Seit dem 1. Januar ist jeder, der eine elektronische Kasse verwendet, dazu verpflichtet, seinen Kunden einen Beleg auszudrucken. Der Kunde muss diesen jedoch nicht an sich nehmen.
Die Kassenbonpflicht soll für eine größere Transparenz im Kampf gegen Steuerbetrug sorgen. Das Finanzministerium spricht von Schäden in Milliardenhöhe, die dem Staat durch die fehlende Dokumentationspflicht bisher entstanden sind.
Als ressourcenschonende Alternative zu Papierbons kann ein Beleg auch auf elektronischem Wege an den Kunden ausgegeben werden, beispielsweise per E Mail oder über eine App.
Darüber hinaus gibt es bereits die Möglichkeit, den Bon per QR-Code zu senden und zu empfangen. Ist eine Kasse mit der entsprechenden Technik ausgestattet, so wird ein QR-Code angezeigt, den der Kunde mit seinem Smartphone scannt. Daraufhin erhält er den Kassenbon in digitaler Form.
Weiterhin erlaubt ist die Verwendung einer offenen Ladenkasse. Hier müssen jedoch täglich der Kassenbestand gezählt sowie jeder Geschäftsvorfall zeitnah aufgezeichnet werden.
■ Annika Hohoff