1/2025 Digitale Inklusion – Barrieren im Internet überwinden

Text: Theresa Bördemann, Fabian Daut, Jana Redelstein

In unserem Alltag sind Barrieren allgegenwärtig – eine verschlossene Tür, ein breites Gewässer oder unüberwindbare Zäune. Für Personen, die beispielsweise auf einen Rollstuhl angewiesen sind, kommen weitere alltägliche Herausforderungen wie Stufen oder Treppen hinzu. Diese Hindernisse sind sichtbar und bekannt. Aber auch in der digitalen Welt gibt es eine Vielzahl an Barrieren.

Hindernisse im Netz

In der zunehmend digitalisierten Welt sind wir ständig online, sei es zum Einkaufen, Arbeiten oder zur Unterhaltung. Doch während das Internet für viele von uns den Alltag erheblich erleichtert, stellt es für einen beträchtlichen Teil der Bevölkerung auch eine Herausforderung dar. Die digitalen Barrieren sind häufig weniger offensichtlich als die physischen Hindernisse, für betroffene Personen sind sie jedoch gleichermaßen einschränkend.

Sie betreffen eine Vielzahl an Menschen, insbesondere jene mit visuellen, auditiven, kognitiven oder motorischen Beeinträchtigungen. Aber auch altersbedingte Veränderungen oder gewisse Situationen können dazu führen, dass digitale Barrieren zu alltäglichen Herausforderungen werden.

Visuelle Beeinträchtigungen: Wenn das Sehen zur Herausforderung wird

Stellen Sie sich vor, Sie möchten eine wichtige Information in Ihrem Online-Banking lesen: Der Text ist winzig klein, die Hintergrund- und Schriftfarbe sind sehr ähnlich und die Sonne strahlt auf Ihr Handydisplay. Die Bearbeitung Ihres Anliegens wird dadurch enorm erschwert. Für Menschen mit Sehbehinderungen ist dies Alltag. Potenzielle Barrieren für visuell beeinträchtige Personen sind beispielsweise zu geringe Kontraste, eine kleine Schriftgröße und fehlende Textalternativen für Bilder. Dadurch wird das Lesen der Inhalte beziehungsweise die Nutzung eines Screenreaders erheblich erschwert.

Deshalb sollte man bei der Gestaltung eines digitalen Angebots unter anderem auf einen ausreichenden Farbkontrast, eine gut lesbare Schriftart und -größe sowie ausreichend Zeilen-, Wort- und Buchstabenabstand achten.

Auditive Beeinträchtigungen: Wenn das Hören beeinträchtigt ist

Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen können Videos ohne Untertitel oder Audiodateien ohne Transkriptionen eine große Hürde darstellen. Ein Beispiel ist ein Online-Kurs, der ausschließlich auf gesprochene Inhalte setzt, ohne schriftliche Zusammenfassungen oder Untertitel anzubieten. Dies schließt gehörlose oder schwerhörige Personen effektiv von der Teilnahme aus.

Darum sollte man bei Videos und Audiodateien immer einen Untertitel oder eine Textalternative anbieten. Dies wäre auch für Sie sehr praktisch, wenn Sie Ihr Smartphone lautlos nutzen möchten oder müssen.

Kognitive Beeinträchtigungen: Wenn das Verstehen schwerfällt

Personen mit kognitiven Beeinträchtigungen, wie Lernschwierigkeiten oder Demenz haben wenig Nutzen von komplexen Internetseiten. Das gilt auch für Personen, die nach einem langen Arbeitstag nicht mehr sehr aufnahmefähig sind. Beispiele hierfür sind Texte in Fachjargons wie “Versicherungsdeutsch” oder lange, verschachtelte Sätze. Dies führt dazu, dass wichtige Informationen nicht verstanden oder genutzt werden können.

Texte werden verständlicher durch eine einfache Seitenstruktur, wenig komplexe Inhalte und einfache Formulierungen. Diese Maßnahmen zahlen zusätzlich auf eine höhere Nutzerfreundlichkeit ein. Ergänzend können Informationen in „Leichter Sprache“ angeboten werden. Hierfür gibt es ein Regelwerk, was die Verständlichkeit und Lesbarkeit sicherstellen sollen.

Motorische Beeinträchtigungen: Wenn die Bewegung eingeschränkt ist

Für Personen mit motorischen Beeinträchtigungen, wie z. B. Menschen mit Parkinson oder Arthritis, können kleine Schaltflächen und komplexe Navigationsstrukturen eine Herausforderung darstellen. Beispielsweise kann ein Tremor dazu führen, dass ein Button nicht bedient werden kann.

Deswegen sollten klickbare Flächen nicht zu klein sein und eine Bedienung über die Tastatur sichergestellt werden. Hiervon profitieren auch Personen, die z. B. wegen eines gebrochenen Arms vorübergehend eingeschränkt sind.

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Am 28.06.2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist der Abbau der digitalen Barrieren, indem grundlegende Anforderungen definiert werden. Dadurch soll allen Nutzenden ein gleichberechtigter Zugang zu Informationen und Services in der digitalen Welt ermöglicht werden.

Das Gesetz betrifft derzeit nur Hersteller:innen, Händler:innen und Importeur:innen bestimmter Produkte und Dienstleistungen, die dem § 1 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zu entnehmen sind. Kleinstunternehmen (Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz) können, je nach Geschäftsfeld, von dem Gesetz ausgenommen sein.


Zur Autorin:

Theresa Bördemann ist als Business Analystin tätig und koordiniert IT-Projekte im Web-Umfeld. Sie ist davon überzeugt, dass die digitale Entwicklung mit vielen Chancen verbunden ist.

Zum Autor:

Fabian Daut ist Business Analyst im Team Vetriebs-Vertragssysteme Architektur.

Zur Autorin:

Jana Redelstein arbeitet als Business Analystin in der Versicherungsbranche. Ihr Schwerpunkt liegt auf der Weiterentwicklung des Kundenportals ihres Arbeitsgebers.

IGU e. V.