2/2025 Update Elektromobilität

Text: Rainer Rathmer

Wir hatten an dieser Stelle zuletzt im Frühjahr 2020 über den Stand zum Thema Elektromobilität berichtet. Nach nunmehr fünf Jahren ist es Zeit für ein kurzes Update.

Wir erinnern uns: Im Jahr 2010 hatte die Bundesregierung das Ziel ausgegeben, dass bis 2020 eine Million Elektroautos in Deutschland zugelassen sein sollten. Sonderrechte für Elektrofahrzeuge sollten die Anzahl erhöhen. Diese gelten zum Teil auch heute noch:

  • Örtliche Straßenverkehrsbehörden können besondere Parkplätze an Ladestationen im öffentlichen Raum reservieren,
  • Parkgebühren für Elektrofahrzeuge können verringert oder ganz erlassen werden,
  • elektrisch betriebene Fahrzeuge können Busspuren nutzen, wenn die jeweilige Gemeinde dies gestattet.

Das Wachstumsziel konnte bis 2020 zwar nicht ganz erreicht werden. Inzwischen sind aber 1,65 Millionen reine E-Autos in Deutschland zugelassen (Stand 01.01.2025). Hinzu kommen rd. 970.000 Plug-in-Hybride. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass die Anzahl neu zugelassener Elektroautos 2024 mit rd. 380.000 Stück (524.000 Stück in 2023) erstmals rückläufig war.

Inzwischen gibt es auch ein neues Wachstumsziel. Das ist noch deutlich ambitionierter als das alte. Bis 2030 sollen 15 Millionen vollelektrische Fahrzeuge auf Deutschlands Straßen unterwegs sein. Dies haben sich Bundesregierung, Automobilhersteller und Gewerkschaften gemeinsam zum Ziel gesetzt.

Ein wichtiger Aspekt für den Kauf eines Elektrofahrzeugs sind neben der Ladeinfrastruktur der Anschaffungspreis und laufende Kosten. Der hohe Preis solcher Fahrzeuge wurde den Kunden vor einigen Jahren noch durch eine großzügige Förderung abgemildert (zuletzt bis zu 9.000 Euro für reine E-Fahrzeuge und 6.750 Euro für Plug-In-Hybride). Die Förderung für Plug-in-Hybride kann seit Januar 2023 nicht mehr beantragt werden. Seit dem 18. Dezember 2023 können auch für reine E-Fahrzeuge keine Förderanträge mehr gestellt werden. Das ist vermutlich der Grund für den Rückgang der Neuzulassungen solcher Fahrzeuge im Jahr 2024.

Finanzielle Vorteile gibt es aber noch in Form verbesserter steuerlicher Anreize. Die private Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs muss als geldwerter Vorteil versteuert werden. Dieser beträgt bei einem max. 70.000 Euro teuren Elektroauto monatlich nur 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises, bei einem teureren Fahrzeug 0,5 %. Für Verbrenner gilt weiterhin der deutlich höhere Satz von 1 Prozent des Bruttolistenpreises.
Weitere privilegierende Maßnahmen für E-Autos sind von der neuen Bundesregierung geplant, so nachzulesen auf Seite 7 des Koalitionsvertrages:

  • Steuerliche Begünstigung von Dienstwagen durch eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze auf 100.000 Euro,
  • eine Sonderabschreibung für E-Autos,
  • eine Kfz-Steuerbefreiung bis zum Jahr 2035,
  • ein Programm für Haushalte mit kleinem und mittlerem Einkommen aus Mitteln des EU-Klimasozialfonds, um den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität gezielt zu unterstützen,
  • beschleunigter Ausbau und die Sicherstellung der Finanzierung eines flächendeckenden, bedarfsgerechten und nutzerfreundlichen Ladenetzes und des Schnellladenetzes für Pkw und Lkw,
  • die Befreiung emissionsfreier Lkw von der Mautpflicht über das Jahr 2026 hinaus.

Stolpersteine sind trotz ständiger Verbesserungen immer noch die Anzahl der Ladepunkte und die oft als unzureichend empfundene Reichweite von Elektrofahrzeugen. Auch über die Gefährlichkeit der Akkumulatoren von Elektrofahrzeugen werden immer wieder fragliche Behauptungen in Umlauf gebracht. Schadenstatistiken der Versicherer zeigen allerdings für batterieelektrische Antriebe eine Brandhäufigkeit, die deutlich unterhalb der mit Verbrennungsmotor betriebenen Fahrzeuge liegt.

Diese kleinen Stolpersteine werden die Entwicklung nicht aufhalten. Ein Blick in die eigene Nachbarschaft zeigt eine permanente Zunahme von Photovoltaikanlagen auf den Dächern, und in der Folge dann Wallboxen an den Hauswänden sowie Elektroautos auf den Grundstücksauffahrten.


Zum Autor:

Rainer Rathmer ist Jurist in der Kraftfahrtversicherung und betreut dort alle vertragsrechtlichen Fragen inklusive der Versicherungsbedingungen. In dieser Funktion ist er beim Verband (GDV) Mitglied der Arbeitsgruppe Bedingungen und vertragliche Grundsatzfragen.

IGU e. V.