Grundsätzlich gilt: Wer anderen durch Unvorsichtigkeit oder Leichtsinn einen Schaden zufügt, muss dafür in voller Höhe aufkommen – und zwar mit seinem gesamten Vermögen.
Das Verursachen eines Flecks auf dem Sofa eines Bekannten treibt die meisten Leute nicht gleich in den Ruin. Besitzen Sie eine private Haftpflichtversicherung, reichen Sie dort den Schaden ein, alles Weitere wird geregelt. Das Missgeschick ist für die Beteiligten schnell vergessen.
Anders sieht es bei Schäden aus, die Personen betreffen. Verursachen Sie z. B. als Fußgänger oder Radfahrer einen Verkehrsunfall, kommt viel auf Sie zu – die Folgen können unter Umständen sogar den finanziellen Ruin bedeuten. Eine Haftpflichtversicherung für den Privatbereich bzw. eine Betriebshaftpflicht für Ihr Unternehmen ist daher ein Muss.
Was leistet der Versicherer?
Kommt es zu Schadenersatzansprüchen, prüft und zahlt der Versicherer den Schaden. Darüber hinaus schützt er Sie aber auch vor „unberechtigten Forderungen“. Sollte es hierbei zu einem Rechtsstreit kommen, führt der Versicherer den Prozess und trägt dafür die Kosten.
Darüber hinaus steht Ihnen die Versicherung bei schwierigen Schadensfällen sogar jahrelang zur Seite.
Insbesondere bei Personenschäden geht es um weit mehr als die Zahlung von Schmerzensgeld. Die Versicherung regelt Angelegenheiten wie z. B. Reha Maßnahmen, Sonderbetreuung oder lebenslange Rentenzahlungen.
Zwei Fälle aus der Praxis sollen dies verdeutlichen:
Fall 1: Ein 6-jähriges Kind spielte im Außenlager einer Schreinerei. Es löste sich ein Stück aus dem dort aufgestellten Holzstapel, der Stapel stürzte um und begrub das Kind unter sich. Das Kind zog sich schwerste Kopfverletzungen zu. Der Betriebsinhaber hatte das Kind zwar vorher gesehen, wollte jedoch den Spielspaß nicht unterbrechen. Die Folgen waren schwer: Das Kind lag mehrere Wochen im Koma. Klar war, dass die schweren Kopfverletzungen zu Entwicklungsverzögerungen und zu lebenslänglichen Beeinträchtigungen führen würden.
Die Versicherung zahlte in diesem Fall nicht nur das hohe Schmerzensgeld und die hohen Behandlungskosten, sondern kümmerte sich um alles Weitere. Es wurde ein Reha-Manager eingeschaltet, um das Kind in der Entwicklung zu unterstützen sowie ein psychologischer Dienst, der die Familie betreute. Ein normaler Schulbesuch war für das Kind nicht mehr möglich – die Kosten für einen Fahrdienst zur Sonderschule wird die Versicherung ebenfalls für Jahre übernehmen.
Fall 2: Der Bauunternehmer dichtete ein Leerrohr in der Bodenplatte eines Hauses nicht richtig ab und Wasser drang von außen in das Gebäude ein. Dies wurde jedoch erst zwei Jahre später bemerkt, als sich im Haus – welches in Holzständerweise gebaut war – Schimmel an den Wänden gebildet hatte.
Die Versicherung des Bauunternehmers beauftragte einen Sachverständigen, der die Ursache des Schimmels feststellte. Um den Schaden zu beheben, musste das Haus komplett abgerissen und neu gebaut werden. Die Kosten wurden von der Versicherung übernommen. Ebenso die Kosten für den Aus- und Einzug und den Ersatz des beschädigten Hausrates sowie die Kosten für eine Ersatzunterkunft. Weiterhin beauftragte die Versicherung neben dem Sachverständigen auch einen Architekten, der den Abriss sowie den Neubau des Hauses komplett koordinierte.
Wie aus den zwei Beispielen hervorgeht, leistet eine Privat- oder Betriebshaftpflichtversicherung weit mehr, als man als Laie vermutet. Sie begleitet unter Umständen geschädigte Personen jahrzehntelang – sie kümmert sich und unterstützt in Notfällen, und dies nicht nur finanziell.
■ Jutta Hülsmeyer