2/2024 Arbeitsschutz bei sommerlicher Hitze

Text: Annika Hohoff

Die Sommermonate bringen nicht nur Sonnenschein mit sich, sondern auch hohe Temperaturen am Arbeitsplatz. Die Hitze kann die Gesundheit der Arbeitnehmer beeinträchtigen sowie die Produktivität am Arbeitsplatz beeinflussen.

Für Arbeitgeber gelten daher Fürsorgepflichten, die in der Arbeitsstättenregelung („Technische Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.5 Raumtemperatur“) in Verbindung mit der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt sind.

In der ASR sind für Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Kantinen- und Erste-Hilfe-Räume, an die keine spezifischen raumklimatischen Anforderungen gestellt werden, drei Temperaturschwellen definiert, bei deren Überschreitung jeweils Maßnahmen zu treffen sind:

  • Bei einer Raumtemperatur über 26 Grad Celsius muss der Arbeitgeber bestimmte Personengruppen besonders schützen, wie Schwangere, Ältere und Menschen, die körperlich arbeiten, sowie solche, die Arbeitskleidung mit hohem Gewicht tragen.
  • Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von 30 Grad gehören zu den Schutzmaßnahmen die Bereitstellung von Wasser oder anderen geeigneten Getränken, der Einsatz von Ventilatoren und Belüftungsanlagen, die effektive Steuerung des Sonnenschutzes (Rollos geschlossen halten) und das Stoßlüften. Hier gibt die ASR Gestaltungsbeispiele für Sonnenschutzsysteme. Außerdem sollte überprüft werden, ob Arbeitszeiten angepasst werden können, um die Belastung der Mitarbeiter zu reduzieren. Arbeiten können z. B. in die frühen Morgen- oder späteren Abendstunden verlegt sowie die Mittagspause entsprechend verlängert werden. Auch das Tragen von leichterer Kleidung durch Lockerung der Bekleidungsregeln kann zum Schutz vor Hitze beitragen.
  • Bei Temperaturen über 35 Grad darf ein Arbeitsplatz nicht mehr als ein solcher genutzt werden, sofern hier nicht Maßnahmen wie etwa Luftduschen oder Hitzeschutzkleidung ergriffen werden können. Die Gewerbeaufsichtsämter der Länder können ggf. verbindliche Anordnungen erlassen.

Bereits beim Einrichten einer Arbeitsstätte ist an den sommerlichen Wärmeschutz zu denken. Darüber hinaus ist es wichtig, dass der Arbeitgeber regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen am Arbeitsplatz durchführt, um Schutzmaßnahmen ergreifen zu können. Dazu gehört auch die Sensibilisierung der Mitarbeiter zum Thema Hitze am Arbeitsplatz und die Schulung im Umgang mit hohen Temperaturen.

Ein Recht auf Hitzefrei für Arbeitnehmer gibt es nicht. Sollte der Arbeitgeber aber nicht auf steigende Temperaturen reagieren, droht ihm ein hohes Bußgeld aufgrund einer Ordnungswidrigkeit.

Es ist also wichtig, dass Arbeitgeber ihrer Verantwortung für den Arbeitsschutz bei Hitze am Arbeitsplatz nachkommen und dafür sorgen, dass ihre Mitarbeiter auch bei hohen Temperaturen sicher und ohne Gefährdung der Gesundheit arbeiten können. Dies dient nicht nur dem Wohlbefinden der Arbeitnehmer, sondern trägt auch zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit bei.


Zur Autorin:

Annika Hohoff ist Wirtschaftsmathematikerin und erstellt bei ihrem Arbeitgeber versicherungsmathematische Gutachten.

IGU e. V.