen“. Die Wahrheit sieht dann jedoch oft anders aus, wie diese Beispiele zeigen:

Ein Raub der Flammen

Der Betriebsinhaber konnte es sich nicht erklären … Im Lagerbereich seines angemieteten Ladens in einem großen Einkaufszentrum hantierte einer seiner Angestellten mit einem Elektroheizgerät. Dieses lief dort unbeobachtet weiter – bis es überhitzte und benachbarte Kartonagen in Brand setzte. Der gesamte Gebäudekomplex wurde ein Raub der Flammen. Ein Gebäudeschaden in Höhe von 2,9 Millionen Euro plus ein Ausfallschaden von 1,7 Millionen Euro summierten sich auf 4,6 Millionen Euro. Für diesen Schaden wurde der Betriebsinhaber haftbar gemacht.

Arbeitsunfall

Eine Mitarbeiterin stürzte beim Einräumen eines Regals von einer defekten Leiter. Die Mutter von 3 Kindern erlitt eine Querschnittslähmung und ist seitdem arbeitsunfähig. Die Berufsgenossenschaft kam für die Kosten auf. Anschließend nahm sie den Betriebsinhaber in Regress. Schadenshöhe: 4,3 Millionen Euro.
Eine Betriebshaftpflicht ist daher ein „Muss“ für jeden Unternehmer, denn sie sichert die persönliche und berufliche Existenz. Sie ist dafür da, berechtigte Schadenersatzansprüche zu begleichen. Ein ebenso wichtiger Punkt ist die Abwehr der „unberechtigten“ Ansprüche.

Was ist beim Abschluss einer betrieblichen Haftpflicht zu beachten?

Bevor Sie sich für eine bestimmte Betriebshaftpflichtversicherung entscheiden, sollten Sie verschiedene Kriterien
überprüfen. So bieten die Versicherer oftmals Betriebshaftpflichten zu ganz unterschiedlichen Tarifen an, die meist auch im Leistungsumfang deutlich variieren.
Die LVM Versicherung zählt als große, innovative Versicherungsgruppe zu den Top-Anbietern für den Mittelstand. Sie bietet spezielle Konzepte für Betriebe der Baubranche, Handelsbetriebe, Herstellende Betriebe, Kfz-Werkstätten, Hotels- und Gaststätten, IT-Betriebe, Land- und Forstwirtschaftsbetriebe sowie für Freiberufler wie Ärzte oder Rechtsanwälte und Steuerberater an. Der Versicherungsschutz umfasst eine umfangreiche Grunddeckung, die auf die Bedürfnisse der jeweiligen Branche abgestimmt ist. Zudem kann der Versicherungsschutz durch verschiedene Zusatzdeckungen, zum Beispiel für besondere Umweltrisiken, abgerundet werden.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?

Entscheidend bei der Betriebshaftpflicht ist, dass neben einer umfangreichen Grunddeckung die Versicherungssumme ausreichend hoch ist. Denn kommt ein Mensch zu Schaden, können die Schadenersatzforderungen schnell mehrere Millionen Euro betragen. Die Empfehlung ist daher eine Versicherungssumme von mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.

Was ist noch wichtig?

Bei der Wahl Ihrer Versicherung sollten Sie nicht nur auf den Preis achten. Denn maßgeblich für eine langjährige Zufriedenheit mit Ihrer Versicherung ist eine persönliche, individuelle und kompetente Beratung sowie schnelle Hilfe im Schadensfall. Dies zeichnet eine gute Versicherung aus.

Sie haben noch keine Betriebshaftpflicht?

Wenden Sie sich an eine LVM-Versicherungsagentur in Ihrer Nähe. Dort wird gerne eine Risikoanalyse Ihres Betriebes erstellt, um Ihnen ein individuelles Absicherungskonzept anzubieten.
Die LVM Versicherung bietet in ihren über 2.200 Agenturen in Deutschland eingehende persönliche Fachberatung an Ort und Stelle. Sie haben stets einen verlässlichen Ansprechpartner. So profitieren Sie vom optimalen Versicherungsschutz, verbunden mit komfortablem Service vor Ort und einer zügigen Regulierung im Schadensfall.
Tipp: Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig, auf Veränderungen schnell zu reagieren. Individueller Versicherungsschutz ist gefragt. Lassen Sie die Aktualität Ihrer Versicherungsverträge daher regelmäßig von einem Versicherungsfachmann überprüfen!
■ Jutta Hülsmeyer

Die deutsche Wirtschaft brummt und wächst sogar stärker als von Experten erwartet. Die Zahl der Arbeitslosen ist, dank der Industrie, dem Dienstleistungssektor und den Exporten, auf dem niedrigsten Stand seit 1991. Wie kann sich diese Entwicklung fortsetzen? Ein wichtiger Beitrag der Politik wäre, die Wirtschaft nicht weiter zu belasten, damit Investitionen nicht verschoben und die Stabilität unseres Wirtschaftsstandortes aufs Spiel gesetzt werden. Aber sind diese Erwartungen realistisch?
Priorität: Keine Steuererhöhungen und gezielte Investitionen in die Infrastruktur
Die Finanz- und Eurokrise hat Deutschland gut überstanden, sie eher gestärkt als geschwächt. Auch nach dem Wegfall Russlands als wichtigem Exportmarkt hat sich die deutsche Wirtschaft insgesamt als finanziell solide erwiesen. Die politische Entscheidung, von Steuererhöhungen abzusehen, ohne dabei den Schuldenabbau aus dem Blick zu verlieren, hat eine gute Grundlage für die wirtschaftliche Entwicklung gelegt. Es steht außer Frage, dass in Kürze weitere Herausforderungen auf die Wirtschaft zukommen werden, zum Beispiel die Integration von Zuwanderern in den Arbeitsmarkt.
Die Bundesregierung hat in den letzten Jahren die Spielräume im Bundeshaushalt genutzt, um gezielte Investitionen in die Infrastruktur zu tätigen. Es wurde und wird mehr Geld für die Verkehrswege, aber auch für den Breitbandausbau bereitgestellt. Auch die Stärkung wichtiger Zukunftsfelder wie Bildung, Forschung und Wissenschaft werden kontinuierlich gestärkt. So stand zum Beispiel noch nie zuvor so viel Geld für die Forschung zur Verfügung. Und das zeigt Wirkung: Deutschland behauptet sich im Wettbewerb um die klügsten Köpfe.
Reform der Erbschaftssteuer: Möglichst geringe Auswirkungen für die Unternehmen
Im Dezember 2014 hat das Bundesverfassungsgericht die Begünstigungen für Erben großer Betriebsvermögen für verfassungswidrig erklärt. Nachdem das Bundeskabinett am 8. Juli 2015 einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes beschlossen hat und die 1. Lesung im Deutschen Bundestag stattfand, wurden unter anderem durch die Stellungnahme des Bundesrates und die öffentliche Anhörung die Differenzen immer deutlicher – insbesondere hinsichtlich der Betriebsvermögen. Seit letztem Jahr wird intensiv an einem Kompromiss gearbeitet, da die Reform bis Juni 2016 stehen muss. Ganz klar, der Kompromiss der am Ende rauskommen wird, wird nicht allen gefallen. Die Verankerung einer Investitionsklausel und eines vereinfachten Ertragswertverfahrens unter Berücksichtigung eines höheren Risikofaktors wären schon  ein Erfolg gegenüber dem von Bundesfinanzminister Schäuble vorgelegten ursprünglichen Entwurf. Letztendlich werden höhere Belastungen von Erbschaften und Schenkungen bei großen Unternehmen nicht ausbleiben. Die Verschonung kleiner und mittlerer Unternehmen wird und muss aber bestehen bleiben.
Werkverträge und Leiharbeit gehören zu einer arbeitsteiligen und flexiblen Wirtschaft
Im November 2015 hat Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles erste Eckpunkte zur stärkeren Regulierung von Werkverträgen und Leiharbeit vorgelegt. Insgesamt sind Werkverträge, wie auch Leiharbeit, wichtige Instrumente des Arbeitsmarktes und nicht per se „Billigarbeit“. Sie sind wichtig für das Funktionieren des Wirtschaftslebens. Die Arbeitnehmer, die in einem Werkvertragsunternehmen arbeiten, befinden sich zum Beispiel in einem ganz normalen Arbeitsverhältnis mit allen Schutzmechanismen.
Ganz klar: Regelungen gegen den Missbrauch in der Leiharbeitsbranche und bei Werkverträgen aufzustellen ist richtig und wichtig. Gemeinsam mit den Sozialpartnern muss der Missbrauch verhindert werden und faire Bedingungen am Arbeitsmarkt müssen sichergestellt werden. Das wurde auch 2013 im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD so festgehalten.
Neue Regelungen sollten aber nicht auf Kosten derjenigen Branchen und Unternehmen gehen, die seit Jahrzehnten verlässliche Pfeiler unserer Wirtschaft sind. Genau deshalb hat die Union die vorgestellten Eckpunkte abgelehnt. Sie wurden zurückgezogen und werden gegenwärtig überarbeitet. Es gibt noch keinen Referentenentwurf der die Zustimmung im Bundeskabinett finden würde. Gegenwärtig laufen die Beratungen innerhalb der Bundesregierung noch. Deshalb sind der Beginn und der zeitliche Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens noch unklar.
Niedrigzinsen: Segen und Fluch zugleich
Ein positiver Effekt der historisch niedrigen Zinsen: Die Kredite sind so günstig wie nie. Die Kehrseite der Medaille, die neben Kleinsparern mit langfristigen Anlagen auch Unternehmen belastet: Die Rückstellungen für Betriebsrenten müssen höher angesetzt werden. Sinkt das Zinsniveau um einen Prozentpunkt, müssen Unternehmen ihre Pensionsrückstellungen um etwa 20 Prozent erhöhen. Sie sind gezwungen, bei Verbindlichkeiten mehr Geld für spätere Betriebsrenten zurückzulegen. Und das bremst Investitionen.
Diese Folgen wurden jetzt abgeschwächt: Für die Kalkulation des Zinssatzes zur Berechnung von Rückstellungen für Betriebsrenten ist nach der Neuregelung der Durchschnitt der vergangenen zehn Geschäftsjahre zugrunde zu legen – vorher waren es sieben Jahre. Mit der Änderung geht eine Ausschüttungssperre einher. Es soll keinen zusätzlichen Spielraum geben, mehr Gewinne auszuschütten, nur weil die Rückstellungen neu berechnet werden. Damit die Neuregelung kurzfristig in Kraft treten konnte, wurde sie am 18. Februar 2016 mittels eines sogenannten Omnibusverfahrens verabschiedet. Die Neuregelung ist erstmals für nach dem 31. Dezember 2015 endende Wirtschaftsjahre anzuwenden. Diejenigen Unternehmen, die ihren Jahresabschluss 2015 noch nicht aufgestellt haben, erhalten ein Wahlrecht, die Neuregelung bereits zum 31. Dezember 2015 anzuwenden.
Fazit: Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken
Mit der Vorlage des Finanzplanes bis 2019 hat die Bundesregierung im September 2015 festgelegt, auch künftig keine neuen Schulden zu machen und weiterhin mehr Geld in Zukunftsaufgaben zu investieren. So wird sichergestellt, dass die wachstumsfreundliche Haushaltspolitik auch fortgesetzt wird.
Außerdem könnten die Abschlüsse der beiden internationalen Handelsabkommen CETA und TTIP, zwischen der Europäischen Union und Kanada bzw. USA, für weitere positive Effekte für unsere exportorientierte Wirtschaft sorgen. Ich bin davon überzeugt, dass diese Maßnahmen, im Zusammenspiel mit dem Abbau von Handelsbeschränkungen und dem freien Marktzugang, dafür sorgen werden, dass die positiven Effekte für unsere heimische Wirtschaft deutlich überwiegen.
von Franz-Josef Holzenkamp (MdB)

So lautet der Slogan einer Kommunikationsinitiative, mit der der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft seit Ende 2015 in die Offensive geht. Was aber verbirgt sich hinter diesem Leitspruch?
Die Deutschen unterschätzen ihre Lebenserwartung: Im Schnitt leben sie 7 Jahre länger, als sie denken. Das ist das Ergebnis einer Studie des Munich Center for the Economics of Aging. Gefragt nach ihrer Lebenserwartung tippten Männer im Schnitt auf 75,8 Jahre, Frauen gingen von 80,3 Jahren aus. Zahlen des Statistischen Bundesamtes allerdings zeichnen ein anderes Bild: Die durchschnittliche Lebenserwartung der männlichen Studienteilnehmer lag bei 82,2 Jahren und der weiblichen bei 87,4 Jahren. Sprich: Beide Gruppen verschätzten sich – zu ihrem Nachteil – deutlich.

Warum lagen die Studienteilnehmer falsch?

Eine hohe Lebenserwartung ist ein verhältnismäßig neues Phänomen, das sich erst im Laufe des 20. Jahrhunderts herauskristallisiert hat. Noch im Jahr 1900 betrug die Lebenserwartung eines einjährigen Jungen 59 Jahre, die eines einjährigen Mädchen 64 Jahre. 100 Jahre später – also im Jahr 2000 – konnte ein einjähriger Junge davon ausgehen, 85,5 Jahre alt zu werden, ein einjähriges Mädchen 90 Jahre. Sprich: Die Lebenserwartung ist um mehr als ein Vierteljahrhundert angestiegen.
Und diese rosigen Aussichten betreffen beileibe nicht nur die jüngste Generation: Ein aktuell 42-jähriger Mann wird mit einer Wahrscheinlichkeit von 32 Prozent das 90. Lebensjahr erreichen, eine gleichaltrige Frau sogar mit einer Wahrscheinlichkeit von 49 Prozent. Allerdings neigen die Menschen dazu, ihre Lebenserwartung vom Sterbealter ihrer Verwandten abzuleiten – dabei gehörten die in der Regel einer völlig anderen Generation an.

Weshalb ist die Lebenserwartung drastisch gestiegen?

Für die gestiegene Lebenserwartung in Deutschland gibt es vielerlei Gründe. Zu den Wichtigsten zählt der medizinische Fortschritt. Beispielsweise hat sich die Chance, einen Herzinfarkt zu überleben, binnen 40 Jahren verfünffacht. Und während vor 1980 mehr als zwei Drittel der Krebspatienten ihre Erkrankung nicht überlebt haben, darf heute über die Hälfte sogar auf eine vollständige Genesung hoffen. Darüber hinaus leben die Menschen deutlich gesundheitsbewusster als die der Vorgängergenerationen. Es gibt weniger Raucher, der Konsum von Obst und Gemüse hat sich seit 1935 fast verdoppelt, und obendrein treiben die Deutschen deutlich mehr Sport: Im Jahr 2014 war beinahe jeder Fünfte, der ein Sportabzeichen abgelegt hat, 65 Jahre oder älter.
Hinzu kommt, dass sich die Arbeitsbedingungen humaner als früher gestalten: Zahlreiche körperlich besonders anstrengende oder gar gefährliche Berufe gibt es schlichtweg nicht mehr, der Arbeitsschutz hat an Bedeutung gewonnen und eine Arbeitswoche von 6 oder 7 Tagen gilt längst nicht mehr als Standard. Zugleich ist die soziale Fürsorge in der Bundesrepublik deutlich besser geworden: Zum einen haben sich die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im Laufe des 20. Jahrhunderts vervielfacht – zum anderen sorgt seit 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung dafür, dass jeder krankheits- oder altersbedingte Pflegebedürftige angemessene Hilfe bekommt.

Und was bedeutet das alles für den Einzelnen?

Die gestiegene Lebenserwartung ist Chance und Herausforderung zugleich – für den Einzelnen wie auch für die Gesellschaft. Denn die muss den entsprechenden demografischen Wandel schultern: also einen steigenden Anteil älterer Menschen an der Gesamtbevölkerung. Im Jahr 2060 kommt in Europa auf zwei Menschen im erwerbsfähigen Alter ein Rentner. Aktuell liegt das Verhältnis bei fast 4:1. Das Prinzip, dass die Jüngeren die Versorgung der Älteren erwirtschaften, kann dann nicht mehr aufgehen, und das Rentenniveau sinkt. Deswegen ist jeder Einzelne gefordert und muss sich über seine gesetzliche Rente hinaus privat fürs Alter absichern.

Was gilt es noch zu bedenken?

Eigeninitiative ist indes nicht allein vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung unersetzlich. Denn die Deutschen werden nicht nur immer älter – sie erfreuen sich auch immer länger bester Gesundheit: Drei von vier der über 65-Jährigen fühlen sich laut einer Haushaltsbefragung des Statistischen Bundesamtes fit. Und daraus erwachsen ganz andere Erwartungen ans Altern, als sie die Vorgängergenerationen gehabt haben.
Der Rentner von heute reist, geht seinen Hobbys nach, studiert, engagiert sich ehrenamtlich und pflegt Freundschaften. Und der Rentner von morgen? Sieht sich mit einer problematischen Situation konfrontiert. Denn auch ein aktiver Ruhestand hat seinen Preis. Um den derzeitigen Lebensstandard später aufrechterhalten und die Rentenzeit auch auskosten zu können, gibt es demnach nur eine Lösung: private Altersvorsorge.

Und wie alt werde ich?

Auf der Kampagnenseite www.7jahrelaenger.de lädt der GDV zum Tippen ein: „Raten Sie doch mal, wie alt Sie wohl werden!“ Nach Angabe von Geburtsjahr und Geschlecht erhält der Benutzer eine Information darüber, wie gut oder schlecht er mit seiner Prognose gelegen hat – sprich: Wie alt Menschen seines Geburtsjahres und Geschlechts laut dem Statistischen Bundesamt durchschnittlich werden.
■ Katharina Fiegl

Rundum zufriedene Gäste sind für jeden Gastwirt oder Hotelier die beste Werbung und die Basis für den geschäftlichen Erfolg. Umso wichtiger ist es, sich auf einen kompetenten Versicherungspartner verlassen zu können, wenn Gäste oder ihr Eigentum doch einmal zu Schaden kommen. Denn dies kann trotz aller Sorgfalt passieren.
In Gastronomiebetrieben und Hotels gibt es viele Gefahrenquellen: Schnell kann eine heiße Pfanne einen Brand verursachen, ein umfallender Sonnenschirm ein geparktes Auto beschädigen oder ein Gast über eine Treppenstufe stolpern.
Insbesondere Personenschäden erreichen schnell Millionenhöhe ,wenn Schmerzensgeld, Behandlungskosten, Verdienstausfälle oder gar lebenslange Rentenzahlungen übernommen werden müssen. Verbraucherschutzfreundliche Rechtsprechungen in Schadensfällen erhöhen das Risiko für Gastwirte und Hoteliers zusätzlich. Da in Deutschland jedes Unternehmen haftet, ist es daher umso wichtiger, eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Versicherungssumme (zum Beispiel 5 oder 10 Millionen Euro) abzuschließen. Aber Achtung: Diese sollte neben einem guten Basisschutz auch spezielle Betriebsrisiken abdecken.
Hier einige wichtige Punkte, die der Basisschutz einer guten Betriebshaftpflichtversicherung für Gaststätten und Hotels enthalten sollte:
◗◗ Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
◗◗ Mietsachschäden an Gebäuden durch Brand, Explosion,Ab- und Leitungswasser
◗◗ Bauherren-Haftpflichtversicherung ohne Begrenzung der Bausumme
◗◗ Produkt-Haftpflicht
◗◗ Internet-Nutzung
◗◗ Photovoltaikanlagen
◗◗ Nachhaftung bei Betriebsaufgabe ohne Nachfolger

Besondere Risiken erfordern besonderen Schutz

Achten Sie darauf, dass Ihre Versicherung die speziellen Betriebsrisiken abdeckt. Je nachdem, ob Sie eine Gaststätte oder ein Hotel betreiben, ergeben sich unterschiedliche Anforderungen an den Versicherungsschutz.
In der LVM-Betriebshaftpflicht für Gaststätten sind beispielsweise mitversichert:
◗◗ Partyservice
◗◗ Beaufsichtigen von Kindern der Gäste
◗◗ Kinderspielplätze
◗◗ Verleih von Fahrrädern
◗◗ Säle für Veranstaltungen
◗◗ Kegel- und Bowlingbahnen
◗◗ Besitz, Betrieb und Unterhaltung von hauseigenen Minigolfanlagen
◗◗ Schießstände
Bei Hotels sind darüber hinaus mitversichert:
◗◗ Besitz, Betrieb und Unterhaltung von hauseigenen Schwimmbädern, Saunen, Solarien und Fitnessgeräten, Sportplätzen und -hallen sowie das
◗◗ Durchführen von Veranstaltungen auf dem Betriebsgrundstück.

Service a la carte – Zusatzpakete speziellfür Gaststätten und Hotels

Bei der LVM kann über das ZusatzpaketGaststättePlus der Versicherungsschutz optimal erweitert werden. Mitversichert sind dann:
◗ Mietsachschäden an Gebäuden aus anderer Ursache als Brand, Explosion sowie Ab- und Leitungswasser bis 75.000 Euro
◗ Schäden an geliehenen beweglichen Sachen wie Bier-, Toilettenwagen, Festzelt etc. bis 75.000 Euro
◗ Schlüsselverlust bis 150.000 Euro
◗ Schäden an der Gästegarderobe bis50.000 Euro pro Tag und 5.000 Euro pro Gast
Das Zusatzpaket HotelPlus ist speziell auf dieBetriebe der Hotelbranche zugeschnitten. Mitversichert sind:
◗ Alle Leistungen der GaststättePlus sowie
◗ Schäden an den Sachen Ihrer Gäste (Geld, Wertpapiere, Schmuck etc.) bis 50.000 Euro pro Tag und 5.000 Euro pro Gast.
◗ Schäden an eingestellten Kfz und deren Zubehör bis 50.000 Euro pro Kfz
◗ Schäden am Reisegepäck in eingestellten Kfz bis 5.000 Euro pro Kfz
◗ Schäden beim Zubringen oder Abholen eines Kfz, auch außerhalb des Betriebsgrundstücks bis 50.000 Euro
◗ Vermögensschäden durch Nichtwecken des Gastes oder Nichtweitergeben von Informationen bis 100.000 Euro
Tipp: Bei der LVM ist die Privat-Haftpflichtversicherung für den Inhaber inkl. Familie bereits beitragsfrei im Basisschutz enthalten. So können Sie sich den Abschluss einer separaten Privat- Haftpflichtversicherung sparen.
■ Jutta Hülsmeyer

Der Titel einer Vorabendserie der ARD zum Thema „Lottokönige“ könnte in diesem Jahr für viele Besitzer einer Lebensversicherung ganz aktuell werden: Bald laufen in großer Zahl Lebensversicherungen ab – und die Kunden stellen sich die Frage nach einer rentablen Wiederanlage des frei werdenden Kapitals: In Zeiten der „Null-Zins- Politik“ eine immer schwerer zu beantwortende Frage.

Warum ist 2016 ein „Ablaufjahr“?

Zum 31. Dezember 2004 endete durch das Alterseinkünftegesetz die Möglichkeit, eine bei Ablauf steuerfreie Lebensversicherung abzuschließen. Diese Verträge wurden oft mit der 12-jährigen Mindestdauer abgeschlossen und kommen folglich bald zur Auszahlung.

Was ist mit dem Versicherungsschutz?

Wenn die Verträge ablaufen, endet auch der Versicherungsschutz. Dieses Sicherheitspolster für die Hinterbliebenen ist – auch wenn der Vertrag damals unter dem Renditeaspekt abgeschlossen wurde – ein gern gesehener Nebeneffekt. Viele Kunden möchten diese Sicherheit aufrecht erhalten und einen neuen Vertrag abschließen.

Sichere Kapitalübertragung auf dienächste Generation.

Die Lösung: Die LVM Lebensversicherungs-AG bietet mit der Wachstums-Police hier einen sicheren Hafen. Immer, wenn eine Lebensversicherung abläuft, bietet LVM-Leben für 50-67-Jährige eine neue Lebensversicherung ohne Gesundheitsprüfung. Die Ablaufsumme kann bis 100.000 Euro als Einmalbeitrag neu investiert werden, auch wenn das Geld aus einer ablaufenden Lebensversicherung eines anderen Unternehmens stammt.

Attraktive Alternative zur Festgeldanlagefür jeden − auch ohne Vertragsablauf.

Die LVM-Wachstums-Police ist auch für alle anderenzur langfristigen, sicheren Geldanlage interessant. Mit Gesundheitsprüfung ist dieser Tarif für jeden Interessenten möglich.

Ein konkreter Vergleich der Wachstums – Police mit einer Festgeldanlage (50.000 Euro)

Im Mittel- bis Langfristbereich ist die Wachstums-Police ein überlegenswertes Investment bei sehr hoher Sicherheit und Flexibilität durch monatliche Verfügbarkeit nach Ablauf des ersten Versicherungsjahres. Die Erträge sind nach 12 Jahren und mit Vollendung des 62. Lebensjahres zur Hälfte steuerfrei, der jährliche Vermögenszuwachs während der Laufzeit erfolgt ohne Abgeltungssteuerabzug.
■ Hans-Peter Süßmuth

Die strategische Ausrichtung der Europäischen Zentralbank(EZB) wird sich auch in diesem Jahr kaum ändern. Wie erwartet, führt die EZB die „Nullzinspolitik“ fort. Schlechte Zeiten also für Sparer: Ihre Einlagen bei Banken und Sparkassen werden durch die weiterhin sehr niedrige Verzinsung schleichend entwertet. Attraktive Alternativen zu den hierzulande beliebtesten Geldanlagen der Privathaushalte, nämlich Sparbuch, Tages- und Festgeld, gibt es auf den ersten Blick nur für Anleger, die bereitwillig höhere Risiken in Kauf nehmen. Eine Ausnahme bilden da die privat Krankenversicherten: Für sie gibt es eine interessante Möglichkeit, risikofrei in die Zukunft zu „investieren“, indem sie für niedrigere Beiträge im Alter frühzeitig vorsparen.
Zwar wird schon seit dem 1. Januar 2000 ein gesetzlich vorgeschriebener Beitragszuschlag von 10 Prozent auf die ambulante, stationäre und zahnärztliche Absicherung erhoben – aber nur bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres. Ab dem Alter 65 wird das so angesparte Kapital dazu verwendet, den Beitrag zur privaten Krankenversicherung möglichst lange niedrig zu halten. Dieser Zuschlag ergänzt die von den Versicherern bereits im Beitrag einkalkulierten Alterungsrückstellungen und soll verstärkend die Beitragsbelastung im Alter mildern.
Wer jedoch sicherheitsorientiert lieber auf eine garantierte Beitragsentlastung im Alter setzt, entscheidet sich darüber hinaus für einen zusätzlichen Vorsorgebaustein. Den bieten mittlerweile nahezu alle Krankenversicherungsunternehmen an. Später im Ruhestand, mit dann geringeren Einkünften als zuvor im Berufsleben, macht sich die daraus resultierende garantierte finanzielle Entlastung für die Versicherten umso deutlicher bemerkbar.
Wer also während des Erwerbslebens bereit ist, füreine spätere garantierte Beitragsreduzierung monatlich etwas mehr aufzuwenden, kann bei Erreichen eines vorgegebenen Alters (häufig der Vollendung des 65. Lebensjahres) eine spürbare und garantierte Beitragsentlastung erwarten. Die LVM-Krankenversicherung zum Beispiel ermöglicht ihren Kunden mit dem Baustein Vorsorge- Plus eine garantierte Entlastung von immerhin bis zu 80 Prozent – und zwar auf die in der Vollversicherung enthaltenen Bausteine für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen. Zu beachten ist bei diesen flexibel gestalteten Vorsorgetarifen lediglich, dass es sich um ein zweckgebundenes Vorsparen zur Beitragsentlastung im (Renten-)Alter handelt. Deshalb kann das eingezahlte und verzinste Kapital auch nicht vorzeitig ausgezahlt werden und der Beitrag für den Vorsorgebaustein ist bis zum Vertragsende weiter zu entrichten. Auszahlung des eingezahlten und verzinsten Kapitals ist somit nicht vorgesehen. Somit ist der private Krankenversicherungsschutz und der freiwillig hinzu wählbare Vorsorgebaustein aufeinander abgestimmt und nur jeweils beim selben Anbieter versicherbar.
Gerade durch das Zusammenspiel dieser Aspekte istdas Vorsparen für im Alter den Beitrag senkende Maßnahmen eine sinnvolle Investition − in Zeiten niedriger Zinsen umso mehr!
Wer also privat krankenversichert ist und bisher nochkeine zusätzliche Vorsorge für eine individuelle, garantierte Senkung des Altersbeitrages getroffen hat, sollte sich von seinem Versicherer hierzu beraten lassen.
Privat krankenversicherte Kunden der LVM können sich direkt an eine der bundesweit über 2.200 LVM-Versicherungsagenturen wenden: Die LVM-Vertrauensleute und ihre Mitarbeiter beraten umfassend.

5 gute Gründe, warum sich das „Extra-Vorsorge-Sparen“ für Arbeitnehmer, Selbstständige, Freiberufler und Beamte lohnt:

◗◗ Arbeitnehmer erhalten neben dem Beitrag zurVollversicherung auch den Extra-Beitrag für den Vorsorgebaustein zu 50 Prozent (!) vom Arbeitgeber bezuschusst, wenn dieser noch nicht ausgeschöpft ist. In 2016 beträgt der maximale Zuschuss insgesamt 309,34 Euro.
◗◗ Selbstständige, Freiberufler und Beamte erhaltenspäter im Ruhestand in der Regel nur einen geringen oder gar keinen Zuschuss der gesetzlichen Rentenversicherung zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Wer aber als Rentner für den Beitrag weitgehend selbst aufkommen muss, wird das in seinem zur Verfügung stehenden Budget umfassender einplanen müssen und hat entsprechender weniger Geld für andere Dinge zur Verfügung. Dieser Gruppe verschafft die garantierte Beitragssenkung im Alter den nötigen Spielraum, den sich jeder als Rentner oder Pensionär wünscht.
◗◗ Mit Vorsorgebausteinen lassen sich auch noch Steuern sparen. Einzahlungen in diesen Vorsorgetarif sind im Rahmen der zugrunde liegenden Tarife der Vollversicherung (für Arbeitnehmer, Selbstständige und Freiberufler) bzw. Restkostenversicherung (für Beihilfeberechtigte, Beamte) ggf. noch steuerlich ansetzbar.
◗◗ Diese optionalen Vorsorge-Angebote sind mit vergleichsweise lukrativen Formen des Sparens vergleichbar, da aktuell mit relativ hohem Rechnungszins berechnet.
◗◗ Wer bisher privat versichert ist aber noch ohne Vorsorgebaustein, kann diesen problemlos nachträglich einschließen. Eine Gesundheitsprüfung ist nicht erforderlich. So können sich auch Menschen mit Vorerkrankungen eine garantierte Beitragssenkung im Alter sichern.
■ Norbert Schulenkorf

Ein wenig Zeit für dieses unbeliebte Thema lohnt sich

Privater Unfallschutz ist für jeden unverzichtbar, denn die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Berufs- und Wegeunfällen. Sie schützt in der Regel nur Arbeitnehmer, die meisten Selbstständigen müssen und sollten sich freiwillig versichern. Die Beiträge für die private Vorsorge müssen alle grundsätzlich aus versteuertem Einkommen bezahlen. Aber wer zahlt schon gerne Steuern?

Der Beitrag zur Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Pflichtversicherungfür alle Arbeitnehmer. Die Beiträge hierfür trägt allein der Arbeitgeber, dafür muss dieser keine Schadenersatzansprüche fürchten, wenn Beschäftigte einen Arbeits- oder Wegeunfall erleiden oder an einer Berufskrankheit erkranken.
Private Unfallversicherung
Die Beiträge für eine private Unfallversicherung zahltein Arbeitnehmer bzw. ein Selbstständiger als Versicherungsnehmer aus seinem Nettoeinkommen, das heißt nach Abzug von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen. Dafür kann er die Beiträge in der Steuererklärung als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben geltend machen. In der Regel bieten private Unfallversicherungen rund um die Uhr Versicherungsschutz und damit für alle Unfälle im Beruf und in der Freizeit.
Vorteil: Das Finanzamt akzeptiert in diesem Fall einen pauschalen Ansatz mit jeweils 50 Prozent für Werbungskosten bzw. Sonderausgaben.
Hinweis: Werbungskosten können in der Steuererklärungent weder pauschal mit 1.000 Euro berücksichtigt oder, wenn sie darüber liegen, entsprechend höher nachgewiesen werden. Sonderausgaben vermindern das zu versteuernde Einkommen und sind bis zu einem Höchstbetrag abzugsfähig, der allerdings im Einzelfall bereits durch Beiträge für Renten- und Krankenversicherung ausgeschöpft sein kann.
Betriebliche Unfallversicherung
Der Arbeitgeber kann für seine Arbeitnehmer einebetriebliche Unfallversicherung zusätzlich zur Pflichtversicherung über die gesetzliche Unfallversicherung abschließen. Eine attraktive Zusatzleistung, um Mitarbeiter zu gewinnen bzw. an das Unternehmen zu binden. Die dafür aufgewendeten Beiträge werden als betrieblich veranlasst angesehen und sind daher für das Unternehmen zu 100 Prozent Betriebsausgaben.
Leistungen aus der Unfallversicherung kann in der Regelnur der Versicherungsnehmer geltend machen.
Vorteil: Die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge sind bei dieser Regelung erst in einem eventuellen Leistungsfall wie Arbeitslohn zu behandeln, bis dahin für den versicherten Arbeitnehmer steuer- und sozialversicherungsfrei.
Möchte der Arbeitgeber stattdessen die Beiträge lieber sofort wie Arbeitslohn behandeln, dann kann den versicherten Arbeitnehmern ein so genannter „Direktanspruch“ eingeräumt werden. Das bedeutet, der Arbeitnehmer kann nach einem Unfall Leistungen direkt bei der Unfallversicherung geltend machen.
Unfallversicherung für Unternehmer
Die Beiträge für eine private Unfallversicherung eines Unternehmers werden nicht als betrieblich veranlasst anerkannt, sie können sich jedoch steuermindernd auswirken (siehe oben Werbungskosten/Sonderausgaben). Ausnahme und Tipp für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH: Sie werden hier wie sonstige Arbeitnehmer behandelt, das heißt die GmbH kann für den Geschäftsführer eine betriebliche Unfallversicherung abschließen. (Mit oder ohne Direktanspruch möglich)

Die Leistungen aus einer Unfallversicherung

Gesetzliche Unfallversicherung
Erhält ein Versicherter nach einem Arbeits- oder Wegeunfall über eine Berufsgenossenschaft Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, dann erhält der Verletzte diese Leistungen einkommensteuerfrei (§ 3 Einkommensteuergesetz [EStG]).
Private und betriebliche Unfallversicherung
Kapitalleistungen aus einer privaten Unfallversicherung sind grundsätzlich steuerfrei. Rentenzahlungen („Leibrente“, wie zum Beispiel Unfallrenten) sind dagegen als sonstige Einkünfte mit einem so genannten „Ertragsanteil“ zu versteuern (§ 22 EStG). Der Ertragsanteil ist der Teil der Rentenzahlung, der einen festgelegten Freibetrag übersteigt.
Hinweis: Bei einer betrieblichen Unfallversicherungohne Direktanspruch ist im Leistungsfall die Summe der für den betroffenen Arbeitnehmer gezahlten Beiträge wie Arbeitslohn zu behandeln.
■ Rüdiger Bräucker

Die gesellschaftlichen, organisationalen und individuellen Rahmenbedingungen von Führung haben sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt.
Man spricht vielfach von einer ‚VUCA‘-World (Volatility, Uncertainty, Complexity, Ambiguity), in der sich Organisationen und somit auch Führungskräfte bewegen: Unbeständigkeit führt zu einer erhöhten Veränderungsgeschwindigkeit und erfordert entsprechende Reaktionsmöglichkeiten; Unsicherheit und Komplexität beeinträchtigen eine langfristige Planung und erschweren die Entscheidungsfindung; mit Ambiguität gehen Ambivalenzen und Widersprüche einher, die das Führungshandeln wesentlich komplexer machen.
Daneben führt die Netzwerkgesellschaft dazu, dass Wissen demokratisiert wird. Durch die Transparenz von Wissen und Informationen sind Organisationen und auch Führungskräfte einem erhöhten Legitimationsdruck ausgesetzt. Weitere Schlagworte, die die Veränderungen skizzieren, sind Flexibilisierung, Digitalisierung und Automatisierung: Erwerbsarbeit ist räumlich, zeitlich und strukturell flexibler; Arbeitsinhalte und -formen verändern sich im Kontext der Digitalisierung; die Automatisierung führt dazu, dass bestimmte Arbeitsplätze zunehmend ersetzt werden können.
Damit ist nur ein Teil der gesellschaftlichen und organisationalen Veränderungen umrissen, mit denen Führungskräfte umgehen müssen. Auch die Menschen in den Organisationen haben sich verändert.
Die Mitarbeitenden erwarten zunehmend Gestaltungsfreiheit und Eigenverantwortung in ihrer täglichen Arbeit. Die Individualisierung führt zu stärker ausdifferenzierten Zielen und Wünschen von Mitarbeitenden, die sowohl ihre private als auch ihre berufliche Lebensplanung betreffen. Selbstbestimmung und sinnhafte Tätigkeiten rücken in den Vordergrund. Der Wunsch nach Selbstverwirklichung bleibt nicht auf das Privatleben beschränkt. Mitarbeitende fordern Partizipation und Kooperation und lehnen hierarchische Führungsbeziehungen ab.
Mit der sog. Wissensarbeit geht eine Eigenständigkeit der Mitarbeitenden einher, die das kennzahlengesteuerte Management by Objectives erschwert. Wissensarbeiter agieren sehr autonom und sind kaum direkt ‚steuerbar‘. Parallel nimmt der Qualifikationsdruck für die Mitarbeitenden zu. Da das Wissen immer schneller veraltet, reicht die einmal absolvierte Ausbildung seit Langem nicht mehr aus. Für den Kompetenzerhalt und -aufbau ist permanente Weiterbildung erforderlich, die von Führungskräften unterstützt werden muss.
Daneben wird es immer wichtiger – sowohl aufseiten der Mitarbeitenden als auch aufseiten der Führungskräfte – mit Widersprüchen umgehen zu können. Komplexe Organisationsmodelle bringen mehrdeutige Rollen hervor. Abhängig vom Kontext müssen bestimmte Rollenaspekte in den Vordergrund treten. In einer Matrix-Organisation kann bspw. die Anweisung des Vorgesetzten im Konflikt mit der Aussage eines indirekt Vorgesetzten stehen. Oder die Mitarbeitenden eines Dienstleistungsbetriebes sind gefordert, in ihrem Handeln zwischen Service und Kosten abzuwägen. Das heißt, dass Ambiguitätstoleranz und Rollenklärung bedeutende Parameter im Führungshandeln sind.
In der virtualisierten Arbeitswelt spielt selbstverständlich die Kommunikation eine zentrale Rolle. Führungskräfte sind gefordert, die Kommunikationsbeziehungen mit ihren Mitarbeitenden entsprechend zu gestalten und anzupassen. In der flexibilisierten Arbeitswelt, die unter anderem durch eine Entgrenzung von Berufs- und Privatleben gekennzeichnet ist, müssen Führungskräfte die damit einhergehenden Belastungen auffangen oder, wenn möglich, verhindern. In der zunehmend diversen Arbeitswelt haben Führungskräfte Integrationsleistungen zu erbringen, auf die sie nicht zwingend vorbereitet sind. Das Einbinden, Befähigen und Vernetzen der Mitarbeitenden wird auf unterschiedlichen Ebenen also immer wichtiger.
Nimmt man die grob umrissenen gesellschaftlichen, organisationalen und individuellen Veränderungen zusammen, wird deutlich, dass Führung sich bereits verändert hat und sich weiter verändern wird. Einerseits erschwert die VUCA-Welt die Führung, gleichzeitig macht sie Führung immer wichtiger, da Mitarbeitende Orientierung brauchen. Da Hierarchien häufiger hinterfragt werden, erhöht sich der Legitimationsdruck von Führung. Führungskräfte müssen daher in der Lage sein, die Mitarbeitenden (sowie die eigenen Vorgesetzten und Kolleg/inn/en) für die eigene Sache zu gewinnen. Wollen Führungskräfte wirksam sein, müssen sie sich vor allem ihrer unterschiedlichen Rollen bewusst sein.
War Führung bisher häufig fachlich geprägt, werden‚ Organisation‘ und ‚Management‘ – vor dem Hintergrund der beschriebenen Veränderungen – immer bedeutender. Dabei geht es darum, die unterschiedlichen Führungsrollen auszubalancieren. Sie lassen sich grob in eher aufgaben- oder ergebnisorientierte und eher mitarbeiterorientierte Aufgaben unterscheiden. Für die Entwicklung von Führungskräften bedeutet dies, ihre vertikale Entwicklung, also das Wachstum der ‚Führungspersönlichkeit‘, zu fördern und sie dabei zu unterstützen, eine gute Balance der Rollen zu finden. Eine rein horizontale Entwicklung, bei der es lediglich um den Erwerb neuen Wissens geht, kann den Anforderungen nicht gerecht werden.
■ Dr. Patricia Heufers

Langfinger unterwegs

Als Frau Keller aus der Mittagspause an ihren Arbeitsplatzzurückkehrte, erwartete sie eine böse Überraschung: Ihr Handy, das sie auf dem Schreibtisch hatte liegen lassen, war verschwunden.
Auch nach intensiver Suche war es nicht mehr aufzufinden.Im Gespräch mit ihren Kollegen stellte sich heraus, dass noch weitere Wertsachen und Handys abhanden gekommen waren.

Was war geschehen?

Eine unbekannte Person hatte sich in die unverschlossenenBüros geschlichen und Handys und Geldbörsen entwendet. Trotz einer polizeilichen Anzeige konnte der Täter nicht ermittelt werden.

Hausratversicherung erstattet den Diebstahlschaden

Frau Keller hat bei der LVM eine Hausratversicherung abgeschlossen. Diese bietet für Schäden dieser Art Versicherungsschutz über  die Position „Einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz in Gebäuden“.
Es gilt eine Entschädigungsgrenze von 500 Euro, Bargeld bis 100 Euro. Frau Keller bekam für ihr Handy 249 Euro aus der Hausratversicherung erstattet.

Vorteil bei der LVM Versicherung:

Auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des Versicherungsfalles verzichtet die Gesellschaft, wenn der Schaden nicht höher als 10.000 Euro ist.
Quelle: Sach-Schadenreport der LVM Versicherung

In der Ausgabe IV/2015 dieser Zeitschrift ist die Rechtslage und die Problematik des derzeit stark sinkenden HGB-Rechnungszinses und die damit zusammenhängende Erhöhung der Pensionsrückstellungen in der Handelsbilanz beschrieben worden. Zudem ist darauf hingewiesen worden, dass hier Änderungen seitens des Gesetzgebers geplant sind.
Ende Januar 2016 hat jetzt das Bundeskabinett beschlossen, dass für Altersversorgungsverpflichtungen in der Handelsbilanz zukünftig der durchschnittliche Marktzinssatz anders zu ermitteln ist. Statt einer Durchschnittsbildung über 7 Jahre soll eine Durchschnittsbildung über 10 Jahre erfolgen. Für Bilanzen zum 31. Dezember 2015 soll der neue Zinssatz freiwillig anwendbar sein, für Bilanzstichtage nach dem 31. Dezember 2015 soll der Zinssatz verbindlich sein. Der Unterschiedsbetrag aus der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach alter und neuer Methode soll einer Ausschüttungssperre unterliegen. Stimmen Bundesrat und Bundestag dem Gesetzentwurf zu, können die Änderungen im März 2016 in Kraft treten.
Trotz der dadurch kurzfristig wirkenden Entlastung besteht für Pensionszusagen in vielen Fällen weiterhin Handlungsbedarf, denn die Werte beider Methoden werden sich über die Jahre wieder angleichen. Die Erhöhung der Rückstellungen ist durch die Zinsänderung nicht aufgehoben sondern in die Zukunft verschoben.
■ Karin Windau-Eilers

Die gewinnneutrale Realteilung einer Personengesellschaftkann auch beim Ausscheiden eines Gesellschafters vorliegen, wenn sie von den verbleibenden Gesellschaftern fortgesetzt wird. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 17. September 2015 III R 49/13 unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden und damit die bisherige, restriktive Entscheidungspraxis gelockert.
Wird eine Gesellschaft aufgelöst, führt diese Betriebsaufgabefür die Gesellschafter grundsätzlich zu einer Gewinnrealisation. Dies kann durch eine sog. Realteilung verhindert werden, wenn die bisherigen Gesellschafter das Betriebsvermögen der Gesellschaft unter sich aufteilen und es bei ihnen Betriebsvermögen bleibt. Die Realteilung setzte aber bislang die Beendigung der Gesellschaft voraus.
In dem vom BFH entschiedenen Streitfall war eine Partnerinaus einer Freiberuflersozietät ausgeschieden. Sie erhielt dafür die in einer anderen Stadt gelegene Niederlassung, die sie bereits zuvor geleitet hatte, während die Hauptniederlassung von den übrigen Partnern unter der bisherigen Bezeichnung weiter geführt wurde.
Der BFH sieht hierin eine Teilbetriebsübertragung, die entgegen der bisherigen Rechtsprechung nunmehr im Rahmen einer Realteilung grundsätzlich gewinnneutral erfolgen kann. Die Realteilung bezwecke, wirtschaftlich sinnvolle Umstrukturierungsvorgänge steuerlich nicht zu belasten, wenn die Besteuerung stiller Reserven sichergestellt ist. Dies treffe nicht nur auf die Auflösung einer Gesellschaft, sondern auch auf das Ausscheiden eines Gesellschafters („Mitunternehmers“) zu. Im Streitfall steht dem nach dem Urteil des BFH auch nicht entgegen, dass der auswärtigen Niederlassung zuvor erhebliche liquide Mittel zugeordnet wurden.
Trotz der nunmehr vom BFH angenommenen Realteilung realisierte die ausgeschiedene Partnerin einen Veräußerungsgewinn, weil die Sozietät ihr daneben eine Rente zugesagt hatte, die nicht als betriebliche Versorgungsrente anzusehen war. Da die Sozietät ihren Gewinn zuvor durch Einnahmenüberschussrechnung ermittelt hatte, musste sie zudem zwecks Ermittlung des Veräußerungsgewinns (oder -verlustes) zwingend zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich (Bilanzierung) übergehen, was wiederum zu einem Übergangsgewinn oder -verlust der Beteiligten führt. Im Streitfall verneinte der BFH insoweit auch die Bindungswirkung einer verbindlichen Zusage, die das Finanzamt vor der Realteilung über deren steuerliche Folgen erteilt hatte. Eine verbindliche Zusage entfaltet ihre Bindungswirkung stets nur zugunsten, nicht aber zulasten des Steuerpflichtigen. Betrifft sie mehrere Steuerpflichtige wie bei einer einheitlichen und gesonderten Feststellung einer Gesellschaft, so müssen sich daher alle Feststellungsbeteiligten einvernehmlich auf sie berufen. Daran fehlte es im Streitfall. Ob dabei ein Verstoß gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht vorliegt, ist unerheblich.
■ BFH Urteil vom 17.9.2015 III R 49/13

Bei der Erbschaftsteuer wirken Steuerschulden, die auf einer Steuerhinterziehung des Erblassers beruhen, nur dann erwerbsmindernd, soweit die hinterzogene Steuer nach dem Erbfall auch tatsächlich festgesetzt wird. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 28. Oktober 2015 unter Aufgabe früherer Rechtsprechung entschieden.
Im Streitfall hatte eine Erblasserin Zinsen aus in Luxemburg angelegtem Kapitalvermögen nicht versteuert. Nach ihrem Tod deckte der Kläger, einer der Erben, die Steuerhinterziehung gegenüber dem Finanzamt (FA) auf. Das FA setzte die Einkommensteuer nachträglich gegen die Erben als Gesamtrechtsnachfolger fest, legte dabei jedoch fälschlicherweise DM-Beträge statt €-Beträge zugrunde. Dies führte im Ergebnis zu einer zu niedrigen Einkommensteuer. Der Kläger machte bei der Erbschaftsteuer nicht die tatsächlich festgesetzte, sondern die materiell-rechtlich zutreffende Einkommensteuersteuerschuld als Nachlassverbindlichkeit geltend. Das für die Erbschaftsteuer zuständige FA erkannte nur die tatsächlich festgesetzte Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit an. Das Finanzgericht (FG) folgte der Auffassung des Klägers.
Demgegenüber hob der BFH die Entscheidung des FG auf und wies die Klage ab.
Nach dem Urteil des BFH mindert sich der steuerpflichtige Erwerb des Erben entsprechend dem sog. Bereicherungsprinzip um die vom Erblasser herrührenden Schulden (§ 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes). Dies erfordert eine wirtschaftliche Belastung des Erben. Bei Steuerschulden des Erblassers ist diese im Allgemeinen gegeben, da die Finanzbehörden die entstandenen Steueransprüche grundsätzlich auch festsetzen. Anders ist es aber, wenn wie bei einer Steuerhinterziehung davon auszugehen ist, dass der Steuergläubiger seine Forderung nicht geltend machen kann. Eine wirtschaftliche Belastung liegt nach dem Urteil des BFH jetzt nur noch dann vor, wenn die Finanzbehörde die hinterzogene Steuer später auch tatsächlich festsetzt. Mit dem Bereicherungsprinzip sei es nicht zu vereinbaren, Steuern, die beim Eintritt des Erbfalls aufgrund der Hinterziehung keine wirtschaftliche Belastung waren und auch später den Erben mangels Festsetzung nicht belasten, erwerbsmindernd zu berücksichtigen.
Demgegenüber ist der BFH früher davon ausgegangen, dass eine wirtschaftliche Belastung im Hinterziehungsfall auch gegeben sei, wenn der Erbe das zuständige FA zeitnah über die Steuerangelegenheit unterrichtet (BFH Urteil vom 24. März 1999 II R 34/97). Hieran hält der BFH jetzt nicht mehr fest.
■ BFH Urteil vom 28.10.2015 II R 46/13

IGU e. V.