Text: Rainer Rathmer

Man muss nicht Eigentümer eines Autos sein, um es nutzen zu können. Für Unternehmen, die Fahrzeuge zu gewerblichen Zwecken nutzen, ist das seit Jahrzehnten eine Binsenweisheit. Die Vorteile wie Planbarkeit von Kosten und Fahrzeugwechselintervallen liegen auf der Hand. Inzwischen haben das längst auch private Konsumenten entdeckt. Mit einem Anteil von 58 Prozent wurden 2024 die meisten Leasingverträge von Privatkunden abgeschlossen, während 42 Prozent der Leasingfahrzeuge von Gewerbekunden geleast wurden (Quelle LeasingMarkt.de).
Während Leasing als Alternative zum Fahrzeugkauf fest etabliert ist, werden jetzt zunehmend Auto-Abos beworben. Was aber ist eigentlich der Unterschied zwischen Auto-Leasing und Auto-Abo?
Auto-Leasing ist typischerweise auf einen Zeitraum von 2 – 4 Jahren ausgerichtet. Der Kunde zahlt einen monatlichen Fixpreis, der lediglich den Wert der Fahrzeugnutzung ausgleicht. Je nach Vertrag kann neben der monatlichen Zahlung auch eine einmalige Leasingsonderzahlung vereinbart sein. Nicht von der Leasingrate umfasst sind Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer, Inspektionen, Reifenwechsel etc.. Diese sind Aufgaben des Kunden und eigenständig von ihm in Auftrag zu geben und zu bezahlen. Bei einer Dauernutzung mit der Intention regelmäßiger Fahrzeugwechsel in bestimmten planbaren Intervallen ist Leasing insbesondere für gewerbliche Kunden eine attraktive Möglichkeit der Fahrzeugbeschaffung.
Das Auto-Abo wird für deutlich kürzere Zeiträume, in der Regel wenige Monate, abgeschlossen. Die zeitliche Bindungswirkung ist also sehr gering. Kfz-Versicherung, Kfz-Steuer, Inspektionen, Reifenwechsel etc. sind in der monatlichen Zahlung enthalten, die dadurch auch (deutlich) höher ist als eine Leasing-Rate. Die bei Leasingverträgen häufig vereinbarte einmalige Sonderzahlung entfällt in der Regel. Insgesamt bietet das Auto-Abo eine größere Flexibilität als das Auto-Leasing. Ein Wechsel zu einem anderen Fahrzeugmodell ist wegen der vergleichsweise kurzen Vertragslaufzeit schnell möglich. Das Abo-Modell dürfte insbesondere Privatpersonen ansprechen, die besonders flexibel sein wollen und temporär ein bestimmtes Fahrzeugmodell nutzen oder auch nur testen wollen. Aber auch für gewerbliche Kunden, die nur kurzfristig einen (zusätzlichen) Fahrzeugbedarf haben, kann das Auto-Abo interessant sein.
Für kurze Nutzungsmöglichkeiten kann auch ein Mietwagen sinnvoll sein. Das Angebot ist groß. Die Modalitäten sind weitgehend bekannt. Denn letztlich haben sehr viele Autofahrer zumindest für den Urlaub schon einmal einen Mietwagen gebucht, so dass hier zu diesem Thema nichts gesagt werden muss.
Wer (als Privatperson) eine besonders kurzfristige Nutzungsmöglichkeit für ein Fahrzeug benötigt, wählt am besten ein Carsharing-Angebot. Große Anbieter sind zum Beispiel „share now“, „sixt-share“ oder das von einem Tochterunternehmen der Deutschen Bahn betriebene „flinkster“. Abgerechnet wird nach Stunden, Tagen und gefahrenen Kilometern.
Sofort losfahren geht allerdings nicht. Es ist vorab ein Registrierungsprozess erforderlich. Zusätzlich zur Angabe der Bankverbindung ist eine Validierung von Führerschein und Personalausweis erforderlich. Schließlich wollen die Unternehmen wissen, ob der Nutzer auch die Befähigung hat, ein Auto im Straßenverkehr zu bewegen. Der Registrierungsprozess bis zur Bestätigung der Beitrittsanfrage kann durchaus eine halbe Stunde dauern und sollte daher geraume Zeit vor der ersten Fahrzeugbuchung idealerweise in Ruhe zuhause durchgeführt werden.
In der Regel vereinbart der Carsharing-Anbieter mit dem Kunden für den Schadenfall, dass sich der Kunde mit einer Selbstbeteiligung an dem entstandenen Schaden beteiligt. Die Selbstbeteiligung für Mietwagen oder Carsharing-Fahrzeuge kann man für kleines Geld versichern (z.B. bei der LVM pro Tag 5,49 Euro für einen Mietwagen oder 4,99 Euro für ein Carsharing-Fahrzeug).
Mit Leasing, Abo, Mietwagen und Carsharing gibt es also genügend Alternativen zum Fahrzeugkauf. Welche Alternative die passende ist, muss jeder Interessierte nach Bewertung von eigenen Prioritäten und nachrangigen Aspekten selbst entscheiden.

Zum Autor:
Rainer Rathmer ist Jurist in der Kraftfahrtversicherung und betreut dort alle vertragsrechtlichen Fragen inklusive der Versicherungsbedingungen. In dieser Funktion ist er beim Verband (GDV) Mitglied der Arbeitsgruppe Bedingungen und vertragliche Grundsatzfragen.
