In ganz Deutschland spielte sich am Abend der Bundestagswahl ein richtiger Wahlkrimi ab. Und mit dem Ausgang hätte wohl kaum einer gerechnet: Die Union hat die absolute Mehrheit mit 41,5 Prozent nur knapp verpasst und die Liberalen sind das erste Mal seit Gründung der Bundesrepublik nicht im Parlament vertreten. Die Union ist aber trotz des guten Wahlergebnisses auf einen Koalitionspartner angewiesen. Die Herausforderung lautet: Bildung einer stabilen Koalition.
Die Union hat mit der SPD als auch mit den Grünen Sondierungsgespräche geführt, um auszuloten mit wem ein Bündnis möglich ist. Nachdem die Grünen letztlich die Gespräche für beendet erklärt hatten, starteten die Koalitionsverhandlungen im Oktober mit der SPD.
In den letzten Wochen haben neben den Großen Koalitionsrunden (75 Mitglieder) auch 12 Arbeitsgruppen mit vier Unterarbeitsgruppen getagt, um einen Koalitionsvertrag auszuarbeiten. Bis zuletzt konnten bei einigen Themen noch keine Einigungen gefunden werden. Das betraf zum Beispiel die doppelte Staatsbürgerschaft, die Einführung einer Pkw-Maut für Ausländer, die Rentenfrage und Steuern. Dass Verhandlungen zwischen beiden Volksparteien nicht einfach sind, liegt in der Natur der Sache. Aus unterschiedlichen Überzeugungen müssen Kompromisse geschmiedet werden.
Oberste Prämisse: Gründlichkeit vor Schnelligkeit. Auch wenn eine Große Koalition in diesem schwierigen Umfeld der Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger war, ist allen Beteiligten bewusst, dass dies auch mit Risiken wie Politikverdrossenheit und weiteren Parteiaufsplitterungen verbunden ist, die auf Dauer die Stabilität und die Handlungsfähigkeit unseres Landes in Frage stellen könnten, Beispiel Italien. Daher muss sich eine Große Koalition insbesondere um die großen Themen unseres Landes kümmern, damit die gute und stabile Entwicklung nicht gefährdet wird.
Europa: Ein stabiles Europa ist Voraussetzung für den Wohlstand in Deutschland. Deswegen muss in jedem Einzelfall der Weg der Solidarität, unter klar definierten Bedingungen der Gegenleistungen, konsequent fortgesetzt werden. Daher wird es weder Eurobonds (allgemeine Vergemeinschaftung der Haftung) noch einen Fonds zur Tilgung von Altschulden geben. In Europa gilt weiterhin das von der Union klar vertretene Prinzip von Eigenverantwortung und Solidarität mit dem es gelingen wird, Europa zu einer Stabilitätsunion zu entwickeln.
Energiewende: An dem Atomausstieg bis zum Jahr 2022 wird festgehalten. Deshalb muss die Energiewende gelingen. Damit eine weitere Kostenexplosion verhindert wird, wird das EEG kurzfristig novelliert. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien muss stärker gesteuert werden, damit die Versorgungssicherheit, die Umweltverträglichkeit und vor allem die Bezahlbarkeit gewährleistet sind, damit auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft. Daher werden Ausbaukorridore festgelegt, damit Produktion und Verbrauch besser aufeinander abgestimmt werden, sowie Vergütungssätze und Befreiungstatbestände überarbeitet. Altanlagen genießen selbstverständlich Vertrauensschutz.
Steuern: Wie versprochen, will die Union keine Steuern erhöhen – so soll es auch bleiben. In einem wirtschaftlich mehr als schwierigen Umfeld, aber auch einer Zeit, in der Deutschland noch nie mehr Steuereinnahmen hatte als heute, darf die gute Situation nicht dem Risiko von steigender Arbeitslosigkeit ausgesetzt werden. Mit über 42 Millionen Beschäftigten hatten noch nie mehr Menschen in Deutschland Arbeit. Höhere Steuersätze bedeuten nicht höhere Steuereinnahmen. Der Wachstumskurs muss beibehalten werden.
Demographischer Wandel: Die Überalterung unserer Gesellschaft stellt uns alle vor große Herausforderungen. Es beginnt mit der Bewältigung des Fachkräftebedarfs, der Weiterentwicklung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und endet mit der Versorgung von Jung und Alt. Insbesondere durch gezielte Verbesserungen in der Qualifikation sowie dem Ausbau der Pflege müssen wirksame Lösungen geschaffen werden.
Ländlicher Raum: Ein zentrales Anliegen ist es, die ländlichen Räume attraktiver zu entwickeln und für gleichwertige Lebensverhältnisse in Stadt und Land einzutreten. In einem integrierten Ansatz sollen die soziale, öffentliche und gesundheitliche Infrastruktur gestärkt werden. So soll zum Beispiel ganz Deutschland bis 2018 mit schnellem Internet versorgt werden (Breitbandoffensive).
Schuldenabbau: Es bleibt dabei: Erstmals seit 1969 soll Deutschland ab 2015 keine neuen Schulden mehr aufnehmen. Die Entwicklungen einiger südeuropäischer Staaten zeigen wohin es führt, wenn man über seine Verhältnisse lebt. Ferner ist der Schuldenabbau ein wichtiger Beitrag im Rahmen der Generationengerechtigkeit, das heißt, mehr Chancen für junge Menschen.
Gerechtigkeit: Die Menschen erwarten, dass es in unserem Land gerecht zugeht. Deshalb wird sich die Politik auf einen Mindestlohn verständigen, der nach meiner Auffassung unter Einbeziehung der Tarifpartner ermittelt und dann für allgemeingültig erklärt werden muss. Ferner muss die sogenannte Mütterrente – für Frauen, deren Kinder vor 1992 geboren wurden – wie versprochen um einen Rentenpunkt aufgestockt werden. Aufgrund der guten Beschäftigung ist unser Sozialsystem in der Lage, diese Gerechtigkeitslücke endlich auszugleichen. Von dieser Maßnahme werden über 8 Millionen Mütter mit Familien profitieren.
Bis Ende November soll der Koalitionsvertrag stehen. Ich bin optimistisch, dass das gelingt. Schließlich können wir nicht solange Neuwahlen ausrufen bis das Ergebnis jedem gefällt. Danach wird die SPD ihre beschlossene Mitgliederbefragung durchführen. In der Union wird der Bundesausschuss (kleiner Parteitag) mit Delegierten aus allen Landesverbänden am 9. Dezember über den Koalitionsvertrag entscheiden.
Wenn es keine unvorhergesehenen Überraschungen gibt, wird Angela Merkel kurz vor Weihnachten in ihrer dritten Amtszeit zur Bundeskanzlerin gewählt werden.
von Franz-Josef Holzenkamp (MdB)
Strafverfahren gegen Inhaber, Mitarbeiter und Führungskräfte eines Unternehmens sind heutzutage keine Seltenheit. Jeder kann unversehens in ein Strafverfahren geraten. Oft genügt schon eine Verdachtsäußerung von vermeintlich Geschädigten, Konkurrenten, Bürgerinitiativen, Nachbarn, Kunden oder eines unzufriedenen Mitarbeiters, um die Staatsanwaltschaft tätig werden zu lassen.
Ob ein Vorwurf zu Recht erhoben wird oder nicht: Für die Betroffenen kann das katastrophale Folgen haben, bis hin zum finanziellen Ruin. Die Strafverfolgung richtet sich nach deutschem Recht nicht gegen Unternehmen und juristische Personen, sondern betrifft persönlich jeweils die verantwortlichen Unternehmensmitarbeiter und die Mitglieder der Organe, die sich dann selbst auf eigene Rechnung juristisch wehren müssen. Geschieht dies nicht schnell genug und nachhaltig und gelangt der Fall noch an die Öffentlichkeit, kann das nicht nur für die Betroffenen, sondern gerade auch für das Unternehmen aufgrund des Imageverlustes verheerende Auswirkungen haben. Darum sollte es im ureigensten Interesse des Unternehmers liegen, dieses Risiko durch eine passende Rechtsschutzversicherung abzudecken.
Mit Rechtsschutz durch den Paragrafendschungel
Die wachsende Zahl der sich stets ändernden Gesetze und Vorschriften, begleitet von einer verschärfenden Rechtsprechung, ist oft nicht mehr durchschaubar. Auch ein unbegründeter Verdacht erfordert schnelles Handeln, um Schaden vom Betrieb abzuwenden. Aufgrund des Organisationsverschuldens müssen Unternehmer darüber hinaus auch für Fehler von Mitarbeitern oder Subunternehmern geradestehen. Zudem gilt für die versehentliche Verletzung von Vorschriften: „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“ Beruhigend, wenn man dann eine gute Rechtsschutzversicherung hinter sich weiß.
Strafrechtliche Ermittlungen kommen häufig in folgenden Bereichen vor:
§ Umwelt: z. B. wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung oder Verunreinigung von Gewässern und Boden
§ Produkthaftung: z. B. durch das In-Verkehr-bringen von Waren und Produkten,
die Personen- und/oder Sachschäden verursacht haben sollen
§ Betriebsstättenverantwortung: z. B. durch Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften
§ Kaufmännische Verantwortung: z. B. durch den Vorwurf der Steuerhinterziehung oder Beschäftigung illegaler Mitarbeiter
Wenn der Staatsanwalt ermittelt, wird es meist teuer
Vor dem Hintergrund einer zunehmenden Komplexität wirtschaftlicher Sachverhalte sind staatsanwaltliche Ermittlungen tiefgreifend und langwierig, womit der Verteidigungskostenaufwand durch Honorarvereinbarungen mit Strafverteidigern und auch die Hinzunahme von Sachverständigen einen bedeutenden Umfang annimmt.
Bei Verfahrenseinstellungen oder auch Freisprüchen werden bestenfalls die Kosten in gesetzlichem Umfang aus der Staatskasse zurückerstattet. Die Rückerstattung bezieht sich damit nicht auf den wesentlichen Teil der Kosten aus freien Honorarvereinbarungen mit Strafverteidigern und Sachverständigen. Eine passende Rechtsschutzversicherung mit Erweitertem Strafrechtsschutz trägt dieses Risiko für den Unternehmer.
Der LVM-Gewerberechtsschutz mit RechtsschutzPlus und Erweitertem Strafrechtsschutz macht das strafrechtliche Risiko für Unternehmen kalkulierbarer.
Verteidigungskosten und Umsatzeinbußen durch Imageschäden kann man nicht kalkulieren. Daher müssen Betroffene bei einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren klug und entschlossen handeln. Der Erweiterte Strafrechtsschutz im Gewerbe-Kombi-Rechtsschutz der LVM hilft Inhabern, Geschäftsführern, Führungskräften und Mitarbeitern bei der richtigen Verteidigungsstrategie und deckt alle Aktionsbereiche eines Unternehmens ab, wie Produktion, Betriebssicherheit, Umweltschutz und kaufmännische Bereiche wie Steuer-, Subventions- und Bilanzierungsangelegenheiten. Darüber hinaus bietet LVM-Rechtsschutz den versicherten Unternehmen einen Webseiten-Check für die anwaltliche Prüfung der firmeneigenen Homepage, um rechtliche Risiken in diesem Zusammenhang von vornherein zu vermeiden.
Der Versicherungsumfang auf einen Blick
§ Auf Wunsch Vermittlung eines erfahrenen Strafverteidigers
§ Verteidigung bei Vorwurf von Vorsatz (Ausschluss bei rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz – Ausnahme: Strafbefehl)
§ Über die gesetzliche Vergütung hinausgehende Honorare für besonders spezialisierte Strafverteidiger
§ Firmenstellungnahme
§ Honorare für außergerichtliche Sachverständige bis 25.000 Euro
§ Rechtsschutz bei Durchsuchung und Beschlagnahme
§ Anwaltliche Betreuung bei Zeugenaussagen
§ Verfahrenskosten inklusive Auslagen von Zeugen und Sachverständigen
§ Kosten der Nebenklage, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen
§ Strafkaution bis 200.000 Euro als Darlehen
§ Versicherungsschutz ab Einleitung des Ermittlungsverfahrens, auch wenn die Ursache vor Vertragsschluss liegt
§ Aktive Strafverfolgung
§ Daten-Rechtsschutz
§ Webseiten-Check per Mailberatung über RechtsschutzPlus
LVM-Rechtsschutz punktet auch im Verkehrsbereich: mit „Rechtsschutz ab Autokauf“
LVM-Rechtsschutz erweitert den Versicherungsschutz um eine völlig innovative Leistung, die einmalig auf dem deutschen Rechtsschutzmarkt ist: dem „Rechtsschutz ab Autokauf“. Bislang konnte die LVM-Rechtsschutzversicherung ihren Neukunden manchmal nicht helfen, wenn es um einen Streit aus einem Autokaufvertrag ging, zum Beispiel wegen falscher Angabe der gefahrenen Kilometer oder sonstiger Mängel. Denn der Zeitpunkt des Autokaufs und damit auch der Versicherungsfall liegen häufig vor Abschluss des Rechtsschutz-Vertrags. Mit dem neuen Tarif sind Streitigkeiten aus dem Autokauf- bzw. Leasingvertrag versichert, wenn der Rechtsschutz-Vertrag bis zu 2 Wochen vor oder nach der Zulassung des Fahrzeugs abgeschlossen wird. Das gilt sowohl für Privat- als auch für Firmenfahrzeuge.
■ Anne Hilchenbach
2014 erfolgt Umstellung auf einheitlichen Zahlungsverkehrsraum
Nach der Euro-Einführung soll nun auch ein gesetzlich vorgegebener einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum realisiert werden, die sogenannte „Single Euro Payment Area“ oder kurz SEPA. 2014 wird es daher Änderungen im europäischen Zahlungsverkehr geben.
Grenzüberschreitende, bargeldlose Zahlungen sollen künftig ebenso einfach und schnell abgewickelt werden können wie im inländischen Zahlungsverkehr.
Was ändert sich?
Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl kommen bei SEPA-Überweisungen die IBAN (International Bank Account Number/internationale Bankkontonummer) und der BIC (Business Identifier Code/Internationale Bankleitzahl) zum Einsatz, um das Konto des Zahlungsempfängers eindeutig zu bestimmen. Die IBAN ist 22 Stellen lang. Sie ist dennoch leicht zu merken, da sich die neue Ziffernkombination aus der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer (10-stellig, ggf. aufgefüllt mit voran gestellten Nullen) zusammensetzt. Hinzu kommen ein Länderkürzel (zum Beispiel DE für Deutschland) und eine zweistellige Prüfzahl.
Ferner ersetzt das SEPA-Mandat die heutige Einzugsermächtigung. Handlungsbedarf für die IGU-Mitglieder besteht nicht. Wenn bereits eine Einzugsermächtigung vorliegt, wird diese in ein gültiges SEPA-Mandat umgewandelt und verwendet.
Die individualisierte Mandatsreferenz-Nummer stimmt mit der IGU-Mitgliedsnummer überein, die im Adressfeld Ihrer Ihnen vorliegenden Ausgabe unserer „Inhalte“ über der Anrede angegeben ist. Diese Mandatsreferenznummer dient zusammen mit der Gläubiger-ID der eindeutigen Identifizierung des Mandats im gesamten SEPA-Raum.
■ Gesche Seifert-Post
Die Daten in der Wolke
Wortbilder sind ein beliebtes Stilmittel, um abstrakte Dinge besser verständlich und greifbar zu machen. Dass sich insbesondere die Welt der IT hier gerne bedient, ist dabei nichts Neues. Ob beim Server, also dem sprichwörtlichen „Datensklaven“, dem Tablet, der aussieht wie ein Tablett mit Bildschirm oder dem „fensterbasierten“ Betriebssystem Windows: Überall werden Bilder benutzt, um die Eigenschaften von Geräten oder Programmen anschaulich zu beschreiben.
So auch beim Cloud Computing. Natürlich gibt es hier keine echte Wolke, in der Berechnungen durchgeführt werden, sondern der Begriff ist im übertragenen Sinn zu verstehen.
Cloud Computing beschreibt den Ansatz, Nutzern Teile der gewohnten IT-Infrastruktur über ein Netzwerk zur Verfügung zu stellen. Das Angebot kann über Hardware, wie Rechen- oder Speicherkapazitäten, bis hin zu ganzen Softwarelösungen viele verschiedene Komponenten umfassen. Da der Zugriff aus der Ferne über ein Netzwerk, wie beispielsweise aus dem Internet, erfolgt, entsteht für den Nutzer der Eindruck einer undurchsichtigen Wolke, aus der er die Dienste bezieht.
Im Wesentlichen bedeutet Cloud Computing also, dass bestimmte IT-Komponenten nicht mehr auf den Systemen der Anwender betrieben, sondern von einem Anbieter als Dienst gemietet werden. Der Nutzer erhält Daten oder Resultate, indem er sie über eine Schnittstelle von dem Dienst abruft. Die eigentliche Datenverarbeitung geschieht aber in der Cloud. Die Praktikabilität von Cloud Computing-Lösungen hängt eng mit der Leistungsfähigkeit der benutzten Netzwerke zusammen, so dass diese Form der Vermietung von Dienstleistungen vor allem mit dem Ausbau der Breitbandnetze in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat.
Drei Basismodelle
Technisch lässt sich das Cloud Computing in drei Ebenen unterteilen, bei denen die oberen auf den darunter liegenden Ebenen aufbauen können.
Auf unterster Ebene, der Infrastruktur, wird lediglich die virtuelle Hardware bereitgestellt. Plattformen bzw. Programme, welche die Recheninstanzen nutzen und steuern, wie beispielsweise Betriebssysteme, werden vom Nutzer gestellt, eingerichtet und verwaltet.
Auf der Plattform-Ebene liegt die Systemadministration in der Regel vollständig beim Cloud-Anbieter. Dieser ist für die Bereitstellung der erforderlichen Rechenkapazitäten verantwortlich. Der Nutzer liefert lediglich Softwareanwendungen, die er auf den Systemen in der Cloud betreibt.
Auf der Anwendungs-Ebene stellt der Cloud-Anbieter auch die Softwareanwendungen zur Verfügung. Der Nutzer agiert mit diesen lediglich über eine Schnittstelle und liefert Daten zur Verarbeitung.
Prominente Beispiele
Auch wenn der Begriff Cloud Computing bei vielen noch nicht fest im Vokabular verankert ist, so hat doch fast jeder schon einmal einen Cloud-Dienst genutzt oder zumindest von ihm gehört. Ein bekanntes Beispiel ist der Online-Speicher „Dropbox“, der die in ihm gespeicherten Daten in einer Cloud ablegt und so mit unterschiedlichen Endgeräten synchronisieren kann. Dem Nutzer stehen seine Daten damit überall auf dem aktuellen Stand zur Verfügung. Auch sehr bekannt ist die Büro-Anwendung „Google Docs“, bei der über browserbasierte Programme kostenlos Text verarbeitet oder eine Tabellenkalkulation erstellt werden kann. Microsoft bietet mit „Office 365“ mittlerweile ebenfalls eine Lösung an, die zumindest optional Cloud-basiert arbeitet.
Die drei genannten Dienste sind als so genannte Software as a Service-Angebote (SaaS) der Anwendungs-Ebene des Cloud Computing zuzuordnen, mit dem der Endbenutzer in der Regel am häufigsten in Berührung kommt.
Als Beispiel für die Infrastruktur-Ebene ist „Amazon Web Services“ relativ weit verbreitet, das sich – wie die meisten Angebote der Infrastruktur-Ebene – vorrangig an Unternehmen richtet. Der Dienst entstand ursprünglich dadurch, dass Amazon durch saisonale Lastspitzen global verteilte IT-Kapazitäten für den Online-Handel vorhalten musste und diese in ruhigeren Zeiten besser auslasten wollte.
Für und Wider
Aufgrund mittlerweile fast flächendeckend verfügbarer Breitbandanschlüsse wird Cloud Computing für Unternehmer immer interessanter. Anstatt eigene Server zu betreiben, können ganz nach Bedarf Ressourcen angemietet werden. Teure Leerlauf- oder Niedriglastzeiten entfallen ebenso wie die aufwändige Wartung eigener Systeme. Zu Spitzenlastzeiten können schnell und flexibel weitere Kapazitäten beschafft werden, ohne dass die Fixkosten direkt in die Höhe schnellen. Auch Software aus der Cloud kann eine Alternative sein, etwa um Lizenzkosten einzusparen.
Allerdings sollten auch die Kritikpunkte am Cloud Computing nicht unberücksichtigt bleiben. Den häufigsten Diskussionspunkt stellt in diesem Zusammenhang das Thema Datenschutz dar. Da die (nicht selten hochsensiblen) Daten nicht nur in der Cloud eines Drittanbieters verarbeitet werden, sondern auch dorthin und wieder zurück transportiert werden müssen, können sich diverse Angriffspunkte ergeben. Zudem unterliegen Cloud-Anbieter mit Sitz im Ausland oft weniger strengen Datenschutzbestimmungen als in der Bundesrepublik. Hier ist eine adäquate Vertragsgestaltung und größtmögliche Transparenz wichtig, um Vertrauen zu schaffen.
■ Dennis Cosfeld
Die Zahl der Wohnungseinbrüche steigt jedes Jahr bedenklich an. Alleine 2012 wurden in Deutschland rund 144.000 Fälle in der Polizeilichen Kriminalstatistik erfasst. Im Vergleich zum Vorjahr ist das eine Steigerung von fast 9 Prozent. Es gibt jedoch Möglichkeiten, das Einbruchsrisiko zu minimieren. Eine gemeinsame Kampagne von Polizei und Bund klärt über die Notwendigkeit und Wege der Einbruchsprävention auf.
Mechanische Sicherungsprodukte wie etwa spezielle Schlösser helfen, Türen und Fenster einbruchsicherer zu machen. Da Einbrecher mangelhafte Sicherungen leicht überwinden, sollten unbedingt geprüfte und anerkannte Produkte verwendet werden. Die Vorkehrmaßnahmen zeigen ihre Wirkung: Über ein Drittel aller Einbrüche scheitern an sinnvoller Sicherungstechnik.
Sicherungsprodukte sollten immer durch Fachunternehmen eingebaut werden, da nur eine sachgerechte Montage effizient vor Einbrüchen schützt. Günstige Einstiegsmöglichkeiten wie Keller- oder Nebeneingangstüren werden von Laien häufig vernachlässigt oder vergessen. Deshalb lohnt es sich in jedem Fall, professionelle Hilfe zu Rate zu ziehen.
Kampagne „K-Einbruch“ macht auf die Einbruchsgefahr aufmerksam
Zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen, wie Bürger ihr Hab und Gut vor Einbrechern schützen, finden Sie über den Internetauftritt www.k-einbruch.de. Unter anderem gibt es hier detaillierte Informationen zur Einbruchssicherung von Rollläden, Fenstern und Türen, aber auch zu den verschiedensten Arten von Alarmanlagen. An der Kampagne, die von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes durchgeführt wird, beteiligt sich auch die LVM Versicherung. Ziel ist es, die Bevölkerung noch intensiver als bisher für eine wirksame Einbruchsprävention zu sensibilisieren.
Beratung vor Ort – Netzwerk „Zuhause sicher“
Eine optimale Beratung rund um das Thema Einbruchschutz bietet das Netzwerk „Zuhause sicher“. Dort begleitet man Sie von der polizeilichen Beratung über die handwerkliche Umsetzung bis zur Präventionsplakette. Weitere Infos erhalten Sie über www.zuhause-sicher.de.
Kinderfragen
Einbrüche können auch Kinder beschäftigen. Vielleicht wurde im Kindergarten, bei Freunden, Verwandten zu Hause eingebrochen. Danach stellen Kinder Fragen, wie „Was heißt einbrechen?“ und „Was machen wir, damit das bei uns nicht passiert?“. Antworten für Kinder und Erwachsene bietet das Minibuch „Ina und Leo besuchen die Polizei“. Das Minibuch erhalten Sie gratis in den LVM-Versicherungsagenturen.
■ Michael Kürten
Die Unwetter im Juni, Juli und August haben viele Kunden der LVM-Autoversicherung vor allem durch massiven Hagelschlag hart getroffen: 28.000 Hagelschäden aus drei Hagelereignissen haben einen Schadenaufwand von über 50 Millionen Euro verursacht.
Um ihren Kunden zeit- und ortsnah zu helfen, hat die LVM in den besonders stark betroffenen Regionen insgesamt 22 Hagelzentren eingerichtet. Schwerpunkte waren Westfalen, Thüringen, Niedersachsen und Bayern.
„Mit den Hagelaktionen machen wir den LVM-Service für den Kunden erlebbar. In den Hagelzentren arbeiten die LVM-Versicherungsagenturen, eigene Sachverständige und externe Gutachter ebenso wie Sachbearbeiter aus Münster Hand in Hand. Hier spürt der Kunde, wie wichtig es ist, einen Servicepartner vor Ort zu haben. Das kommt bei den Betroffenen richtig gut an“, resümiert Berthold Schmedt, Direktor der Autoversicherung. Mehr als 50 Sachverständige waren für die LVM bei den Hagelaktionen im Einsatz.
Schadensregulierung: Kunden haben die Wahl
Die Versicherten wählen im Hagelzentrum aus drei verschiedenen Optionen, welche Art der Schadensregulierung sie wünschen:
✔ Anhand eines Sachverständigengutachtens lassen sie den Schaden in einer Fachwerkstatt reparieren.
✔ In geeigneten Fällen drücken Fachleute, die auf eine schonende Beseitigung von Hageldellen pezialisiert sind, die so genannten Dellendrücker, die Dellen direkt im Hagelzentrum aus dem Lack heraus.
✔ Darüber hinaus haben LVM-Versicherte die Möglichkeit, den Schaden „fiktiv“ abzurechnen. Das heißt, die im Gutachten festgestellte Schadenssumme bekommen sie direkt ausgezahlt. Die Verwendung des Geldes bleibt dem Versicherten dann selbst überlassen.
Die LVM-Mitarbeiter in Münster, in den Versicherungsagenturen und die Sachverständigen haben mit den Hagelaktionen dem Namen der LVM als Serviceversicherer alle Ehre gemacht.
■ Carmen Hörbelt, Verena Barkling
Mit der Gleichstellung im Einkommensteuergesetz können sich Lebenspartner und Lebenspartnerinnen zusammen veranlagen lassen und erhalten damit alle steuerlichen Vorteile, die auch Eheleute haben.
Das Splitting-Verfahren ist Bestandteil der Zusammenveranlagung: Vor Berechnung der Steuerschuld wird das gemeinsame Einkommen in zwei Hälften aufgeteilt (gesplittet). Erst danach wird die darauf fällige Einkommensteuer berechnet und verdoppelt. Damit wird eine höhere Steuerbelastung durch den progressiven Einkommensteuertarif vermieden. Auch eingetragene Lebenspartner und Lebenspartnerinnen können nun, beispielsweise für den Lohnsteuerabzug, die Lohnsteuerklassen IV/IV, III/V oder das so genannte Faktorverfahren wählen.
254.000.000.000 Euro – sicher müssen auch Sie genau hinsehen, um diese Zahl zu erfassen. 254 Milliarden – oder auch anders gesagt: eine Viertel Billion Euro! Genau dies ist die Summe, die Schätzungen zufolge in diesem Jahr vererbt wird. In Form von Lebensversicherungen, Bankguthaben, Wertpapieren, Immobilien, Schmuck, Kunst und natürlich auch in Form von Unternehmen oder Unternehmensanteilen.
Erbschaften von mindestens 100.000 Euro werden in den nächsten Jahren um 50 Prozent zunehmen, jeder fünfte Erbe kann bald einen sechsstelligen Betrag erwarten. Was letztendlich beim Erbenden auch tatsächlich ankommt, steht auf einem anderen Blatt, denn der Staat hat schon früh erkannt, dass es sich lohnt, sich am Nachlass des Verstorbenen zu beteiligen und das Erbe zu besteuern.
Wie hoch ist die Besteuerung des Erbes?
Grundgedanke des Gesetzgebers war, bei der Besteuerung der Erben die Familie durch Freibeträge zu schützen, Millionenerben hingegen sollten einen höheren Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Freibeträge, welche Verwandtschaftsverhältnisse hierfür notwendig sind und welchen Steuerklassen sie zuzuordnen sind.
Steuerklasse | Personenkreis | Freibetrag EUR |
---|---|---|
I | Ehegatte und eingetragener Lebenspartner | 500.000 |
Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder | 400.000 | |
Enkelkinder | 200.000 | |
Eltern und Großeltern bei Erbschaften | 100.000 | |
II | Eltern und Großeltern (soweit nicht zur Steuerklasse I gehörend) | 20.000 |
Geschwister | 20.000 | |
Neffen und Nichten | 20.000 | |
Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern | 20.000 | |
Geschiedene Ehegatten und Lebenspartner einer aufgehobenen Lebenspartnerschaft | 20.000 | |
III | alle übrigen Beschenkten und Erwerber (z.B. Tante, Onkel); Zweckzuwendungen | 20.000 |
Wenn die Freibeträge überschritten sind, greifen je nach Steuerklasse und Wert des steuerpflichtigen Teils Steuersätze von 7 bis 50 Prozent:
Wert des steuerpfl. Erwerbs (§ 10 ErbStG) bis einschließlich | Steuerklasse I | Steuerklasse II | Steuerklasse III |
---|---|---|---|
75.000 EUR | 7 % | 15 % | 30 % |
300.000 EUR | 11 % | 20 % | 30 % |
600.000 EUR | 15 % | 25 % | 30 % |
6.000.000 EUR | 19 % | 30 % | 30 % |
13.000.000 EUR | 23 % | 35 % | 50 % |
26.000.000 EUR | 27 % | 40 % | 50 % |
über 26.000.000 EUR | 30 % | 43 % | 50 % |
Beispiel: Bei einem nicht verheirateten Paar wird Bankguthaben von 50.000 Euro vererbt. Der Erbende fällt in Steuerklasse III („alle übrigen …“) mit einem Freibetrag von 20.000 Euro. Somit beträgt der Wert des steuerpflichtigen Teils 30.000 Euro, der Steuersatz in Steuerklasse III liegt hier bei 30 Prozent. Es sind also 9.000 Euro Erbschaftsteuer an den Fiskus abzuführen.
Tipp für die Vertragsgestaltung zur Absicherung mit einer Risiko-Lebensversicherung
Wie wichtig die richtige Vertragsgestaltung sein kann, zeigt folgendes Beispiel: Gerade nicht verheiratete Paare nutzen oft die Absicherung über eine Risiko-Lebensversicherung, um für die fehlende gesetzliche Hinterbliebenenrente vorzusorgen. Wenn nun zum Beispiel der Mann einen Vertrag über 100.000 Euro abschließt, um seine Partnerin abzusichern, fallen 80.000 Euro in den steuerpflichtigen Teil, der mit 30 Prozent besteuert wird. Fazit: 24.000 Euro fließen an den Fiskus.
Das lässt sich durch geschickte Vertragsgestaltung verhindern, wenn in diesem Fall die Partnerin den Vertrag abschließt (Versicherungsnehmerin), aber der Mann versichert wird (versicherte Person). Im Todesfall des Mannes werden die kompletten 100.000 Euro steuerfrei an die Partnerin (da Versicherungsnehmerin) ausgezahlt.
Genau umgekehrt kann sich so auch die Frau versichern und es wird quasi durch eine „über-Kreuz-Absicherung“ eine gegenseitige, steuerfreie Auszahlung im Todesfall erreicht. Über denselben Weg können sich auch Firmenteilhaber gegenseitig absichern. Beratung ist hier unbezahlbar.
Sonderregelung für Wohneigentum
Ein Freibetrag von 500.000 Euro für den Ehepartner scheint auf den ersten Blick viel zu sein. Allerdings werden zukünftig in zwei von drei Fällen auch Immobilien vererbt. Man muss nicht unbedingt in München oder Hamburg wohnen, um schnell an die Freibetragsgrenze heranzukommen.
Deshalb hat der Gesetzgeber hier eine Sonderregelung geschaffen. Für einen Ehepartner oder den eingetragenen Lebenspartner ist die selbst genutzte Wohnimmobilie steuerfrei, egal wie hoch der Wert ist, wenn sie 10 Jahre selbst zu Wohnzwecken benutzt wird. Wird die Immobilie an Kinder oder Enkel vererbt, deren Elternteil bereits verstorben ist, fällt ebenfalls keine Erbschaftssteuer an, wenn die Wohnfläche 200 Quadratmeter nicht übersteigt. Andernfalls muss der übersteigende Teil anteilig versteuert werden. Auch hier gilt die 10-jährige Nutzungsregel.
Wird die Immobilie innerhalb der 10-Jahresfrist verkauft, entfällt die Steuerfreiheit, es sei denn, es gibt zwingende Gründe wie zum Beispiel Tod oder Pflegebedürftigkeit des Erben. Unabhängig von dieser besonderen Regelung für Familienwohneigentum können Ehegatten und Partner bzw. Kinder ihre persönlichen Freibeträge (s. Tabelle) zusätzlich nutzen, sie werden hierdurch nicht berührt. Darüber hinaus sind für sie Hausrat im Wert von 40.000 Euro und Gegenstände im Wert von 12.000 Euro steuerfrei. Und zusätzlich gibt es für Ehe- und eingetragene Lebenspartner einen Versorgungsfreibetrag von 256.000 Euro.
Sonderregelung für Firmeninhaber
Firmeninhaber, die den ererbten Betrieb im Kern fünf Jahre fortführen, werden von der Besteuerung des Betriebsvermögenswertes zu 85 Prozent verschont. Weitere Kriterien hierfür: Die Lohnsumme nach fünf Jahren muss mindestens 400 Prozent der durchschnittlichen Lohnsumme zum Erbzeitpunkt betragen.
Wird der Betrieb im Kern über sieben Jahre fortgeführt, bleibt das Erbe steuerfrei, wenn unter anderem die Lohnsumme nicht geringer als 700 Prozent der durchschnittlichen Lohnsumme zum Erbzeitpunkt ausfällt.
Ausführlichere Informationen hierzu bietet die Broschüre des Bundesfinanzministeriums „Die Begünstigung des Unternehmensvermögens in der Erbschaftsteuer“. Sie finden sie auf der Homepage unter www.bundesfinanzministerium.de. Dann einfach unter Suchbegriff „Unternehmensvermögen“ vorgeben und die Broschüre runterladen.
Riesiger Handlungsbedarf
Die Größenordnungen machen deutlich, wie groß hier der Handlungsbedarf ist. In jedem Fall ist es ratsam, sich rechtzeitig mit dem Thema „Erben und Vererben“ auseinanderzusetzen und rechtskundige anwaltliche oder notarielle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
■ Hans-Peter Süßmuth
Beispiel aus der Praxis zur Anlage ererbten Vermögens
Immer häufiger werden Berater mit der Frage konfrontiert, wie ererbtes Vermögen sicher und lukrativ anzulegen ist. Gerade in Zeiten eines bereits seit Jahren anhaltenden Zinstiefs keine leichte Aufgabe.
Ein mögliches Produkt ist die private Rentenversicherung. Sie verbindet attraktive Verzinsungen mit einer hohen Sicherheit für das angelegte Kapital und ist allein in der Lage, eine lebenslange Versorgung zu garantieren. So führt zum Beispiel eine Einmaleinzahlung von 100.000 Euro in eine sofort beginnende Rentenversicherung für einen 65-jährigen Mann zu einer lebenslangen Rente in Höhe von 482 Euro monatlich* einschließlich Gewinnbeteiligung. Garantiert sind hiervon 336 Euro.
Als besonderes Bonbon: Die Rente wird immer ein Leben lang gezahlt, auch wenn die Person so alt wird wie Johannes Heesters oder älter. Aber auch bei frühem Ableben ist eine 25-jährige Zahlung der Rente – zum Beispiel an die Hinterbliebenen – garantiert.
*Zugrunde gelegt wurde der Tarif Q2G der LVM-Lebensversicherung, ein besonders günstiger Tarif für Mitglieder der IGU. Die genannte Rente basiert auf dem Stand der Tarife und der Gewinnbeteiligung des Jahres 2013 und kann nicht garantiert werden.
Für jeden verantwortungsbewussten Unternehmer ist es eine Selbstverständlichkeit, dass die Maschinen in seinem Unternehmen regelmäßig gewartet werden und die Autos zumindest alle zwei Jahre zum TÜV müssen. Doch wie sieht es mit der eigenen Altersvorsorge aus? Wie regelmäßig wird diese auf den Prüfstand gestellt?
Pensionszusagen sind ein beliebtes Modell für Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, sich eine steuerlich geförderte Altersversorgung aufzubauen. Der Gesellschafter-Geschäftsführer erhält vom Unternehmen die schriftliche Zusage auf betriebliche Versorgungsleistungen in Form von Alters-, Invaliditäts- und/oder Hinterbliebenenleistungen. Zur Absicherung der Leistungen wird eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen.
Die Pensionszusage stellt oft den tragenden Baustein der Altersversorgung des Gesellschafter-Geschäftsführers dar. Deshalb ist es wichtig, sie regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen:
Passt die Versorgung noch zur aktuellen Lebenssituation?
In vielen Zusagen ist ein fixer Betrag als Rentenleistung festgeschrieben, der zum Zeitpunkt der Zusageerteilung den Versorgungsbedarf des Gesellschafter-Geschäftsführers abdeckte. Anpassungen an die Gehaltsentwicklung wurden nur selten vorgenommen. Auch bei einer sich ändernden familiären Situation sollte die Zusage überprüft werden: Ist eine Witwen- oder Waisenversorgung eingeschlossen? Wird ein höherer Berufsunfähigkeitsschutz benötigt, weil der Versorgungsberechtigte als Alleinverdiener eine Familie unterhalten muss?
Ist die Finanzierung der Versorgung noch sicher gestellt?
Die anhaltend negative Entwicklung der Kapitalmärkte geht auch an den Lebensversicherern nicht spurlos vorbei. Die ursprünglich prognostizierten Leistungen können heute nicht mehr erreicht werden. Gleichzeitig ist die Lebenserwartung in den vergangenen Jahren weiter angestiegen. Um die Altersversorgung ein Leben lang zu finanzieren, wird daher mehr Kapital benötigt. Sinkende Renditen auf der einen Seite und gestiegener Kapitalbedarf auf der anderen Seite können zu einer deutlichen Unterdeckung der Versorgung führen.
Was passiert, wenn nicht rechtzeitig auf eine Unterdeckung reagiert wird?
Ein Beispiel: Einem Gesellschafter-Geschäftsführer wurde in den 1980er Jahren eine Pensionszusage erteilt. Erst zum Rentenbeginn im Jahr 2013 stellt er fest, dass durch die abgeschlossene Versicherung nur 1.500 Euro der zugesagten 2.000 Euro Altersrente ausfinanziert sind. Um die Lücke jetzt noch zu schließen, wird ein Einmalbeitrag von 88.888 Euro für eine zusätzliche Rentenversicherung benötigt (sofortbeginnende Rentenversicherung der LVM-Lebensversicherung mit einer gewinnabhängigen Gesamtrente von 500 Euro).
Verzichtet er auf die nicht finanzierte Rente von 500 Euro, so geht ihm damit nicht nur ein wesentlicher Teil seiner Altersversorgung verloren: Der Bundesfinanzhof sieht im Verzicht auf werthaltige Pensionsansprüche grundsätzlich eine verdeckte Einlage in die Kapitalgesellschaft und Zufluss von Einnahmen beim Gesellschafter-Geschäftsführer. D.h. es entsteht ein fiktiver Zufluss von Arbeitslohn in Höhe des Einmalbeitrags, der für die Rentenleistung an einen Versicherer gezahlt werden müsste, in diesem Fall also von 88.888 Euro, welche vom Gesellschafter-Geschäftsführer zu versteuern sind, ohne dass er tatsächlich eine Leistung erhält.
Hätte man nicht bis zum Rentenbeginn gewartet, so hätte man die Möglichkeit gehabt, die Lücke durch geringere laufende Versicherungsbeiträge zu schließen. Auch eine Anpassung der Versorgungszusage wäre noch ohne steuerliche Nachteile möglich gewesen.
Werden noch alle rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet?
Nicht nur die finanziellen Aspekte, auch die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Pensionszusage sollten regelmäßig überprüft werden. Formulierungen, die bei Vertragsabschluss noch üblich waren, können heute aufgrund geänderter Rechtsprechung oder von Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörde zu steuerlichen Problemen führen.
Bei Fragen zu Pensionszusagen stehen Ihnen die Experten im Bereich betriebliche Altersversorgung bei der LVM-Lebensversicherung gerne zur Verfügung. So kann die Zusage auf den aktuellen Stand gebracht werden. Finanzierungslücken können rechtzeitig erkannt und geschlossen werden.
■ Monika Traphagen
Kosten für ein Sachverständigengutachten, mit dem gegenüber dem Finanzamt der niedrigere gemeine Wert eines Nachlassgrundstücks nachgewiesen wird, sind bei der Berechnung der Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig, wenn sie in engem Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen stehen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 19. Juni 2013 (Az.: II R 20/12) entschieden.
Der Kläger war Alleinerbe seines im August 2009 verstorbenen Onkels. Unter anderem gehörte zum Nachlass ein mit einem Einfamilienhaus bebautes Grundstück. Für die vom Finanzamt angeforderte Erbschaftsteuererklärung ließ der Erbe ein Sachverständigengutachten zum Nachweis des gemeinen Werts des Grundstücks erstellen. Das Finanzamt verwendete zwar den im Gutachten ermittelten Verkehrswert für die Immobilie. Allerdings wurden die Sachverständigenkosten nicht als Erbfallkosten von dem zu versteuernden Erwerb abgezogen. Dagegen klagte der Erbe vor Gericht.
In der ersten Instanz wurde die Klage mit der Begründung abgewiesen, die Gutachterkosten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts seien Kosten der Rechtsverfolgung zur Minderung der Erbschaftsteuer und damit nicht Erbfallkosten im Sinne des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 Erbschaftsteuergesetz. Dem widersprach der BFH in der Revision mit der Begründung: Die Kosten für das Gutachten seien als sogenannte Nachlassregelungskosten abzugsfähig, weil zu den Nachlassregelungskosten auch die Kosten für die Bewertung von Nachlassgegenständen gehörten, wenn sie in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen und nicht erst durch die spätere Verwaltung des Nachlasses anfallen. Bei den Kosten für die Bewertung von Nachlassgegenständen handele es sich auch nicht um Rechtsverfolgungskosten, die nicht abzugsfähig sind. Dieser Begriff sei eng zu verstehen und umfasse nur die vom Erben aufgewendeten Verfahrens- und Prozesskosten eines Rechtsbehelfs oder finanzgerichtlichen Klageverfahrens gegen die Erbschaftsteuerfestsetzung.
Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting schnell und „eins zu eins“ umgesetzt. Eingetragene Lebenspartner und Verheiratete sind jetzt im Einkommensteuergesetz gleichgestellt. Die Änderungen im Einkommensteuergesetz sind am 19. Juli 2013 in Kraft getreten. Sie stellen die Gleichbehandlung von Verheirateten und eingetragenen Lebenspartnern für das Einkommensteuergesetz sicher.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in seiner Entscheidung vom 7. Mai 2013 festgestellt, dass die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting verfassungswidrig ist.
Für die Lebenspartnerschaften, die noch keine bestandskräftigen Steuerbescheide haben, gilt damit das Ehegattensplitting rückwirkend ab 2001.
Der Aufbruch in den Massenmarkt
Smartphones bedeuten die Verschmelzung des Handys mit dem Computer. Haben beide in ihren Anfangszeiten noch parallel und unabhängig voneinander existiert, so kam es später schnell zu unübersehbaren Annäherungen: Handys mit WAP-Technologie ermöglichten erste Zugriffe auf Web-Inhalte und über WLAN waren auch Laptops mit Internetverbindung zumindest in einem gewissen Rahmen mobil. Der Bedarf zeichnete sich immer klarer ab und seit der Erfindung des Smartphones verschwimmen die Grenzen zwischen der Welt der Handys und der der Computer nun endgültig.
Die Resonanz ist – gerade in Deutschland – enorm. Der Branchenverband Bitkom rechnet damit, dass 2013 mehr als 80 Prozent aller in Deutschland verkauften Handys Smartphones sein werden. Damit liegt man hierzulande weit über dem globalen Durchschnitt. Marktstudien gehen davon aus, dass bereits heute jeder dritte Bundesbürger über 14 Jahre ein Smartphone besitzt.
Und trotzdem sind Smartphones nur die Plattform für die eigentlichen Garanten dieses Erfolgs: Die Apps. Erst diese sind es, die den intelligenten Telefonen ihre besonderen Fähigkeiten verleihen, jedes Gerät absolut individuell werden lassen und die Hardwarekomponenten in immer neuer Weise kreativ nutzen.
Was sind eigentlich Apps?
Der Begriff „App“ leitet sich vom englischen Wort „Application“ ab, was mit „Anwendung“ übersetzt werden kann. Mit Apps sind also Anwendungen oder Programme gemeint, die auf den Smartphones genutzt werden können. Diese Idee ist an sich nicht neu. Auch auf den bisherigen Handys waren Programme installiert, mit denen der Nutzer seine Kontakte verwalten oder SMS schreiben konnte. Das Revolutionäre an der Idee der Apps auf Smartphones ist so etwas wie ein Baukastenprinzip: Das Betriebssystem des Smartphones stellt eine Plattform dar, auf der neben den Systemkomponenten auch viele andere Anwendungen laufen können. Diese Programme müssen nicht vom Hersteller des Betriebssystems stammen, sondern können von jedermann irgendwo auf der Welt programmiert worden sein. Alle Ressourcen, die zur Programmierung der Apps benötigt werden, sind kostenlos und frei verfügbar. Dieses System ermöglicht die Entstehung und Pflege von Apps in einer Menge und Qualität, wie sie kein kommerzieller Hersteller bieten könnte. Die Nutzer erstellen die Apps also zu sehr großen Teilen selbst, während sich der Hersteller des Betriebssystems lediglich das Recht zur Prüfung und Veröffentlichung der Anwendungen vorbehält.
Dieses Vorgehen hat dazu geführt, dass sich ein eigener Markt für Apps gebildet hat. Und obwohl der Großteil der Anwendungen für den Nutzer kostenlos ist, gibt es einige Unternehmen, die mit der Entwicklung, der Pflege und dem Verkauf von Apps gutes Geld verdienen.
Smartphone-Apps können enormen Mehrwert bieten
Neben vielen privaten Entwicklern haben auch Unternehmen den Mehrwert von Apps für sich und vor allem für ihre Kundenkommunikation erkannt. Schließlich stellen die kleinen Programme ein hervorragendes Marketinginstrument dar. Schafft man es, eine interessante App zu entwickeln und im Markt zu etablieren, so kommt der Kunde sehr häufig auf seinem privaten Smartphone mit der Marke in Kontakt. Man kann ihm einen besseren Service bieten, einen engeren Kontakt zu ihm pflegen und so die Kundenbindung und -loyalität positiv beeinflussen. Der Nutzungsgrad von Apps unter den Kunden ist hoch und der Trend zeigt weiter nach oben. Hatten Nutzer 2011 durchschnittlich 32 Apps auf ihrem Smartphone, waren es 2012 schon 41. Und nicht nur die Anzahl der Apps steigt, sondern auch die Zeitspanne, die der Nutzer mit ihnen verbringt.
Eine bunte Mischung
Das liegt nicht zuletzt daran, dass auch der Markt der verfügbaren Apps mittlerweile längst den Kinderschuhen entwachsen ist. Die Mehrheit der Anwendungen besteht nicht mehr aus Spielen für den einfachen Zeitvertreib, sondern es gibt viele nützliche Helfer für den Alltag, das Berufsleben, die Kommunikation und für die Unterhaltung. So haben beispielsweise soziale Netzwerke einen sehr hohen Marktanteil. Die Möglichkeit über diesen Weg immer und überall mit seinen Freunden in Verbindung sein zu können, überzeugt scheinbar viele Nutzer. Ebenso hoch im Kurs stehen Kommunikationsdienste, die der SMS mittlerweile längst den Rang abgelaufen haben. Auch Anwendungen für Online-Shops und Banking erfreuen sich großer Beliebtheit. Mehr und mehr Nutzer suchen heute nebenbei auf ihrem Smartphone nach den passenden Schuhen oder einem neuen Fernseher und zahlen dann ganz bequem über mobile Zahlungssysteme. Eine besondere Rolle kommt den Navigations-Apps zu. Sie verbinden in einzigartiger Weise die Fähigkeiten moderner Smartphones und führen den Nutzer über GPS ohne lästige Zusatzgeräte sicher ans Ziel. Und dies sind nur einige Beispiele aus der großen Vielzahl der verfügbaren Apps. Diese praktischen Helfer unterstützen im Alltag dort, wo früher langwierige und komplizierte Wege notwendig waren.
Die LVM im mobilen Zeitalter
Auch die LVM Versicherung ist bereits im Markt der Smartphone-Apps vertreten. Die Anwendung kann über den App-Store für das i-Phone heruntergeladen werden und bietet neben einer praktischen Agentursuche diverse Servicedienste wie eine Pannenhilfe, Schadensmeldung oder den direkten Zugriff auf das Kundenportal „Meine LVM“.
Ein Ende des Wachstumstrends der Smartphone-Apps ist nicht in Sicht, und kreative Entwickler lösen immer mehr Alltagsprobleme mit Hilfe der Mini-Anwendungen. Man darf gespannt sein, welche weiteren Innovationen aus diesem Bereich hervorgehen werden.
■ Dennis Cosfeld
Quellen: Smartphones in Deutschland mit 80 Prozent Marktanteil, Nielsen 1 in 2 own a smartphone, average 41 apps, Abruf am 19.07.2013.
Reserven sind wichtig
Wie wichtig eine Reserve ist, weiß jeder Autofahrer zu schätzen, wenn sich die Benzinanzeige der „0“ nähert und die nächste Tankstelle noch nicht in Sicht ist. Aber auch jeder Unternehmer muss Reserven einplanen, um langfristig erfolgreich zu sein: Liquiditätsreserven, Zeitreserven, Reserven an Arbeitskräften und Material. Je weniger sicher die Zukunft planbar ist, umso wichtiger sind Reserven.
Auch bei Versicherungsunternehmen gibt es Reserven. In den vergangenen Wochen haben sich die öffentlichen Diskussionen um die zeitnahe Ausschüttung der sogenannten Bewertungsreserven aus den Kapitalanlagen der Lebensversicherer verstärkt. Was sind dies überhaupt für Reserven und worum geht es hierbei genau?
Wichtige Fakten
Lebensversicherer geben langfristige Zinsversprechen: Über 50, 60 und mehr Jahre garantieren sie eine Mindestverzinsung, darüber hinaus erwirtschaftete Gewinne werden in Form einer – nicht garantierten – Gewinnbeteiligung ausgeschüttet.
Um diese Versprechen auf Dauer planen und kaufmännisch verantwortlich umsetzen zu können, kaufen Versicherer lang laufende Wertpapiere mit fester Verzinsung. Bewertungsreserven entstehen aus der Differenz des derzeitigen Marktwertes dieser Wertpapiere und dem dafür bei Kauf gezahlten Preis. Sie werden auch „stille Reserven“ genannt. Es sind also vom Versicherer nicht realisierte Kursgewinne, die erst durch die Veräußerung realisiert würden.
Ein Beispiel anhand einer langlaufenden Bundesanleihe:
Angenommen, die nachfolgend beschriebene Anleihe der Bundesrepublik Deutschland (WKN 113514) wäre vom Versicherer am 18. Januar 2000 erworben worden.
◗ Der Kurs der Anleihe lag damals bei 100,2 Prozent,
◗ ausgestattet mit einem Zinskupon von 6,25 Prozent p.a.
◗ Laufzeitende und somit Rückzahlung 01. April 2030
Das bedeutet, dass auch heute noch Zinsen, Jahr für Jahr, bis zum Jahr 2030 in Höhe von 6,25 Prozent an den Versicherer gezahlt würden. Da das Zinsniveau zur Zeit aber sehr niedrig ist, liegt aktuell der Kurs der Anleihe bei 154,79 Prozent. Die Rückzahlung des Kapitals erfolgt am 01. April 2030 zu 100 Prozent. Die Differenz von 54,79 Prozent sind die derzeitigen nicht realisierten Kursgewinne (Stand: 01. Juli 2013).
Die Kurse sind bei diesen Papieren nur deshalb so hoch, weil das Zinsniveau in den Keller gefallen ist.Bewertungsreserven sind also rein bilanzielle Buchgewinne von Wertpapieren. Es sind keine Gewinne, die verteilt werden könnten, sondern sie streben bis zum Ende der Laufzeit wieder gegen Null und lösen sich am Ende der Laufzeit auf.
Bei der aktuellen Gesetzeslage müssen die Versicherten bei Abläufen an diesen „Scheinreserven“ beteiligt werden. Dies hat zur Folge, dass etwa 5 Prozent der Kunden – eben die mit derzeit ablaufenden Lebensversicherungen – profitieren. Für den Rest, etwa 95 Prozent der Kunden, sinkt dadurch die laufende Verzinsung.
Zur Diskussion
Ist es gerecht, einen kleinen Teil der Kunden zu beteiligen und den Großteil dafür bezahlen zu lassen? Sollte jetzt diese Anleihe vom Versicherer verkauft werden? Oder sollte der Versicherer zur Stabilisierung der langfristigen Überschussbeteiligung und Garantien für die Versicherungsnehmer diese Anleihe behalten?
Für den Versicherer bietet diese Anleihe langfristig gesicherte Erträge, die den Versicherten zugute kommen. Diese werden benötigt, um die Zinsversprechen erfüllen zu können. Müsste jetzt diese Anleihe verkauft werden, um aus den Kursgewinnen auch die Bewertungsreserven für die derzeitigen Abläufe und Rückkäufe zu bedienen, wäre das für die Bestandskunden langfristig ein Verlust. Für die Gesamtheit der Versicherten geht kein Euro verloren, wenn die Reserven nicht, wie zur Zeit praktiziert, zeitnah ausgezahlt werden. Dies wird in der Presse leider oft falsch dargestellt. Es ist langfristig für die Versichertengemeinschaft besser, eine verlässliche Altersversorgung zu haben und die Bewertungsreserven nicht auszuzahlen. Dies wird auch von der staatlichen Finanzdienstleistungsaufsicht so gesehen.
Hierzu einige Zitate:
„Ernstzunehmende Verbraucherschützer sollten die Verbraucher davor schützen, dass Lebensversicherer Gewinne ausschütten, die nie erwirtschaftet wurden oder werden.“ (Manfred Poweleit, Branchenanalyst)
„Wir brauchen eine Lösung, die den Interessen aller dient, nicht nur den gerade Ausscheidenden.“ (Focus)
Neue Impulse, wie zukünftig mit den Bewertungsreserven zu verfahren ist, wird es wohl erst nach der Bundestagswahl geben.
Augen auf beim Neuabschluss einer Renten- und Lebensversicherung
Die Lebensversicherungsunternehmen verhalten sich sehr unterschiedlich bei der Darstellung der Bewertungsreserven. Die in den Angeboten genannte voraussichtliche Ablaufleistung beinhaltet häufig die zur Zeit gültige Beteiligung an den Bewertungsreserven. Andere Unternehmen sind hier zurückhaltend, weil mit hoher Wahrscheinlichkeit feststeht, dass die aktuell wegen der niedrigen Zinsen sehr hohen Reserven in Zukunft vielleicht gar nicht mehr verteilt werden können. Sobald die Zinsen steigen, schmelzen die Reserven wie Schnee in der Sonne.
Bei einem Angebotsvergleich können sich daraus erhebliche Differenzen ergeben. Hier ein Fall aus der Praxis: Ein Unternehmen offerierte dem Kunden im Angebot eine voraussichtliche Ablaufleistung in Höhe von 650.027 Euro.
Das Garantiekapital betrug 392.384 Euro. Somit betrug die Gesamtgewinnbeteiligung 257.643 Euro. Darin enthalten waren aber 95.809 Euro zur Zeit gültige Bewertungsreserven.
Hier wird die Gewinnbeteiligung durch die im Augenblick gültigen Bewertungsreserven um sage und schreibe 59,2 Prozent aufpoliert.
Um nicht Äpfel mit Birnen zu vergleichen, müssen Interessenten an dieser Stelle Angebote sehr genau prüfen.
■ Hans-Peter Süßmuth
Seit Oktober 2011 bietet die LVM-Autoversicherung ihren Kunden im Schadensfall mit dem PKW auf Wunsch ein kostenloses Servicepaket aus einem Ersatzwagen während der Reparatur, Hol- und Bringservice sowie einer Fahrzeugreinigung an: den LVM-SchadenService.
Ein weiterer klarer Pluspunkt ist die freiwillige Wahl des Kunden für das Werkstattmanagement der LVM. Im Gegensatz zu vielen Mitbewerbern gibt es bei der LVM keinen Werkstattbindungstarif, der dem Kunden die freie Wahl der Werkstatt nimmt. Bei der LVM besteht mit dem SchadenService ein System, das dem Kunden nur Vorteile bietet.
Vorteile des LVM-SchadenService
➡ Mit Ihnen zusammen sucht die LVM eine Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe aus.
➡ Die Werkstatt holt Ihr Fahrzeug ab und sorgt für eine fachmännische Reparatur.
➡ Sie erhalten einen kostenlosen Ersatzwagen für die Dauer der Reparatur. So bleiben Sie mobil.
➡ Nach der Reparatur wird Ihnen das Fahrzeug gereinigt zurückgebracht.
➡ Service & Qualität
Bei allen Werkstätten aus dem LVM-SchadenService handelt es sich um geprüfte freie und markengebundene Qualitätsbetriebe, die ein von der LVM gestelltes Anforderungsprofil erfüllen müssen. Basis für eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit sind fair getroffene Vereinbarungen mit den Partnerwerkstätten.
Kundenzufriedenheit
Die Zufriedenheitsbefragungen zeigen, dass die Kunden den LVM-SchadenService äußerst positiv bewerten. Folgende Rückmeldungen (original Kundenzitate) bestätigen, dass die LVM die richtigen Partnerwerkstätten ausgewählt hat, und den Kunden im Schadensfall einen Top-Service bietet.
✚ „Ausgezeichnete Arbeit u. Service der Reparaturwerkstatt.“
✚ „Herzlichen Dank für die sehr gute Unterstützung! TOP-Kundenorientierung!“
✚ „Vom Anfang bis zum Ende ein tadelloser Service. Bedanke mich!“
Ausblick
Für den LVM-SchadenService ist deutschlandweit ein flächendeckendes Netzwerk von Partnerwerkstätten entstanden. Somit ist für jeden Kunden die Möglichkeit gewährleistet, den kostenlosen Service in Anspruch zu nehmen. Mit dem LVM-SchadenService unterstreicht die LVM Versicherung ihre Position als Top-Serviceversicherer. Im Jahr 2013 werden bereits mehr als 25.000 Kunden den LVM-SchadenService nutzen.
Die LVM Versicherung ist sich sicher, dass die hohe Kundenzufriedenheit zu einem weiteren Ausbau des LVM-SchadenService führen wird.
■ Annette Mette und Sven Deipenbrock
Der Markt für Lebensversicherungen ist in Bewegung gekommen. Bereits in der Ausgabe 04/2012* hatten wir unter der Überschrift „Sicherer Hafen in stürmischen Zeiten“ über das aktuelle Zinsumfeld und die sich hieraus ergebenden Anforderungen an das Produkt „Lebens- und Lentenversicherung“ berichtet.
Die weiter anhaltende Niedrigzinsphase ist der Grund, warum vermutlich die meisten Lebensversicherer die früher wie selbstverständlich ausgesprochene garantierte Mindestverzinsung über die gesamte Dauer des Vertrages überdenken. Und in der Tat: Bei einer Rentenversicherung wird dem Kunden ein Zins nicht nur bis zur Rente garantiert, sondern für den Fall, dass er sich für die Verrentung und nicht für die Kapitalabfindung entscheidet, sogar ein Leben lang. Das sind Zinsversprechen über nur sehr schwer zu kalkulierende, sehr lange Zeiträume von oft 70 oder mehr Jahren.
Doch genau dies war in der Vergangenheit auch einer der Gründe, weshalb die Lebensversicherung zu dem beliebtesten Vorsorgeinstrument überhaupt geworden ist: Die langfristig planbare Sicherheit. 90 Millionen Verträge – mehr als Einwohner – sprechen für sich. Die Kapital bildende Lebens- oder Rentenversicherung ist einer der Eckpfeiler der privaten Vorsorge. Und auch wenn die Niedrigzinsphase nicht an den Lebensversicherungen vorbeigegangen ist: Gemessen am derzeitigen Kapitalanlageumfeld schlagen sich Lebens- und Rentenversicherungen gut. Aktuell ist der Ertrag für Kunden einer Lebens- oder Rentenversicherung wesentlich höher als die Rendite von Bundesanleihen. Und er liegt seit Jahren deutlich über der Inflation.
Angesichts der Niedrigzins-Problematik haben jetzt erste Gesellschaften ihre Produkte umgestellt und bieten nun Rentenversicherungen ohne eine Garantieverzinsung an. Denn: Die Niedrigzinsphase stellt für Lebensversicherungsunternehmen eine Belastung dar, die Branche muss nur Absicherung ihrer Zinsversprechen jedes Jahr hohe Beträge reservieren.
Zu diesem Thema schreibt das manager magazin online treffend:
„So wundert es nicht, dass gerade weniger finanzkräftige Anbieter und die Töchter großer Aktiengesellschaften mit neuen Produkten an der lebenslangen Garantie rütteln – und damit am Alleinstellungsmerkmal der deutschen Lebensversicherung. Genossenschaftlich organisierte Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit halten sich dagegen zurück.“
Auch die LVM-Lebensversicherung bietet aktuell noch die klassische Lebensversicherung mit einer garantierten Mindestverzinsung an.
Dabei ist eine Produktvariante ohne garantierte Verzinsung gar nicht neu. Beinahe alle Lebensversicherer bieten seit vielen Jahren sogenannte „fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen“ an, die genau so funktionieren: Es gibt keine Garantieverzinsung und das Kapitalanlagerisiko liegt – bei höheren Renditechancen – in voller Höhe beim Kunden. Diese Form der Lebensversicherung hat für chancenorientierte Kunden eindeutig ihre Berechtigung, in der Praxis spielte sie in der Vergangenheit aber eher eine geringere Rolle.
Auch die neuen Produkte stoßen aktuell bei Kunden noch nicht auf eine sehr große Nachfrage. Es bleibt also spannend im Vorsorgemarkt. Vermutlich ist es nach wie vor so, dass der Durchschnittskunde bei seiner Altersvorsorge auf „Nummer sicher“ gehen möchte und Garantien zu schätzen weiß. Der alte Spruch: „Mit der Altersversorgung spekuliert man nicht“ scheint zeitlos zu sein.
Neue Produkte müssen diesem Sicherheitsstreben der Kunden bei der Altersvorsorge Rechnung tragen, die Sicherheit des Produktes transparent machen und trotzdem vernünftige Renditeerwartungen zulassen.
■ Hans-Peter Süßmuth
Für die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes ist eine gute Auslastung entscheidend. Wenn die Räder stillstehen, fällt der Umsatz – und damit der Deckungsbeitrag für die fortlaufenden Fixkosten – geringer aus oder ganz weg. Deshalb sind Schäden durch Feuer, Sturm oder Rohrbruch in Betrieben dreifach gefährlich:
1. Die Sachschäden an Gebäude und Inventar müssen behoben werden.
2. Vorübergehend fallen Mehrkosten an, zum Beispiel für zusätzliche Lagermiete.
3. Die entgangenen Erträge verschlechtern das Betriebsergebnis erheblich. Möglicherweise verliert das Unternehmen in dieser Situation sogar Kunden.
Risiko wird häufig unterschätzt
Der Schaden durch den Ertragsausfall ist häufig größer als der Sachschaden am Inventar. Bis der Betrieb vollständig wieder aufgenommen werden kann, vergehen unter Umständen Monate, in denen weniger oder gar kein Geld verdient wird. Gehälter, Mieten, Zinsen, Abschreibungen etc. müssen trotzdem weiter bezahlt werden. Um in dieser Situation finanzielle Engpässe zu vermeiden, ist die vorausschauende Absicherung durch eine Ertragsausfallversicherung als Ergänzung zur Betriebsinhaltsversicherung wichtig.
Damit die Zwangspause nicht zum endgültigen Aus wird
Die Ertragsausfallversicherung kommt bis zu einem Jahr lang für entgangene Gewinne und fortlaufende Kosten auf, wenn ein Schaden durch Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm oder Hagel den Betrieb lahmlegt. Damit der Betrieb möglichst schnell wieder mit voller Kraft läuft, übernimmt sie auch Mehrkosten, zum Beispiel für Überstundenzuschläge oder die Anmietung von Produktions-, Lager- und Geschäftsräumen, die übergangsweise benötigt werden.
Tipp: Versicherungssumme durch 365 teilen
Ob die Höhe der Deckung für den Ertragsausfall (noch) ausreichend ist, lässt sich mit dieser Formel leicht überprüfen. Bei einer Versicherungssumme von beispielsweise 60.000 Euro stehen im Kalenderjahr pro Tag nur ca. 164 Euro zur Verfügung, um die fortlaufenden Kosten und den Gewinnausfall zu decken. Reicht dieser Betrag aus, um das Überleben des Betriebes zu sichern? Wenn nicht, ist eine Beratung durch einen Versicherungsspezialisten angeraten, der die individuellen Risikopotenziale analysiert und ein passendes Deckungskonzept erstellt.
■ Michael Kürten
Es ist wieder Bundestagswahl und die Oppositionsparteien im Bundestag, SPD, Grüne und die Linke, machen das Gesundheitssystem zum Wahlkampfthema. Sie werben nach 2009 wieder mit der „Umgestaltung“ des Krankenversicherungssystems zu einer „Bürgerversicherung“. Das über Jahrzehnte bestehende und gut funktionierende duale System aus gesetzlichen Krankenkassen und Privaten Krankenversicherungen soll nach deren Willen abgeschafft werden.
Das Modell der Bürgerversicherung sieht in groben Zügen vor, dass alle in Deutschland lebenden Personen Mitglied und beitragspflichtig werden und dass bei der Beitragsermittlung sämtliche Einkünfte – zum Beispiel auch Kapitaleinkünfte und Mieteinnahmen – berücksichtigt werden. Das bedeutet, dass sich auch Selbstständige, Beamte und Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze in der Bürgerversicherung versichern müssen.
Was sehen die Modelle der Parteien vor?
➜ Das Modell der CDU
Die CDU setzt auch künftig auf Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Privaten Krankenversicherungen. Sie wollen am bisherigen dualen Gesundheitssystem festhalten. Eine einheitliche Bürgerversicherung lehnen sie ab. Sie erklären die privaten Krankenversicherungen zu einem unverzichtbaren Bestandteil des Gesundheitssystems.
➜ Das Modell der FDP
Auch die FDP ist gegen die Einführung der Bürgerversicherung. Nach dem Willen der FDP sollen die Versicherten sich auch künftig frei entscheiden können ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Sie will den Weg für ein freiheitliches und vielfältiges Gesundheitssystem fortsetzen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenkassen zu stärken, sollen die Krankenkassen die Beitragsautonomie zurückbekommen. Notwendige Beitragserhöhungen sollen nur durch Zusatzbeiträge der Krankenkassen erfolgen und nicht durch Erhöhungen des Beitragssatzes.
➜ Das Modell der SPD
Die SPD ist für die Umsetzung einer Bürgerversicherung. Das bestehende und gut funktionierende duale System aus gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen soll abgeschafft werden. In der Bürgerversicherung sieht die SPD einerseits keine Einheitsversicherung, andererseits sind für alle Krankenkassen vereinheitlichte Rahmenbedingungen geplant. Bei welcher Krankenkasse die Bürger von dem Angebot der Bürgerversicherung Gebrauch machen bleibt nach dem Parteiprogramm der SPD jedem freigestellt. Bislang privat krankenversicherte Personen können in die Bürgerversicherung wechseln, müssen es aber nicht. Der Wechsel in die Bürgerversicherung kann dann innerhalb eines Jahres nach Einführung erfolgen. Die Alterungsrückstellungen sollen bei einem Wechsel erhalten bleiben. In die Bürgerversicherung für „Jedermann“, unabhängig vom Alter, Gesundheitszustand und Berufsstatus, soll jeder aufgenommen werden. Der Beitrag richtet sich wie bisher nach der Summe des Arbeitseinkommens, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die gleiche Beitragssumme aufbringen. Die Beitragsbemessungsgrenze bleibt für den Arbeitnehmeranteil unverändert erhalten, wobei der Arbeitgeberanteil auf die gesamte Lohnsumme entfallen soll. Weiterhin wird die SPD an der Familienversicherung festhalten, demnach sind Kinder und nicht berufstätige Ehegatten beitragsfrei mitversichert. Anstelle einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Rentenversicherungsniveau sollen Steuergelder in die Bürgerversicherung fließen. Die Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sowie Steuern werden weiterhin dem Gesundheitsfonds zugeführt.
➜ Das Modell der Grünen
Auch das Modell der Grünen sieht die Einführung der Bürgerversicherung vor. Im Gegensatz zur SPD sollen gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen die Bürgerversicherung anbieten. Die Grünen hingegen möchten den bislang privat krankenversicherten Personen kein Wahlrecht einräumen. Auch sie sollen Mitglied der einheitlichen Bürgerversicherung werden. Sie schlagen vor, dass bereits angesammelte Alterungsrückstellungen für Ergänzungsversicherungen erhalten bleiben. Auch bei der Familienversicherung sind SPD und Grüne nicht der gleichen Auffassung. Die Grünen sehen die beitragsfreie Mitversicherung nur für Erwachsene vor, die auch Kinder erziehen. Für alle anderen Ehepaare und Lebensgemeinschaften sollen demnach die Einkünfte zunächst addiert und dann halbiert werden. Für beide Teile wird der Beitrag bis zur Beitragsbemessungsgrenze fällig. Wie die SPD wollen auch die Grünen die Bürgerversicherung mittels Steuern finanzieren. Bei der Verteilung der Beiträge auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber setzen die Grünen auf Parität, d. h. beide zahlen den gleichen Anteil. Die Beitragsbemessungsgrenze hingegen wird der Rentenversicherung (in 2013 beträgt sie 5.800 Euro monatlich) angepasst. Auf die Beitragsbemessungsgrenze sollen alle Einkünfte – also auch zum Beispiel Kapitaleinkünfte, Mieteinnahmen, Gewinne etc. – angerechnet werden. Dies wird sicherlich zu einer drastischen Erhöhung der Beiträge führen.
➜ Das Modell der Linken
Im wesentlichen stimmt das Programm der Linken mit den Programmen der SPD und den Grünen überein. Die Linken wollen ebenfalls eine Bürgerversicherung ohne Wahlfreiheit. Die privaten Krankenversicherungen sollen sich nur noch auf Ergänzungsversicherungen beschränken. Im Hinblick auf Familien sieht die Linke eine beitragsfreie Familienversicherung – egal wie gestaltet – gar nicht vor. Der neu geschaffene Notlagentarif (Sondertarif für Versicherte mit Zahlungsschwierigkeiten) wäre für die Linke nicht erforderlich, denn sie beabsichtigen: Wer kein Einkommen hat, muss auch keine Beiträge zahlen, bekommt aber die gleichen Leistungen.
Es gibt noch viele ungeklärte Punkte, noch lange ist die konkrete Ausgestaltung nicht abschließend diskutiert, viele Ungereimtheiten müssen noch geklärt und viele Unstimmigkeiten ausgeräumt werden. Wer allerdings die Entwicklung unseres funktionierenden Gesundheitssystems in den letzten 3 Jahrzehnten verfolgt hat, muss zu der Erkenntnis kommen, dass eine Bürgerversicherung nicht die Lösung des Problems ist.
Wer glaubt, mit der Bürgerversicherung wird eine „Zwei-Klassen-Medizin“ abgeschafft, der irrt, denn nach der Einführung der Bürgerversicherung wird es erst dazu kommen. Es ist davon auszugehen, dass durch die Einheitsversicherung nur noch Besserverdienende eine Zusatzversicherung abschließen werden.
Unberücksichtigt bleibt zudem der demografische Wandel: Immer mehr junge müssen für immer mehr ältere Menschen aufkommen, so sieht es auch der Generationenvertrag vor. Doch bei der Stärkung des Umlageverfahrens und Verdrängung des Kapitaldeckungsverfahrens (Beiträge werden mit einer Sicherheit für das Alter kalkuliert) müssen künftige Finanzierungsschwierigkeiten durch zukünftige Generationen getragen werden.
Der PKV-Verband geht davon aus, dass die Bürgerversicherung seinen eigenen Ansprüchen nicht gerecht wird und rechnet mit folgenden Nachteilen:
◗ Erhöhter staatlicher Einfluss (Finanzierung durch Steuermittel)
◗ Wettbewerbseinschränkung (Bürgerversicherung = Einheitsversicherung)
◗ Langfristig höhere Belastungen für die Versicherten
◗ Damit verbunden wieder Leistungskürzungen
Zudem ist die Bürgerversicherung für den PKV-Verband in einigen Punkten, wie zum Beispiel die Mitgabe der Alterungsrückstellungen, an die gesetzlichen Krankenkassen und die Beitragserhebung auf Einkünfte ohne Beitragsbemessungsgrenze verfassungsrechtlich bedenklich.
Fazit des PKV-Verbandes: Das einzig Gute an der Bürgerversicherung ist ihr Name.
■ Thomas Stippel
Ein Büro (auch Schreibstube, Kontor, Geschäftszimmer, Amtszimmer, Lernzimmer; Lehnwort vom französischen Bureau) ist laut Internetauskunft Wikipedia ein Raum, in dem vorwiegend Verwaltungstätigkeiten wie Schreiben, Lesen, Rechnen und Besprechen ausgeübt werden. Bei Behörden und Rechtsanwälten wird es heute meist als Kanzlei bezeichnet.
Je nach Aufgabe dient ein Büro einer einzelnen Person oder vielen Personen (Großraumbüro) als Arbeitsraum. Zur Ausstattung eines Büros gehören Büromöbel wie zum Beispiel Schreibtische, Schränke und/oder Regale sowie Kommunikationsmittel wie Telefon und Faxgerät. Seit etwa Mitte der 1980er Jahre sind in den meisten Büros auch Computer zu finden, die sowohl zur Bearbeitung der Akten wie auch zur Kommunikation dienen. Die ersten Büros wurden schon Ende der 1970er Jahre mit Computern ausgestattet.
Was kann schon passieren?
Bei der Gründung eines Bürobetriebes, der überwiegend in den eigenen (oder gemieteten) vier Wänden tätig ist, stehen die betrieblichen Haftpflichtrisiken, die sich aus dem Arbeitsalltag ergeben können, möglicherweise nicht im Vordergrund. Im Gegensatz zu beispielsweise einem Handwerker, der anhand seiner auszuführenden Tätigkeiten ahnen kann, welche Schäden er seinen Kunden oder Dritten zufügen könnte und mit welchen Risiken er zu rechnen hat, denkt sich der ein oder andere Inhaber eines reinen Bürobetriebes vermutlich: “Was soll schon passieren, wenn ich den ganzen Tag nur hinter meinem Schreibtisch sitze?“
Hierbei wird jedoch übersehen, dass auch ein reiner Bürobetrieb Risiken in sich birgt, gegen die eine optimal zugeschnittene Betriebshaftpflichtversicherung schützen kann. Die vordergründigste Gefahr ergibt sich bereits aus der Immobilie, den Geschäftsräumen selbst oder dem Gebäudekomplex, in dem sich das Büro befindet. Der Inhaber einer Immobilie – auch eines einzelnen Büros – haftet grundsätzlich für Schäden, die sich durch die Immobilie ergeben. Der Klassiker ist sicher die nicht ausreichend erfüllte Streu- und Räumpflicht im Winter: Ein Kunde stürzt auf der Treppe vor der Eingangstür, weil der Betriebsinhaber diese nicht von Eis und Schnee befreit hatte. Je nach Umfang der Verletzung des Kunden kann dieser Sturz schon immense Schadenersatzansprüche nach sich ziehen.
Aber selbst wenn wir dieses sogenannte Betriebsstättenrisiko ausklammern, so ist es etwa denkbar, dass der Betriebsinhaber im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit – zum Beispiel als Radfahrer oder Fußgänger – am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Kommt es hier zu einem Verkehrsunfall, zahlt es sich aus, eine gute Haftpflichtversicherung zu haben. Hierbei ist es zunächst vollkommen unerheblich, ob der Betriebsinhaber den Unfall verschuldet hat – denn eine Haftpflichtversicherung ist nicht nur für die Bezahlung berechtigter Ansprüche zuständig, sie bietet auch passiven Rechtsschutz, wenn der Versicherte „alles richtig gemacht“ hat. In diesem Fall weist die Versicherung die unberechtigten Ansprüche zurück.
Achtung: Arbeitsunfall!
Auch das Risiko möglicher Arbeitsunfälle wird bei Bürobetrieben häufig nicht ausreichend beachtet. Kein Wunder – bei körperlich nicht besonders anspruchsvollen Tätigkeiten ist die Gefahr eines Angestellten, sich bei der Ausführung betrieblicher Tätigkeiten zu verletzen auch nicht so offenkundig. Dennoch kann es auch in einem reinen Bürobetrieb zu Arbeitsunfällen kommen, wenn etwa mittels eines Stuhls als Leiterersatz ein Aktenordner zu beschaffen ist, der sich natürlich in dem allerobersten Regal befindet und eine Leiter grade nicht zur Hand ist. Stürzt hier der Mitarbeiter und verletzt sich, ist zunächst die zuständige Berufsgenossenschaft eintrittspflichtig. Diese prüft nach Erbringung ihrer Leistungen in jedem Fall die Regressmöglichkeiten – und hat grobe Fahrlässigkeit des Betriebsinhabers den Unfall ermöglicht, so können immense Regressansprüche auf diesen zukommen. Gut, wenn er sich durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert hat, die die Regressansprüche der Berufsgenossenschaft mitversichert. Die LVM-Betriebshaftpflichtversicherung für Dienstleister mit Bürobetrieb beinhaltet diesen wichtigen Schutz.
Mietsachschäden und Schlüsselverlust
Sind die Büroräume gemietet, können jederzeit Schäden an den gemieteten Räumlichkeiten entstehen. Denkbar ist hier etwa, dass durch einen Kurzschluss an einem defekten Wasserkocher ein Brand entsteht, der auch den fest verlegten Teppich in Mitleidenschaft zieht. Der Inhaber eines Bürobetriebs sollte daher in jedem Fall prüfen, ob Mietsachschäden durch Brand, Explosion, Abwasser und Leitungswasser im Versicherungsschutz seiner Betriebshaftpflicht enthalten sind – wie es etwa bei der LVM-Betriebshaftpflicht für Dienstleister mit Bürobetrieb der Fall ist.
Ebenfalls wichtig für alle Mieter von Büroräumen ist Versicherungsschutz für das Abhandenkommen von Schlüsseln, die zu den Betriebsräumen gehören. Bürobesitzer sollten sichergehen, dass die Betriebshaftpflicht die Kosten des Schlüsselverlustes übernimmt – speziell, wenn das Büro sich in einem Mehrparteienhaus mit Schließanlage befindet: Kommt ein Schlüssel abhanden, müssen häufig aus Sicherheitsgründen sämtliche Schlösser des Hauses ausgewechselt werden. Die anderen Mieter benötigen dann auch neue Schlüssel. Sicherheitshalber sollte die Versicherungssumme hier 15.000 Euro nicht unterschreiten.
Bearbeitungsschäden
Mit dem Begriff Bearbeitungsschäden verbinden die meisten Geschäftsleute Tätigkeitsschäden, die überwiegend im Bereich eines Handwerksbetriebes vorkommen. Dass auch ein reiner Bürobetrieb einen kostspieligen Bearbeitungsschaden verursachen kann, erschließt sich meist erst im zweiten Gedankengang. Hier ist es hilfreich, wenn wir uns die Definition des Begriffs Bearbeitungsschaden vor Augen führen: Ein Bearbeitungsschaden entsteht dann, wenn der Versicherungsnehmer bewusst und gewollt im Rahmen seiner betrieblichen Tätigkeit an oder mit einer Sache tätig wird und diese hierbei beschädigt. Denkbar ist etwa, dass der Betriebsinhaber anlässlich eines Kundenbesuchs den Aktenkoffer auf einem Tisch mit hochwertiger Arbeitsplatte abstellt und diese hierbei zerkratzt. Bearbeitungsschäden sind über die LVM-Betriebshaftpflicht für Dienstleister mit Bürobetrieb zuschlagsfrei mitversichert.
Inklusive Privat-Haftpflicht
Die Betriebshaftpflicht für Dienstleister mit Bürobetrieb ist also ein unverzichtbarer Schutz – und dabei durchaus erschwinglich: Bereits für weniger als 5 Euro pro Mitarbeiter und Monat* besteht bei der LVM Versicherung umfassender Versicherungsschutz – und der Betriebsinhaber freut sich noch über eine zuschlagsfrei enthaltene Privat-Haftpflichtversicherung!
Verschiedenartige Betriebe
Die Betriebsabläufe, die in einem Bürobetrieb stattfinden, können sehr unterschiedlich und vielfältig sein: Schreib- oder Übersetzungsarbeiten, Verwaltung von Gebäuden, Vermittlung von Versicherungen oder Finanzierungen oder gar Planung von Gebäuden, Brücken oder Autobahnen – der Vielfalt sind hier fast keine Grenzen gesetzt. So verschieden die Betriebszwecke sind, so unterschiedlich ist auch der jeweilige Versicherungsbedarf. Neben dem reinen Bürobetrieb muss dann immer auch daran gedacht werden, die eigentliche Haupttätigkeit zu versichern, wie zum Beispiel das Risiko von Übersetzungs-, Planungs- oder Beratungsfehlern.
Achtung – besonderer Versicherungsbedarf!
Sobald Beratung, Planung oder Verwaltung zum Büroalltag zählen, ist neben der reinen Betriebshaftpflichtversicherung auch noch eine spezielle Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung erforderlich. Dies ist ein sehr spezieller Versicherungsschutz, den vor allem Freiberufler wie Rechtsanwälte, Steuerberater und Hausverwalter benötigen. Aber auch Werbeagenturen und Übersetzer sollten sich speziell absichern. Die meisten Dienstleister mit einem Bürobetrieb können sich bei ihrer LVM-Versicherungsagentur nach einem passenden Versicherungsschutz erkundigen. Auf den besonderen Versicherungsbedarf für Ingenieure, Architekten und Wirtschaftsprüfer haben sich jedoch bundesweit nur wenige Versicherer spezialisiert.
Wussten Sie schon …
… dass sich das Wort Büro aus dem französischen bureau ableitet? Übersetzt bedeutet es etwa „grober Wollstoff“. Mit diesem Stoff wurden früher Schreibtische und -pulte bespannt. Ursprünglich war mit Büro also ein mit Wollstoff bespannter Schreibtisch gemeint. Später meinte man damit den ganzen „Raum mit Schreibtisch“. Im heutigen Französisch und in einigen anderen Sprachen bezeichnet das Wort Büro auch heute noch sowohl das Möbel als auch den Raum.
*Beispiel: 3 Millionen Euro Versicherungssumme, Bürobetrieb mit 5 Mitarbeitern inkl. Privat-Haftpflicht für den Betriebsinhaber (ohne Privat-HaftpflichtPlus)
■ Andrea Haeusler
Vermietungsverluste sind mit anderen positiven Einkünften verrechenbar, wenn aus dem Mietobjekt auf Dauer ein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten ist. Steht die Wohnung längere Zeit leer, muss der Vermieter die Ernsthaftigkeit seiner Vermietungsbemühungen nachweisen, auch wenn in der Vergangenheit mit Überschuss vermietet wurde und das Mietverhältnis ohne Zutun des Vermieters beendet wurde. Bei längerfristigem Leerstand genügt es nicht mehr, nur Vermietungsanzeigen aufzugeben.
Führen Vermietungsanzeigen auf Dauer nicht zum Erfolg, muss der Vermieter Art und Intensität seiner Vermietungsbemühungen an den Wohnungsmarkt anpassen. Dies kann zum Beispiel die Einschaltung eines Maklers oder die Anpassung der Miethöhe, Mietdauer oder Kaution notwendig machen. Je länger der Leerstand dauert, um so gefährdeter ist die Anerkennung der Verluste.
Vergütungen für nebenberufliche Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Betreuer, Erzieher oder Pfleger bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (zum Beispiel städtischer Kindergarten) oder einer steuerbegünstigten Körperschaft (zum Beispiel gemeinnütziger Verein) bleiben bis zur Höhe der sogenannten Übungsleiterpauschale steuerfrei. Dies sind seit 2013 jährlich 2.400 Euro, vorher waren es 2.100 Euro.
Für andere Tätigkeiten im Dienst einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einer steuerbegünstigten Körperschaft beträgt die steuerfreie Ehrenamtspauschale nun 720 Euro statt vorher 500 Euro. Unter diese Tätigkeiten fallen beispielsweise der Platzwart, der Kassierer oder der Vorstand eines Sportvereins.
Wer die Pauschalen beansprucht, kann Betriebsausgaben oder Werbungskosten nur abziehen, soweit sie die Pauschalen übersteigen.
Sportveranstaltungen sind ab 2013 steuerfrei bei Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer, wenn die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer 45.000 Euro nicht übersteigen. Bisher lag die Grenze bei 35.000 Euro.
Um die Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden, dürfen steuerbegünstigte Körperschaften nur begrenzt Rücklagen bilden. Mittel über die zulässigen Rücklagen hinaus müssen zeitnah verwendet werden. Diese Verwendungsfrist wird ab 2013 von einem auf zwei Jahre verlängert. Zulässig sind Rücklagen, die zur Verfolgung der Satzungszwecke notwendig sind.
Vor allem die Einführung der staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung („Pflege-Bahr“) hat das Thema „Pflege und Demenz“ in unserer Gesellschaft wieder stärker ins Bewusstsein gerückt. Jeden kann es irgendwann selbst oder als Angehörigen einer zu pflegenden Person treffen. Neben der gesundheitlichen Problematik sind es vor allem hohe Pflegekosten, die in so einer Situation belastend wirken. Je nach persönlicher Situation kann der Absicherungsbedarf aber individuell sehr unterschiedlich sein.
Um die Finanzierungslücke der Kunden passgenau und individuell zu ermitteln setzt die LVM Versicherung in der Analyse und Beratung ab Juli 2013 auch im Bereich der Pflegeversicherung den LVM-Kompass ein.
Ein absolut nützliches Instrument ist der LVM-Kompass dann, wenn es um die Abfrage und Zusammenstellung von zentral wichtigen Parametern geht, die konkret für die Bedarfsermittlung notwendig sind wie zum Beispiel:
◗ Wie hoch ist voraussichtlich die spätere monatliche Rente, die für die Finanzierung von Pflegekosten eingesetzt werden kann?
◗ Muss evtl. noch ein Teil der Rente „abgezweigt“ werden für den Lebensunterhalt des Partners/der Partnerin, falls einer von beiden in ein Pflegeheim umzieht und der andere allein in der Wohnung zurück bleibt?
◗ Mit welchem sonstigen Vermögen (Guthaben, Einkünften etc.) ist zu rechnen, das für die Pflegekosten eingesetzt werden kann? Über welchen Zeitraum hinweg?
◗ Wie hoch ist die Leistung der Pflegepflichtversicherung – abhängig von der angenommenen Pflegeeinstufung und Versorgungsform (häuslicher, ambulanter Pflege oder vollstationärer Pflege), die in die Berechnung einbezogen werden kann?
Es lohnt sich also, das Beratungsangebot der bundesweit etwa 2.200 LVM-Versicherungsgenturen zu nutzen und sich dort unverbindlich ein individuelles Absicherungskonzept durch den LVM-Kompass ausarbeiten zu lassen.
■ Norbert Schulenkorf
Schauen wir uns einmal die betriebliche Realität an: Man begegnet sich im Unternehmen täglich aus vielen Anlässen heraus. Morgens ganz häufig, weil
der Tagesablauf zu besprechen ist, die Besonderheiten eines Auftrages abzustimmen sind oder eine gegenseitige Information über die An- und Abwesenheitszeiten erforderlich ist. Im Verlauf des Tages, weil ein dringender Anruf eines Kunden erfolgt ist und die Reklamation schnellstmöglich erledigt werden muss. Ein/e Mitarbeiter/in sich plötzlich und unerwartet krank gemeldet hat und direkt für Vertretung gesorgt werden muss. Diese Gespräche ergeben sich aus dem Tagesgeschäft und sind damit sehr situationsbezogen.
Woraus ergibt sich nun die Notwendigkeit, ein vom Tagesgeschäft unabhängiges Mitarbeitergespräch zu führen?
Hierzu ein kleiner Test: Bitte schauen Sie sich den Kreis Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einmal hinsichtlich Ihrer Einschätzung zu deren Engagement und Leistungsvermögen an. Suchen Sie den/die aus Ihrer Sicht Top-Mitarbeiter/in und den wenig engagierten und leistungsbereiten Mitarbeiter/in aus. Jetzt beantworten Sie sich selbst für beide einmal folgende Fragen:
◗ Wann hat Ihre Mitarbeiter/in Geburtstag?
◗ Ist er/sie verheiratet und wenn ja, wie viele Kinder hat er/sie?
◗ In welchem Ort wohnt er/sie?
◗ Welches Auto fährt er/sie?
◗ Was sind seine/ihre Hobbies?
◗ In welchem Land/Ort hat er/sie seinen/ihren letzten Urlaub verbracht?
◗ Mit wem verbindet ihn/sie eine Duzfreundschaft im Unternehmen?
◗ In welchen Vereinen oder in welcher Partei ist er/sie aktiv?
Ganz schnell werden Sie feststellen, dass Sie über ihren/ihre besonders geschätzte/n Mitarbeiter/in eindeutig mehr Antworten haben als es bei einem/einer Mitarbeiter/in der Fall ist, den/die Sie als leistungsschwach einordnen.
Wozu nun dieser kleine Test?
Hierdurch erhalten Sie einen deutlichen Hinweis darauf, dass Ihre Kenntnisse und Eindrücke von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr stark von Ihren persönlichen Vorurteilen abhängig sind. Da wir alle immer wieder mit dem Phänomen der sich selbst erfüllenden Erwartungen zu kämpfen haben, gilt es einen Weg aus dieser Einbahnstraße herauszufinden. Eine sehr gute Möglichkeit ist, regelmäßige Mitarbeitergespräche mindestens einmal pro Kalenderjahr zu führen.
Diese Gespräche müssen unter folgenden Voraussetzungen geplant werden:
◗ Der Termin wird frühzeitig miteinander abgestimmt.
◗ Das Gespräch findet in einer störungsfreien Umgebung statt.
◗ Die Gesprächsdauer ist mit ca. einer Stunde zu planen.
◗ Das Gespräch wird von Ihnen vorher bezüglich der anzusprechenden Themengebiete strukturiert.
Beispielhaft könnten folgende Aspekte angesprochen werden:
◗ Arbeitsergebnisse/Arbeitsaufgaben,
◗ das Arbeitsumfeld,
◗ die gemeinsame Zusammenarbeit,
◗ die Frage nach Entwicklungsperspektiven,
◗ Qualifizierungsmaßnahmen und -wünschen.
Sofern Sie zukünftig Mitarbeitergespräche in dieser Form strukturieren, werden Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter danach ganz sicher deutlich besser kennengelernt haben. Aber Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden Ihnen auch ein deutlicheres Bild zu Ihnen als Führungskraft geben.
Im Ergebnis profitieren beide Seiten von einem vertrauensvoll geführten Mitarbeitergespräch und damit ist die Grundlage für eine weitere gute und gemeinsame erfolgreiche Zusammenarbeit gelegt.
■ Rüdiger Keller
Die „geschlechtsspezifische Einkommenssituation bei Frauen“ und die Tatsache, dass „Frauen im Niedriglohnbereich deutlich überrepräsentiert sind“ wurden in der letzten Ausgabe als Gründe für die Altersarmut bei Frauen beschrieben. Viele Reaktionen unserer Leser haben uns veranlasst, dieses Thema heute noch einmal etwas allgemeiner zu betrachten. Wie ist die Lage der Rentner zu beurteilen?
Fast zeitgleich mit der letzten Ausgabe löste die Bild-Zeitung am 22. April mit ihrer aktuellen Rentenübersicht eine bundesweite Debatte über die Situation der Deutschen im Alter aus: Ein Drittel von 18,7 Millionen Rentnern hat aktuell weniger als 500 Euro Rente und fast drei Viertel bekommen nur bis zu 1.000 Euro Rente! Zahlen, die nicht weiter kommentiert zu werden brauchen. Und dabei sind die geburtenstarken Jahrgänge derzeit noch beruflich aktiv, die Prognosen sind ernüchternd.
Hieran wird deutlich, dass im Alter immer mehr Menschen von einer zusätzlichen staatlichen Unterstützung abhängig sind oder auch als Rentner nebenbei weiterarbeiten müssen. Die Gründe für die niedrigen Renten liegen in den Rentenreformen der letzten Jahrzehnte, die regelmäßig zu einem Abschmelzen des Versorgungsniveaus geführt haben, um u.a. auch der weiter steigenden Lebenserwartung zu begegnen. „Von immer weniger immer länger leben“ – dieser Ausspruch macht deutlich, wie wichtig private Vorsorge ist.
Verlässliche Planungsgrundlage
Die gute Nachricht: Das Rentenalter kommt nicht von heute auf morgen. Jeder Berufstätige hat sein ganzes Berufsleben Zeit, für diesen Fall und somit für das letzte Drittel seines Lebens finanziell vorzusorgen.
Doch auf welcher Basis soll der „normale“ Angestellte planen? Die Grundlage ist die jährliche Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung, die jeder Rentenversicherungspflichtige ab seinem 27. Lebensjahr regelmäßig bekommt. In dieser individuellen Information werden ihm seine möglichen Renten bei Erwerbsminderung sowie für das Alter hochgerechnet dargestellt.
Was jedoch von der deutschen Rentenversicherung nicht deutlich gemacht wird, ist die Tatsache, dass von diesen Bruttorenten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner abgeführt werden, was aktuell schon einen Abzug von etwa 10 Prozent bedeutet.
Darüber hinaus ist vielen Berufstätigen nicht klar, dass die spätere Rente auch versteuert werden muss, ab dem Jahr 2040 in voller Höhe. So bleiben von zum Beispiel 1.800 Euro Altersrente nach dem oben genannten Abzug sowie nach der Besteuerung nur etwa 1.379 Euro übrig. Über 23 Prozent Abzüge lassen die ohnehin schon schmale Rente weiter sinken.
Und schließlich bleibt die Frage, was die Rente unter Berücksichtigung des Kaufkraftverlustes später noch wert ist. Die deutsche Rentenversicherung stellt zwar in ihrer Information mögliche Renten bei Anpassungssätzen von 1 Prozent und 2 Prozent dar, die Realität sieht aber anders aus: In den Anpassungen seit 1995 blieb die jährliche Steigerung im Schnitt unter 1 Prozent.
Fazit: Die Altersversorgung in Deutschland entwickelt sich von einer auskömmlichen Rente immer mehr zu einer desolaten Unterversorgung. Nur wer sich rechtzeitig und regelmäßig mit diesem Thema auseinandersetzt und die Zeit bis zur Rente planvoll nutzt, ist im Alter auf der sicheren Seite.
Die LVM Versicherung in Münster hat sich genau aus diesem Grund dem Thema in diesem Jahr besonders gewidmet. Unter dem Motto „Renten-Check beim Testsieger“ klärt sie aktuell ihre Kunden darüber auf, wie wenig von ihrer Brutto-Rente später zur Verfügung steht, um den Lebenstandard zu bestreiten. Erst dann ist eine verlässliche Planung möglich.
■ Hans-Peter Süßmuth
Die deutsche Wirtschaft ist in den vergangenen Jahren dynamisch gewachsen und damit insbesondere in der gegenwärtigen europäischen Krise der Stabilitätsanker Europas. Die Wertschöpfung war in der deutschen Geschichte noch nie so hoch wie 2012. Auch der Beschäftigungsrekord geht weiter. Und das bereits im siebten Jahr in Folge. Welche politischen Rahmenbedingungen müssen gesetzt werden, damit sich diese positive Entwicklung auch fortsetzen kann?
Industrie, Handwerk und Handel, gewerbliche Dienstleistungen und freie Berufe tragen maßgeblich dazu bei, dass Wertschöpfung und Arbeitsplätze wachsen. Rund 99 Prozent aller deutschen Unternehmen sind Mittelständler. Und mehr als 70 Prozent der Erwerbstätigen arbeiten in den 3,7 Millionen Familienbetrieben. Insgesamt erwirtschaften sie einen Umsatz von rund zwei Billionen Euro pro Jahr.
Mit den positiven Entwicklungen sind aber auch Herausforderungen verbunden. Gute Mittelstandspolitik muss auf vielen Feldern aktiv sein und eine ganze Reihe von Maßnahmen anbieten. Dabei möchte ich vier wichtige Handlungsfelder herausgreifen:
Fachkräftepotenzial ausschöpfen
Der Aufschwung am Arbeitsmarkt und der demografische Wandel verschärft den Fachkräftemangel. Die Sicherung einer ausreichenden Zahl von Fachkräften ist ein wesentlicher Garant für den Erfolg der deutschen Wirtschaft. Die Zahl der Erwerbstätigen stieg Ende 2012 auf gut 42 Millionen und war damit so hoch wie noch nie zuvor in Deutschland. Dem gegenüber standen 500.000 offene Stellen und über 140.000 Ausbildungsstellen, die im vergangenen Jahr nicht besetzt werden konnten. Auch in diesem Jahr sieht es für Arbeitnehmer gut aus: Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag rechnet mit rund 150.000 neuen Arbeitsplätzen allein im Mittelstand.
Deshalb muss das inländische Fachkräftepotenzial durch Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur Reduzierung der Schulabbrecherquote und zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ausgeschöpft werden. Außerdem muss die Zuwanderung von Leistungsträgern aus dem Ausland erleichtert werden.
Energieeffizienz steigern
Bezahlbare und sichere Energie ist insbesondere für den Mittelstand unverzichtbar, um im weltweiten Wettbewerb zu bestehen. Die Energiewende ist eine gigantische Aufgabe und eröffnet gleichzeitig aber auch neue Chancen. Deshalb unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium mit der „Mittelstandsinitiative Energiewende“ Unternehmen darin, die Energieeinsparpotenziale in den Betrieben zu heben und die Energieeffizienz zu verbessern. Darüber hinaus werden auch Investitionszuschüsse für die Modernisierung von Anlagen zur Verfügung gestellt. Und schon heute sind energieeffiziente Produkte „Made in Germany“ weltweite Exportschlager.
Innovationen fördern
Kleine und mittlere Unternehmen gehören zu den innovativsten in Europa. Sie handeln sehr kreativ und flexibel. Die mittelständischen Unternehmen können jedoch weniger Mittel in Forschung und Entwicklung investieren als große Unternehmen. Daher benötigen sie einen verlässlichen, maßgeschneiderten Förderrahmen, um diesen Wettbewerbsnachteil auszugleichen.
Deshalb hat das Bundeswirtschaftsministerium in den letzten 4 Jahren die Fördermittel für den innovativen Mittelstand um fast 40 Prozent auf 903 Millionen Euro gesteigert. Zusätzlich wurden aus dem Investitions- und Tilgungsfonds des Konjunkturpakets II über das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) von 2009 bis 2011 insgesamt 770 Millionen Euro für den deutschen Mittelstand aufgewendet.
Das hat sicherlich auch dazu beigetragen, dass die kleinen und mittleren Unternehmen ihre internen Aufwendungen für Forschung und Entwicklung um fast 5 Prozent gesteigert haben.
Bürokratie abbauen
Mit dem am 25. April 2013 im Deutschen Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Belege und Rechnungen können die Unternehmen ab 2015 um etwa 2,5 Milliarden Euro entlastet werden. Der Entwurf beinhaltet die Verkürzung der bisher zehnjährigen Aufbewahrungsfristen in der Abgabenordnung und im Umsatzsteuergesetz auf acht Jahre. Auch die Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch sollen auf sieben Jahre verkürzt werden. Die letzte Hürde, die das Gesetz noch nehmen muss, ist die Zustimmung des Bundesrates.
Diese politischen Rahmenbedingungen sind einzelne Bausteine, die dazu beitragen, den Mittelstand zu stabilisieren und zu stärken. Denn in erster Linie profitieren die Menschen von der positiven wirtschaftlichen Entwicklung und einem starken Mittelstand: sichere Arbeitsplätze, steigende Löhne und sinkende Sozialbeiträge.
von Franz-Josef Holzenkamp (MdB)
Es ist noch nicht lange her, da war gutes Personal auf dem Arbeitsmarkt in fast allen Branchen leicht zu finden.
Heute sind besonders Fachkräfte schwer zu bekommen. Unternehmen suchen und konkurrieren um gut ausgebildetes Personal. Arbeitgeber müssen neben einem guten Gehalt daher auch attraktive Rahmenbedingungen schaffen, um gute Mitarbeiter und Fachkräfte zu bekommen und zu halten. Das muss nicht immer teuer sein, sondern kann – zum Beispiel über die betriebliche Altersversorgung – auch kostenneutral erfolgen.
Die Gesetzliche Rente ist nur noch eine Grundsicherung für das Alter. Per Gesetz ist festgelegt, dass jeder Mitarbeiter die Chance haben muss, eine zusätzliche betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung aufzubauen. Der einfachste Weg dafür ist die Direktversicherung.
Wie funktioniert die Direktversicherung?
Der Arbeitgeber schließt zur Versorgung seiner Mitarbeiter eine Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab, aus der der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen bezugsberechtigt sind. Die Beitragszahlung erfolgt durch den Arbeitgeber, entweder zusätzlich zum Gehalt oder durch Entgeltumwandlung, das heißt durch Abzug vom Bruttogehalt des Mitarbeiters. Im Jahr 2013 können bis zu 2.784 Euro jährlich bzw. 232 Euro monatlich steuer- und sozialabgabenfrei in eine Direktversicherung eingezahlt werden.
Was soll daran attraktiv für den Arbeitgeber sein?
Gehen wir von folgendem Beispiel aus: Der Mitarbeiter möchte monatlich 100 Euro für eine Entgeltumwandlung nutzen. Diese 100 Euro behält der Arbeitgeber vom Bruttogehalt des Mitarbeiters ein, führt also für diesen Entgeltumwandlungsbetrag weder Steuern noch Sozialabgaben ab. Die Sozialabgaben, die der Mitarbeiter einspart (ca. 20 Prozent bzw. 20 Euro), spart auch der Arbeitgeber in der Regel zunächst ein. Wenn diese Ersparnis genutzt wird und an den Mitarbeiter weitergeben wird, kostet dieser Zuschuss das Unternehmen keinen Cent.
Tipp
Die Direktversicherung kann auch sehr wirkungsvoll als Vergütungsinstrument eingesetzt werden. Statt einer Gehaltserhöhung kann ein Arbeitgeberbeitrag zur Altersversorgung zur Verfügung gestellt werden. Wenn dieser Arbeitgeberbeitrag an eine Entgeltumwandlung in bestimmter Höhe geknüpft wird und der Arbeitgeber zusätzlich seine Sozialabgabenersparnis an den Mitarbeiter weitergibt, wird erfahrungsgemäß eine hohe Teilnahmequote im Unternehmen erreicht.
Gleichzeitig übernimmt das Unternehmen soziale Verantwortung, die Mitarbeiter werden motiviert, eigenverantwortlich eine zusätzliche Altersversorgung aufzubauen und es wird eine langfristige Bindung an das Unternehmen geschaffen. Berücksichtigt werden sollte die Gleichbehandlung aller Mitarbeiter im Unternehmen.
■ Karin Windau-Eilers
Über Frösche kursiert eine interessante Geschichte: Wirft man einen Frosch in einen Topf mit heißem Wasser, springt er auf der Stelle wieder heraus. Dabei hat er sich vielleicht ein paar kleine Verbrühungen zugezogen, aber die sind bald überwunden … Wenn man jedoch einen Frosch in einen Topf mit kaltem Wasser steckt und dann anschließend das Wasser langsam erhitzt, bleibt der Frosch im Kochtopf sitzen. Er bleibt solange sitzen, bis er in dem heißen, kochenden Wasser umkommt.
Und was hat diese Geschichte mit dem Thema Geldanlage zu tun? Viele Anleger verhalten sich recht ähnlich wie die Frösche. Während sie auf der einen Seite jedes Risiko vermeiden möchten, bleiben sie doch jahrelang sitzen und sehen untätig zu, wie die Inflation sie nach und nach enteignet.
Die Deutschen sparen kräftig und haben nach neuesten Veröffentlichungen die kaum vorstellbare Summe von 4,8 Billionen Euro angelegt. Doch leider schlummern noch immer mehr als die Hälfte in vermeintlich sicheren, niedrig verzinsten Anlageformen wie Sparbuch, Tagesgeld und Co. Was sich – trotz weiter sinkender Anlagezinsen – harmlos anhört, wird vor dem Hintergrund der Inflation schon dramatischer. Zwar sind zuletzt auch die Preissteigerungen zurückgegangen, Tatsache ist jedoch, dass sie einiges höher liegen als die Anlagezinsen und somit den Geldwert Stück für Stück sinken lassen. Statt sicherer Verzinsung also ein sicheres Minus.
Was ist zu tun, um diesem Dilemma zu entkommen?
Werden Sie aktiv und kümmern Sie sich um Ihre Finanzen. Schon wenige Schritte führen zum Erfolg. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über alle Geldanlagen und auch über Ihre Verbindlichkeiten. Denn vor der Geldanlage sollten Sie – insbesondere in der heutigen Zinssituation – prüfen, ob Sie bestehende Geld & Anlage Kredite – häufig noch mit hohen Zinssätzen – ganz oder teilweise tilgen können.
Prüfen Sie im zweiten Schritt, ob Sie eine ausreichende Liquiditätsreserve – zum Beispiel drei Nettogehälter – für unvorhersehbare Ausgaben zur Verfügung haben. Überlegen sollten Sie aber auch, ob Sie hier nicht vielleicht sogar ein Zuviel an geparkten Geldern haben. Falls ja, könnten Sie einen Teil des Geldes künftig für langfristige Anlageformen vorsehen.
Im letzten Schritt sollten Sie „dreifach Streuen“. Zeit, Anlageformen, Regionen. Teilen Sie Ihr Geld nach verschiedenen Fristigkeiten (Wann möchte ich vermutlich über das Geld verfügen?) auf. Auch sollten Sie zu verschiedenen Zeitpunkten investieren, um so mögliche Wertschwankungen zu nutzen. Ganz automatisch funktioniert das bei regelmäßigen, monatlichen Einzahlungen. Die Gewichtung der verschiedenen Anlageformen – beispielsweise festverzinsliche Wertpapiere, Immobilien und Aktien – sollte unbedingt auch Ihre persönliche Risikotoleranz (Kann ich auch bei Wertschwankungen ruhig schlafen?) berücksichtigen. Verzichten Sie vor allem bei langfristigen Anlagen nach Möglichkeit jedoch auf keine der genannten Anlagen komplett. Und: Nutzen Sie nicht ausschließlich die Chancen in Deutschland oder Europa, sondern ziehen Sie auch die aufstrebenden Märkte der Schwellenländer in Ihre Überlegungen mit ein. Am einfachsten funktionieren alle Varianten der Streuung übrigens über offene Investmentfonds.
Wie Sie Ihre Aktienfondsanlage zudem – übrigens ohne eigene Kenntnisse und ohne Mehrkosten gegenüber der üblichen Fondsanlage – durch den Einsatz der Charttechnik stabilisieren können, erfahren Sie in ausgewählten LVM-Versicherungsagenturen.
Wir wissen nicht genau, ob die Geschichte über die Frösche im Kochtopf wirklich stimmt. Ob sie über die phlegmatischen deutschen Anleger zutrifft, haben wir selbst in der Hand.
■ Hermann Mangels
Immer wieder tauchen Fragen zur Sozialversicherungspflicht von Schülern bei Ferienjobs auf. Schüler können während der Ferien unbegrenzt Geld verdienen, ohne sozialversicherungspflichtig zu werden. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigung im Voraus auf maximal zwei Monate oder 50 Arbeitstage im Kalenderjahr befristet ist. Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung fallen bei diesen kurzfristigen Beschäftigungen ebenfalls nicht an, weil es sich nicht um sogenannte Minijobs handelt.
Wird die Beschäftigung in einem Kalenderjahr über diesen Zeitraum hinaus fortgeführt und ein Arbeitsentgelt von bis zu 450 Euro im Monat gezahlt, sind die Vorschriften für Minijobs anzuwenden.
Der deutsche Bundesrat hat den Weg für die Anhebung des steuerfreien Existenzminimums freigemacht.
Rückwirkend ab 1. Januar 2013 erhöht sich der Grundfreibetrag von zuvor 8.004 Euro auf 8.130 Euro. Weiter angehoben werden soll er ab 2014 auf 8.354 Euro. Der Eingangssteuersatz von 14 Prozent bleibt unverändert. Eine weitergehende Entlastung durch den Abbau der kalten Progression wurde von der Bundesratsmehrheit weiter blockiert. Und damit bleibt es dabei, dass inflationsausgleichende Lohnerhöhungen zu schleichenden Steuermehrbelastungen führen können.
■ Margarete Lindenblatt
Das Entgeltfortzahlungsgesetz sieht vor, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, vom Arbeitnehmer die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer schon vom ersten Tag der Erkrankung an zu verlangen.
Eine tarifliche Regelung kann dem nur entgegenstehen, wenn sie dieses Recht ausdrücklich ausschließt. Nach dem dazu am 14. November 2012 ergangenen Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist es nicht erforderlich, dass gegen den Arbeitnehmer ein begründeter Verdacht besteht, er habe in der Vergangenheit eine Erkrankung nur vorgetäuscht.
■ Margarete Lindenblatt
Warum sollten Sie sich ausgerechnet jetzt für Aktien interessieren? Die Probleme im Zusammenhang mit der Eurokrise sind vermutlich noch nicht vollständig gelöst, die Aktienmärkte haben in den letzten 3 Jahren bereits eine beeindruckende Steigerung hingelegt … und (eigene oder fremde) Erfahrungen aus den Jahren davor mahnen vielleicht noch immer zur Vorsicht.
Wir stellen Ihnen heute einige Gründe vor, die – mittel- bis langfristig betrachtet – dafür sprechen, diese Haltung zu überdenken. Doch vorher noch zwei Hinweise: Hier geht es nicht um den wohl unmöglichen Versuch, die Entwicklung der nächsten Monate vorherzusagen. Und bei Ihrer Investition empfehlen wir, nicht auf nur wenige Einzeltitel zu setzen, sondern die Vorteile eines breit streuenden Aktienfonds zu nutzen. Außerdem sollten Aktien(fonds) immer nur eine von mehreren Positionen innerhalb Ihrer Strategie ausmachen.
Tatsächlich stecken aktuell nur noch weniger als fünf Prozent des deutschen Privatvermögens in Aktien. Viele Anleger scheuen die Anlageform Aktie aufgrund der Erinnerungen an die Kursverluste infolge der Finanzkrise. Andere meiden Aktien interessanterweise aus einem ganz anderen Grund. Ihnen ist die ausgesprochen gute Entwicklung der letzten Jahre – allein in 2012 waren es rund 30 Prozent – nicht ganz geheuer. Auch die Tatsache, dass der deutsche Aktienindex Dax nicht mehr weit von seinem Allzeithoch (8.151,57 Punkte) entfernt ist, führt viele in die Irre. Sie vermuten, dass „die Luft nach oben dünn wird“ und es wohl schon wieder einmal zu spät für den Einstieg ist.
Doch diese psychologische Hemmschwelle der absoluten Indexpunkte verliert an Bedeutung, wenn man die Bewertung der Aktien aus einem anderen Blickwinkel betrachtet. So liegt der Dax aktuell noch mehr als 30 Prozent unter seinem damaligen Höchstwert, wenn die seitdem gezahlten Dividenden der enthaltenen Aktiengesellschaften unberücksichtigt bleiben. Auch liegt die wichtige Bewertungszahl des Kurs-Gewinn-Verhältnisses (KGV) gemessen an den Gewinnschätzungen für 2014 mit weniger als 10 nicht nur historisch tief, sondern lässt Aktien auch im Vergleich zur alternativen Anlageform der festverzinslichen Wertpapiere derzeit günstig aussehen.
Apropos Alternativen: Wohin ansonsten mit dem Geld?
Das niedrige Zinsniveau in Kombination mit den Preissteigerungen lässt vermeintlich sichere Anlagen wie Festgeld, Tagesgeld und Co. nicht wirklich gut aussehen. Selbst falls die Inflation in den kommenden Jahren weiter moderat bei ca. 2 Prozent bleiben sollte, bringen sie dem Anleger unterm Strich ein sicheres Minus in der Kaufkraft seines Geldes.
Finanzstratege David Hollis liegt vermutlich richtig, wenn er sagt „In zehn Jahren werden wir die heutige Zeit sehr wahrscheinlich als ein goldenes Zeitalter für Aktien wahrnehmen.“ Seien Sie dabei.
Hermann Mangels
Ein Hausbesitzer hatte seinem Mieter gekündigt, weil seine Ehefrau ihre Anwaltskanzlei in die Wohnung verlegen wollte. Der Mieter klagte.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied am 26. September 2012: Ein Vermieter hat auch dann ein berechtigtes Interesse an der Aufhebung des Mietverhältnisses, wenn er die Wohnung ausschließlich für seine berufliche Tätigkeit oder die eines Familienangehörigen nutzen will. Der VIII. Zivilsenat entschied weiter, dass auch eine geplante berufliche Nutzung einer vermieteten Wohnung ein „berechtigtes Interesse“ für eine Eigenbedarfskündigung darstellt. Dies ergebe sich letztlich aus dem Grundrecht der Berufsfreiheit. Das gelte umso mehr, wenn der Vermieter selbst in dem Haus wohnt, in dem sich auch die vermietete Wohnung befindet.
■ Margarete Lindenblatt
Wenn es im Bundestag zu einer so genannten „Aussprache“ kommt, dann kann man sich sicher sein, dass es um wichtige Inhalte geht. So geschehen im Dezember 2012 zum Thema „Altersarmut von Frauen in Deutschland“. Und in der Tat: Die Debatte barg Sprengstoff.
Die Fakten:
Wie aus der Antwort der Bundesregierung in dieser Aussprache hervorgeht, haben männliche Rentner 2011 im Schnitt exakt 1.000 Euro Rente bekommen: Die Ostdeutschen 1.058 Euro, die Westdeutschen 987 Euro. Die Durchschnittsrente der Frauen belief sich hingegen nur auf 541 Euro, davon 711 Euro für ostdeutsche Frauen und nur 495 Euro für westdeutsche. Der Grund für die bestehenden Ost-/Westdifferenzen liegt in unterschiedlichen Gruppenzusammensetzungen, z. B. mehr Angestellte und weniger Beamte bei den Männern und deutlich längere Erwerbsbiografien bei den Frauen in den neuen Bundesländern: Fast alle Frauen in der DDR waren in Vollzeit erwerbstätig. Seit der Wiedervereinigung ist die Frauenarbeitslosigkeit in Ostdeutschland jedoch stark angestiegen. Deshalb wird die Altersarmut von Rentnerinnen vermutlich bald das niedrige West-Niveau erreicht haben. Zudem haben ostdeutsche Frauen ein noch niedrigeres Durchschnittseinkommen als westdeutsche Frauen.
Nur 520 Euro Durchschnittsrente
Viel eklatanter als die Differenzen zwischen West und Ost sind die Unterschiede zwischen den Geschlechtern. Und: Sind diese Bestandszahlen schon alarmierend, wird es bei den Neuzugängen noch deutlicher: Neurentner im Jahr 2011 erhalten im Schnitt 868 Euro, Neurentnerinnen gerade mal 520 Euro.
Fast ein Viertel der Neurentnerinnen haben in 2011 eine Rente von unter 250 Euro bezogen, das sind etwa 3,36 Millionen Frauen.
Die Hälfte aller Renten an Frauen mit verminderter Erwerbsfähigkeit lag 2011 unterhalb des Durchschnitts der Grundsicherung von 686 Euro. Wie die Regierung berichtete, lag diese Zahl 2003 noch bei etwa einem Viertel. Und auch bei der Altersrente ist der Anteil der Frauen deutlich gestiegen, die unter der Armutsgrenze liegen: Mittlerweile sind schon 2 von 3 Frauen davon betroffen.
Eine erschreckende Armutstendenz, deren Umkehr nicht in Sicht ist. Kein Wunder, dass die Medien immer öfter über dieses brisante Thema berichten.
Doch worin liegen die Ursachen?
Die Gründe liegen in den geschlechtsspezifischen Erwerbs- und Einkommenssituationen: Frauen arbeiten häufig in prekären Beschäftigungsformen und haben geringere Verdienste als Männer. Sie haben kürzere Rentenbeitragszeiten, weil sie ihre Berufstätigkeit aus familiären Gründen unterbrechen. Vor allem in den Jahren, wenn die Kinder klein sind und intensive Zuwendung brauchen oder wenn nahe Angehörige Pflege brauchen, sind es nach wie vor in erster Linie Frauen, die eine Berufspause einlegen.
Frauen in der Niedriglohnfalle
Frauen sind im Niedriglohnbereich deutlich überrepräsentiert. Zwei Drittel aller Niedriglohn-Verdiener war 2007 weiblich. Wer heute aber Niedriglohn bekommt, der bekommt morgen auch weniger Rente. Auch in Mini-Jobs sind deutlich mehr Frauen zu finden: Von den 7,4 Mio. Menschen in einem Job auf 400-Euro-Basis (seit Anfang 2013 sind es 450 Euro) waren Mitte 2011 etwa 4,65 Mio. weiblich. Das sind fast 70 Prozent. Und gut zwei Drittel dieser Frauen haben ausschließlich diesen Mini-Job, bei dem nur ein sehr geringer Beitrag in die Rentenkasse eingezahlt wird.
Pro Jahr Mini-Job erwirbt die Beschäftigte gerade mal 3,11 Euro Rentenanspruch.
Wo liegt die Lösung?
Die Alterssicherung der Frauen ist nach wie vor in hohem Maße vom Einkommen ihrer Ehemänner abhängig. Häufig erreichen die meisten Frauen erst durch die Kombination ihrer eigenen sehr niedrigen Rente und einer Hinterbliebenenrente ein ausreichendes Einkommen. In Zeiten, in denen später und seltener geheiratet und jede zweite Ehe geschieden wird, ist Altersarmut also vorprogrammiert. Eine langfristige Lösung kann darin bestehen, Entgeltgerechtigkeit zwischen Mann und Frau herzustellen, den Niedriglohnsektor einzugrenzen, Frauen aus der Niedriglohnfalle zu befreien und es für selbstverständlich zu betrachten, dass sowohl Männer wie Frauen gleichermaßen ihre Erwerbsbiografien für die Familie unterbrechen. Bis dahin müssen konsequent alle Möglichkeiten der privaten Vorsorge ausgeschöpft werden, um der Altersarmut zu begegnen. Gerade die staatlich geförderte Riester-Rente bietet für Frauen durch die Kinderzulagen oft gute Möglichkeiten, die spätere Rente auch mit kleinen Beiträgen zu erhöhen. Doch in der Regel reicht allein die Riester-Rente nicht: Zusätzliche private Vorsorge wird für alle Berufstätigen, für Männer wie Frauen, immer mehr zur Pflicht. Dies bedeutet Verzicht, denn Sparen ist zunächst immer Konsumverzicht. Die Frage ist nur, wann und wie verzichtet werden muss. Entweder in jungen Jahren moderat, geplant und zielgerichtet. Oder später als Rentner zwangsweise und in drastischer Höhe.
Hans-Peter Süßmuth
Der Sommer naht. Für viele die schönste Zeit im Jahr. Die Kinder freuen sich auf die Schulferien, die Erwachsenen auf den langersehnten Jahresurlaub. Während der eine im Urlaub am liebsten „alle Viere von sich streckt“ und die Sonne ausgiebig genießt, wird der andere sportlich aktiv. Auch Kinder probieren gerne etwas Neues aus. Sie sind den ganzen Tag über aktiv. Und ganz gleich, ob im Baumhaus, während der Radtour oder im ersten Urlaub ohne Mama und Papa: Sie haben keinen gesetzlichen Unfallschutz. Eine Überprüfung der persönlichen Vorsorgesituation für sich und die Familie ist da empfehlenswert. Schließlich haben nur ca. 40 Prozent der Deutschen überhaupt passenden Unfallschutz.
Als Unternehmer tragen Sie Verantwortung für Ihre Firma und Ihre Angestellten, genauso aber für Ihren Partner und Ihre Familie. Auch jetzt, wenn die Ferien vor der Tür stehen. Deshalb stellt sich die Frage:
Was ist die richtige Absicherung für den Fall, dass Ihnen oder Ihrer Familie etwas Ungewolltes passiert?
Um die eigene Arbeitskraft und das Einkommen zu schützen, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung eine gute Entscheidung. Daneben gibt es aber immer wieder Fälle, in denen solch eine Versicherung entweder sehr teuer ist oder nicht in vollem Maße die Risikosituation eines Selbstständigen und seiner Familie abdeckt. Vor allem Handwerker haben beruflich bedingt häufig ein erhöhtes Unfallrisiko. Bei Arbeiten in luftiger Höhe oder mit gefährlichen Maschinen kann schnell etwas passieren. Im schlimmsten Fall müssen Sie mit den Unfallfolgen dauerhaft leben. So entsteht neben dem gesundheitlichen auch schnell ein finanzielles Problem.
Dies gilt im Übrigen nicht nur für Sie, sondern auch für Ihren Partner und Ihre Kinder. Gerade letztere haben bei Unfällen meist keine adäquate Absicherung. Der gesetzliche Unfallschutz greift bei Selbstständigen nur sehr begrenzt, falls überhaupt. Kinder sind nur im Kindergarten oder in der Schule bzw. auf dem Weg dorthin versichert. Hausfrauen/-männer sind gar nicht gesetzlich unfallversichert.
Um hier also gewappnet zu sein, ist ein eigenständiger oder ergänzender Unfallschutz wichtig, denn dieser gibt Sicherheit. In den meisten Fällen rund um die Uhr und weltweit. Dabei gibt es häufig verschiedene Leistungskomponenten, die Sie je nach Anbieter frei auswählen können.
TIPP
„Kleine Abenteurer brauchen großen Unfallschutz“ Die LVM verlost in einem Familienwettbewerb unter allen Eltern und Kindern, die Fotos oder Bilder zum Thema „Mein größtes Abenteuer“ einreichen, verschiedene Preise. Mehr Infos: www.lvm.de/kinder-unfallversicherung
Hier die wichtigsten Leistungen im Überblick
◗ Invalidität
Die gewählte Höhe entscheidet darüber, wie viel Sie später als Kapitalzahlung bekommen. Die tatsächliche Leistung hängt von der Schwere der Unfallfolgen ab. Die Versicherer bieten häufig sogenannte Mehrleistungsoder Progressionsmodelle an. Das bedeutet ganz einfach, dass Sie, je nach Schwere des Unfalls, mehr Geld aus Ihrem Vertrag bekommen.
◗ Rente
Die meisten Versicherer leisten bereits ab 50 Prozent Invalidität zusätzlich eine monatliche Rente. Anders als die Berufsunfähigkeitsrente wird die Unfall-Rente lebenslang geleistet. Einige Versicherer, zum Beispiel die LVM Versicherung, verdoppeln die Rente sogar ab 90 Prozent Invalidität, bzw. zahlen diese Rente auch, wenn ein Elternteil durch Unfall verstirbt, bis zum Ende des 18. Lebensjahres. Diese Leistungskomponenten sollten verantwortungsbewusste Eltern für ihre Kinder mit vereinbaren, damit die kleinen Abenteurer umfassend versichert sind.
◗ Todesfallleistung
Verstirbt die versicherte Person nach einem Unfall und entstehen bei den Hinterbliebenen (dies kann die Familie oder auch der Geschäftspartner sein) finanzielle Probleme, ist dies ein durchaus wichtiger Baustein.
◗ Krankenhaustagegeld
Damit lässt sich entgangener Verdienst absichern, aber auch die Mehrkosten, die bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen. Eltern können darüber die Aufwendungen bezahlen, die entstehen, wenn sie bei ihren Kindern im Krankenhaus übernachten.
◗ Kosmetische Operationen
Narben bilden den Charakter – Besser nicht! Auch wenn die gesetzliche oder private Krankenkasse einiges übernimmt, gibt es häufig nach Unfällen Lücken. Sichtbare Narben wünscht sich keiner und noch weniger den eigenen Kindern. Damit die Unfallfolgen später nicht sichtbar sind, sind kosmetische Operationen manchmal unumgänglich. Die Kosten hierfür können schnell einige tausend Euro betragen. Bei der LVM ist zusätzlich Zahnersatz im Sichtbereich mitversichert, wenn dieser nach einem Unfall nötig wird. Besonderheiten, auf die Sie achten sollten
◗ Zeckenbisse
Beim Spielen im Wald oder bei Wanderungen sind Kinder besonders gefährdet, denn Zecken übertragen Krankheiten wie Borreliose und FSME (Hirnhautentzündung), die zu schweren Gesundheitsschäden führen können.
◗ Vergiftungen
Bei Kindern unter 10 Jahren sind bei der LVM auch Vergiftungen durch versehentliches Einnehmen gesundheitsschädlicher Stoffe mitversichert.
◗ Reha-Management und Aktive Hilfe
Nach einem schweren Unfall stehen Sie schnell vor verschiedenen Fragen: Wie komme ich oder die Kinder schnell wieder auf die Beine? Wo bekomme ich die bestmögliche Behandlung? Wer kümmert sich um die Familie? Wenige Versicherer, wie die LVM, kümmern sich aktiv, stellen Kontakte zu Dienstleistern und Spezialisten her und übernehmen die anfallenden Kosten. Darüber hinaus werden sogar in den ersten Wochen oder Monaten die Kosten für die Kinderbetreuung oder auch die Wohnungsreinigung übernommen.
■ Michael Hilgefort
INFO
Die Mittelstandspolice der LVM Versicherung bietet IGU-Mitgliedern neben dem 10-prozentigen Rahmenvertragsnachlass auch die Möglichkeit, Familienmitglieder kostengünstig mitzuversichern. Darüber hinaus erhalten alle Personen einen zusätzlichen Familienrabatt in Höhe von 20 Prozent.
Seit Anfang des Jahres fördert der Staat privaten Zusatzschutz zur Vorsorge für den Pflegefall. Deshalb gibt es hierauf zugeschnittene neue Tarife, die häufig einfach auch als „Pflege-Bahr“ bezeichnet werden. Namensgeber dafür ist Gesundheitsminister Daniel Bahr. Alle volljährigen Bürger die auf diese Weise eigenverantwortlich vorsorgen wollen, unterstützt der Staat mit einer Zulage von 60 Euro im Jahr. So lässt sich bei einem monatlichen Mindesteigenanteil von 10 Euro und einem Monatsbeitrag von 15 Euro (einschließlich Zulage) eine Förderquote von bis zu 33,3 Prozent erzielen.
Die alternde Gesellschaft wird zum Problem
Prognosen und Fakten, die Anlass zur Vorsorge geben: Im Jahr 2020 werden ca. 30 Prozent der Bevölkerung in Deutschland über 60 Jahre alt sein. Mit dem Älterwerden nehmen auch die gesundheitlichen Probleme zu. Gut 35 Prozent der 80 bis 90-Jährigen werden zum Pflegefall. Hiervon sind schon etwa 30 Prozent vollstationär in Pflegeheimen untergebracht. Und die Zahl der Pflegefälle und demenziell Erkrankten steigt weiter. Gleichzeitig verliert die Familie an Bedeutung. Immer weniger Menschen können darauf vertrauen, später im Pflegefall von Angehörigen betreut und gepflegt zu werden. Niemand kann voraussehen wann das Schicksal zuschlägt: Krankheits- oder unfallbedingt kann man auch schon in jungen Jahren zum Pflegefall werden. Wer trotzdem nur abwartet und sich nicht kümmert, muss später im Pflegefall mit erheblichen finanziellen Belastungen rechnen. Deshalb soll nun die staatliche Förderung möglichst viele Bundesbürger dazu bewegen, zusätzlich und frühzeitig privat für den Pflegefall vorzusorgen. Dabei gilt: Je früher man sich für einen Pflegezusatztarif entscheidet, desto günstiger ist der Beitrag und umso höher ist die im Pflegefall zu erwartende Leistung. Deshalb sollten sich auch jüngere Menschen angesprochen fühlen – auch wenn sich, durchaus nachvollziehbar, kein junger Mensch gerne mit dem Thema Pflege auseinandersetzt.
Ein Tarifvergleich lohnt sich!
Der Gesetzgeber hat Mindestleistungen formuliert, die alle „Pflege-Bahr“-Tarife erfüllen müssen um zuschussfähig zu sein. Zum Vorteil der Versicherten dürfen die Anbieter jedoch auch leistungsstärkere Produkte anbieten. Es lohnt sich also zu vergleichen. Doch was genau zeichnet einen leistungsstarken Tarif aus? Grundsätzlich leisten alle Tarife im Pflegefall einen Tagessatz, dessen Höhe von der jeweils zuerkannten Pflegestufe abhängig ist. Vier verschiedene Pflegestufen gibt es: Recht neu ist die sogenannte Pflegestufe 0 für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz und Betreuungsbedarf. Hierzu gehören vor allem an Demenz erkrankte Menschen ohne große körperliche Beeinträchtigungen. Daneben gibt es bekanntlich die Pflegestufen I, II und III, die abhängig von der Schwere der Pflegebedürftigkeit zuerkannt werden. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers muss die Leistung in der höchsten Pflegestufe III monatlich mindestens 600 Euro betragen. In den niedrigeren Stufen sind die Leistungsvorgaben geringer angesetzt – in Stufe 0: 60 Euro, in Stufe I: 120 Euro und in Stufe II: 180 Euro.
Der LVM-„Pflege-Bahr“ leistet mehr
Deutlich leistungsstärker präsentiert sich der “Pflege-Bahr“-Tarif der LVM: Ausgehend von 600 Euro Leistung in der Pflegestufe III erhalten Versicherte in der Pflegestufe 0 bereits 120 Euro, in Stufe I schon 180 Euro und in Stufe II sind es beachtliche 360 Euro. Ein weiteres LVMPlus: Die ansonsten 5 Jahre betragende Wartezeit entfällt bei einem unfallbedingten Eintritt des Pflegefalls. Vorteilhaft beim LVM-Tarif ist zusätzlich, dass der Tagessatz dynamisch angepasst werden kann, um über die lange Laufzeit hinweg eine inflationsbedingte Entwertung auszugleichen.
Zusätzliche Vorsorge macht Sinn
Der Pflege-Bahr ist ein sinnvoller Schritt hin zu einer besseren Absicherung der hohen Pflegekosten. Dennoch darf nicht übersehen werden, dass die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auch in Kombination mit dem Pflege-Bahr nur zum Teil ausreichen, um die Versorgungslücke zu schließen. Hier empfiehlt es sich, den Absicherungsbedarf individuell zu berechnen. Entscheidend ist dabei die Frage, in welchem Umfang im Pflegefall Einkünfte z. B. Renten, Mieterträge, Kapitalerträge erwartet werden können und wieviel davon für die Pflegekosten verbraucht werden kann. Reichen diese Einkünfte absehbar nicht aus oder sollen sie unangetastet bleiben, weil z. B. noch der Lebensunterhalt für einen gesunden Partner finanziert werden muss, ist eine weitere Pflegezusatzversicherung als dritte Komponente sinnvoll. Damit lässt sich die Versorgungslücke dann sogar ganz schließen. Interessierte können den „Pflege-Bahr“ in jedem LVM-Servicebüro abschließen und sich darüber hinaus auch umfassend beraten lassen. Um die Beantragung des staatlichen Zuschusses kümmert sich die LVM auch.
Norbert Schulenkorf
Glück im Unglück – Herr Martin W., Inhaber eines Dachdeckerbetriebes, sah sich zunächst schon in den Ruin getrieben, als er von dem Unfall auf der Baustelle erfuhr: Sein Mitarbeiter hatte beim Schweißen nicht die erforderliche Sorgfalt walten lassen und es kam zu einem Kurzschluss mit einem Brand, der einen Großteil des neu errichteten Daches zerstörte. Zum Glück wurde niemand verletzt, aber es entstand ein Sachschaden in Millionenhöhe! Bei vielen Haftpflichtversicherungen ist der Versicherungsschutz für Schäden wie diesen – so genannte „Bearbeitungsschäden“ – stark begrenzt. Insbesondere für Handwerksbetriebe kann eine ausreichend hohe Versicherungssumme für Bearbeitungsschäden existenzrettend sein. Es empfiehlt sich daher zu prüfen, ob die derzeitige Versicherungssumme ausreichend hoch ist. Herr W. hatte zum Glück bereits seit einiger Zeit bei der LVM Versicherung den umfassenden Schutz GewerbePlus vereinbart – und so Bearbeitungsschäden bis zu einer Summe in Höhe von 5 Millionen Euro versichert.
Es sind häufig spezielle Betriebsrisiken, die durch die Standardversicherungslösungen zahlreicher Versicherungsunternehmen nicht abgedeckt sind. Gut, wenn diese Versicherungslücken nur ärgerliche Kosten für den Betrieb verursachen. Von existenzieller Bedeutung können diese Lücken aber sein, wenn es – wie im Beispiel des Betriebes von Herrn W. – um Schäden in Millionenhöhe geht.
Speziell bei Existenzgründern kommt es oft auf jeden Euro an – da kann schon ein relativ kleiner Schaden für Turbulenzen sorgen und vielleicht den Traum von der Selbständigkeit sehr früh wieder beenden. Da neu gegründete Unternehmen häufig über ein stark limitiertes Betriebsvermögen verfügen, sind oft noch nicht alle wichtigen Maschinen angeschafft. Es wird darauf spekuliert, diese im Bedarfsfall ausleihen oder mieten zu können. Wird eine Maschine jedoch beim Einsatz beschädigt, so hält der Verleiher zu Recht die Hand auf und verlangt Schadensersatz. Je nach Umfang des Schadens und Wert der Maschine kann dies schon einen herben Verlust für den ausleihenden Betrieb bedeuten. Über die reguläre Betriebshaftpflicht sind Schäden an geliehenen Maschinen und Geräten häufig nicht versichert. Prüfen Sie, ob Ihre Betriebshaftpflichtversicherung für diese Schäden aufkommt – eventuell können Sie eine Zusatzvereinbarung treffen, die – wie bei der LVM GewerbePlus- Deckung Schäden an geliehenen Geräten und Maschinen bis 75.000 Euro mitversichert.
Betriebsinhaber mit gemieteten Büro- oder Betriebsräumen ärgern sich, wenn es zu einem Schaden an der gemieteten Immobilie kommt, der nicht durch Brand, Explosion, Ab- oder Leitungswasser entstanden ist – in diesem Fall kommt nämlich meist die reguläre Betriebshaftpflichtversicherung nicht für den Schaden auf. Denkbar ist hier zum Beispiel, dass ein Mitarbeiter versehentlich mit der Schubkarre gegen eine Tür stößt und diese hierbei beschädigt. Oder es kommt durch auslaufende Chemikalien zu Schäden am Fußbodenbelag. Gut, wer hier einen umfassenden Zusatzschutz hat, zum Beispiel über die LVM GewerbePlus-Deckung. Denn diese deckt auch sonstige Schäden an Immobilien ab, die eben nicht durch Brand, Explosion, Ab- oder Leitungswasser entstanden sind. Die Versicherungssumme beträgt auch hier 75.000 Euro.
Bereits in Ausgabe 1/2012 berichteten wir über die neue Rechtsprechung hinsichtlich der Haftung von Handelsbetrieben und Handwerkern für Vermögensschäden, die durch mangelhafte Produkte entstehen können. Im konkreten Fall ging es um die Kosten der Entfernung mangelhafter Fliesen und die Neuverlegung mangelfreier Ware. Diese Kosten fallen grundsätzlich nicht unter den Versicherungsschutz einer Betriebshaftpflichtversicherung. Auch hier bietet die LVM Versicherung umfassenden Schutz: Wer für seinen Betrieb ein hohes Schadenrisiko sieht, kann sich durch die Mitversicherung des Risikos Erweiterte Produkt-Haftpflicht entsprechend hoch absichern. Betriebe, die nur einen Basisschutz „für alle Fälle“ benötigen, sind auch hier mit dem Abschluss der GewerbePlus gut beraten, da hierin die Erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung mit einer Summe von 25.000 Euro enthalten ist – und zwar ohne jede Selbstbeteiligung!
Die Zusatzdeckung GewerbePlus wird dann noch abgerundet durch die Mitversicherung von Schäden durch Schlüsselverlust bis 25.000 Euro (auch Verlust von Schlüsseln zu gemieteten Betriebsräumen).
■ Andrea Haeusler
TOP ZUSATZSCHUTZ
durch GewerbePlus – noch einmal in Kürze
◗ Bearbeitungsschäden bis zur Höhe der gewählten Versicherungssumme (maximal 5 Millionen Euro)
◗ Mietsachschäden an Gebäuden aus anderer Ursache als Brand, Explosion, Ab- und Leitungswasser bis 75.000 Euro
◗ Schäden an geliehenen und gemieteten Arbeitsgeräten und -maschinen bis 75.000 Euro
◗ Schlüsselverlust bis 25.000 Euro
◗ Erweiterte Produkt-Haftpflichtversicherung bis 25.000 Euro
Anhebung der Verdienstgrenze für Mini-Jobs ab dem 1. Januar 2013
Geringfügig entlohnte Beschäftigte können ab dem 1. Januar 2013 bis maximal 450 Euro verdienen. Grund für die gesetzliche Neuregelung ist die Anpassung der Verdienstgrenze für geringfügig entlohnte Beschäftigungen an die allgemeine Lohnentwicklung.
Grundsätzliche Rentenversicherungspflicht für Mini-Jobber
Mini-Jobs, die ab dem 1. Januar 2013 beginnen, werden versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Hierdurch erwerben Mini-Jobber mit geringen Eigenbeiträgen (3,9 Prozent des Arbeitsentgelts) Ansprüche auf das volle Leistungspaket der Rentenversicherung. Alternativ zur vollen Rentenversicherungspflicht können sich Minijobber von der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung befreien lassen. Hierdurch verlieren Mini-Jobber, die nicht anderweitig der Versicherungspflicht in der Rentenversicherung unterliegen, ihre Erwerbsminderungsrentenansprüche. Zusätzlich haben sie nicht die Möglichkeit, selbst die Vorteile der Riester-Rente zu nutzen. Auch der Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung entfällt.
Änderungen zu bestehenden Mini-Job-Arbeitsverhältnissen
Wird das regelmäßige Arbeitsentgelt in einem bereits bestehenden Mini-Job ab Januar 2013 auf regelmäßig mehr als 400 Euro, aber nicht mehr als 450 Euro erhöht, handelt es sich von diesem Zeitpunkt an um einen rentenversicherungspflichtigen Mini-Job nach neuem Recht. In diesem Fall besteht in der Regel die Möglichkeit, die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht zu beantragen. Häufiges Kriterium für ein solches Arbeitsverhältnis war die eigene Sozialversicherungspflicht des Beschäftigten in der Gleitzone nach altem Recht.
Bedarf an Altersversorgung für Mini-Jobber
Gerade der Personenkreis der Mini-Jobber hat häufig nur geringe Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung und braucht weitere Möglichkeiten, um für das Alter vorzusorgen. Die betriebliche Altersversorgung bietet hier eine attraktive Lösung, staatlich gefördert und insolvenzgeschützt eine eigene Altersversorgung aufzubauen.
Mini-Job und betriebliche Altersversorgung
Häufig fallen auch bei Mini-Jobbern Überstunden an. Bei einer Lohn- oder Gehaltserhöhung über die 450 Euro-Grenze hinaus würde das Arbeitsverhältnis jedoch in die Gleitzone rutschen. Die Konsequenzen daraus sind für beide Seiten häufig unerwünscht. Eine attraktive Lösung ist über die betriebliche Altersversorgung möglich: Zusätzliches Gehalt für weitere Stunden kann für die Altersversorgung genutzt werden. Für die Wahl des Durchführungsweges der betrieblichen Altersversorgung ist entscheidend, ob es sich um ein erstes oder um ein weiteres Dienstverhältnis handelt.
Die Direktversicherung in einem ersten Dienstverhältnis
In die Direktversicherung können gemäß § 3 Nr. 63 EStG steuer- und sozialabgabenfrei Beiträge bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (in 2013: max. 2.784 Euro jährlich) eingezahlt werden. Die Direktversicherung bietet sich an, da sie einfach und verwaltungsarm ist und keine zusätzlichen Kosten anfallen. In einem zweiten Dienstverhältnis besteht gemäß § 3 Nr. 63 EStG keine geförderte Möglichkeit, einen Direktversicherungsvertrag abzuschließen. Alternativ bietet sich hier die rückgedeckte Unterstützungskasse an, um steuer- und sozialabgabenfrei eine Altersversorgung aufzubauen.
Karin Windau-Eilers
Eine Privat-Haftpflichtversicherung braucht jeder. Sie schützt vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen, die sich aus Tätigkeiten und Aktivitäten des täglichen Lebens ergeben. Hier spielt natürlich der Hobby- und Freizeitbereich eine ganz große Rolle. Aber auch wenn Sie als Fußgänger oder Radfahrer am Straßenverkehr teilnehmen, sind Sie über die Privat-Haftpflicht versichert. Versicherungsschutz besteht auch für Mieter und Eigentümer selbst bewohnter Immobilien. Zu den Risiken, die sich hieraus ergeben können, berichteten wir in Ausgabe 4/2011.
Wie der Namensteil „Privat“ bereits ahnen lässt, bezieht sich der Versicherungsschutz grundsätzlich nicht auf Risiken eines Gewerbes, Berufes, Dienstes oder Amtes (auch Ehrenamtes). Allerdings gibt es hier doch zahlreiche Ausnahmen, die eventuelle Deckungslücken zwischen einer Berufs- oder Betriebshaftpflicht- und einer Privat-Haftpflichtversicherung abdecken. Den meisten Privatpersonen wird es vermutlich nicht bewusst sein, dass sie unter bestimmten Voraussetzungen in ihrem Privathaushalt wie ein Arbeitgeber auftreten. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn für den Haushalt Personal angestellt ist, wie etwa eine Reinigungskraft oder ein Gärtner. Die im Haushalt beschäftigten Personen sind über die Privat-Haftpflicht desjenigen mitversichert, der die Arbeitskräfte beschäftigt. Unter den Versicherungsschutz fallen solche Haftpflichtansprüche, für die die beschäftigten Personen von einem Dritten in Anspruch genommen werden.
Beispiel: Der Gärtner beschädigt beim Rasenmähen mit dem Handrasenmäher das auf dem Nachbargrundstück geparkte Auto eines Besuchers.
Ebenso sind Regressansprüche der Sozialversicherungsträger mitversichert, wenn ein Hausangestellter bei einem Arbeitsunfall verletzt wird.
Beispiel: Die Putzfrau stürzt beim Staubwischen von einer defekten Leiter.
Über die neue Privat-Haftpflicht 2013 sind bei der LVM Versicherung auch Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) mitversichert. Das kann nützlich sein, falls etwa in einer Zeitungsanzeige eine Stelle ausgeschrieben und die Anzeige unachtsam formuliert wurde, etwa: “Putzfrau gesucht.“ Arbeitssuchende Männer könnten hier möglicherweise Ansprüche nach dem AGG geltend machen.
Neu: Im Rahmen der neuen LVM-Privat-Haftpflicht 2013 ist jetzt auch ein eigener Heimarbeitsplatz mitversichert. Dies ist besonders dann wichtig, wenn dort auch Kundenverkehr stattfindet oder Besprechungen mit Kollegen.
In der Freizeit sind viele Menschen in einem Verein organisiert oder auf andere Weise ehrenamtlich tätig. Die ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen oder Vereinigungen ist bei der LVM Versicherung über die Privat-Haftpflicht mitversichert. Besonders wertvoll ist hier der mit einer Versicherungssumme in Höhe von 25.000 € mitversicherte Schlüsselverlust: Verliert etwa der Jugendtrainer den Schlüssel der Sporthalle, so muss häufig genug eine gesamte Schließanlage erneuert werden. Mitversichert sind auch so genannte verantwortungsvolle Tätigkeiten in Vereinen und Vereinigungen, wie etwa das Leiten einer Jugendgruppe. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind lediglich Aufgaben von Vorstandsmitgliedern eines Vereins.
Aus dem Alltag vieler berufstätiger Eltern nicht mehr wegzudenken ist heute die Unterstützung durch das Engagement von Tagesmüttern oder -vätern.
Doch Vorsicht! Meist ist die Beaufsichtigung fremder Kinder über die eigene Privat-Haftpflicht nur dann versichert, wenn sie nicht gewerblich ausgeübt wird.
Es ist häufig problematisch, hier eine exakte Grenze zu ziehen. Die LVM Versicherung schafft mit der neuen Regelung über die Privat-Haftpflicht 2013 Rechtssicherheit: Bei einer zu beaufsichtigenden Anzahl von bis zu sechs Kindern kommt es nicht darauf an, ob die Tageseltern privat oder beruflich tätig werden. Es spielt auch keine Rolle, ob die Beaufsichtigung in der eigenen Wohnung stattfindet.
Zahlreiche Immobilienbesitzer setzen auf regenerative Energiequellen. Besonders stark gewachsen ist in den vergangenen Jahren der Anteil der Photovoltaikanlagen. Meist wird überschüssige Energie durch den Betreiber in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Aus steuerlichen Aspekten wird hierfür häufig eine Gesellschaft gegründet, also ein Gewerbebetrieb. Bei der LVM Versicherung ist das Betreiben einer Photovoltaikanlage bis 20 kWp mitversichert – unabhängig davon, ob eine Gesellschaft gegründet wurde, oder nicht. Auch das Einspeisen in das öffentliche Netz ist mitversichert.
Eine weitere Einnahmequelle ist häufig die Vermietung von Wohneigentum. Über die neue LVM-Privat-Haftpflicht 2013 mitversichert ist die Vermietung einer Wohnung oder von bis zu drei Appartements im selbst bewohnten Haus. Zudem ist die Vermietung einer Wohnung außerhalb des selbst bewohnten Hauses mitversichert. Ebenfalls unter den Versicherungsschutz der Privat-Haftpflicht fällt die Vermietung gewerblich genutzter Flächen bis 100 qm im selbst bewohnten Haus. Auch die unverheirateten Kinder des Versicherungsnehmers sind teilweise im Rahmen beruflicher Tätigkeiten über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern geschützt.
Doch Vorsicht! Bei vielen Versicherungsgesellschaften endet dieser Schutz mit Erreichen eines bestimmten Alters (z. B. nach Vollendung des 26. Lebensjahres).
Bei der LVM Versicherung bleibt die Mitversicherung nicht nur vollkommen unabhängig vom Alter der Kinder bis zum Ende der Schul- oder Berufsausbildung bestehen – die neue LVM Privat-Haftpflicht 2013 hat zudem einen kleinen Sicherheitspuffer eingebaut: Wird nach dem Ende der Ausbildung eines Kindes vergessen, für dies eine eigene Privat-Haftpflichtversicherung abzuschließen, so besteht der Versicherungsschutz über die Eltern sicherheitshalber bis zu 6 Monate lang fort.
Die Kinder des Versicherungsnehmers sind bei der LVM Versicherung übrigens auch während der Ableistung des Grundwehrdienstes oder des Freiwilligen Sozialen Jahres versichert. Häufig soll nach der Ausbildung erst einmal die Welt kennen gelernt werden, etwa mit Work & Travel: Hier wird das Geld für den Lebensunterhalt im Ausland durch Gelegenheitsarbeiten verdient. Auch diese Gelegenheitsarbeiten im Rahmen des Work & Travel sind über die LVM-Privat-Haftpflicht 2013 mitversichert.
Geht es anschließend weiter mit dem Studium, so besteht auch Versicherungsschutz über die Eltern, sei es während des Bachelor-, oder auch während des Masterstudienganges. Für weitergehende berufliche, dienstliche oder ehrenamtliche Tätigkeiten ist dann spezieller Versicherungsschutz erforderlich.
Andrea Haeusler
Long Term Evolution oder kurz LTE ist der zunächst wenig aussagekräftige Name der neuesten Generation der mobilen Datenübertragung. Dabei erscheint das Ganze im Live-Test weniger wie ein nächster Evolutionsschritt, sondern vielmehr wie eine echte Revolution. Tatsächlich aber ist LTE der Nachfolger des heute weit verbreiteten Mobilfunk-Standards UMTS und ging bereits im Jahr 2011 in einzelnen Städten an den Start. Sukzessive wurden und werden nun mehr und mehr Regionen in die LTE-Versorgung aufgenommen.
So weit, so gut. Doch was bringt LTE dem Mobilfunknutzer und worauf sollte man bei einem Wechsel achten? Im Vergleich mit UMTS kann LTE mit zwei großen Vorteilen punkten. Diese bestehen zum einen in einer enormen Steigerung der Datenübertragungsgeschwindigkeit. Während UMTS die mobile Nutzung des Internets erst wirklich komfortabel nutzbar machte, bietet LTE mit bis zu 100 Mbit/s ausreichende Datenraten, um auch Videodateien und -konferenzen ruckelfrei zu übertragen. Der weitere Vorteil besteht in äußerst geringen Latenzzeiten. Hiermit wird die Verzögerung zwischen einer gesendeten Anfrage und der entsprechenden Antwort bezeichnet. Während es bei anderen Mobilfunk-Standards des Öfteren zu deutlich spürbaren kurzen Verzögerungen kommt, entfallen diese bei LTE fast vollständig. Geringe Latenzzeiten sind vor allem bei zeitkritischen Anwendungen wichtig, wie beispielsweise Online-Spiele oder Videotelefonie.
Die Leistungsfähigkeit von LTE geht sogar so weit, dass es aus Nutzersicht mit den Eigenschaften von kabelgebundenem Internet per DSL vergleichbar ist. Aus diesem Grund ist LTE auch ein Bestandteil der Breitband-Strategie der Bundesregierung zum Ausbau der Internet-Versorgung. Hiernach sollen bis 2014 mindestens 75 Prozent der deutschen Haushalte über Anschlüsse mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von 50 Mbit/s und mehr verfügen. Gerade in dünner besiedelten Regionen ist die Versorgung über Funktechnologien deutlich schneller und kosteneffizienter zu realisieren als durch herkömmliche Leitungen, weshalb sich LTE hier anbietet. In bisher unterversorgten Bereichen besteht nun also die berechtigte Hoffnung auf einen baldigen hochleistungsfähigen Anschluss.
Mobilfunk-Kunden, die LTE nutzen möchten, benötigen dafür zunächst mal ein passendes Endgerät. Handys, die den neuen Standard unterstützen, sind derzeit noch rar gesät und beschränken sich größtenteils auf die neuesten Generationen der bekannten Hersteller. Diese haben den Trend jedoch erkannt und es ist davon auszugehen, dass die Zahl der LTE-fähigen Handys in den nächsten Monaten und Jahren rapide ansteigen wird.
Neben dem passenden Gerät benötigt man zudem einen entsprechenden Vertrag mit seinem Mobilfunkanbieter. Unter Umständen kann auch eine neue SIM-Karte erforderlich sein. Bislang werden LTE-Datentarifevon der Deutschen Telekom, Vodafone und O2 angeboten. Auch E-Plus hat angekündigt, in diesem Jahr nachzuziehen. Die Tarife sind in der Regel ein wenig teurer als die normalen Smartphone-Tarife mit UMTS, da die Unternehmen die verbesserte Geschwindigkeit als zusätzlichen Service anbieten. Bei der Versteigerung der LTE-Frequenzlizenzen haben die Netzbetreiber zusammen etwa 4,4 Milliarden Euro gezahlt und hoffen nun natürlich, dass sich diese Investition durch Mehreinnahmen auszahlt.
Nach diesen Vorbereitungen steht dem neuen Hochgeschwindigkeits-Surfvergnügen nichts mehr im Wege. Man darf gespannt sein, zu welchen weiteren Neuerungen LTE die Entwickler künftig inspirieren wird.
Dennis Cosfeld
Eine Fragestellung, die Unternehmerinnen und Unternehmer betrifft.
Wer sich im Bekanntenkreis einmal genauer erkundigt, bekommt sehr häufig folgende Aussage zu hören: „Ich bin mit meiner Arbeit zufrieden. Mein Arbeitgeber, meine Arbeitgeberin sind mit mir zufrieden.“ Und das war es dann auch schon. Reicht das, um als Chefin oder Chef sicher zu sein, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter engagiert, mit Freude bei der Arbeit sind und von daher gute Leistungen erbringen?
Immer wieder ist über die Frage der Motivation und damit auch die Begeisterungsfähigkeit für die Aufgabe, die man übernommen hat, philosophiert worden. Ein Beispiel hierzu ist die Aussage von Steve Jobs:
„Ich liebte, was ich tat und das war das einzig Wichtige.“
Gehen wir weiter zurück in die Vergangenheit dann gibt es das chinesische Sprichwort „Wer ein Geschäft eröffnet, sollte lächeln können.“ Das Thema spielte im Übrigen auch im Jahr 2012 bei einer Befragung von Top-Managern unter dem Titel „Was die besten Mitarbeiter auszeichnet“ eine entscheidende Rolle. Hier wurden Fachkompetenz, Führungsstärke oder Leistungsbereitschaft genannt. Aber an allererster Stelle stand die Begeisterungsfähigkeit für die Aufgabe. Wenn also klar ist, dass Begeisterung der stärkste innere Antrieb überhaupt ist, sein Bestes zu geben, dann ist die Frage zu stellen, wie wird Begeisterung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern geweckt.
Diesem Thema hat sich auch der Arzt und Comedian Dr. Eckart von Hirschhausen gestellt. Er hat hierzu ein Bild benutzt, das sehr eingängig ist. In einem seiner Vorträge fragt er:
„Was ist das wichtigste am Streichholz?“
Die Antwort: „Das Streichholz brennt vom Kopf her“.
Unternehmerin und Unternehmer kennen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die intensive Zusammenarbeit sehr genau. Sie wissen, wer für sein Unternehmen brennt und wer seine Aufgabe als „Job“ versteht. Es ist die Herausforderung jedes Unternehmers bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Funken der Begeisterung zu wecken und damit gemeinsam bestmögliche Ergebnisse zu erzielen, um festzustellen: Es gibt nichts schöneres, als mit Freude und Begeisterung seine Arbeit zu erledigen und damit auch die Kolleginnen und Kollegen „anzustecken“.
Konsequent stellt sich jetzt die Frage:
„Wie sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die, zugegebener Maßen, häufig routinemäßigen Arbeiten zu begeistern?“
Nun, letztlich ist die persönliche Haltung und das Vorbild gefordert, um den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu signalisieren, wie viel Spaß man selbst an der Arbeit hat und wie viel einem daran liegt, dass dieses Gefühl auch für alle anderen im Unternehmen gilt. Daher gilt: Mitarbeiter müssen regelmäßig gefragt und darauf angesprochen werden, wo etwas hakt und welche Möglichkeiten es gibt, durch Verbesserungen und Veränderungen von Prozessen und Arbeitsabläufen die Begeisterung an der Arbeit zu wecken und zu erhalten. Auf der Grundlage der Erfahrung in erfolgreichen Unternehmen ist festgestellt worden, dass diese Gespräche von der Führungskraft oder von dem Unternehmer, der Unternehmerin regelmäßig geführt werden müssen, um die gewünschten Ergebnisse zu erzielen.
Rüdiger Keller