2/2024 Wohnzimmer statt Wartezimmer – Online-Zulassung für Kraftfahrzeuge

Text: Rainer Rathmer

Ich bin inzwischen im fortgeschrittenen Alter und habe daher noch die wenig fortgeschrittenen Abläufe in deutschen Amtsstuben miterlebt. Damals musste man Zeit mitbringen. Warteschlangen waren an der Tagesordnung. Im Laufe der Jahre hat sich erfreulicherweise Vieles geändert. Ämter sind jetzt häufig viel besser und schneller als ihr Ruf. Gemeinden zum Beispiel bearbeiten jetzt die Masse der einfachen Bürger-Dienstleistungen effizient und fallabschließend in Bürgerbüros. Termine können online vereinbart werden. Wartezeiten haben sich dadurch deutlich reduziert.  

Dies gilt im Grundsatz auch für die Abläufe in den Kfz-Zulassungsbehörden. Mit Einführung der Online-Terminierung vor vielen Jahren haben sich die lange Zeit üblichen Abläufe – Nummer ziehen, warten – stark entzerrt. Mit einem online vereinbarten Termin und bei der Terminierung vorab hochgeladener Unterlagen entfällt die Wartezeit nahezu vollständig. Bei optimalem Ablauf kann man die Zulassungsstelle 10 Minuten nach Betreten wieder verlassen. Voraussetzung für einen solchen, optimalen Ablauf ist natürlich, dass überhaupt zeitnahe Termine zur Verfügung stehen. In manchen, stark frequentierten Zulassungsbehörden muss man aber lange auf Termine warten.

Neuerdings kann das Warten ganz entfallen. Denn seit September 2023 bieten die Zulassungsbehörden zusätzlich die Möglichkeit an, Zulassungsprozesse über die „Internetbasierte Fahrzeugzulassung“ oder kurz „i-KFZ“, online durchzuführen. Es ist der finale Schritt einer im Jahr 2015 begonnen Digitalisierung im Zulassungsverfahren. In einem ersten Schritt konnte man damals – jüngere Fahrzeugdokumente mit Sicherheitscodes vorausgesetzt – ein Fahrzeug online abmelden. Seit September 2023 können nun alle Zulassungsprozesse online durchgeführt werden. 

Die Ummeldung eines Fahrzeugs, das Sie gebraucht gekauft haben, kann dann wie folgt durchgeführt werden: Sie rufen zunächst das Internet-Portal der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde auf. Dort müssen Sie sich zunächst identifizieren. Dafür benötigen Sie einen digitalen Ausweis (E-Personalausweis), ein Elster-Zertifikat oder eine BundID. Letztere ist sinnvoll, weil sie für diverse online-Services von Verwaltungsbehörden genutzt werden kann. Die Registrierung ist auf der Homepage des Bundesinnenministerium unter dem Titel „Wohnzimmer statt Wartezimmer“ in einem Erklärvideo anschaulich dargestellt.

Nach der Identifizierung sind diverse Daten in die Antragsmaske des Portals einzugeben, z.B. die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN), die eVB-Nummer der Versicherung zum Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kontoverbindung. Ein freies Kennzeichen kann ausgewählt oder ein reserviertes Wunschkennzeichen eingegeben werden. Verkürzt ausgedrückt ist das Verfahren zur Online-Zulassung ähnlich wie bei anderen Online-Angeboten: die richtige Internetseite aufrufen und den Anweisungen am Bildschirm folgen.

Am Ende des Zulassungsprozesses wird ein vorläufiger Zulassungsnachweis sofort online bereitgestellt. Dieser kann dann ausgedruckt und sichtbar im Fahrzeug angebracht werden. Ein sofortiges Losfahren ist damit möglich. Der formelle, amtliche Zulassungsbescheid inkl. Gebührenrechnung, Zulassungsbescheinigung Teil I und II (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief), die Stempelplakettenträger sowie der Plakettenträger für die Hauptuntersuchung (HU) mit Plaketten zum Aufkleben auf das Kennzeichen werden von der Zulassungsbehörde postalisch zugesandt. Sie müssen dann nur noch die Plaketten auf die Kennzeichen kleben, die Sie vor Ort oder über Kennzeichenhändler im Internet erworben haben.  

Das klingt nach erheblicher Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahrenswege. In der Realität gibt es aber zum Teil noch Probleme. In manchen Zulassungsbehörden funktioniert die Online-Zulassung noch nicht reibungslos. Wegen Sicherheitslücken musste das Verfahren in einzelnen Zulassungsbehörden ausgesetzt werden. Bei manchen Fahrzeugscheinen lassen sich die für den Anmeldevorgang erforderlichen Sicherheitscodes nicht lesbar freilegen. Das sind unangenehme Stolpersteine, aber keine KO-Kriterien für die Online-Zulassung. Sie wird sich durchsetzen. 


Zum Autor:

Rainer Rathmer ist Jurist in der Kraftfahrtversicherung und betreut dort alle vertragsrechtlichen Fragen inklusive der Versicherungsbedingungen. In dieser Funktion ist er beim Verband (GDV) Mitglied der Arbeitsgruppe Bedingungen und vertragliche Grundsatzfragen.

IGU e. V.